Daten
Kommune
Titz
Größe
595 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
16.11.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Wasserwerk
der
Gemeinde Titz
Wirtschaftsplan 2017
- Entwurf -
"Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut,
das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss."
(Präambel zur EU-Wasser-Rahmenrichtlinie (WRRL))
(Brunnen V222 auf dem Gelände des Wasserwerkes der Gemeinde Titz)
Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2017
_______________________________________________________________________
Wirtschaftsplan
2017
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
Aufgrund des § 114 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666) und § 14 der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 16.11.2004 (GV NRW S.
644) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Titz am _________ den
Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 wie folgt festgestellt:
1. Erfolgsplan
a.) die Aufwendungen
1.261.250 EURO
b.) die Erträge
1.261.250 EURO
2. Vermögensplan
a.) die Einzahlungen
1.228.000 EURO
b.) die Auszahlungen
1.228.000 EURO
3. Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im Wirtschaftsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
1.000.000 Euro festgesetzt.
4. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Geschäftsjahr zur Finanzierung der
Investitionen im Vermögensplan und zur Umschuldung erforderlich ist, wird auf
1.500.000 Euro festgesetzt.
5. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Titz, den 07.11.2016
aufgestellt:
gesehen:
Michael Dahlem
Jürgen Frantzen
(Betriebsleiter)
(Bürgermeister)
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Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2017
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Vorbericht
zum Wirtschaftsplan des Wasserwerks der Gemeinde Titz
für das Wirtschaftsjahr 2017
I.
Allgemeines
Der vorliegende Wirtschaftsplan wurde nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung gegliedert. Der Erfolgsplan ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung
zu gliedern, die nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 275 HGB) aufzustellen ist. Für die einzelnen Buchungen der Erträge und Aufwendungen bzw. der Einnahmen
und Ausgaben wurde ein entsprechender Sachkontenrahmen eingerichtet.
II.
Bericht über das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2015
Finanzwirtschaftliche Aspekte
Der Jahresabschluss für das Jahr 2015 liegt vor. Mit einem Jahresgewinn von 66.217,46
Euro konnte erneut eine positive Verzinsung des Eigenkapitals erreicht werden, die mit
4,7 % über der in der Eigenbetriebsverordnung geforderten üblichen Verzinsung von 4 %
liegt. Ferner wurde für das Jahr 2015 eine an die Gemeinde Titz zahlbare Konzessionsabgabe nach Abzug des preisrechtlichen Mindestgewinns i.H.v. 13.279,00 Euro erwirtschaftet.
Positiv auf dieses Ergebnis haben sich neben der Gebührenanhebung zum 01.01.2015 zur
Kompensation der steigenden Kosten (allgemeine Preissteigerung; Personalkostensteigerung, etc.) auch die 1. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2014 zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss
an die Wasserversorgung der Gemeinde Titz vom 17. Mai 2013 ausgewirkt. Hiernach
werden ab dem 01.01.2015 die Anschlussnehmer nicht nur bei erstmaliger Erstellung,
Beseitigung oder Änderung, sondern auch bei Erneuerungen und Reparaturen bzw. Unterhaltungsmaßnahmen zahlungspflichtig. Wurden bis Jahresende 2014 noch sämtliche
Kosten im vorgenannten Bereich durch das Wasserwerk der Gemeinde Titz und somit
über die Gebühren von der Allgemeinheit getragen (Vollkostendeckung), hat die Satzungsänderung zur Folge, dass sämtliche durch das Wasserwerk der Gemeinde Titz erbrachte Leistungen rund um den Hausanschluss vom Grundstückseigentümer erstattet
werden müssen. Wurde diese Änderung der Satzung anfänglich durch die Kunden des
Wasserwerks vereinzelt kritisch betrachtet, hat sich im Laufe des Jahres 2015 und 2016
gezeigt, dass in der Regel der nunmehr kostenpflichtige Schaden bei den jeweiligen Ge3
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des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2017
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bäudeversicherungen abgedeckt ist und die betroffenen Anschlussnehmer keine Eigenleistung zu tragen haben. Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2015 bedeutete dies, dass
ein Betrag i.H.v. rund 18.000 Euro weiterberechnet und somit nicht auf den Wasserpreis
umgelegt werden musste.
Technische Aspekte
Das Wasserwerk der Gemeinde Titz wurde am 15. September 2014 aufgrund der anstehenden Kernsanierung außer Betrieb genommen. Nachdem nahezu alle technischen Anlagen (Wasserbehälter, Aufbereitung, Elektrotechnik, etc.) sowie Teile des Gebäudes im
Laufe des Jahres 2014 und auch über den Jahreswechsel hinaus vollständig saniert und
erneuert worden sind, wurde die (teilweise) Versorgung des Gemeindegebietes ab dem
15. Juli 2015 wieder vom Wasserwerk selbst wahrgenommen.
Im Versorgungsnetz des Wasserwerkes der Gemeinde Titz ereigneten sich nennenswerte
Schäden durch drei (Vorjahr: drei) Hauptrohrbrüche im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Die Versorgungsleitungen in der Kroschstraße in Rödingen (August 2015; DN 100 PVC),
in der Linnicher Straße in Titz (August 2015; DN 80 GG) sowie in der Velderstraße, ebenfalls in Titz (Januar 2015; DN 80 GG), wiesen Beschädigungen auf, die durch das Wasserwerk der Gemeinde Titz umgehend behoben wurden.
Darüber hinaus kam es im Grünen Weg (DN 100 Stahl) in der Ortslage Ameln zu vermehrten Störungen (über zehn Rohrbrüche bis Oktober 2015), so dass eine Erneuerung
(rund 510 m und 60 Hausanschlüsse; DN 100 PE) ab Oktober 2015 aufgrund der Pflicht
zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit erforderlich war. Die Maßnahme wurde
durch den Vertragstiefbauer und durch die Mitarbeiter des Wasserwerkes bis Jahresende
2015 umgesetzt.
