Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
108 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.02.15, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl
Kreuzau, 24.02.2015
Vorlagen-Nr.: 39/2011 3. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
12.03.2015
24.03.2015
08.04.2015
21.05.2015
27.05.2015
11.06.2015
25.06.2015
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke
der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus
der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 14.12.2011 die 33. Änderung des Flächennutzungsplans
(FNP) zur Ausweisung von Konzentrationszonen beschlossen. Zum bisherigen Verfahren
verweise ich auf die Sitzungsvorlagen 39/2011 und der 1. und 2. Ergänzungsvorlage sowie den
Mitteilungsvorlagen zum Bau- und Planungsausschuss vom 25.09.2013 und zum
Umweltausschuss vom 09.09.2014 bzw. Bau- und Planungsausschuss vom 17.09.2014.
Das bedeutsamste Ziel der 33. FNP-Änderung ist die planungsrechtliche Steuerung der Errichtung
von Windenergieanlagen (WEA). Die Errichtung von WEA ist gem. § 35 (1) Nr. 6 BauGB ein im
Außenbereich privilegiertes Vorhaben. Mit der Ausweisung von Konzentrationszonen haben
Kommunen die Möglichkeit die Errichtung von WEA planungsrechtlich zu steuern. Gem. § 35 (3)
S. 3 BauGB sind bei Vorliegen von Konzentrationszonen alle Bereiche außerhalb von
Konzentrationszonen nicht mehr privilegiert, sodass für diese Bereiche eine Ausschlusswirkung
erzielt wird. Somit wird einer „Verspargelung“ der Landschaft entgegengewirkt und die Errichtung
von WEA konzentriert sich auf wenige und für WEA geeignete Flächen.
Im letzten Ratsbeschluss zur 33. Änderung des FNP vom 19.02.2013 wurde die Verwaltung
ermächtigt die Offenlage durchzuführen. Die Offenlage hat vom 01.09.2014 bis 01.10.2014
stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind nunmehr aufbereitet und ausgewertet
worden. In der Anlage 6 sind die Stellungnahmen der Öffentlichkeit tabellarisch aufgeführt und mit
der Stellungnahme der Verwaltung sowie dem Beschlussvorschlag für den Rat versehen. In der
Anlage 7 sind nach dem gleichen Muster die abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Behörden
und Träger öffentlicher Belange aufgeführt, ebenfalls mit der Stellungnahme der Verwaltung zu
den vorgebrachten Belangen und dem Beschlussvorschlag für den Rat. Aufgrund der Vielzahl und
der teils sehr umfassenden Stellungnahmen wird in der Sitzungsvorlage nicht weiter auf diese
eingegangen, sondern auf die Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Belangen in den
Anlagen 6 und 7 verwiesen.
Als Grundlage für die Ausweisung von Konzentrationszonen dient die Standortuntersuchung, die
das Planungsbüro VDH im Auftrag der Gemeinde erstellt hat (Anlage 3). In der
Standortuntersuchung werden Potenzialflächen ermittelt, die sich zur Ausweisung als
Konzentrationszone eignen. Hierzu ist das gesamte Gemeindegebiet nach geeigneten Flächen
untersucht worden. Die Standortuntersuchung wurde seit dem ersten Entwurf von April 2012 stetig
überarbeitet und an neue Erkenntnisse sowie an die neu ergangene Rechtsprechung angepasst.
Die Methodik zur Ermittlung von Potenzialflächen beruht zunächst auf den Ausschluss von
bestimmten Bereichen (bspw. von Naturschutzgebieten) sowie der Festsetzung von
Schutzabständen von bestimmten Bereichen (bspw. von Siedlungsbereichen). In einer weiteren
Detailprüfung werden die nach der ersten Grobuntersuchung verbliebenen Flächen auf ihre
Eignung als Konzentrationszone geprüft. Zur detaillierten Beschreibung der Methodik zur
Ermittlung von Potenzialflächen verweise ich auf Kapitel 4 der Standortuntersuchung.
