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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
53 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
Beschlussvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

47 j r~()42Anlage. Anhang zu Dienstanweisung Nr. 46 In Ergänzung zu Dienstsanweisung Nr. 46 - Geschäftsanweisung gem. § 31 Gemeindehaushaltsverordnung NRW zu Regelung der Finanzbuchhaltung für die Stadt Erftstadt- werden für die Eigenbetriebe Straßen und Immobilien folgende Regelungen getroffen: 1. Die kreditorische Zahlungsabwicklung der Eigenbetriebe wird von der Abteilung ZahlungsabwicklungNolIstreckung wahrgenommen. Verantwortlich für die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit (§ 31 Abs. 2 Ziffer 1.3 GemHVO NRW) ist der Verantwortliche oder die Verantwortliche für die .Zahlunqsabwicklunq", Die .Zahlunqsabwlcklunq" wird gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW) zur zentralen Stelle für das Vollstreckungsverfahren bestimmt. 2. Die der .Zahlunqsabwicklunq" vorgelegten Unterlagen bestehen aus einem Begleitzettel einschI. Kontrollsummen als Zahlungsanordnung an die .Zahlunqsabwicklunq" und sind "sachlich" und "rechnerisch" festzustellen und vom Anordnungsbefugten zu unterzeichnen. Des weiteren ist eine Liste der Zahlungsempfänger beizufügen. Die Verantwortung für die sachliche und rechnerische Richtigkeit liegt ausschließlich beim jeweiligen Eigenbetrieb. 3. Die .Zahlunqsabwicklunq" erstellt für jeden Buchungstag einen Tagesabschluss, einschließlich Fortschreibung für die jeweiligen Eigenbetriebe getrennt; ggf. einschließlich der Schwebeposten. Diese Dienstanweisung tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Sie ist dem Rat gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 GemHVO NRW zur Kenntnis zu 'geben. Erftstadt, den . In yertretung <r-> \'"'.( / (Erner) Beigeord neter P:\200\Anhang [ zu ,~!enstanweiSUng Nr46,Neu.doc