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Allgemeine Vorlage (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
108 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.02.15, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus
der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus
der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus
der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus
der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus
der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl Kreuzau, 24.02.2015 Vorlagen-Nr.: 39/2011 3. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 12.03.2015 24.03.2015 08.04.2015 21.05.2015 27.05.2015 11.06.2015 25.06.2015 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 2. Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 14.12.2011 die 33. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) zur Ausweisung von Konzentrationszonen beschlossen. Zum bisherigen Verfahren verweise ich auf die Sitzungsvorlagen 39/2011 und der 1. und 2. Ergänzungsvorlage sowie den Mitteilungsvorlagen zum Bau- und Planungsausschuss vom 25.09.2013 und zum Umweltausschuss vom 09.09.2014 bzw. Bau- und Planungsausschuss vom 17.09.2014. Das bedeutsamste Ziel der 33. FNP-Änderung ist die planungsrechtliche Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen (WEA). Die Errichtung von WEA ist gem. § 35 (1) Nr. 6 BauGB ein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben. Mit der Ausweisung von Konzentrationszonen haben Kommunen die Möglichkeit die Errichtung von WEA planungsrechtlich zu steuern. Gem. § 35 (3) S. 3 BauGB sind bei Vorliegen von Konzentrationszonen alle Bereiche außerhalb von Konzentrationszonen nicht mehr privilegiert, sodass für diese Bereiche eine Ausschlusswirkung erzielt wird. Somit wird einer „Verspargelung“ der Landschaft entgegengewirkt und die Errichtung von WEA konzentriert sich auf wenige und für WEA geeignete Flächen. Im letzten Ratsbeschluss zur 33. Änderung des FNP vom 19.02.2013 wurde die Verwaltung ermächtigt die Offenlage durchzuführen. Die Offenlage hat vom 01.09.2014 bis 01.10.2014 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind nunmehr aufbereitet und ausgewertet worden. In der Anlage 6 sind die Stellungnahmen der Öffentlichkeit tabellarisch aufgeführt und mit der Stellungnahme der Verwaltung sowie dem Beschlussvorschlag für den Rat versehen. In der Anlage 7 sind nach dem gleichen Muster die abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgeführt, ebenfalls mit der Stellungnahme der Verwaltung zu den vorgebrachten Belangen und dem Beschlussvorschlag für den Rat. Aufgrund der Vielzahl und der teils sehr umfassenden Stellungnahmen wird in der Sitzungsvorlage nicht weiter auf diese eingegangen, sondern auf die Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Belangen in den Anlagen 6 und 7 verwiesen. Als Grundlage für die Ausweisung von Konzentrationszonen dient die Standortuntersuchung, die das Planungsbüro VDH im Auftrag der Gemeinde erstellt hat (Anlage 3). In der Standortuntersuchung werden Potenzialflächen ermittelt, die sich zur Ausweisung als Konzentrationszone eignen. Hierzu ist das gesamte Gemeindegebiet nach geeigneten Flächen untersucht worden. Die Standortuntersuchung wurde seit dem ersten Entwurf von April 2012 stetig überarbeitet und an neue Erkenntnisse sowie an die neu ergangene Rechtsprechung angepasst. Die Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen beruht zunächst auf den Ausschluss von bestimmten Bereichen (bspw. von Naturschutzgebieten) sowie der Festsetzung von Schutzabständen von bestimmten Bereichen (bspw. von Siedlungsbereichen). In einer weiteren Detailprüfung werden die nach der ersten Grobuntersuchung verbliebenen Flächen auf ihre Eignung als Konzentrationszone geprüft. Zur detaillierten Beschreibung der Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen verweise ich auf Kapitel 4 der Standortuntersuchung. Im Ergebnis der Standortuntersuchung haben sich die Potenzialflächen D (südöstlich von Thum) und E (westlich von Thum) als geeignet herausgestellt. Zur Lage der beiden Potenzialflächen sei auf den beigefügten Analyseplan (Anlage 4) verwiesen. Im Laufe des Verfahrens hat sich die Potenzialfläche E verkleinert, da einzelne Teilbereiche sich als nicht mehr geeignet herausgestellt haben. Hierzu verweise ich auf die Mitteilungsvorlage zum Umweltausschuss vom 09.09.2014 bzw. zum Bau- und Planungsausschuss vom 17.09.2014 sowie auf die beigefügte Begründung zur 33. FNP-Änderung (Anlage 2). Der Sitzungsvorlage liegt zudem der Umweltbericht bei, der die Auswirkungen auf die Schutzgüter gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB untersucht (Anlage 5). Grundlage des Umweltberichts ist eine Vielzahl an Gutachten, die im Verlauf des FNP-Änderungsverfahrens bzw. in den Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1 und G 2 erstellt wurden. Es handelt sich dabei um folgende Gutachten: 1. