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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1053-IX/Z-3)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
581 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
28.05.13, 18:15
Aktualisiert
28.05.13, 18:15

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 1 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB Allgemeines Im Rahmen der öffentlichen Auslegungen gingen von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit größtenteils Stellungnahmen zum eigentlichen Parkdeck ein. Für den Bereich des Parkdecks wird auf Grund der Stellungnahmen noch Klärungsbedarf zu rechtlichen Fragestellungen gesehen. Aus diesem Grund empfiehlt der Ausschuss dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 82 „Parkdeck Große Bleiche“ in zwei Teilbereiche aufzuteilen und derzeit nur den „Teilbereich 1 - ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ als Satzung zu beschließen. Der „Teilbereich 2 – Parkdeck Große Bleiche“ soll demnach derzeit nicht als Satzung beschlossen werden. Das nachstehende Abwägungsprotokoll bezieht sich daher größtenteils nur auf die Bereiche der ebenerdigen Stellplätze. T1 Bezirksregierung Düsseldorf, KBD, 40408 Düsseldorf 12.02.13 Die Auswertung des Plangebietes war möglich. Die dem KBD vorliegenden Informationen ergeben keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, der KBD oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die weitere Vorgehensweise ist dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Teile der beantragten Fläche sind vom KBD bereits ausgewertet worden. Bezüglich des alten Ergebnisses wird auf die Stellungnahme 22.5-3-5366004-6/11 vom 01.02.2011 verwiesen. Die obigen Empfehlungen beziehen sich daher ausschließlich auf den übrigen, ergänzenden Bereich. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme In der angesprochenen Stellungnahme zur Kenntnis zu 22.5-3-5366004-6/11 vom 01.02.2011 nehmen. werden für die bereits ausgewerteten Bereiche die gleichen Empfehlungen ausgesprochen, wie in der vorliegenden Stellungnahme. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 2 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum T2 Erftverband, 50103 Bergheim 25.02.13 T3 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung VilleEifel, 53874 Euskirchen 07.03.13 Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der geologischen Verhältnisse und der Geländemorphologie im Bereich des Plangebietes die Grundwassersituation nur anhand einer Sondierung vor Ort ermittelt werden kann. Das Parkdeck "Große Bleiche" liegt im überschwemmungsgefährdeten Bereich. Sofern Hochwasser ungehindert das Parkdeck überströmen kann, bestehen hier aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken, sofern ein Uferstreifen von 15 m frei von jeglicher Bebauung und Infrastruktur bzw. Erschließung bleibt und unsere Stellungnahme vom 07.10.2012 an die Stadt Bad Münstereitel weiterhin berücksichtigt wird. Der Hinweis zur Grundwassersituation wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 1. Vollständigkeit der Unterlagen Zur Bauleitplanung kann seitens der Straßenbauverwaltung keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden. Die vorliegende Bauleitplanung beinhaltet lediglich einen Bruchteil eines Verkehrsgutachtens, das - wie in vorangegangenen Gesprächen und Schreiben gefordert - sämtliche Änderungen, die verkehrliche Auswirkungen haben, berücksichtigen sollte. Im vorliegenden Bebauungsplan werden nur die beiden Parkdecks "Zimmerei" und "Große Bleiche" zur Beurteilung herangezogen. Erst bei Vorlage des Gesamtgutachtens kann eine Beurteilung jeder einzelnen Maßnahme erfolgen. zu 1. Vollständigkeit der Unterlagen Im Nachgang zur Offenlage wurde dem Landesbetrieb Straßenbau NRW ein Gesamtgutachten zu den Maßnahmen im südlichen Bereich der Innenstadt zur Verfügung gestellt. Die notwendigen Maßnahmen wurden zwischen Herrn Dr. Sienko und dem Landesbetrieb abgestimmt. Die Begründung wurde um die Ergebnisse der Abstimmung ergänzt und erneut dem Landesbetrieb zur Abstimmung vorgelegt. Mit Datum vom 15.05.2013 teilte Landesbetrieb Straßenbau NRW mit, dass die nun vorliegenden Gutachten und Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 82 „Parkdeck Große Bleiche“ vom Landesbetrieb akzeptiert und mitgetragen werden. zu 1. Vollständigkeit der Unterlagen Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zum Hinweis zu nehmen und die geänderte Begründung zu beschließen. 2. Änderungen Sämtliche Änderungen / Baumaßnahmen im Straßenraum der L 165 zur Erschließung, wie Linksabbieger u. ä. gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel. 3. Verwaltungsvereinbarung Für die Anbindung des Plangebietes an die L 165 ist der Ab- zu 2. Änderungen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Baumaßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel. Diese trifft Vereinbarungen mit dem Bauherrn zur Kostenübernahme. zu 2. Änderungen Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. zu 3. Verwaltungsvereinbarung Im Rahmen der Umsetzung der Planung wird eine Verwaltungsvereinba- zu 3. Verwaltungsvereinbarung Es ist geplant, derzeit nur den östlichen Planbereich (ebenerdige Stellplätze) als Satzung zu beschließen. Demnach wird der Bereich des Parkdecks derzeit nicht als Satzung beschlossen, so dass die Anregungen zum Parkdeck nicht in die Abwägung einzustellen sind. Im Schreiben vom 07.10.2012 wird Bezug genommen auf das Regenüberlaufbecken Werther Tor sowie auf eine Zufahrtsbrücke. Dieses Anregungen bezieht sich jedoch auf den Bebauungsplan Nr. 83 „Parkdeck Feuerwache“ und sind daher nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Des Weiteren werden in diesem Schreiben - wie im aktuellen Schreiben auch - der Uferstreifen (15 m), die Grundwassersowie die Hochwassersituation angesprochen. Andere Erkenntnisse als aus dem aktuell vorliegenden Schreiben gehen aus den genannten Schreiben nicht hervor. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 3 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. T4.1 Eingabensteller Kreis Euskirchen, 53877 Euskirchen Datum 11.03.13 Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag schluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Bad Münstereifel und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel in Euskirchen, erforderlich. Mit dem Bau der Anbindung darf vor Abschluss der Vereinbarung nicht begonnen werden. rung zwischen dem Landesbetrieb und der Stadt Bad Münstereifel getroffen (Trierer Straße). Vorher wird nicht mit einem Bau der Anbindung begonnen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 4. Lärmschutzmaßnahmen Der Landesbetrieb weist darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 165 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel. Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden. zu 4. Lärmschutzmaßnahmen Es sind keine Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr erforderlich. zu 4. Lärmschutzmaßnahmen Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 1. Allgemeines Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken. Es wird jedoch darum gebeten, die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Bedenken der Fachabteilungen bei der Festsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen: zu 1. Allgemeines Der allgemeine Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Abwägung erfolgt zu den jeweiligen unten aufgeführten Punkten. zu 1. Allgemeines Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen die nachfolgenden Ausführungen zu beachten. zu 2. Immissionsschutz Der Bebauungsplan sieht für das gesamte Plangebiet die Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche mit Parkdeck“ vor. Das in das Gutachten eingestellte Parkdeck (dieser Teilbereich soll derzeit nicht als Satzung beschlossen werden) sowie die ebenerdigen Stellplätze sind demnach öffentlich gewidmet. Das Vorhaben wurde dementsprechend nach den rechtlich gültigen Immissionsschutzanforderungen der 16. BImSchV unter Anwendung RLS 90 im Zusammenhang einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche überprüft und beurteilt. Als Ergebnis der Überprüfung kann festgehalten werden, dass die entsprechenden Immissionsgrenzwerte Die Geräusch-Charakteristik des an den zum Vorhaben angrenzenden Parkdecks und Parkplatzes (Spit- Immissionsbereichen sowohl tags als zenpegel, Türenschlagen, Motor- auch nachts eingehalten werden. starten, Anfahr- und Abfahrgeräusche usw.) ist eher vergleich- Zum vorbeugenden Immissionsschutz 2. Immissionsschutz Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 der Stadt Bad Münstereitel "Große Bleiche" wurden gemäß der schalltechnischen Untersuchung der Fa. Kramer Schalltechnik GmbH die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) zugrunde gelegt (Bericht Nr. 12 02 018/05 vom 18.01.2013 und Ergänzungen vom 28.01.2013) und der Nachweis geführt, dass die vom geplanten Vorhaben verursachten Schallimmissionen in den angrenzenden Bereichen die entsprechenden Immissionsgrenzwerte einhalten. zu 2. Immissionsschutz Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Empfehlung des Kreises Euskirchen nicht zu folgen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 4 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen bar mit der von Anlagen als mit fließendem Verkehr auf einer Straße. Stellungnahme (rechtlich nicht notwendig) empfiehlt der Kreis in seiner Stellungnahme, die Bewertung des Parkdecks sowie der zulässigen ebenerdigen Stellplätze im Aus Sicht des vorbeugenden Osten des Plangebietes mittels der Schallschutzes sollten Parkplätze Anwendung des § 22 BImSchG unter und Parkhäuser, insbesondere in Berücksichtigung der TA Lärm durchder konfliktträchtigen Situation zuführen, welches eine „schärfere“ mit einer unmittelbar benachbar- Beurteilungsgrundlage darstellt. ten Kindertagesstätte mit zugehörigem Außenspielgelände, in Die Bewertung nach TA Lärm unterBezug auf ihre Schallwirkung wie scheidet sich im Vergleich zur Anwennicht genehmigungsbedürftige dung der 16. BImSchV insbesondere Anlagen nach § 22 BlmSchG in folgenden Punkten. betrachtet werden. • geringere Richtwerte bei AnwenAllerdings unterscheidet die Verdung der TA Lärm im Vergleich zur. waltungs- und Rechtsspre16. BImSchV chungspraxis zwischen nicht • TA Lärm zieht zur Bewertung die öffentlichen Parkplätzen mit hölauteste Nachstunde heran, wähheren Schallschutzanforderungen rend die 16. BImSchV eine Mittlung und Parkplätzen als öffentliche über sechs Stunden vornimmt. Verkehrsfläche mit geringeren • TA Lärm betrachtet im Gegensatz Anforderungen. zur 16. BImSchV das Spitzenpegelkriterium. Parkplätze gelten nach einer Feststellung des BVerwG Insbesondere das Spitzenpegelkriteri(27.08.1998) erst dann als öffent- um, welches bei der vom Kreis emplich, wenn sie nach den Straßen- fohlenen, aber rechtlich nicht notwengesetzen öffentlich gewidmet digen Bewertung nach § 22 BImSchG sind. zu untersuchen wäre, könnte auf Grund der geringen Abstände zwiSind straßenrechtlich nicht geschen den Parkplätzen bzw. dem widmete Parkplätze vorgesehen, Parkdeck und den angrenzenden sind diese nicht öffentlichen Park- Nutzungen zu einer nicht möglichen flächen wie nicht genehmigungs- Nutzung des Vorhabens zur Nachtzeit bedürftige Anlagen zu betrachten (22.00 – 6.00 Uhr) führen, da bereits und unterliegen der Beurteilung das Türen- bzw. Kofferraum schlagen nach§ 22 BlmSchG unter Bevon einem Fahrzeug ausreicht, um rücksichtigung der TA Lärm und den zulässigen Spitzenpegel in der den Empfehlungen der Parkplatz- Nachtzeit zu überschreiten. Des Weilärmstudie. teren ist anzumerken, dass der Kindergarten in der Regel zur Nachtzeit Aus Sicht des vorbeugenden nicht genutzt wird. Darüber hinaus Schallschutzes wird empfohlen, werden die Parkplätze zur Nachtzeit diese Unterscheidung hier im kaum genutzt werden, da diese größkonkreten Fall nicht anzuwenden, tenteils von Besuchern der Innenstadt sondern die parkplatztypische der Stadt Bad Münstereifel, der anGeräusch-Charakteristik des grenzenden Nutzer (Kindergarten) eigentlichen Parkvorganges selbst oder Berufstätigen genutzt wer(Türenschlagen, An- und Abfahr- den. Gänzlich kann eine geringfügige geräuche, usw.) die durch die 16. Nachtnutzung auf den öffentlich geBlmSchV und die RLS-90 nicht widmeten Parkplätzen jedoch nicht erfasst wird, im Sinne einer beausgeschlossen werden, so dass es lastbaren Immissionsprognose zu vereinzelten Türschlagen etc. mitzubetrachten. Je empfindlicher kommen kann. Aus rechtlicher Sicht ist und schutzwürdiger Bereiche es auf Grund der aufgeführten Gründe sind, die von den Wirkungen des angemessen und auch ausreichend, beabsichtigten Vorhabens betrof- die Beurteilung und Überprüfung anfen sind, desto mehr sollte die hand der rechtlich gültigen Immissischalltechnische Untersuchung onsschutzanforderungen der 16. Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 5 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen die Verhältnisse im konkreten Einzelfall berücksichtigen, um im Rahmen des bauplanerischen Verfahrens mögliche Konfliktsituationen zu verhindern. 3. Untere Wasserbehörde 3.1 Entwässerung Gegen die Aufstellung des o. g. B-Plans bestehen aus abwassertechnischer Sicht keine Bedenken, sofern die nachfolgenden Punkte Berücksichtigung finden. Gemäß den vorgelegten Unterlagen ist die Errichtung eines Parkdecks über bestehenden Stellflächen etc. geplant. In den Antragsunterlagen werden keine Angaben zur Abwasserbeseitigung gemacht. Auf Nachfrage wurde durch das Büro Huber Integral Bau GmbH (Frau Lötsch) per Email am 27.02.2013 mitgeteilt, dass das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser des Parkdecks "Große Bleiche" und auch die der neuen ebenerdigen Stellplätze gesammelt wird und in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet werden soll. Aus abwassertechnischer Sicht bestehen hier gegen keine Bedenken, wenn die Kanalisation sowie die nachfolgende Kläranlage ausreichend hydraulisch bemessen sind. Stellungnahme Beschlussvorschlag BImSchV unter Anwendung RLS 90 im Zusammenhang einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche durchzuführen. zu 3.1 Entwässerung Im nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren werden die Entwässerung und deren Berechnung im Detail erstellt und eingereicht. Dabei soll das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser der neuen ebenerdigen Stellplätze gesammelt und in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet werden. Die Kanalisation sowie die Kläranlage können das anfallende Wasser aufnehmen. zu 3.1 Entwässerung Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen und die Begründung klarstellend anzupassen. Die Begründung wird um das Thema Entwässerung ergänzt. Die Vorgehensweise bezüglich der Entwässerung sollte in den Unterlagen zum B-Plan aufgenommen werden. 3.2 Erft Das o.g. Plangebiet wird von der Erft durchflossen. Gewässer sind als wesentliche Bestandteile von Natur und Landschaft offen zu halten. Gleichzeitig ist es zur Entwicklung und zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer (WWRL, Umsetzungsplan Erft) erforderlich, dass neben den Wasserflächen auch die Uferbereiche und das Umland bei den Ausweisungen im Bebauungsplan Berücksichtigung finden. Aus diesem Grunde ist es gem. § 97 (6) § 90 a Landeswassergesetz (LWG) notwendig, beidseitig entlang des v. g. Gewässers ab Böschungsoberkante zu 3.2 Erft Das Plangebiet wird nicht direkt von der Erft durchflossen. Es liegt östlich der Erft. Das geplante Parkdeck (dieser Teilbereich soll derzeit nicht als Satzung beschlossen werden) liegt über 15 m von der Böschungsoberkante der Erft entfernt. Die ebenerdigen Stellplätze liegen deutlich weiter als 15 m von der Erft entfernt Des Weiteren liegt der angesprochene 3 m Streifen entlang der Böschungskante außerhalb des Geltungsbereiches. Demnach können diesbezüglich keine Festsetzungen erfolgen. Es sind dort durch das Planvorhaben auch keine Änderungen bzw. Bebauungen (Häuser, Garagen, Stellflächen, Einfahrten, Einfriedungen, Lagerflächen etc.) zu 3.2 Erft Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 6 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag einen mind. 3,00 m breiten Streifen als Uferrandstreifen auszuweisen. Dieser Uferrandstreifen ist von jeglicher Bebauung einschließlich Nebenanlagen (Häuser, Garagen, Stellflächen, Einfahrten, Einfriedungen, Lagerflächen, etc.), Bodenabtragungen und Bodenanschüttungen freizuhalten. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten des Gewässers und seine Anlieger haben alles zu unterlassen, was die Sicherheit und den Schutz der Ufer gefährden oder die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. außerhalb des Bebauungsplanverfahrens vorgesehen. Bodenabtragungen und Bodenaufschüttungen sind ebenfalls nicht vorgesehen. 3.3 Extremhochwasser Die Parkdecks Große Bleiche und Goldenes Tal / Eifelbad werden beim Extremhochwasser überflutet. Das Extremhochwasser ist in den Hochwassergefahrenkarten der Erft abgebildet. zu 3.3 Extremhochwasser Der Hinweis zur Überflutung bei Extremhochwasser wird zur Kenntnis genommen. Der Bereich des Parkdecks soll derzeit nicht als Satzung beschlossen werden, so dass die Anregungen zum Parkdeck nicht in die Abwägung einzustellen sind. zu 3.3 Extremhochwasser Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 4. Untere Landschaftsbehörde 4.1 Allgemeines Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben, wenn ein artenschutzrechtlicher Ausgleich erfolgt ist. zu 4. Untere Landschaftsbehörde zu 4.1 Allgemeines Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. zu 4.1 Allgemeines Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 4.2 Teich- und Wiesenfläche Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist das Areal der Teich- und Wiesenfläche, das im Laufe der Planung als Lagerfläche des Handwerkerhofes umgenutzt wurde, nicht erwähnt. Es ist nicht ersichtlich, welcher Zustand zur Zeit der Kartierung vorzufinden war. Die Fotos zeigen lediglich das derzeit als Parkplatz genutzte Gelände, auch textlich findet sich keine Beschreibung des Zustandes der östlichen Teilfläche. Hierzu wird eine Aussage erbeten. Eine Inanspruchnahme der Fläche als Lagerfläche während der Artenschutzrechtlichen Prüfung und das Zukippen einer Wasserfläche ist ein artenschutzrechtlicher Konflikt. zu 4.2 Teich- und Wiesenfläche Das Abkippen von Erdaushub auf die ehemalige Teich- und Wiesenfläche wurde von der Verfasserin bemerkt und mit der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) besprochen, aber nicht in der artenschutzrechtlichen Prüfung erwähnt. Aufgrund der Stellungnahme wurde die Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) diesbezüglich fortgeschrieben und der ULB erneut zur Abstimmung vorgelegt. Mit Datum vom 15.04.2013 (siehe Abwägungspunkt T4.2) akzeptierte die ULB die überarbeitete ASP. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Eintreten eines artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes durch die Aufschüttung ordnungsrechtlich verfolgt wird. Dieses wird zur Kenntnis genommen. zu 4.2 Teich- und Wiesenfläche Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 7 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag 4.3 zu erhaltende Gehölze Es ist darzustellen, welche Gehölze erhalten werden, diese sind auch im Plan rechtlich zu sichern. Dies geht aus den Unterlagen nicht deutlich hervor. Die zu erhaltenden Gehölze sind während der gesamten Bauphase mit einem Bauzaun zu sichern. zu 4.3 zu erhaltende Gehölze Innerhalb des Geltungsbereiches soll es im Rahmen des Angebotsbebauungsplans zulässig sein, die Gehölze innerhalb des Geltungsbereiches zu entfernen, um keine Einschränkung in der Ausgestaltung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (z.B. ebenerdige Stellplätze) zu erhalten. Demnach erfolgt keine planungsrechtliche Sicherung der Gehölze. Sollten Gehölze dennoch erhalten bleiben, werden diese während der Bauphase vor Beschädigung geschützt. zu 4.3 zu erhaltende Gehölze Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Anregung nicht zu folgen. 4.4 Artenschutz Aus Artenschutz-Sicht ergeben sich Fragestellungen bezüglich der Jagdhabitate von Mehlschwalbe und Fledermäusen. Ein Anbringen von Fledermauskästen hilft hier nicht ausreichend, da der Jagdraum der Fledermäuse verloren geht. Eine artenschutzrechtliche Gesamtplanung für alle Parkplatzvorhaben wird empfohlen. Eine größere Maßnahmenfläche, die für die geplanten und zukünftigen Vorhaben der Stadt Bad Münstereitel als Ausgleichsfläche dient wäre sinnvoll. Hierfür bietet sich die Fläche südlich des Eifelbades an der Erft an (Gem. Münstereifel, Flur 7, Flst. 63). Durch Anlage einer Obstwiese kann der artenschutzrechtliche Ausgleich (Jagdhabitat für Fledermäuse) für die B-Pläne Zimmerei und Große Bleiche ausgeglichen werden. Daneben kann für das Vorhaben Goldenes Tal der eingriffsrelevante Ausgleich erfolgen. Untersuchungen zum artenschutzrechtlichen Ausgleich Goldenes Tal stehen noch aus, könnten aber auch auf der Fläche kompensiert werden. zu 4.4 Artenschutz Insgesamt erfolgt ein artenschutzrechtlicher Ausgleich multifunktional innerhalb und außerhalb des Plangebietes. Im Plangebiet wird das Angebot an Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse durch das Anbringen von frostsicheren Fledermauskästen erhöht. Dabei erfolgt die Anbringung von Fledermauskästen ausschließlich bei Realisierung des Parkdecks. Derzeit soll dieser Teilbereich des Bebauungsplanes nicht als Satzung beschlossen werden zu 4.4 Artenschutz Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, einen Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen und die Artenschutzrechtlichen Maßnahmen über einen städtebaulichen Vertrag zu sichern. Aufgrund der Stellungnahme erfolgt darüber hinaus die Regelung, dass in naher Umgebung des Plangebietes das verlorengegangene Jagdrevier auf der Fläche Münstereifel 7/63 im Verhältnis zwei zu eins ausgeglichen wird. Die jetzige Grünlandfläche wird zu einer extensiv bewirtschafteten Obstwiese entwickelt. Die Maßnahme optimiert das Areal für Vögel und Fledermäuse hinsichtlich des Angebotes an Quartieren (Nistplätze, Übertagungs- und Sommerquartiere) und an Nahrung (Insekten, Früchte). Die ASP wird diesbezüglich überarbeitet. Darüber hinaus wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Sicherung der Maßnahme erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag. Mit Datum vom 15.04.2013 (siehe Abwägungspunkt T4.2) akzeptierte die ULB die überarbeitete ASP sowie die getroffenen Maßnahmen für den östlichen Bereich, welcher nun als Satzung beschlossen werden soll. Für die Anmerkungen für den westlichen Teilbereich wird auf den Abwägungspunkt T4.2 verwiesen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 8 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. T4.2 Eingabensteller Kreis Euskirchen Abt. 60.3 Umwelt und Planung, 53879 Euskirchen Datum 15.04.13 Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag 5. Untere Bodenschutzbehörde zu 5. Untere Bodenschutzbehörde Aus Sicht der Altlastenproblema- Der Hinweis wird zur Kenntnis getik bestehen unter Heranziehung nommen. des von mir nach § 8 LBodSchG geführten Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß § 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen gegen das Planungsvorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken. Sollten jedoch im Zuge von Baumaßnahmen vor Ort schädliche Bodenveränderungen festgestellt werden, ist die Untere Bodenschutzbehörde nach § 2 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) - unverzüglich zu informieren. zu 5. Untere Bodenschutzbehörde Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 6. Untere Abfallbehörde Gegen das Vorhaben bestehen aus abfallwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen. zu 6. Untere Abfallbehörde Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. zu 6. Untere Abfallbehörde Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 7. Träger der Landschaftsplanung Der Planung wird nicht widersprochen. zu 7. Träger der Landschaftsplanung Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. zu 7. Träger der Landschaftsplanung Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Zur Änderung Große Bleiche ist folgendes festzustellen: Das Artenschutzgutachten wurde aufgrund der Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 11.03.2013 klarstellend fortgeschrieben und dem Kreis zur erneuten Abstimmung vorgelegt. Mit dieser Stellungnahme wird das Artenschutzgutachten größtenteils akzeptiert. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und die textlichen Festsetzungen um den Hinweis zum Artenschutz zu ergänzen. Da der artenschutzrechtliche Ausgleich nur für den Teil des BPlangebietes berechnet wird, der aktuell bebaut werden soll (östliche Teilfläche) ist in der Festsetzung des B-Planes zu übernehmen: Wie bereits unter Abwägungspunkt T4.1 dargestellt, erfolgt der arten• Bei Einreichung eines Bauan- schutzrechtliche Ausgleich multifunktional innerhalb und außerhalb des trages für den westlichen Teil Plangebietes. Im Plangebiet wird das der Planfläche (bestehender Parkplatz) ist Ausgleich für den Angebot an Quartiermöglichkeiten für verlorenen Jagdraum der Fle- Fledermäuse durch das Anbringen von frostsicheren Fledermauskästen erdermäuse anteilig zu berechhöht. Dabei erfolgt die Anbringung von nen und zu leisten. Fledermauskästen ausschließlich bei • Das Aufhängen der Fledermauskästen soll wenn möglich Realisierung des Parkdecks. Derzeit an der Süd- oder Ostseite ge- soll dieser Teilbereich des Bebau- Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 9 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen schehen. Eine regelmäßige Kontrolle und Säuberung ist durchzuführen. Siehe auch Merkblatt anbei. Das Eintreten eines artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes durch die Aufschüttung wird ordnungsrechtlich verfolgt. Stellungnahme Beschlussvorschlag ungsplanes nicht als Satzung beschlossen werden. Darüber hinaus erfolgt die Regelung, dass in naher Umgebung des Plangebietes das verlorengegangene Jagdrevier auf der Fläche Münstereifel 7 /63 im Verhältnis zwei zu eins ausgeglichen wird. Die jetzige Grünlandfläche wird zu einer extensiv bewirtschafteten Obstwiese entwickelt. Die Maßnahme optimiert das Areal für Vögel und Fledermäuse hinsichtlich des Angebotes an Quartieren (Nistplätze, Übertagungs- und Sommerquartiere) und an Nahrung (Insekten, Früchte). In der fortgeschriebenen ASP wird entgegen der Stellungnahme des Kreises sowohl für den östlichen, wie auch den westlichen Bereich der artenschutzrechtliche Ausgleich berechnet. Es wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass die in der ASP ermittelten Maßnahmen durchzuführen sind. Die Sicherung der Maßnahme erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag. Der Hinweis bzgl. der ordnungsrechtlichen Verfolgung durch das Eintreten eines artenschutz-rechtlichen Verbotstatbestandes durch die Aufschüttung wird zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf das Bebauungsplanverfahren bestehen dadurch allerdings nicht. T5 LVR – Amt für 14.03.13 Denkmalpflege im Rheinland, 50250 Pulheim Das LVR teilt mit, dass im Zusammenhang mit den Vorgaben der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vergleichbare Bedenken bestehen, wie dieses in der Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 81, Zimmerei, bereits formuliert ist, bestehen. Die Bedenken beziehen sich auf die Größe des beantragten Objektes, die Gestaltung sowie die Dachform. Insgesamt ist allerdings von hier aus festzustellen, dass das Parkdeck Große Bleiche bedingt durch die geringere Geschossigkeit und durch die zurückversetzte Lage (auf einem topografisch tiefer liegenden Areal) städtebaulich noch als das verträglichste Vorhaben zur Thematik Parkhäuser gewertet werden kann. Es ist geplant, derzeit nur den östlichen Planbereich (ebenerdige Stellplätze) als Satzung zu beschließen. Der Bereich des Parkdecks soll derzeit nicht als Satzung beschlossen werden, so dass die Anregungen zum Parkdeck nicht in die Abwägung einzustellen sind. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Bedenken zur Kenntnis zu nehmen und derzeit ausschließlich den östlichen Planbereich zur Satzung zu beschließen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 10 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Behörden und Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahmen keine Anregungen vorgebracht wurden: • • • • • • Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Schreiben vom 14.02.2013 PLEdoc GmbH, Schreiben vom 14.02.2013 Gemeinde Nettersheim, Schreiben vom 15.02.2013 Wehrbereichsverwaltung West, Schreiben vom 18.02.2013 IHK Aachen, Schreiben vom 11.03.2013 Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 12.03.2013 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 11 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB B1 07.03.13 1. Interessensvertretung Die Rechtsanwälte zeigen an, dass sie die Interessenvertretung für die Eigentümerin der Grundstücke an der "Große Bleiche" mit den Flurstücks-Nrn: 1305, 1306 und 1307 übernommen haben. Diese Grundstücke grenzen unmittelbar an den hier im Offenlegungsverfahren befindlichen Bebauungsplan. Sie grenzen auch unmittelbar an die nach der geplanten Festsetzung zum Bebauungsplan an die Grundstücksgrenze zu setzende Außenwand des Parkdeckes mit einer Höhe von ca. 5 m. zu 1. Interessensvertretung Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Rechtsanwälte die Interessensvertretung für die Eigentümerin der Grundstücke an der "Große Bleiche" mit den Flurstücks-Nrn: 1305, 1306 und 1307 übernommen haben. 2. Beeinträchtigung des Grundstücks – Belichtung und Belüftung Diese Festsetzung des Bebauungsplans beeinträchtigt die Grundstücke meiner Mandantin ganz erheblich. Sie haben eine Beeinträchtigung meiner Mandantin auch nicht völlig verkannt, indem Sie auf den Seiten 8 und 9 der Antragsbegründung sich zu den auf diesen Grundstücken befindlichen Kleingärten und ihrer Beeinträchtigung äußern. zu 2. Beeinträchtigung des Grundstücks – Belichtung und Belüftung Es ist geplant, derzeit nur den östlichen Planbereich (ebenerdige Stellplätze) als Satzung zu beschließen und den Bereich des Parkdecks mit der derzeit vorliegenden Planung nicht zum Satzungsabschluss zu bringen. Allerdings spielen Sie die Bedeutung der Belange der Kleingärten hierbei deutlich herunter, indem Sie davon ausgehen, dass Belichtung und Belüftung durch die geplante 5 m hohe, unmittelbar an die Grundstücksgrenze gebaute Wand nicht nennenswert beeinträchtigt wird. Es handelt sich aus Sicht der Kleingärten freilich um die Südseite des Grundstücks. In dem engen Tal von Bad Münstereitel ist die Südseite für die Belichtung von erheblicher Bedeutung. Eine 5 m hohe, unmittelbar an die Grenze gebaute Außenwand eines Parkdecks beeinträchtigt diese Belichtung deutlich. Auch für die jetzige Nutzung als zu 1. Interessensvertretung Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. zu 2. Beeinträchtigung des Grundstücks – Belichtung und Belüftung Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den westlichen Bereich des Parkdecks aus dem Dieses begründet sich insbesondere Satzungsbeschluss auf Punkt 7 dieser Stellungnahme, in herauszunehmen dem ein Vertrag zwischen der Stadt und demnach nur Bad Münstereifel und der Mandantin den östlichen Beangesprochen wird. Nach diesem reich der geplanten Vertrag besteht zum Grundstück der Mandantin die Verpflichtung zur Errich- ebenerdigen Stellplätze dem Sattung eines Zaunes und einer Hecke. zungsbeschluss Dabei ist die Hecke auf dem städtischen Grundstück zu errichten. Diese zuzuführen. vertragliche Regelung wird derzeit rechtlich überprüft. Aus diesem Grund soll derzeit nur der östliche Bereich der ebenerdigen Stellplätze (siehe geänderte Planzeichnung) zum Satzungsbeschluss geführt werden. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 12 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag zu 3. Ästhetische Beeinträchtigung Um Dopplungen zu vermeiden, wird auf den Abwägungspunkt „zu 2. Beeinträchtigung des Grundstücks – Belichtung und Belüftung“ verwiesen. Die Anregungen zum Parkdeck sind daher nicht in die Abwägung einzustellen. zu 3. Ästhetische Beeinträchtigung Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den westlichen Bereich des Parkdecks aus dem Satzungsbeschluss herauszunehmen und demnach nur den östlichen Bereich der geplanten ebenerdigen Stellplätze dem Satzungsbeschluss zuzuführen. zu 4. Öffentliche Belange Aufgrund der unter Punkt 2 genannten Ausführungen soll derzeit auf den Satzungsbeschluss für den westlichen Bereich des Parkdecks verzichtet werden. Die Anregungen zum Parkdeck sind daher nicht in die Abwägung einzustellen. zu 4. Öffentliche Belange Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den westlichen Bereich des Parkdecks aus dem Satzungsbeschluss herauszunehmen und demnach nur den östlichen Bereich der geplanten ebenerdigen Stellplätze dem Satzungsbeschluss zuzuführen. Schrebergärten ist diese Beeinträchtigung nicht unerheblich, sondern von ganz erheblicher Bedeutung. Schrebergärten werden zwar sicherlich schwerpunktmäßig im Sommer (und wohl auch im Herbst und Frühjahr) genutzt, aber auch in dieser Zeit ist eine Besonnung von Süden her von großer Bedeutung. Man kann hier nicht von einer unerheblichen Beeinträchtigung ausgehen. 3. Ästhetische Beeinträchtigung Darüber hinaus verkennen Sie den Belang der ästhetischen Beeinträchtigung der Schrebergartennutzung völlig. Eine ca. 5 m hohe Wand mauert die Schrebergärten auf einer Seite nahezu ein. Dies ist eine ganz erhebliche ästhetische Beeinträchtigung, die bei einer unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichteten Wand auch auf dem Baugrundstück überhaupt nicht mehr ausgeglichen werden kann. Ein Ausgleich durch Begrünung wäre nur auf den Flächen der Schrebergärten möglich und würde damit die Nutzung insgesamt sehr beeinträchtigen. Alles in allem: Es geht hier um eine erhebliche Beeinträchtigung. 4. Öffentliche Belange Für den Einwender ist auch nicht erkennbar, welche öffentlichen Belange für die Errichtung eines Parkdecks sprechen. Es mag sein, dass die nahegelegene Zentrale eines Outlet-Centers, dessen Berechtigung in der Stadt Bad Münstereitel ohnehin schon zweifelhaft erscheint, Parkplätze verlangen. Diese Parkplätze freilich oberirdisch und nicht in einer Tiefgarage auszuweisen, ist absolut städtebaulich nicht vertretbar. Die öffentlichen Belange, die dafür sprechen, sind nicht vorhanden. Dies gilt umso mehr, als das Parkdeck in unmittelbarer Nähe der historischen Stadtmauer der Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 13 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereitel errichtet wird. Eine stärkere Verschandelung eines mittelalterlichen Stadtbildes als durch ein Parkdeck, also oberirdische Parkplätze, lässt sich kaum noch vorstellen. Insgesamt scheint die ganze Planung städtebaulich nicht nur nicht wieder erforderlich, sondern eher widersinnig. Ein Überwiegen öffentlicher Belange ist nicht erkennbar. 5. Zukünftige Nutzung der angrenzenden Grundstücke Darüber hinaus nehmen Sie bei der Argumentation nur die derzeitige Nutzung des Grundstücks in Bezug. zu 5. Zukünftige Nutzung der angrenzenden Grundstücke Aus Sicht der Plangeberin ist es nicht erkennbar, dass die vorliegende Planung grundsätzlich eine Überplanung zumindest von Teilen der nördlich des Geltungsbereiches liegenden Dabei drängt sich angesichts der Grundstücke in Bauland ausschließt. Umgebungsbebauung und der Die Plangeberin sieht darüber hinaus vorhandenen Erschließung auf, derzeit keine Anzeichen zu der gedass jedenfalls in absehbarer Zeit nannten Umwandlung. Da, wie den möglicherweise auch mit einer vorstehenden Punkten zu entnehmen Überplanung zumindest eines ist, derzeit der Bereich des Parkdecks Teils der Grundstücke als Baunicht zum Satzungsbeschluss geführt land gerechnet werden kann. werden soll, ist mit den Festsetzungen Auch dies müsste in den vorstezum östlichen Bereich (ebenerdige henden Überlegungen berückStellplätze) keine Beeinträchtigungen sichtigt werden. Die Bewertung für zukünftige Entwicklungen der verschiebt sich dadurch ganz Grundstücke zu erwarten. Bei vorliedeutlich, sind doch Außenflächen gen eines neuen Konzeptes für das und ihre Besonnung für die NutParkdeck werden die Belange erneut zung von Wohnbaugrundstücken untersucht und in die Abwägung einvon entscheidender Bedeutung. gestellt. zu 5. Zukünftige Nutzung der angrenzenden Grundstücke Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den westlichen Bereich des Parkdecks aus dem Satzungsbeschluss herauszunehmen und demnach nur den östlichen Bereich der geplanten ebenerdigen Stellplätze dem Satzungsbeschluss zuzuführen. Insgesamt ist hier also die Abwägung der Belange fehlerhaft. 6. Äußerungen des Bürgermeisters Dies wird noch mehr deutlich, wenn man die Äußerung des Bürgermeisters der Stadt Bad Münstereitel in einem Fernsehinterview berücksichtigt, dass es bei der gesamten Nutzung einschließlich der Nutzung der Innenstadt von Bad Münstereitel durch hochwertige Geschäfte um ein Experiment handelt, das ja auch scheitern kann. Die Fakten mit den Parkdecks sind dann geschaffen und verschandeln die Gegend weiter. zu 6. Äußerungen des Bürgermeisters Der dargestellte Sachverhalt des Fernsehinterviews stellt keinen Abwägungsbelang dar. Auf eine diesbezügliche Abwägung kann daher verzichtet werden. zu 6. Äußerungen des Bürgermeisters Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 14 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. B2 Eingabensteller Datum 11.03.13 Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag 7. Vertragliche Regelungen Zum Schluss sei noch darauf hingewiesen, dass an der Durchführbarkeit der Planung mit der Mauer direkt an der Grundstücksgrenze auch rechtliche Bedenken bestehen. Immerhin besteht ein Vertrag zwischen der Mandantin und der Stadt Bad Münstereifel, nach der auf dem Grundstück, auf dem jetzt der Parkplatz ist und zukünftig das Parkdeck errichtet werden soll, ein Zaun und eine Hecke anzupflanzen sind. Dieser Zaun und diese Hecke bestehen auch jetzt noch. Wie Zaun und Hecke dann bestehen bleiben könnten, wenn stattdessen dort eine Mauer steht, entzieht sich der Vorstellungskraft des Unterzeichnenden. Einen zivilrechtlich nicht durchführbaren Bebauungsplan zu planen, ist öffentlich rechtlich unter Berücksichtigung der Belange meiner Mandantschaft daher auch insgesamt nicht gerechtfertigt. zu 7. Vertragliche Regelungen Um Dopplungen zu vermeiden, wird auf den Abwägungspunkt „zu 2. Beeinträchtigung des Grundstücks – Belichtung und Belüftung“ verwiesen. zu 7. Vertragliche Regelungen Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den westlichen Bereich des Parkdecks aus dem Satzungsbeschluss herauszunehmen und demnach nur den östlichen Bereich der geplanten ebenerdigen Stellplätze dem Satzungsbeschluss zuzuführen. In Sachen des geplanten Parkdecks „Große Bleiche“ bitten die Stellungnehmer nach Offenlage des entsprechenden Bebauungsplans um die Beantwortung der folgenden Fragen. Soweit sich die nachstehenden Fragen auf inhaltliche Belange zum Bebauungsplanverfahren beziehen erfolgt die Abwägung direkt zu den einzelnen Fragen. Auf die nachfolgenden Ausführungen wird verwiesen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Allgemeine Punkte: 1. Soll das geplante Vorhaben weiterhin durch ein beschleunigtes Verfahren der Bauleitplanung nach §13a BauGB realisiert werden? Falls ja, so wüssten wir gern, inwiefern die durch das Gesetz vorgegebenen Voraussetzungen dazu erfüllt sind? Inwiefern werden die durch das Gesetz festgelegten Regeln zu dieser Art Durchführung beachtet? zu 1: Es ist geplant, das Vorhaben nach § 13a BauGB durchzuführen. Wie in der Begründung im Kapitel 2.4 dargelegt, sind die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung dieses Verfahrens gegeben. Das Plangebiet liegt im Innenbereich und dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen. Aufgrund der Größe des Plangebietes (ca. 4.391 m²) ist sicher gestellt, dass die gemäß §13a (1) S. 2 Nr. 1 zulässige Grundfläche von 20.000 m² wesentlich unterschritten wird. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der Schutzgüter gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB, da der Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Der Bebauungsplan erfüllt damit die Anforderungen und Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 a BauGB. Die Regeln des Gesetzes zur Durchführung des Ver- Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 15 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme fahrens werden selbstverständlich beachtet. 2. An dieser Stelle wäre eine allgemeine Klärung der Eigentumsverhältnisse des Grund und Bodens, auf dem das Parkhaus errichtet werden soll, angebracht. Wem gehört das entsprechende Grundstück? Wem wird es während des Baus, wem danach gehören? Fragen zum Konzept des Parkhauses: 3. Inwiefern ist das geplante Parkhaus als ausschlaggebend für das Gelingen des Vorhabens des Eifel-CityOutlets“ (ECO) zu betrachten? 4. Falls das Parkhaus maßgeblich zum Gelingen des ECOs beitragen soll, wie kann es das, wenn es nur ca. 60 Parkplätze mehr geben soll als bisher vorhanden sind? Falls es nicht maßgeblich ist, wieso lassen sich dann nicht – um unnötige Belastungen und Beeinträchtigungen der Kinder in der Kindertagesstätte „Magische 12“ bzw. der Betreuungsmöglichkeit für Unter-Dreijährige („Holzhaus“) zu vermeiden – die entsprechenden Parkplätze an anderen Stellen der Stadt realisieren? 5. 6. Wer ist der Auftraggeber des geplanten Parkhauses? Wer wird den Bau ausführen? Wer wird den Bau bezahlen? Wie ist die Eigentumssituation des geplanten Parkhauses? Wer behält die Einnahmen, die aus den Parkgebühren entstehen? Wird die Stadt gegebenenfalls an den Einnahmen beteiligt? zu 2: Das Grundstück, auf dem im Bebauungsplan die überbaubare Grundstücksfläche für das Parkdeck ausgewiesen wird, befindet sich im städtischen Besitz. Aufgrund von Einwendungen im Verfahren (vgl. Abwägung zur Stellungnahme B1) wird dieser Teilbereich derzeit nicht zum Satzungsbeschluss geführt. Eine Veräußerung dieser Fläche erfolgt nicht. zu 3 und 4: Die Stadt Bad Münstereifel plant im Rahmen von Veränderungen in der Stadt (Fashion-Center, Handwerkerhof) und aufgrund der bestehenden Parkplatzknappheit die Erhöhung der öffentlichen Parkplatzkapazitäten in den unmittelbar am Stadtkern gelegenen Bereichen. Demnach trägt das geplante ECO einen Teil zu der erhöhten Nachfrage an Stellplätzen bei. In der Tat stellt diese Erhöhung stellt einen wichtigen Aspekt der städtebaulichen Planung dar. Dabei wurden mehrere Standorte untersucht. Aufgrund der sehr kleinteiligen Struktur der Altstadt und der engen Straßenquerschnitte sind die Möglichkeiten, Kundenparkplätze innerstädtisch vorzuhalten sehr begrenzt. Vor diesem Hintergrund ist es für die Belange der Stadt insbesondere für den ansässigen Einzelhandel von großer Bedeutung, in Nähe des Stadtkerns mehr Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Dabei soll auf ein dezentrales Konzept abgestellt werden. Aufgrund von Einwendungen im Verfahren (vgl. Abwägung zur Stellungnahme B1) wird der Teilbereich des Parkdecks derzeit nicht zum Satzungsbeschluss geführt. Nach Vorliegen eines neuen Konzeptes wird die Anmerkung erneut in die Abwägung eingestellt. zu 5 - 11: Da - wie oben dargelegt der Teilbereich des Parkdecks derzeit nicht zum Satzungsbeschluss geführt, sondern ausschließlich der östliche Bereich mit den geplanten ebenerdigen Stellplätzen als Satzung beschlossen werden soll, sind die Fragen 5 – 11 derzeit nicht in die Abwägung einzustellen. Zum Teil werden hier auch Fragen (insbesondere die Fragen 6 bis 11) aufgeworfen, welche keinen Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 16 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen 7. Wird eine Parkleitplanung realisiert werden? Falls ja, wie wird diese aussehen? 8. Für die Eltern der Kinder aus Magischer 12 und Holzhaus sind Kurzzeitparkplätze vorgesehen. Inwiefern werden diese vor Benutzung durch „Nichtbefugte“ geschützt? Kann garantiert werden, dass die vorgesehenen Parkplätze in der morgendlichen Stoßzeit ausreichen werden? Oder müssen Eltern dann eventuell kostenpflichtig auf das Parkhaus ausweichen? 9. Wie werden die Auswirkungen des geplanten Parkhauses auf die Parksituation der Anwohner bzw. Anlieger (zum Beispiel auch aus anderen Ortsteilen und umliegenden Gemeinden) eingeschätzt? Wir bitten um die Beantwortung dieser Frage vor allem in Hinblick darauf, dass dieser Parkplatz bisher der erste Anlaufpunkt für die meisten von Süden bzw. Westen kommenden Autos ist. Wird es weiterhin möglich sein, eine halbe Stunde kostenfrei zu parken, um sich zum Beispiel um kleinere Erledigungen zu kümmern? 10. Thematisch analog zur vorhergehenden Frage: Wie wird es zukünftig mit Parkmöglichkeiten für Anwohner und lokale Anlieger in der Kernstadt aussehen? Sollen diese weiter bestehen? Werden Sie den genannten Personengruppen vorbehalten? Oder muss mit einem „Parkplatztourismus“ gerechnet werden? 11. Welche Maßnahmen (Beschilderungen? Erhöhter Einsatz von Verkehrsposten?) sind geplant, um NichtOrtskundige über den Umstand zu informieren, dass zu bestimmten Zeiten eine Vielzahl von Kindergartenkindern und Schülern im Bereich von Zu- und Ausfahrt des geplanten Parkhauses anzutreffen sein wird? Stellungnahme Regelungsinhalt für ein Bebauungsplanverfahren aufweisen. Bei einer evt. Zukünftigen Fortführung der Planung werden die Belange in die Abwägung eingestellt. Ein Gesamtverkehrskonzept für die Stadt sowie ein Parkleitsystem werden zurzeit bearbeitet. Im Rahmen dessen werden die Park- und Durchgangsverkehrs in und um Bad Münstereifel geleitet. Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 17 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Fragen zur Ausführung des Bauvorhaben: 12. Welcher Zeitrahmen ist für die Ausführung des Bauvorhabens veranschlagt? 