Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
86/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
22.11.2005
TOP: Anträge der SPD-Fraktion auf Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 25.10.2005 hat die SPD-Fraktion zwei Anträge zur Änderung der geltenden
Hauptsatzung der Gemeinde vorgelegt.
Folgende Änderungen werden beantragt:
§ 3, Absatz 2 – neue Formulierung (Änderung fett und kursiv)
Für jede Ortschaft wird vom Rat ein Ortsvorsteher gewählt. Die Wahl erfolgt für die Dauer
der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher muss in der Ortschaft, für die er gewählt wird,
wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Der Bürgermeister und seine
Stellvertreter sollen nicht zum Ortsvorsteher gewählt werden.
§ 13 Absatz 3 h – neue Formulierung
Stellvertreter des Bürgermeisters, die gleichzeitig Fraktionsvorsitzende, stellvertretende
Fraktionsvorsitzende oder Ortsvorsteher sind, erhalten nur eine Aufwandsentschädigung
nach § 3 der Entschädigungsverordnung.
§ 13 Absatz 1 – neue Formulierung
Die Mitglieder des Rates erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen
Pauschalbetrages und ein Sitzungsgeld nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für
die Teilnahme an Rats-, Ausschuss-, Beirats- und Fraktionssitzungen. Die Anzahl der
Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgeld gezahlt wird, wird auf 12 Sitzungen im Jahr
beschränkt.
§ 13 Absatz 2
Sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner erhalten für die Teilnahme an Auschuss-,
Beiratsund
Fraktionssitzungen
ein
Sitzungsgeld
nach
Maßgabe
der
Entschädigungsverordnung. Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgeld
gezahlt wird, wird auf 12 Sitzungen im Jahr beschränkt.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die als Anlage beigefügten Anträge verwiesen. Im
Wesentlichen handelt es sich hierbei
um Änderungsvorschläge, die einer politischen
Entscheidung bedürfen. Insofern erfolgt seitens der Gemeinde kein Beschlussvorschlag. Gegen
den Antrag, Sitzungsgeld auch für Beiratssitzungen zu zahlen, bestehen aus meiner Sicht keine
Bedenken.
-2In dem Schreiben der SPD-Fraktion sind u.a. Vorwürfe gegen die Verwaltung gerichtet, soweit sie
sich auf das Verfahren zur Änderung der Hauptsatzung im Jahre 1999 beziehen. Ich werde hierauf
in der Sitzung persönlich eingehen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
a)
b)
c)
Soweit die Anzahl der Fraktionssitzungen von 8 auf 12 im Jahr angehoben wird, wird
dies zu voraussichtlichen Mehrkosten von ca. 2.800 € führen.
Für ca. 10 Beiratssitzungen errechnen sich zusätzliche Sitzungsgelder von geschätzt
1.200 €.
Der Änderungsantrag zu § 13 Absatz 3 ist aus derzeitiger Sicht kostenneutral.
III. Beschlussvorschlag:
„Seitens der Verwaltung erfolgt kein Beschlussvorschlag“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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