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Diplom Biologe (30. Juni 2014): FFH- Vorprüfung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G2 der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, FFH-Gebiet „Drover Heide“ DE5205-301, Vogelschutzgebiet „Drover Heide“ DE-5205-401, Stolberg. 18 Seiten. 2. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Diplom Biologe (30. Juni 2014): FFH- Vorprüfung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G2 der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, FFH-Gebiet „Muschelkalkkuppen bei Embken und Muldenau“ DE 5305-302, Stolberg. 9 Seiten. 3. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Diplom Biologe (19. Dezember 2013): Artenschutzprüfung zum Bau von drei WEA im Windpark in der Gemeinde Kreuzau (Kreis Düren), Stolberg. 52 Seiten. 4. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Diplom Biologe (02. September 2014): Stellungnahme zur Artenschutzprüfung zum Bau von drei WEA im Windpark in der Gemeinde Kreuzau (Kreis Düren) nach der neu konfigurierten Planung im Plangebiet D „Steinkaul“, Stolberg. 2 Seiten. 5. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Diplom Biologe (17. September 2014): Feldhamsteruntersuchung zum geplanten Windpark in der Gemeinde Kreuzau (2 WEA), Stolberg. 4 Seiten. 6. Ecoda, Umweltgutachten Dr. Bergen & Dr. Fritz GbR (31. Oktober 2013): Naturschutzfachlicher Beitrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2 „Windenergieanlagen Steinkaul“ (Ortsteil Thum, Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren), Dortmund. 69 Seiten. 7. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (16. September 2014): Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil I: Eingriffsbilanzierung zur geplanten Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G2-Windenergieanlagen Steinkaul“, Dortmund. 56 Seiten. -2- 8. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (16. September 2014): Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil II: Kompensationsmaßnahmenplanung und Ausgleichbilanzierung zur geplanten Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 2-Windenergieanlagen „Steinkaul“, Dortmund. 43 Seiten. 9. Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Dr. Fritz GbR (30. Oktober 2013): Naturschutzfachlicher Beitrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1 „Windenergieanlagen Lausbusch“ (Ortsteil Thum, Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren), Dortmund. 63 Seiten. 10. Ecoda, Umweltgutachten Dr. Bergen & Dr. Fritz GbR (08. Dezember 2014): Avifaunistisches Fachgutachten zu sechs geplanten Windenergieanlagen in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potentialfläche E). (Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren), Dortmund. 156 Seiten. 11. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Dr. Fritz GbR (08. Dezember 2014): Fachgutachten Fledermäuse zu fünf geplanten Windenergieanlagen in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potentialfläche E), (Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren), Dortmund. 98 Seiten. 12. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (08. Dezember 2014): Fachbeitrag Artenschutz zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1Windenergieanlagen Lausbusch“, Dortmund. 128 Seiten. 13. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (08. Dezember 2014): Unbedenklichkeitserklärung zu den naturschutzfachlichen Gutachten wegen der Aktualisierung der WEA-Planungen in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potenzialfläche E) (Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren), Dortmund. 11 Seiten. 14. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (08. Dezember 2014): Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil I: Eingriffsbilanzierung zur geplanten Errichtung von fünf Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G1-Windenergieanlagen Lausbusch“, Dortmund. 66 Seiten. 15. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (08. Dezember 2014): Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil II: Kompensationsmaßnahmenplanung und Ausgleichbilanzierung zur geplanten Errichtung von fünf Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1-Windenergieanlagen „Lausbusch“, Dortmund. 