Im Ergebnis der Standortuntersuchung haben sich die Potenzialflächen D (südöstlich von Thum)
und E (westlich von Thum) als geeignet herausgestellt. Zur Lage der beiden Potenzialflächen sei
auf den beigefügten Analyseplan (Anlage 4) verwiesen. Im Laufe des Verfahrens hat sich die
Potenzialfläche E verkleinert, da einzelne Teilbereiche sich als nicht mehr geeignet herausgestellt
haben. Hierzu verweise ich auf die Mitteilungsvorlage zum Umweltausschuss vom 09.09.2014
bzw. zum Bau- und Planungsausschuss vom 17.09.2014 sowie auf die beigefügte Begründung zur
33. FNP-Änderung (Anlage 2).
Der Sitzungsvorlage liegt zudem der Umweltbericht bei, der die Auswirkungen auf die Schutzgüter
gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB untersucht (Anlage 5). Grundlage des Umweltberichts ist eine Vielzahl
an Gutachten, die im Verlauf des FNP-Änderungsverfahrens bzw. in den Verfahren zur
Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1 und G 2 erstellt wurden. Es handelt sich dabei um
folgende Gutachten:
1. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Diplom Biologe (30. Juni 2014):
FFH- Vorprüfung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G2 der Gemeinde
Kreuzau, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, FFH-Gebiet „Drover Heide“ DE5205-301, Vogelschutzgebiet „Drover Heide“ DE-5205-401, Stolberg. 18 Seiten.
2. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Diplom Biologe (30. Juni 2014):
FFH- Vorprüfung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G2 der Gemeinde
Kreuzau, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, FFH-Gebiet „Muschelkalkkuppen
bei Embken und Muldenau“ DE 5305-302, Stolberg. 9 Seiten.
3. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Diplom Biologe (19. Dezember
2013): Artenschutzprüfung zum Bau von drei WEA im Windpark in der Gemeinde Kreuzau
(Kreis Düren), Stolberg. 52 Seiten.
4. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Diplom Biologe (02. September
2014): Stellungnahme zur Artenschutzprüfung zum Bau von drei WEA im Windpark in der
Gemeinde Kreuzau (Kreis Düren) nach der neu konfigurierten Planung im Plangebiet D
„Steinkaul“, Stolberg. 2 Seiten.
5. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Diplom Biologe (17. September
2014): Feldhamsteruntersuchung zum geplanten Windpark in der Gemeinde Kreuzau (2
WEA), Stolberg. 4 Seiten.
6. Ecoda, Umweltgutachten Dr. Bergen & Dr. Fritz GbR (31. Oktober 2013):
Naturschutzfachlicher Beitrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2
„Windenergieanlagen Steinkaul“ (Ortsteil Thum, Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren),
Dortmund. 69 Seiten.
7. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (16. September 2014):
Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil I: Eingriffsbilanzierung zur geplanten Errichtung
von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum,
Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G2-Windenergieanlagen Steinkaul“,
Dortmund. 56 Seiten.
-2-
8. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (16. September 2014):
Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil II: Kompensationsmaßnahmenplanung und
Ausgleichbilanzierung zur geplanten Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf dem
Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des
Bebauungsplans „G 2-Windenergieanlagen „Steinkaul“, Dortmund. 43 Seiten.
9. Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Dr. Fritz GbR (30. Oktober 2013):
Naturschutzfachlicher Beitrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1
„Windenergieanlagen Lausbusch“ (Ortsteil Thum, Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren),
Dortmund. 63 Seiten.
10. Ecoda, Umweltgutachten Dr. Bergen & Dr. Fritz GbR (08. Dezember 2014):
Avifaunistisches Fachgutachten zu sechs geplanten Windenergieanlagen in der geplanten
Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potentialfläche E). (Gemeinde Kreuzau, Kreis
Düren), Dortmund. 156 Seiten.
11. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Dr. Fritz GbR (08. Dezember 2014): Fachgutachten
Fledermäuse
zu
fünf
geplanten
Windenergieanlagen
in
der
geplanten
Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potentialfläche E), (Gemeinde Kreuzau, Kreis
Düren), Dortmund. 98 Seiten.
12. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (08. Dezember 2014): Fachbeitrag
Artenschutz zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde
Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1Windenergieanlagen Lausbusch“, Dortmund. 128 Seiten.
13. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen &
Fritz GbR, (08. Dezember 2014):
Unbedenklichkeitserklärung zu den naturschutzfachlichen Gutachten wegen der
Aktualisierung der WEA-Planungen in der geplanten Windkraftkonzentrationszone
„Lausbusch“ (Potenzialfläche E) (Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren), Dortmund. 11 Seiten.
14. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (08. Dezember 2014):
Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil I: Eingriffsbilanzierung zur geplanten Errichtung
von fünf Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis
Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G1-Windenergieanlagen Lausbusch“, Dortmund.
66 Seiten.
15. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (08. Dezember 2014):
Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil II: Kompensationsmaßnahmenplanung und
Ausgleichbilanzierung zur geplanten Errichtung von fünf Windenergieanlagen auf dem
Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des
Bebauungsplans „G 1-Windenergieanlagen „Lausbusch“, Dortmund. 30 Seiten.
16. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (12. Februar 2015): Gutachten zur
Betroffenheit von Denkmalen im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Kreuzau bzw. der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1 „WEA
Lausbusch“ sowie Nr. G2 „WEA Steinkaul“ (Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Thum), Dortmund.
