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Allgemeine Vorlage (Anträge der SPD-Fraktion auf Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 86/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss 22.11.2005 TOP: Anträge der SPD-Fraktion auf Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 25.10.2005 hat die SPD-Fraktion zwei Anträge zur Änderung der geltenden Hauptsatzung der Gemeinde vorgelegt. Folgende Änderungen werden beantragt: § 3, Absatz 2 – neue Formulierung (Änderung fett und kursiv) Für jede Ortschaft wird vom Rat ein Ortsvorsteher gewählt. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher muss in der Ortschaft, für die er gewählt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter sollen nicht zum Ortsvorsteher gewählt werden. § 13 Absatz 3 h – neue Formulierung Stellvertreter des Bürgermeisters, die gleichzeitig Fraktionsvorsitzende, stellvertretende Fraktionsvorsitzende oder Ortsvorsteher sind, erhalten nur eine Aufwandsentschädigung nach § 3 der Entschädigungsverordnung. § 13 Absatz 1 – neue Formulierung Die Mitglieder des Rates erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages und ein Sitzungsgeld nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Rats-, Ausschuss-, Beirats- und Fraktionssitzungen. Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgeld gezahlt wird, wird auf 12 Sitzungen im Jahr beschränkt. § 13 Absatz 2 Sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner erhalten für die Teilnahme an Auschuss-, Beiratsund Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung. Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgeld gezahlt wird, wird auf 12 Sitzungen im Jahr beschränkt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die als Anlage beigefügten Anträge verwiesen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Änderungsvorschläge, die einer politischen Entscheidung bedürfen. Insofern erfolgt seitens der Gemeinde kein Beschlussvorschlag. Gegen den Antrag, Sitzungsgeld auch für Beiratssitzungen zu zahlen, bestehen aus meiner Sicht keine Bedenken. -2In dem Schreiben der SPD-Fraktion sind u.a. Vorwürfe gegen die Verwaltung gerichtet, soweit sie sich auf das Verfahren zur Änderung der Hauptsatzung im Jahre 1999 beziehen. Ich werde hierauf in der Sitzung persönlich eingehen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: a) b) c) Soweit die Anzahl der Fraktionssitzungen von 8 auf 12 im Jahr angehoben wird, wird dies zu voraussichtlichen Mehrkosten von ca. 2.800 € führen. Für ca. 10 Beiratssitzungen errechnen sich zusätzliche Sitzungsgelder von geschätzt 1.200 €. Der Änderungsantrag zu § 13 Absatz 3 ist aus derzeitiger Sicht kostenneutral. III. Beschlussvorschlag: „Seitens der Verwaltung erfolgt kein Beschlussvorschlag“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________