13. Durch welche Maßnahmen werden die Kinder in der „Magischen 12“ bzw. dem „Holzhaus“ vor den zu erwartenden Auswirkungen der Bautätigkeit geschützt? Inwiefern bzw. wodurch wird während des Baus die Sicherheit der vielen an der Örtlichkeit verlaufenden Schulwege gewährleistet? 14. Welche Gutachten, zum Beispiel für Lärmschutz bzw. Abgasemissionen, wurden in Auftrag gegeben bzw. bereits erstellt? Wie sind die Ergebnisse dieser Gutachten? 15. Wie wird der Brandschutz für die genannten Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. für die in der Anrainerschaft bestehenden Kleingärten nach Fertigstellung des Parkhauses realisiert werden. In diesem Zusammenhang interessieren die Stellungnehmer besonders die geplanten Zufahrtswege für Einsatzfahrzeuge bzw. Fluchtwege für Kinder und Personal der Betreuungseinrichtungen. 16. Welche Maßnahmen werden getroffen, um den optischen Eindruck, den ein mehrere Meter hohes Parkhaus auf das Stadtbild und das Empfinden der betroffenen Anlieger haben wird, zu verbessern? 17. Wer kommt für die Kosten einer eventuellen Begrünung bzw. für deren Pflege auf? Fragen zu den Auswirkungen des Bauvorhabens: 18. Wie sehen die Pläne der Stadt für den Fall aus, dass sich durch Fertigstellung des Bauvorhabens die Anmeldungszahlen für die anliegenden Kinderbetreuungseinrichtungen rückläufig entwickeln? Wie würde die Stadt einer evt. drohenden Schließung begegnen? Stellungnahme zu 12 - 17: Die Fragen zur Ausführung des Bauvorhabens beziehen sich alle auf das geplante Parkdeck. Da - wie oben dargelegt - der Teilbereich des Parkdecks derzeit nicht zum Satzungsbeschluss geführt, sondern ausschließlich der östliche Bereich mit den geplanten ebenerdigen Stellplätzen als Satzung beschlossen werden soll, sind auch die Fragen 12 – 17 derzeit nicht in die Abwägung einzustellen. Zu Frage 14 ist zu ergänzen, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Lärmschutz-, ein Luftschadstoff-, ein Verkehrs- sowie ein Artenschutzgutachten erstellt wurden. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Verkehrsströme zu bewältigen sind und dass bei Umsetzung der Maßnahmen bzgl. des Artenschutzes keine negativen Auswirkungen in Bezug auf den Artenschutz bestehen. Das Lärmschutz- wie das Luftschadstoffgutachten weisen nach, dass alle gesetzlich vorgegebenen Richt- bzw. Grenzwerte eingehalten werden. Nach Erstellung eines neuen Konzeptes für das Parkdeck sind von den Gutachtern erneut Aussagen zur Zulässigkeit des Vorhabens einzuholen. Zu Frage 15 ist zu Ergänzungen, dass das Brandschutzkonzept innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens und nicht im Bebauungsplanverfahren einzureichen ist. zu 18 - 20: Die Fragen zu den Auswirkungen des Bauvorhabens beziehen sich alle auf das geplante Parkdeck. Da - wie oben dargelegt - der Teilbereich des Parkdecks derzeit nicht zum Satzungsbeschluss geführt, sondern ausschließlich der östliche Bereich mit den geplanten ebenerdigen Stellplätzen als Satzung beschlossen werden soll, sind auch die Fragen 18 – 20 Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 18 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. B3 Eingabensteller Datum 12.03.13 Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen 19. Inwiefern ist es vorstellbar, das Parkhaus bei sich entsprechend entwickelndem Bedarf nur an den für das ECO besonders wichtigen Wochentagen – zum Beispiel von Freitag bis Sonntag – offen zu halten? Die Auswirkungen auf die betroffenen Kinder, die durch den laufenden Verkehr verursacht werden, könnten so doch nahezu minimiert werden. 20. Ist ein eventuell notwendiger Rückbau des geplanten Parkhauses einkalkuliert? 1. Allgemeines Anschreiben Der nicht mehr im Amt befindliche Vorstand hat sich sehr intensiv mit dem Entwurf des Bebauungsplanes befasst. In diesem Zusammenhang wurde die TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH beauftragt, die im Entwurf des Bebauungsplanes einbezogenen schalltechnischen Untersuchungen vom 18.01.13 und 28.01.13 sowie weitere Bestandteile zu überprüfen. Einzelheiten können der beigefügten Kopie des Schreibens der TÜV Rheinland GmbH entnommen werden. Stellungnahme Beschlussvorschlag derzeit nicht in die Abwägung einzustellen. zu 1. Allgemeines Anschreiben Das allgemeine Anschreiben wird zur Kenntnis genommen. Ebenfalls wird zur Kenntnis genommen, dass die schalltechnische Untersuchung überprüft worden sind und dass die dort dargelegten Anmerkungen sich der Unterzeichner zu Eigen macht. Die Abwägung erfolgt zu den jeweiligen Punkten. zu 1. Allgemeines Anschreiben Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. zu 2. Prüfung des Lärmschutzgutachtens durch TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH: Die einbezogenen Unterlagen werden zur Kenntnis genommen. zu 2. Prüfung des Lärmschutzgutachtens durch TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Die in der besagten Stellungnahme der TÜV Rheinland GmbH auf den Seiten 2,3 und 4 niedergelegten Anmerkungen und Feststellungen machen die Unterzeichner sich zu Eigen und geben diese zu dem Bebauungsplanentwurf als Stellungnahme des Deutschen Kinderschutzbundes, OV Bad Münstereifel ab. 2. Prüfung des Lärmschutzgutachtens durch TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH: In die Überprüfung wurden folgende Unterlagen einbezogen: [1] Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 82 "Parkdeck Große Bleiche" der Stadt Bad Münstereifel, Kramer Schalltechnik GmbH, Bericht-Nr.: 1202.018/05 vom 18. Januar 2013 [2] Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 82 "Parkdeck Große Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 19 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag 2.1 Aufgabenstellung Die vorgelegten schalltechnischen Gutachten [1], [2] sind hinsichtlich ihrer sach- und fachgerechten Durchführung und hinsichtlich der Plausibilität der Ergebnisse zu prüfen. zu 2.1 Aufgabenstellung Die Aufgabenstellung wird zur Kenntnis genommen. zu 2.1 Aufgabenstellung Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 2.2 Untersuchungsbereich Der in [1] und [2] betrachtete Untersuchungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. zu 2.2 Untersuchungsbereich Hinweis: Die Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV sind in § 2 BImSchV aufgeführt und nicht wie vom Stellungnehmer genannt in § 1 BImSchV. zu 2.2 Untersuchungsbereich Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Anregung nicht zu folgen. Bleiche" der Stadt Bad Münstereitel, Kramer Schalltechnik GmbH, Bericht-Nr.: 1202.018/06 vom 28. Januar 2013 [3] Neubau eines Parkdecks "Große Bleiche", Ansichten und Schnitte, Grundriss Ebene 0, 22.01.2013 [4] Umgebungslärm in NRW, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Land- wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen, Straßenverkehr. Im Übersichtsplan Bild 2.1 sind maßgebliche Immissionsorte gekennzeichnet. Darunter auch der Immissionsort IO1, Kindertagesstätte mit einem zugeordneten "Schutzanspruch / Gebietsausweisung": Gemeinbedarfsfläche mit der Anmerkung: "Hier wird unter Berücksichtigung der gegebenen Nutzung der Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes herangezogen". U. E. sollte geprüft werden, ob der Nutzung "Kindertagesstätte" nicht eher ein Schutzanspruch nach § 1 Nr. (1) 1., 16. BlmSchV von Tag/Nacht: 57/47 dB(A) zuzuordnen ist. 2.3 Berechnungsgrundlagen Nach den Angaben in [1] basiert die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation auf den Regelwerken DIN 18005, DIN ISO 9613-2 und RLS90. Die Anwendung dieser Regelwerke erscheint im vorliegenden Fach sachgerecht. Der in der Stellungnahme angesprochene sensiblere Schutzanspruch (Tag / Nacht: 57/47 dB(A)) von Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen beruht überwiegend auf die Unterstützung von kranken und schwachen Personen sowie auf die geistigen Tätigkeiten von Schülern, die üblicherweise nicht das Ziel von Kitas darstellen. Daher wird an dem Schutzanspruch des allgemeinen Wohngebietes (WA) für die Kindertagsstätte festgehalten. Dieser Ansatz entspricht der üblichen und anerkannten Vorgehensweise. Für Kindertagesstätten bestehen keine expliziten rechtlichen Vorgaben. zu 2.3 Berechnungsgrundlagen Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Anwendung der genannten Regelwerke als sachgerecht erscheint. zu 2.3 Berechnungsgrundlagen Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 20 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme 2.4 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte Die Frequentierung der Parkpalette wird in Anlehnung an die sogenannte Parkplatzlärmstudie festgelegt. Beschlussvorschlag zu 2.4 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte Hierbei handelt es sich um einen Nummerierungsfehler bzw. eine irrtümlich fehlerhafte Quellenangabe. Es wurde die aktuelle Parkplatzlärmstudie herangezogen (redaktioneller Fehler, die Im Gutachten [1] ist die ParkBerechnungen sind nach aktuell gültiplatzlärmstudie der Literaturangem Regelwerk durchgeführt): „Parkgabe "[6]" zugeordnet. Im Litera- platzlärmstudie - Empfehlungen zur turverzeichnis in [1] ist allerdings Berechnung von Schallemissionen aus unter Literaturangabe [6] keine Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbestimmte Auflage der Parkplatz- bahnhöfen sowie von Parkhäusern lärmstudie sondern die "16. und Tiefgaragen“, 6. überarbeitete BlmSchV" aufgeführt. Insofern ist Auflage, Bayerischen Landesamt für nicht nachvollziehbar, welche Umweltschutz, August 2007 Auflage der Parkplatzlärmstudie verwendet wurde, die angesetzDie Berechnung der Schallleistungsten Bewegungen je Stellplatz und pegel, die Ermittlung der InnenschallStunde tags und nachts erschei- pegel je Parklage nach VDI 3760 sonen jedoch plausibel. Die bewie die Ermittlung der Schallleistungsrechneten Schallleistungspegel pegel nach DIN EN 12354-4 erfolgten für die einzelnen Parkebenen gemäß den Regelwerken und kann sind angegeben, die Berechnung demnach nachvollzogen werden. ist jedoch nicht dargestellt und somit nicht nachvollziehbar. Ebenso ist die Ermittlung der Innenschallpegel je Parklage nach VDI 3760 sowie die Ermittlung der Schallleistungspegel nach DIN EN 12354-4 grundsätzlich sachgerecht jedoch nicht nachvollziehbar. zu 2.4 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 2.5 Beurteilung der Geräuschsituation Im Gutachten [1] wird die vom Vorhaben, Bebauungsplan Nr. 82 "Parkdeck Große Bleiche" ausgelöste Lärmimmission anhand der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BlmSchV beurteilt. Dementsprechend werden für den Immissionsort IO1 Kindertagesstätte Beurteilungspegel tags von 58,0 dB angegeben. Der zugehörige Immissionsgrenzwert lt. 16. BlmSchV beträgt 59 dB(A). zu 2.5 Beurteilung der Geräuschsituation Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Anregung nicht zu folgen. Das Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 6 Bau GB und das damit verbundene Gebot der Konfliktvermeidung und Bewältigung verlangt, bei der schalltechnischen Prüfung zunächst festzustellen, ob und ggf. wo durch den Bebauungsplan ein Geräuschimmissionskonflikt ausgelöst wird oder verschärft wird. Insofern entspricht die Begutachtung [1], zu 2.5 Beurteilung der Geräuschsituation Hinweis: Bei der Trierer Straße und der L 165 handelt es sich im östlichen Einwirkungsbereich des Kindergartens um ein und dieselbe Straße (Hier könnte irrtümlicherweise der Eindruck erweckt werden es handele sich um zwei verschiedene Straßen). Der Anwendungsbereich der 16. BImSchV gilt für den Bau (Neubau) oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen (und Schienenwegen hier nicht relevant). Danach ist hier der Parkplatz, das eigentliche Parkgebäude und die Zufahrt für beide Parkmöglichkeiten schalltechnisch zu betrachten. Die angegebene Quelle [4] beruht auf dem Regelwerk VBUS (Straße) zur Ermittlung des Umgebungslärms, welche dem Europäischen Recht unterliegt und hier nicht heranzuziehen ist, da die sechzehnte Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionschutzgesetzes (16. BImSchV) weiterhin rechtskräftig ist. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 21 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag die nur den Immissionsbeitrag aus dem Bereich des Bebauungsplan Nr. 82 betrachtet, nicht dem o. g. Abwägungsgebot. Wesentlich Verkehrslärmeinwirkungen von der nahgelegenen Bundesstraße B 51 sowie der Trierer Straße und der L 165 wurden nicht betrachtet (siehe auch [4]). Dieser Mangel wird auch durch die ergänzende Beurteilung [2] mit Berücksichtigung von Lärmminderungsmaßnahmen an der Südfassade der Parkpalette nicht behoben. B4 14.03.13 Folgende Fragen werden mit der Bitte um Beantwortung gestellt: 1. 2. 3. Bezug nehmend auf Ihre Ausführungen, S. 2.: Sie sprechen davon, dass die Parkplätze in der Kernstadt vermutlich nicht für die Outlet-Kunden ausreichen. Welche Fahrzeuge dürfen künftig in die Kernstadt fahren? Wird die Kernstadt generell autofrei gehalten? Dürfen Anwohner/Anlieferer mit einer speziellen Parkberechtigung einfahren? Wie stellen Sie sicher, dass kein Parksuchverkehr innerhalb der Stadtmauern stattfindet? S. 13: Wann erfolgt die Baufeldfreimachung, wenn bis 30.9. von derselben abzusehen ist? Unter Punkt 7, S. 15, schreiben Sie, dass eine „Realisierung des Parkdecks kurzfristig vorgesehen“ sei. Demnach dürfen wir wohl davon ausgehen, dass entsprechende Gutachten vorliegen, die belegen, dass gegen keine Naturschutzbelange verstoßen wird. Warum sind diese Gutachten nicht Teil der Offenlage und wo können wir diese Gutachten einsehen? Welches Brandschutzkonzept hat die Stadt für den Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zu 1: Unabhängig zur Realisierung zur Kenntnis zu eines Parkdecks und der ebenerdigen nehmen, die Begründung bzgl. der Stellplätze innerhalb dieses BebauFlächenversiegeungsplanes sowie auch der derzeit parallel laufenden Bebauungsplanver- lung (siehe Frage 13) klarstellend fahren wird derzeit ein Gesamtverkehrskonzept sowie ein Parkleitsystem anzupassen und erarbeitet. Im Rahmen dessen werden einen textlichen Hinweis zum Ardie Park- und Durchgangsverkehrs in tenschutz (siehe und um Bad Münstereifel geleitet. Frage 17) aufzunehmen. zu 2: Nach den gesetzlichen Vorgaben ist von einer Baufeldfreimachung in der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. abzusehen, es sei denn, es wird gutachterlich nachgewiesen, dass bei einer Baufeldfreimachung innerhalb des oben genannten Zeitraumes gegen keine Naturschutzbelange verstoßen wird. Dieses wird als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Generell ist der Nachweis im Baugenehmigungsverfahren und nicht im Bebauungsplanverfahren zu führen. Aufgrund von Einwendungen im Verfahren (vgl. Abwägung zur Stellungnahme B1) ist geplant, derzeit nur den östlichen Planbereich (ebenerdige Stellplätze) als Satzung zu beschließen und den Bereich des Parkdecks mit der derzeit vorliegenden Planung nicht zum Satzungsabschluss zu bringen. Die Anregungen zum Parkdeck sind daher nicht in die Abwägung einzustellen. zu 3 und 4: Der Bereich des Parkdecks soll derzeit nicht als Satzung Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 22 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen 4. 5. 6. 7. 8. 9. Fall erarbeitet, dass die Kita Magische 12 und das Parkhaus Bleiche gleichzeitig Feuer fangen? Wo genau verläuft der Fluchtweg für die Kinder? Wo genau verläuft der Fluchtweg, wenn die Realschule brennt? Wie können Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder Rettungswagen künftig den Außenbereich der Kita erreichen, etwa im Falle eines Brandes des SpielHolzhauses auf dem Außengelände der Kita oder im Fall eines Notfalles, der den Transport eines Kindes, das sich im Außenbereich befindet, zunächst unmöglich macht, notärztliche Versorgung mittels eines Rettungswagens aber dringend erforderlich ist? Wo können künftig Baufahrzeuge anfahren, um Sand für den Außenbereich der Kita zu tauschen oder Spielgeräte anzuliefern? In wessen Auftrag wird das Parkdeck an der Bleiche gebaut? Wer bezahlt den Bau dieses Parkdecks? Wer legt die Höhe der Parkgebühren fest und wem kommen die Einnahmen aus dem Parkdeck zugute? Wie stellen Sie sicher, dass die 5 Parkplätze für die Eltern, die ihre Kinder zur Magischen 12 bringen, nicht von Fremdparkern zugeparkt werden? Welche Sanktionsmaßnahmen sind in diesem Fall vorgesehen? Auf S. 8 schreiben Sie, dass die Eltern den „Parkplatz zum Bringen und Holen nutzen können“. Dem Verb „können“ entnehmen wir, dass es nicht geplant ist, diese Plätze den Eltern ausdrücklich vorzuhalten?! Wo können insbesondere Eltern kleiner oder behinderter Kinder dann künftig parken, wenn die Plätze belegt sind? Stellungnahme beschlossen werden, so dass die Anregungen zum Parkdeck nicht in die Abwägung einzustellen sind. zu 5: Der vorliegende Bebauungsplan führt zu keiner Verringerung der Zufahrt zum der Kindertagesstätte. Der Bereich des Parkdecks soll derzeit nicht als Satzung beschlossen werden, so dass die Anregungen zum Parkdeck nicht in die Abwägung einzustellen sind. zu 6 - 12: Da - wie oben dargelegt der Teilbereich des Parkdecks derzeit nicht zum Satzungsbeschluss geführt, sondern ausschließlich der östliche Bereich mit den geplanten ebenerdigen Stellplätzen als Satzung beschlossen werden soll, sind die Fragen 6 - 12 derzeit nicht in die Abwägung einzustellen. Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 23 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen 10. Welche Beschilderungen sind geplant, um NichtOrtskundige davon in Kenntnis zu setzen, dass an Zuund Ausfahrt des Parkdecks den ganzen Tag Kinder passieren können? 11. Wo können Eltern, die ihre Kinder in der Magischen 12oder im Holzhaus angemeldet haben, ihre Kinder während der Bauphase mit dem Auto bringen/holen? Dies ist insbesondere für Eltern mit sehr kleinen oder behinderten Kindern wichtig. Gibt es freie Parkflächen vor der Kita, die während der Bauphase ausschließlich der Kita zugewiesen werden? 12. Ist die Fertigstellung des Parkdecks Grundvoraussetzung für die Eröffnung des Outlets? 13. Wie wird die Fläche des ehemaligen Skulpturenparks versiegelt? Sie schreiben auf S. 15, dass keine Neuversiegelung stattfindet. 14. 15. 16. 17. Stellungnahme zu 13: Auf der Fläche des ehemaligen Skulpturenparks wird eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. In dieser sind Stellplätze vorgesehen. Somit kann es hier in der Tat zu einer Versieglung der Flächen. Die Begründung ist diesbezüglich missverständlich. Es sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass auf keine Flächen auf der „grünen Wiese“ zurückgegriffen wird. Innerhalb der Flächen (hier „Große Bleiche“) kommt es zu geringfügigen Neuversiegelungen. Die Begründung wird diesbezüglich klarstellend angepasst. Ziel ist offenbar gemäß S. 15 zu 14 – 16: Da - wie oben dargelegt der Teilbereich des Parkdecks derzeit die Vermeidung von Parknicht zum Satzungsbeschluss geführt, suchverkehr. Wie werden sondern ausschließlich der östliche unnötige Verkehre vermieBereich mit den geplanten ebenerdiden, wenn Ortsunkundige gen Stellplätzen als Satzung bezwischen drei Parkhäusern schlossen werden soll, sind die Fragen sowie einer Parkfläche an 14 - 16 derzeit nicht in die Abwägung der Erft wählen können? Punkt 7, S. 15: Wann genau einzustellen. soll gebaut werden und wie lang wird die Bauphase kalkuliert? Das Grundstück vor dem Parkdeck, auf dem sich früher der Skulpturenpark befand, gehört wohl inzwischen den Investoren. Wie erfolgt die Zusammenlegung ehemaliger Skulpurenpark/Bleiche-Parkdeck? Wer zahlt was für welche Fläche? Wie stellen Sie sicher, dass zu 17: Zum Schutz der Fledermäuse Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 24 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen die bestehenden seltenen Fledermauspopulationen sich artgerecht vermehren und ein artgerechtes Habitat vorfinden? Wer überprüft in welchen Zeiträumen, ob die Fledermäuse mit den veränderten Bedingungen, die sich durch das Parkdeck ergeben, zurecht kommen? 18. Wo werden die Bäume gepflanzt, die uns Eltern der Magischen 12 seitens der Investoren und der Stadt zugesichert worden sind? 19. Welche Beleuchtung ist entlang des Kita-Zauns angedacht? 20. Sie, Herr Bürgermeister Büttner, haben ausdrücklich und schriftlich Hilfe während der Bauphase zugesichert. An welche konkreten Maßnahmen haben Sie gedacht? Was haben Sie getan, um diese Zusicherung nun auch umsetzen zu können? Wer zahlt für diese Maßnahmen? 21. Ist das Holzhaus in die aktuellen Planungen eingebunden? Wie Sie wissen, wer- Stellungnahme wurde festgesetzt, dass an der Nordfassade des Parkdecks mindestens vier Fledermauskästen anzubringen sind. Da dieser Bereich des Parkdecks derzeit nicht als Satzung beschlossen werden soll, besteht für diesen Bereich kein Eingriff, so dass die Fledermauskästen derzeit nicht anzubringen sind. Darüber hinaus wird ein Ausgleich für den Verlust der Jagdreviere von Fledermäusen und Vögeln erforderlich. Der Ausgleich erfolgt auf der Fläche Gemarkung Münstereifel, Flur 7, Flurstück 63 mit einer Gesamtgröße von ca. 18.000 m². Der Verlust des Jagdgebietes durch den Bebauungsplan Nr. 82 „Große Bleiche“ für den östlichen Bereich (ebenerdige Stellplätze) mit einer Größe von 1.488 m² beträgt 50 %, somit werden für diesen Bereich 744 m² an Ausgleichsflächen notwendig. Der Verlust des Jagdgebietes für den westlichen Bereich (geplantes Parkdeck) mit einer Größe von 2.550 m² beträgt ebenfalls 50 %, somit werden für diesen Bereich 1.275 m² Ausgleichsfläche notwendig. In einem städtebaulichen Vertrag wird der artenschutzrechtliche Ausgleich, der außerhalb des Plangebietes ausgeführt wird, gesichert. Da derzeit nur der östliche Planbereich als Satzung beschlossen werden soll, ist auch nur für diesen Bereich der Ausgleich zu leisten. Bezüglich der Ausgleichsfläche für den Verlust des Jagdgebietes wird klarstellend ein Hinweis ergänzt. Die Überprüfung der Maßnahmen obliegt der Unteren Landschaftsbehörde (Kreis Euskirchen). zu 18 - 27: Da - wie oben dargelegt der Teilbereich des Parkdecks derzeit nicht zum Satzungsbeschluss geführt, sondern ausschließlich der östliche Bereich mit den geplanten ebenerdigen Stellplätzen als Satzung beschlossen werden soll, sind die Fragen 18 - 27 derzeit nicht in die Abwägung einzustellen. Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 25 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen den hier besonders schutzbedürftige Babys und Kleinkinder betreut, deren Lungenwachstum besonders stark unter möglichen Emissionen leidet und irreversibel geschädigt werden kann. 22. Im Juli 2012 hat Herr Cruse den Eltern auf einer InfoVeranstaltung in der Kita zugesichert, während der Bauphase selbstverständlich Rücksicht auf Schlafzeiten nehmen zu wollen. Inwiefern kontrolliert die Stadt, dass Baupausen während der Mittagszeit eingehalten werden und mit welchen Sanktionen müssen die Investoren bei Nicht-Einhalten rechnen? 23. Wird das Parkdeck täglich geöffnet oder nur am Wochenende? Während der Veranstaltung in der Kita hatte Herr Cruse der Möglichkeit, das Parkdeck nur am Wochenende zu öffnen, ergebnisoffen diskutiert hat. Dies würde für die Kita eine erhebliche Reduzierung der Emissionen bedeuten. Denn, wie Ihr Stadtplaner, Herr Sienko, betont hat, wird das Parkdeck an der Bleiche dasjenige sein, welches als erstes und immer voll ausgelastet sein wird. Das neue Parkdeck wird für die Kita entgegen der Äußerung von Herrn Schiefer im KSTA vom 11.2.2013 keine Verbesserung, sondern eine deutliche Verschlechterung bringen. Denn: Derzeit ist das Parkdeck montags bis freitags maximal zu 20 Prozent ausgelastet. Die Kinder sind künftig deutlich höheren Emissionen ausgesetzt. Insofern fragen wir, wie der Satz auf S. 14 zu verstehen ist, dass „aufgrund der Schallausbreitung geringere Pegel zu erwarten“ sind. Geringer als was? 24. Wir Eltern möchten das Vorhaben auch weiterhin konstruktiv begleiten. Wer ist unser Ansprechpartner bei der Stadt? Wem können wir Vorschläge zur Verbesse- Stellungnahme Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 26 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen rung unterbreiten? 25. Inwiefern besteht für die Eltern der Kita Planungssicherheit? Wie und wann informieren Sie als Stadt künftig Ihre Bürger, in diesem Fall die Eltern der Kita und den Kinderschutzbund als Träger? 26. Zur Außengestaltung: Dürfen wir davon ausgehen, dass die uns als Eltern und den Mitgliedern des Kinderschutzbundes zugesicherte Visualisierung auch umgesetzt wird? Die Visualisierung, die uns Eltern und uns als Mitgliedern des Kinderschutzbundes vorliegen, sehen eine bunte, holzbeplankte Fassade vor. An dieser Stelle möchten wir vorschlagen, die an der Vorderseite von Frau Lötsch angedachten Rankhilfen an allen Seiten anzubringen und Efeu zu pflanzen. Efeu bindet nachweislich ein Drittel aller Feinstaub-Partikel aus der Luft, wie Ihnen sicherlich bekannt ist (Siehe Studie Klimaschutz.karlsruhe.de). Dürfen wir Eltern davon ausgehen, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, maximale Emissions-Entlastung für unsere Kinder zu erreichen? 27. S. 5: Ein Linksabbiegestreifen auf der Trierer Straße ist laut Planungsvorgaben im Bebauungsplan notwendig. Wann wird diese Straßenbaumaßnahme umgesetzt und wer trägt die Kosten hierfür? Liegt die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau und der Stadt Bad Münstereifel vor? Wie ist diese Maßnahme mit der Mindestfahrbahnbreite von 6,50 m zu vereinbaren? 28. Werden Mittel für einen eventuell nötigen Rückbau eingestellt? Stellungnahme zu 27: Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der Erstellung der Vorhaben auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 82 „Parkdeck Große Bleiche“. Die Kosten werden vom Bauherrn übernommen. Derzeit wird die Verwaltungsvereinbarung erarbeitet. Vor Abschluss der Verwaltungsvereinbarung kann mit dem Bau nicht begonnen werden. Im Bereich der abknickenden Vorfahrt der L 165 vor dem Orchheimer Tor werden Querungshilfen errichtet. Die Linksabbiegespur kann vor den Querungshilfen errichtet werden. Eine Fahrbahnbreite je Richtung von 3,25 m bleibt erhalten. zu 28: Derzeit ist nicht geplant Mittel für einen Rückbau einzustellen. Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 27 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. B5 Eingabensteller Datum 14.03.13 Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Der Stellungnehmer richten folgende Fragen an die Stadt: 1. 2. 3. B6 27.06.12 (Schreiben wird gewertet, als wäre es während der Offenlage eingegangen) Stellungnahme zu 1: Im Bestand bestehen zwischen der Kindertagesstätte und dem Holzhaus Stellplätze für die Angestellten. Diesbezüglich sind keine Änderungen vorgesehen, so dass die Angestellten diese Plätze weiterhin nutzen können. zu 2 und 3: Aufgrund von EinwendunWelche Sicherheitsmaßgen im Verfahren (vgl. Abwägung zur nahmen werden erfolgen, um die Fußgänger zu schüt- Stellungnahme B1) ist geplant, derzeit zen, welche die Ausfahrt des nur den östlichen Planbereich (ebenParkhauses passieren müs- erdige Stellplätze) als Satzung zu sen? beschließen und den Bereich des Wird das Parkhaus 24 Stun- Parkdecks mit der derzeit vorliegenden den lang kostenpflichtig sein Planung nicht zum Satzungsabschluss oder gibt es Zeiten, zu denen zu bringen. Daher sind die Fragen 2 man kostenlos parken kann? und 3 derzeit nicht in die Abwägung einzustellen. Wo können die Angestellten der Kindertagessstätte "Magische 12" und die Angestellten vom Holzhaus in Zukunft parken? 1. Standortwahl Der Einwender bezieht sich auf die Pläne der Stadt, drei neue Parkhäuser unmittelbar an der alten Stadtmauer am Werther Tor und in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte und des neu eröffneten Altenheims beim Orchheimer Tor zu errichten. Angeblich sollen die neuen Parkhäuser an den genannten Standorten gebaut werden, um den Fußweg der Käufer zum geplanten Outlet-Center und Stadtkern möglichst kurz zu halten. Dies soll eine Bedingung der Investoren des Outlet-Centers sein. Die Tatsache, dass es andere bessere Standorte in der Stadt gibt, wo weniger Immissionsbelastungen für Fußgänger, Anwohner, Kinder und Senioren, sowie Gemäuer und Gebäude anfallen, wird nicht in Betracht bezogen. zu 1. Standortwahl Die Wahl der Standorte (Standort Zimmerei, Große Bleiche und Feuerwache) für die Erweiterung der Parkplatzkapazitäten erfolgte aufgrund ihrer günstigen Lage zur Innenstadt der Stadt Bad Münstereifel. Alle Grundstücke befinden sich in fußläufiger Entfernung zur Innenstadt, sind gut an das Verkehrsnetz angeschlossen und werden bereits im Bestand als Parkplätze genutzt. Die günstige Lage wird auch von den zukünftigen Betreibern des Outlet-Center bevorzug, stellt aber insbesondere aus Sicht der Plangeberin die sinnvollste Lösung dar, da diese zur Aufwertung der Innenstadt beitragen und das öffentliche Interesse an ausreichend Stellplätzen befriedigt wird. Insbesondere der Lagevorteil war demnach ausschlaggebend für die Auswahl der Grundstücke. Aufgrund von Abstandsproblemen zur B51 musste von dem Parkdeck „Zimmerei“ jedoch Abstand genommen werden. Innerhalb der Stadtumwehrung sind derzeit ebenfalls Parkplätze vorhanden, jedoch ist hier aus stadtgestalterischen und Erschließungsgründen keine Erweiterung durch Parkdecks sinnvoll. Außerhalb der Stadtumwehrung bilden die Standorte die nächstgelegenen Standorte ab, welche Erweiterungsmöglichkeiten aufweisen. Aus den genannten Gründen stellen die gewählten Standorte somit auch aus Sicht der Plangeberin die günstigste Entwicklungsmöglichkeit zur Erweiterung der Parkplatzkapazitäten dar. Beschlussvorschlag Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. zu 1. Standortwahl Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 28 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag 2. Immissionen und Rückstau Abgesehen von der Unmöglichkeit, genaue Besucherzahlen zu prognostizieren, die ausgerechnet von weit her nach Bad Münstereitel kommen sollen, um Bekleidung zu kaufen - und in diesem Zusammenhang daher die angebliche Notwendigkeit sofort neue Parkhäuser im Eilverfahren bauen zu müssen- gibt es schwerwiegende Grunde, weshalb man eben nicht an den vorgesehen Standorten bauen sollte. Die Tatsache, dass dort sich Schule, Kindertagesstätte, Sparkasse und Altenheim in unmittelbarer Nähe zu den geplanten Parkhäusern befinden werden, müsste Grund genug sein, die Pläne radikal zu überdenken. Parkhäuser verursachen bekanntlich eine erhebliche Immissionsbelastung (übrigens auch für die Käufersicht). Die zu erwartende Rückstauung von Autos an den Parkhäusern wird ein zusätzliches Ärgernis erzeugen. Unbedacht ist auch eine mögliche Mehrbelastung der Emissionen im historischen Stadtkern durch Windübertragung. Welche Wirkung Autoabgase an alten Gemäuern haben, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Das ganze Parkhaus Projekt scheint auch ohne wissenschaftliche Begleitung abzulaufen - ein Unding sonstwo in der Bundesrepublik. zu 2. Immissionen und Rückstau Der Einwender bemängelt, dass das Verfahren ohne wissenschaftliche Begleitung durchgeführt worden sei. Diese Einwendung kann nicht nachvollzogen werden, da im Verfahren folgende Gutachten von anerkannten Sachverständigen erstellt wurden: zu 2. Immissionen und Rückstau Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen 3. Studie Um diese Thesen zu untermauern befindet sich in der Anlage eine in englischer Sprache verfasste (im Internet veröffentlichte) Studie aus den Reihen der Uni Mainz. Die Studie von Axel Zenger und Mathias Rau, damals Fachhochschule Mainz, bezieht sich auf 60 Parkhäusern in 12 deutschen Städten. Auch wenn diese Studie eher um Screening Methoden im Planungsverfahren geht, unterstreicht sie die offensichtlichen Gefahren der lmmissionsbelastungen, die Parkhäuser verursachen und die absolute Notwendigkeit, neue Vorhaben mit großmöglichster Umsicht zu planen. Im Falle von Bad Müns- zu 3. Studie Die beigelegte Studie wird zur Kenntnis genommen. Wie unter Abwägungspunkt 2 dieser Stellungnahme dargestellt, wurden im Bauleitplanverfahren vier Untersuchungen durchgeführt, um mit größtmöglichster Umsicht die Planung voranzutreiben. Bezüglich der Standortwahl wird auf Abwägungspunkt 1. verwiesen. - Schalltechnische Untersuchung (KRAMER Schalltechnik GmbH, Sankt Augustin) - Luftschadstoffuntersuchung (Peutz Consult GmbH, Dortmund) - Verkehrliche Stellungnahme (ISAPLAN Ingenieur GmbH, Leverkusen) - Artenschutzrechtliche Prüfung (Dipl. Geogr. Ute Lomb, Bonn) Die Gutachten zum Schall sowie zu den Luftschadstoffen weisen nach, dass an allen Immissionsorten die Immissionsricht- bzw. -grenzwerte deutlich eingehalten werden. Hierbei wurde insbesondere die angrenzende Kindertagesstätte in die Untersuchung eingestellt. Demnach liegt keine erhebliche Immissionsbelastung durch die Planung vor. Eine erhebliche Mehrbelastung der Emissionen im Stadtkern durch Windübertragung kann aufgrund der Erkenntnisse der Gutachten ebenfalls ausgeschlossen werden. Des Weiteren weist die verkehrliche Stellungnahme nach, dass am sämtlichen Knotenpunkte die Verkehrsmengen problemlos abgewickelt werden können. zu 3. Studie Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 29 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag zu 4. Standortwahl II Bezüglich der erneuten Ausführungen des Einwenders wird auf den Abwägungspunkt 1 verwiesen. Aufgrund von Einwendungen im Verfahren (vgl. Abwägung zur Stellungnahme B1) ist geplant, derzeit nur den östlichen Planbereich (ebenerdige Stellplätze) als Satzung zu beschließen und den Bereich des Parkdecks mit der derzeit vorliegenden Planung nicht zum Satzungsabschluss zu bringen. Daher sind die Ausführungen zu der Gefahr des Parkhauses derzeit nicht in die Abwägung einzustellen. zu 4. Standortwahl II Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. tereitel sind nicht alle Möglichkeiten bezüglich Standorte ausgeschöpft. Auch ist keine objektive Begleitung durch die Wissenschaft bezüglich des Verfahrens vorgesehen. Es ist aber nicht einzusehen, weshalb die Belange der Bürger, sicher vor unnötigen Immissionen zu stellen eben nicht prioritär bedacht werden. 4. Standortwahl II Die benannten Studien deuten auf die lmmissionsgefahren, die in der Nähe von Parkhäusern entstehen. Diese Erkenntnisse dürften mittlerweile allen Stadtplanern hinlänglich bekannt sein. Umso mehr wird die Verwunderung geäußert, dass solche Baupläne von der Stadt Bad Münstereitel mit ihrer einmaligen historischen Stadtkern überhaupt in Erwägung gezogen werden zumal es bessere Standorte gibt, die ein Unterschied für potentiellen Käufer von höchsten 5-6 Minuten Fußweg ausmachen würden. Der Weg zum Stadtkern könnte außerdem mit Phantasie attraktiv gestaltet werden. Vor allem aber gibt es keinen ersichtlichen Grund, warum man einfach nicht abwarten sollte, um den realen Bedarf an zusätzlichen Parkplätzen zu ermitteln. Bis dahin gibt es genug Parkplätze- und wenn Tausende Besucher tatsächlich nach BAM strömen sollten, um hier Markenkleidung zu kaufen, dann erst sollte über Baumaßnahmen nachgedacht werden. Auf jeden Fall müsste ein vorheriges Planungsverfahren unter Beteiligung der Wissenschaft stattfinden, um objektiv die bestmöglichen Standorte für neue Parkhäuser zu ermitteln- ohne den unangemessenen Druck aus dem Investorenkreis alternativlos nachgeben zu müssen. Um es deutlich zu machen: es geht hier nicht um das Für und Wider des Vorhabens, die Stadt Bad Münstereifer in ein OutletCenter verwandeln zu wollen auch wenn hier eine gute Portion Skepsis über das Gelingen des Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 30 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag 1. Tiefgaragen und Abstandflächen Parkflächen rund um das Hotel in Tiefgaragen. Abstandflächen von 3 m (lt. Herrn Dr. Sienko) mit einer Dauerbegrünung in Höhe von mind. 150 cm, zu allen Flächen die neu erstellt werden. zu 1. Tiefgaragen und Abstandflächen Das Grundstück liegt im rückgewinnbaren Überschwemmungsbereich, eine Tiefgarage ist hier nicht zu realisieren. Die Stellplätze müssen das Abstandflächenrecht einhalten. Festsetzungen im Bebauungsplan sind nicht erforderlich. Gemäß BauO NRW sowie NachbG NRW ist eine Einfriedung zwischen dem Hotel und geplanten ebenerdigen Parkplatz zulässig. Eine Festsetzung von Begrünungsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt nicht ist. Unabhängig davon sind in der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Eingrünungsmaßnahmen zulässig. zu 1. Tiefgaragen und Abstandflächen Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Anregungen nicht zu folgen. 2. Belastung des Hotels durch zusätzlichen Verkehr Da neue Parkflächen an der Bleiche von aktuell 100 Plätzen, auf 200 in Form eines Parkhauses plus ca. 50 Stellplätze auf einer direkt an das Hotel angrenzenden Fläche geplant sind, wird die Belastung des Ein- und Ausfahrenden Verkehrstroms für Gäste unerträglich werden, das bedeutet eine starke Entwertung des Objektes. zu 2. Belastung des Hotels durch zusätzlichen Verkehr Aufgrund von Einwendungen im Verfahren (vgl. Abwägung zur Stellungnahme B1) ist geplant, derzeit nur den östlichen Planbereich (ebenerdige Stellplätze) als Satzung zu beschließen und den Bereich des Parkdecks mit der derzeit vorliegenden Planung nicht zum Satzungsabschluss zu bringen. Daher entstehen durch den Satzungsbeschluss nur für den östlichen Bereich geringere Belastungen, als im Bauleitplanverfahren berücksichtigt wurden. Eine starke Entwertung des Objektes ist daher nicht zu befürchten. zu 2. Belastung des Hotels durch zusätzlichen Verkehr Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 3. Parkhaus Zimmerei Ein weiteres Parkhaus an der Zimmerei, ebenfalls sehr unschön, sollte nur als Tiefgarage genehmigt werden. Eine solche Belastung in heutiger Zeit, plant doch kein Stadtrat mehr in Zeiten der „Entschleunigung“ für eine zu 3. Parkhaus Zimmerei Das Parkhaus Zimmerei ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens und muss daher nicht in die Abwägung eingestellt werden. Aufgrund von Einwendungen des Landesbetriebes Straßen.NRW (Abstand zur B51) wurde das Verfahren zum Bebauungsplan zu 3. Parkhaus Zimmerei Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Projekts anzumelden wäre. Hier geht es aber um die Gefahr, (wahrscheinlich unnötige} Parkhäuser an falschen Standorten errichten zu lassen, die optisch der Stadt nichts Positives bringen, dafür aber eine geballte Konzentration gefährliche Immissionen, Lärm und Rückstaus. Die Rückbaukosten trägt dann wer? Am Ende könnte eine solche Fehlplanung bitter aufstoßen, vor allem nachdem die Karawane weitergezogen ist. B7 07.01.13 (Schreiben wird gewertet, als wäre es während der Offenlage eingegangen) Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 31 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Nr. 81 „Parkdeck Zimmerei“ jedoch eingestellt, so dass dort die bestehenEin Seniorenheim plus ein Park- den Stellplätze erhalten bleiben, jedoch kein Parkdeck bzw. Tiefgarage haus, ist doch nicht praktikabel! Es bietet sich kein Fleckchen von erstellt wird. Derzeit wird angedacht im Bereich „Goldenes Tal“ / Eifelbad frei gestalteten Ruheoasen oder Bänken ohne Konsumzwang an, weitere Stellplätze / Parkdecks zu wo bleibt da noch Raum für ältere errichten. Diese sind jedoch nicht Menschen oder den Gast der nur Inhalt dieses Bebauungsplanverfahrens. Aufgrund des finanziellen Aufmal eine kurze Rast machen möchte. Es sollten Parkflächen / wandes wird ein kostenloser ShuttleTiefgaragen vor der Einmündung Service ausgeschlossen. der Trierer Straße erstellt werden, z.B. die Parkfläche gegenüber des alten Kurhauses, oder des Geländes Tanneck. Hier ist es möglich für die Gäste einen kurzen Fußweg zu nutzen oder man bietet einen Shuttle kostenfrei an. So wäre es möglich die Innenstadt zu entlasten und die Qualität und ein gutes Flair für Gäste / Anwohner und Gewerbetreibende zu erzeugen. Verkehrsberuhigte Innenstadt. Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 32 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Erstellung des Verkehrskonzeptes Im Rahmen der Erstellung des Verkehrskonzeptes der Stadt Bad Münstereifel gingen weitere Stellungnahmen ein. Zum Teil werden in diesen Stellungnahmen auch Anregungen und Bedenken zu Inhalten des Bebauungsplanverfahrens Nr. 82 „Parkdeck Große Bleiche“ vorgetragen. Daher werden die Schreiben mit in die Abwägung zu diesem Bebauungsplanverfahren eingestellt. B8 06.07.12 1. Kinderbelange Offensichtlich stehen die Kinder und der Kinderschutzbund beim Bürgermeister nicht im Vordergrund, sondern praktisch so eine Art Parkhaus-Schutzbund. Die Grundrechte der Kinder müssen höher angesiedelt sein, als das dubiose Vorhaben eines FashionCenters, das nur auf dem Papier tolle Geschäfte verspricht, denn Fashion-Center schießen z. Z. in ganz Deutschland wie Pilze aus der Erde. zu 1. Kinderbelange Die Belange der Kinder wurden untersucht und im Bauleitplanverfahren berücksichtig. Es wurde ein Lärmgutachten sowie wie Luftschadstoffgutachten erstellt. Beide Gutachten weisen nach, dass die jeweiligen Grenzbzw. Richtwerte eingehalten werden. Eine Gefährdung der Belange der Kinder wird somit nicht gesehen. zu 1. Kinderbelange Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 2. Investoren Aber mit Bürgermeister Alexander Büttner haben die Kinder schlechte Chancen in Bad Münstereifel, es braucht nur ein Investor mit Gewinnen winken, das war ach schon so beim Friedwald, und der Verwaltungschef ist nicht mehr zu bremsen. zu 2. Investoren In dem vorliegenden Bauleitplanverfahren sollen öffentliche Stellplätze für die Stadt Bad Münstereifel planungsrechtlich gesichert und geschaffen werden. Diese dienen auch dem geplanten Fashion-Center. Das eigentliche Fashion-Center ist jedoch nicht Inhalt dieses Bauleitplanverfahrens, so dass die Anmerkung nicht in die Abwägung einzustellen ist. zu 2. Investoren Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. zu 3. Kinderschutzbund Wie unter Punkt 1 dargestellt, wurden die Belange der Kinder im Verfahren geprüft und in die Abwägung eingestellt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Einwender die Meinung des Kinderschutzbundes teilt. zu 3. Kinderschutzbund Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Ich wiederhole es nochmals, die Investoren beherrschen die Deckungsbeitragsrechnung, machen demnach ihre Gewinne beim Kauf-, Sanierung- und Verkauf der alten Bausubstanz und sind dann wieder verschwunden, denn mit dem Verkauf der Ware haben sie nichts zu tun. Das dicke Ende kommt dann für die Stadt! 3. Kinderschutzbund In dem Zusammenhang ist es sicher auch erlaubt daran zu erinnern, dass viele Kindergartenkinder von heute, später zu denen gehören, die das Bruttosozialprodukt und somit das Steueraufkommen erwirtschaften, womit dann die Pensionäre von morgen nicht schlecht alimentiert werden. Ich kann dem Kinderschutzbund nur empfehlen, bleiben Sie standhaft und lassen Sie Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 33 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen. Jedoch werden hier keine Anregungen bzw. Bedenken zu Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 82 „Parkdeck Große Bleiche“ vorgetragen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. ich nicht über den Tisch ziehen, denn Kinder sind unsere Zukunft, sie stehen im Vordergrund und vielleicht gibt es ja eine Stadtratsfraktion, die Sie unterstützt. B9 02.10.12 Ein gesamtes Verkehrskonzept für die Stadt Münstereitel ist nach meiner Ansicht anzuraten. Schon heute werden die Kurgebiete oberhalb des historischen Kurhauses als Durchfahr- und Rennstrecken missbraucht, ohne dass dagegen eingeschritten wird. Man muss, um den Ort verkehrstechnisch zu regeln, in die Haut eines ortsfremden Auto- oder Motorradfahrer schlüpfen, die von Nöthen (Autobahn A1), von Euskirchen oder von der Ahrstrecke sich der Stadt nähern. In vielen Städten habe ich Hinweise gesehen, auch im westlichen Ausland: "Alle Richtungen" (toutes Direction). Diese Hinweise lenken den Durchgangsverkehr auf die vorgesehenen Straßen. Wenn Sie jedoch von Norden sich der Stadt nähern, um vielleicht dort vor der Stadtmauer rechts oder links zu parken und die Parkplätze besetzt sind, werden Sie Ihren Weg geradeaus Richtung Sebastian-KneippStraße oder Windheckenweg fortsetzen obwohl dies Straßen sind, die für den Durchgangsverkehr gesperrt sind. Hier wäre als kleiner Kreisverkehr eine Wendemöglichkeit am Parkplatz rechts vor der Stadtmauer oder am jetzigen Busparkplatz, wenn dieser mit dem Bahnhofsneubau verlegt werden ist, denkbar. Anders ist es mit der Strecke von Nöthen aus: Der Hinweis "Alle Richtungen" geradeaus und die verstärkte Darstellung "Gesperrt für Kraftfahrzeuge aller Art (ausgenommen Anlieger der Willy-BrandtStraße, Ashfordstraße, Windheckenweg) auf der Höhe des Abzweiges Willy-Brandt-Straße wäre sicher hier sehr hilfreich. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 34 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Im Bestand wird die „Große Bleiche“ als öffentliche Parkfläche ohne Stellplatzbindung genutzt. An diesem Konzept soll auch in Zukunft festgehalten werden. Es sind sowohl bei den ebenerdigen Stellplätzen, wie auch in dem derzeit nicht zur Satzung zu bringenden Parkdeck, öffentliche Stellplätze ohne Parkplatzbindung vorgesehen. Demnach wird der Anregung nicht gefolgt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Anregung nicht zu folgen. . Dass die 30 km Höchstgeschwindigkeit durch den Einbau wirksamer Schikanen auch durchsetzbar ist, zeigt sich anderen Orts. Sowohl längergezogene, Aufpflasterungen, Hinweise auf 180°- Kurven als auch unverhofftes Messen des Ordnungsbehörde mit der ständigen Ankündigung "Radar- Messung" können hier Wunder wirken. Der Verkehrsfluss rund um die Münstereifeler Stadtmauer, einschließlich des Parksuch- und Abfahrtsverkehrs, muss bei dem erwarteten Verkehrsaufkommen nachhaltig geregelt werden. B10 22.10.12 In Zusammenarbeit und Bereitschaft mit der Stadt Bad Münstereifel möchte ich eine Parkmöglichkeit für die wichtigsten Personengruppen unserer Stadt erarbeiten. Auf der Parkfläche "Große Bleiche" brauchen wir meiner Meinung nach Stellplätze für: - Bewohner, die ihre Fahrzeuge stadtnah unterstellen müssen, - Betriebsinhaber, die ihren Angestellten Parkmöglichkeiten zur Verfügung stellen möchten, - Lehrern, die mit ihren Pkws zum Unterricht kommen etc. Bei weiterem Bedarf würde ein zusätzliches Parkdeck in der erforderlichen Größe errichtet werden. In dem sogenannten "Bürgerparkhaus" entsteht kein Suchverkehr wie in öffentlichen Parkhäusern, da die Parkplätze von den jeweiligen Nutzern fest angemietet werden. Ein ständiges Ein- und Ausfahren hauptsächlich während den Ladenöffnungszeiten wird somit vermieden. Die Gefahr für die Schüler wird eingeschränkt, da die Mieter der Stellplätze die Stoßzeiten der Schüler kennen und sie sicherlich vermeiden. Auch die Lärm- und Abgasbelästigung wird verringert, was besonders dem nahegelegenen Kindergarten zugute Aus Sicht der Plangeberin werden keine Probleme bei den Suchverkehren gesehen. Im Rahmen der Baugenehmigung werden hinreichende Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Queren der Ein- bzw. Ausfahrt zum Parkplatz (bzw. Parkdeck) zu gewährleisten. Bezüglich der Lärm- und Abgasbelastung wurde im Verfahren nachgewiesen, dass als Richt- bzw. Grenzwerte zum Teil deutlich unterschritten werden. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 35 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag zu 1. Vergrößerung des Rückstaus in die Nöthener Straße Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 82 „Parkdeck Große Bleiche“ werden im Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW folgenden Maßnahmen notwendig: - Linksabbiegespur zur Parkplatzfläche / Parkdeck, - Abknickende Vorfahrt der L 165 im Bereich vor dem Orchheimer Tor, - Fußgängerüberweg in diesem Bereich und - die Verbreiterung der Gehwege von der Zufahrt „Große Bleiche“ bis vor das Orchheimer Tor. Mit diesen Maßnahmen wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sichergestellt und die Belange von motorisierten Verkehr sowie Fußgängern ausgewogen berücksichtigt. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. In diesen wurde sogar das zuerst geplante, nun aber nicht mehr weiter verfolgte Parkdeck „Zimmerei“ eingestellt. Insgesamt ergibt sich für das weiterläufige Plangebiet in allen Varianten eine gute bis sehr gute Verkehrsqualität. Nach Messungen und örtlichem Vergleich wird der Rückstau aus westlicher Richtung in der Morgen- und Mittagsspitze nicht zu verhindern sein. Dieser kann zwar als lästig, aber nicht als extrem dramatisch angesehen werden. Das Stauereignis beschränkt sich jeweils auf max. 10 Minuten, die Zeitverzögerung etwa 3-5 Minuten, was 2-3 Ampelumläufen entspricht. zu 1. Vergrößerung des Rückstaus in die Nöthener Straße Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. kommt. Bei dem hoffentlich zu erwartenden Kunden- und Besucheransturm ist mit einer veränderten Verkehrsführung in der Kernstadt zu rechnen, was zum Bau eines Bürgerparkhauses zwingt. Der Wohnwert der Innenstadt soll in keiner Weise noch zusätzlich verschlechtert werden. Unsere Stadt soll leben! Zur Kalkulation und Wirtschaftlichkeit sollten wir ein persönliches Gespräch führen. Meine Partner und ich erwarten eine schnellere Antwort als bei dem Planungsvorhaben Ferienhaussiedlung und Erschließung Blankenheimer Weg. B11 22.11.12 1. Vergrößerung des Rückstaus in die Nöthener Straße durch 1.1 die Parkhäuser der Trierer Straße und die damit verbundenen Wartezeiten für Linksabbieger 1.2 den neu geplanten Zebrastreifen im Bereich Abbiegung Trierer Straße auf Nöthener Straße Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 36 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen 2. Errichtung einer Buswendeschleife vor dem Orchheimer Tor / Handwerkerhof / Konvikt mit 2.1 Gestaltung einer Fläche vor dem Handwerkerhof als Platz 2.2 Bushaltestelle vor dem Konvikt 2.3 Zufahrt der Großen Bleiche von der Nöthener Straße aus über die Kleingärten. Stellungnahme Beschlussvorschlag zu 2. Errichtung einer Buswendeschleife vor dem Orchheimer Tor / Handwerkerhof / Konvikt Die Zufahrt zur Großen Bleiche erfolgt weiterhin über die bestehende Zufahrt. Gemäß den durchgeführten Verkehrsuntersuchungen ist die Leistungsfähigkeit der Zu- und Abfahrt in dieser Zufahrt gesichert. Die Grundstücke von der Nöthener Straße zur Großen Bleiche sind im Privatbesitz und stehen daher derzeit nicht zur Verfügung. zu 2. Errichtung einer Buswendeschleife vor dem Orchheimer Tor / Handwerkerhof / Konvikt Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Anregung nicht zu folgen. Die Gestaltung des Handwerkerhofes und die die Errichtung einer Bushaltestelle ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. 3. Einrichtung eines ShuttleServices 3.1 Verzicht auf die Parkhäuser in der Trierer Straße, statt dessen „Große Lösung“ Eifelbadparkplatz mit Shuttle-Bus-Service zu 3. Einrichtung eines ShuttleServices Das Parkdeck „Zimmerei“ des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 81 wird nicht weiter verfolgt. Im hier zu beachteten Bebauungsplanverfahren Nr. 82 „Große Bleiche“ soll derzeit nur der Bereich der ebenerdigen Stellplätze als Satzung beschlossen werden. Für das Parkdeck an sich besteht noch ein rechtlicher Prüfungsbedarf, so dass dieser Bereich derzeit nicht als Satzung beschlossen werden soll. Generell bewirkt das favorisierte dezentrale Angebot (Erweiterung ebenerdiger Parkplätze Große Bleiche, zukünftig Parkdeck Große Bleiche, Erhalt Stellplätze Zimmerei, Schaffung neuer Stellplätze im Goldenen Tal / Eifelbad) ein stufenweises Abfangen des Zusatzverkehrs, d.h. sowohl für den Individualverkehr / Kundenverkehr als auch für den angekoppelten Fußgängerverkehr werden die Wege verkürzt und die Verkehrsmenge abgestuft reduziert. Ein ausschließlicher Standort „Goldenes Tal“ mit Shuttleverkehr erzeugt im südlichen Bereich der Trierer Straße deutlich mehr Verkehr und ist abzulehnen. Je nach Tageszeit wäre auch mit Leerverkehren zu rechnen. zu 3. Einrichtung eines ShuttleServices Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Anregung nicht zu folgen. 4. Einrichtung einer Bushaltestelle im Bereich des Parkplatzes B 51 4.1 Zur Schulbusabwicklung, insbesondere der St. Michael-GymnasiumSchüler, Einrichtung einer Haltestelle in diesem Bereich zu 4. Einrichtung einer Bushaltestelle im Bereich des Parkplatzes B 51 Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 4. Einrichtung einer Bushaltestelle im Bereich des Parkplatzes B 51 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 37 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag 5. Verschärfung des Konfliktes im Goldenen Tal (z.B. Warteverkehre, Schülerverkehre, „Mama“-Taxen) 5.1 der geplante Kreisel wird die Situation, insbesondere für die großen Busse, verschärfen 5.2 die Erftbrücke ist von ihrer Beschaffenheit und der Breite nicht geeignet, die Busse und den zusätzlichen Verkehr zu bewältigen 5.3 zusätzliche Immissionen für die Bewohner des Sittardweges und darüber hinaus zu 5. Verschärfung des Konfliktes im Goldenen Tal Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 5. Verschärfung des Konfliktes im Goldenen Tal Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 6. Beibehaltung der Schulbusabwicklung auf der östlichen Seite der Erft, weil die Erftbrücke für den Busverkehr nicht ausgelegt ist. 6.1 die Erftbrücke als Schulbuszufahrt auf die westliche Seite der Erft ist nicht geeignet, die westliche Seite der Erft von zusätzlichem Verkehr sowie Schulbusabwicklung freizuhalten zu 6. Beibehaltung der Schulbusabwicklung auf der östlichen Seite der Erft Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 6. Beibehaltung der Schulbusabwicklung auf der östlichen Seite der Erft Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 7. Nutzung des KurhausParkplatzes als Busparkplatz 7.1 Parkmöglichkeit auf dem Kurhausparkplatz für Reisebusse schaffen zu 7. Nutzung des KurhausParkplatzes als Busparkplatz Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 7. Nutzung des KurhausParkplatzes als Busparkplatz Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 8. Was ist, wenn auf der Nöthener Straße ein Unfall passiert? 8.1 Zufahrt der OutletBesucher über WillyBrandt-Straße zu 8. Unfall auf der Nöthener Straße Im Rahmen eines Unfalls wird je nach Ort und Art des Unfalls von den Ordnungsbehörden bzw. der Polizei der Verkehrsfluss geregelt. Diesbezügliche Regelungsmöglichkeiten sieht ein Bauleitplanverfahren nicht vor. zu 8. Unfall auf der Nöthener Straße Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 9. Was geschieht mit dem Zuliefer-Verkehr für die Innenstadt? 9.1 Anlieferung mit dem Handwagen? – Immissionen zu 9. Zuliefer-Verkehr für die Innenstadt Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 9. ZulieferVerkehr für die Innenstadt Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 38 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag 10. Die Parkflächen im Goldenen Tal müssen erhalten blieben 10.1 zusätzliche Parkflächen für Eifelbadbesucher, die derzeit die Parkflächen der Sportwelt mitnutzen 10.2 ausreichende Parkflächen für Sportweltschäfer 10.3 ausreichende Parkflächen Sporthallen zu 10. Die Parkflächen im Goldenen Tal müssen erhalten blieben Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 10. Die Parkflächen im Goldenen Tal müssen erhalten blieben Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 11. Warum führt man noch zusätzlichen Verkehr durch die Trierer Straße, die sehr belebt ist durch 11.1 die Bewohner / Angestellten / Besucher Altenheim 11.2 die Schüler 11.3 den Kindergartenkinder/-Eltern 11.4 auch wenn die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden – es stinkt! zu 11. Warum führt man noch zusätzlichen Verkehr durch die Trierer Straße Der Parkplatz wird bereits im Bestand über die Trierer Str. erschlossen. Andere Grundstücke stehen derzeit nicht zur Verfügung. Darüber hinaus weisen die Verkehruntersuchungen nach, dass im weiteren Bereich des Bebauungsplanes auch mit der Planung eine gute bis sehr gute Verkehrsqualität bestehen wird. Auch die Immissionsgrenzewerte werden eingehalten. Daher wird an dem Konzept der dezentralen Standortangebote festgehalten. zu 11. Warum führt man noch zusätzlichen Verkehr durch die Trierer Straße Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 12. Parkmöglichkeiten für die Berufstätigen und Bürger dieser Stadt 12.1 nur noch im Goldenen Tal? Das darf nicht sein! 12.2 Parkhäuser werden kostenpflichtig – somit zusätzliche bzw. erhöhte Kosten für die Bürger zu 12. Parkmöglichkeiten für die Berufstätigen und Bürger dieser Stadt Der Parkplatz „Große Bleiche“ ist bereits im Bestand bewirtschaftet. Die geplanten ebenerdigen Stellplätze wie auch das Parkdeck (welches derzeit jedoch nicht als Satzung beschlossen werden soll) können von Berufstätigen und Bürgern der Stadt genutzt werden. Festsetzungen zur Bewirtschaftung übersteigen den Regelungsbedarf eines Bauleitplanverfahrens. zu 12. Parkmöglichkeiten für die Berufstätigen und Bürger dieser Stadt Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 13. Allgemeine Anregungen und Denkanstöße 13.1 insbesondere bei den Planungen Hachenberg/Schroeteler – Polizei einbeziehen 13.2 Rückstau bei den Einfahrten Parkdecks müssen vermieden werden 13.3 Ausreichende Parkflächen im Goldenen Tal für Sporthallen, Sportwelt Schäfer und Eifelbad 13.4 Das Goldene Tal soll zu 13. Allgemeine Anregungen und Denkanstöße Ein Rückstau bei den Einfahrten zum Parkdeck „Große Bleiche“ wird durch die in der Verwaltungsvereinbarung zu regelnde Linksabbiegespur vermieden. Die Leistungsfähigkeit der Parkhauseinmündungen wurde mit dem Programmsystem „Knosimo“ von Prof. Dr.-Ing. Brilon berechnet. Für die Trierer Straße liegen gezählte Werte einer Dreitageszählung vor, die die maßgeblichen Spitzenstunden eindeutig abbilden. Die allgemeine Verkehrsprognose sowie die Zusatzverkehre des OutletCenters wurden mit dem Programm zu 13. Allgemeine Anregungen und Denkanstöße Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 39 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen vom Parken freigehalten werden. B12 28.11.12 Am 22.11.2012 haben Sie (Anmerkung: gemeint ihr Herr Dr. Sienko) ihr vorläufiges Verkehrskonzept den Bürgern in Münstereifel vorgestellt. Wir, die Unterzeichner dieses Briefes, sind Bürger von Münstereifel, die, obwohl beruflich nicht mehr tätig, sich seit Jahren mit wachem Interesse um die Zukunft von Münstereifel Gedanken machen und entsprechende Vorschläge der Stadtverwaltung unterbreiten, aber auch Fehlentscheidungen der Stadt kritisieren. Wenn Sie jetzt ein Verkehrskonzept erarbeiten, sind alle Belange der Stadt zu berücksichtigen. Stellungnahme „Ver_Bau“ von Dr. Bosserhoff berechnet. Für die Einmündungen werden folglich auf einer einwandfreien Datengrundlage alle einzelnen Verkehrsströme verlässlich berechnet. Die weiteren Ausführungen sind nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. Im Rahmen des Verkehrskonzepts wurden insbesondere die Sicherheit der Schüler und deren Schulwege berücksichtigt und eigene Zählungen durchgeführt. Diese sind jedoch für das hier zu bewertende Bebauungsplanverfahren unerheblich. Die Anlagen des Schreibens (überörtliche Anbindung, Sichere Schulwege, Busse, Kreisel am Orchheimer Tor, Modell Südstadt, Vorschlag Parken im Golden Tal, Wettbewerb Goldenes Tal 1975 sowie die Planungshistorie) werden zur Kenntnis genommen, bilden jedoch keine Belange ab, welche in die Abwägung einzustellen sind, da diese sich auf das gesamtheitlichen Verkehrskonzept beziehen und keine Wir haben bei Ihrem Vortrag den Anregungen zum hier zu behandelnEindruck gewonnen, die Stadt als den Bebauungsplan Nr. 82 „Parkdeck Ihr Auftraggeber hat Ihnen unse- Große Bleiche“ vorgetragen werden. re Unterlagen und Eingaben nicht Ein Verkehrskonzept für den Kernbefür Ihre Arbeiten zur Verfügung reich und umliegenden Bereich ist in gestellt. Aus diesem Grunde senden wir Ihnen alle Unterlagen, Arbeit. Maßnahmen, die außerhalb der die wir in der Vergangenheit mit Stadtmauer beschlossen werden, stehen nicht im Widerspruch zu den erheblichem Arbeitsaufwand Ansätzen im Kernbereich. erarbeitet haben, einschließlich der mehrtätigen Zahlungen der Schülerbewegungen an allen Bushaltestellen und der Erfassung aller Bewegungen und Anzahl der Elterntaxi. Es wurde im Verlauf Ihres Vortrages sichtbar, dass sich Ihr Auftragsumfang zur Planung eines Verkehrskonzeptes offensichtlich nur auf die geplanten Parkhäuser im Norden und Süden der Stadt bezogen. Zu berücksichtigen sind aber ebenfalls die Belange der Einwohner und die der 2.690 Schüler, die sich in der Schulzeit täglich zweimal durch und in Münstereifel bewegen. Teiluntersuchungen können Tatsachen schaffen, die für ein notwendiges Gesamtkonzept eher hinderlich sind. Wir stehen Ihnen gerne für Rück- Beschlussvorschlag Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme inklusive den Anlagen zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 40 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag fragen zur Verfügung und hoffen auf ein Gesamtverkehrskonzept, das alle Belange berücksichtigt und ein funktionierendes Miteinander ermöglich. An erster Stelle stehen für uns die Sicherheit der Schüler und deren Schulwege. B13 04.12.12 Kritikpunkte zum Verkehrsgutachten ISAPLAN zu 1. Orchheimer Tor Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 82 „Parkdeck Große Bleiche“ wurden Luftschadstoffuntersuchungen unter Berücksichtigung der Vorbelastung untersucht, welche von dem Parkdeck und den ebenerdigen StellEs wurde nur ein Wochendurch- plätzen hervorgerufen werden. Es schnitt des Verkehrsaufkommens wurde nachgewiesen, dass an allen kommend aus Nöthen dargestellt. Immissionsorten die Richtwerte zum Teil deutlich unterschritten werden. Die Wie wir alle wissen, verhält sich der Verkehr anders. Eine Ballung getroffenen Annahmen in der Luftschadstoffuntersuchung wie im Verfindet dort am Do, Fr. und Sa kehrsgutachten wurden mit dem entstatt (siehe auch Angaben der sprechenden Fachbehörden abgeInvestoren).Damit kommt es an stimmt und bilden den Stand der jenen Tagen zu erheblich mehr Feinstaub-Emissionen und Staus Technik ab. am Orchheimer Tor. zu 1. Orchheimer Tor Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. zu 2. Verkehrsaufkommen Für die Verteilung des Zusatzverkehrs wurde in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW, Niederlassung Euskirchen eine Verteilung von 65 % aus Richtung Autobahn / Nöthen, 30 % aus Richtung Euskirchen und 5 % aus südlicher Richtung definiert. Diese Verkehrsverteilung erfolgte übereinstimmend mit dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW und bildet ein realistisches Szenario ab. Mögliche Verlagerungen aus der Achse Autobahn / Nöthen auf die Achse Nord / Euskirchen bewirken nur marginale Änderungen der Ergebnisse. zu 2. Verkehrsaufkommen Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 1. Orchheimer Tor Eine Korrelation zwischen Anzahl der Autos am Orchheimer Tor und Abgas-Emissionen (insbesondere Feinstaub wurde ignoriert. 2. Verkehrsaufkommen Ursprünglich hatte ISAPLAN zuerst 70% Verkehrsaufkommen kommend aus Richtung Nöthen festgestellt. Angeblich ist Druck ausgeübt worden, um diese Zahl "nach unten" zu korrigieren (wurde im Privatgespräch von Dr. Sienko vor zwei weiteren Zeugen von ISAPLAN zugegeben). Keine Videoaufnahme vor dem Orchheimer Tor wurde gezeigt, obwohl es jeden Tag dort zu Staus kommt. zu 3. Werther Tor 3. Werther Tor Die Vorstellung, Kreisverkehr vor Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitdem Werther Tor einzurichten ist planverfahrens. aberwitzig. Ich lade jedes Ratsmitglied ein, dort mit nur einem Kleinauto ein Wendemanöver zu versuchen. Denn wenn dort, wo ein Kreisel eingerichtet wird (in welcher Form auch immer), muss auch die tatsächliche Möglichkeit eines Wendemanövers gegeben werden. Oder aber, man müsste ein Großteil des Gehwegs vor dem Werther Tor entfernen, um zu 3. Werther Tor Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 41 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag 4. Grundsätzliches Die Stadt Bad Münstereitel (wie lange noch "Bad"?) muss sich auch als Ziel setzen, eine moderne, nachhaltige Verkehrsplanung einzurichten. Dies kann aber nur dann erreicht werden, wenn man gründlich umdenkt und Wege sucht, den zusätzlichen Verkehr möglichst weit außerhalb der Altstadtbegrenzung zu halten. Die Bewohner, Benutzer und die Gebäude der historischen Altstadt stehen hier aufs Spiel. Man weiß nur zu gut von anderswo, welche Auswirkungen Verkehrsemissionen langfristig auf altes Mauerwerk und Gebäude haben. Der Grundgedanke der Konservation soll nicht vor den Profitgedanken eines einzigen Unternehmers aufgegeben werden. In einer Stadt mit einer ins Mittelalter zurückreichende sichtbare Geschichte, sind die Stadtvertreter angehalten, alle Aspekte im Auge zu behalten. Alles andere wäre eine grobe Vernachlässigung ihrer Pflichten. zu 4. Grundsätzliches Mit der Gesamtplanung wird das Ziel verfolgt die Altstadt von Bad Münstereifel innerhalb der Umwehrung von zusätzlichem Verkehr freizuhalten. Darüber hinaus beziehen sich die Äußerungen nicht auf dieses Bauleitplanverfahren im speziellen, so dass die Ausführungen nicht in die Abwägung einzustellen sind. zu 4. Grundsätzliches Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 5. Park+Ride Möglichkeit in der Nöthener Straße Abgesehen von meinen bereits ausführlich dargestellten und dem Stadtrat eingereichten Vorstellungen eines zentral gelegenen Parkhauses im Goldenen Tor, bin ich der Auffassung, dass weiter höher in der der Nöthener zu 5. Park+Ride Möglichkeit in der Nöthener Straße Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 5. Park+Ride Möglichkeit in der Nöthener Straße Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. dies zu ermöglichen (vielleicht auch das Tor). Die Planung von einem großen Parkhaus vor dem Werther Tor ist nicht durchdacht. Zurzeit gibt es bei nur wenigen Autos Probleme bei der Ein- und Ausfahrt an der bestehenden Parkfläche. Dies wird kritisch, wenn es zu einer Verkehrsballung kommt. Konkrete Verbesserungsvorschläge Leider war ich beruflich verhindert bis ca.22.00 Uhr und konnte nicht beim Bürgertreff in der Konviktkapelleanwesend sein. Ich begrüße daher diese Möglichkeit, einige Ideen hier vorzutragen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 42 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Strasse eine weitere Park+ Ride Möglichkeit zwischen Frühsommer und Herbst dringend nötig sein wird, um Chaos unten zu vermeiden. Die Kosten hierfür sollten in erste Linie diejenigen tragen, die am meisten vom vermehrten Zustrom der Besucher gewinnen: alle Gewerbetreibenden in der Altstadt. 6. Schulbuslösung zu 6. Schulbuslösung Die Schulbuslösung an der Süd- Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitseite der Stadt wie von ISAPLAN planverfahrens. vorgeschlagen sollte nochmals überdacht werden. Eine Möglichkeit bestünde jedoch, eine weitere Zugangstrasse an Kreisverkehr zur Parkfläche Goldenes Tal zu eröffnen, um Verkehr an diese Stelle zu splitten. Nur Busse dürften dann über die Erft-Brücke fahren. Parkende wurden die neue Zugangsstraße zur Parkfläche/Parkhaus benutzen. Diese Idee sollte zumindest als Model gründlich untersucht werden. zu 6. Schulbuslösung Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 7. Verkehr aus Richtung Euskirchen Verkehr aus Richtung Euskirchen kommend sollte auch möglichst nicht direkt zum Werther Tor gelockt werden. Hier auch sollte man grundsätzliche Gedanken machen, wo noch eine Park + Ride Möglichkeit eingerichtet werden könnte. zu 7. Verkehr aus Richtung Euskirchen Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 7. Verkehr aus Richtung Euskirchen Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 8. Finanzierung An keiner Stelle ist klar gestellt worden, wer all diese geplanten Parkhäuser bezahlen soll und mit welchen Mitteln. Auch sind keine Sicherheiten erklärt worden, im Falle einer Public-Private Partnership. Es ist nicht zumutbar, dass die Bürger der Stadt eventuell für die Belastung des Baus bei einem Konkurs Fragen aufkommen sollen, nur weil sich der Stadtrat nicht mit genügender Vorsicht in das City-Outlet Projekt eingelassen hat. zu 8. Finanzierung Da der Teilbereich des Parkdecks derzeit nicht zum Satzungsbeschluss geführt werden soll, ist auf Grundlage des angestrebten Satzungsbeschlusses derzeit kein Parkdeck zulässig. Die geplanten und nach Satzungsbeschluss zulässigen ebenerdigen Stellplätze werden durch den Investor des Outlet-Centers erstellt und finanziert. Sollte in Zukunft der Satzungsbeschluss auch für den Bereich des Parkdecks angestrebt werden, ist auch hier vorgesehen, dass der Investor die Investitionskosten trägt. Demnach werden die Bürger durch den Bau nicht belastet. zu 8. Finanzierung Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 43 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. B14 Eingabensteller Datum 04.12.12 Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag 1. prognostizierte Besucher Ausgegangen bin ich bei meinen Ausführungen von den prognostizierten 900.000 bis 1.000.000 zusätzlichen Besuchern unserer Stadt. zu 1. prognostizierte Besucher Die prognostizierten zusätzlichen Besucher werden zustimmend zur Kenntnis genommen. zu 1. prognostizierte Besucher Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 2.Südliche der beiden Erftbrücken am zukünftigen Feuerwehr-Parkhaus Vorausgesetzt, ich habe die schlecht erkennbare Projektion in der ehemaligen Konviktskapelle richtig erkannt und gedeutet, möchte ich auf folgenden Punkt hinweisen: Wenn es so ist, dass die Erftbrücke zum nördlichen Parkhaus vom ein- und ausfahrenden Parkhausverkehr genutzt werden soll, wird es zwangsläufig zu Rückstaus im Parkhaus als auch über den neu geplanten Kreisel hinweg auf der Kölner Straße kommen, da die Brückenbreite keinen Gegenverkehr zulässt. Die Staubildung wird erfolgen, auch wenn nur "35 Prozent". der Verkehrsströme aus Richtung Norden einfahren. Ein solcher Weg mit den zu erwartenden Staufolgen würde zur Verärgerung der Besucher und Bürger führen und Zweifel an der Planungsfähigkeit der Verantwortlichen aufkommen lassen. Die geplante Zu- und Abfahrtsverbreiterung entlang des ehemaligen Polizeigebäudes und auch der neu geplante Minikreisel – mit den vier Fußgängerüberwegen- an der Kreuzung Kölner Straße/Sebastian-Kneipp- Promenade würde nur außerhalb der verkehrsstarken Zeiten Positives bewirken. Ich bin sehr sicher, dass eine solche Variante wegen der Engstelle nicht funktionieren wird, d.h. Lösungen müssen noch gefunden werden (z.B. Brückenverbreiterung, zusätzliche Zuwegung). Ansonsten werden sich unsere künftigen Besucher nach ihrem ersten City-Outlet-Besuch vielleicht fragen, ob sie die Stauwartezeiten noch einmal ertragen wollen. Schlechte Erfahrungen der Gäste zu Beginn sind fatal. Denn sie kommen nicht mehr wieder. Auch die Presse würde in diesem Fall negativ berichten. zu 2. Südliche der beiden Erftbrücken am zukünftigen FeuerwehrParkhaus Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 2. Südliche der beiden Erftbrücken am zukünftigen FeuerwehrParkhaus Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 44 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen 3. Erhebung und Prognose der Verkehrsströme/ Problematik Navigationsgeräte Vermutlich deutlich beeinflussen Navigationsgeräte die Verteilung des einfahrenden Verkehrs. Das Ausmaß und die Art der Beeinflussung sollte gewissenhaft festgestellt bzw. prognostiziert sein. Ist dies erfolgt und in die veranschlagten Prozentwerte „65 Prozent des Verkehrs aus Richtung Nöthen" und „35 Prozent aus Richtung Euskirchen" eingeflossen, sind die folgenden Bemerkungen zu diesem Punkt gegenstandslos. Wenn dies nicht so sein sollte, ist eine gewissenhafte Erstellung einer Prognose über die Nutzungsquote dieser Geräte durch die zukünftig Bad Münstereitel bzw. das OutletCenter besuchenden Gäste eine notwendige projektbezogene Aufgabe einschließlich der Ermittlungen zur Verteilung der wichtigsten marktüblichen Geräte und deren vielleicht unterschiedlicher Arbeitsweise. Hierzu hatte auch schon Herr Bell, dessen Polemik ich zwar nicht teile, der aber zu Recht ebenfalls auf dieses Problem hinwies, Ausführungen in einem Leserbrief in der Kölnischen Rundschau vom 27.11.2012 gemacht. An diesem Tag habe ich einen Test (Google Maps, Routenplaner) mit dem angenommenen Startort Köln Innenstadt durchgeführt. Dies führte zu folgendem Ergebnis: Bei Eingabe des Zielortes "Bad Münstereifel, Trierer Straße" führt die Navi-Anfahrt über die A 1 zur Anschlussstelle Bad Münstereifel, dann über den Nöthener Kreisel, von wo laut Dr. Sienko 65 Prozent des Gesamtverkehrs zu erwarten sei. Die Anfahrt nach erfolgter Eingabe der an die Trierer Straße angrenzenden(!) "Orchheimer Straße" führt allerdings über die A1 - Anschlussstelle Wißkirchen, ebenso ist dies der Fall bei der Eingabe von "Bad Münstereifel". Also fahren bezogen auf diesen beispielhaften Test alle Fahrzeugführer, die "Bad Münstereifel" ohne weitere Einschränkung durch Straßennamen eingeben, letztlich aus Stellungnahme Beschlussvorschlag zu 3. Erhebung und Prognose der Verkehrsströme/ Problematik Navigationsgeräte Für die Verteilung des Zusatzverkehrs wurde in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW, Niederlassung Euskirchen eine Verteilung von 65 % aus Richtung Autobahn / Nöthen, 30 % aus Richtung Euskirchen und 5 % aus südlicher Richtung definiert. Diese Verkehrsverteilung erfolgte übereinstimmend mit dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW und bildet ein realistisches Szenario ab. Mögliche Verlagerungen aus der Achse Autobahn / Nöthen auf die Achse Nord / Euskirchen bewirken nur marginale Änderungen der Ergebnisse. zu 3. Erhebung und Prognose der Verkehrsströme/ Problematik Navigationsgeräte Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die Frage der Zielführung durch Navigationsgeräte richtet sich ausschließlich nach den üblichen Grundeinstellungen „…schnellste Wegstrecke … kürzeste Wegstrecke… Autobahn…“. Für den Eingabemodus „schnellste Wegstrecke“ wurde bei fünf marktüblichen Navigationssystemen ein Test durchgeführt, der als schnellste Wegführung die Strecke über die Autobahn / Nöthen vorgibt. In diesem Zusammenhang wird auf die Errichtung eines Park-Leit-Systems verwiesen. Mit der Inbetriebnahme des notwendigen Park-Leit-Systems werden die Bedenken nicht eintreten. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 45 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag zu 4. Vorschlag einer Bushaltestelle an der B51/Delle Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 4. Vorschlag einer Bushaltestelle an der B51/Delle Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Richtung Norden an. Der für diese Richtung angenommene Prozentwert von 35 Prozent des Gesamtverkehrs könnte daher tatsächlich deutlich überschritten werden. Ich frage mich, ob die Parkmöglichkeiten im Norden dann noch ausreichend sind und nicht erweitert werden müssen. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der Leistungsfähigkeit des angekündigten Parkleitsystems bei Aus- und Überlastung der nördlichen Parkräume ("normale" Hinweistafeln oder elektronische Anzeigen mit näheren Hinweisen?). Sollten die Verkehrsströme letztlich anders als am 22.11.2012 vorgestellt prognostiziert werden müssen, sind weitere Lösungsansätze gefragt, um den Verkehr aus dem Norden herauszuhalten (z.B. Installieren von Hinweistafeln auf der Autobahn ähnlich den Hinweisen zur Anfahrtstrecke zum Phantasialand, schaffen weiterer Parkmöglichkeiten im Norden, sonstige Möglichkeiten). 4. Vorschlag einer Bushaltestelle an der B51/Delle Diesen in einem leider etwas langen Vortrag enthaltener Vorschlag aus der Bürgerversammlung halte ich für ausgesprochen gut und naheliegend. Denn alle Schüler des St. MichaelGymnasiums und der Grundschule könnten ihre Schulen sicher erreichen. Bei dieser Variante ist die Entfernung zur Schule geringer und die betreffenden Schüler halten als passierende Fußgänger an den Einfahrten zum neuen Parkhaus Trierer Straße und ganz besonders an der Einmündung Trierer Straße/Große Bleiche den Verkehr weder morgens noch mittags auf. Außerdem werden dadurch Gefahrenmomente für die Schüler ausgeschlossen. Die Umsetzung dieses Vorschlages halte ich aus Verantwortung für die Schüler und auch für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs für annähernd zwingend, weil eine ähnlich gute Idee jedenfalls derzeit für mich nicht zu erkennen ist. Ein durch die betroffenen Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 46 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag 5. Hohe Überlastung an bestimmten Tagen ist zu erwarten An nicht wenigen Tagen sind bereits jetzt die Parkräume ausgelastet, manchmal auch überlastet. Ganz besonders an diesen Tagen werden die zusätzlich geplanten Parkplätze nicht ausreichen. Als nicht abschließend aufgezählten Beispielen mögen hier dienen: die Öffnungstage des Weihnachtsmarkt, der gleichzeitig stattfindende Basar des St. Angela-Gymnasiums (Sa/So), die am ersten Januarwochenende stattfindenden Fußballturniere des SV Nöthen und des SV Firmenich mit ca. 80-100 teilnehmenden Mannschaften (Sa, So) in den Sporthallen der Heinz-Gerlach-Halle und des St. Angela-Gymnasiums, sonstige größere Veranstaltungen wie etwa Halbmarathon, Handballturniere, Kirschenmarkt, Kräutertag etc., aber auch einfach nur eine Reihe schöner sonniger Wochenend- und auch Feiertage unabhängig vom Outlet-Zielverkehr. Diese Kollisionen sollten möglichst entschärft werden. Und es wäre darauf zu achten, dass sie nicht noch provoziert werden, z. B. durch verkaufsoffene Sonntage genau an diesen Tagen. zu 5. Hohe Überlastung an bestimmten Tagen ist zu erwarten Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von zusätzlichem Parkraum. Mit den weiteren Maßnahmen im Stadtgebiet von Bad Münstereifel (z.B. Goldenes Tal / Eifelbad) werden weitere Stellplatzmöglichkeiten geschaffen. Die Hinweise werden zu einer hohen Belastung an bestimmten Tagen werden zur Kenntnis genommen. Bei Umsetzung der geplanten Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet ist damit zu rechnen, dass ein ausreichender Parkraum zur Verfügung steht. zu 5. Hohe Überlastung an bestimmten Tagen ist zu erwarten Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 6. Berücksichtigte Eckdaten Noch etwas im Hinblick auf mögliche Straßenüberlastungen: zu 6. Berücksichtigte Eckdaten In die Verkehrsuntersuchungen von Herrn Dr. Sienko sind die Fußgänger, zu 6. Berücksichtigte Eckdaten Der Ausschuss Schüler dieser beiden Schulen eintretendes Verkehrschaos ist dadurch also vermeidbar, wobei zugleich keine Gründe erkennbar sind, die gegen eine dortige Schulbushaltestelle sprächen. Auch ließe sich die Einrichtung dortiger Haltestellen vielleicht schon bis zur Eröffnung des Outlet-Centers verwirklichen und nicht erst erheblich später am bisher ins Auge gefassten Standort zwischen Erft und den Sporthallen. So wäre auch die Übergangszeit bis zur Fertigstellung dieser Haltestellen, die Bürgermeister Büttner angekündigt hatte, nicht mehr nötig und die derzeit unbefriedigende Situation (Dr. Sienko) zumindest zum Teil frühzeitig entschärft. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 47 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. B15 Eingabensteller Datum 20.12.12 Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Dr. Sienko führte sinngemäß aus, die Trierer Straße könne den zukünftig auftretenden Verkehr ohne Probleme aufnehmen. Hat er dabei über bestimmte Eckdaten wie Straßenklassifikation, Straßenbreite und der dadurch zu erwartenden Aufnahmemöglichkeiten hinaus die zahlreichen Störfaktoren bedacht? Dabei denke ich an die Fußgänger, die die Fußgängerüberwege am Altersheim und an der Großen Bleiche überqueren, an diejenigen, die ohne Nutzung der Fußgängerüberwege auf die andere Straßenseite wechseln, um den Orchheimer Platz zu erreichen aber auch an den in die beiden Parkhäuser nach links einbiegenden und auf freie Bahn wartenden Pkw-Verkehr. die Fußgängerüberwege und die links einbiegenden PKW berücksichtig. Die Sicherung der Maßnahmen (z. B. Fußgängerüberwege) erfolgt in einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW. Mit dem Landesbetrieb wurden die Maßnahmen und die Eckdaten abgestimmt. empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 7. Pünktliche Fertigstellungszeit der neuen Parkräume Eine Frage bleibt noch: Werden die neuen Parkflächen rechtzeitig fertig sein? So wie man von neu eröffneten Geschäften/ Betrieben rechtzeitig fertiggestellte Stellplätze erwartet, so sollte man auch erwarten dürfen, dass die neuen Parkräume fertig sind, wenn das Outlet-Center eröffnet wird. Sollte dies nicht gelingen, möchte ich darauf hinweisen, dass andernfalls die nötigen Baustellen während der der Bauphasen einen heftigen Parkplatzmangel zur Folge haben werden und die Baustellensituationen einen negativen Eindruck auf die Besucher hinterlassen werden. zu 7. Pünktliche Fertigstellungszeit der neuen Parkräume Die Planungen sehen zur Eröffnung auch im Interesse der Investoren - vor, dass ausreichend Stellplätze im Stadtgebiet von Bad Münstereifel zur Verfügung stehen. zu 7. Pünktliche Fertigstellungszeit der neuen Parkräume Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 1. Schutz von Kindern und Jugendlichen Kinder und Jugendliche sind die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer mit einem bekanntlich auffallend hohen Unfallrisiko. Ihnen gebühren unser besonderer Schutz und eine erhöhte Aufmerksamkeit. Diesen Aspekt vermissen wir leider im gesamten vorgestellten Verkehrskonzept der Stadt Bad Münstereifel, deren Verantwortliche aus Verwaltung und Politik Bad Münstereifel gerne als Schulstadt bewerben. zu 1. Schutz von Kindern und Jugendlichen Der besondere Schutz und die erhöhte Aufmerksamkeit von Kindern und Jugendlichen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Aus diesem Grund wurden im Verkehrskonzept insbesondere die Verkehrsströme der Fußgänger berücksichtigt. Ziel der Verkehrsplanung ist die Verbreitung der Fußwege und sichere Querungsmöglichkeiten. Im Rahmen des hier zu behandelnden Bebauungsplanverfahrens in Verbindung mit der zu treffenden Verwaltungsvereinbarung ist ein Fußgängerüberweg im Bereich der zu 1. Schutz von Kindern und Jugendlichen Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 48 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag abknickenden Vorfahrt sowie eine Verbreiterung der Gehwege vorgesehen. Im Rahmen der Baugenehmigung wird eine nach dem Stand der Technik sichere Ein- und Ausfahrt zu den Stellplätzen der „Großen Bleiche“ gewährleistet. 2. Ansiedlung von Parkplätzen und –häusern Grundsätzlich halten wir die Ansiedlung von umfangreichen Parkplätzen und – häusern im direkten Umfeld von drei Schulen, einem Kindergarten und einer Senioreneinrichtung aus Gründen der Verkehrssicherheit und aus gesundheitlichen Gründen (zusätzliche Lärm- und Feinstaubbelastungen) für unpassend. Ebenfalls ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass rund 80 Prozent der zu schaffenden Parkmöglichkeiten im südlichen Bereich der Stadt angelegt werden sollen. Der nördliche Stadtteil bleibt weitestgehend unberücksichtigt. zu 2. Ansiedlung von Parkplätzen und –häusern Die Wahl der Standorte für die Erweiterung der Parkplatzkapazitäten erfolgte aufgrund ihrer günstigen Lage zur Innenstadt der Stadt Bad Münstereifel. Alle in Rede stehenden Grundstücke (nördliche wie südliche) befinden sich in fußläufiger Entfernung zur Innenstadt, sind gut an das Verkehrsnetz angeschlossen und werden bereits im Bestand als Parkplätze genutzt. Insbesondere der Lagevorteil ist ausschlaggebend für die Auswahl der Grundstücke. Innerhalb der Stadtumwehrung sind derzeit ebenfalls Parkplätze vorhanden, jedoch ist hier aus stadtgestalterischen und Erschließungsgründen keine Erweiterung durch Parkdecks sinnvoll. Außerhalb der Stadtumwehrung bilden die Standorte die nächstgelegenen Standorte ab, welche Erweiterungsmöglichkeiten aufweisen. Der Standort „Zimmerei“ kann mittlerweile aufgrund der notwendigen Abstände zur B51 nicht weiter verfolgt werden. zu 2. Ansiedlung von Parkplätzen und –häusern Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahren wurden die Auswirkungen auf die angrenzende Kindertagesstätte untersucht. Sowohl im Luftschadstoffgutachten wie auch im Schallgutachten wurde nachgewiesen, dass an allen Immissionsorten die Grenz- bzw. Richtwerte unterschritten werden. 3. Abholverkehr Die vorgestellten Erhebungen und Untersuchungen beziehen sich lediglich auf den morgendlichen Bringverkehr. Wir weisen darauf hin, dass der Abholverkehr mittags bzw. nachmittags nicht untersucht oder dargestellt wurde. Dieser führt unserer Auffassung nach zu völlig neuen Erkenntnissen und Ergebnissen. Im Interesse eines vollständigen Gesamtbildes bitten wir Sie, das nachzuholen. zu 3. Abholverkehr Im Rahmen der Verkehrlichen Stellungnahme zu den „BP Nr. 81 Parkdeck Zimmerei und BP Nr. 82 Parkdeck Große Bleiche in Bad Münstereifel“ (ISAPlan, Leverkusen Januar 2013) wurden für die Parkdecks die vormittägliche Spitzenstunde zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr und die nachmittägliche Spitzenstunden zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr ermittelt und untersucht. In dieser Zeit finden die maximalen ZU- und Ausfahrten zu den Parkdecks statt. Im Rahmen des parallel aufzustellenden „Bebauungsplan Nr. 84 Bad Münstereifel, zu 3. Abholverkehr Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die Untersuchung wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 49 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Goldenes Tal / Eifelbadparkplatz – öffentliche Parkflächen in Bad Münstereifel“ untersucht die verkehrliche Stellungnahmen für die Gesamtauswirkungen im Plangebiet bei der Prognose 2025 die Spitzenstunden vormittags von 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr und nachmittags von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Für die Untersuchung der Zwischenphase 2013 wurde vormittags die gleiche Spitzenstunde untersucht. Nachmittag ist die Spitzenstunden zwischen 17:00 und 18:00 Uhr. Demnach wurde während des Bebauungsplanverfahrens sowohl die Spitzenstunde am Vormittag wie am Nachmittag untersucht. 4. Verlegung Busbahnhof / Planungen im Bereich Sittardweg Wie sprechen uns aus Gründen der Verkehrssicherheit eindeutig gegen die Verlegung des Busbahnhofs auf die andere Seite der Erft aus. Herr Dr. Sienko konnte in keiner Weise die völlig zu Recht und nachvollziehbar vorgetragenen Bedenken von Eltern und Schülern ausräumen. Durch die zusätzliche Ansiedlung eines Kiss-and-ride-Parkplatzes auf der anderen Seite kommt es zu einer deutlich gestiegenen Anzahl von Kreuzungen zwischen Kindern und Jugendlichen mit PKW und Bussen. Die schmale Erftbrücke wird wesentlich häufiger frequentiert. Die Erhöhung dieses Gefahrenpotentials ist in Gänze für uns nicht hinnehmbar. Wir sehen uns mit Ihnen einig, dass im Rahmen der Schulwegsicherheit jegliche Unfallrisiken so weit wie möglich vermieden werden sollten. Deshalb ist auch die jetzige Verkehrssituation rund um die schmale Erftbrücke ein Gefahrenknotenpunkt, der dringend entschärft werden muss. Wir schlagen Ihnen daher vor, folgende Aspekte mit in Ihre Überlegungen zur Umsetzung des geplanten Verkehrskonzeptes einzubeziehen: - Der Busbahnhof verbleibt an der bisherigen Stelle. Die Anordnung im sog. Sägezahnhal- zu 4. Verlegung Busbahnhof / Planungen im Bereich Sittardweg Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 4. Verlegung Busbahnhof / Planungen im Bereich Sittardweg Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 50 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen tesystem erscheint ökonomischer zu sein als bisher. Die Einfahrt auf den Eifelparkplatz erfolgt im Einbahnstraßenverfahren und kann insofern verschmälert werden. PKW und Busse werden über eine neu einzurichtende Ausfahrt etwas vor der zurzeit dort platzierten Skateranlage wieder auf den Sittardweg geführt. Es besteht nur nach rechts eine Abbiegemöglichkeit in den Kreisverkehr. Dort sind alle Richtungsoptionen möglich. - Die Ein- und Ausfahrt auf den Aldiparkplatz vom Sittardweg aus wird geschlossen und auf die Trierer Straße verlegt, entweder über die bereits bestehende Ausfahrt oder vorzugsweise über eine neu einzurichtende Ausfahrt weiter in Richtung des Kreisverkehrs. Es besteht auch hier nur nach rechts eine Abbiegemöglichkeit in den Kreisverkehr. Dort sind wieder alle Richtungsoptionen möglich. - Der Fußgängerüberweg über den Sittardweg wird sichtbar verbreitert und so angelegt, dass er direkt in den Erftbegleitweg mündet. Dieser wird ebenfalls verbreitert und so angelegt, dass dort alle Schülerinnen und Schüler resp. Passanten sicher gehen können. Die Schülerinnen und Schüler der Haupt- und Realschule können ggf. darüber rückwärtig ihre Schule erreichen und wieder zurück zum Busbahnhof gehen, ohne die Trierer Straße oder den Aldiparkplatz nutzen zu müssen. Bauliche Rahmenbedingungen sind entsprechend zu schaffen. Sehr geehrter Herr Büttner, liebe Verantwortlichen, bitte nehmen Sie die Ängste und Sorgen im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen außerordentlich ernst. Schulwegsicherheit ist eine Gemeinschaftsaufgabe zu der wir hiermit mit Verantwortung und Augenmaß beitragen wollen. Stellungnahme Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 51 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. B16 Eingabensteller Datum 21.12.12 Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen 1. Anschreiben zum Teilbereich Goldenes Tal In der Interessengemeinschaft „Stadtentwicklung Bad Münstereifel“ haben sich mehrere Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Bad Münstereifel zusammengeschlossen, um eine nachhaltige Stadtentwicklung zu unterstützen. Herausragendes Thema im Bereich der Stadtentwicklung ist derzeit natürlich des City Outletcenters und die dazu gehörenden Planungen im Stadtgebiet. Auch wenn im Rahmen der derzeitigen Offenlegung nur der Teilbereich Goldenes Ta l/ Eifelbad tangiert ist, möchten wir auch darüber hinaus Anregungen geben, Fragen stellen und erste Einschätzungen kommunizieren. Wir wollen damit die Auswirkungen des City Outletcenters auf Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung in einem ersten Schritt beleuchten. Bitte stellen Sie dieses Anschreiben und alle anhängenden Dokumente allen Mitgliedern des Rates der Stadt zur eigenen Meinungsbildung zur Verfügung. Für den aufgerufenen Teilbereich existieren seit längerem schon Alternativvorschläge, die wir hiermit, auf die aktuellen Begebenheiten angepasst, nochmals einbringen wollen. Der gleichzeitig vorgelegte Fragenkatalog hat einen Schwerpunkt beim zu entwickelnden Gesamtverkehrskonzept für den gesamten Innenstadtbereich. Die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen machte eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den vorgestellten Planungen erst möglich und soll Grundlage für weitere konkrete Vorschläge und Anregungen von unserer Seite sein. Daher möchten wir Sie bitten, unsere Fragen möglichst zeitnah nach den Feiertagen zu beantworten, zumindest soweit Ihnen bereits Antworten oder Entscheidungen vorliegen. Wir bitten ebenfalls um einen Zeithorizont für die Beantwortung aller dann noch verbleibenden Fragen. Selbstverständlich stünden wir für ein persönliches Gespräch zu unseren Fra- Stellungnahme Beschlussvorschlag zu 1. Anschreiben zum Teilbereich Goldenes Tal Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. Soweit in den Anlagen Bezug genommen wird auf Inhalte zum Bebauungsplan Nr. 82 „Parkdeck Große Bleiche“ wird dieses in die Abwägung zu den Anlagen eingestellt. zu 1. Anschreiben zum Teilbereich Goldenes Tal Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 52 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag zu 2.1 Konzept des ZOB Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 2.1 Konzept des ZOB Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. gen und Vorschlägen gegebenenfalls zur Verfügung. Letztlich sollen die Fragen und Anregungen dazu dienen, dem Rat der Stadt Bad Münstereifel eine dem Wohle der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger dienende Entscheidung treffen zu lassen. Wir weisen Sie und die Mitglieder des Rates heute auch darauf hin, dass wir unsere Vorschläge, Fragen und Einschätzungen ebenfalls der regionalen Presse, der zuständigen Kommunalaufsicht und zum gegebenen Zeitpunkt auch dem Petitionsausschuss des Landtages zur Verfügung stellen werden. 