Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung (Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft (Erneute Offenlage))

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
129 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
20.02.15, 12:11
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft (Erneute Offenlage)) Mitteilung (Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft (Erneute Offenlage))

öffnen download melden Dateigröße: 129 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 19.02.2015 Mitteilung 9/2015 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss 12.03.2015 24.03.2015 Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft (Erneute Offenlage) Die Gemeinde Hürtgenwald beabsichtigt im Rahmen der 9. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft. Zum Planverfahren hat die Gemeinde Hürtgenwald im Mai und Juni 2014 die erneute Offenlage der FNP-Änderung durchgeführt. Bestandteil der Planung war die Ausweisung einer Fläche westlich von Obermaubach (Potenzialfläche H). Für weitergehende Informationen verweise ich auf die Vorlage 31/2014. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 09.12.2014 zur geplanten FNP-Änderung der Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeinde Kreuzau nimmt wie folgt Stellung: Sie bittet den Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit Blick auf die noch ausstehenden Beratungen zum B-Plan „Windpark Ochsenauel“, folgende Überlegungen in seine Abwägungen mit einzubeziehen: Die Südkreiskommunen eint das Bestreben einer touristischen Inwertsetzung der Rureifel. Für die Gemeinde Kreuzau ist dabei das Staubecken Obermaubach von elementarer Bedeutung. Der Blick von der auf 166 m ü. NN gelegenen Staumauer über den See auf die umliegenden Hänge gehört für Erholungssuchende aller Art zum landschaftsästhetisch Wertvollsten, was die Rureifel zu bieten hat. Die höchsten Erhebungen im Bereich Ochsenauel liegen etwa 385 m ü. NN gut 200 m über dem Seespiegel. Windräder auf diesem Höhenrücken sind somit weithin sichtbar und stellen einen harten Eingriff in das Landschaftsbild dar. Bei der Ausweisung der konkreten Standorte einzelner Windkraftanlagen und der Festlegung ihrer Höhenbegrenzungen bitten wir die Gemeinde Hürtgenwald inständig, dies zu berücksichtigen. Des Weiteren erlaubt sich die Gemeinde Kreuzau den Hinweis, dass die Regionalplanungsbehörde ihr die Ausweisung von Waldflächen als Konzentrationszonen für Windkraftanlagen untersagt hat. Die Gemeinde Kreuzau hält diesen Standort für nicht geeignet. Mit Schreiben vom 09.02.2015 hat die Gemeinde Hürtgenwald die Gemeinde Kreuzau über die bevorstehende erneute (und somit dritte) Offenlage der 9. Änderung des FNP benachrichtigt und am Verfahren beteiligt. Die Gemeinde Kreuzau kann bis zum 23.03.2015 Stellung zur geplanten FNP-Änderung nehmen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen findet vom 23.02. bis 23.03.2015 statt. Die erneute Offenlage ist aufgrund einiger Planänderungen notwendig geworden. Unter anderem ist eine Potenzialfläche (A, „Rennweg“) aus der Planung herausgenommen worden. Zudem sind Änderungen in den Schutzabständen zu Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten, Vogelschutzgebieten u.a. erfolgt, sodass sich die weiter im Planverfahren befindlichen Potenzialflächen in ihrem Zuschnitt und ihrer Gesamtgröße geändert haben. In der bisher vorliegenden Standortuntersuchung der Gemeinde Hürtgenwald zur Ermittlung von Potenzialflächen gingen von Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten, Vogelschutzgebieten etc. Schutzabstände von 300 m aus. Die 300 m sind ein Richtwert aus dem Windenergieerlass NRW, der für diese Gebiete i.d.R. angewandt werden soll. Von der Regel kann in begründeten Fällen (nach oben und unten) abgewichen werden. Die Gemeinde Hürtgenwald hat in der erneuten Offenlage die Schutzabstände zu Naturschutzgebieten etc. von 300 auf 100 m reduziert. Diese Änderung des Schutzabstandes wirkt sich auf die Potenzialfläche H aus. Nördlich der Potenzialfläche befindet sich das Naturschutzgebiet „Rinnebachtal“ (LSP 7 – Hürtgenwald, Nr. 2.16). Da der bisherige Schutzabstand zu Naturschutzgebieten von 300 auf 100 m reduziert wurde, vergrößert sich die Potenzialfläche nach Norden hin in Richtung Rinnebach um ca. 26 ha. In der bisherigen Planung umfasste die gesamte Potenzialfläche einen Bereich von ca. 73 ha. Nach der neu vorgelegten Planung weist die Potenzialfläche eine Größe von ca. 99 ha aus. Die Potenzialfläche vergrößert sich einzig in nördliche Richtung. Eine weitere Annäherung an die Ortslage Obermaubach erfolgt nicht. Die bisherige Potenzialfläche (Abbildung 1) und die neu ermittelte Potenzialfläche (Abbildung 2) sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Der Ratsbeschluss vom 09.12.2014 hat auch nach der Vergrößerung der Potenzialfläche H Bestand und trifft inhaltlich weiterhin zu. Eine erneute Beratung in den politischen Gremien zur erneuten Offenlage ist somit nicht notwendig. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 19.02.2015 fristgerecht ihre Stellungnahme (inhaltlich gemäß des Ratsbeschlusses vom 09.12.2014) zur erneuten Offenlage der geplanten 9. FNP-Änderung der Gemeinde Hürtgenwald eingereicht. Ob die Vergrößerung der Potenzialfläche H mit einer Erhöhung der Anzahl von Windenergieanlagen einhergeht, kann in diesem Planverfahren nicht gedeutet werden. Konzentrationszonen im FNP weisen keine konkreten Anlagenstandorte aus. Für die Potenzialfläche ist ein Bebauungsplan in Aufstellung. Die Offenlage zum Bebauungsplanverfahren steht noch aus. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Eßer - Anlage -2-