Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
581 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
28.05.13, 18:15
Aktualisiert
28.05.13, 18:15
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Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
„Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“
Seite 1
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB
Allgemeines
Im Rahmen der öffentlichen Auslegungen gingen von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
größtenteils Stellungnahmen zum eigentlichen Parkdeck ein. Für den Bereich des Parkdecks wird auf Grund der Stellungnahmen noch Klärungsbedarf zu rechtlichen Fragestellungen gesehen. Aus diesem Grund empfiehlt der Ausschuss dem Rat, den
Bebauungsplan Nr. 82 „Parkdeck Große Bleiche“ in zwei Teilbereiche aufzuteilen und derzeit nur den „Teilbereich 1 - ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ als Satzung zu beschließen. Der „Teilbereich 2 – Parkdeck Große Bleiche“ soll demnach derzeit
nicht als Satzung beschlossen werden. Das nachstehende Abwägungsprotokoll bezieht sich daher größtenteils nur auf die
Bereiche der ebenerdigen Stellplätze.
T1
Bezirksregierung Düsseldorf, KBD,
40408 Düsseldorf
12.02.13
Die Auswertung des Plangebietes war möglich.
Die dem KBD vorliegenden Informationen ergeben keine Hinweise auf das Vorhandensein
von Kampfmitteln. Eine Garantie
auf Kampfmittelfreiheit kann
gleichwohl nicht gewährt werden.
Generell sind Bauarbeiten sofort
einzustellen sofern Kampfmittel
gefunden werden. In diesem Fall
ist die zuständige Ordnungsbehörde, der KBD oder die nächstgelegene Polizeidienststelle
unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten
mit erheblichen mechanischen
Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc. wird eine
Sicherheitsdetektion empfohlen.
Die weitere Vorgehensweise ist
dem beiliegenden Merkblatt zu
entnehmen. Vorab werden dann
zwingend Betretungserlaubnisse
der betroffenen Grundstücke und
eine Erklärung inkl. Pläne über
vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses
schriftlich zu bestätigen.
Teile der beantragten Fläche sind
vom KBD bereits ausgewertet
worden. Bezüglich des alten
Ergebnisses wird auf die Stellungnahme 22.5-3-5366004-6/11
vom 01.02.2011 verwiesen. Die
obigen Empfehlungen beziehen
sich daher ausschließlich auf den
übrigen, ergänzenden Bereich.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
In der angesprochenen Stellungnahme zur Kenntnis zu
22.5-3-5366004-6/11 vom 01.02.2011 nehmen.
werden für die bereits ausgewerteten
Bereiche die gleichen Empfehlungen
ausgesprochen, wie in der vorliegenden Stellungnahme.
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
„Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“
Seite 2
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
T2
Erftverband,
50103 Bergheim
25.02.13
T3
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Regionalniederlassung VilleEifel,
53874 Euskirchen
07.03.13
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Es wird darauf hingewiesen, dass
aufgrund der geologischen Verhältnisse und der Geländemorphologie im Bereich des Plangebietes die Grundwassersituation
nur anhand einer Sondierung vor
Ort ermittelt werden kann. Das
Parkdeck "Große Bleiche" liegt
im überschwemmungsgefährdeten Bereich. Sofern Hochwasser
ungehindert das Parkdeck überströmen kann, bestehen hier aus
wasserwirtschaftlicher Sicht keine
Bedenken, sofern ein Uferstreifen
von 15 m frei von jeglicher Bebauung und Infrastruktur bzw.
Erschließung bleibt und unsere
Stellungnahme vom 07.10.2012
an die Stadt Bad Münstereitel
weiterhin berücksichtigt wird.
Der Hinweis zur Grundwassersituation
wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
1. Vollständigkeit der Unterlagen
Zur Bauleitplanung kann seitens
der Straßenbauverwaltung keine
endgültige Stellungnahme abgegeben werden. Die vorliegende
Bauleitplanung beinhaltet lediglich einen Bruchteil eines Verkehrsgutachtens, das - wie in
vorangegangenen Gesprächen
und Schreiben gefordert - sämtliche Änderungen, die verkehrliche
Auswirkungen haben, berücksichtigen sollte. Im vorliegenden
Bebauungsplan werden nur die
beiden Parkdecks "Zimmerei"
und "Große Bleiche" zur Beurteilung herangezogen. Erst bei
Vorlage des Gesamtgutachtens
kann eine Beurteilung jeder einzelnen Maßnahme erfolgen.
zu 1. Vollständigkeit der Unterlagen
Im Nachgang zur Offenlage wurde
dem Landesbetrieb Straßenbau NRW
ein Gesamtgutachten zu den Maßnahmen im südlichen Bereich der
Innenstadt zur Verfügung gestellt. Die
notwendigen Maßnahmen wurden
zwischen Herrn Dr. Sienko und dem
Landesbetrieb abgestimmt. Die Begründung wurde um die Ergebnisse
der Abstimmung ergänzt und erneut
dem Landesbetrieb zur Abstimmung
vorgelegt. Mit Datum vom 15.05.2013
teilte Landesbetrieb Straßenbau NRW
mit, dass die nun vorliegenden Gutachten und Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 82 „Parkdeck Große
Bleiche“ vom Landesbetrieb akzeptiert
und mitgetragen werden.
zu 1. Vollständigkeit der Unterlagen
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zum Hinweis zu
nehmen und die
geänderte Begründung zu beschließen.
2. Änderungen
Sämtliche Änderungen / Baumaßnahmen im Straßenraum der
L 165 zur Erschließung, wie
Linksabbieger u. ä. gehen zu
Lasten der Stadt Bad Münstereifel.
3. Verwaltungsvereinbarung
Für die Anbindung des Plangebietes an die L 165 ist der Ab-
zu 2. Änderungen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Baumaßnahmen gehen
zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel.
Diese trifft Vereinbarungen mit dem
Bauherrn zur Kostenübernahme.
zu 2. Änderungen
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
zu 3. Verwaltungsvereinbarung
Im Rahmen der Umsetzung der Planung wird eine Verwaltungsvereinba-
zu 3. Verwaltungsvereinbarung
Es ist geplant, derzeit nur den östlichen Planbereich (ebenerdige Stellplätze) als Satzung zu beschließen.
Demnach wird der Bereich des Parkdecks derzeit nicht als Satzung beschlossen, so dass die Anregungen
zum Parkdeck nicht in die Abwägung
einzustellen sind.
Im Schreiben vom 07.10.2012 wird
Bezug genommen auf das Regenüberlaufbecken Werther Tor sowie auf eine
Zufahrtsbrücke. Dieses Anregungen
bezieht sich jedoch auf den Bebauungsplan Nr. 83 „Parkdeck Feuerwache“ und sind daher nicht Gegenstand
dieses Verfahrens. Des Weiteren werden in diesem Schreiben - wie im
aktuellen Schreiben auch - der Uferstreifen (15 m), die Grundwassersowie die Hochwassersituation angesprochen. Andere Erkenntnisse als
aus dem aktuell vorliegenden Schreiben gehen aus den genannten Schreiben nicht hervor.
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
T4.1
Eingabensteller
Kreis Euskirchen,
53877 Euskirchen
Datum
11.03.13
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
schluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Bad
Münstereifel und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel in
Euskirchen, erforderlich. Mit dem
Bau der Anbindung darf vor Abschluss der Vereinbarung nicht
begonnen werden.
rung zwischen dem Landesbetrieb und
der Stadt Bad Münstereifel getroffen
(Trierer Straße). Vorher wird nicht mit
einem Bau der Anbindung begonnen.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
4. Lärmschutzmaßnahmen
Der Landesbetrieb weist darauf
hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch
Verkehr auf der L 165 erforderlich
sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der
Stadt Bad Münstereifel. Auch
künftig können keine Ansprüche
in Bezug auf Lärmsanierung
gegenüber dem Landesbetrieb
geltend gemacht werden.
zu 4. Lärmschutzmaßnahmen
Es sind keine Schutzmaßnahmen
gegen den Lärm durch Verkehr erforderlich.
zu 4. Lärmschutzmaßnahmen
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
1. Allgemeines
Seitens des Kreises Euskirchen
bestehen gegen die Aufstellung
des Bebauungsplanes keine
grundsätzlichen Bedenken. Es
wird jedoch darum gebeten, die
nachfolgend aufgeführten Anregungen und Bedenken der Fachabteilungen bei der Festsetzung
des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:
zu 1. Allgemeines
Der allgemeine Hinweis wird zur
Kenntnis genommen. Die Abwägung
erfolgt zu den jeweiligen unten aufgeführten Punkten.
zu 1. Allgemeines
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen die nachfolgenden Ausführungen zu beachten.
zu 2. Immissionsschutz
Der Bebauungsplan sieht für das gesamte Plangebiet die Festsetzung
einer Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche mit Parkdeck“ vor. Das in das
Gutachten eingestellte Parkdeck (dieser Teilbereich soll derzeit nicht als
Satzung beschlossen werden) sowie
die ebenerdigen Stellplätze sind demnach öffentlich gewidmet. Das Vorhaben wurde dementsprechend nach
den rechtlich gültigen Immissionsschutzanforderungen der 16. BImSchV
unter Anwendung RLS 90 im Zusammenhang einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche überprüft und beurteilt.
Als Ergebnis der Überprüfung kann
festgehalten werden, dass die entsprechenden Immissionsgrenzwerte
Die Geräusch-Charakteristik des an den zum Vorhaben angrenzenden
Parkdecks und Parkplatzes (Spit- Immissionsbereichen sowohl tags als
zenpegel, Türenschlagen, Motor- auch nachts eingehalten werden.
starten, Anfahr- und Abfahrgeräusche usw.) ist eher vergleich- Zum vorbeugenden Immissionsschutz
2. Immissionsschutz
Im Rahmen der Erstellung des
Bebauungsplanes Nr. 82 der
Stadt Bad Münstereitel "Große
Bleiche" wurden gemäß der
schalltechnischen Untersuchung
der Fa. Kramer Schalltechnik
GmbH die Immissionsgrenzwerte
der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) zugrunde
gelegt (Bericht Nr. 12 02 018/05
vom 18.01.2013 und Ergänzungen vom 28.01.2013) und der
Nachweis geführt, dass die vom
geplanten Vorhaben verursachten Schallimmissionen in den
angrenzenden Bereichen die
entsprechenden Immissionsgrenzwerte einhalten.
zu 2. Immissionsschutz
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
der Empfehlung
des Kreises Euskirchen nicht zu
folgen.
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
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Seite 4
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
bar mit der von Anlagen als mit
fließendem Verkehr auf einer
Straße.
Stellungnahme
(rechtlich nicht notwendig) empfiehlt
der Kreis in seiner Stellungnahme, die
Bewertung des Parkdecks sowie der
zulässigen ebenerdigen Stellplätze im
Aus Sicht des vorbeugenden
Osten des Plangebietes mittels der
Schallschutzes sollten Parkplätze Anwendung des § 22 BImSchG unter
und Parkhäuser, insbesondere in Berücksichtigung der TA Lärm durchder konfliktträchtigen Situation
zuführen, welches eine „schärfere“
mit einer unmittelbar benachbar- Beurteilungsgrundlage darstellt.
ten Kindertagesstätte mit zugehörigem Außenspielgelände, in
Die Bewertung nach TA Lärm unterBezug auf ihre Schallwirkung wie scheidet sich im Vergleich zur Anwennicht genehmigungsbedürftige
dung der 16. BImSchV insbesondere
Anlagen nach § 22 BlmSchG
in folgenden Punkten.
betrachtet werden.
• geringere Richtwerte bei AnwenAllerdings unterscheidet die Verdung der TA Lärm im Vergleich zur.
waltungs- und Rechtsspre16. BImSchV
chungspraxis zwischen nicht
• TA Lärm zieht zur Bewertung die
öffentlichen Parkplätzen mit hölauteste Nachstunde heran, wähheren Schallschutzanforderungen
rend die 16. BImSchV eine Mittlung
und Parkplätzen als öffentliche
über sechs Stunden vornimmt.
Verkehrsfläche mit geringeren
• TA Lärm betrachtet im Gegensatz
Anforderungen.
zur 16. BImSchV das Spitzenpegelkriterium.
Parkplätze gelten nach einer
Feststellung des BVerwG
Insbesondere das Spitzenpegelkriteri(27.08.1998) erst dann als öffent- um, welches bei der vom Kreis emplich, wenn sie nach den Straßen- fohlenen, aber rechtlich nicht notwengesetzen öffentlich gewidmet
digen Bewertung nach § 22 BImSchG
sind.
zu untersuchen wäre, könnte auf
Grund der geringen Abstände zwiSind straßenrechtlich nicht geschen den Parkplätzen bzw. dem
widmete Parkplätze vorgesehen, Parkdeck und den angrenzenden
sind diese nicht öffentlichen Park- Nutzungen zu einer nicht möglichen
flächen wie nicht genehmigungs- Nutzung des Vorhabens zur Nachtzeit
bedürftige Anlagen zu betrachten (22.00 – 6.00 Uhr) führen, da bereits
und unterliegen der Beurteilung
das Türen- bzw. Kofferraum schlagen
nach§ 22 BlmSchG unter Bevon einem Fahrzeug ausreicht, um
rücksichtigung der TA Lärm und
den zulässigen Spitzenpegel in der
den Empfehlungen der Parkplatz- Nachtzeit zu überschreiten. Des Weilärmstudie.
teren ist anzumerken, dass der Kindergarten in der Regel zur Nachtzeit
Aus Sicht des vorbeugenden
nicht genutzt wird. Darüber hinaus
Schallschutzes wird empfohlen,
werden die Parkplätze zur Nachtzeit
diese Unterscheidung hier im
kaum genutzt werden, da diese größkonkreten Fall nicht anzuwenden, tenteils von Besuchern der Innenstadt
sondern die parkplatztypische
der Stadt Bad Münstereifel, der anGeräusch-Charakteristik des
grenzenden Nutzer (Kindergarten)
eigentlichen Parkvorganges
selbst oder Berufstätigen genutzt wer(Türenschlagen, An- und Abfahr- den. Gänzlich kann eine geringfügige
geräuche, usw.) die durch die 16. Nachtnutzung auf den öffentlich geBlmSchV und die RLS-90 nicht
widmeten Parkplätzen jedoch nicht
erfasst wird, im Sinne einer beausgeschlossen werden, so dass es
lastbaren Immissionsprognose
zu vereinzelten Türschlagen etc.
mitzubetrachten. Je empfindlicher kommen kann. Aus rechtlicher Sicht ist
und schutzwürdiger Bereiche
es auf Grund der aufgeführten Gründe
sind, die von den Wirkungen des angemessen und auch ausreichend,
beabsichtigten Vorhabens betrof- die Beurteilung und Überprüfung anfen sind, desto mehr sollte die
hand der rechtlich gültigen Immissischalltechnische Untersuchung
onsschutzanforderungen der 16.
Beschlussvorschlag
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
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Seite 5
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
die Verhältnisse im konkreten
Einzelfall berücksichtigen, um im
Rahmen des bauplanerischen
Verfahrens mögliche Konfliktsituationen zu verhindern.
3. Untere Wasserbehörde
3.1 Entwässerung
Gegen die Aufstellung des o. g.
B-Plans bestehen aus abwassertechnischer Sicht keine Bedenken, sofern die nachfolgenden
Punkte Berücksichtigung finden.
Gemäß den vorgelegten Unterlagen ist die Errichtung eines Parkdecks über bestehenden Stellflächen etc. geplant. In den Antragsunterlagen werden keine
Angaben zur Abwasserbeseitigung gemacht. Auf Nachfrage
wurde durch das Büro Huber
Integral Bau GmbH (Frau Lötsch)
per Email am 27.02.2013 mitgeteilt, dass das anfallende
Schmutz- und Niederschlagswasser des Parkdecks "Große
Bleiche" und auch die der neuen
ebenerdigen Stellplätze gesammelt wird und in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet
werden soll. Aus abwassertechnischer Sicht bestehen hier gegen keine Bedenken, wenn die
Kanalisation sowie die nachfolgende Kläranlage ausreichend
hydraulisch bemessen sind.
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
BImSchV unter Anwendung RLS 90 im
Zusammenhang einer öffentlichen
Straßenverkehrsfläche durchzuführen.
zu 3.1 Entwässerung
Im nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren werden die Entwässerung und deren Berechnung im Detail
erstellt und eingereicht. Dabei soll das
anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser der neuen ebenerdigen
Stellplätze gesammelt und in den
vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet werden. Die Kanalisation sowie die Kläranlage können das anfallende Wasser aufnehmen.
zu 3.1 Entwässerung
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen und die Begründung klarstellend anzupassen.
Die Begründung wird um das Thema
Entwässerung ergänzt.
Die Vorgehensweise bezüglich
der Entwässerung sollte in den
Unterlagen zum B-Plan aufgenommen werden.
3.2 Erft
Das o.g. Plangebiet wird von der
Erft durchflossen. Gewässer sind
als wesentliche Bestandteile von
Natur und Landschaft offen zu
halten. Gleichzeitig ist es zur
Entwicklung und zur Verbesserung des ökologischen Zustandes
der Gewässer (WWRL, Umsetzungsplan Erft) erforderlich, dass
neben den Wasserflächen auch
die Uferbereiche und das Umland
bei den Ausweisungen im Bebauungsplan Berücksichtigung
finden. Aus diesem Grunde ist es
gem. § 97 (6) § 90 a Landeswassergesetz (LWG) notwendig,
beidseitig entlang des v. g. Gewässers ab Böschungsoberkante
zu 3.2 Erft
Das Plangebiet wird nicht direkt von
der Erft durchflossen. Es liegt östlich
der Erft. Das geplante Parkdeck (dieser Teilbereich soll derzeit nicht als
Satzung beschlossen werden) liegt
über 15 m von der Böschungsoberkante der Erft entfernt. Die ebenerdigen
Stellplätze liegen deutlich weiter als 15
m von der Erft entfernt Des Weiteren
liegt der angesprochene 3 m Streifen
entlang der Böschungskante außerhalb des Geltungsbereiches. Demnach
können diesbezüglich keine Festsetzungen erfolgen. Es sind dort durch
das Planvorhaben auch keine Änderungen bzw. Bebauungen (Häuser,
Garagen, Stellflächen, Einfahrten,
Einfriedungen, Lagerflächen etc.)
zu 3.2 Erft
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
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im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
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Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
einen mind. 3,00 m breiten Streifen als Uferrandstreifen auszuweisen. Dieser Uferrandstreifen
ist von jeglicher Bebauung einschließlich Nebenanlagen (Häuser, Garagen, Stellflächen, Einfahrten, Einfriedungen, Lagerflächen, etc.), Bodenabtragungen
und Bodenanschüttungen freizuhalten. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten des Gewässers und seine Anlieger haben
alles zu unterlassen, was die
Sicherheit und den Schutz der
Ufer gefährden oder die Unterhaltung unmöglich machen oder
wesentlich erschweren würde.
außerhalb des Bebauungsplanverfahrens vorgesehen. Bodenabtragungen
und Bodenaufschüttungen sind ebenfalls nicht vorgesehen.
3.3 Extremhochwasser
Die Parkdecks Große Bleiche
und Goldenes Tal / Eifelbad
werden beim Extremhochwasser
überflutet. Das Extremhochwasser ist in den Hochwassergefahrenkarten der Erft abgebildet.
zu 3.3 Extremhochwasser
Der Hinweis zur Überflutung bei Extremhochwasser wird zur Kenntnis
genommen. Der Bereich des Parkdecks soll derzeit nicht als Satzung
beschlossen werden, so dass die
Anregungen zum Parkdeck nicht in die
Abwägung einzustellen sind.
zu 3.3 Extremhochwasser
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
4. Untere Landschaftsbehörde
4.1 Allgemeines
Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen keine
grundsätzlichen Bedenken gegen
das Vorhaben, wenn ein artenschutzrechtlicher Ausgleich erfolgt ist.
zu 4. Untere Landschaftsbehörde
zu 4.1 Allgemeines
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
zu 4.1 Allgemeines
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
4.2 Teich- und Wiesenfläche
Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist das Areal der Teich- und
Wiesenfläche, das im Laufe der
Planung als Lagerfläche des
Handwerkerhofes umgenutzt
wurde, nicht erwähnt. Es ist nicht
ersichtlich, welcher Zustand zur
Zeit der Kartierung vorzufinden
war. Die Fotos zeigen lediglich
das derzeit als Parkplatz genutzte Gelände, auch textlich findet
sich keine Beschreibung des
Zustandes der östlichen Teilfläche. Hierzu wird eine Aussage
erbeten. Eine Inanspruchnahme
der Fläche als Lagerfläche während der Artenschutzrechtlichen
Prüfung und das Zukippen einer
Wasserfläche ist ein artenschutzrechtlicher Konflikt.
zu 4.2 Teich- und Wiesenfläche
Das Abkippen von Erdaushub auf die
ehemalige Teich- und Wiesenfläche
wurde von der Verfasserin bemerkt
und mit der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) besprochen, aber nicht in
der artenschutzrechtlichen Prüfung
erwähnt. Aufgrund der Stellungnahme
wurde die Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) diesbezüglich fortgeschrieben und der ULB erneut zur Abstimmung vorgelegt. Mit Datum vom
15.04.2013 (siehe Abwägungspunkt
T4.2) akzeptierte die ULB die überarbeitete ASP. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Eintreten eines artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes durch die Aufschüttung ordnungsrechtlich verfolgt wird. Dieses
wird zur Kenntnis genommen.
zu 4.2 Teich- und
Wiesenfläche
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
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Nr.
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Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
4.3 zu erhaltende Gehölze
Es ist darzustellen, welche Gehölze erhalten werden, diese sind
auch im Plan rechtlich zu sichern.
Dies geht aus den Unterlagen
nicht deutlich hervor. Die zu
erhaltenden Gehölze sind während der gesamten Bauphase mit
einem Bauzaun zu sichern.
zu 4.3 zu erhaltende Gehölze
Innerhalb des Geltungsbereiches soll
es im Rahmen des Angebotsbebauungsplans zulässig sein, die Gehölze
innerhalb des Geltungsbereiches zu
entfernen, um keine Einschränkung in
der Ausgestaltung der Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung (z.B.
ebenerdige Stellplätze) zu erhalten.
Demnach erfolgt keine planungsrechtliche Sicherung der Gehölze. Sollten
Gehölze dennoch erhalten bleiben,
werden diese während der Bauphase
vor Beschädigung geschützt.
zu 4.3 zu erhaltende Gehölze
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
der Anregung nicht
zu folgen.
4.4 Artenschutz
Aus Artenschutz-Sicht ergeben
sich Fragestellungen bezüglich
der Jagdhabitate von Mehlschwalbe und Fledermäusen. Ein
Anbringen von Fledermauskästen
hilft hier nicht ausreichend, da
der Jagdraum der Fledermäuse
verloren geht. Eine artenschutzrechtliche Gesamtplanung für alle
Parkplatzvorhaben wird empfohlen. Eine größere Maßnahmenfläche, die für die geplanten und
zukünftigen Vorhaben der Stadt
Bad Münstereitel als Ausgleichsfläche dient wäre sinnvoll. Hierfür
bietet sich die Fläche südlich des
Eifelbades an der Erft an (Gem.
Münstereifel, Flur 7, Flst. 63).
Durch Anlage einer Obstwiese
kann der artenschutzrechtliche
Ausgleich (Jagdhabitat für Fledermäuse) für die B-Pläne Zimmerei und Große Bleiche ausgeglichen werden. Daneben kann
für das Vorhaben Goldenes Tal
der eingriffsrelevante Ausgleich
erfolgen. Untersuchungen zum
artenschutzrechtlichen Ausgleich
Goldenes Tal stehen noch aus,
könnten aber auch auf der Fläche
kompensiert werden.
zu 4.4 Artenschutz
Insgesamt erfolgt ein artenschutzrechtlicher Ausgleich multifunktional innerhalb und außerhalb des Plangebietes.
Im Plangebiet wird das Angebot an
Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse
durch das Anbringen von frostsicheren
Fledermauskästen erhöht. Dabei erfolgt die Anbringung von Fledermauskästen ausschließlich bei Realisierung
des Parkdecks. Derzeit soll dieser
Teilbereich des Bebauungsplanes
nicht als Satzung beschlossen werden
zu 4.4 Artenschutz
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
einen Hinweis in
den Bebauungsplan aufzunehmen
und die Artenschutzrechtlichen
Maßnahmen über
einen städtebaulichen Vertrag zu
sichern.
Aufgrund der Stellungnahme erfolgt
darüber hinaus die Regelung, dass in
naher Umgebung des Plangebietes
das verlorengegangene Jagdrevier auf
der Fläche Münstereifel 7/63 im Verhältnis zwei zu eins ausgeglichen wird.
Die jetzige Grünlandfläche wird zu
einer extensiv bewirtschafteten Obstwiese entwickelt. Die Maßnahme optimiert das Areal für Vögel und Fledermäuse hinsichtlich des Angebotes
an Quartieren (Nistplätze, Übertagungs- und Sommerquartiere) und an
Nahrung (Insekten, Früchte). Die ASP
wird diesbezüglich überarbeitet. Darüber hinaus wird ein Hinweis in den
Bebauungsplan aufgenommen. Die
Sicherung der Maßnahme erfolgt über
einen städtebaulichen Vertrag.
Mit Datum vom 15.04.2013 (siehe
Abwägungspunkt T4.2) akzeptierte die
ULB die überarbeitete ASP sowie die
getroffenen Maßnahmen für den östlichen Bereich, welcher nun als Satzung
beschlossen werden soll. Für die Anmerkungen für den westlichen Teilbereich wird auf den Abwägungspunkt
T4.2 verwiesen.
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Eingabensteller
Kreis Euskirchen
Abt. 60.3 Umwelt und
Planung,
53879 Euskirchen
Datum
15.04.13
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
5. Untere Bodenschutzbehörde zu 5. Untere Bodenschutzbehörde
Aus Sicht der Altlastenproblema- Der Hinweis wird zur Kenntnis getik bestehen unter Heranziehung nommen.
des von mir nach § 8 LBodSchG
geführten Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß § 5
LBodSchG zu erfassenden
schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden
Verdachtsflächen gegen das
Planungsvorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken. Sollten jedoch im Zuge von
Baumaßnahmen vor Ort schädliche Bodenveränderungen festgestellt werden, ist die Untere
Bodenschutzbehörde nach § 2
Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) - unverzüglich
zu informieren.
zu 5. Untere Bodenschutzbehörde
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
6. Untere Abfallbehörde
Gegen das Vorhaben bestehen
aus abfallwirtschaftlicher Sicht
keine grundsätzlichen Bedenken.
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu
beteiligen.
zu 6. Untere Abfallbehörde
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
zu 6. Untere Abfallbehörde
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
7. Träger der Landschaftsplanung
Der Planung wird nicht widersprochen.
zu 7. Träger der Landschaftsplanung
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
zu 7. Träger der
Landschaftsplanung
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Zur Änderung Große Bleiche ist
folgendes festzustellen:
Das Artenschutzgutachten wurde
aufgrund der Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 11.03.2013 klarstellend fortgeschrieben und dem
Kreis zur erneuten Abstimmung vorgelegt. Mit dieser Stellungnahme wird
das Artenschutzgutachten größtenteils
akzeptiert.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen und die
textlichen Festsetzungen um den
Hinweis zum Artenschutz zu ergänzen.
Da der artenschutzrechtliche
Ausgleich nur für den Teil des BPlangebietes berechnet wird, der
aktuell bebaut werden soll (östliche Teilfläche) ist in der Festsetzung des B-Planes zu übernehmen:
Wie bereits unter Abwägungspunkt
T4.1 dargestellt, erfolgt der arten• Bei Einreichung eines Bauan- schutzrechtliche Ausgleich multifunktional innerhalb und außerhalb des
trages für den westlichen Teil
Plangebietes. Im Plangebiet wird das
der Planfläche (bestehender
Parkplatz) ist Ausgleich für den Angebot an Quartiermöglichkeiten für
verlorenen Jagdraum der Fle- Fledermäuse durch das Anbringen von
frostsicheren Fledermauskästen erdermäuse anteilig zu berechhöht. Dabei erfolgt die Anbringung von
nen und zu leisten.
Fledermauskästen ausschließlich bei
• Das Aufhängen der Fledermauskästen soll wenn möglich Realisierung des Parkdecks. Derzeit
an der Süd- oder Ostseite ge- soll dieser Teilbereich des Bebau-
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
schehen. Eine regelmäßige
Kontrolle und Säuberung ist
durchzuführen. Siehe auch
Merkblatt anbei.
Das Eintreten eines artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes
durch die Aufschüttung wird
ordnungsrechtlich verfolgt.
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
ungsplanes nicht als Satzung beschlossen werden. Darüber hinaus
erfolgt die Regelung, dass in naher
Umgebung des Plangebietes das
verlorengegangene Jagdrevier auf der
Fläche Münstereifel 7 /63 im Verhältnis
zwei zu eins ausgeglichen wird. Die
jetzige Grünlandfläche wird zu einer
extensiv bewirtschafteten Obstwiese
entwickelt. Die Maßnahme optimiert
das Areal für Vögel und Fledermäuse
hinsichtlich des Angebotes an Quartieren (Nistplätze, Übertagungs- und
Sommerquartiere) und an Nahrung
(Insekten, Früchte). In der fortgeschriebenen ASP wird entgegen der
Stellungnahme des Kreises sowohl für
den östlichen, wie auch den westlichen
Bereich der artenschutzrechtliche
Ausgleich berechnet. Es wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass die in der ASP ermittelten Maßnahmen durchzuführen sind.
Die Sicherung der Maßnahme erfolgt
über einen städtebaulichen Vertrag.
Der Hinweis bzgl. der ordnungsrechtlichen Verfolgung durch das Eintreten
eines artenschutz-rechtlichen Verbotstatbestandes durch die Aufschüttung
wird zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf das Bebauungsplanverfahren bestehen dadurch allerdings nicht.
T5
LVR – Amt für 14.03.13
Denkmalpflege im Rheinland,
50250 Pulheim
Das LVR teilt mit, dass im Zusammenhang mit den Vorgaben
der Gestaltungssatzung der
Stadt Bad Münstereifel vergleichbare Bedenken bestehen, wie
dieses in der Stellungnahme zum
Bebauungsplan Nr. 81, Zimmerei,
bereits formuliert ist, bestehen.
Die Bedenken beziehen sich auf
die Größe des beantragten Objektes, die Gestaltung sowie die
Dachform.
Insgesamt ist allerdings von hier
aus festzustellen, dass das Parkdeck Große Bleiche bedingt
durch die geringere Geschossigkeit und durch die zurückversetzte Lage (auf einem topografisch
tiefer liegenden Areal) städtebaulich noch als das verträglichste
Vorhaben zur Thematik Parkhäuser gewertet werden kann.
Es ist geplant, derzeit nur den östlichen Planbereich (ebenerdige Stellplätze) als Satzung zu beschließen.
Der Bereich des Parkdecks soll derzeit
nicht als Satzung beschlossen werden,
so dass die Anregungen zum Parkdeck nicht in die Abwägung einzustellen sind.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Bedenken zur
Kenntnis zu nehmen und derzeit
ausschließlich den
östlichen Planbereich zur Satzung
zu beschließen.
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im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
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Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Behörden und Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahmen keine Anregungen
vorgebracht wurden:
•
•
•
•
•
•
Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Schreiben vom 14.02.2013
PLEdoc GmbH, Schreiben vom 14.02.2013
Gemeinde Nettersheim, Schreiben vom 15.02.2013
Wehrbereichsverwaltung West, Schreiben vom 18.02.2013
IHK Aachen, Schreiben vom 11.03.2013
Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 12.03.2013
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Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB
B1
07.03.13
1. Interessensvertretung
Die Rechtsanwälte zeigen an,
dass sie die Interessenvertretung
für die Eigentümerin der
Grundstücke an der "Große Bleiche" mit den Flurstücks-Nrn:
1305, 1306 und 1307 übernommen haben. Diese Grundstücke
grenzen unmittelbar an den hier
im Offenlegungsverfahren befindlichen Bebauungsplan. Sie grenzen auch unmittelbar an die nach
der geplanten Festsetzung zum
Bebauungsplan an die Grundstücksgrenze zu setzende Außenwand des Parkdeckes mit
einer Höhe von ca. 5 m.
zu 1. Interessensvertretung
Es wird zur Kenntnis genommen, dass
die Rechtsanwälte die Interessensvertretung für die Eigentümerin der
Grundstücke an der "Große Bleiche"
mit den Flurstücks-Nrn: 1305, 1306
und 1307 übernommen haben.
2. Beeinträchtigung des
Grundstücks – Belichtung und
Belüftung
Diese Festsetzung des Bebauungsplans beeinträchtigt die
Grundstücke meiner Mandantin
ganz erheblich. Sie haben eine
Beeinträchtigung meiner Mandantin auch nicht völlig verkannt,
indem Sie auf den Seiten 8 und 9
der Antragsbegründung sich zu
den auf diesen Grundstücken
befindlichen Kleingärten und ihrer
Beeinträchtigung äußern.
zu 2. Beeinträchtigung des Grundstücks – Belichtung und Belüftung
Es ist geplant, derzeit nur den östlichen Planbereich (ebenerdige Stellplätze) als Satzung zu beschließen
und den Bereich des Parkdecks mit
der derzeit vorliegenden Planung nicht
zum Satzungsabschluss zu bringen.
Allerdings spielen Sie die Bedeutung der Belange der Kleingärten
hierbei deutlich herunter, indem
Sie davon ausgehen, dass Belichtung und Belüftung durch die
geplante 5 m hohe, unmittelbar
an die Grundstücksgrenze gebaute Wand nicht nennenswert
beeinträchtigt wird.
Es handelt sich aus Sicht der
Kleingärten freilich um die Südseite des Grundstücks. In dem
engen Tal von Bad Münstereitel
ist die Südseite für die Belichtung
von erheblicher Bedeutung. Eine
5 m hohe, unmittelbar an die
Grenze gebaute Außenwand
eines Parkdecks beeinträchtigt
diese Belichtung deutlich.
Auch für die jetzige Nutzung als
zu 1. Interessensvertretung
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
zu 2. Beeinträchtigung des Grundstücks – Belichtung und Belüftung
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den westlichen
Bereich des Parkdecks aus dem
Dieses begründet sich insbesondere
Satzungsbeschluss
auf Punkt 7 dieser Stellungnahme, in
herauszunehmen
dem ein Vertrag zwischen der Stadt
und demnach nur
Bad Münstereifel und der Mandantin
den östlichen Beangesprochen wird. Nach diesem
reich der geplanten
Vertrag besteht zum Grundstück der
Mandantin die Verpflichtung zur Errich- ebenerdigen Stellplätze dem Sattung eines Zaunes und einer Hecke.
zungsbeschluss
Dabei ist die Hecke auf dem städtischen Grundstück zu errichten. Diese zuzuführen.
vertragliche Regelung wird derzeit
rechtlich überprüft.
Aus diesem Grund soll derzeit nur der
östliche Bereich der ebenerdigen
Stellplätze (siehe geänderte Planzeichnung) zum Satzungsbeschluss
geführt werden.
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Stellungnahme
Beschlussvorschlag
zu 3. Ästhetische Beeinträchtigung
Um Dopplungen zu vermeiden, wird
auf den Abwägungspunkt „zu 2. Beeinträchtigung des Grundstücks – Belichtung und Belüftung“ verwiesen. Die
Anregungen zum Parkdeck sind daher
nicht in die Abwägung einzustellen.
zu 3. Ästhetische
Beeinträchtigung
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den westlichen
Bereich des Parkdecks aus dem
Satzungsbeschluss
herauszunehmen
und demnach nur
den östlichen Bereich der geplanten
ebenerdigen Stellplätze dem Satzungsbeschluss
zuzuführen.
zu 4. Öffentliche Belange
Aufgrund der unter Punkt 2 genannten
Ausführungen soll derzeit auf den
Satzungsbeschluss für den westlichen
Bereich des Parkdecks verzichtet
werden. Die Anregungen zum Parkdeck sind daher nicht in die Abwägung
einzustellen.
zu 4. Öffentliche
Belange
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den westlichen
Bereich des Parkdecks aus dem
Satzungsbeschluss
herauszunehmen
und demnach nur
den östlichen Bereich der geplanten
ebenerdigen Stellplätze dem Satzungsbeschluss
zuzuführen.
Schrebergärten ist diese Beeinträchtigung nicht unerheblich,
sondern von ganz erheblicher
Bedeutung. Schrebergärten werden zwar sicherlich schwerpunktmäßig im Sommer (und
wohl auch im Herbst und Frühjahr) genutzt, aber auch in dieser
Zeit ist eine Besonnung von
Süden her von großer Bedeutung.
Man kann hier nicht von einer
unerheblichen Beeinträchtigung
ausgehen.
3. Ästhetische Beeinträchtigung
Darüber hinaus verkennen Sie
den Belang der ästhetischen
Beeinträchtigung der Schrebergartennutzung völlig. Eine ca. 5
m hohe Wand mauert die Schrebergärten auf einer Seite nahezu
ein. Dies ist eine ganz erhebliche
ästhetische Beeinträchtigung, die
bei einer unmittelbar an der
Grundstücksgrenze errichteten
Wand auch auf dem Baugrundstück überhaupt nicht mehr ausgeglichen werden kann. Ein Ausgleich durch Begrünung wäre nur
auf den Flächen der Schrebergärten möglich und würde damit
die Nutzung insgesamt sehr
beeinträchtigen.
Alles in allem: Es geht hier um
eine erhebliche Beeinträchtigung.
4. Öffentliche Belange
Für den Einwender ist auch nicht
erkennbar, welche öffentlichen
Belange für die Errichtung eines
Parkdecks sprechen. Es mag
sein, dass die nahegelegene
Zentrale eines Outlet-Centers,
dessen Berechtigung in der Stadt
Bad Münstereitel ohnehin schon
zweifelhaft erscheint, Parkplätze
verlangen. Diese Parkplätze
freilich oberirdisch und nicht in
einer Tiefgarage auszuweisen, ist
absolut städtebaulich nicht vertretbar. Die öffentlichen Belange,
die dafür sprechen, sind nicht
vorhanden.
Dies gilt umso mehr, als das
Parkdeck in unmittelbarer Nähe
der historischen Stadtmauer der
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Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Stadt Bad Münstereitel errichtet
wird. Eine stärkere Verschandelung eines mittelalterlichen Stadtbildes als durch ein Parkdeck,
also oberirdische Parkplätze,
lässt sich kaum noch vorstellen.
Insgesamt scheint die ganze
Planung städtebaulich nicht nur
nicht wieder erforderlich, sondern
eher widersinnig.
Ein Überwiegen öffentlicher Belange ist nicht erkennbar.
5. Zukünftige Nutzung der angrenzenden Grundstücke
Darüber hinaus nehmen Sie bei
der Argumentation nur die derzeitige Nutzung des Grundstücks in
Bezug.
zu 5. Zukünftige Nutzung der angrenzenden Grundstücke
Aus Sicht der Plangeberin ist es nicht
erkennbar, dass die vorliegende Planung grundsätzlich eine Überplanung
zumindest von Teilen der nördlich des
Geltungsbereiches liegenden
Dabei drängt sich angesichts der Grundstücke in Bauland ausschließt.
Umgebungsbebauung und der
Die Plangeberin sieht darüber hinaus
vorhandenen Erschließung auf,
derzeit keine Anzeichen zu der gedass jedenfalls in absehbarer Zeit nannten Umwandlung. Da, wie den
möglicherweise auch mit einer
vorstehenden Punkten zu entnehmen
Überplanung zumindest eines
ist, derzeit der Bereich des Parkdecks
Teils der Grundstücke als Baunicht zum Satzungsbeschluss geführt
land gerechnet werden kann.
werden soll, ist mit den Festsetzungen
Auch dies müsste in den vorstezum östlichen Bereich (ebenerdige
henden Überlegungen berückStellplätze) keine Beeinträchtigungen
sichtigt werden. Die Bewertung
für zukünftige Entwicklungen der
verschiebt sich dadurch ganz
Grundstücke zu erwarten. Bei vorliedeutlich, sind doch Außenflächen gen eines neuen Konzeptes für das
und ihre Besonnung für die NutParkdeck werden die Belange erneut
zung von Wohnbaugrundstücken untersucht und in die Abwägung einvon entscheidender Bedeutung.
gestellt.
zu 5. Zukünftige
Nutzung der angrenzenden
Grundstücke
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den westlichen
Bereich des Parkdecks aus dem
Satzungsbeschluss
herauszunehmen
und demnach nur
den östlichen Bereich der geplanten
ebenerdigen Stellplätze dem Satzungsbeschluss
zuzuführen.
Insgesamt ist hier also die Abwägung der Belange fehlerhaft.
6. Äußerungen des Bürgermeisters
Dies wird noch mehr deutlich,
wenn man die Äußerung des
Bürgermeisters der Stadt Bad
Münstereitel in einem Fernsehinterview berücksichtigt, dass es
bei der gesamten Nutzung einschließlich der Nutzung der Innenstadt von Bad Münstereitel
durch hochwertige Geschäfte um
ein Experiment handelt, das ja
auch scheitern kann. Die Fakten
mit den Parkdecks sind dann
geschaffen und verschandeln die
Gegend weiter.
zu 6. Äußerungen des Bürgermeisters
Der dargestellte Sachverhalt des Fernsehinterviews stellt keinen Abwägungsbelang dar. Auf eine diesbezügliche Abwägung kann daher verzichtet
werden.
zu 6. Äußerungen
des Bürgermeisters
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
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Stellungnahme
Beschlussvorschlag
7. Vertragliche Regelungen
Zum Schluss sei noch darauf
hingewiesen, dass an der Durchführbarkeit der Planung mit der
Mauer direkt an der Grundstücksgrenze auch rechtliche
Bedenken bestehen. Immerhin
besteht ein Vertrag zwischen der
Mandantin und der Stadt Bad
Münstereifel, nach der auf dem
Grundstück, auf dem jetzt der
Parkplatz ist und zukünftig das
Parkdeck errichtet werden soll,
ein Zaun und eine Hecke anzupflanzen sind. Dieser Zaun und
diese Hecke bestehen auch jetzt
noch. Wie Zaun und Hecke dann
bestehen bleiben könnten, wenn
stattdessen dort eine Mauer
steht, entzieht sich der Vorstellungskraft des Unterzeichnenden.
Einen zivilrechtlich nicht durchführbaren Bebauungsplan zu
planen, ist öffentlich rechtlich
unter Berücksichtigung der Belange meiner Mandantschaft
daher auch insgesamt nicht gerechtfertigt.
zu 7. Vertragliche Regelungen
Um Dopplungen zu vermeiden, wird
auf den Abwägungspunkt „zu 2. Beeinträchtigung des Grundstücks – Belichtung und Belüftung“ verwiesen.
zu 7. Vertragliche
Regelungen
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den westlichen
Bereich des Parkdecks aus dem
Satzungsbeschluss
herauszunehmen
und demnach nur
den östlichen Bereich der geplanten
ebenerdigen Stellplätze dem Satzungsbeschluss
zuzuführen.
In Sachen des geplanten Parkdecks „Große Bleiche“ bitten die
Stellungnehmer nach Offenlage
des entsprechenden Bebauungsplans um die Beantwortung der
folgenden Fragen.
Soweit sich die nachstehenden Fragen
auf inhaltliche Belange zum Bebauungsplanverfahren beziehen erfolgt die
Abwägung direkt zu den einzelnen
Fragen. Auf die nachfolgenden Ausführungen wird verwiesen.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Allgemeine Punkte:
1.
Soll das geplante Vorhaben
weiterhin durch ein beschleunigtes Verfahren der
Bauleitplanung nach §13a
BauGB realisiert werden?
Falls ja, so wüssten wir gern,
inwiefern die durch das Gesetz vorgegebenen Voraussetzungen dazu erfüllt sind?
