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Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Kindergartens Kreuzau, Heribertstraße um eine 3. Gruppe; hier: Antrag der SPD-Fraktion zur Schaffung von Kindergartenplätzen in Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
45 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07

Inhalt der Datei

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Sach- und Rechtslage: Nachdem der Kreis Düren ursprünglich nur 1 Kindergartengruppe genehmigen wollte und erst auf Betreiben der Verwaltung nach und nach zuerst 1 Kindergartengruppe und 1 Hortgruppe, dann aber 2 Kindergartengruppen zugestimmt hat, hat der Rat der Gemeinde am 01.07.1997 den Neubau einer zweigruppigen Tageseinrichtung für Kinder beschlossen und die Verwaltung aber bereits beauftragt, die Planung so vorzunehmen, dass erforderlichenfalls eine 3. Gruppe angebaut werden kann. Die Erweiterung sollte von der tatsächlichen Bedarfslage abhängig gemacht werden. In der Ratssitzung vom 08.09.1998 war die Verwaltung beauftragt worden, das Kreisjugendamt Düren aufzufordern, die Kindergarten-Bedarfszahlen für die Jahre 2001 und 2002 zum Stichtag 31.07.1998 kurzfristig zu ermitteln. Mit Schreiben vom 27.10.1998 hat das Jugendamt die gewünschten Zahlen vorgelegt und dabei festgestellt, dass nach der vorliegenden Analyse noch ein Bedarf für eine weitere Kindergartengruppe im Ortsteil Kreuzau gegeben ist. Das Schreiben nebst Anlagen ist der Vorlage beigefügt. Auf den Ortsteil Kreuzau bezogen (Planungsbereich A) wird für 1999/2000 ein Fehlbedarf von 50 Plätzen, für 2000/2001 ein Fehlbedarf von 42 Plätzen und für 2001/2002 ein Fehlbedarf von 27 Plätzen errechnet. Trotz sinkender Geburtenzahlen ist jedoch unter Berücksichtigungen der erwarteten Zuzüge in jedem Fall der Bedarf für eine weitere Kindergartengruppe gegeben. Wie erwähnt, war bei den Planungen für den Neubau in der Heribertstraße eine Erweiterungsmöglichkeit von 2 auf 3 Gruppen vorgesehen worden. Auch die jetzigen Ausschreibungen sind so konzipiert, dass ein Anbau ohne zusätzlichen Kostenaufwand möglich ist. Mit den Bauarbeiten für den neuen Kindergarten ist Mitte Oktober 1998 begonnen worden. Als Anlage ist ein Planentwurf des Architekten für eine 3. Gruppe beigefügt, der allerdings noch mit dem Jugendamt abgestimmt werden muß. Er beinhaltet Gruppenraum, Nebenraum, Toiletten und Abstellraum in den vorgegebenen Richtmaßen. Nach einer ersten Kalkulation des Architekten werden für den Anbau Baukosten von rd. 280.000 DM entstehen, an Einrichtungskosten müssen ca. 70.000 DM hinzugerechnet werden, so dass 350.000 DM an Gesamtaufwendungen entstehen. Hierzu gewährt das Jugendamt einen Zuschuß von 75 % = 262.500 DM, so dass ein Eigenanteil für die Gemeinde von rd. 87.500 DM ========= verbleibt. Ich schlage Ihnen vor, der Erweiterung des im Bau befindlichen Kindergartens Heribertstraße von 2 auf 3 Gruppen zuzustimmen. Der Architektenvertrag mit dem Planungsbüro Teichert & Küntzler sollte entsprechend erweitert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf mit dem Jugendamt abzustimmen und umgehend einen Zuschußantrag zu stellen. Nach Genehmigung und Zuschußbewilligung ist eine unverzügliche Inangriffnahme des Erweiterungsbaues zu gewährleisten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Entwurf des Haushaltsplanes 1999 sind die Baukosten von 280.000 DM sowie die Einrichtungskosten von 70.000 DM zusätzlich zu veranschlagen, die Zuschüsse des Jugendamtes sind mit 210.000 DM für die Baukosten und mit 52.500 DM für die Einrichtungskosten einzuplanen. Die laufenden Betriebskosten sind ab dem Jahre 2000 vorzusehen. III. Beschlußvorschlag Verwaltung: Der im Bau befindliche Kindergarten Kreuzau, Heribertstraße, soll von zwei auf drei Gruppen erweitert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Klärung des Raumkonzeptes einen entsprechenden Zuschußantrag beim Jugendamt einzureichen. Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides ist ein sofortiger Baubeginn zu gewährleisten. Der Architektenvertrag mit dem bereits tätigen Planungsbüro ist entsprechend zu erweitern. Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Haushaltsplanes 1999 bereitzustellen.“ III. Beschlußvorschlag: „Der im Bau befindliche Kindergarten Kreuzau, Heribertstraße, soll von zwei auf drei Gruppen erweitert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Klärung des Raumkonzeptes einen entsprechenden Zuschußantrag beim Jugendamt einzureichen. . Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides ist ein sofortiger Baubeginn zu gewährleisten. Der Architektenvertrag mit dem bereits tätigen Planungsbüro ist entsprechend zu erweitern. Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Haushaltsplanes 1999 bereitzustellen. Bei den jetzigen Bauträgern wurde bereits auf die Erweiterungsmöglichkeit geachtet, so dass keine Mehrkosten zu erwarten seien. Um eine schnellstmögliche Zuschussgewährung zu erreichen, wird empfohlen, die Entscheidung im Dringlichkeitswege zu treffen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - Anlagen: Antrag der SPD-Fraktion Schreiben des Kreisjugendamtes Düren Plankonzept IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: SEITE SEITE # 2 b ‰ Í ) c Ç { ß | ð Œ ñ œ å æ ´ à ô b õ Ì g ˆ * “ ” B M 8 9 ˜ E F u : — ‰ ¡ ú û ¿ È ß à ) 6 7 < ? U W Y Z a b c e f m n o p q ý ø øõø ñ ï ï ï ì ï ì ì ì ì ì ì ì ï ï ì ï ì ï ì ï ï ï ï ï ï ï åâåâ åâåÝåâ 0J 0J j Í j Å Ï ¸h $ Æ $ & mH 0J U NH >* 5 >* mH U 5 K $ I Y Î Ý è é ÷ Ù Ö Ï Ï Ï Ï Æ Æ Æ –F 4 Ö O ì Y 1$ $ $ 1$ 1$ 1$ Æ S ø / œ ³ ´ Ä æ õ Ö Ô Ï Æ Ï Æ ¸@ Æ B 9! 1$ Æ S ø / B ” 9! 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