Im Wasserwerk selbst waren 2015, wie bereits im Vorjahr, keine nennenswerten Betriebsstörungen zu verzeichnen.
Die Trinkwasseruntersuchungen führten in 2015 zu zwei Beanstandungen (Vorjahr: eine),
welche sich allerdings nach einer erneuten Beprobung, in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Kreises Düren, als vermeintliche Fehlbeprobung heraus stellte. Eine Gefahr
für die Bevölkerung bestand daher nicht.
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des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2017
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Nach einer nunmehr möglichen genaueren Erfassung der Wassermengen (aufgrund neuer
Messtechnik im Wasserwerk) belaufen sich die Wasserverluste auf 15,1 % für echte und
unechte Wasserverluste. Unter unechten Wasserverlusten sind ungezählte Wasserentnahmen (Wasserdiebstahl), Messdifferenzen (Ablesezeitpunkte, Zählerschätzungen), defekte Wasserzähler sowie die gemäß Eichgesetz zulässigen Messtoleranzen zu verstehen.
Als echte Wasserverluste sind die Wasserabgaben aufgrund von Schleichmengen oder
Rohrbrüchen im Leitungsnetz zu erklären.
Da die neueren Messinstrumente erst im Laufe des Jahres 2015 implementiert wurden,
können in den oben genannten echten und unechten Wasserverlusten durchaus noch
Wassermengen zum Spülen enthalten sein. Noch genauere Messungen sind somit voraussichtlich erst ab dem Jahr 2016 für die Ermittlung von Wasserverlusten möglich und
wären dann mit denen anderer Wasserwerke vergleichbar.
Das bewilligte Wasserrecht gilt ab Anfang des Jahres 2007 und bis Ende des Jahres 2036.
Mit Bescheid vom 27.04.2007 bewilligte der Landrat des Kreises Düren (Amt für Wasser,
Abfall und Umwelt) dem Wasserwerk der Gemeinde Titz das Recht zur Förderung von
Grundwasser (300.000 cbm, 400.000 cbm, 565.000 cbm Wasserförderung als gestaffelte
Höchstmengen für die Zeiträume 2007 bis 2009, 2010 bis 2014 und 2015 bis 2036) aus
den Tiefbrunnen VU 221 und VU 222 bis zum 31.12.2036 (30 Jahre).
Aufgrund dieser genehmigten Höchstmengen ist es möglich, bisherige Wasserlieferungsverträge für die Fremdwasserversorgung sukzessive zu kündigen. Eine erste Kündigung
eines Vertrags, über den bislang die Versorgung der westlichen Ortsteile der Gemeinde
Titz sichergestellt war, wurde aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom
30.10.2014, nach Vorberatung im Betriebsausschuss am 22.10.2014, zum 31.12.2016
gekündigt.
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Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2017
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III.
Bereits umgesetzte Maßnahme zur stufenweisen Umstellung des
Fremdwasserbezuges auf weitestgehende Eigenversorgung in der
Gemeinde Titz sowie Ausblick auf Maßnahmen in 2017
Wie bereits erwähnt wurde der erste Wasserlieferungsvertrag für die Fremdwasserversorgung der westlichen Ortsteile der Gemeinde Titz zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Die
erforderliche Erweiterung des Versorgungsnetzes wurde zwischen März und September
2016 realisiert, so dass ab dem 1. Januar 2017 die westlichen Ortschaften der Gemeinde
mit eigengefördertem Trinkwasser statt bezogenem Fremdwasser versorgt werden können.
Die erste Maßnahme des Projektes „autarke Wasserversorgung“ außerhalb des Wasserwerkes selbst ist daher abgeschlossen. Die derzeit stattfindende Erneuerung des Leitungsnetzes in Ralshoven sowie die für das Frühjahr 2017 anstehenden (und bereits beauftragten) Sanierungen der Verbindungsleitung zwischen Hompesch und Müntz, der Versorgungsleitung in Hompesch selbst sowie die Herstellung der Verbindungsleitung zwischen Ralshoven und Müntz (Ersatz für den Ringschluss Gevelsdorf - Hasselsweiler) stellen keine Maßnahmen im Sinne der „Fremdwasserloslösung“ dar, sondern sind als klassische Sanierungsmaßnahmen von Altbeständen zu werten. Diese nunmehr 60 Jahre alten
Leitungen hätte ohnehin, gleich welche Betriebsform die Wasserversorgung in Titz wahrgenommen hätte, erneuert werden müssen.
Um schnellstmöglich weitere positive Effekte auf die Wassergebühren erzielen zu können
(Reduzierung der Fremdwasserbezugskosten), sieht dieser Wirtschaftsplan 2017 einen
Planansatz für die Leitung zwischen Ameln und Rödingen sowie die hiermit verbundenen
Aufweitungen und Sanierungen im Bestand vor. Mit einer Realisierung wird allerdings
frühestens erst in 2018 zu rechnen sein.
Nach Abschluss dieser Maßnahme wäre dann innerhalb eines Zeitraumes von (nur) sechs
Jahren die grundsätzliche und betriebswirtschaftlich sinnvolle Neuausrichtung des Wasserwerkes abgeschlossen.
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Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2017
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IV.
