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Beschlussvorlage (Aktualisierung und Ergänzung der Dienstanweisung nach § 31 GemHVO NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
04.01.13, 14:54
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 479/2012 Az.: 20 02-04/1 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 15.11.2012 gez. Heil Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 04.12.2012 vorberatend Rat 11.12.2012 beschließend Finanz- und Personalausschuss 25.06.2013 vorberatend Rat 02.07.2013 beschließend Betrifft: 08.05.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Aktualisierung und Ergänzung der Dienstanweisung nach § 31 GemHVO NRW Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Änderungen der Dienstanweisung zur Kenntnis. Begründung: Der Rat hat am 14.12.2012 die Dienstanweisung gem. § 31 GemHVO zur Kenntnis genommen - Siehe V 610/2010-. Durch die Einführung der neuen Software -INFOMA- zum 01.01.2012 sind die in Anlage 1 aufgeführten Formulierungen anzupassen. Die Dienstanweisung sollte für den gesamten Bereich der Finanzverwaltung mit Ausnahme der Eigenbetriebe und eigenbetrieblichen Einrichtungen gelten. Da die Abteilung Zahlungsabwicklung/Vollstreckung jedoch kassenmäßige Aufgaben für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen „Straßen“ und „Immobilien“ ausführt, ist hierdurch nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes eine formale Regelungslücke entstanden. Diese soll durch die Ergänzung - Anlage 2 - geschlossen werden. In Vertretung (Dr. Rips) -2-