30 Seiten. 16. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (12. Februar 2015): Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau bzw. der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1 „WEA Lausbusch“ sowie Nr. G2 „WEA Steinkaul“ (Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Thum), Dortmund. 110 Seiten. 17. IEL GmbH (06. Oktober 2014): Schalltechnische Gutachten für sieben geplante Windenergieanlagen in der Gemeinde Kreuzau; Aurich. 181 Seiten. 18. IEL GmbH (06. Oktober 2014): Berechnung der Schattenwurfdauer für den Betrieb von sieben Windenergieanlagen am Standort Kreuzau, Aurich. 229 Seiten. Die Gutachten Nr. 1 bis 8 liegen der Sitzungsvorlage 59/2012 4. Ergänzung als Anlagen bei und die Gutachten Nr. 9 bis 18 liegen der Sitzungsvorlage 58/2012 4. Ergänzung als Anlagen bei. Über beide Sitzungsvorlagen wird in der heutigen Sitzung beraten. Im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplans aus dem Jahr 1998 hat die Gemeinde zwei Konzentrationszonen für die Windkraft ausgewiesen. In der Fläche nordöstlich von Stockheim sind zwei WEA errichtet worden. Auf der zweiten Konzentrationszone westlich von Thum sind keine WEA errichtet worden. Die Konzentrationszone in Stockheim wird in der 33. Änderung des FNP erneut ausgewiesen und somit bestätigt. Gleiches gilt für den Teil der „alten“ Konzentrationszone in Thum, der auch von der neuen Konzentrationszone erfasst wird. Der Teil -3- der „alten“ Konzentrationszone in Thum, der nicht von der neuen erfasst wird, wird aufgehoben und soll als Fläche für die Landwirtschaft im FNP dargestellt werden. Die Bestätigung der bisherigen Konzentrationszonen muss erfolgen, um die Ausschlusswirkung nach § 35 (3) S. 3 BauGB zu erzielen. Die Potenzialfläche D weist eine Größe von 17,97 ha auf, die Potenzialfläche E ist 39,79 ha groß. Somit sollen insgesamt Flächen von 57,76 ha als Konzentrationszone ausgewiesen werden. Das gesamte Gemeindegebiet umfasst eine Größe von 4.173 ha. Somit würden mit der Ausweisung der Potenzialflächen D und E 1,38 % des Gemeindegebietes als Konzentrationszone für die Windkraft ausgewiesen. Das Ergebnis des bisherigen Verfahrens ist die Empfehlung zur Ausweisung von zwei Konzentrationszonen (Potenzialflächen D und E) sowie die Bestätigung der bestehenden Konzentrationszone in Stockheim (8. Änderung des Flächennutzungsplans aus dem Jahre 1998). Die Planzeichnung der geplanten 33. Änderung des Flächennutzungsplans liegt der Sitzungsvorlage als Anlage 1 bei. Für beide Potenzialflächen hat der Rat die Aufstellung von Bebauungsplänen beschlossen (Potenzialfläche E – Bebauungsplan Nr. G 1; Potenzialfläche D – Bebauungsplan Nr. G 2). Mit der Aufstellung der Bebauungspläne hat die Gemeinde von der Steuerungsmöglichkeit bzgl. Anzahl an WEA, genaue Anlagenstandorte und maximale Anlagenhöhen Gebrauch gemacht. Zu den Bebauungsplänen steht die Durchführung der Offenlage noch aus. Über die Beschlüsse zur Durchführung der Offenlage soll in der heutigen Sitzung beschlossen werden (siehe VL 58/2012 4. Ergänzung und VL 59/2012 4. Ergänzung). Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, wird die 33. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 6 (1) BauGB zur Genehmigung an die Bezirksregierung Köln geschickt. Die BR Köln hat nach § 6 (4) BauGB binnen drei Monaten über die Genehmigung zu entscheiden. Nach Eingang der Genehmigung durch die BR Köln muss diese durch die Gemeinde im gemeindlichen Amtsblatt bekannt gemacht werden. Erst mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die FNP-Änderung rechtskräftig. Haushaltsmäßige Auswirkungen entstehen durch das Planverfahren nicht, da die Kosten über einen städtebaulichen Vertrag mit den Vorhabenträgern abgesichert sind. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Planungskosten sind über einen städtebaulichen Vertrag mit den Vorhabenträgern abgesichert, sodass für die Gemeinde Kreuzau keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. III. Beschlussvorschlag: 1. Den in den beigefügten Anlagen 6 und 7 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans wird gefolgt. 2. Die 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird (in Anwendung des § 6 (6) BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt diese Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen. Der Bürgermeister - Eßer - -4- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -5-