Daten
Kommune
Jülich
Größe
126 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
15.06.12, 18:34
Aktualisiert
24.07.12, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 12.06.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 286/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
25.06.2012
Stadtrat
05.07.2012
TOP
Ergebnisse
Änderung der Prioritätenliste für die Investitionen des Haushaltsjahres 2012 und Bereitstellung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen
Anlg.:
II
SD.Net
20/22
Beschlussentwurf:
1.)
Der Stadtrat beschließt die geänderte Prioritätenliste für die Investitionen 2012
gemäß Anlage 1.
2.)
Im Haushalt 2012 werden die folgenden Verpflichtungsermächtigungen außerplanmäßig
bereitgestellt.
Breitbandversorgung Stetternich, Selgersdorf, Mersch/Pattern
Breitbandversorgung Koslar
Breitbandversorgung Bourheim
35.000 €
138.800 €
96.000 €
Die Deckung erfolgt mit 50.000 € aus nicht in Anspruch genommener Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme „Neubau KGS“ und mit
219.800 € aus nicht in Anspruch genommener Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme „Sanierung Schulzentrum“.
Begründung:
In seiner Sitzung vom 29.03.2012 hat der Stadtrat die auf dem Haushaltsplan 2012 basierende Prioritätenliste für die Investitionen des Jahres 2012 beschlossen. Die Liste weist einen rentierlichen
Darlehensbedarf in Höhe von 2.185.000 € und einen unrentierlichen Darlehensbedarf in Höhe von
1.117.700 € aus.
Wie in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mitgeteilt, ist die Liste von der Aufsichtsbehörde bis heute nicht genehmigt worden.
In der Zwischenzeit haben sich bei den unrentierlichen Investitionen verschiedene Änderungen ergeben, die noch in der Prioritätenliste 2012 berücksichtigt werden sollten.
Unter den laufenden Nummern 94 bis 96 sind in der Liste drei Maßnahmen zur Breitbandversorgung in verschiedenen Stadtteilen veranschlagt. Aufgrund geänderter Fördergrundlagen sind hier
Korrekturen vorzunehmen. So war bisher bei einer Förderung von 90 % ein Eigenanteil in Höhe
von 10 % der Ausgaben veranschlagt. Tatsächlich wird sich die Förderung jedoch auf 75 % belaufen, der Eigenanteil beträgt damit 25 % der Ausgaben (siehe hierzu gesonderte Sitzungsvorlage Nr.
241/2012). Allerdings ist aufgrund des zeitlichen Ablaufes in 2012 weder mit Einnahmen noch mit
Ausgaben zu rechnen. In 2012 ist damit in der Liste kein Eigenanteil auszuweisen, statt dessen ist
der erhöhte Eigenanteil in den Folgejahren aufzubringen. Damit Ende 2012 noch Aufträge erteilt
werden könne, sollten aber entsprechende Verpflichtungsermächtigungen außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Unter der laufenden Nummer 1 waren für den Neubau der KGS Mittel in Höhe von 1,5 Millionen
€ veranschlagt. Da damit gerechnet wurde, dass ein Teil der Schlussrechnungen erst in 2013 zu begleichen wären, wurden weitere Mittel in Höhe von 200.000 € erst in 2013 veranschlagt. Die
Schlussrechnungen gehen jedoch zügiger ein als erwartet, so dass in 2012 zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000 € erforderlich sind, die dann natürlich in 2013 nicht mehr benötigt werden. Daher
sollte der Ansatz 2012 auf 1,550 Mio € erhöht werden, der Ansatz 2013 (=Folgejahr) kann dann
entsprechend um 50.000 € auf 150.000 € reduziert werden.
Unter den laufenden Nummern 9 bis 12 waren in der Prioritätenliste Restmittel für den Ausbau der
U3 -Plätze in verschiedenen Kindergärten veranschlagt. Hier sind noch einige zusätzliche Arbeiten erforderlich geworden, so dass die Ansätze geringfügig anzuheben sind. Im Gegenzug konnte
für den Kindergarten Koslar noch eine Kreiszuwendung in Höhe von 85.000 € vereinnahmt werden,
die im Haushalt und damit auch in der Prioritätenliste bisher nicht veranschlagt war und nun den
Eigenanteil 2012 entsprechend verringert.
Letztlich verringert sich durch die Änderungen der unrentierliche Darlehensbedarf von 1.117.700 €
um 22.000 € auf nun 1.095.700 €.
Änderungen bei den rentierlichen Investitionen sind derzeit nicht bekannt.
Im Zusammenhang mit dem laufenden Genehmigungsverfahren hat die Aufsichtsbehörde darauf
hingewiesen, dass die im Haushalt veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen alleine keine
Rechtsgrundlage für die Erteilung von Aufträgen darstellen, da die Haushaltssatzung wegen der
fehlenden Genehmigung nicht rechtskräftig wird. Die Kommunalaufsicht hat daher empfohlen, die
Eigenanteile 2013, für die Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen sind, in der Prioritätenliste
2012 gesondert zu benennen und so mit zur Genehmigung vorzulegen.
Sitzungsvorlage 286/2012
Seite 2
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 286/2012
X
nein
nein
Seite 3