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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Ergänzungsstandort Nahversorgung Teil a" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
20.06.13, 18:18
Aktualisiert
20.06.13, 18:18
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Ergänzungsstandort Nahversorgung Teil a" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Ergänzungsstandort Nahversorgung Teil a" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.03.2013 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 973-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.05.2013 Rat 28.05.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Ergänzungsstandort Nahversorgung Teil a" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 973-IX/Z-1 1. Sachverhalt: Der Ausschuss hat am 30.10.2012 die Verwaltung beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplans zur Ermöglichung eines separaten Drogeriemarktes auf den Weg zu bringen. Daraufhin hat der Projektentwickler zum Strukturgutachten, das die BBE erarbeitet hat, von dieser Handelsberatungsgesellschaft eine ergänzende Auswirkungsanalyse erarbeiten lassen. In dieser Analyse sind die zu erwartenden versorgungsstrukturellen und städtebaulichen Auswirkungen einer Ansiedlung von Lebensmittelsuper- und Lebensmittel-discountmarkt mit der Ergänzung durch einen Drogeriemarkt in der dargestellten Dimensionierung bewertet. Im Fazit (S. 50/51) wird ausgeführt, dass „durch die Realisierung des Planvorhabens … zu einem wesentlichen Teil derzeit abfließende Kaufkraft an den Standort Bad Münstereifel gebunden“ wird. Es werden „keine nachteiligen städtebaulichen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche und die wohnungsnahe Versorgung in Bad Münstereifel und den Nachbarkommunen hervorgerufen. … Das Planvorhaben fügt sich in das Stadtkonzept ein. Wie die Ergebnisse der Analyse allerdings belegen, werden die Ansiedlungspotentiale im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels ausgeschöpft. Mit Realisierung des Vorhabens wird sich in diesem Marktsegment eine so hohe Wettbewerbsdichte ergeben, dass weitere Wettbewerbsergänzungen nicht mehr erwartet werden können.“ Daher „sollten sich die weiteren Einzelhandelsentwicklungen im Bereich der nördlichen Kernstadt auf Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten beschränken. Im Bereich der nahversorgungsrelevanten Sortimente ergibt sich … ebenfalls keine Notwendigkeit mehr, zusätzliche Betriebe dort zuzulassen.“ Weitere Informationen enthält die Begründung (Anlage 1), die beigefügt ist und die Auswirkungsanalyse, die per Mail den Fraktionen zugeht. Die Seiten 50 und 51 mit dem Fazit der Analyse sind beigefügt (Anlage 2). 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf Grundlage des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die externen Kosten des Planverfahrens trägt der Projektentwickler/Investor. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Ergänzungsstandort Nahversorgung Teil a" wird für den im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 3) dargestellten Bereich aufgestellt. 2. Der beigefügte Bebauungsplanentwurf (Anlage 4) wird nebst Festsetzungen (Anlage 4.1) und Begründung (Anlage 1) beschlossen. 3. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt/weiterverfolgt. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und gemäß § 4 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.