Inwiefern werden die durch
das Gesetz festgelegten Regeln zu dieser Art Durchführung beachtet?
zu 1: Es ist geplant, das Vorhaben
nach § 13a BauGB durchzuführen.
Wie in der Begründung im Kapitel 2.4
dargelegt, sind die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung dieses
Verfahrens gegeben. Das Plangebiet
liegt im Innenbereich und dient der
Wiedernutzbarmachung von Flächen.
Aufgrund der Größe des Plangebietes
(ca. 4.391 m²) ist sicher gestellt, dass
die gemäß §13a (1) S. 2 Nr. 1 zulässige Grundfläche von 20.000 m² wesentlich unterschritten wird. Es bestehen
keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der Schutzgüter gem. § 1
(6) Nr. 7 BauGB, da der Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet, für das
eine Umweltverträglichkeitsprüfung
erforderlich ist. Der Bebauungsplan
erfüllt damit die Anforderungen und
Voraussetzungen für die Anwendung
des § 13 a BauGB. Die Regeln des
Gesetzes zur Durchführung des Ver-
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Stellungnahme
fahrens werden selbstverständlich
beachtet.
2.
An dieser Stelle wäre eine
allgemeine Klärung der Eigentumsverhältnisse des
Grund und Bodens, auf dem
das Parkhaus errichtet werden soll, angebracht. Wem
gehört das entsprechende
Grundstück? Wem wird es
während des Baus, wem danach gehören?
Fragen zum Konzept des Parkhauses:
3. Inwiefern ist das geplante
Parkhaus als ausschlaggebend für das Gelingen des
Vorhabens des Eifel-CityOutlets“ (ECO) zu betrachten?
4. Falls das Parkhaus maßgeblich zum Gelingen des ECOs
beitragen soll, wie kann es
das, wenn es nur ca. 60
Parkplätze mehr geben soll
als bisher vorhanden sind?
Falls es nicht maßgeblich ist,
wieso lassen sich dann nicht
– um unnötige Belastungen
und Beeinträchtigungen der
Kinder in der Kindertagesstätte „Magische 12“ bzw.
der Betreuungsmöglichkeit
für Unter-Dreijährige („Holzhaus“) zu vermeiden – die
entsprechenden Parkplätze
an anderen Stellen der Stadt
realisieren?
5.
6.
Wer ist der Auftraggeber des
geplanten Parkhauses? Wer
wird den Bau ausführen?
Wer wird den Bau bezahlen?
Wie ist die Eigentumssituation des geplanten Parkhauses? Wer behält die Einnahmen, die aus den Parkgebühren entstehen? Wird
die Stadt gegebenenfalls an
den Einnahmen beteiligt?
zu 2: Das Grundstück, auf dem im
Bebauungsplan die überbaubare
Grundstücksfläche für das Parkdeck
ausgewiesen wird, befindet sich im
städtischen Besitz. Aufgrund von Einwendungen im Verfahren (vgl. Abwägung zur Stellungnahme B1) wird
dieser Teilbereich derzeit nicht zum
Satzungsbeschluss geführt. Eine Veräußerung dieser Fläche erfolgt nicht.
zu 3 und 4: Die Stadt Bad Münstereifel plant im Rahmen von Veränderungen in der Stadt (Fashion-Center,
Handwerkerhof) und aufgrund der
bestehenden Parkplatzknappheit die
Erhöhung der öffentlichen Parkplatzkapazitäten in den unmittelbar am
Stadtkern gelegenen Bereichen. Demnach trägt das geplante ECO einen
Teil zu der erhöhten Nachfrage an
Stellplätzen bei. In der Tat stellt diese
Erhöhung stellt einen wichtigen Aspekt
der städtebaulichen Planung dar. Dabei wurden mehrere Standorte untersucht. Aufgrund der sehr kleinteiligen
Struktur der Altstadt und der engen
Straßenquerschnitte sind die Möglichkeiten, Kundenparkplätze innerstädtisch vorzuhalten sehr begrenzt. Vor
diesem Hintergrund ist es für die Belange der Stadt insbesondere für den
ansässigen Einzelhandel von großer
Bedeutung, in Nähe des Stadtkerns
mehr Parkplätze zur Verfügung zu
stellen. Dabei soll auf ein dezentrales
Konzept abgestellt werden. Aufgrund
von Einwendungen im Verfahren (vgl.
Abwägung zur Stellungnahme B1) wird
der Teilbereich des Parkdecks derzeit
nicht zum Satzungsbeschluss geführt.
Nach Vorliegen eines neuen Konzeptes wird die Anmerkung erneut in die
Abwägung eingestellt.
zu 5 - 11: Da - wie oben dargelegt der Teilbereich des Parkdecks derzeit
nicht zum Satzungsbeschluss geführt,
sondern ausschließlich der östliche
Bereich mit den geplanten ebenerdigen Stellplätzen als Satzung beschlossen werden soll, sind die Fragen
5 – 11 derzeit nicht in die Abwägung
einzustellen. Zum Teil werden hier
auch Fragen (insbesondere die Fragen
6 bis 11) aufgeworfen, welche keinen
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7.
Wird eine Parkleitplanung
realisiert werden? Falls ja,
wie wird diese aussehen?
8. Für die Eltern der Kinder aus
Magischer 12 und Holzhaus
sind Kurzzeitparkplätze vorgesehen. Inwiefern werden
diese vor Benutzung durch
„Nichtbefugte“ geschützt?
Kann garantiert werden,
dass die vorgesehenen
Parkplätze in der morgendlichen Stoßzeit ausreichen
werden? Oder müssen Eltern dann eventuell kostenpflichtig auf das Parkhaus
ausweichen?
9. Wie werden die Auswirkungen des geplanten Parkhauses auf die Parksituation der
Anwohner bzw. Anlieger
(zum Beispiel auch aus anderen Ortsteilen und umliegenden Gemeinden) eingeschätzt? Wir bitten um die
Beantwortung dieser Frage
vor allem in Hinblick darauf,
dass dieser Parkplatz bisher
der erste Anlaufpunkt für die
meisten von Süden bzw.
Westen kommenden Autos
ist. Wird es weiterhin möglich
sein, eine halbe Stunde kostenfrei zu parken, um sich
zum Beispiel um kleinere Erledigungen zu kümmern?
10. Thematisch analog zur vorhergehenden Frage: Wie
wird es zukünftig mit Parkmöglichkeiten für Anwohner
und lokale Anlieger in der
Kernstadt aussehen? Sollen
diese weiter bestehen? Werden Sie den genannten Personengruppen vorbehalten?
Oder muss mit einem „Parkplatztourismus“ gerechnet
werden?
11. Welche Maßnahmen (Beschilderungen? Erhöhter
Einsatz von Verkehrsposten?) sind geplant, um NichtOrtskundige über den Umstand zu informieren, dass
zu bestimmten Zeiten eine
Vielzahl von Kindergartenkindern und Schülern im Bereich von Zu- und Ausfahrt
des geplanten Parkhauses
anzutreffen sein wird?
Stellungnahme
Regelungsinhalt für ein Bebauungsplanverfahren aufweisen. Bei einer evt.
Zukünftigen Fortführung der Planung
werden die Belange in die Abwägung
eingestellt.
Ein Gesamtverkehrskonzept für die
Stadt sowie ein Parkleitsystem werden
zurzeit bearbeitet. Im Rahmen dessen
werden die Park- und Durchgangsverkehrs in und um Bad Münstereifel
geleitet.
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Fragen zur Ausführung des Bauvorhaben:
12. Welcher Zeitrahmen ist für
die Ausführung des Bauvorhabens veranschlagt?
13. Durch welche Maßnahmen
werden die Kinder in der
„Magischen 12“ bzw. dem
„Holzhaus“ vor den zu erwartenden Auswirkungen der
Bautätigkeit geschützt? Inwiefern bzw. wodurch wird
während des Baus die Sicherheit der vielen an der
Örtlichkeit verlaufenden
Schulwege gewährleistet?
14. Welche Gutachten, zum
Beispiel für Lärmschutz bzw.
Abgasemissionen, wurden in
Auftrag gegeben bzw. bereits erstellt? Wie sind die
Ergebnisse dieser Gutachten?
15. Wie wird der Brandschutz für
die genannten Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. für
die in der Anrainerschaft bestehenden Kleingärten nach
Fertigstellung des Parkhauses realisiert werden. In diesem Zusammenhang interessieren die Stellungnehmer besonders die geplanten
Zufahrtswege für Einsatzfahrzeuge bzw. Fluchtwege
für Kinder und Personal der
Betreuungseinrichtungen.
16. Welche Maßnahmen werden
getroffen, um den optischen
Eindruck, den ein mehrere
Meter hohes Parkhaus auf
das Stadtbild und das Empfinden der betroffenen Anlieger haben wird, zu verbessern?
17. Wer kommt für die Kosten
einer eventuellen Begrünung
bzw. für deren Pflege auf?
Fragen zu den Auswirkungen des
Bauvorhabens:
18. Wie sehen die Pläne der
Stadt für den Fall aus, dass
sich durch Fertigstellung des
Bauvorhabens die Anmeldungszahlen für die anliegenden Kinderbetreuungseinrichtungen rückläufig entwickeln? Wie würde die
Stadt einer evt. drohenden
Schließung begegnen?
Stellungnahme
zu 12 - 17: Die Fragen zur Ausführung
des Bauvorhabens beziehen sich alle
auf das geplante Parkdeck. Da - wie
oben dargelegt - der Teilbereich des
Parkdecks derzeit nicht zum Satzungsbeschluss geführt, sondern ausschließlich der östliche Bereich mit den
geplanten ebenerdigen Stellplätzen als
Satzung beschlossen werden soll, sind
auch die Fragen 12 – 17 derzeit nicht
in die Abwägung einzustellen.
Zu Frage 14 ist zu ergänzen, dass im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Lärmschutz-, ein Luftschadstoff-, ein Verkehrs- sowie ein Artenschutzgutachten erstellt wurden. Als
Ergebnis kann festgehalten werden,
dass die Verkehrsströme zu bewältigen sind und dass bei Umsetzung der
Maßnahmen bzgl. des Artenschutzes
keine negativen Auswirkungen in Bezug auf den Artenschutz bestehen.
Das Lärmschutz- wie das Luftschadstoffgutachten weisen nach, dass alle
gesetzlich vorgegebenen Richt- bzw.
Grenzwerte eingehalten werden. Nach
Erstellung eines neuen Konzeptes für
das Parkdeck sind von den Gutachtern
erneut Aussagen zur Zulässigkeit des
Vorhabens einzuholen. Zu Frage 15 ist
zu Ergänzungen, dass das Brandschutzkonzept innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens und nicht im
Bebauungsplanverfahren einzureichen
ist.
zu 18 - 20: Die Fragen zu den Auswirkungen des Bauvorhabens beziehen
sich alle auf das geplante Parkdeck.
Da - wie oben dargelegt - der Teilbereich des Parkdecks derzeit nicht zum
Satzungsbeschluss geführt, sondern
ausschließlich der östliche Bereich mit
den geplanten ebenerdigen Stellplätzen als Satzung beschlossen werden
soll, sind auch die Fragen 18 – 20
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Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
19. Inwiefern ist es vorstellbar,
das Parkhaus bei sich entsprechend entwickelndem
Bedarf nur an den für das
ECO besonders wichtigen
Wochentagen – zum Beispiel
von Freitag bis Sonntag – offen zu halten? Die Auswirkungen auf die betroffenen
Kinder, die durch den laufenden Verkehr verursacht
werden, könnten so doch
nahezu minimiert werden.
20. Ist ein eventuell notwendiger
Rückbau des geplanten
Parkhauses einkalkuliert?
1. Allgemeines Anschreiben
Der nicht mehr im Amt befindliche Vorstand hat sich sehr intensiv mit dem Entwurf des Bebauungsplanes befasst. In diesem
Zusammenhang wurde die TÜV
Rheinland Energie und Umwelt
GmbH beauftragt, die im Entwurf
des Bebauungsplanes einbezogenen schalltechnischen Untersuchungen vom 18.01.13 und
28.01.13 sowie weitere Bestandteile zu überprüfen. Einzelheiten
können der beigefügten Kopie
des Schreibens der TÜV Rheinland GmbH entnommen werden.
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
derzeit nicht in die Abwägung einzustellen.
zu 1. Allgemeines Anschreiben
Das allgemeine Anschreiben wird zur
Kenntnis genommen. Ebenfalls wird
zur Kenntnis genommen, dass die
schalltechnische Untersuchung überprüft worden sind und dass die dort
dargelegten Anmerkungen sich der
Unterzeichner zu Eigen macht. Die
Abwägung erfolgt zu den jeweiligen
Punkten.
zu 1. Allgemeines
Anschreiben
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
zu 2. Prüfung des Lärmschutzgutachtens durch TÜV Rheinland
Energie und Umwelt GmbH:
Die einbezogenen Unterlagen werden
zur Kenntnis genommen.
zu 2. Prüfung des
Lärmschutzgutachtens durch
TÜV Rheinland
Energie und Umwelt GmbH:
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Die in der besagten Stellungnahme der TÜV Rheinland
GmbH auf den Seiten 2,3 und 4
niedergelegten Anmerkungen
und Feststellungen machen die
Unterzeichner sich zu Eigen und
geben diese zu dem Bebauungsplanentwurf als Stellungnahme
des Deutschen Kinderschutzbundes, OV Bad Münstereifel ab.
2. Prüfung des Lärmschutzgutachtens durch TÜV Rheinland
Energie und Umwelt GmbH:
In die Überprüfung wurden folgende Unterlagen einbezogen:
[1] Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan
Nr. 82 "Parkdeck Große
Bleiche" der Stadt Bad
Münstereifel, Kramer Schalltechnik GmbH, Bericht-Nr.:
1202.018/05 vom 18. Januar
2013
[2] Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan
Nr. 82 "Parkdeck Große
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
„Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“
Seite 19
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
2.1 Aufgabenstellung
Die vorgelegten schalltechnischen Gutachten [1], [2] sind
hinsichtlich ihrer sach- und fachgerechten Durchführung und
hinsichtlich der Plausibilität der
Ergebnisse zu prüfen.
zu 2.1 Aufgabenstellung
Die Aufgabenstellung wird zur Kenntnis genommen.
zu 2.1 Aufgabenstellung
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
2.2 Untersuchungsbereich
Der in [1] und [2] betrachtete
Untersuchungsbereich ist im
Übersichtsplan dargestellt.
zu 2.2 Untersuchungsbereich
Hinweis: Die Immissionsgrenzwerte
gemäß 16. BImSchV sind in § 2
BImSchV aufgeführt und nicht wie vom
Stellungnehmer genannt in § 1
BImSchV.
zu 2.2 Untersuchungsbereich
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
der Anregung nicht
zu folgen.
Bleiche" der Stadt Bad
Münstereitel, Kramer Schalltechnik GmbH, Bericht-Nr.:
1202.018/06 vom 28. Januar
2013
[3] Neubau eines Parkdecks
"Große Bleiche", Ansichten
und Schnitte, Grundriss
Ebene 0, 22.01.2013
[4] Umgebungslärm in NRW,
Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Land- wirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen, Straßenverkehr.
Im Übersichtsplan Bild 2.1 sind
maßgebliche Immissionsorte
gekennzeichnet. Darunter auch
der Immissionsort IO1, Kindertagesstätte mit einem zugeordneten "Schutzanspruch / Gebietsausweisung": Gemeinbedarfsfläche mit der Anmerkung:
"Hier wird unter Berücksichtigung
der gegebenen Nutzung der
Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes herangezogen".
U. E. sollte geprüft werden, ob
der Nutzung "Kindertagesstätte"
nicht eher ein Schutzanspruch
nach § 1 Nr. (1) 1., 16. BlmSchV
von Tag/Nacht: 57/47 dB(A)
zuzuordnen ist.
2.3 Berechnungsgrundlagen
Nach den Angaben in [1] basiert
die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation auf den Regelwerken DIN 18005, DIN ISO
9613-2 und RLS90.
Die Anwendung dieser Regelwerke erscheint im vorliegenden
Fach sachgerecht.
Der in der Stellungnahme angesprochene sensiblere Schutzanspruch
(Tag / Nacht: 57/47 dB(A)) von Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und
Altenheimen beruht überwiegend auf
die Unterstützung von kranken und
schwachen Personen sowie auf die
geistigen Tätigkeiten von Schülern, die
üblicherweise nicht das Ziel von Kitas
darstellen. Daher wird an dem Schutzanspruch des allgemeinen Wohngebietes (WA) für die Kindertagsstätte
festgehalten. Dieser Ansatz entspricht
der üblichen und anerkannten Vorgehensweise. Für Kindertagesstätten
bestehen keine expliziten rechtlichen
Vorgaben.
zu 2.3 Berechnungsgrundlagen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass
die Anwendung der genannten Regelwerke als sachgerecht erscheint.
zu 2.3 Berechnungsgrundlagen
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
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Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
2.4 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte
Die Frequentierung der Parkpalette wird in Anlehnung an die
sogenannte Parkplatzlärmstudie
festgelegt.
Beschlussvorschlag
zu 2.4 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte
Hierbei handelt es sich um einen Nummerierungsfehler bzw. eine irrtümlich
fehlerhafte Quellenangabe. Es wurde
die aktuelle Parkplatzlärmstudie herangezogen (redaktioneller Fehler, die
Im Gutachten [1] ist die ParkBerechnungen sind nach aktuell gültiplatzlärmstudie der Literaturangem Regelwerk durchgeführt): „Parkgabe "[6]" zugeordnet. Im Litera- platzlärmstudie - Empfehlungen zur
turverzeichnis in [1] ist allerdings Berechnung von Schallemissionen aus
unter Literaturangabe [6] keine
Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbestimmte Auflage der Parkplatz- bahnhöfen sowie von Parkhäusern
lärmstudie sondern die "16.
und Tiefgaragen“, 6. überarbeitete
BlmSchV" aufgeführt. Insofern ist Auflage, Bayerischen Landesamt für
nicht nachvollziehbar, welche
Umweltschutz, August 2007
Auflage der Parkplatzlärmstudie
verwendet wurde, die angesetzDie Berechnung der Schallleistungsten Bewegungen je Stellplatz und pegel, die Ermittlung der InnenschallStunde tags und nachts erschei- pegel je Parklage nach VDI 3760 sonen jedoch plausibel. Die bewie die Ermittlung der Schallleistungsrechneten Schallleistungspegel
pegel nach DIN EN 12354-4 erfolgten
für die einzelnen Parkebenen
gemäß den Regelwerken und kann
sind angegeben, die Berechnung demnach nachvollzogen werden.
ist jedoch nicht dargestellt und
somit nicht nachvollziehbar. Ebenso ist die Ermittlung der Innenschallpegel je Parklage nach
VDI 3760 sowie die Ermittlung
der Schallleistungspegel nach
DIN EN 12354-4 grundsätzlich
sachgerecht jedoch nicht nachvollziehbar.
zu 2.4 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
2.5 Beurteilung der Geräuschsituation
Im Gutachten [1] wird die vom
Vorhaben, Bebauungsplan Nr. 82
"Parkdeck Große Bleiche" ausgelöste Lärmimmission anhand der
Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung - 16.
BlmSchV beurteilt. Dementsprechend werden für den Immissionsort IO1 Kindertagesstätte Beurteilungspegel tags von 58,0 dB
angegeben. Der zugehörige
Immissionsgrenzwert lt. 16.
BlmSchV beträgt 59 dB(A).
zu 2.5 Beurteilung
der Geräuschsituation
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
der Anregung nicht
zu folgen.
Das Abwägungsgebot nach § 1
Abs. 6 Bau GB und das damit
verbundene Gebot der Konfliktvermeidung und Bewältigung
verlangt, bei der schalltechnischen Prüfung zunächst festzustellen, ob und ggf. wo durch den
Bebauungsplan ein Geräuschimmissionskonflikt ausgelöst wird
oder verschärft wird. Insofern
entspricht die Begutachtung [1],
zu 2.5 Beurteilung der Geräuschsituation
Hinweis: Bei der Trierer Straße und
der L 165 handelt es sich im östlichen
Einwirkungsbereich des Kindergartens
um ein und dieselbe Straße (Hier
könnte irrtümlicherweise der Eindruck
erweckt werden es handele sich um
zwei verschiedene Straßen).
Der Anwendungsbereich der 16. BImSchV gilt für den Bau (Neubau) oder
die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen (und Schienenwegen hier nicht relevant). Danach ist hier der
Parkplatz, das eigentliche Parkgebäude und die Zufahrt für beide Parkmöglichkeiten schalltechnisch zu betrachten. Die angegebene Quelle [4] beruht
auf dem Regelwerk VBUS (Straße) zur
Ermittlung des Umgebungslärms,
welche dem Europäischen Recht unterliegt und hier nicht heranzuziehen
ist, da die sechzehnte Verordnung zur
Durchführung des BundesImmissionschutzgesetzes (16.
BImSchV) weiterhin rechtskräftig ist.
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Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
die nur den Immissionsbeitrag
aus dem Bereich des Bebauungsplan Nr. 82 betrachtet, nicht
dem o. g. Abwägungsgebot.
Wesentlich Verkehrslärmeinwirkungen von der nahgelegenen
Bundesstraße B 51 sowie der
Trierer Straße und der L 165
wurden nicht betrachtet (siehe
auch [4]). Dieser Mangel wird
auch durch die ergänzende Beurteilung [2] mit Berücksichtigung
von Lärmminderungsmaßnahmen an der Südfassade der
Parkpalette nicht behoben.
B4
14.03.13
Folgende Fragen werden mit der
Bitte um Beantwortung gestellt:
1.
2.
3.
Bezug nehmend auf Ihre
Ausführungen, S. 2.: Sie
sprechen davon, dass die
Parkplätze in der Kernstadt
vermutlich nicht für die Outlet-Kunden ausreichen. Welche Fahrzeuge dürfen künftig in die Kernstadt fahren?
Wird die Kernstadt generell
autofrei gehalten? Dürfen
Anwohner/Anlieferer mit einer speziellen Parkberechtigung einfahren? Wie stellen
Sie sicher, dass kein Parksuchverkehr innerhalb der
Stadtmauern stattfindet?
S. 13: Wann erfolgt die Baufeldfreimachung, wenn bis
30.9. von derselben abzusehen ist? Unter Punkt 7, S.
15, schreiben Sie, dass eine
„Realisierung des Parkdecks
kurzfristig vorgesehen“ sei.
Demnach dürfen wir wohl
davon ausgehen, dass entsprechende Gutachten vorliegen, die belegen, dass
gegen keine Naturschutzbelange verstoßen wird. Warum sind diese Gutachten
nicht Teil der Offenlage und
wo können wir diese Gutachten einsehen?
Welches Brandschutzkonzept hat die Stadt für den
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zu 1: Unabhängig zur Realisierung
zur Kenntnis zu
eines Parkdecks und der ebenerdigen nehmen, die Begründung bzgl. der
Stellplätze innerhalb dieses BebauFlächenversiegeungsplanes sowie auch der derzeit
parallel laufenden Bebauungsplanver- lung (siehe Frage
13) klarstellend
fahren wird derzeit ein Gesamtverkehrskonzept sowie ein Parkleitsystem anzupassen und
erarbeitet. Im Rahmen dessen werden einen textlichen
Hinweis zum Ardie Park- und Durchgangsverkehrs in
tenschutz (siehe
und um Bad Münstereifel geleitet.
Frage 17) aufzunehmen.
zu 2: Nach den gesetzlichen Vorgaben
ist von einer Baufeldfreimachung in
der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09.
abzusehen, es sei denn, es wird gutachterlich nachgewiesen, dass bei
einer Baufeldfreimachung innerhalb
des oben genannten Zeitraumes gegen keine Naturschutzbelange verstoßen wird. Dieses wird als Hinweis in
den Bebauungsplan aufgenommen.
Generell ist der Nachweis im Baugenehmigungsverfahren und nicht im
Bebauungsplanverfahren zu führen.
Aufgrund von Einwendungen im Verfahren (vgl. Abwägung zur Stellungnahme B1) ist geplant, derzeit nur den
östlichen Planbereich (ebenerdige
Stellplätze) als Satzung zu beschließen und den Bereich des Parkdecks
mit der derzeit vorliegenden Planung
nicht zum Satzungsabschluss zu bringen. Die Anregungen zum Parkdeck
sind daher nicht in die Abwägung
einzustellen.
zu 3 und 4: Der Bereich des Parkdecks soll derzeit nicht als Satzung
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Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Fall erarbeitet, dass die Kita
Magische 12 und das Parkhaus Bleiche gleichzeitig
Feuer fangen? Wo genau
verläuft der Fluchtweg für die
Kinder? Wo genau verläuft
der Fluchtweg, wenn die Realschule brennt?
Wie können Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder Rettungswagen künftig den Außenbereich der Kita erreichen, etwa im Falle eines
Brandes des SpielHolzhauses auf dem Außengelände der Kita oder im Fall
eines Notfalles, der den
Transport eines Kindes, das
sich im Außenbereich befindet, zunächst unmöglich
macht, notärztliche Versorgung mittels eines Rettungswagens aber dringend
erforderlich ist?
Wo können künftig Baufahrzeuge anfahren, um Sand für
den Außenbereich der Kita
zu tauschen oder Spielgeräte anzuliefern?
In wessen Auftrag wird das
Parkdeck an der Bleiche gebaut?
Wer bezahlt den Bau dieses
Parkdecks?
Wer legt die Höhe der Parkgebühren fest und wem
kommen die Einnahmen aus
dem Parkdeck zugute?
Wie stellen Sie sicher, dass
die 5 Parkplätze für die Eltern, die ihre Kinder zur Magischen 12 bringen, nicht
von Fremdparkern zugeparkt
werden? Welche Sanktionsmaßnahmen sind in diesem
Fall vorgesehen? Auf S. 8
schreiben Sie, dass die Eltern den „Parkplatz zum
Bringen und Holen nutzen
können“. Dem Verb „können“
entnehmen wir, dass es nicht
geplant ist, diese Plätze den
Eltern ausdrücklich vorzuhalten?! Wo können insbesondere Eltern kleiner oder behinderter Kinder dann künftig
parken, wenn die Plätze belegt sind?
Stellungnahme
beschlossen werden, so dass die
Anregungen zum Parkdeck nicht in die
Abwägung einzustellen sind.
zu 5: Der vorliegende Bebauungsplan
führt zu keiner Verringerung der Zufahrt zum der Kindertagesstätte. Der
Bereich des Parkdecks soll derzeit
nicht als Satzung beschlossen werden,
so dass die Anregungen zum Parkdeck nicht in die Abwägung einzustellen sind.
zu 6 - 12: Da - wie oben dargelegt der Teilbereich des Parkdecks derzeit
nicht zum Satzungsbeschluss geführt,
sondern ausschließlich der östliche
Bereich mit den geplanten ebenerdigen Stellplätzen als Satzung beschlossen werden soll, sind die Fragen
6 - 12 derzeit nicht in die Abwägung
einzustellen.
Beschlussvorschlag
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Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
10. Welche Beschilderungen
sind geplant, um NichtOrtskundige davon in Kenntnis zu setzen, dass an Zuund Ausfahrt des Parkdecks
den ganzen Tag Kinder passieren können?
11. Wo können Eltern, die ihre
Kinder in der Magischen
12oder im Holzhaus angemeldet haben, ihre Kinder
während der Bauphase mit
dem Auto bringen/holen?
Dies ist insbesondere für Eltern mit sehr kleinen oder
behinderten Kindern wichtig.
Gibt es freie Parkflächen vor
der Kita, die während der
Bauphase ausschließlich der
Kita zugewiesen werden?
12. Ist die Fertigstellung des
Parkdecks Grundvoraussetzung für die Eröffnung des
Outlets?
13. Wie wird die Fläche des
ehemaligen Skulpturenparks
versiegelt? Sie schreiben auf
S. 15, dass keine Neuversiegelung stattfindet.
14.
15.
16.
17.
Stellungnahme
zu 13: Auf der Fläche des ehemaligen
Skulpturenparks wird eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. In dieser sind Stellplätze vorgesehen. Somit kann es hier
in der Tat zu einer Versieglung der
Flächen. Die Begründung ist diesbezüglich missverständlich. Es sollte zum
Ausdruck gebracht werden, dass auf
keine Flächen auf der „grünen Wiese“
zurückgegriffen wird. Innerhalb der
Flächen (hier „Große Bleiche“) kommt
es zu geringfügigen Neuversiegelungen. Die Begründung wird diesbezüglich klarstellend angepasst.
Ziel ist offenbar gemäß S. 15 zu 14 – 16: Da - wie oben dargelegt der Teilbereich des Parkdecks derzeit
die Vermeidung von Parknicht zum Satzungsbeschluss geführt,
suchverkehr. Wie werden
sondern ausschließlich der östliche
unnötige Verkehre vermieBereich mit den geplanten ebenerdiden, wenn Ortsunkundige
gen Stellplätzen als Satzung bezwischen drei Parkhäusern
schlossen werden soll, sind die Fragen
sowie einer Parkfläche an
14 - 16 derzeit nicht in die Abwägung
der Erft wählen können?
Punkt 7, S. 15: Wann genau einzustellen.
soll gebaut werden und wie
lang wird die Bauphase kalkuliert?
