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Allgemeine Vorlage (Verlängerung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Landwirtschaftskammer Rheinland und den Wasserversorgungsunternehmen des Kreises Düren)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verlängerung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Landwirtschaftskammer Rheinland und den Wasserversorgungsunternehmen des Kreises Düren) Allgemeine Vorlage (Verlängerung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Landwirtschaftskammer Rheinland und den Wasserversorgungsunternehmen des Kreises Düren)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Eigenbetr.Wasserwerk Concordia - Herr Schunk/Herr Decker BE: Herr Schunk/Herr Decker Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 126/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Werkausschuss Concordia Rat 15.11.2000 28.11.2000 TOP: Verlängerung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Landwirtschaftskammer Rheinland und den Wasserversorgungsunternehmen des Kreises Düren I. Sach- und Rechtslage: Im Jahre 1993 wurde zwischen den Wasserversorgungsunternehmen des Kreises Düren und der Landwirtschaftskammer Rheinland eine Vereinbarung bezüglich Kooperation Wasserwirtschaft – Landwirtschaft getroffen. Angeschlossen sind die zehn Wasserversorgungsunternehmen des Kreises Düren sowie ein Großteil der Landwirtschaft, welche landwirtschaftliche Flächen innerhalb der Wasserschutz- bzw. Wassereinzugsgebiete bewirtschaften. Ziel dieser Kooperation zwischen den Wasserversorgungsunternehmen und der Landwirtschaft ist es, in den Kooperationsgebieten die Belange der Wasserwirtschaft sowie der Landwirtschaft unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit und dem Aspekt der ordnungsgemäßen Landwirtschaft aufeinander abzustimmen. Im einzelnen geht es darum, durch eine verbesserte landwirtschaftliche Beratung, folgende Ziele zu erreichen: 1. 2. 3. Den Boden und die Gewässer als Bestandteil der Natur zu erhalten und daran mitzuwirken, dass nachteilige oder schädliche Veränderungen an ihnen verhindert oder ggfls. behoben werden. Negative Auswirkungen der Landwirtschaft auf Gewässer und Boden festzustellen und zu minimieren. Eine Bewirtschaftungsweise zu finden, die sowohl den Interessen der Landwirtschaft als auch dem Gewässerschutz gerecht wird. Vorrangig wurden von der Beratung folgende Problemlösungen angestrebt: 1. 2. Verringerung des Nährstoffeintrages (Düngung) in die Oberflächengewässer und das Grundwasser. Vermeidung des Eintrags von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie sonstiger gefährdender Stoffe in die Oberflächengewässer und das Grundwasser. Die Vertragsparteien hatten sich seinerzeit darauf geeinigt, zur Erreichung der genannten Ziele und Aufgaben einen landwirtschaftlichen Berater einzustellen. Darüber hinaus bilden die Vertragsparteien, um eine Effizienz der Vereinbarung zu gewährleisten, einen regelmäßig tagenden Arbeitskreis. Finanziert wird der landwirtschaftliche Berater von den der Kooperation angehörigen zehn Wasserversorgungsunternehmen des Kreises Düren. So betrug der Finanzierungsanteil des Wasserwerks Concordia im Wirtschaftsjahr 2000 netto 11.250,00 DM zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer. Anlass einer Sitzung des Arbeitskreises der Wasserversorgungsunternehmen des Kreises Düren und der Landwirtschaftskammer Rheinland am 06.07.2000 war es, bereits jetzt eine Verlängerung der Vereinbarung ab dem 01.04.2001 herbeizuführen. Die Niederschrift über diese Sitzung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Hierauf wird verwiesen. Die in der Vertragsverlängerung vorgesehene jährliche Zahlung beträgt ab dem 01.04.2001 netto 123.750,00 DM zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Diese Summe deckt 100 % der nachgewiesenen Personalkosten und maximal 10 % hiervon als Sachkosten ab. Die Zahlung erhöht sich gegebenenfalls um die Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes. 2 Die Mittel werden von der Landwirtschaftskammer Rheinland bei den zehn beteiligten Wasserversorgungsunternehmen zu gleichen Teilen = 12.375,00 DM und zwar jeweils vierteljährlich mit 3.093,75 DM zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. abgerufen. Anregungen und Diskussionen, den Kostenverteilungsschlüssel entsprechend dem Nutzen der einzelnen Wasserversorger zu ändern, führten zu keinem Ergebnis. Der überwiegende Teil der Wasserversorgungsunternehmen erklärte sich mit der derzeitigen Regelung einverstanden. Es ist hierbei anzumerken, dass die Mittel in Höhe von 12.375,00 DM den Grundbetrag der landwirtschaftlichen Beratung darstellen. Weitere Kosten, wie z.B. Zwischenfruchtanbau, werden von den jeweils betroffenen Wasserversorgungsunternehmen übernommen. Dass die in den regelmäßig entnommenen Bodenproben nachgewiesenen Nitratwerte in erheblichem Umfang gesenkt werden konnten, ist nur auf die kooperative Zusammenarbeit der Wasserwerke mit der Landwirtschaft zurückzuführen. Wurde im Jahre 1993 in Rohwasseruntersuchungen aus den Lohberg-Brunnen noch ein Nitratgehalt von durchschnittlich 15,1 mg/l nachgewiesen, so konnte bei den letzten Analysen der im März 2000 gezogenen Rohwasserproben ein durchschnittlicher Nitratgehalt von nur 9,7 mg/l festgestellt werden. Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, einer Vertragsverlängerung für vorerst weitere fünf Jahre ab dem 01.04.2001 zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die jährliche Kostenbeteiligung des Wasserwerks Concordia für den landwirtschaftlichen Berater beträgt ab dem 01.04.2001 rd. 12.375,00 DM. Die Mittel stehen in Wirtschaftsplan 2001 bei Pos. 3.001.4291.5 zur Verfügung. III. Beschlussvorschlag: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau stimmt der Verlängerung der Vereinbarung zwischen dem Wasserwerk Concordia der Gemeinde Kreuzau und der Landwirtschaftskammer Rheinland vom 01.04.1993 um weitere fünf Jahre ab dem 01.04.2001 zu.“ Der Bürgermeister u. Werkleiter - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: