Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
111 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
13.06.13, 18:11
Aktualisiert
13.06.13, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.06.2013
- Der Bürgermeister Az: 23.1
Nr. der Ratsdrucksache: 1039-IX
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Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
26.06.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Brandschutzmaßnahme Rathaus Bad Münstereifel
Vorstellung der Planung und Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
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Berichterstatter: Walter Henn
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( X )Kosten €: ca. 250.000 (konsumtiv)
ca. 91.000 (investiv)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
( X ) Folgekosten: ( X )ja /
ca. 3.500,00 € jährlich
( ) nein
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1039-IX
1. Sachverhalt:
Das Brandschutzsachverständigenbüro Dipl.-Ing. Christoph Stumpf, Kaarst, und Dipl.-Ing. Ralf
Emunds, Euskirchen, haben gemeinsam mit der Verwaltung die brandschutztechnische Umsetzung und die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für das Rathaus Bad Münstereifel entwickelt.
Die Ergebnisse der Planung, welche als Bauantrag an die untere Bauaufsichtsbehörde und
Brandschutzdienststelle des Kreises Euskirchen zur Genehmigung weitergeleitet werden müssen,
stellt Herr Dipl.-Ing. Ralf Emunds in der Bauausschusssitzung vor. Die städtische Feuerwehr Bad
Münstereifel wird im Verfahren beteiligt.
Die erforderlichen Maßnahmen und Beschaffungen sollen nach den Sommerferien 2013 im Bauausschuss am 25.09.2013 beauftragt werden. Die Umsetzung der Maßnahme Brandschutz Rathaus wird in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt und zeitnah umgesetzt.
2. Rechtliche Würdigung
Bei dem Gebäude handelt es sich um das historische denkmalgeschützte Rathaus der Stadt Bad
Münstereifel. Dieses ist ein Sonderbau im Sinne von § 54 BauO NRW, sodass hierfür ein Brandschutzkonzept nach § 9 BauPrüfVO erforderlich ist. Beurteilungsgrundlage ist die BauO NRW und
ggf. die Sonderbauverordnung (SBauVO).
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Umsetzung der Maßnahme setzt sich aus einem konsumtiven und einem investiven Teil zusammen. Dementsprechend ist auch die Haushaltsveranschlagung beim Produkt 01 115 200 (Gebäudemanagement) zweigeteilt erfolgt und vom Rat am 28.05.2013 beschlossen worden, und
zwar wie folgt:
Ca. 250.000 € (konsumtiv) für die baulichen Maßnahmen, wie z. B. Treppenhausabschottungen, Schaffung von Flucht- und Rettungswegen, Ertüchtigungsmaßnahmen an Schwachstellen (Schächten, Leitungen und sonstigen Durchdringungen), Austausch bestehender Türen
durch T30-RS-Türen. Diesem Aufwand steht in gleicher Höhe die Auflösung aus der Instandhaltungsrückstellung gegenüber, sodass die Brandschutzmaßnahme Rathaus ergebnisneutral
umgesetzt werden kann.
91.500 € (investiv) für die Beschaffung einer Brandmeldeanlage (BMA) und einer Rauch- und
Wärmeabzugsanlage (RWA) einschl. anteiliger Nebenkosten. Die investiven Beschaffungen
sind über die allgemeine Investitionspauschale gegenfinanziert. Eine Kreditaufnahme ist nicht
erforderlich. Den zu gegebener Zeit zu aktivierenden Anlagegütern ist jeweils in gleicher Höhe
ein Sonderposten gegenüberzustellen, sodass dem künftig anfallenden Abschreibungsaufwand in gleicher Höhe ein Ertrag aus der Auflösung der Sonderposten gegenübersteht und
somit keine Ergebnisbelastung erfolgt.
An jährlichen Folgekosten fallen künftig Wartungskosten und Prüfkosten gem. PrüfVO NRW für
die BMA und die RWA an.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Im Zuge der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes werden auch Eingriffe in Büroräume erfolgen.
Dies erfordert in Einzelfällen auch eine vorübergehende anderweitige Unterbringung von Arbeitsplätzen innerhalb des Rathauses. Der laufende Dienstbetrieb wird hierdurch jedoch nicht gefährdet und auf das Unabweisbare beeinträchtigt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die vorgestellte Planung und die damit verbundenen Bauleistungen für die
erforderliche Umsetzung der Brandschutzmaßnahme Rathaus Bad Münstereifel nach Genehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung auszuschreiben.
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