Das Grundstück vor dem
Parkdeck, auf dem sich früher der Skulpturenpark befand, gehört wohl inzwischen
den Investoren. Wie erfolgt
die Zusammenlegung ehemaliger Skulpurenpark/Bleiche-Parkdeck? Wer
zahlt was für welche Fläche?
Wie stellen Sie sicher, dass
zu 17: Zum Schutz der Fledermäuse
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Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
die bestehenden seltenen
Fledermauspopulationen
sich artgerecht vermehren
und ein artgerechtes Habitat
vorfinden? Wer überprüft in
welchen Zeiträumen, ob die
Fledermäuse mit den veränderten Bedingungen, die sich
durch das Parkdeck ergeben, zurecht kommen?
18. Wo werden die Bäume gepflanzt, die uns Eltern der
Magischen 12 seitens der
Investoren und der Stadt zugesichert worden sind?
19. Welche Beleuchtung ist
entlang des Kita-Zauns angedacht?
20. Sie, Herr Bürgermeister
Büttner, haben ausdrücklich
und schriftlich Hilfe während
der Bauphase zugesichert.
An welche konkreten Maßnahmen haben Sie gedacht?
Was haben Sie getan, um
diese Zusicherung nun auch
umsetzen zu können? Wer
zahlt für diese Maßnahmen?
21. Ist das Holzhaus in die aktuellen Planungen eingebunden? Wie Sie wissen, wer-
Stellungnahme
wurde festgesetzt, dass an der Nordfassade des Parkdecks mindestens
vier Fledermauskästen anzubringen
sind. Da dieser Bereich des Parkdecks
derzeit nicht als Satzung beschlossen
werden soll, besteht für diesen Bereich
kein Eingriff, so dass die Fledermauskästen derzeit nicht anzubringen sind.
Darüber hinaus wird ein Ausgleich für
den Verlust der Jagdreviere von Fledermäusen und Vögeln erforderlich.
Der Ausgleich erfolgt auf der Fläche
Gemarkung Münstereifel, Flur 7, Flurstück 63 mit einer Gesamtgröße von
ca. 18.000 m². Der Verlust des Jagdgebietes durch den Bebauungsplan
Nr. 82 „Große Bleiche“ für den östlichen Bereich (ebenerdige Stellplätze)
mit einer Größe von 1.488 m² beträgt
50 %, somit werden für diesen Bereich
744 m² an Ausgleichsflächen notwendig. Der Verlust des Jagdgebietes für
den westlichen Bereich (geplantes
Parkdeck) mit einer Größe von 2.550
m² beträgt ebenfalls 50 %, somit werden für diesen Bereich 1.275 m² Ausgleichsfläche notwendig. In einem
städtebaulichen Vertrag wird der artenschutzrechtliche Ausgleich, der
außerhalb des Plangebietes ausgeführt wird, gesichert. Da derzeit nur der
östliche Planbereich als Satzung beschlossen werden soll, ist auch nur für
diesen Bereich der Ausgleich zu leisten. Bezüglich der Ausgleichsfläche für
den Verlust des Jagdgebietes wird
klarstellend ein Hinweis ergänzt. Die
Überprüfung der Maßnahmen obliegt
der Unteren Landschaftsbehörde
(Kreis Euskirchen).
zu 18 - 27: Da - wie oben dargelegt der Teilbereich des Parkdecks derzeit
nicht zum Satzungsbeschluss geführt,
sondern ausschließlich der östliche
Bereich mit den geplanten ebenerdigen Stellplätzen als Satzung beschlossen werden soll, sind die Fragen
18 - 27 derzeit nicht in die Abwägung
einzustellen.
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Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
den hier besonders schutzbedürftige Babys und Kleinkinder betreut, deren Lungenwachstum besonders
stark unter möglichen Emissionen leidet und irreversibel
geschädigt werden kann.
22. Im Juli 2012 hat Herr Cruse
den Eltern auf einer InfoVeranstaltung in der Kita zugesichert, während der Bauphase selbstverständlich
Rücksicht auf Schlafzeiten
nehmen zu wollen. Inwiefern
kontrolliert die Stadt, dass
Baupausen während der Mittagszeit eingehalten werden
und mit welchen Sanktionen
müssen die Investoren bei
Nicht-Einhalten rechnen?
23. Wird das Parkdeck täglich
geöffnet oder nur am Wochenende? Während der
Veranstaltung in der Kita hatte Herr Cruse der Möglichkeit, das Parkdeck nur am
Wochenende zu öffnen, ergebnisoffen diskutiert hat.
Dies würde für die Kita eine
erhebliche Reduzierung der
Emissionen bedeuten. Denn,
wie Ihr Stadtplaner, Herr
Sienko, betont hat, wird das
Parkdeck an der Bleiche
dasjenige sein, welches als
erstes und immer voll ausgelastet sein wird. Das neue
Parkdeck wird für die Kita
entgegen der Äußerung von
Herrn Schiefer im KSTA vom
11.2.2013 keine Verbesserung, sondern eine deutliche
Verschlechterung bringen.
Denn: Derzeit ist das Parkdeck montags bis freitags
maximal zu 20 Prozent ausgelastet. Die Kinder sind
künftig deutlich höheren Emissionen ausgesetzt. Insofern fragen wir, wie der Satz
auf S. 14 zu verstehen ist,
dass „aufgrund der
Schallausbreitung geringere
Pegel zu erwarten“ sind. Geringer als was?
24. Wir Eltern möchten das
Vorhaben auch weiterhin
konstruktiv begleiten. Wer ist
unser Ansprechpartner bei
der Stadt? Wem können wir
Vorschläge zur Verbesse-
Stellungnahme
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Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
rung unterbreiten?
25. Inwiefern besteht für die
Eltern der Kita Planungssicherheit? Wie und wann informieren Sie als Stadt künftig Ihre Bürger, in diesem
Fall die Eltern der Kita und
den Kinderschutzbund als
Träger?
26. Zur Außengestaltung: Dürfen
wir davon ausgehen, dass
die uns als Eltern und den
Mitgliedern des Kinderschutzbundes zugesicherte
Visualisierung auch umgesetzt wird? Die Visualisierung, die uns Eltern und uns
als Mitgliedern des Kinderschutzbundes vorliegen, sehen eine bunte, holzbeplankte Fassade vor. An dieser
Stelle möchten wir vorschlagen, die an der Vorderseite
von Frau Lötsch angedachten Rankhilfen an allen Seiten anzubringen und Efeu zu
pflanzen. Efeu bindet nachweislich ein Drittel aller Feinstaub-Partikel aus der Luft,
wie Ihnen sicherlich bekannt
ist (Siehe Studie Klimaschutz.karlsruhe.de). Dürfen
wir Eltern davon ausgehen,
dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, maximale
Emissions-Entlastung für unsere Kinder zu erreichen?
27. S. 5: Ein Linksabbiegestreifen auf der Trierer Straße ist
laut Planungsvorgaben im
Bebauungsplan notwendig.
Wann wird diese Straßenbaumaßnahme umgesetzt
und wer trägt die Kosten
hierfür? Liegt die Verwaltungsvereinbarung zwischen
dem Landesbetrieb Straßenbau und der Stadt Bad
Münstereifel vor? Wie ist
diese Maßnahme mit der
Mindestfahrbahnbreite von
6,50 m zu vereinbaren?
28. Werden Mittel für einen
eventuell nötigen Rückbau
eingestellt?
Stellungnahme
zu 27: Die Umsetzung der Maßnahme
erfolgt im Rahmen der Erstellung der
Vorhaben auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 82 „Parkdeck Große
Bleiche“. Die Kosten werden vom
Bauherrn übernommen. Derzeit wird
die Verwaltungsvereinbarung erarbeitet. Vor Abschluss der Verwaltungsvereinbarung kann mit dem Bau nicht
begonnen werden. Im Bereich der
abknickenden Vorfahrt der L 165 vor
dem Orchheimer Tor werden Querungshilfen errichtet. Die Linksabbiegespur kann vor den Querungshilfen
errichtet werden. Eine Fahrbahnbreite
je Richtung von 3,25 m bleibt erhalten.
zu 28: Derzeit ist nicht geplant Mittel
für einen Rückbau einzustellen.
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Der Stellungnehmer richten folgende Fragen an die Stadt:
1.
2.
3.
B6
27.06.12
(Schreiben wird
gewertet,
als wäre
es während der
Offenlage
eingegangen)
Stellungnahme
zu 1: Im Bestand bestehen zwischen
der Kindertagesstätte und dem Holzhaus Stellplätze für die Angestellten.
Diesbezüglich sind keine Änderungen
vorgesehen, so dass die Angestellten
diese Plätze weiterhin nutzen können.
zu 2 und 3: Aufgrund von EinwendunWelche Sicherheitsmaßgen im Verfahren (vgl. Abwägung zur
nahmen werden erfolgen,
um die Fußgänger zu schüt- Stellungnahme B1) ist geplant, derzeit
zen, welche die Ausfahrt des nur den östlichen Planbereich (ebenParkhauses passieren müs- erdige Stellplätze) als Satzung zu
sen?
beschließen und den Bereich des
Wird das Parkhaus 24 Stun- Parkdecks mit der derzeit vorliegenden
den lang kostenpflichtig sein Planung nicht zum Satzungsabschluss
oder gibt es Zeiten, zu denen zu bringen. Daher sind die Fragen 2
man kostenlos parken kann? und 3 derzeit nicht in die Abwägung
einzustellen.
Wo können die Angestellten
der Kindertagessstätte "Magische 12" und die Angestellten vom Holzhaus in Zukunft
parken?
1. Standortwahl
Der Einwender bezieht sich auf
die Pläne der Stadt, drei neue
Parkhäuser unmittelbar an der
alten Stadtmauer am Werther Tor
und in unmittelbarer Nähe der
Kindertagesstätte und des neu
eröffneten Altenheims beim
Orchheimer Tor zu errichten.
Angeblich sollen die neuen Parkhäuser an den genannten Standorten gebaut werden, um den
Fußweg der Käufer zum geplanten Outlet-Center und Stadtkern
möglichst kurz zu halten. Dies
soll eine Bedingung der Investoren des Outlet-Centers sein. Die
Tatsache, dass es andere bessere Standorte in der Stadt gibt, wo
weniger Immissionsbelastungen
für Fußgänger, Anwohner, Kinder
und Senioren, sowie Gemäuer
und Gebäude anfallen, wird nicht
in Betracht bezogen.
zu 1. Standortwahl
Die Wahl der Standorte (Standort
Zimmerei, Große Bleiche und Feuerwache) für die Erweiterung der Parkplatzkapazitäten erfolgte aufgrund
ihrer günstigen Lage zur Innenstadt
der Stadt Bad Münstereifel. Alle
Grundstücke befinden sich in fußläufiger Entfernung zur Innenstadt, sind gut
an das Verkehrsnetz angeschlossen
und werden bereits im Bestand als
Parkplätze genutzt. Die günstige Lage
wird auch von den zukünftigen Betreibern des Outlet-Center bevorzug, stellt
aber insbesondere aus Sicht der Plangeberin die sinnvollste Lösung dar, da
diese zur Aufwertung der Innenstadt
beitragen und das öffentliche Interesse
an ausreichend Stellplätzen befriedigt
wird. Insbesondere der Lagevorteil war
demnach ausschlaggebend für die
Auswahl der Grundstücke. Aufgrund
von Abstandsproblemen zur B51
musste von dem Parkdeck „Zimmerei“
jedoch Abstand genommen werden.
Innerhalb der Stadtumwehrung sind
derzeit ebenfalls Parkplätze vorhanden, jedoch ist hier aus stadtgestalterischen und Erschließungsgründen
keine Erweiterung durch Parkdecks
sinnvoll. Außerhalb der Stadtumwehrung bilden die Standorte die nächstgelegenen Standorte ab, welche Erweiterungsmöglichkeiten aufweisen.
Aus den genannten Gründen stellen
die gewählten Standorte somit auch
aus Sicht der Plangeberin die günstigste Entwicklungsmöglichkeit zur
Erweiterung der Parkplatzkapazitäten
dar.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
zu 1. Standortwahl
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
„Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“
Seite 28
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
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Stellungnahme
Beschlussvorschlag
2. Immissionen und Rückstau
Abgesehen von der Unmöglichkeit, genaue Besucherzahlen zu
prognostizieren, die ausgerechnet von weit her nach Bad Münstereitel kommen sollen, um Bekleidung zu kaufen - und in diesem Zusammenhang daher die
angebliche Notwendigkeit sofort
neue Parkhäuser im Eilverfahren
bauen zu müssen- gibt es
schwerwiegende Grunde, weshalb man eben nicht an den
vorgesehen Standorten bauen
sollte. Die Tatsache, dass dort
sich Schule, Kindertagesstätte,
Sparkasse und Altenheim in
unmittelbarer Nähe zu den geplanten Parkhäusern befinden
werden, müsste Grund genug
sein, die Pläne radikal zu überdenken. Parkhäuser verursachen
bekanntlich eine erhebliche Immissionsbelastung (übrigens
auch für die Käufersicht). Die zu
erwartende Rückstauung von
Autos an den Parkhäusern wird
ein zusätzliches Ärgernis erzeugen. Unbedacht ist auch eine
mögliche Mehrbelastung der
Emissionen im historischen
Stadtkern durch Windübertragung. Welche Wirkung Autoabgase an alten Gemäuern haben,
bedarf keiner weiteren Erläuterung. Das ganze Parkhaus Projekt scheint auch ohne wissenschaftliche Begleitung abzulaufen
- ein Unding sonstwo in der Bundesrepublik.
zu 2. Immissionen und Rückstau
Der Einwender bemängelt, dass das
Verfahren ohne wissenschaftliche
Begleitung durchgeführt worden sei.
Diese Einwendung kann nicht nachvollzogen werden, da im Verfahren
folgende Gutachten von anerkannten
Sachverständigen erstellt wurden:
zu 2. Immissionen
und Rückstau
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen
3. Studie
Um diese Thesen zu untermauern befindet sich in der Anlage
eine in englischer Sprache verfasste (im Internet veröffentlichte)
Studie aus den Reihen der Uni
Mainz. Die Studie von Axel Zenger und Mathias Rau, damals
Fachhochschule Mainz, bezieht
sich auf 60 Parkhäusern in 12
deutschen Städten. Auch wenn
diese Studie eher um Screening
Methoden im Planungsverfahren
geht, unterstreicht sie die offensichtlichen Gefahren der lmmissionsbelastungen, die Parkhäuser verursachen und die absolute
Notwendigkeit, neue Vorhaben
mit großmöglichster Umsicht zu
planen. Im Falle von Bad Müns-
zu 3. Studie
Die beigelegte Studie wird zur Kenntnis genommen. Wie unter Abwägungspunkt 2 dieser Stellungnahme
dargestellt, wurden im Bauleitplanverfahren vier Untersuchungen durchgeführt, um mit größtmöglichster Umsicht
die Planung voranzutreiben. Bezüglich
der Standortwahl wird auf Abwägungspunkt 1. verwiesen.