110 Seiten.
17. IEL GmbH (06. Oktober 2014): Schalltechnische Gutachten für sieben geplante
Windenergieanlagen in der Gemeinde Kreuzau; Aurich. 181 Seiten.
18. IEL GmbH (06. Oktober 2014): Berechnung der Schattenwurfdauer für den Betrieb von
sieben Windenergieanlagen am Standort Kreuzau, Aurich. 229 Seiten.
Die Gutachten Nr. 1 bis 8 liegen der Sitzungsvorlage 59/2012 4. Ergänzung als Anlagen bei und
die Gutachten Nr. 9 bis 18 liegen der Sitzungsvorlage 58/2012 4. Ergänzung als Anlagen bei. Über
beide Sitzungsvorlagen wird in der heutigen Sitzung beraten.
Im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplans aus dem Jahr 1998 hat die Gemeinde
zwei Konzentrationszonen für die Windkraft ausgewiesen. In der Fläche nordöstlich von
Stockheim sind zwei WEA errichtet worden. Auf der zweiten Konzentrationszone westlich von
Thum sind keine WEA errichtet worden. Die Konzentrationszone in Stockheim wird in der 33.
Änderung des FNP erneut ausgewiesen und somit bestätigt. Gleiches gilt für den Teil der „alten“
Konzentrationszone in Thum, der auch von der neuen Konzentrationszone erfasst wird. Der Teil
-3-
der „alten“ Konzentrationszone in Thum, der nicht von der neuen erfasst wird, wird aufgehoben
und soll als Fläche für die Landwirtschaft im FNP dargestellt werden. Die Bestätigung der
bisherigen Konzentrationszonen muss erfolgen, um die Ausschlusswirkung nach § 35 (3) S. 3
BauGB zu erzielen.
Die Potenzialfläche D weist eine Größe von 17,97 ha auf, die Potenzialfläche E ist 39,79 ha groß.
Somit sollen insgesamt Flächen von 57,76 ha als Konzentrationszone ausgewiesen werden. Das
gesamte Gemeindegebiet umfasst eine Größe von 4.173 ha. Somit würden mit der Ausweisung
der Potenzialflächen D und E 1,38 % des Gemeindegebietes als Konzentrationszone für die
Windkraft ausgewiesen.
Das Ergebnis des bisherigen Verfahrens ist die Empfehlung zur Ausweisung von zwei
Konzentrationszonen (Potenzialflächen D und E) sowie die Bestätigung der bestehenden
Konzentrationszone in Stockheim (8. Änderung des Flächennutzungsplans aus dem Jahre 1998).
Die Planzeichnung der geplanten 33. Änderung des Flächennutzungsplans liegt der
Sitzungsvorlage als Anlage 1 bei.
Für beide Potenzialflächen hat der Rat die Aufstellung von Bebauungsplänen beschlossen
(Potenzialfläche E – Bebauungsplan Nr. G 1; Potenzialfläche D – Bebauungsplan Nr. G 2). Mit der
Aufstellung der Bebauungspläne hat die Gemeinde von der Steuerungsmöglichkeit bzgl. Anzahl
an WEA, genaue Anlagenstandorte und maximale Anlagenhöhen Gebrauch gemacht. Zu den
Bebauungsplänen steht die Durchführung der Offenlage noch aus. Über die Beschlüsse zur
Durchführung der Offenlage soll in der heutigen Sitzung beschlossen werden (siehe VL 58/2012 4.
Ergänzung und VL 59/2012 4. Ergänzung).
Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, wird die 33. Änderung des Flächennutzungsplans
gem. § 6 (1) BauGB zur Genehmigung an die Bezirksregierung Köln geschickt. Die BR Köln hat
nach § 6 (4) BauGB binnen drei Monaten über die Genehmigung zu entscheiden. Nach Eingang
der Genehmigung durch die BR Köln muss diese durch die Gemeinde im gemeindlichen Amtsblatt
bekannt gemacht werden. Erst mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die FNP-Änderung
rechtskräftig.
Haushaltsmäßige Auswirkungen entstehen durch das Planverfahren nicht, da die Kosten über
einen städtebaulichen Vertrag mit den Vorhabenträgern abgesichert sind.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Planungskosten sind über einen städtebaulichen Vertrag
mit den Vorhabenträgern
abgesichert, sodass für die Gemeinde Kreuzau keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Anlagen 6 und 7 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans wird gefolgt.
2. Die 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird (in
Anwendung des § 6 (6) BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt
diese Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung
Köln neu bekannt zu machen.
Der Bürgermeister
- Eßer -
-4-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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