Kalkulation des Wasserpreises als Grundlage zum Wirtschaftsplan
2017
Für das Jahr 2017 hat das Wasserwerk der Gemeinde Titz eine Neuberechnung des Wasserpreises, wie bereits in den Wirtschaftsplänen 2015 und 2016 angekündigt, durchgeführt. Die Berechnungsmethodik wurde nicht verändert, da hier ein zutreffendes Verhältnis von Fixkosten (Grundgebühr) zu variablen Kosten (Verbrauchsgebühr) gegeben war
und ist. Aufgrund der in letzter Zeit notwendig gewordenen Neubau- und Sanierungstätigkeiten des Wasserwerkes steigt der Anteil der Abschreibungen und erhöht dadurch die
Grundgebühr, wohingegen sich der Anteil der Fremdwasserbezugskosten verringert
(erstmalig zum Wirtschaftsjahr 2017) und die Verbrauchsgebühr nahezu unverändert
belässt. Unverändert deshalb, da wie in den Vorjahren mehrfach beschrieben, die Zahlung einer Konzessionsabgabe an die Gemeinde Titz nicht durch eine Anhebung der Gebühren ermöglicht werden soll. Durch den Wegfall des ersten Fremdwasserbezuges ab
2017 kann die Konzessionsabgabe wieder „gebührenneutral“ dargestellt werden. Dieser
Effekt wird sich in der Zukunft noch verstärken, da die Fremdwasserbezugskosten weiter
sinken werden und weitere Erneuerungsarbeiten den Anteil der Abschreibungen weiter
steigen lässt. Aufgrund der örtlichen Besonderheit des Versorgungsgebietes des Wasserwerkes der Gemeinde Titz ist dies auch nicht verwunderlich. Mit einem Leitungsnetz von
derzeit 90 km werden rund 3.200 Verbrauchsstellen versorgt. Dies bedeutet, dass knapp
30 Meter Leitungsnetz pro Verbrauchstelle vorgehalten und unterhalten werden muss.
Neben den weit auseinander liegenden Ortsteilen im Gemeindegebiet ist auch jeder Aussiedlerhof über meist kilometerlange Leitungen an die Wasserversorgung angeschlossen.
Dieses Verhältnis ist im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Jülich oder im Versorgungsgebiet des Verbandswasserwerks Aldenhoven anders und führt dort folglich zu geringeren
Grundgebühren. Vergleichbar von der Struktur ist hier eher das (Teil-)Versorgungsgebiet
der Gelsenwasser AG im Stadtgebiet Linnich. Hier zeigt sich dann im direkten Vergleich,
dass die Titzer Verbrauchs- und Grundgebühren günstiger sind.
alt
netto
Q 3 4 (bisher QN 2,5)
Q 3 10 (bisher QN 6)
Q 3 16 (bisher QN 10)
Q 3 25 (bisher QN 15)
Q 3 63 (bisher QN 40)
neu
brutto
netto
Steigerung
brutto
netto
brutto
10,06 €
10,76 €
11,82 €
12,65 €
1,76 €
1,88 €
24,12 €
25,81 €
28,37 €
30,36 €
4,25 €
4,55 €
40,23 €
43,05 €
47,28 €
50,59 €
7,05 €
7,55 €
70,40 €
75,33 €
82,75 €
88,54 €
12,35 €
13,21 €
n.v.
n.v.
189,14 €
202,37 €
neu
neu
Die Verbrauchsgebühr kann ab dem 01.01.2017 um 0,01 Euro auf 1,60 Euro netto (1,71
Euro brutto) verringert werden.
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Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2017
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V.
Erläuterungen zu den einzelnen Ansätzen im Wirtschaftsplan 2017
Erfolgsplan
1.
Erträge
Umsatzerlöse
Dieser Wirtschaftsplan basiert im Bereich der Einnahmen auf der Wasserpreisberechnung
aus 2016 mit Wirkung zum 01.01.2017, die durch den Rat der Gemeinde Titz am
08.12.2016 beschlossen werden könnte. Hierbei sind tendenziell leicht steigende Wasserverbräuche angenommen worden (Grundlage 2015: 370.000 cbm, 2017: 380.000 cbm).
Ebenso wurde wieder eine mögliche Konzessionsabgabe (90.000 Euro) bei der Wasserpreisermittlung berücksichtigt.
Die Summe der Ansätze für die Erträge aus den Teilauflösungen von Investitionszuschüssen, Erlöse aus Reparaturen sowie sonstigen Erlösen wurden auf Vorjahresniveau geplant
bzw. entsprechen dem voraussichtlichen Ergebnis 2016.
Andere aktivierte Eigenleistungen
Unter dieser Position werden die aktivierten Eigenleistungen im Zusammenhang mit den
selbst erstellten oder teilweise selbst erstellten Anlagen (Leitungsnetz und neue Hausanschlüsse) ausgewiesen. Im Jahr 2015 konnten rund 83.000 Euro als aktivierte Eigenleistung als Ertrag gebucht werden. Dies war allerdings dem zeitintensiven Umbau des Wasserwerk geschuldet. Für 2017 rechnet die Betriebsleitung daher auf dem Wert des Jahres
2014 und somit mit einem Ansatz von 52.000 Euro.
Sonstige betriebliche Erträge
Im Jahresergebnis 2015 waren rund 60.000 Euro als sonstiger betrieblicher Ertrag zu
buchen. 2017 wird hier ebenfalls mit rund 60.000 Euro gerechnet. Hierbei handelt es sich
in der Hauptsache um Kostenerstattungen durch die RWE Power AG. Mit einer Erschwernispauschale und der Erstattung von Mehrförderkosten ist, aufgrund einer derzeit gültigen Vereinbarung mit RWE Power AG, zu rechnen.
Durch den Einsatz des Mitarbeiters, der beim Wasserwerk geführt und durch dieses vergütet wird, für Aufgaben des gemeindeeigenen Bauhofes, findet eine Abrechnung in Höhe
der tatsächlichen Aufwendungen statt.