- Schalltechnische Untersuchung
(KRAMER Schalltechnik GmbH,
Sankt Augustin)
- Luftschadstoffuntersuchung (Peutz
Consult GmbH, Dortmund)
- Verkehrliche Stellungnahme
(ISAPLAN Ingenieur GmbH, Leverkusen)
- Artenschutzrechtliche Prüfung (Dipl.
Geogr. Ute Lomb, Bonn)
Die Gutachten zum Schall sowie zu
den Luftschadstoffen weisen nach,
dass an allen Immissionsorten die
Immissionsricht- bzw. -grenzwerte
deutlich eingehalten werden. Hierbei
wurde insbesondere die angrenzende
Kindertagesstätte in die Untersuchung
eingestellt. Demnach liegt keine erhebliche Immissionsbelastung durch die
Planung vor. Eine erhebliche Mehrbelastung der Emissionen im Stadtkern
durch Windübertragung kann aufgrund
der Erkenntnisse der Gutachten ebenfalls ausgeschlossen werden.
Des Weiteren weist die verkehrliche
Stellungnahme nach, dass am sämtlichen Knotenpunkte die Verkehrsmengen problemlos abgewickelt werden
können.
zu 3. Studie
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
„Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“
Seite 29
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
zu 4. Standortwahl II
Bezüglich der erneuten Ausführungen
des Einwenders wird auf den Abwägungspunkt 1 verwiesen. Aufgrund von
Einwendungen im Verfahren (vgl.
Abwägung zur Stellungnahme B1) ist
geplant, derzeit nur den östlichen
Planbereich (ebenerdige Stellplätze)
als Satzung zu beschließen und den
Bereich des Parkdecks mit der derzeit
vorliegenden Planung nicht zum Satzungsabschluss zu bringen. Daher
sind die Ausführungen zu der Gefahr
des Parkhauses derzeit nicht in die
Abwägung einzustellen.
zu 4. Standortwahl II
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
tereitel sind nicht alle Möglichkeiten bezüglich Standorte ausgeschöpft. Auch ist keine objektive
Begleitung durch die Wissenschaft bezüglich des Verfahrens
vorgesehen. Es ist aber nicht
einzusehen, weshalb die Belange
der Bürger, sicher vor unnötigen
Immissionen zu stellen eben
nicht prioritär bedacht werden.
4. Standortwahl II
Die benannten Studien deuten
auf die lmmissionsgefahren, die
in der Nähe von Parkhäusern
entstehen. Diese Erkenntnisse
dürften mittlerweile allen Stadtplanern hinlänglich bekannt sein.
Umso mehr wird die Verwunderung geäußert, dass solche Baupläne von der Stadt Bad Münstereitel mit ihrer einmaligen historischen Stadtkern überhaupt in
Erwägung gezogen werden zumal es bessere Standorte gibt,
die ein Unterschied für potentiellen Käufer von höchsten 5-6
Minuten Fußweg ausmachen
würden. Der Weg zum Stadtkern
könnte außerdem mit Phantasie
attraktiv gestaltet werden.
Vor allem aber gibt es keinen
ersichtlichen Grund, warum man
einfach nicht abwarten sollte, um
den realen Bedarf an zusätzlichen Parkplätzen zu ermitteln.
Bis dahin gibt es genug Parkplätze- und wenn Tausende Besucher tatsächlich nach BAM strömen sollten, um hier Markenkleidung zu kaufen, dann erst sollte
über Baumaßnahmen nachgedacht werden. Auf jeden Fall
müsste ein vorheriges Planungsverfahren unter Beteiligung der
Wissenschaft stattfinden, um
objektiv die bestmöglichen
Standorte für neue Parkhäuser
zu ermitteln- ohne den unangemessenen Druck aus dem Investorenkreis alternativlos nachgeben zu müssen.
Um es deutlich zu machen: es
geht hier nicht um das Für und
Wider des Vorhabens, die Stadt
Bad Münstereifer in ein OutletCenter verwandeln zu wollen auch wenn hier eine gute Portion
Skepsis über das Gelingen des
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
„Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“
Seite 30
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
1. Tiefgaragen und Abstandflächen
Parkflächen rund um das Hotel in
Tiefgaragen. Abstandflächen von
3 m (lt. Herrn Dr. Sienko) mit
einer Dauerbegrünung in Höhe
von mind. 150 cm, zu allen Flächen die neu erstellt werden.
zu 1. Tiefgaragen und Abstandflächen
Das Grundstück liegt im rückgewinnbaren Überschwemmungsbereich,
eine Tiefgarage ist hier nicht zu realisieren. Die Stellplätze müssen das
Abstandflächenrecht einhalten. Festsetzungen im Bebauungsplan sind
nicht erforderlich. Gemäß BauO NRW
sowie NachbG NRW ist eine Einfriedung zwischen dem Hotel und geplanten ebenerdigen Parkplatz zulässig.
Eine Festsetzung von Begrünungsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt nicht ist.
Unabhängig davon sind in der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Eingrünungsmaßnahmen
zulässig.
zu 1. Tiefgaragen
und Abstandflächen
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
den Anregungen
nicht zu folgen.
2. Belastung des Hotels durch
zusätzlichen Verkehr
Da neue Parkflächen an der
Bleiche von aktuell 100 Plätzen,
auf 200 in Form eines Parkhauses plus ca. 50 Stellplätze auf
einer direkt an das Hotel angrenzenden Fläche geplant sind, wird
die Belastung des Ein- und Ausfahrenden Verkehrstroms für
Gäste unerträglich werden, das
bedeutet eine starke Entwertung
des Objektes.
zu 2. Belastung des Hotels durch
zusätzlichen Verkehr
Aufgrund von Einwendungen im Verfahren (vgl. Abwägung zur Stellungnahme B1) ist geplant, derzeit nur den
östlichen Planbereich (ebenerdige
Stellplätze) als Satzung zu beschließen und den Bereich des Parkdecks
mit der derzeit vorliegenden Planung
nicht zum Satzungsabschluss zu bringen. Daher entstehen durch den Satzungsbeschluss nur für den östlichen
Bereich geringere Belastungen, als im
Bauleitplanverfahren berücksichtigt
wurden. Eine starke Entwertung des
Objektes ist daher nicht zu befürchten.
zu 2. Belastung
des Hotels durch
zusätzlichen Verkehr
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
3. Parkhaus Zimmerei
Ein weiteres Parkhaus an der
Zimmerei, ebenfalls sehr unschön, sollte nur als Tiefgarage
genehmigt werden. Eine solche
Belastung in heutiger Zeit, plant
doch kein Stadtrat mehr in Zeiten
der „Entschleunigung“ für eine
zu 3. Parkhaus Zimmerei
Das Parkhaus Zimmerei ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens
und muss daher nicht in die Abwägung
eingestellt werden. Aufgrund von Einwendungen des Landesbetriebes
Straßen.NRW (Abstand zur B51) wurde das Verfahren zum Bebauungsplan
zu 3. Parkhaus
Zimmerei
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Projekts anzumelden wäre. Hier
geht es aber um die Gefahr,
(wahrscheinlich unnötige} Parkhäuser an falschen Standorten
errichten zu lassen, die optisch
der Stadt nichts Positives bringen, dafür aber eine geballte
Konzentration gefährliche Immissionen, Lärm und Rückstaus. Die
Rückbaukosten trägt dann wer?
Am Ende könnte eine solche
Fehlplanung bitter aufstoßen, vor
allem nachdem die Karawane
weitergezogen ist.
B7
07.01.13
(Schreiben wird
gewertet,
als wäre
es während der
Offenlage
eingegangen)
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
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im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Nr. 81 „Parkdeck Zimmerei“ jedoch
eingestellt, so dass dort die bestehenEin Seniorenheim plus ein Park- den Stellplätze erhalten bleiben, jedoch kein Parkdeck bzw. Tiefgarage
haus, ist doch nicht praktikabel!
Es bietet sich kein Fleckchen von erstellt wird. Derzeit wird angedacht im
Bereich „Goldenes Tal“ / Eifelbad
frei gestalteten Ruheoasen oder
Bänken ohne Konsumzwang an, weitere Stellplätze / Parkdecks zu
wo bleibt da noch Raum für ältere errichten. Diese sind jedoch nicht
Menschen oder den Gast der nur Inhalt dieses Bebauungsplanverfahrens. Aufgrund des finanziellen Aufmal eine kurze Rast machen
möchte. Es sollten Parkflächen / wandes wird ein kostenloser ShuttleTiefgaragen vor der Einmündung Service ausgeschlossen.
der Trierer Straße erstellt werden, z.B. die Parkfläche gegenüber des alten Kurhauses, oder
des Geländes Tanneck. Hier ist
es möglich für die Gäste einen
kurzen Fußweg zu nutzen oder
man bietet einen Shuttle kostenfrei an. So wäre es möglich die
Innenstadt zu entlasten und die
Qualität und ein gutes Flair für
Gäste / Anwohner und Gewerbetreibende zu erzeugen.
Verkehrsberuhigte Innenstadt.
Beschlussvorschlag
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Erstellung des Verkehrskonzeptes
Im Rahmen der Erstellung des Verkehrskonzeptes der Stadt Bad Münstereifel gingen weitere Stellungnahmen ein. Zum Teil werden in diesen Stellungnahmen auch Anregungen und Bedenken zu Inhalten
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 82 „Parkdeck Große Bleiche“ vorgetragen. Daher werden die Schreiben mit in die Abwägung zu diesem Bebauungsplanverfahren eingestellt.
B8
06.07.12
1. Kinderbelange
Offensichtlich stehen die Kinder
und der Kinderschutzbund beim
Bürgermeister nicht im Vordergrund, sondern praktisch so eine
Art Parkhaus-Schutzbund. Die
Grundrechte der Kinder müssen
höher angesiedelt sein, als das
dubiose Vorhaben eines FashionCenters, das nur auf dem Papier
tolle Geschäfte verspricht, denn
Fashion-Center schießen z. Z. in
ganz Deutschland wie Pilze aus
der Erde.
zu 1. Kinderbelange
Die Belange der Kinder wurden untersucht und im Bauleitplanverfahren
berücksichtig. Es wurde ein Lärmgutachten sowie wie Luftschadstoffgutachten erstellt. Beide Gutachten weisen nach, dass die jeweiligen Grenzbzw. Richtwerte eingehalten werden.
Eine Gefährdung der Belange der
Kinder wird somit nicht gesehen.
zu 1. Kinderbelange
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
2. Investoren
Aber mit Bürgermeister Alexander Büttner haben die Kinder
schlechte Chancen in Bad Münstereifel, es braucht nur ein Investor mit Gewinnen winken, das
war ach schon so beim Friedwald, und der Verwaltungschef ist
nicht mehr zu bremsen.
zu 2. Investoren
In dem vorliegenden Bauleitplanverfahren sollen öffentliche Stellplätze für
die Stadt Bad Münstereifel planungsrechtlich gesichert und geschaffen
werden. Diese dienen auch dem geplanten Fashion-Center. Das eigentliche Fashion-Center ist jedoch nicht
Inhalt dieses Bauleitplanverfahrens, so
dass die Anmerkung nicht in die Abwägung einzustellen ist.
zu 2. Investoren
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
zu 3. Kinderschutzbund
Wie unter Punkt 1 dargestellt, wurden
die Belange der Kinder im Verfahren
geprüft und in die Abwägung eingestellt. Es wird zur Kenntnis genommen,
dass der Einwender die Meinung des
Kinderschutzbundes teilt.
zu 3. Kinderschutzbund
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Ich wiederhole es nochmals, die
Investoren beherrschen die Deckungsbeitragsrechnung, machen demnach ihre Gewinne
beim Kauf-, Sanierung- und Verkauf der alten Bausubstanz und
sind dann wieder verschwunden,
denn mit dem Verkauf der Ware
haben sie nichts zu tun. Das
dicke Ende kommt dann für die
Stadt!
3. Kinderschutzbund
In dem Zusammenhang ist es
sicher auch erlaubt daran zu
erinnern, dass viele Kindergartenkinder von heute, später zu
denen gehören, die das Bruttosozialprodukt und somit das
Steueraufkommen erwirtschaften,
womit dann die Pensionäre von
morgen nicht schlecht alimentiert
werden. Ich kann dem Kinderschutzbund nur empfehlen, bleiben Sie standhaft und lassen Sie
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zu Kenntnis
genommen. Jedoch werden hier keine
Anregungen bzw. Bedenken zu Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 82
„Parkdeck Große Bleiche“ vorgetragen.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
ich nicht über den Tisch ziehen,
denn Kinder sind unsere Zukunft,
sie stehen im Vordergrund und
vielleicht gibt es ja eine Stadtratsfraktion, die Sie unterstützt.
B9
02.10.12
Ein gesamtes Verkehrskonzept
für die Stadt Münstereitel ist nach
meiner Ansicht anzuraten. Schon
heute werden die Kurgebiete
oberhalb des historischen Kurhauses als Durchfahr- und Rennstrecken missbraucht, ohne dass
dagegen eingeschritten wird.
Man muss, um den Ort verkehrstechnisch zu regeln, in die Haut
eines ortsfremden Auto- oder
Motorradfahrer schlüpfen, die von
Nöthen (Autobahn A1), von Euskirchen oder von der Ahrstrecke
sich der Stadt nähern.
In vielen Städten habe ich Hinweise gesehen, auch im westlichen Ausland: "Alle Richtungen"
(toutes Direction). Diese Hinweise lenken den Durchgangsverkehr auf die vorgesehenen Straßen.
Wenn Sie jedoch von Norden
sich der Stadt nähern, um vielleicht dort vor der Stadtmauer
rechts oder links zu parken und
die Parkplätze besetzt sind, werden Sie Ihren Weg geradeaus
Richtung Sebastian-KneippStraße oder Windheckenweg
fortsetzen obwohl dies Straßen
sind, die für den Durchgangsverkehr gesperrt sind. Hier wäre als
kleiner Kreisverkehr eine Wendemöglichkeit am Parkplatz
rechts vor der Stadtmauer oder
am jetzigen Busparkplatz, wenn
dieser mit dem Bahnhofsneubau
verlegt werden ist, denkbar.
Anders ist es mit der Strecke von
Nöthen aus:
Der Hinweis "Alle Richtungen"
geradeaus und die verstärkte
Darstellung "Gesperrt für Kraftfahrzeuge aller Art (ausgenommen Anlieger der Willy-BrandtStraße, Ashfordstraße, Windheckenweg) auf der Höhe des Abzweiges Willy-Brandt-Straße
wäre sicher hier sehr hilfreich.
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
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Nr.
