Daten
Kommune
Titz
Größe
89 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
26.04.17, 18:01
Aktualisiert
26.04.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
41/2017
11.04.2017
Zentrale Steuerungsunterstützung
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeitung:
Kerstin Hesse
02463-659-44
Fachbereichsleitung:
Jürgen Frantzen
Steuerungsverantwortung:
Jürgen Frantzen
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
09.05.2017
Rat
18.05.2017
Betreff
Beitritt der Gemeinde Titz zur d-NRW AöR
Beschlussvorschlag
1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Beitritt der Gemeinde Titz zur
neu gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ rückwirkend zum
01.01.2017 zu beschließen. Weiter wird der Bürgermeister bevollmächtigt, die beigefügte
Beitrittserklärung zu unterzeichnen.
2. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.000,00 € (Stammkapital der beitretenden Gemeinde im
Sinne des § 4 Errichtungsgesetz d-NRW AoR) werden außerplanmäßig bereit gestellt.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
einm. Kosten: 1.000,00 €
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
1. Zum 01.01.2017 wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen auf Basis des Errichtungsgesetzes dNRW AöR die d-NRW AöR als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Die Anstalt ist Rechtsnachfolgerin der d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG sowie der d-NRW
Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft. Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das Land
Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Inneres zuständige Ministerium sowie die
Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten.
Die Anstalt unterstützt ihre Träger beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen
Verwaltung. Informationstechnische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen, erbringt sie insbesondere im Rahmen von staatlich-kommunalen Kooperationsprojekten. Außerdem unterstützt die Anstalt den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner
Aufgaben nach § 21 EGovernmentgesetz NRW (EGovG NRW).
In seiner bisherigen Rechtsform war die d-NRW an folgenden staatlich-kommunalen Kooperationen beteiligt:
- Betrieb der vom Land und den Kommunen gemeinsam genutzten elektronischen Vergabeplattform „vergabe.NRW“
- Betrieb eines landesweiten Portals für Melderegisterauskünfte für Private
- KiBiz.web als integriertes Online-Verfahren bei der Verwaltung des Gemeindekindergartens
Neben Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Programmes „Gute Schule 2020“ sind
weitere Projekte in Planung.
Die Mitträger der d-NRW AöR bringen sich gemeinsam mit dem Land NRW in die weitere
Entwicklung des kommunal-staatlichen E-Governments in NRW ein und haben die Möglichkeit, zukunftsweisende IT-Lösungen gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben.
Für die Gemeinde Titz ist eine Partizipation an den Leistungen der d-NRW AöR von Interesse, weil beispielsweise das am 06.07.2016 vom Land beschlossene E-GovG NRW und der
zur Umsetzung zu erstellende Masterplan eine Fülle von neuen Handlungsfeldern enthält,
die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordern. Seitens der d-NRW
AöR wird den Kommunen hierfür ein projektorientierter Zugang geboten. Des Weiteren
können Kommunen, die Träger der AöR sind, Produkte und Angebote der Anstalt im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen.
Angesichts der künftig wachsenden Bedeutung der kommunal-staatlichen Zusammenarbeit
– nicht zuletzt auch aufgrund des E-GovG NRW – empfiehlt auch die kdvz Rhein-Erft-Rur
den Verbandsmitgliedern den Beitritt als Mitglied und kommunaler Träger.
2. Die Anstalt wird gem. § 4 des Errichtungsgesetzes d-NRW AöR von ihren Trägern mit
Stammkapital ausgestattet. Das Stammkapital der Kommunen beträgt je Träger
1.000,00°€. Im Falle einer Kündigung würde eine unverzinsliche Rückzahlung erfolgen (§ 4
Abs. 3 des Errichtungsgesetzes d-NRW AöR). Die Haushaltsmittel wurden bislang nicht im
Haushalt der Gemeinde Titz berücksichtigt und müssten entsprechend bereitgestellt werden.
Jürgen Frantzen
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