Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Stolz/Herr Graßmann
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
87/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
22.11.2005
TOP: Aufbringung des Schulträgeranteils für die St. Angela-Schule in Düren
I. Sach- und Rechtslage:
Wie Ihnen sicherlich bekannt sein wird, haben nicht nur die Kommunen, sondern auch die
kirchlichen Träger erhebliche finanzielle Probleme. Dies betrifft neben den Kirchen und
Pfarrgemeinden selbst auch die von ihnen geführten sozialen Einrichtungen, wie z.B.
Kindergärten, Jugendtreffs, aber auch die in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen.
Von diesen Problemen ist auch die St. Angela-Schule der Ursulinen in Düren, welche von
Mädchen allen Kommunen des Kreises Düren besucht wird, betroffen.
Zur Erklärung und zum Sachverhalt ist auszuführen, dass die private St. Angela-Schule 1681 von
der Ordenskongregation der Ursulinen für die Dürener Mädchen gegründet wurde, die in der
Woche auf den Feldern und später in den Fabriken arbeiten mussten. Bis Ende 1999 befand sich
die Schule in der Trägerschaft des gen. Ordens. Aufgrund des ständigen Rückgangs der
Ordensangehörigen und der daraus resultierenden Erschwernisse zur Finanzierung der privaten
St. Angela-Schule hat die im Jahre 2000 neu gegründete St. Angela-Schulgesellschaft mbH die
Schulträgerschaft übernommen. Gesellschafter sind das Bistum Aachen, die Ursulinen und der
Verein zur Mitträgerschaft der St. Angela-Schule e.V. mit entsprechenden Stimmenanteilen.
Die staatlich anerkannte St. Angela-Schule ist eine selbständige Schule in freier Trägerschaft, in
der in den Schulformen Gymnasium und Realschule ausschließlich Mädchen, und zwar in den
gleichen Fächern, wie dies in den öffentlichen Schulen der Fall ist, unterrichtet werden. Auch
gelten hier die gleichen Richtlinien. Die St. Angela-Schule erfüllt als Mädchenschule eine wichtige
Funktion im regionalen Bildungssystem und leistet einen bedeutenden Beitrag im Rahmen des
pluralen Bildungsangebotes.
Weiter wird ausgeführt, dass im Schuljahr 2004/2005 insgesamt 1.284 Schülerinnen die St.
Angela-Schule besuchten. Diese Schülerzahlen sind über viele Jahre hinweg konstant geblieben,
sodass von den Verantwortlichen nach den heutigen Erkenntnissen und auch nach den daraus
entwickelten Prognosen für die nächsten 10 Jahre von einer weiteren stabilen
Schülerzahlenentwicklung ausgegangen wird. Hierzu wird ergänzend auch auf die beigefügte
Anlage verwiesen.
Wie bereits erwähnt, erfolgt seit dem Jahre 2000 die Finanzierung dieser Schule durch die St.
Angela-Schulgesellschaft mbH, die nach den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW hierzu
einen Zuschuss des Landes erhält, welcher ab dem Haushaltsjahr 2006 im Regelfall 87 % der
laufenden Personalkosten und anerkannten Sachaufwendungen abdeckt.
Die St. Angela-Schulgesellschaft mbH hat nun den Kreis Düren und die betroffenen Städte und
Gemeinden gebeten, die bis jetzt von der Stadt Düren geleistete Zuwendung in Höhe von jährlich
153.000 € aufzustocken. Hierbei ist an eine Größenordnung von bis zu 47.000 € jährlich gedacht.
Als Grund für den steigenden Finanzbedarf werden u.a. die zu leistenden Pensionsrückstellungen
sowie die nicht refinanzierbaren Investitionskosten genannt.
-2-
In einer speziellen Besprechung, zu welcher der Landrat des Kreises Düren die
Hauptverwaltungsbeamten der betroffenen Städte bzw. Gemeinden Düren, Hürtgenwald, Inden,
Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Nideggen, Niederzier, Nörvenich und Vettweiß eingeladen
hatte, wurde nach eingehenden Beratungen, vorbehaltlich der jeweiligen Entscheidungen der
Ratsgremien, die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, auf die Dauer von 10 Jahren einen
Mitfinanzierungsanteil zu leisten. So soll auch zukünftig auf der kommunalen Ebene ein Beitrag
zum Erhalt dieser kath. Mädchenschule geleistet werden, zumal hier eine besondere Situation
gesehen wird.