Ferner ist ein jährlich wiederkehrender Betrag aus einem Zuschuss für das Leitungsnetz
in Jackerath ertragswirksam aufzulösen.
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Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2017
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2.
Aufwendungen
Materialaufwand
Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe:
Der hier dargestellte Aufwand betrifft den Fremdwasser- und Strombezug sowie den Materialverbrauch für Betrieb, Instandhaltung und Fremdaufträge. Der Ansatz für den Bezug
von Fremdwasser wurde im vorliegenden Wirtschaftsplan auf 247.000 Euro abgesenkt.
Grund hierfür ist die Steigerung der Eigenförderung sowie die Kündigung eines
Fremdwasserversorgungsvertrages. Folglich ist mit einer Steigerung der Stromkosten für
die Förderpumpen zur rechnen.
Aufwendungen für bezogene Leistungen:
Hierunter fallen die Kosten für die Unterhaltung und Reparatur des Leitungsnetzes sowie
der Hausanschlüsse. Aufgrund der Erkenntnis des laufenden Jahres 2016 und des Jahresabschlusses 2015 wurde hier der Ansatz gegenüber dem Wirtschaftsplan 2016 geringfügig um 5.000 Euro auf nunmehr 59.000 Euro erhöht.
Auch enthalten sind mit einer Höhe von 24.000 Euro die Beschaffung und der Austausch
von Wasserzählern.
Personalaufwand
Im Personalaufwand sind neben den Kosten für die beim Wasserwerk geführte Dienstkraft
auch Anteile für Bedienstete der Gemeinde enthalten. Daneben schlagen insbesondere
die Lohnkosten für die vom Bauhof eingesetzten Bediensteten zu Buche. Der Personalaufwand im Plan 2017 wurde anhand prozentualer Zuordnung aus den Stellenbeschreibungen der für das Wasserwerk tätigen Mitarbeiter erstellt. Der Personalaufwand im Bereich der Mitarbeiter im Bauhof beruht auf Erfahrungswerten. Ein zu erwartender Kostenaufschlag aufgrund tariflicher Erhöhungen wurde berücksichtigt.
Abschreibungen
Die Abschreibungen entsprechen der Abschreibungsvorschau für 2017 gemäß der eingesetzten Software sowie den zu erwartenden Steigerungen aus Aktivierungen einzelner
Gewerke.
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des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
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Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfassen alle Aufwendungen, sofern sie nicht
außerordentlich sind, wie z.B. Versicherungsprämien (23.000 Euro), Erstellungs- und Prüfungskosten Jahresabschlüsse sowie Rechtsberatungskosten (20.000 Euro), Kostenerstattungen an den gemeindeeigenen Bauhof (30.000 Euro), Verwaltungskostenpauschale
(18.000 Euro) und Beraterkosten der Landwirtschaftskammer (10.000 Euro).
Ebenso sieht dieser Wirtschaftsplan einen Ansatz von 20.000 Euro für eine (mögliche)
Neubeantragung einer Wasserschutzzone vor. Die bis zum 31.12.2016 geltende Wasserschutzzone wird in seinen alten Grenzen nicht mehr benötigt. Es gilt allerdings noch zu
prüfen, ob eine neue Wasserschutzzone (angelehnt an den sich ändernden Wasserfördermengen) sinnvoll und notwendig ist.
Ferner ist wieder eine Konzessionsabgabe an die Gemeinde Titz mit 90.000 Euro eingeplant.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
In den Zinsaufwendungen sind die Darlehenszinsen gemäß den Zins- und Tilgungsplänen
enthalten. Des Weiteren ist ein Zinsaufwand für die Inanspruchnahme der Kredite zur
Abdeckung der Investitionen kalkuliert worden.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Hier sind die voraussichtlichen Körperschaft- und Gewerbesteuer für das Jahr 2017 ausgewiesen.
Sonstige Steuern
Hierzu gehören die Grundsteuer sowie die Kraftfahrzeugsteuer der für das Wasserwerk
eingesetzten Fahrzeuge.
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Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
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Vermögensplan
Der mit diesem Wirtschaftsplan vorgelegte Vermögensplan entspricht (wie bereits die
Wirtschaftspläne ab 2013) grundsätzlich dem vorgelegten Maßnahmenkatalog des Ingenieurbüros und enthalten Maßnahmen zur Loslösung vom Fremdwasserbezug sowie hierüber sich anbietende Sanierungen im Bestandsnetz. Ausgehend von den Erkenntnissen
durch die Untersuchung des Ingenieurbüros und den Überlegungen der Betriebsleitung
und der Verwaltungsführung im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Gemeinde
Titz außerhalb wasserwirtschaftlicher Belange wurde ein Investitionsprogramm entwickelt. Sämtliche Kostenansätze, Dimensionen und Materialverwendungen wurden durch
das Ingenieurbüro bereitgestellt und beinhalten bereits Ingenieurhonorare.
Da es sich bei dem aus dem Jahre 2011 vorgelegten Konzept des Ingenieurbüros um eine
Grobplanung handelte, werden nun, sofern neue Erkenntnisse vorliegen, diese in den
vorliegenden Wirtschaftsplan eingearbeitet. Die Erhöhung der damals angesetzten Werte
aufgrund von Preissteigerungen im Baugewerbe, durch eine andere Materialauswahl
(qualitativ hochwertiger und länger abschreibbar) sowie geänderter Leitungsführungen
wird dargestellt.
Sofern Maßnahmen der Investitionsplanung die Jahre bis einschließlich 2020 betreffen,
wurden diese mittelfristig dargestellt.