2. Anlage 1: Entwurf Schülerkonzept 2.1 Konzept des ZOB In Anlage erhalten Sie eine alternative Planung zu Ihrer bisher bekannten Verkehrsplanung (Stichtag 10.12.2012) mit Schwerpunkt im südlichen Kernstadtbereich, aber auch mit Auswirkungen auf die übrigen Stadtbereiche. Wir bitten Sie diese unserer Anregungen in Ihren öffentlichen Beratungen zu berücksichtigen und sie auch mit uns zu gegebener Zeit vor Ihrer Beschlussfassung im persönlichen Gespräch zu diskutieren. Unsere Vorschläge müssten selbstverständlich in ein Gesamtverkehrskonzept Bad Münstereifel integriert werden, welches allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ansatzweise erkennbar ist. Leitsatz unserer Überlegungen war und ist die Forderung, dass eine Verkehrsplanung im Rahmen der Entwicklung des "City Outlets Bad Münstereifel" die Interessen aller Nutzergruppen des öffentlichen Straßenverkehrs berücksichtigen muss und hierbei der Schwerpunkt auf den Interessen der Bürger der Stadt, insbesondere der Schüler und Senioren, liegen sollte. Insbesondere halten wir das bisher erkennbare Planungsprinzip, nach dem die Interessen der Fashion-Kunden Vorfahrt vor allen anderen Inte- Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 53 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag zu 2.2 Parkdeck Große Bleiche Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 82 „Große Bleiche“ wurde eine Schalltechnische Untersuchung und ein Luftschadstoffgutachten erstellt. Diese weisen nach, dass an allen Immissionsorten (insbesondere am Kindergarten) alle Grenz- bzw. Richtwerte eingehalten werden. zu 2.2 Parkdeck Große Bleiche Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und die Planung für den Bereich der ebenerdigen Stellplätze ressen haben, für durchweg unangebracht. Ihr Konzept eines "ZOB", also eines zentralen Ein- und Ausstiegsplatzes an einem für Münstereifeler Verhältnisse vom Stadtkern weit entfernten Ort, nämlich der westlichen Erftseite, halten wir für sehr nachteilig in mehrfacher Hinsicht. Die Topografie der Kernstadt ruft nach dezentralen Lösungen, die den Verkehr verteilen, statt sich zu konzentrieren. Eine Konzentration westlich der Erft verschärft das Nadelöhr der alten Erftbrücke und verortet Schüler (und Senioren) überwiegend dort, wo sie nicht hin müssen. Diese Lösung ist bei angemessener Durchführung: - erstens unnötig teuer (Neubau alte Erftbrücke und ZOB) - zweitens schafft sie unnötig lange Fußwege der großen Mehrheit der Schüler, die ins Konvikt und in die Innenstadt müssen. - drittens vermindert sie unnötig die Schulwegsicherheit, da alle Schüler befahrene Straßen außerhalb des Mauerringes queren müssen, sich selbst in Gefahr bringen und auch den Verkehr mindestens zweimal am Tag lahm legen. So wird der in Zukunft noch neuralgischere Zebrastreifen an der Ecke Triererstr./ Nöthenerstr. weiter belastet, obwohl er durch die Fashion-Kunden bereits zur Achillesferse des gesamten An- und Abreiseverkehres wird. Ein ständig fließender Verkehr erscheint durch die Fußgängerblockaden an dieser Stelle Wunschdenken. 2.2 Parkdeck Große Bleiche Ihr Konzept eines Parkhauses für max. 250 Stellplätze an der Großen Bleiche, also gerade mal 150 Stellplätzen mehr als bisher dort schon vorhanden sind, halten wir für in mehrfacher Hinsicht nachteilig und unnötig. Erstens stellt dieses Parkhaus Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 54 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen eine erhebliche Belastung für die Kinder des dort ansässigen Kindergartens dar. Stellungnahme Beschlussvorschlag Der Bereich des Parkdecks soll derzeit weiter zu verfolgen. nicht als Satzung beschlossen werden, so dass die Anregungen zum Parkdeck nicht in die Abwägung einzustellen sind. Zweitens ist ein derartiges zweioder dreistöckiges Betongebäude zu nah an der historischen Ring- Der Verkehr kann in der Tat zum mauer gelegen- diese benötigt Kreisverkehr und ins Goldene Tal Abstand und Respekt. geleitet werden. Der Nachweis wurde im Bebauungsplanverfahren Nr. 84 Drittens sind die Baukosten für geführt. Allerdings sieht die Planung gerade mal 150 zusätzliche Stell- der Parkdecks ein dezentrales System plätze unverhältnismäßig hoch. vor, um unnötige Verkehr zu vermeiden und um Fußgängerwege zu miniViertens kann der Verkehr ohne mieren. Aus diesem Grund wird die Probleme auch bis zum AldiErrichtung von Stellplätzen im Bereich Kreisel und ins Goldene Tal wei- der Großen Bleiche aus Sicht der ter geführt werden, dort sind mit Plangeberin als sinnvoll erachtet und geringeren Baukosten leicht mehr soll weiter verfolgt werden. Parkplätze zu schaffen. Festsetzungen zur Kostenstruktur von Fünftens ist dieses Parkhaus an Parkdecks / Stellplätzen überschreiten der Großen Bleiche für die benö- die Regelungsmöglichkeiten von Bautigte Gesamtmenge an Stellplät- leitplänen. Bei Umsetzung der Planung zen nicht nötig. wird geprüft, welche Kostenstruktur für die Stellplätze erfolgen soll. Sechstens ist die Stadt Eigentümer der Grundstücksfläche und Derzeit soll der Bereich des Parkdecks stellt dort ihren Bürgern eine nicht als Satzung beschlossen werden, Umsonst-Parkmöglichkeit für Aus diesem Grund kann die Einwenjeweils 30 Minuten zur Verfüdung zum Thema Rückbau derzeit gung. Diese Dienstleistung würde unberücksichtigt bleiben. in Zukunft größtenteils wegfallen. Siebtens ist völlig ungeklärt, wie die Besitz- und Betreiberverhältnisse geregelt würden und ob dabei nicht Bürgereigentum (städtische Grundstück) nicht langfristig belastet würde, da auch ein Rückbau eines Parkhauses schon jetzt durch Rücklage von Kapital gesichert werden müsste. 2.3 Buswende / kreuzungsfreier Ein- und Ausstieg, Schülerverkehre Ein bereits 2009 im Rahmen der Zukunftswerkstatt von Bürgern dieser Stadt angedachtes und vom heutigen Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses damals skizziertes Konzept der Verkehrsführung im südlichen Vorstadtbereich sah die seit Jahren bestehende Buswende auf dem Handwerkerhof als wichtige Voraussetzung eines kreuzungsfreien Schüler Ein- und Ausstieges dort und an einer zu 2.3 Buswende / kreuzungsfreier Ein- und Ausstieg, Schülerverkehre Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. Bezüglich der dargestellten Meinung, dass die beiden angedachten Parkhäuser im Süden der Kernstadt vollkommen unnötig seien ist anzumerken, dass das Parkdeck „Zimmerei“ nicht weiter verfolgt wird. Das Parkdeck „Große Bleiche“ soll auf Grund von rechtlichen Prüfungen derzeit nicht als Satzung beschlossen werden, sondern nur der Bereich der ebenerdigen Stellplätze. Generell hält die Plangeberin jedoch an dem Konzept der dezentralen Stell- zu 2.3 Buswende / kreuzungsfreier Ein- und Ausstieg, Schülerverkehre Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 55 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Busspur vor dem Konvikt vor. plätze fest. Nachdem Sie diese Möglichkeit der Buswende auf dem Handwerkerhoftrotz Vorkaufsrechtes in Verhandlungen mit den Investoren nicht gesichert haben, sind nun die Architekten H. Hachenberg und N. Schroeteler erneut tätig geworden und haben eine Möglichkeit entwickelt, wie trotz diese Versäumnisses ein kreuzungsfreier Ein-/Ausstieg für Schüler, Senioren, Bürger und Gäste wie Fashion-Kunden realisiert werden kann. Haltestellen in unmittelbarer Nähe zum Orchheimer Tor für den Ein- und Ausstieg eben aller dieser Verkehrsraumnutzer sowie eine Buswende können entsprechend der im Anhang befindlichen Planung realisiert werden. Diese zur Zeit wegen der Aufgabe der Buswende auf dem Handwerkermarkt und der aktuellen Unverkäuflichkeit privater Grundstücke nicht durchführbare Lösung halten wir mittelfristig für die sinnvolle Perspektive einer Haltestellenplanung des Busverkehrs am Orchheimer Tor und im südlichen Bereich der Kernstadt. Denn der Schülerverkehr minimiert dann die Blockade des fließenden Verkehres durch Einund Ausstieg der Schüler kreuzungsfrei neben dem Orchheimer Tor. Busse mit Gästen könnten ebenfalls dort ihr Reisenden aussteigen lassen, PKW-Fahrer mit Fashion-Käufern ebenso. Diese Situation von Haltestellen am Orchheimer Tor und vor dem Konvikt würde dann die Verkehrslage im Golden Tal und an der alten Erftbrücke sehr stark entlasten und eine dezentrale Entflechtung des Verkehrs realisieren. Als Zwischenlösung bis zum späteren Aufkauf der für diese Lösung nunmehr notwendigen privaten Grundstücke schlagen die Architekten Hachenberg / Schroeteler und wir die Nutzung der Parkplätze oberhalb der Burg an der Bundesstraße vor, so dass dort alle Michaelaner und Grundschüler ein und aussteigen Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 56 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen können. Dies kreuzungsfrei und damit sicher, was die Straßen außerhalb des Mauerringes angeht. Darüber hinaus kann die Situation östlich der Erft und südlich vom Aldi- Parkplatz (auch durch diese Entlastung des Schülerverkehrs an der Bundesstraße} problemlos einige Jahre weiter praktiziert werden, weil dort nur noch die Angetaner ein / aussteigen müssten. So würden gegenwärtig praktisch keine Kosten anfallen, weil die Haltestellen an der Bundesstraße quasi bestehen und mit minimalem Aufwand zu unterhalten sind. Die Kosten des späteren Grundstückskaufes neben dem Orchheimer Tor an der Großen Bleiche, so dass diese ins Eigentum der Stadt übergehen und die mittelfristige Lösung möglich wird, sollten teilweise von den City-Outlet-Investoren und teilweise von den Parkeinnahmen auf den verschiedenen geplanten Parkplätzen getragen werden. Auf allen Parkplätzen, deren Setreiber die Stadt selbst bleiben sollte, ist selbst bei einer geringen Parkgebühr mit Mehreinnahmen im Millionenbereich pro Jahr zu rechnen. Das nunmehr von unseren Architekten skizzierte Konzept sieht nur (völlig ausreichende) Parkflächen statt Parkhäuser vor und senkt so die Kosten der Parkraumbewirtschaftung erheblich. Beide von Ihnen angedachten Parkhäuser im Süden der Kernstadt sind, was die Menge der benötigten Stellplätze betrifft, vollkommen unnötig, weil im Goldenen Tal genügend Parkraum zur Verfügung steht und nur geringfügiger Verkehr von der Nöthener Straße bis dorthin weiter geleitet werden müsste. Insgesamt wäre es angemessen, die Erweiterung der Parkflächen im Goldenen Tal und die später notwendigen Umbaumaßnahmen an der Nöthener Straße auf dem von der Eigentümerin erworbenem Grundstück (Buswende) von Stellungnahme Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 57 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag den Investoren bezahlen zu lassen, da sie ja mit dem City-Outlet Anlass und Nutznießer der gesamten veränderten Verkehrsführung sind. Ihnen stünde es selbstverständlich frei, ihren Kunden beim Kauf in den Shops die Parkgebühren zu erstatten. Aber sie stehen auch finanziell in mehrfacher Hinsicht gegenüber der Stadt in der Pflicht, da ihr gesamtes Geschäftsmodell (inklusive erhöhter Abschreibung aller Kosten) ja auf unserer denkmalgeschützten Kernstadt beruht und sie auch in Zukunft erheblicher Nutznießer des historischen Ambientes sind. zu 3. Anlage 2: Dokumentation Verkehr Richtung Bad Münstereifel – Sichere Schulwege Auf die Wiedergabe der Anlage 2 Anmerkung: In der Anlage 2 wurde auf Grund der starken Bebilderung verzichtet. Die Stellungnahme ist werden Untersuchungen und Konzepte zur Anbindung von Bad der originalen Stellungnahme zu entMünstereifel geben und aus Sicht nehmen. Die dargelegten Vorschläge der Einwender sichere Schulwe- sind jedoch nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens sondern beziege aufgezeigt. Diese sind mit hen sich auf das allgemeine Verkehrsmehreren Plänen dargestellt. konzept. Weiterhin wird ein Kreisel am Orchheimer Tor sowie „Parken am Goldenen Tal“ vorgeschlagen. zu 3. Anlage 2: Dokumentation Verkehr Richtung Bad Münstereifel – Sichere Schulwege Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. zu 4. Anlage 3: Parkerträge Der Haushaltsplan ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. Auch die weiteren Eingaben beziehen sich nur indirekt auf die Inhalte des Bauleitplanes. An dem dezentralen Parkraumkonzept soll festgehalten werden. zu 4. Anlage 3: Parkerträge Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 3. Anlage 2: Dokumentation Verkehr Richtung Bad Münstereifel – Sichere Schulwege 4. Anlage 3: Parkerträge Die Stadt Bad Münstereifel hat im Haushaltsplan auf Seite 62 Benutzungsentgelte Parkscheinautomaten für 2013 und 2014 mit je 301.000 € angegeben. Für das Jahr 2015 sind Erträge von 322.000 € angegeben. Das ist verwunderlich. Wo sind hier die Besucher zum City-Outlet Bad Münstereifel Berechnung Besucher pro Jahr durch CityOutlet BM => 1.000.000 Insassen pro PKW => 2,5 PKW pro Jahr => 400.000 Durchschnittliche Verweildauer in Stunden => 3 Parkgebühr pro Stunde => 1 Erträge für die Stadt => 1.200.000 Erträge die durch geplante Parkhäuser anfallen: Große Bleiche => 132 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 58 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Zimmerei => 68 Feuerwehr => 74 Gesamt => 274 Ertragsminderung durch Parkhäuser ca. € => 200.000 Erträge für die Stadt Bad Münstereifel durch Benutzungsentgelte Parkscheinautomaten in € => 1.400.000 Dieser jährliche Ertrag hilft der Stadt Bad Münstereifel aus den negativen Jahresergebnissen herauszukommen und langfristig einen Überschuss zu erreichen. Der größte Teil der PKWStellflächen kann im Goldenen Tal errichtet werden, gemäß Skizze, ca. 80 PKW-Stellplätze. Die restlichen PKW-Stellplätze können unterhalb der Brücke B 51 am Friedhof auf einer zweiten Ebene untergebracht werden. Für die Investoren ist das die preiswerteste Lösung PKWStellplätze für 1.000.000 Besucher zu errichten. Die kostenträchtigen angedachten Parkhäuser entfallen. Nach einer nicht mehr benötigten oder nur teilweisen Nutzung der PKW-Stellflächen durch die Investoren könnten diese die PKW Stellplätze zurückbauen. 5. Anlage 4: 50 Fragen 5.1 Allgemeine Fragen 1. Wer finanziert den Verkehrsplaner ISAPLAN? Stadt, Investoren, oder beide? 2. Welchen Auftragsumfang hat er? Nur Begutachtung der Anfahrbarkeit der geplanten Parkhäuser- umfassendes Verkehrsgutachten mit Schulwegsicherung, überörtliche Zufahrten und Verkehrskonzept für die Innenstadt. 3. Sind alle Planungsansätze mit Budgetangaben versehen, sodass sie auch insgesamt realisieret werden können? 4. Sind Überlegungen zur Verkehrsregelung des Bahnhofumfeldes (Fördermittel sind zugesagt, Stadtanteil ist un- zu 5. Anlage 4: 50 Fragen zu 5.1 Allgemeine Fragen zu Frage 1 und 2: Das Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 82 „Parkdeck Große Bleiche“ wurde vom Investor finanziert. Die Inhalte wurden von der Stadt Bad Münstereifel sowie vom Landesbetrieb Straßenbau.NRW geprüft und bestätigt. Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren Nr. 82 und Nr. 82 wurde geprüft, ob die zusätzlichen Verkehre aufgenommen werden können und ob die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sichergestellt sind. Im Rahmen eines weiteren Auftrages wird aber auch ein allgemeines Verkehrskonzept erstellt. zu Frage 14 und 15: Der Bereich des Parkdecks soll derzeit nicht als Satzung beschlossen werden, zu 5.1 Allgemeine Fragen Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 59 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen klar) integraler Bestandteil des Verkehrgutachtens? 5. Sind regionale und überregionale Rad- und Fußwenderwege im Kernstadtbereich im Gutachten berücksichtigt? 6. Nach grober Überschlagsrechnung sind für die von Dr. Sienko bisher vorgeschlagenen Maßnahmen im öffentlichen Raum im Süden und Norden der Kernstadt mit mind. 1,8 Mio € zu veranschlagen. Wer zahlt? Der Bürger, durch Anheben der Grundsteuer B von 420 auf 610% ab 2013 = 1,3 Mio €/A Mehreinnahmen – die Gewerbetreibenden mit einer Gewerbesteuererhöhung von 415 auf 500% = 0,75 Mio €/A Mehreinnahmen? Die Anlieger durch zusätzliche Anliegerbeiträge; die Investoren als Nutznießer, mit welchem Anteil ? 7. Woher stammt eigentlich die Annahme, dass zusätzliche 1 Mio Menschen nach BAM durch das City-Outlet-Center gelockt werden? Die derzeitig behaupteten 1 Mio Tagestouristen sind gleichermaßen durch Nichts zu belegen. 8. Was passiert, wenn es 1,5 Mio Menschen werden mit täglich 4000 Besuchern und 2000 PKW? 9. Und was passiert, wenn an Ausnahmetagen täglich 1 0000 Besuchern mit 4000 PKW kommen? Anmerkung: Die innerstädtische Fußgängerachse ist 700 Meter lang und ca. 10 Meter breit = = 7000 Quadratmeter. Bei einem Drittel Besucher gleichzeitig ist die Besucherdichte 1 Mensch I 2 qm. 10. Existiert bei der Verwaltung eine Art Master-Plan, aus dem alle Konsequenzen aus dem Planungsvorhaben CityOutlet-Center einerseits ableitbar und alle zusätzlichen fortschreibbar sind? 11. Sind Anträge bei den zuständigen Stellen wegen zusätzlicher verkehrsentlastender Hinweise für den überörtlichen Anfahrverkehr im Hinblick auf die zwei Autobahnanschlussstellen, AS Wiss- Stellungnahme so die Anregungen zum Parkdeck nicht in die Abwägung einzustellen sind. zu Frage 3 bis 13 und 16 Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 60 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen 12. 13. 14. 15. 16. Stellungnahme Beschlussvorschlag kirchen mit dem Zusatzhinweis BAM Nord, AS Mechernich mit dem Zusatzhinweis BAM Süd, gestellt worden? Sind die bekannten, traditionsreichen Stadtfeste in Zukunft noch durchführbar? Existiert (nach allen negativen Erfahrungen, wie z. B. in Duisburg, oder wie es in Köln zur Weihnachts- und Karnevalszeit schon längst üblich ist) ein innerstädtischer Fluchtwegeplan oder ist seine Aufstellung in Arbeit? Verfügen die Parkhäuser über öffentliche Toiletten? Anmerkung: Heute werden schon die verbliebenen gastronomischen Betriebe über Gebühr von Passanten heimgesucht. Welche Anforderungen werden an die Gestaltqualität der Parkhäuser in unmittelbarer Nähe zu den Stadtzugängen gestellt? Wo parken zukünftig die, wie von den Investoren angegebenen, über 200 Mitarbeiterinnen der neuen Geschäfte - und wo die externen, heutigen Bediensteten und Angestellten? 5.2 Schulwegsicherung zu 5.2 Schulwegsicherung (Schulwegssicherungspläne Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitwerden in der Regel mit Leh- planverfahrens. rern, Schulpflegschaften, Sachverständigen und der zuständigen Polizeibehörde erarbeitet. Durch die mit dem CityOutlet-Center verbundenen, zusätzlichen Verkehrsbelastungen und baulichen Änderungen ergibt sich eine neue Ausgangslage für die Schulwegsicherung. 17. Ist die hierdurch erforderliche Neuauflage des vorhandenen Schulwegsicherungsplanes in aller Form geplant? 18. Ist die Kreispolizeibehörde hierzu schon beteiligt? 19. Hat sich die Stadt als Selbstversicherer mit den haftungsrechtlichen Konsequenzen bei nicht ausreichender Schulwegsicherung befasst? zu 5.2 Schulwegsicherung Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 61 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen 20. Sind Konfliktpläne mit allen üblichen Angaben erarbeitet, mit den Beteiligten abgestimmt und der ISAPLAN ausgehändigt worden? 21. Liegen aktuelle Daten über die innerörtlichen Schülerwanderungen zwischen den Schulen, Bahnhof, Bushaltestellen, Schwimmbad und üblichen Anfahrpunkten vor, und sind diese Grundlage der Planungen? 22. Liegen Daten über SchülerRadfahrbewegungen vor? 23. Gibt es eine Statistik über Schulwegunfälle? 24. Sind alle alternativen Standorte für möglichst problemlose Bushaltestellen ausreichend untersucht, ggf. auch entsprechende Vorverhandlungen mit Grundstückeigentümern geführt worden? 25. Sind die zahlreichen, von sachkundigen Bürgern erarbeiteten Planungskonzepte bei der Stadtverwaltung dokumentieret, auf sachdienliche Angaben untersucht und entsprechend der ISAPLAN zur Verfügung gestellt worden? 26. Sind die Anliegerschulen an der Triererstraße über die geplanten baulichen Änderungen der Nebenanlagen und Fahrbahn (breitere Gehsteige, Wegfall von Schutzmauern, Angleichung der Niveauunterschiede) zur Stellungnahme vorgelegt worden, sind die Schulen überhaupt am Verfahren beteiligt? 27. Sind Überlegungen seitens der Stadtverwaltung angestellt worden, welche zukünftigen Konflikte sich aus dem tradierten, „erweiterten Schulhof“ vor dem Michaelgymnasium, angesichts der zu erwarteten Besucherströme, ergeben könnten? Gibt es Lösungsansätze? 28. Sind Bring- und Abholflächen für Schüler- und Kiga-Eltern außerhalb der Stadtmauern so vorgesehen, dass zukünftig eine Einfahrt in die Stadt überflüssig wird? Stellungnahme Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 62 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen 5.3 Innenstadt und MauerGrabenzone Anmerkung: Die kolportierte Äußerung: „Man wage mit dem City-Outlet ein Experiment mit den Bürgern der Innenstadt" ist deshalb schon empörend, weil zu befürchten ist, dass sich Rat und Stadtverwaltung wenig Gedanken um die Belange der Bewohner der Innenstadt gemacht haben und sich womöglich auf das "Durchwursteln" verlassen. Dies ist umso mehr bedauerlich, da auch die Verfasser bei aller Kritik, das Projekt CityOutlet-Center als wichtigen Beitrag für die Ent-wicklung der Stadt auffassen. Durch Nichtstun wird hier allerdings ein Schadens-, Gefährdungs- und Eigentumsvernichtungspotential sichtbar, das nicht hingenommen werden kann. 29. Wie wird die allgemeine Erreichbarkeit von Wohnhäusern, Garagen und Stellplätzen während der Hauptgeschäftszeiten angesichts der zukünftigen Besucherströme sichergestellt? 30. Ist eine Sperrung der 5 Zufahrten in die Stadt tagsüber für PKW vorgesehen, und wie kann die privilegierte Zufahrt der Bewohner technisch sichergestellt werden? 31. Wie soll illegales Parken von Auswärtigen bei Ausschöpfung aller Stellplatzangebote im Umfeld der Innenstadt verhindert werden, welche Strategien sind gegen Parkplatzsuch- verkehr vorgesehen? 32. Wie kann die Stadt sicherstellen, dass Notdienste hindernisfrei (illegale Parker, temporär parkende Zustelldienste) zu ihren innerstädtischen Einsatzzielen und den entsprechenden Ausfahrten gelangen? 