Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Aufbringung des Schulträgeranteils für die St. Angela-Schule in Düren)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufbringung des Schulträgeranteils für die St. Angela-Schule in Düren) Allgemeine Vorlage (Aufbringung des Schulträgeranteils für die St. Angela-Schule in Düren) Allgemeine Vorlage (Aufbringung des Schulträgeranteils für die St. Angela-Schule in Düren)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Stolz/Herr Graßmann Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 87/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss 22.11.2005 TOP: Aufbringung des Schulträgeranteils für die St. Angela-Schule in Düren I. Sach- und Rechtslage: Wie Ihnen sicherlich bekannt sein wird, haben nicht nur die Kommunen, sondern auch die kirchlichen Träger erhebliche finanzielle Probleme. Dies betrifft neben den Kirchen und Pfarrgemeinden selbst auch die von ihnen geführten sozialen Einrichtungen, wie z.B. Kindergärten, Jugendtreffs, aber auch die in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen. Von diesen Problemen ist auch die St. Angela-Schule der Ursulinen in Düren, welche von Mädchen allen Kommunen des Kreises Düren besucht wird, betroffen. Zur Erklärung und zum Sachverhalt ist auszuführen, dass die private St. Angela-Schule 1681 von der Ordenskongregation der Ursulinen für die Dürener Mädchen gegründet wurde, die in der Woche auf den Feldern und später in den Fabriken arbeiten mussten. Bis Ende 1999 befand sich die Schule in der Trägerschaft des gen. Ordens. Aufgrund des ständigen Rückgangs der Ordensangehörigen und der daraus resultierenden Erschwernisse zur Finanzierung der privaten St. Angela-Schule hat die im Jahre 2000 neu gegründete St. Angela-Schulgesellschaft mbH die Schulträgerschaft übernommen. Gesellschafter sind das Bistum Aachen, die Ursulinen und der Verein zur Mitträgerschaft der St. Angela-Schule e.V. mit entsprechenden Stimmenanteilen. Die staatlich anerkannte St. Angela-Schule ist eine selbständige Schule in freier Trägerschaft, in der in den Schulformen Gymnasium und Realschule ausschließlich Mädchen, und zwar in den gleichen Fächern, wie dies in den öffentlichen Schulen der Fall ist, unterrichtet werden. Auch gelten hier die gleichen Richtlinien. Die St. Angela-Schule erfüllt als Mädchenschule eine wichtige Funktion im regionalen Bildungssystem und leistet einen bedeutenden Beitrag im Rahmen des pluralen Bildungsangebotes. Weiter wird ausgeführt, dass im Schuljahr 2004/2005 insgesamt 1.284 Schülerinnen die St. Angela-Schule besuchten. Diese Schülerzahlen sind über viele Jahre hinweg konstant geblieben, sodass von den Verantwortlichen nach den heutigen Erkenntnissen und auch nach den daraus entwickelten Prognosen für die nächsten 10 Jahre von einer weiteren stabilen Schülerzahlenentwicklung ausgegangen wird. Hierzu wird ergänzend auch auf die beigefügte Anlage verwiesen. Wie bereits erwähnt, erfolgt seit dem Jahre 2000 die Finanzierung dieser Schule durch die St. Angela-Schulgesellschaft mbH, die nach den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW hierzu einen Zuschuss des Landes erhält, welcher ab dem Haushaltsjahr 2006 im Regelfall 87 % der laufenden Personalkosten und anerkannten Sachaufwendungen abdeckt. Die St. Angela-Schulgesellschaft mbH hat nun den Kreis Düren und die betroffenen Städte und Gemeinden gebeten, die bis jetzt von der Stadt Düren geleistete Zuwendung in Höhe von jährlich 153.000 € aufzustocken. Hierbei ist an eine Größenordnung von bis zu 47.000 € jährlich gedacht. Als Grund für den steigenden Finanzbedarf werden u.a. die zu leistenden Pensionsrückstellungen sowie die nicht refinanzierbaren Investitionskosten genannt. -2- In einer speziellen Besprechung, zu welcher der Landrat des Kreises Düren die Hauptverwaltungsbeamten der betroffenen Städte bzw. Gemeinden Düren, Hürtgenwald, Inden, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Nideggen, Niederzier, Nörvenich und Vettweiß eingeladen hatte, wurde nach eingehenden