Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
45 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau
1.Ergänzung
Vorlagen-Nr.
92/98
5. November 1998
Tischvorlage
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuß 05.11.1998
Hauptausschuß 10.11.1998
Rat 25.11.1998
TOP: Erweiterung des Kindergartens Kreuzau, Heribertstraße um eine 3. Gruppe
hier: Antrag der SPD-Fraktion zur Schaffung von Kindergartenplätzen in Kreuzau
vom 24.6.1998
I. Sach- und Rechtslage:
Nachdem der Kreis Düren ursprünglich nur 1 Kindergartengruppe genehmigen wollte und erst auf Betreiben der
Verwaltung nach und nach zuerst 1 Kindergartengruppe und 1 Hortgruppe, dann aber 2 Kindergartengruppen
zugestimmt hat, hat der Rat der Gemeinde am 01.07.1997 den Neubau einer zweigruppigen Tageseinrichtung für
Kinder beschlossen und die Verwaltung aber bereits beauftragt, die Planung so vorzunehmen, dass
erforderlichenfalls eine 3. Gruppe angebaut werden kann. Die Erweiterung sollte von der tatsächlichen
Bedarfslage abhängig gemacht werden.
In der Ratssitzung vom 08.09.1998 war die Verwaltung beauftragt worden, das Kreisjugendamt Düren
aufzufordern, die Kindergarten-Bedarfszahlen für die Jahre 2001 und 2002 zum Stichtag 31.07.1998 kurzfristig
zu ermitteln.
Mit Schreiben vom 27.10.1998 hat das Jugendamt die gewünschten Zahlen vorgelegt und dabei festgestellt, dass
nach der vorliegenden Analyse noch ein Bedarf für eine weitere Kindergartengruppe im Ortsteil Kreuzau
gegeben ist. Das Schreiben nebst Anlagen ist der Vorlage beigefügt.
Auf den Ortsteil Kreuzau bezogen (Planungsbereich A) wird
für 1999/2000 ein Fehlbedarf von
50 Plätzen,
für 2000/2001 ein Fehlbedarf von
42 Plätzen und
für 2001/2002 ein Fehlbedarf von
27 Plätzen errechnet.
Trotz sinkender Geburtenzahlen ist jedoch unter Berücksichtigungen der erwarteten Zuzüge in jedem Fall der
Bedarf für eine weitere Kindergartengruppe gegeben.
Wie erwähnt, war bei den Planungen für den Neubau in der Heribertstraße eine Erweiterungsmöglichkeit von 2
auf 3 Gruppen vorgesehen worden. Auch die jetzigen Ausschreibungen sind so konzipiert, dass ein Anbau ohne
zusätzlichen Kostenaufwand möglich ist. Mit den Bauarbeiten für den neuen Kindergarten ist Mitte Oktober
1998 begonnen worden.
Als Anlage ist ein Planentwurf des Architekten für eine 3. Gruppe beigefügt, der allerdings noch mit dem
Jugendamt abgestimmt werden muß. Er beinhaltet Gruppenraum, Nebenraum, Toiletten und Abstellraum in den
vorgegebenen Richtmaßen.
Nach einer ersten Kalkulation des Architekten werden für den Anbau Baukosten von
rd.
280.000 DM
entstehen, an Einrichtungskosten müssen ca.
70.000 DM
hinzugerechnet werden, so dass
350.000 DM
an Gesamtaufwendungen entstehen.
Hierzu gewährt das Jugendamt einen Zuschuß von 75 % =
262.500 DM,
so dass ein Eigenanteil für die Gemeinde von rd.
87.500 DM
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verbleibt.
Ich schlage Ihnen vor, der Erweiterung des im Bau befindlichen Kindergartens Heribertstraße von 2 auf 3
Gruppen zuzustimmen. Der Architektenvertrag mit dem Planungsbüro Teichert & Küntzler sollte entsprechend
erweitert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf mit dem Jugendamt abzustimmen und
umgehend einen Zuschußantrag zu stellen. Nach Genehmigung und Zuschußbewilligung ist eine unverzügliche
Inangriffnahme des Erweiterungsbaues zu gewährleisten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Entwurf des Haushaltsplanes 1999 sind die Baukosten von 280.000 DM sowie die Einrichtungskosten von
70.000 DM zusätzlich zu veranschlagen, die Zuschüsse des Jugendamtes sind mit 210.000 DM für die
Baukosten und mit 52.500 DM für die Einrichtungskosten einzuplanen.
Die laufenden Betriebskosten sind ab dem Jahre 2000 vorzusehen.
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
Der im Bau befindliche Kindergarten Kreuzau, Heribertstraße, soll von zwei auf drei Gruppen erweitert
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Klärung des Raumkonzeptes einen entsprechenden
Zuschußantrag beim Jugendamt einzureichen. Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides ist ein sofortiger
Baubeginn zu gewährleisten.
Der Architektenvertrag mit dem bereits tätigen Planungsbüro ist entsprechend zu erweitern. Die
erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Haushaltsplanes 1999 bereitzustellen.“
III. Beschlußvorschlag:
„Der im Bau befindliche Kindergarten Kreuzau, Heribertstraße, soll von zwei auf drei Gruppen
erweitert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Klärung des Raumkonzeptes einen
entsprechenden Zuschußantrag beim Jugendamt einzureichen. . Nach Vorlage des
Bewilligungsbescheides ist ein sofortiger Baubeginn zu gewährleisten.
Der Architektenvertrag mit dem bereits tätigen Planungsbüro ist entsprechend zu erweitern.
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Haushaltsplanes 1999 bereitzustellen.
Bei den jetzigen Bauträgern wurde bereits auf die Erweiterungsmöglichkeit geachtet, so dass keine
Mehrkosten zu erwarten seien.
Um eine schnellstmögliche Zuschussgewährung zu erreichen, wird empfohlen, die Entscheidung im
Dringlichkeitswege zu treffen.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
Anlagen:
Antrag der SPD-Fraktion
Schreiben des Kreisjugendamtes Düren
Plankonzept
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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