33. Anlieferungsfristen müssen den Hauptgeschäftszeiten koordiniert werden, entsprechend freizuhaltende Lieferzonen, die bisher nicht vor- Stellungnahme Beschlussvorschlag zu 5.3 Innenstadt und Mauer- Grabenzone Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. Für den Bereich der Innenstadt wird ein eigenes Verkehrskonzept erarbeitet. zu 5.3 Innenstadt und Mauer- Grabenzone Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 63 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. handen sind, müssen angelegt werden. Welche Regelungen und Kontrollen sind vorgesehen? Wie sollen in Zukunft ganztägig tätige Zustelldienste ihre Kunden erreichen? Wie können Kunden ihre Geschäfte bei schwereren Lasten mit den PKW oder Taxi belästigungsfrei anfahren? Wie können PKW Reisende die Beherbergungsbetriebe erreichen? Heute schon kann festgestellt werden, dass Sperrmüll. Altpapier und insbes. Elektroschrott und geleerte Mülltonnen länger als vorgesehen im öffentlichen Räum liegen bleiben und zur Verunstaltung der historischen Straßen führen. Welche Verhinderungsstrategien hat das Ordnungssamt vorgesehen? Beabsichtigt die Stadt die Imageschädigenden, desolaten, verkehrsunsicheren Straßenpflasterflächen, die verschärft auch durch den Baustellen- Schwerstlastverkehr entstanden sind, für den Publikumsverkehr, wie bisher nicht nur zu flicken, sondern ordnungsgemäß instand zu setzen? Sind in den OutletGeschäften zusätzliche öffentliche Toiletten mit entsprechender Wegweisung vorgesehen? Werden zusätzliche Müllbehälter im Fußgängerbereich bereitgestellt, und ist die mehrfache tägliche Leerung gewährleistet? Beteiligen sich die Investoren an der Reinhaltung des öffentlichen Raumes? Wie ist der störungsfreie Flächenanspruch der Außengastronomie mit den zu erwartenden Besucherströmen zu vereinbaren? Sind Übersichtstafeln zur Käuferorientierung denkmalverträglich vorgesehen? Welche Bedeutung hat die Denkmalbereichsatzung für die Gestaltung der vor der Stellungnahme Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 64 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen 45. 46. 47. 48. 49. 50. Stellungnahme Beschlussvorschlag zu 6.1 O/C insgesamt - Planungsrecht Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 6.1 O/C insgesamt - Planungsrecht Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Mauer geplanten Verkehrsanlagen? Ist dem Verkehrplaner die Denkmalbereichsatzung bekannt? Der vor dem Werther Tor geplante Kreisverkehr führt zu einem kaum zu entwirrenden Knäuel aus Mischverkehren. Hier befindet sich aber ein Entree zur Innenstadt. Werden Alternativen untersucht? Der vorgesehene Kreisverkehr vor dem Werther Tor führt (auch in reduzierter Form) zum Verlust des wertvollen Baumbestandes und zur Herabwürdigung der Grabenzone am bedeutensten Stadttor Münstereifels. Welche Position vertritt hier die UDB unter Beachtung der Denkmalbereichsatzung. Der Konflikt Feuerwehr und Rettungswagen im Einsatz einerseits und ausfahrender Parkverkehr andererseits ist programmiert. Welche einsatzzeitlichen Verzögerungen werden erwartet und welche Abhilfen sind vorgesehen? Ist nicht ein anderer Standort mittelfristig zweckmäßiger? Falls outleteigene Ordnungskräfte z.B. an den Toren eingesetzt werden, welche Zufahrtslegitimation ist für die Kernstadtbewohner vorgesehen? Welche Befugnisse haben outleteigene Ordnungskräfte? 6. Anlage 5: City-Outletcenter Bad Münstereifel 6.1 O/C insgesamt - Planungsrecht Als gesonderte bauliche Maßnahme auf der sog. Grünen wiese wäre das Gesamtprojekt planerisch zu betrachten. Aufgrund der restriktiven Regelungen im Land NRW bei der Errichtung von großflächigem Einzelhandel wäre eine Genehmigung der Maßnahme durchaus fraglich. Zumindest wären Planungsschritte vorab durchzuführen. Durch den Kniff, Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 65 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag zu 6.2 Stadtplanung Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 6.2 Stadtplanung Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. im Bestand zu bauen und keine einzelne große Maßnahme genehmigt zu bekommen, wird die planerische Absicht des Landes NRW unterlaufen. Gleichzeitig entfallen einzelne Planungsschritte. Ein Gesamtverkehrskonzept z.B. vor Durchführung war entbehrlich und wird nunmehr als Argumentationshilfe nachgereicht. Bei einer einzelnen Großmaßnahme würden vor Genehmigung die Auswirkungen auf Bevölkerung und Umfeld geprüft. Nunmehr findet quasi ein Großversuch statt, in dem die Bewohnerinnen und Bewohner Bad Münstereifels zu "Versuchskaninchen" werde. 6.2 Stadtplanung Die Defizite in der nachhaltigen Stadtplanung werden nicht dadurch korrigiert, dass nunmehr eine Ausrichtung ausschließlich auf großflächigen Bekleidungseinzelhandel stattfindet. Fragestellung: - Wie kann trotz City-Outlet die Natur um BAM für den Tourismus genutzt werden? - Wie kann ein Verkehrskonzept zur Verhinderung von übermäßigem Autoverkehr unter Einbindung von Bus und Bahn erreicht werden? - Wie kann durch ergänzende Planungen ein Kontrapunkt zu der Übermacht an Geschäften des City-Outlet erreicht werden und zwar so, dass auch Geschäfte für den Bedarf der Bürger vor Ort entstehen oder bestehen bleiben? - Können Politik und Stadt sich außer für das City-Outlet auch noch für andere wichtige Politikfelder engagieren: Klimaschutz, Eigenständige Energieversorgung (Beteiligung an regionalem Zusammenschluss von Kommunen ohne die großen Stromversorger)? - Wie können bei alledem die Bürger frühzeitig und sinnvoll in weitere Planungen einbezogen werden? Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 66 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen 6.3 Auswirkungen auf die Bevölkerung 6.3.1 Verkehr Prognostiziert werden jährlich 1.000.000 zusätzliche Besucher/Kunden. Bei gleichmäßiger Verteilung auf die Öffnungstage im Jahr (Saisoneffekte/Sales u. ä. werden dabei negiert) wären dies etwa 3000 zusätzliche Fahrzeuge/Tag im Jahr. Wobei die Wochenendbelastung deutlich höher liegen wird. Zufahrt nach Bad Münstereitel dürfte anders als im Verkehrskonzept angenommen, zu einem erheblich höheren Teil aus Richtung Euskirchen erfolgen. Insbesondere bei zunehmender Nutzung von Navigationsgeräten wird dies forciert. Gleichzeitig wird die Nutzung die Wirksamkeit des Parkleitsystems, das installiert werden soll unterlaufen. Die Folge wird zunehmender Parksuchverkehr auch innerhalb des Mauerringes sein. Das im Verkehrskonzept propagierte Tabu der Innenstadt für Outletcenterverkehr erscheint somit eher ein Lippenbekenntnis zu sein. Fraglich erscheint dabei auch die Planung zu sein, die darauf setzt, dass PKW auch weiter entfernt geparkt werden und dann weitere Wege zu Fuß (auch mit vielen Einkäufen) getätigt werden. Dies dürfte in der Masse eher lebensfremd sein. Die Parkplatzkonzeption ist insgesamt eher theoretisch angelegt. Wenn hinter den Ausweichparkplätzen im Goldenen Tal für Eifelbad, Sportwelt Schäfer und die Sporthallen kostenfreie Parkplätze angelegt werden, wer wird die kostenfreie Nutzung durch Schnäppchensuchende verhindern. Verkehrsregelungen bleiben insgesamt eher vage. Verkehrsführung zu den Parkhäusern wird nur angedeutet. Problematisch erscheinen hier auch die Überlegungen zum Parkhaus an der Feuerwache. 6.3.2 Schulwegsicherheit Die angedachte Verlegung des Schulbusverkehres auf die andere Erftseite führt zu erheblichen Stellungnahme Beschlussvorschlag zu 6.3.1 Verkehr Die Verkehrsuntersuchungen zu Belastungen und Verteilung wurden vom Gutachter mit dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW abgestimmt und vom Landesbetrieb als zutreffend bewertet. Das Parkleitsystem ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens, führt aber dazu, dass in Zukunft Parksuchverkehre minimiert werden. Für den Bereich der Innenstadt wird unabhängig von dem Bebauungsplanverfahren ein Verkehrskonzept erstellt. In diesem Konzept wird die Umsetzung notwendiger Maßnahmen vorbereitet. zu 6.3.1 Verkehr Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. zu 6.3.2 Schulwegsicherheit Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 6.3.2 Schulwegsicherheit Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 67 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Belastungen und Beeinträchtigungen des Verkehrs. Bereits erarbeitete Lösungen werden nicht aufgenommen (Vorschlag Hachenberg / Schroeteler). Geplanter ersatzloser Abriss der Mauer am Konvikt ist mit den Aspekten der Schulwegsicherung nicht vereinbar. 6.3.3 Immissionen Zusätzliche Immissionen werden heruntergespielt. Auswirkungen besonders auf Kleinkinder in der KITA am Parkhaus Große Bleiche, werden nicht hinreichend berücksichtigt. Abgase schaden Kinderlunge. Verkehrsabgase beeinträchtigen die Lungenentwicklung von Kindern vor allem im Säuglingsalter. Das haben Wissenschaftler des Karolinska-Instituts in Schweden herausgefunden. Sie hatten rund 1900 Kinder von der Geburt bis zum Alter von acht Jahren auf ihr Atemvolumen untersucht. Außerdem hatten sie mit einem Computermodell ermittelt, welchen Abgasmengen die Kinder zu Hause, in ihren Kitas oder in ihren Schulen ausgesetzt waren. Die Forscher kommen zu dem Schluss, dass das Risiko für Achtjährige, schlechtere Lungen zu haben als Gleichaltrige, desto höher ist, je mehr Abgasen sie im Säuglingsalter ausgesetzt waren. Das gelte besonders für Jungen und für solche Kinder, die an Asthma oder an Allergien litten. (JS) Beschlussvorschlag zu 6.3.3 Immissionen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 82 wurde u. a. eine Luftschadstoffuntersuchung (Peutz Consult GmbH, Dortmund) durchgeführt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an allen Immissionsorten die Immissionsricht- bzw. grenzwerte deutlich unterschritten werden. Hierbei wurde insbesondere die angrenzende Kindertagesstätte in die Untersuchung eingestellt. Demnach liegt keine erhebliche Immissionsbelastung durch die Planung vor. zu 6.3.3 Immissionen Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Ausführlicher Link: http://vvww.aerztezeitung.de/med izin/krankheiten/atemwegskrankh eiten/article/827445/verkehrssmoggift-junge-lungen.html 6.3.4 Stadtbild Die Auswirkungen der Umnutzung der Immobilien in der Innenstadt, die teilweise dazu führen, dass nur noch Erdgeschoss genutzt werden, sowie die Verdrängung des nicht Bekleidungseinzelhandels, führen dazu, dass ein Leben in der Innenstadt im- zu 6.3.4 Stadtbild Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 6.3.4 Stadtbild Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 68 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag zu 6.3.5 Denkmalschutzbereich Die Anmerkungen zum Outletcenter ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 6.3.5 Denkmalschutzbereich Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. mer weniger stattfindet. Die letztlich im Outletcenter beim Verkauf störenden Ureinwohner werden vertrieben, soweit Sie als Kulisse für die Altstadtidylle nicht mehr benötigt werden. In diesem Kontext erscheint auch der Beschluss, einige Märkte und die Kirmes in Frage zu stellen in einem anderen Licht. 6.3.5 Denkmalschutzbereich Grundsätzlich erscheint es problematisch, wenn die Behörde, die das Benehmen mit dem Denkmalschutz feststellt die Stadt Bad Münstereitel ist. Inwieweit bei der eindeutigen Festlegung der Stadtverwaltung auf das Outletcenter ein objektiver Denkmalschutz noch möglich ist, wäre gesondert zu prüfen. Es ist geplant, derzeit nur den östlichen Planbereich (ebenerdige Stellplätze) als Satzung zu beschließen. Der Bereich des Parkdecks soll derzeit nicht als Satzung beschlossen werden. Bei einer zukünftigen Errichtung des Parkdecks ist neben den FestsetzunHinzu kommt, dass die Errichtung gen im Bebauungsplan die Gestalvon Parkhäusern in Bereichen, in tungssatzung zu berücksichtigen. denen grundsätzlich die Gestaltungssatzung gilt, an Stellen, die in direktem Sichtbezug zum Denkmalsbereich stehen, als problematisch angesehen werden können. 6.3.6 Finanzen Die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen, sowohl in Verkehrsplanung, Verkehrsführung als auch Eigentumsverhältnissen bleibt unklar. Die Frage, wer die baulichen Änderungen der Triererstraße finanzieren soll ist unklar. Der Straßenbaulastträger dürfte nicht in Frage kommen. zu 6.3.6 Finanzen Die für die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 82 notwendigen Maßnahmen in der Trierer Straße werden in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Bad Münstereifel und dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW gesichert. Die diesbezüglichen Kosten werden anschließend vom Investor getragen. Die Sicherung erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag. Darüber hinaus sind unabDie Eigentumsverhältnisse an hängig vom den Maßnahmen zum den zu errichtenden Parkhäusern Bebauungsplan Nr. 82 im Verkehrswurden bislang öffentlich nicht konzept Maßnahmen vorgesehen diskutiert. (z. B. im Bereich de Konvikts), die von der Stadt Bad Münstereifel getragen Ebenso wenig die Frage der werden. Haushaltsmittel sind hierfür Kosten für Änderungen der Feu- bereit gestellt. erwehrwachenausfahrt. Es steht zu befürchten, dass das Verursa- Das Grundstück, auf dem im Bebaucherprinzip hier nicht gelten wird. ungsplan die überbaubare Grundstücksfläche für das Parkdeck ausgeWie steht es mit Rücklagen für wiesen wird, befindet sich im städtiden Rückbau von Parkmöglichschen Besitz. Aufgrund von Einwenkeiten im Fall des Scheiterns des dungen im Verfahren (vgl. Abwägung Outletcenters? zur Stellungnahme B1) wird dieser Teilbereich derzeit nicht zum Satzungsbeschluss geführt. Die Anregun- zu 6.3.6 Finanzen Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 69 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag gen zum Parkdeck sind daher nicht in die Abwägung einzustellen. Die Anmerkungen zu der Feuerwehrwachenausfahrt ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. Die Frag zu den Rücklagen bezieht sich auf das geplante Parkdeck. Da der Teilbereich des Parkdecks derzeit nicht zum Satzungsbeschluss geführt, sondern ausschließlich der östliche Bereich mit den geplanten ebenerdigen Stellplätzen als Satzung beschlossen werden soll, ist die Anmerkung derzeit nicht in die Abwägung einzustellen. 6.4 Fazit Die Errichtung des Outletcenters erfolgt ohne Befragung der Betroffenen. Die Legitimation durch die vergangene Kommunalwahl ist nicht ausreichend, um solch für die Stadt existenzielle Entscheidungen durch den Rat der Stadt alleine zu begründen. B17 ohne Datum zu 6.4 Fazit Das Outletcenter ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. zu 6.4 Fazit Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, hinsichtlich des Verkehrskonzepts folgende Fragen zu stellen, um deren Beantwortung ich Sie bitte. Ich beziehe mich hierbei auf die Gießkanne vom 30.11.2012. zu Fragen 1 bis 10 Fragen 1 bis 10 Die Fragen sind nicht Gegenstand 1. Woher stammen die Annahdieses Bauleitplanverfahrens. men über die zu erwartenden Besucherströme? Gibt es Pläne für den Fall a) dass wesentlich weniger Besucher kommen (z. B. Schließung einzelner Parkhäuser) oder b) dass wesentlich mehr Besucher kommen oder kumuliert an bestimmten Tagen/Wochen im Jahr ein wesentlich höheres Besucheraufkommen als erwartet zu verzeichnen ist? 2. Wie ist gewährleistet, dass es im Fall b) nicht zu einem Verkehrskollaps kommt und dadurch auch nicht kalkulierbare Sicherheitslücken (Brandschutz, Katastrophenschutz etc.) entstehen? 3. Im "Goldenen Tal" wohnen sehr viele kinderreiche Familien. Ist die Schulwegsicherheit für diese Kinder gewährleistet? zu Fragen 1 bis 10 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 70 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen 4. 5. 6. 7. 8. 9. Wie können Kinder, die vom Hennesweg oder vom "Goldenen Tal" (Jakob-KatveyStraße, Wielersbenden, Sittardweg, Blankenheimer Weg) kommen, gefahrlos zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Kita Magische 12, zur Haupt- und Realschule und zum AngelaGymnasium gelangen? Sind die genannten Einrichtungen an den Planungen beteiligt? Im Goldenen Tal befinden sich auch die Sporthallen der Stadt. Hier sollen zusätzliche Parkflächen entstehen. Wurde ein Konzept erarbeitet, dass die Sicherheit der Kinder und Schüler, die dort zu Fuß die Sporthallen erreichen möchten, gewährleistet? Sind gesonderte markierte Fuß- und Radwege vorgesehen? Sind gesondert ausgewiesene Radwege oder entsprechende Markierungen an der Trierer Straße und im Bereich Feuerwehrwache/neuer Kreisel am Werther Tor geplant? Sind die Radwegebeauftragten des Kreises in die Planungen eingebunden und über die Planungen informiert? Fester Bestandteil des Sachkundeunterrichts im 4. Schuljahr der Grundschule in Bad Münstereifel ist der Verkehrsunterricht. Wo absolvieren diese Kinder künftig ihren "Fahrradführerschein"? Angesichts der Katastrophen bei Massenveranstaltungen in den vergangenen Jahren (z. B. Duisburg): Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die Sicherheit von Outlet-Kunden und Bürgern jederzeit zu gewährleisten. Dies insbesondere in der Vorweihnachtszeit, wenn die "Buden" der Weihnachtsmarktverkäufer zusätzlich Fläche beanspruchen, die für Rettungsfahrzeuge oder Einsatzwagen der Polizei nicht verfügbar sind. Inwiefern hat die Stadt bei den Planungen des Besucheraufkommens und der Sicherstellung der Sicherheit desselben berücksichtigt, dass die meisten Besucher- Stellungnahme Beschlussvorschlag Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 71 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag zu Brandschutzkonzept Große Bleiche Es ist geplant, derzeit nur den östlichen Planbereich (ebenerdige Stellplätze) als Satzung zu beschließen. Der Bereich des Parkdecks soll derzeit nicht als Satzung beschlossen werden. Bei einer zukünftigen Errichtung des Parkdecks ist im Baugenehmigungsverfahren ein Brandschutzkonzept zu erstellen. zu Brandschutzkonzept Große Bleiche Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. wie in allen Städten - wohl in der Vorweihnachtszeit zu erwarten sind? Welche Lösungsansätze wurden erarbeitet, um sicherzustellen, dass sowohl Schüler (Michaelgymnasium), die ihre Pausen am Salzmarkt verbringen, als auch Besucher und Einwohner jederzeit sicher sein können, dass Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können? 10. Gibt es ein erweitertes Brandschutzkonzept für die Innenstadt, dass die neu entstehenden Konfliktsituationen beinhalten? Konfliktsituationen ergeben sich etwa aus der zusätzlichen Zahl an Fußgängern und dem Anlieferverkehr, der in der gesamten Orchheimer Straße zu erheblichen Problemen im Brand- oder Rettungsfall führen dürfte. Brandschutzkonzept Große Bleiche 11. Welches Brandschutzkonzept hat die Stadt für den Fall erarbeitet, dass die Kita Magische 12 und das Parkhaus Bleiche gleichzeitig Feuer fangen? Wohin gehen die Kinder der Kita in diesem Fall? 12. Wie können Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder Rettungswagen künftig den Außenbereich der Kita erreichen, etwa im Falle eines Brandes des Holzhauses auf dem Außengelände der Kita oder im Fall eines Notfalles, der den Transport eines Kindes, das sich im Außenbereich befindet, zunächst unmöglich macht, notärztliche Versorgung mittels eines Rettungswagens aber dringend erforderlich ist? Frage 13 zu Frage 13 13. Ist geplant, angesichts der Die Frage ist nicht Gegenstand dieses zu erwartenden Konfliktsitua- Bauleitplanverfahrens. tion zwischen Besucherströmen, Schülern und Einwohnern einerseits und traditionellen Veranstaltungen (z. B. Kirmes, Weihnachtsmarkt) innerhalb der Stadtmauer zu Frage 13 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 72 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Bau und Finanzierung 14. In wessen Auftrag werden die Parkhäuser gebaut? 15. Wer bezahlt den Bau der Parkhäuser? 16. Wer legt die Höhe der Parkgebühren fest und wem kommen die Einnahmen aus den Parkhäusern zugute? 17. Wird es weiterhin die Möglichkeit geben, eine halbe Stunde frei zu parken und wenn ja, wo? 18. Wo parken künftig die Bewohner dieser Stadt, die ihre üblichen "kleinen Wege" (Bäcker, Bank, Metzger) zu erledigen haben? 19. Wie stellt die Stadt sicher, dass die auf der Bürgerversammlung versprochenen "kostenfreien" Parkplätze für Anwohner der Stadt nicht von Outlet-Kunden blockiert werden? zu Bau und Finanzierung Es ist geplant, derzeit nur den östlichen Planbereich (ebenerdige Stellplätze) als Satzung zu beschließen. Der Bereich des Parkdecks soll derzeit nicht als Satzung beschlossen werden. Bei einer zukünftigen Errichtung des Parkdecks soll dieses von den Investoren gebaut und finanziert werden. Da der Teilbereich des Parkdecks derzeit nicht zum Satzungsbeschluss geführt werden soll, sind die weiteren Fragen derzeit nicht in die Abwägung einzustellen. zu Bau und Finanzierung Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Holen und Bringen der Kinder 20. Wo können Eltern, die ihre Kinder in der Magischen 12 oder im Holzhaus angemeldet haben, ihre Kinder künftig mit dem Auto bringen/holen? Dies ist insbesondere für Eltern mit sehr kleinen oder behinderten Kindern wichtig. Gibt es freie Parkflächen vor der Kita, die ausschließlich der Kita zugewiesen werden? zu Holen und Bringen der Kinder Die Eltern, die ihre Kinder in der Magischen 12 oder im Holzhaus angemeldet haben können die neuen ebenerdigen Stellplätze im östlichen Planbereich sowie die vorhandenen Stellplätze im westlichen Bereich nuten, um ihrer Kinder zu holen bzw. zu bringen. zu Holen und Bringen der Kinder Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen 21. Wer zahlt die angedachten straßenbaulichen Maßnahmen (z. B. Kreisel, Trierer Straße), die Herr Sienko den Bürgern als Lösung präsentiert hat? zu Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen Die für die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 82 notwendigen Maßnahmen in der Trierer Straße werden in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Bad Münstereifel und dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW gesichert. Die diesbezüglichen Kosten werden anschließend vom Investor getragen. Die Sicherung erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag. Darüber hinaus sind unabhängig vom den Maßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 82 im Verkehrs- zu Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. andererseits diese Veranstaltungen oder einen Teil der Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen nicht mehr zuzulassen? Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82 „Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ Seite 73 Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Stand: 27.05.2013 Ldf. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag konzept Maßnahmen vorgesehen (z. B. im Bereich de Konvikts), die von der Stadt Bad Münstereifel getragen werden. Haushaltsmittel sind hierfür bereit gestellt. Straßenbaumaßnahmen 22. Ist die Fertigstellung der vorgeschlagenen straßenbaulichen Maßnahmen Grundvoraussetzung für die Eröffnung des Outlets? 23. Wird das Outlet auch eröffnet, wenn die straßenbaulichen Maßnahmen nicht abgeschlossen oder teilweise noch gar nicht begonnen worden sind? 24. Ist die Schulwegesicherheit der Schüler zu jedem Zeitpunkt der Baumaßnahmen gewährleistet? zu Straßenbaumaßnahmen Die für den Bebauungsplan Nr. 82 notwendigen Straßenbaumaßnahmen werden im Zuge der Errichtung der ebenerdigen Parkplätze umgesetzt. Die zeitlichen Regelungen erfolgen in der zwischen der Stadt Bad Münstereifel und dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW zu schließenden Verwaltungsvereinbarung. Die Eröffnung des Outlets und die Schulwegsicherheit ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahren. zu Straßenbaumaßnahmen Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.