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Sitzungsvorlage (Antrag 23/2008: Einrichtung einer Behördenfahrschule)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
19.09.12, 18:35
Aktualisiert
19.09.12, 18:35
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32/Gr. Jülich, 23.07.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 340/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 27.09.2012 Stadtrat 04.10.2012 TOP Ergebnisse Antrag 23/2008: Einrichtung einer Behördenfahrschule Anlg.: - / I 32 32 10/11 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen Begründung: Mit Beschluss des Rates vom 08.05.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung einer Behördenfahrschule für die Stadt Jülich zu prüfen. Unter Bezug auf o.g. Antrag und die Mitteilung 51/2009 wird nunmehr ergänzend Folgendes mitgeteilt: Mit Schreiben vom 29.02.2012 legte die Wehrleitung aktuelle Zahlen zum LKW - Führerscheinbedarf der Freiwilligen Feuerwehr Jülich vor. Hiernach besteht zwar ein grundsätzlicher Bedarf am Erwerb weiterer Führerscheine, dieser ist jedoch mittelfristig insgesamt als relativ gering anzusehen. Aktuell besteht laut Auskunft des Wehrleiters zwar ein Defizit von 26 LKW-Fahrerlaubnissen. Bei einem Erwerb von 5-10 Fahrerlaubnissen in den nächsten 1-3 Jahren könnte dieses Defizit jedoch zeitnah abgebaut werden, sodass zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr danach lediglich vereinzelt neue LKW-Führerscheine erworben werden müssten (zum Vergleich: in 2010 haben sechs Feuerwehrleute und in 2011 drei einen LKW-Führerschein erworben). Durchschnittlich sind bei Nutzung einer ortsnahen Fahrschule pro Fahrerlaubnis Kosten i.H.v. ca. 1.200 – 1.300 EUR zu erwarten. Wie jüngst bekannt wurde, wird das Land NRW ab dem Jahr 2012 für den Erwerb von LKW-Führerscheinen für feuerwehrtechnische Zwecke einen Zuschuss zahlen, um die Kosten für die Kommunen abzumildern. Auch wenn das genaue Verfahren bislang noch nicht abschließend geklärt ist, wird eine Kostenpauschale von ca. 500 EUR pro Führerschein erwartet. In Abstimmung mit der Wehrleitung ist zur Kostenbegrenzung weiterhin angedacht, die Kostenübernahme durch die Stadt auf einmalig max. 1.200 EUR pro Führerscheinerwerber zu deckeln, sodass quasi nur der Pflichtanteil der zu belegenden Stunden bzw. die erste Prüfung übernommen werden; d.h. alle darüber hinausgehenden (selbstverschuldeten) Kosten müsste der Prüfling selbst tragen. Die Einrichtung einer feuerwehreigenen Fahrschule ist aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen dagegen nicht realisierbar: Bei der Stadt Jülich sind aktuell sieben hauptberufliche Feuerwehrangehörige beschäftigt. Einer dieser hauptamtlichen Feuerwehrmitarbeiter mit Fahrlehrerlizenz (diese Voraussetzung wird zur Zeit nicht erfüllt !) müsste bei der Einrichtung einer behördeneigenen Fahrschule den Ausbildungsbetrieb neben der regulären Dienst- bzw. Arbeitszeit durchführen. Dies ist nach der derzeit gültigen Rechtslage (Arbeitszeitgesetz bzw. Arbeitszeitverordnung Feuerwehr) nicht möglich. Nach diesen Vorschriften dürfen Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst pro Woche maximal 48 Stunden (einschließlich Bereitschafts- u. Mehrarbeitszeiten) Dienst leisten; für die Ausbildung sind gemäß Fahrschüler-Ausbildungsverordnung jedoch jeweils insgesamt mindestens 39 Zeitstunden Unterricht (Theorie und Praxis) pro Führerschein erforderlich. Eine Führerschein-Ausbildung neben den regulären Dienstzeiten ist daher arbeitsrechtlich nicht zu zulässig. Auch ein Rückgriff auf feuerwehrtechnische Angestellte ist nicht möglich, da die Bezirksregierung Köln mit ihrer Ausnahmegenehmigung vom 04.04.2011 die Vorgabe gemacht hat, dass bei erforderlichen Neubesetzungen der hauptamtlichen Feuerwehrmitarbeiter Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes einzustellen sind. Unter den gegebenen Umständen ist die Einrichtung einer behördeneigenen Fahrschule daher derzeit nicht umsetzbar. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 340/2012 x nein nein Seite 2