Kosten für die Erstellung des Investitionsprogrammes sind nicht entstanden. Das Investitionskonzept ist im Zuge der Kundenakquise und aufbauend auf den Erkenntnissen der
vollumfänglichen technischen Betrachtung des Wasserwerkes und des Leitungsnetzes
entstanden.
1.
Einzahlungen
Abschreibungen
Es handelt sich hierbei um den Betrag, der analog auch als Aufwand im Erfolgsplan dargestellt wird. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist auf die nun sukzessive Aktivierung
der Anlagegüter zurückzuführen.
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Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
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Investitionszuschüsse
Die im Vermögensplan veranschlagten Auszahlungen für die Erstellung von Hausanschlüssen in Höhe von 35.000 Euro werden gemäß Satzung in voller Höhe von den
Grundstückseigentümern erstattet.
Veränderung des Eigenkapitals – Zuführung Gewinn
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 wurde so geplant, dass ein Gewinn in Höhe von
rund 70.000 Euro erzielt wird. Hierüber würde nicht nur die in der Eigenbetriebsverordnung geforderte 4%-tige Verzinsung des Eigenkapitals erreicht, sondern auch die Möglichkeit zur Ausschüttung einer höchstmöglichen Konzessionsabgabe (rund 90.000 Euro)
dargestellt. Diese Zuführung wurde folglich hier angesetzt.
Aufnahme von Krediten
Die geplanten Investitionsmaßnahmen des Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2017
haben einen Kreditbedarf in Höhe von voraussichtlich rund 900.000 Euro zur Folge. Dieser ergibt sich aus dem Investitionsprogramm. Zusätzlich wurden zur vorgenannten Kreditermächtigung 600.000 Euro als Betrag für Umschuldungen festgelegt.
2.
Auszahlungen
Erschließung Titz 30 (II. Bauabschnitt)
Für die von der Gemeinde Titz vorgesehene (weitere) Erschließung dieses Baugebietes
sieht der Wirtschaftsplan einen Ansatz für die Herstellung der Wasserversorgungsanlagen
in Höhe von 30.000 Euro vor.
Erschließung Titz 29 (II. Bauabschnitt)
Für die von der Gemeinde Titz vorgesehene (weitere) Erschließung dieses Baugebietes
sieht der Wirtschaftsplan einen Ansatz für die Herstellung der Wasserversorgungsanlagen
in Höhe von 30.000 Euro vor.
Transportleitung Ameln - Rödingen
Nachdem nunmehr die Loslösung vom Fremdwasserbezug im westlichen Gemeindegebiet
in vertragsrechtlicher als auch in planerischer Hinsicht vollzogen wird (die bautechnische
Umsetzung findet derzeit statt), sieht dieser Wirtschaftsplan nunmehr den nächsten
Schritt vor. Hierzu wurden die Ansätze aus der ursprünglichen Studie übernommen und
müssen nun, nach Beauftragung des Ingenieurbüros, konkretisiert und gegebenenfalls
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Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2017
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angepasst werden. Mit einer Umsetzung der Baumaßnahme ist realistischer Weise frühestens erst in 2018 zu rechnen.
Die Betriebsleitung beabsichtigt, dem Rat vorzuschlagen, wie bereits in der Vergangenheit erfolgreich praktiziert, auch hier die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (GET) mit der Umsetzung der Maßnahme zu betrauen, um somit den
höchstmöglichsten Einspareffekt in einem sich an die Ausschreibung anschließendem
Verhandlungsgespräch zu erzielen.
Auf die Ausführungen zu III. Bereits umgesetzte Maßnahme zur stufenweisen Umstellung des Fremdwasserbezuges auf weitestgehende Eigenversorgung in der
Gemeinde Titz sowie Ausblick auf Maßnahmen in 2017 (Seite 6) wird an dieser
Stelle verwiesen.
Rohrnetzerneuerung Rödingen (teilweise)
siehe hierzu Ausführung zu „Transportleitung Ameln - Rödingen“
Transportleitung Rödingen - Kalrath
siehe hierzu Ausführung zu „Transportleitung Ameln - Rödingen“
Rohrnetzerneuerung Ulmenweg
Mit dem Fortschritt der Bautätigkeit in der Ortslage Opherten, dort Baugebiet Titz 30,
kann eine Erneuerung der Wasserleitung im Ulmenweg nötig werden. Aufgrund des Alters
dieser Leitung (rund 70 bis 80 Jahre in DN 80 GG) könnte hierdurch ein Synergieeffekt
erreicht werden. Vorsichtig angesetzt sind für diese Maßnahme durch die Betriebsleitung
167.000 Euro, die durch das Ingenieurbüro allerdings noch verifiziert werden müssen.
Rohrnetzerneuerung Capitelshof
Die für 2017 angedachte Erneuerung der Zufahrt zum Capitelshof durch die Gemeinde
sollte aus wassertechnischer Sicht mit der Erneuerung der ebenfalls rund 70 bis 80 Jahre
alten Wasserleitung in DN 100 GG einhergehen; Ansatz: 18.000 Euro.
Rohrnetzerneuerung Huppelrather Straße
Die für 2017 angedachte Erneuerung der Huppelrather Straße durch die Gemeinde sollte
grundsätzlich aus wassertechnischer Sicht mit der Erneuerung der Wasserleitung einhergehen. Über Zustand und Alter der Leitung hat das Wasserwerk der Gemeinde Titz allerdings keine verlässlichen Erkenntnisse, da das Jackerather Ortsnetz 2007 von den Kreis-
13
Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz
2017
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werken Grevenbroich übernommen wurde. Vorsorglich wurde ein Ansatz i.H.v. 55.000
Euro in den Wirtschaftsplan aufgenommen. Vor Beginn der Baumaßnahme würde das
Wasserwerk Suchschachtungen vornehmen und den Zustand der Leitung prüfen. Sollte
sich dabei herausstellen, dass es sich hier um eine nicht sanierungsbedürftige Leitung
handelt, würde keine Sanierung vorgenommen.
