Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
20.06.13, 18:18
Aktualisiert
20.06.13, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.03.2013
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 973-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
23.05.2013
Rat
28.05.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Ergänzungsstandort Nahversorgung Teil a" im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
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Berichterstatter:
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 973-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Der Ausschuss hat am 30.10.2012 die Verwaltung beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplans zur Ermöglichung eines separaten Drogeriemarktes auf den Weg zu bringen.
Daraufhin hat der Projektentwickler zum Strukturgutachten, das die BBE erarbeitet hat, von dieser
Handelsberatungsgesellschaft eine ergänzende Auswirkungsanalyse erarbeiten lassen. In dieser
Analyse sind die zu erwartenden versorgungsstrukturellen und städtebaulichen Auswirkungen einer Ansiedlung von Lebensmittelsuper- und Lebensmittel-discountmarkt mit der Ergänzung durch
einen Drogeriemarkt in der dargestellten Dimensionierung bewertet. Im Fazit (S. 50/51) wird ausgeführt, dass „durch die Realisierung des Planvorhabens … zu einem wesentlichen Teil derzeit
abfließende Kaufkraft an den Standort Bad Münstereifel gebunden“ wird. Es werden „keine nachteiligen städtebaulichen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche und die wohnungsnahe Versorgung in Bad Münstereifel und den Nachbarkommunen hervorgerufen. … Das Planvorhaben fügt sich in das Stadtkonzept ein. Wie die Ergebnisse der Analyse allerdings belegen,
werden die Ansiedlungspotentiale im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels ausgeschöpft. Mit
Realisierung des Vorhabens wird sich in diesem Marktsegment eine so hohe Wettbewerbsdichte
ergeben, dass weitere Wettbewerbsergänzungen nicht mehr erwartet werden können.“ Daher
„sollten sich die weiteren Einzelhandelsentwicklungen im Bereich der nördlichen Kernstadt auf
Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten beschränken. Im Bereich der
nahversorgungsrelevanten Sortimente ergibt sich … ebenfalls keine Notwendigkeit mehr, zusätzliche Betriebe dort zuzulassen.“
Weitere Informationen enthält die Begründung (Anlage 1), die beigefügt ist und die Auswirkungsanalyse, die per Mail den Fraktionen zugeht. Die Seiten 50 und 51 mit dem Fazit der Analyse sind
beigefügt (Anlage 2).
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf Grundlage des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die externen Kosten des Planverfahrens trägt der Projektentwickler/Investor.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Ergänzungsstandort Nahversorgung Teil a" wird
für den im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 3) dargestellten Bereich aufgestellt.
2. Der beigefügte Bebauungsplanentwurf (Anlage 4) wird nebst Festsetzungen
(Anlage 4.1) und Begründung (Anlage 1) beschlossen.
3. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 ohne
Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt/weiterverfolgt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und gemäß § 4 BauGB zur Beteiligung der Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.