In diesem Zusammenhang soll der Gesamtzuschussbetrag allerdings auf maximal 200.000 €/Jahr
begrenzt werden, wobei der Vertreter der Stadt Düren, ebenfalls vorbehaltlich eines
Ratsbeschlusses, die Bereitschaft bekundete, dass der bisher gewährte Zuschuss in Höhe von
153.000 € auch weiterhin gezahlt wird. Der restliche Zuschussbetrag von höchstens 47.000 €
jährlich soll zu einem Drittelanteil auf den Kreis Düren (15.666,66 €) und zu zwei Drittelanteilen
(31.333,34 €) auf die im Einzugsbereich der Schule liegenden kreisangehörigen Städte und
Gemeinden (ausgenommen die Stadt Düren), die mehr als 10 Schülerinnen entsenden,
entsprechend der jeweiligen Schülerzahlen aufgeteilt werden. Dies entspricht im Übrigen auch
dem Zuschussmodus für das Gymnasium „Haus Overbach“ in Jülich-Barmen sowie das
„Franziskus-Gymnasium“ in Hürtgenwald-Vossenack.
Die Zusammenarbeit und Mitfinanzierung des Eigenleistungsanteils soll in einem Vertrag zwischen
dem Schulträger und den Kommunen (ohne die Stadt Düren, die einen eigenständigen Vertrag
abschließt) festgelegt und geregelt werden. Die Zuwendungsbeträge sollen für 5 Jahre als
Höchstbeträge gelten, um sie bei wirtschaftlich günstigeren Entwicklungen oder einer Erhöhung
der Landeszuschüsse entsprechend anpassen zu können. Ferner soll in einem weiteren Vertrag
mit den anderen beteiligten Kommunen eine Regelung über die Aufbringung des kommunalen
Gesamtfinanzierungsbeitrages getroffen werden.
Unabhängig dieser ausführlichen Begründung und den Ergebnissen aus dem bereits erwähnten
Gespräch der Hauptverwaltungsbeamten beim Kreis Düren wird seitens der Verwaltung die
Auffassung vertreten, dass sich auch die Gemeinde Kreuzau hier von einer Leistung nicht
ausschließen sollte bzw. ausschließen kann.
Hinsichtlich der Berechnung wird festgehalten, dass die St. Angela-Schule derzeit von 42
Schülerinnen aus dem Bereich der Gemeinde Kreuzau besucht wird. Basierend auf der hierzu
bestehenden Berechnungsgrundlage (42 Schülerinnen x 51,115 €) würde sich für die Gemeinde
Kreuzau ein Betrag von insgesamt 2.146,80 € ergeben (s. Anlage).
Erwähnen möchte ich noch, dass sich der Sanierungsbeirat der Gemeinde Kreuzau in seiner
Sitzung vom 03.11.2005 mit diesem Ansinnen nach kurzer Diskussion auch grundsätzlich
einverstanden erklärt hat.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Vertrag beizutreten und dementsprechend ab 2006 bis
2010, also zunächst für 5 Jahre, auch die erforderlichen Haushaltsmittel zu veranschlagen. Nach
Ablauf dieser 5 Jahre soll über die weitere finanzielle Beteiligung für die restlichen 5 Jahre
nochmals befunden werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 2.146,80 € sind ab dem Haushaltsjahr 2006 bis zum
Haushaltsjahr 2010 zu veranschlagen.
Hiernach ist entsprechend der Anzahl der Schülerinnen aus der Gemeinde Kreuzau sowie der
Vorlage einer „Gewinn- und Verlustrechnung“ des Schulträgers neu zu befinden.
III. Beschlussvorschlag:
-3„1. Die Gemeinde Kreuzau gewährt der St. Angela-Schulgesellschaft mbH mit Sitz in
Düren, Bismarckstraße 24, als Träger der St. Angela-Schule (Kath. Mädchenschule
mit Gymnasium und Realschule) bei entsprechender Defizitnachweisung zur
finanziellen Absicherung des Ersatzschulhaushalts ab 2006 zunächst auf die Dauer
von 5 Jahren (bis 2010) einen Zuschuss in Höhe von höchstens 2.186,80 € jährlich.
2. Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt, mit den anderen beteiligten Kommunen
(ohne die Stadt Düren) einem Vertrag, der die Aufbringung des zusätzlichen
kommunalen Gesamtfinanzierungsbetrages regelt, beizutreten.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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