Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
129 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
20.02.15, 12:11
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 19.02.2015
Mitteilung 9/2015
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
12.03.2015
24.03.2015
Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft (Erneute Offenlage)
Die Gemeinde Hürtgenwald beabsichtigt im Rahmen der 9. Änderung des Flächennutzungsplans
(FNP) die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft. Zum Planverfahren hat die
Gemeinde Hürtgenwald im Mai und Juni 2014 die erneute Offenlage der FNP-Änderung
durchgeführt. Bestandteil der Planung war die Ausweisung einer Fläche westlich von
Obermaubach (Potenzialfläche H). Für weitergehende Informationen verweise ich auf die Vorlage
31/2014. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 09.12.2014 zur geplanten FNP-Änderung der
Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss gefasst:
Die Gemeinde Kreuzau nimmt wie folgt Stellung:
Sie bittet den Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit Blick auf die noch ausstehenden Beratungen
zum B-Plan „Windpark Ochsenauel“, folgende Überlegungen in seine Abwägungen mit
einzubeziehen:
Die Südkreiskommunen eint das Bestreben einer touristischen Inwertsetzung der Rureifel. Für die
Gemeinde Kreuzau ist dabei das Staubecken Obermaubach von elementarer Bedeutung. Der
Blick von der auf 166 m ü. NN gelegenen Staumauer über den See auf die umliegenden Hänge
gehört für Erholungssuchende aller Art zum landschaftsästhetisch Wertvollsten, was die Rureifel
zu bieten hat. Die höchsten Erhebungen im Bereich Ochsenauel liegen etwa 385 m ü. NN gut 200
m über dem Seespiegel. Windräder auf diesem Höhenrücken sind somit weithin sichtbar und
stellen einen harten Eingriff in das Landschaftsbild dar. Bei der Ausweisung der konkreten
Standorte einzelner Windkraftanlagen und der Festlegung ihrer Höhenbegrenzungen bitten wir die
Gemeinde Hürtgenwald inständig, dies zu berücksichtigen.
Des Weiteren erlaubt sich die Gemeinde Kreuzau den Hinweis, dass die
Regionalplanungsbehörde ihr die Ausweisung von Waldflächen als Konzentrationszonen für
Windkraftanlagen untersagt hat.
Die Gemeinde Kreuzau hält diesen Standort für nicht geeignet.
Mit Schreiben vom 09.02.2015 hat die Gemeinde Hürtgenwald die Gemeinde Kreuzau über die
bevorstehende erneute (und somit dritte) Offenlage der 9. Änderung des FNP benachrichtigt und
am Verfahren beteiligt. Die Gemeinde Kreuzau kann bis zum 23.03.2015 Stellung zur geplanten
FNP-Änderung nehmen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen findet vom 23.02. bis
23.03.2015 statt.
Die erneute Offenlage ist aufgrund einiger Planänderungen notwendig geworden. Unter anderem
ist eine Potenzialfläche (A, „Rennweg“) aus der Planung herausgenommen worden. Zudem sind
Änderungen
in
den
Schutzabständen
zu
Naturschutzgebieten,
FFH-Gebieten,
Vogelschutzgebieten u.a. erfolgt, sodass sich die weiter im Planverfahren befindlichen
Potenzialflächen in ihrem Zuschnitt und ihrer Gesamtgröße geändert haben. In der bisher
vorliegenden Standortuntersuchung der Gemeinde Hürtgenwald zur Ermittlung von
Potenzialflächen gingen von Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten, Vogelschutzgebieten etc.
Schutzabstände von 300 m aus. Die 300 m sind ein Richtwert aus dem Windenergieerlass NRW,
der für diese Gebiete i.d.R. angewandt werden soll. Von der Regel kann in begründeten Fällen
(nach oben und unten) abgewichen werden. Die Gemeinde Hürtgenwald hat in der erneuten
Offenlage die Schutzabstände zu Naturschutzgebieten etc. von 300 auf 100 m reduziert.
Diese Änderung des Schutzabstandes wirkt sich auf die Potenzialfläche H aus. Nördlich der
Potenzialfläche befindet sich das Naturschutzgebiet „Rinnebachtal“ (LSP 7 – Hürtgenwald, Nr. 2.16). Da der bisherige Schutzabstand zu Naturschutzgebieten von 300 auf 100 m reduziert wurde,
vergrößert sich die Potenzialfläche nach Norden hin in Richtung Rinnebach um ca. 26 ha. In der
bisherigen Planung umfasste die gesamte Potenzialfläche einen Bereich von ca. 73 ha. Nach der
neu vorgelegten Planung weist die Potenzialfläche eine Größe von ca. 99 ha aus. Die
Potenzialfläche vergrößert sich einzig in nördliche Richtung. Eine weitere Annäherung an die
Ortslage Obermaubach erfolgt nicht. Die bisherige Potenzialfläche (Abbildung 1) und die neu
ermittelte Potenzialfläche (Abbildung 2) sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Der Ratsbeschluss vom 09.12.2014 hat auch nach der Vergrößerung der Potenzialfläche H
Bestand und trifft inhaltlich weiterhin zu. Eine erneute Beratung in den politischen Gremien zur
erneuten Offenlage ist somit nicht notwendig. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 19.02.2015
fristgerecht ihre Stellungnahme (inhaltlich gemäß des Ratsbeschlusses vom 09.12.2014) zur
erneuten Offenlage der geplanten 9. FNP-Änderung der Gemeinde Hürtgenwald eingereicht.
Ob die Vergrößerung der Potenzialfläche H mit einer Erhöhung der Anzahl von
Windenergieanlagen einhergeht, kann in diesem Planverfahren nicht gedeutet werden.
Konzentrationszonen im FNP weisen keine konkreten Anlagenstandorte aus. Für die
Potenzialfläche ist ein Bebauungsplan in Aufstellung. Die Offenlage zum Bebauungsplanverfahren
steht noch aus.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Eßer -
Anlage
-2-