Erstellung von Hausanschlüssen
Für die Erstellung von Hausanschlüssen ist jährlich ein Ansatz zu bilden, der in seiner
Höhe mit den Einzahlungen korrespondiert (siehe Investitionszuschüsse).
Kleinere Maßnahmen und sonstige Erweiterungen und Erneuerungen
Für diverse Erneuerungen, die nicht durch Einzelmaßnahmen dargestellt werden, wurde
ein Wert von 35.000 Euro angesetzt.
Kauf von Fahrzeugen, Geräten und Maschinen
Mit den veranschlagten Ausgabebeträgen sollen verschiedene neue Geräte und Maschinen angeschafft werden (5.000 Euro).
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Auch hier ist mit Ausgaben zur Anschaffung diverser Betriebs- und Geschäftsausstattung
zu rechnen (5.000 Euro).
Entnahme aus Sonderposten für Investitionszuschüsse
Dieser Posten wird entsprechend der Abschreibungssätze des Rohrnetzes und der Hausanschlüsse (32.000 Euro) aufgelöst.
Tilgung von Krediten
Die Tilgungsbeträge ergeben sich aus der Zusammenstellung über die Schuldenstände,
die als Anlage dem Wirtschaftsplan beigefügt ist. Der Betrag, inkl. für den möglicherweise
neu aufzunehmenden Kredit, ist in dem Planansatz 2017 von rund 125.000 Euro enthalten.
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Wasserwerk
der
Gemeinde Titz
Wirtschaftsplan 2017
Erfolgsplan
15
Erfolgsplan 2017
Planansatz
2017
1.
a)
Umsatzerlöse
Wasserlieferung inkl. Grundgebühren
b)
Planansatz
2016
Ergebnis
2015
1.093.000,00 €
995.000,00 €
1.001.197,08 €
Erträge aus Teilauflösung
Investitionszuschüsse
32.000,00 €
32.000,00 €
31.364,01 €
c)
Reparaturen
19.000,00 €
12.000,00 €
17.740,75 €
d)
Sonstige Erlöse
7.500,00 €
1.151.500,00 €
7.500,00 €
1.046.500,00 €
12.898,54 €
1.063.200,38 €
2.
Andere aktivierte Eigenleistungen
50.000,00 €
50.000,00 €
52.000,00 €
52.000,00 €
82.932,85 €
82.932,85 €
3.
sonstige betriebliche Erträge
59.700,00 €
59.700,00 €
51.300,00 €
51.300,00 €
59.943,21 €
59.943,21 €
4.
Materialaufwand
a)
Aufwendungen für Hilfs- und
Betriebsstoffe
245.000,00 €
44.000,00 €
300.000,00 €
39.000,00 €
335.070,01 €
41.356,04 €
31.000,00 €
320.000,00 €
15.000,00 €
354.000,00 €
29.248,02 €
405.674,07 €
79.500,00 €
79.500,00 €
83.000,00 €
83.000,00 €
109.223,53 €
109.223,53 €
399.500,00 €
437.000,00 €
514.897,60 €
- Löhne und Gehälter
- soziale Abgaben etc.
197.700,00 €
62.300,00 €
260.000,00 €
196.784,00 €
61.233,00 €
258.017,00 €
192.805,62 €
57.294,22 €
250.099,84 €
6.
Abschreibungen
225.000,00 €
225.000,00 €
190.000,00 €
190.000,00 €
169.072,50 €
169.072,50 €
7.
sonstige betriebliche Aufwendungen
240.280,00 €
240.280,00 €
147.290,00 €
147.290,00 €
155.637,62 €
155.637,62 €
8.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
50,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
56,08 €
56,08 €
9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
35.000,00 €
35.000,00 €
40.000,00 €
40.000,00 €
21.277,45 €
21.277,45 €
101.470,00 €
77.543,00 €
95.147,51 €
- Fremdwasserbezug
- Strombezug
- Materialverbrauch f. Betrieb
Instandhaltung und Fremdaufträge
b)
5.
Aufwendungen für bezogene
Leistungen
Personalaufwand
10. Überschuss aus der gewerblichen
Tätigkeit
11. Außerordentlicher Ertrag
-
€
€
-
€
€
-
€
€
12. Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Gewerbesteuer
- Körperschaftsteuer
13. sonstige Steuern
15.000,00 €
15.000,00 €
30.000,00 €
8.000,00 €
9.500,00 €
17.500,00 €
13.675,00 €
14.183,42 €
27.858,42 €
1.100,00 €
1.100,00 €
1.100,00 €
1.100,00 €
1.071,63 €
1.071,63 €
70.370,00 €
58.943,00 €
66.217,46 €
14. Jahresgewinn
16
Wasserwerk
der
Gemeinde Titz
Wirtschaftsplan 2017
Vermögensplan
17
Vermögensplan 2017
Einnahmen
Verpflichtungsermächtigungen
2018
Planansatz
2017
Planansatz
2016
Planansatz
2015
1.
Abschreibungen
225.000,00 €
-
€
190.000,00 €
177.000,00 €
2.
Investitionszuschüsse
35.000,00 €
-
€
35.000,00 €
30.000,00 €
3.
Veränderung EK Zuführung Gewinn
70.000,00 €
-
€
58.943,00 €
55.575,00 €
4.