Beratungen, vorbehaltlich der jeweiligen Entscheidungen der Ratsgremien, die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, auf die Dauer von 10 Jahren einen Mitfinanzierungsanteil zu leisten. So soll auch zukünftig auf der kommunalen Ebene ein Beitrag zum Erhalt dieser kath. Mädchenschule geleistet werden, zumal hier eine besondere Situation gesehen wird. In diesem Zusammenhang soll der Gesamtzuschussbetrag allerdings auf maximal 200.000 €/Jahr begrenzt werden, wobei der Vertreter der Stadt Düren, ebenfalls vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses, die Bereitschaft bekundete, dass der bisher gewährte Zuschuss in Höhe von 153.000 € auch weiterhin gezahlt wird. Der restliche Zuschussbetrag von höchstens 47.000 € jährlich soll zu einem Drittelanteil auf den Kreis Düren (15.666,66 €) und zu zwei Drittelanteilen (31.333,34 €) auf die im Einzugsbereich der Schule liegenden kreisangehörigen Städte und Gemeinden (ausgenommen die Stadt Düren), die mehr als 10 Schülerinnen entsenden, entsprechend der jeweiligen Schülerzahlen aufgeteilt werden. Dies entspricht im Übrigen auch dem Zuschussmodus für das Gymnasium „Haus Overbach“ in Jülich-Barmen sowie das „Franziskus-Gymnasium“ in Hürtgenwald-Vossenack. Die Zusammenarbeit und Mitfinanzierung des Eigenleistungsanteils soll in einem Vertrag zwischen dem Schulträger und den Kommunen (ohne die Stadt Düren, die einen eigenständigen Vertrag abschließt) festgelegt und geregelt werden. Die Zuwendungsbeträge sollen für 5 Jahre als Höchstbeträge gelten, um sie bei wirtschaftlich günstigeren Entwicklungen oder einer Erhöhung der Landeszuschüsse entsprechend anpassen zu können. Ferner soll in einem weiteren Vertrag mit den anderen beteiligten Kommunen eine Regelung über die Aufbringung des kommunalen Gesamtfinanzierungsbeitrages getroffen werden. Unabhängig dieser ausführlichen Begründung und den Ergebnissen aus dem bereits erwähnten Gespräch der Hauptverwaltungsbeamten beim Kreis Düren wird seitens der Verwaltung die Auffassung vertreten, dass sich auch die Gemeinde Kreuzau hier von einer Leistung nicht ausschließen sollte bzw. ausschließen kann. Hinsichtlich der Berechnung wird festgehalten, dass die St. Angela-Schule derzeit von 42 Schülerinnen aus dem Bereich der Gemeinde Kreuzau besucht wird. Basierend auf der hierzu bestehenden Berechnungsgrundlage (42 Schülerinnen x 51,115 €) würde sich für die Gemeinde Kreuzau ein Betrag von insgesamt 2.146,80 € ergeben (s. Anlage). Erwähnen möchte ich noch, dass sich der Sanierungsbeirat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung vom 03.11.2005 mit diesem Ansinnen nach kurzer Diskussion auch grundsätzlich einverstanden erklärt hat. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Vertrag beizutreten und dementsprechend ab 2006 bis 2010, also zunächst für 5 Jahre, auch die erforderlichen Haushaltsmittel zu veranschlagen. Nach Ablauf dieser 5 Jahre soll über die weitere finanzielle Beteiligung für die restlichen 5 Jahre nochmals befunden werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 2.146,80 € sind ab dem Haushaltsjahr 2006 bis zum Haushaltsjahr 2010 zu veranschlagen. Hiernach ist entsprechend der Anzahl der Schülerinnen aus der Gemeinde Kreuzau sowie der Vorlage einer „Gewinn- und Verlustrechnung“ des Schulträgers neu zu befinden. III. Beschlussvorschlag: -3„1. Die Gemeinde Kreuzau gewährt der St. Angela-Schulgesellschaft mbH mit Sitz in Düren, Bismarckstraße 24, als Träger der St. Angela-Schule (Kath. Mädchenschule mit Gymnasium und Realschule) bei entsprechender Defizitnachweisung zur finanziellen Absicherung des Ersatzschulhaushalts ab 2006 zunächst auf die Dauer von 5 Jahren (bis 2010) einen Zuschuss in Höhe von höchstens 2.186,80 € jährlich. 2. Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt, mit den anderen beteiligten Kommunen (ohne die Stadt Düren) einem Vertrag, der die Aufbringung des zusätzlichen kommunalen Gesamtfinanzierungsbetrages regelt, beizutreten.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________