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Sitzungsvorlage (Baskettballkorb hier: Anregung gemäß § 24 GO)

Daten

Kommune
Titz
Größe
95 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
27.09.16, 09:08
Aktualisiert
27.09.16, 09:08
Sitzungsvorlage (Baskettballkorb
hier: Anregung gemäß § 24 GO) Sitzungsvorlage (Baskettballkorb
hier: Anregung gemäß § 24 GO)

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Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 158/2016 FB 2 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Michael Müller 02463-659-20 22.09.2016 Beratungsfolge Termin Rat 06.10.2016 Betreff Spielplatz – bzw. Basketballanlage im Bereich des Bebauungsplanes Titz Nr. 18 „Kölner Straße“ hier: Anregung gemäß § 24 GO Beschlussvorschlag Der Rat nimmt die als Anlage beigefügte Anregung gemäß § 24 GO der Herrn Christian Kotuklla, Rilkestraße 16, 52445 Titz betreffend die Basketballanlage im Bereich des Bebauungsplanes Titz Nr. 18 „Kölner Straße“ zur Kenntnis. Sofern der Rat es wünscht, könnte die Angelegenheit an den zuständigen Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt verwiesen und die Verwaltung gebeten werden, eine Änderung der Altersfreigabe, ggf. auch unter Hinzuziehung von Fachleuten (z.B. Stadtplanern), im Vorfeld zu prüfen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Auf die als Anlage beigefügte Anregung gemäß § 24 GO des Herrn Christian Kotulla, Rilkestraße 16, 52445 Titz betreffend die Basketballanlage im Bereich des Bebauungsplanes Titz Nr. 18 „Kölner Straße“ wird verwiesen. Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß § 24 GO hat jeder das Recht, sich mit Anregungen (oder Beschwerden) in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten. Die Anregung gemäß § 24 GO ist fristgerecht eingegangen und somit auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu nehmen. Im Vorfeld wurde mit Herrn Kotulla bereits ein Gespräch in der Angelegenheit geführt. Hierbei stellte sich heraus, dass Herr Kotulla von der grundsätzlichen Unzulässigkeit der Basketballanlage ausgegangen ist. Im Gespräch konnte jedoch klargestellt werden, dass die Benutzung der Anlage von Kindern bis einschließlich 14 Jahren kein Problem darstellt und rechtlich zulässig ist. Der in Rede stehende Bereich gelegen im Baugebiet Titz 18 ist bauplanungsrechtlich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz ausgewiesen. Im Jahr 2015 wurde von einem Anwohner eine Klage eingereicht mit dem Ziel, den dort aufgestellten Basketballkorb zu entfernen bzw. es wurde hilfsweise beantragt, sicherzustellen, dass die Nutzung der Basketballfläche nur von Kindern und Jugendlichen im Alter bis zu 14 Jahren erfolgt. Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Klage jedoch als unbegründet abgewiesen, da der Spielplatz – bzw. Basketballanlage ordnungsgemäß mit Hinweisschildern (Nutzung nur für Kindere bis 14 Jahre) ausgestattet war, die Gemeinde nachweisen konnte, dass sie im Rahmen des Opportunitätsprinzips (pflichtgemäße Ausübung des Entschließungs- und Auswahlermessen des Einschreitens) über den allgemeinen Ordnungsdienst, den Bereitschaftsdienst sowie die Polizei tätig geworden ist und „eine Rund-um-die-Uhr-Kontrolle“ nicht gefordert werden kann. Gleichwohl hat die Gemeinde zur Vermeidung missbräuchlicher Nutzung des Spielfeldes durch Jugendliche und junge Erwachsene (Personen älter als 14 Jahre) und damit eventuell verbundener ordnungsrechtlicher Maßnahmen den Basketballkorb abgebaut und auf einer aus Sicht der Verwaltung besser geeignete Fläche, und zwar im Bereich der Skateranlage auf dem Schulhof der PRIMUS Schulen wieder aufgebaut. Hierdurch ist durch Fertigstellung der Skateranlage, der Errichtung eines Basketballfeldes mit nunmehr zwei Körben und der zukünftigen Ausstattung mit einem WLAN-Hotspot gerade für Jugendliche eine attraktive Fläche entstanden. Für diesen Bereich sind der Verwaltung bislang keine Beschwerden bekannt. Vollständigkeitshalber wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung kein Anspruch darauf besteht, neben dem Einschreiten nach pflichtgemäßem Ermessen darüber hinaus sicherzustellen ist, dass ein Missbrauch sicher ausgeschlossen ist; für jede allgemein zugängliche Anlage besteht eine gewisse immanente Missbrauchsgefahr. Sofern der Rat es wünscht, könnte die Angelegenheit an den zuständigen Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt verwiesen und die Verwaltung gebeten werden, eine Änderung der Altersfreigabe, ggf. auch unter Hinzuziehung von Fachleuten (z.B. Stadtplanern), im Vorfeld zu prüfen. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Michael Müller Michael Müller Jürgen Frantzen -2-