Kreditaufnahme Darlehen
898.000,00 €
-
€
1.529.657,00 €
1.551.025,00 €
- €
1.813.600,00 €
1.813.600,00 €
Planansatz
2016
Planansatz
2015
Summe
1.228.000,00 €
Vermögensplan 2017
Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen
2018
Planansatz
2017
1.
Wasserwerk gem. Gutachten
Wiederherstellung Außenanlagen
-
€
-
€
-
€
20.000,00 €
2.
Transportleitung Titz-Gevelsdorf
-
€
-
€
-
€
119.000,00 €
3.
Transportleitung Ameln-Spiel 3. BA
-
€
-
€
-
€
60.000,00 €
4.
Transportleitung Gevelsdorf-Ralshoven
-
€
-
€
-
€
146.063,00 €
5.
Rohrnetzerneuerung Grüner Weg
-
€
-
€
-
€
120.000,00 €
6.
Rohrnetzerneuerung Kroschstraße
-
€
-
€
-
€
120.000,00 €
7.
Rohrnetzerneuerung Gartenstraße
-
€
-
€
-
€
120.000,00 €
8.
Transportleitung Müntz-Hompesch
-
€
-
€
100.000,00 €
63.000,00 €
9.
Rohrnetzerneuerung Ralshoven
-
€
-
€
233.700,00 €
78.000,00 €
10.
Rohrnetzerneuerung Hompesch
-
€
-
€
314.900,00 €
103.000,00 €
11.
Transportleitung Ralshoven-Müntz
-
€
-
€
446.000,00 €
-
€
12.
Rohrnetzerneuerung Müntz
-
€
-
€
240.000,00 €
-
€
13.
Transportleitung Hasselsweiler-Müntz
-
€
-
€
202.000,00 €
-
€
14.
Erschließung Titz 30
30.000,00 €
-
€
30.000,00 €
-
€
15.
Erschließung Titz 31
30.000,00 €
16.
Erschließung Titz 29
17.
Transportleitung Ameln-Rödingen
18.
Teilerneuerung Rödingen
19.
Transportleitung Rödingen-Kalrath
20.
Rohrnetzerneuerung Ulmenweg
21.
22.
€
-
€
-
€
30.000,00 €
-
€
-
€
-
€
409.000,00 €
-
€
-
€
-
€
41.000,00 €
-
€
-
€
-
€
241.000,00 €
-
€
-
€
-
€
167.000,00 €
-
€
-
€
-
€
Rohrnetzerneuerung Capitelshof
18.000,00 €
-
€
-
€
-
€
Rohrnetzerneuerung Huppelrather Straße
55.000,00 €
-
€
-
€
-
€
23.
Erstellung Hausanschlüsse
35.000,00 €
-
€
35.000,00 €
30.000,00 €
24.
Kleinere Maßnahmen und sonstige
Erweiterungen und Erneuerungen
35.000,00 €
-
€
25.000,00 €
30.000,00 €
25.
Kauf von Frzg., Geräten und Maschinen
5.000,00 €
-
€
5.000,00 €
40.000,00 €
26.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
5.000,00 €
-
€
5.000,00 €
5.000,00 €
27.
Entnahme aus SoPo/ Auflösung
Investitionszuschüsse
32.000,00 €
-
€
32.000,00 €
32.000,00 €
28.
Tilgung von Krediten
125.000,00 €
-
€
115.000,00 €
47.000,00 €
- €
1.813.600,00 €
1.133.063,00 €
Summe
-
1.228.000,00 €
Grundsätzlich gilt:
Rohrnetzerneuerungen werden vom Wasserwerk der Gemeinde Titz in Abstimmung mit der Kernverwaltung durchgeführt.
Sofern aus hygienischer und technischer Sicht keine Bedenken bestehen, werden Arbeiten an Wasserleitungen nach
Möglichkeit mit Kanal- und/oder Straßenbaumaßnahmen kombiniert.
Die einzelnen Baumaßnahmen sind im Vorbericht des Wirtschaftsplanes erläutert.
18
Wasserwerk
der
Gemeinde Titz
Wirtschaftsplan 2017
Investitionsprogramm
(mittelfristig)
19
Gesamt
Transportleitung Müntz-Hompesch
Rohrnetzerneuerung Ralshoven
Rohrnetzerneuerung Hompesch
Transportleitung Ralshoven-Müntz
Rohrnetzerneuerung Müntz
Transportleitung Hasselsweiler-Müntz
Erschließung Titz 30
Erschließung Titz 31
Erschließung Titz 29
Transportleitung Ameln-Rödingen
Teilerneuerung Rödingen
Transportleitung Rödingen-Kalrath
Rohrnetzerneuerung Ulmenweg
Rohrnetzerneuerung Capitelshof
Rohrnetzerneuerung Huppelrather Straße
Teilerneuerung Titz
Schillerstraße, Titz
Titz-Ameln
Frankenstraße, Höllen
Herstellung von Hausanschlüssen
Kleinere Maßnahmen und sonstige Erweiterungen
und Erneuerungen
Kauf von Fahrzeugen, Geräten und Maschinen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Entnahme aus SoPo Investitionszuschüsse
Tilgung von Krediten
Ausgaben
Gesamt
Abschreibungen
Investitionszuschüsse
Veränderungen EK
Kreditbedarf
€
€
€
€
€
€
€
€
€
25.000,00
5.000,00
5.000,00
32.000,00
115.000,00
1.813.600,00 €
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
100.000,00
233.700,00
314.900,00
446.000,00
240.000,00
202.000,00
30.000,00
30.000,00
35.000,00
1.813.600,00 €
190.000,00
35.000,00
58.943,00
1.529.657,00
nachrichtlich
2016
EURO
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
2.606.000,00 €
140.000,00 €
20.000,00 €
20.000,00 €
128.000,00 €
515.000,00 €
30.000,00
30.000,00
409.000,00
41.000,00
241.000,00
167.000,00
18.000,00
55.000,00
127.000,00
150.000,00
275.000,00
100.000,00
140.000,00
Gesamtausgaben
mittelfristig
2.606.000,00 €
925.000,00
140.000,00
280.000,00
1.261.000,00
Gesamteinnahmen
mittelfristig
Summe
EURO
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
1.228.000,00 €
35.000,00
5.000,00
5.000,00
32.000,00
125.000,00
30.000,00
30.000,00
409.000,00
41.000,00
241.000,00
167.000,00
18.000,00
55.000,00
35.000,00
1.228.000,00 €
225.000,00
35.000,00
70.000,00
898.000,00
2017
EURO
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
514.000,00 €
35.000,00
5.000,00
5.000,00
32.000,00
125.000,00
127.000,00
150.000,00
35.000,00
514.000,00 €
230.000,00
35.000,00
70.000,00
179.000,00
2018
EURO
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
617.000,00 €
35.000,00
5.000,00
5.000,00
32.000,00
130.000,00
275.000,00
100.000,00
35.000,00
617.000,00 €
235.000,00
35.000,00
70.000,00
277.000,00
2019
EURO
-
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
247.000,00 €
35.000,00
5.000,00
5.000,00
32.000,00
135.000,00
35.000,00
247.000,00 €
235.000,00
35.000,00
70.000,00
93.000,00
2020
EURO
20
Bis spätestens Ende 2019 sollten alle Investitionen aus der damals erstellten Studie umgesetzt worden sein. Bereits jetzt erarbeitet das Wasserwerk der Gemeinde Titz für die Planungsjahre 2020 ff. ein Sanierungskonzept für
das Bestandsnetz. Hierin sollen Schadenshäufigkeiten, Alter der Leitung, Material der Leitung und Erfahrungen einfließen, die dann ein Handlungskonzept ergeben wird, welches sukzessive umgesetzt und fortgeführt werden
soll. Da das Wasserwerk hiermit allerdings erst am Anfang steht, werden neben den üblichen Investitionen noch keine Einzelmaßnahmen dargestellt.
Der hier vorgestellte Investitionsplan (bis 2019) enthält u.a. alle aus dem Gutachten von Achten und Jansen, Aachen empfohlenen Investitionen.
1.
2.
3.
4.
Einnahmen
lfd. Bezeichnung
Nr.
2017 - 2020
Investitionsprogramm (mittelfristig)
Wasserwerk
der
Gemeinde Titz
Wirtschaftsplan 2017
Übersicht über Schulden und Schuldendienst
21
KSK 6374215991 / 79
KSK 6480036182 / 89
WL Bank 200996500 / 92
KSK 6480325866 / 95
KSK 6480358941 / 96
Zwischenfinanzierung durch Festkredit
bei der Sparkasse Düren
Kreditaufnahme NN in 2017
inkl. Ermächtigung zur Umwandlung
kurzfristiger Kredite in langfristige Kredite
im Zuge der zinsgünstigen Zwischen finanzierung
Darlehen
Darlehen
Darlehen
Darlehen
Darlehen
€
€
€
€
€
500.000,00 €
1.000.000,00 €
2.209.822,97 €
127.822,97
150.000,00
232.000,00
400.000,00
1.300.000,00
Schuldenbetrag
ursprünglich
in EURO
€
€
€
€
€
5.158.084,50 €
89.617,51
92.977,39
175.612,17
3.575.710,81
1.224.166,62
Restschuld
01.01.2017
22
ges.
0,50
1,00
4,76
0,450
0,93
0,74
1,08
Zinsen
in
%
33.835,41 €
2.500,00 €
10.000,00 €
21.335,41 €
1.633,19 €
2.593,59 €
12.899,22 €
4.209,41 €
Zinsen
in
EURO
Übersicht über die Schulden und den Schuldendienst 2017
€
€
€
€
€
€
124.383,72 €
-
16.667,00 €
107.716,72 €
3.190,27
6.600,00
14.000,00
18.926,41
65.000,04
Tilgung
in
EURO
€
€
€
€
€
€
155.719,13 €
-
26.667,00 €
129.052,13 €
7.399,68
6.600,00
15.633,19
21.520,00
77.899,26
Gesamtsumme
monatlich
30.05.2018
27.11.2020
30.12.2030
12.11.2019
02.11.2025
Zinsbindungsfrist
Wasserwerk
der
Gemeinde Titz
Wirtschaftsplan 2017
Stellenübersicht
23
Stellenübersicht
Wasserwerk der Gemeinde Titz - 2017 -
Anzahl
Dienstposten
Tarif
Entgeltgruppe
Stufe
1
Arbeiter
TVÖD
8
4
Stellenübersicht
Wasserwerk der Gemeinde Titz - Ist 2016 -
Anzahl
Dienstposten
Tarif
Entgeltgruppe
Stufe
1
Arbeiter
TVÖD
8
4
nachrichtlich
Stellenübersicht Beamte
Gemeinde Titz - Plan 2017 für das Wasserwerk tätig
Anzahl
1
gehobener Dienst
Beamter
A 12
allg. Hinweis:
Diese Stellenübersicht stellt eine reine Darstellung der für das Wasserwerk tätigen
Mitarbeiter gemäß § 17 EigVO NRW dar. Diese Übersicht enthält keine vollzeitäquivalent
verrechneten Stellenanteile. Die Abrechnung erfolgt im Zuge der jeweiligen
Jahresabschlussarbeiten auf Basis tatsächlicher Inanspruchnahme der Mitarbeiter
zwischen der Kernverwaltung und dem Wasserwerk.
24