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Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Im Bestand wird die „Große Bleiche“
als öffentliche Parkfläche ohne Stellplatzbindung genutzt. An diesem Konzept soll auch in Zukunft festgehalten
werden. Es sind sowohl bei den ebenerdigen Stellplätzen, wie auch in dem
derzeit nicht zur Satzung zu bringenden Parkdeck, öffentliche Stellplätze
ohne Parkplatzbindung vorgesehen.
Demnach wird der Anregung nicht
gefolgt.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
der Anregung nicht
zu folgen. .
Dass die 30 km Höchstgeschwindigkeit durch den Einbau
wirksamer Schikanen auch
durchsetzbar ist, zeigt sich anderen Orts.
Sowohl längergezogene, Aufpflasterungen, Hinweise auf
180°- Kurven als auch unverhofftes Messen des Ordnungsbehörde mit der ständigen Ankündigung "Radar- Messung" können
hier Wunder wirken.
Der Verkehrsfluss rund um die
Münstereifeler Stadtmauer, einschließlich des Parksuch- und
Abfahrtsverkehrs, muss bei dem
erwarteten Verkehrsaufkommen
nachhaltig geregelt werden.
B10
22.10.12
In Zusammenarbeit und Bereitschaft mit der Stadt Bad Münstereifel möchte ich eine
Parkmöglichkeit für die wichtigsten Personengruppen unserer
Stadt erarbeiten.
Auf der Parkfläche "Große Bleiche" brauchen wir meiner Meinung nach Stellplätze für:
- Bewohner, die ihre Fahrzeuge
stadtnah unterstellen müssen,
- Betriebsinhaber, die ihren
Angestellten Parkmöglichkeiten zur Verfügung stellen
möchten,
- Lehrern, die mit ihren Pkws
zum Unterricht kommen etc.
Bei weiterem Bedarf würde ein
zusätzliches Parkdeck in der
erforderlichen Größe errichtet
werden. In dem sogenannten
"Bürgerparkhaus" entsteht kein
Suchverkehr wie in öffentlichen
Parkhäusern, da die Parkplätze
von den jeweiligen Nutzern fest
angemietet werden. Ein ständiges Ein- und Ausfahren hauptsächlich während den Ladenöffnungszeiten wird somit vermieden. Die Gefahr für die Schüler
wird eingeschränkt, da die Mieter
der Stellplätze die Stoßzeiten der
Schüler kennen und sie sicherlich
vermeiden. Auch die Lärm- und
Abgasbelästigung wird verringert,
was besonders dem nahegelegenen Kindergarten zugute
Aus Sicht der Plangeberin werden
keine Probleme bei den Suchverkehren gesehen. Im Rahmen der Baugenehmigung werden hinreichende
Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Queren der Ein- bzw. Ausfahrt zum
Parkplatz (bzw. Parkdeck) zu gewährleisten. Bezüglich der Lärm- und Abgasbelastung wurde im Verfahren
nachgewiesen, dass als Richt- bzw.
Grenzwerte zum Teil deutlich unterschritten werden.
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
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Nr.
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Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
zu 1. Vergrößerung des Rückstaus
in die Nöthener Straße
Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr.
82 „Parkdeck Große Bleiche“ werden
im Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW folgenden
Maßnahmen notwendig:
- Linksabbiegespur zur Parkplatzfläche / Parkdeck,
- Abknickende Vorfahrt der L 165 im
Bereich vor dem Orchheimer Tor,
- Fußgängerüberweg in diesem Bereich und
- die Verbreiterung der Gehwege von
der Zufahrt „Große Bleiche“ bis vor
das Orchheimer Tor.
Mit diesen Maßnahmen wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
sichergestellt und die Belange von
motorisierten Verkehr sowie Fußgängern ausgewogen berücksichtigt. Im
Rahmen des Bauleitplanverfahrens
wurden Verkehrsuntersuchungen
durchgeführt. In diesen wurde sogar
das zuerst geplante, nun aber nicht
mehr weiter verfolgte Parkdeck „Zimmerei“ eingestellt. Insgesamt ergibt
sich für das weiterläufige Plangebiet in
allen Varianten eine gute bis sehr gute
Verkehrsqualität. Nach Messungen
und örtlichem Vergleich wird der Rückstau aus westlicher Richtung in der
Morgen- und Mittagsspitze nicht zu
verhindern sein. Dieser kann zwar als
lästig, aber nicht als extrem dramatisch angesehen werden. Das Stauereignis beschränkt sich jeweils auf max.
10 Minuten, die Zeitverzögerung etwa
3-5 Minuten, was 2-3 Ampelumläufen
entspricht.
zu 1. Vergrößerung des Rückstaus in die
Nöthener Straße
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
kommt. Bei dem hoffentlich zu
erwartenden Kunden- und Besucheransturm ist mit einer veränderten Verkehrsführung in der
Kernstadt zu rechnen, was zum
Bau eines Bürgerparkhauses
zwingt. Der Wohnwert der Innenstadt soll in keiner Weise noch
zusätzlich verschlechtert werden.
Unsere Stadt soll leben!
Zur Kalkulation und Wirtschaftlichkeit sollten wir ein persönliches Gespräch führen. Meine
Partner und ich erwarten eine
schnellere Antwort als bei dem
Planungsvorhaben Ferienhaussiedlung und Erschließung Blankenheimer Weg.
B11
22.11.12
1. Vergrößerung des Rückstaus in die Nöthener Straße
durch
1.1 die Parkhäuser der Trierer
Straße und die damit verbundenen Wartezeiten für
Linksabbieger
1.2 den neu geplanten Zebrastreifen im Bereich Abbiegung Trierer Straße auf
Nöthener Straße
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
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Seite 36
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
2. Errichtung einer Buswendeschleife vor dem Orchheimer
Tor / Handwerkerhof / Konvikt mit
2.1 Gestaltung einer Fläche
vor dem Handwerkerhof
als Platz
2.2 Bushaltestelle vor dem
Konvikt
2.3 Zufahrt der Großen Bleiche von der Nöthener
Straße aus über die Kleingärten.
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
zu 2. Errichtung einer Buswendeschleife vor dem Orchheimer Tor /
Handwerkerhof / Konvikt
Die Zufahrt zur Großen Bleiche erfolgt
weiterhin über die bestehende Zufahrt.
Gemäß den durchgeführten Verkehrsuntersuchungen ist die Leistungsfähigkeit der Zu- und Abfahrt in dieser Zufahrt gesichert. Die Grundstücke von
der Nöthener Straße zur Großen Bleiche sind im Privatbesitz und stehen
daher derzeit nicht zur Verfügung.
zu 2. Errichtung
einer Buswendeschleife vor dem
Orchheimer Tor /
Handwerkerhof /
Konvikt
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
der Anregung nicht
zu folgen.
Die Gestaltung des Handwerkerhofes
und die die Errichtung einer Bushaltestelle ist nicht Gegenstand dieses
Bauleitplanverfahrens.
3. Einrichtung eines ShuttleServices
3.1 Verzicht auf die Parkhäuser in der Trierer Straße,
statt dessen „Große Lösung“ Eifelbadparkplatz
mit Shuttle-Bus-Service
zu 3. Einrichtung eines ShuttleServices
Das Parkdeck „Zimmerei“ des parallel
aufzustellenden Bebauungsplanes
Nr. 81 wird nicht weiter verfolgt. Im
hier zu beachteten Bebauungsplanverfahren Nr. 82 „Große Bleiche“ soll
derzeit nur der Bereich der ebenerdigen Stellplätze als Satzung beschlossen werden. Für das Parkdeck an sich
besteht noch ein rechtlicher Prüfungsbedarf, so dass dieser Bereich derzeit
nicht als Satzung beschlossen werden
soll. Generell bewirkt das favorisierte
dezentrale Angebot (Erweiterung
ebenerdiger Parkplätze Große Bleiche,
zukünftig Parkdeck Große Bleiche,
Erhalt Stellplätze Zimmerei, Schaffung
neuer Stellplätze im Goldenen Tal /
Eifelbad) ein stufenweises Abfangen
des Zusatzverkehrs, d.h. sowohl für
den Individualverkehr / Kundenverkehr
als auch für den angekoppelten Fußgängerverkehr werden die Wege verkürzt und die Verkehrsmenge abgestuft reduziert. Ein ausschließlicher
Standort „Goldenes Tal“ mit Shuttleverkehr erzeugt im südlichen Bereich
der Trierer Straße deutlich mehr Verkehr und ist abzulehnen. Je nach Tageszeit wäre auch mit Leerverkehren
zu rechnen.
zu 3. Einrichtung
eines ShuttleServices
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
der Anregung nicht
zu folgen.
4. Einrichtung einer Bushaltestelle im Bereich des Parkplatzes B 51
4.1 Zur Schulbusabwicklung,
insbesondere der St. Michael-GymnasiumSchüler, Einrichtung einer
Haltestelle in diesem Bereich
zu 4. Einrichtung einer Bushaltestelle im Bereich des Parkplatzes B 51
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 4. Einrichtung
einer Bushaltestelle im Bereich
des Parkplatzes
B 51
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
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Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
5. Verschärfung des Konfliktes
im Goldenen Tal (z.B. Warteverkehre, Schülerverkehre,
„Mama“-Taxen)
5.1 der geplante Kreisel wird
die Situation, insbesondere für die großen Busse,
verschärfen
5.2 die Erftbrücke ist von ihrer
Beschaffenheit und der
Breite nicht geeignet, die
Busse und den zusätzlichen Verkehr zu bewältigen
5.3 zusätzliche Immissionen
für die Bewohner des Sittardweges und darüber
hinaus
zu 5. Verschärfung des Konfliktes
im Goldenen Tal
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 5. Verschärfung des Konfliktes im Goldenen
Tal
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
6. Beibehaltung der Schulbusabwicklung auf der östlichen
Seite der Erft, weil die
Erftbrücke für den Busverkehr nicht ausgelegt ist.
6.1 die Erftbrücke als Schulbuszufahrt auf die westliche Seite der Erft ist nicht
geeignet, die westliche
Seite der Erft von zusätzlichem Verkehr sowie
Schulbusabwicklung freizuhalten
zu 6. Beibehaltung der Schulbusabwicklung auf der östlichen Seite
der Erft
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 6. Beibehaltung der Schulbusabwicklung
auf der östlichen
Seite der Erft
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
7. Nutzung des KurhausParkplatzes als Busparkplatz
7.1 Parkmöglichkeit auf dem
Kurhausparkplatz für Reisebusse schaffen
zu 7. Nutzung des KurhausParkplatzes als Busparkplatz
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 7. Nutzung des
KurhausParkplatzes als
Busparkplatz
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
8. Was ist, wenn auf der
Nöthener Straße ein Unfall
passiert?
8.1 Zufahrt der OutletBesucher über WillyBrandt-Straße
zu 8. Unfall auf der Nöthener Straße
Im Rahmen eines Unfalls wird je nach
Ort und Art des Unfalls von den Ordnungsbehörden bzw. der Polizei der
Verkehrsfluss geregelt. Diesbezügliche
Regelungsmöglichkeiten sieht ein
Bauleitplanverfahren nicht vor.
zu 8. Unfall auf
der Nöthener
Straße
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
9. Was geschieht mit dem Zuliefer-Verkehr für die Innenstadt?
9.1 Anlieferung mit dem
Handwagen? – Immissionen
zu 9. Zuliefer-Verkehr für die Innenstadt
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 9. ZulieferVerkehr für die
Innenstadt
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
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Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
10. Die Parkflächen im Goldenen Tal müssen erhalten
blieben
10.1 zusätzliche Parkflächen
für Eifelbadbesucher,
die derzeit die Parkflächen der Sportwelt mitnutzen
10.2 ausreichende Parkflächen für Sportweltschäfer
10.3 ausreichende Parkflächen Sporthallen
zu 10. Die Parkflächen im Goldenen
Tal müssen erhalten blieben
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 10. Die Parkflächen im Goldenen Tal müssen
erhalten blieben
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
11. Warum führt man noch
zusätzlichen Verkehr
durch die Trierer Straße,
die sehr belebt ist durch
11.1 die Bewohner / Angestellten / Besucher Altenheim
11.2 die Schüler
11.3 den Kindergartenkinder/-Eltern
11.4 auch wenn die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden – es
stinkt!
zu 11. Warum führt man noch zusätzlichen Verkehr durch die Trierer
Straße
Der Parkplatz wird bereits im Bestand
über die Trierer Str. erschlossen. Andere Grundstücke stehen derzeit nicht
zur Verfügung. Darüber hinaus weisen
die Verkehruntersuchungen nach,
dass im weiteren Bereich des Bebauungsplanes auch mit der Planung eine
gute bis sehr gute Verkehrsqualität
bestehen wird. Auch die Immissionsgrenzewerte werden eingehalten.
Daher wird an dem Konzept der dezentralen Standortangebote festgehalten.
zu 11. Warum
führt man noch
zusätzlichen Verkehr durch die
Trierer Straße
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
12. Parkmöglichkeiten für die
Berufstätigen und Bürger
dieser Stadt
12.1 nur noch im Goldenen
Tal? Das darf nicht
sein!
12.2 Parkhäuser werden
kostenpflichtig – somit
zusätzliche bzw. erhöhte Kosten für die Bürger
zu 12. Parkmöglichkeiten für die
Berufstätigen und Bürger dieser
Stadt
Der Parkplatz „Große Bleiche“ ist bereits im Bestand bewirtschaftet. Die
geplanten ebenerdigen Stellplätze wie
auch das Parkdeck (welches derzeit
jedoch nicht als Satzung beschlossen
werden soll) können von Berufstätigen
und Bürgern der Stadt genutzt werden.
Festsetzungen zur Bewirtschaftung
übersteigen den Regelungsbedarf
eines Bauleitplanverfahrens.
zu 12. Parkmöglichkeiten für die
Berufstätigen und
Bürger dieser
Stadt
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
13. Allgemeine Anregungen
und Denkanstöße
13.1 insbesondere bei den
Planungen Hachenberg/Schroeteler – Polizei einbeziehen
13.2 Rückstau bei den Einfahrten Parkdecks
müssen vermieden
werden
13.3 Ausreichende Parkflächen im Goldenen Tal
für Sporthallen, Sportwelt Schäfer und Eifelbad
13.4 Das Goldene Tal soll
zu 13. Allgemeine Anregungen und
Denkanstöße
Ein Rückstau bei den Einfahrten zum
Parkdeck „Große Bleiche“ wird durch
die in der Verwaltungsvereinbarung zu
regelnde Linksabbiegespur vermieden.
Die Leistungsfähigkeit der Parkhauseinmündungen wurde mit dem
Programmsystem „Knosimo“ von Prof.
Dr.-Ing. Brilon berechnet. Für die Trierer Straße liegen gezählte Werte einer
Dreitageszählung vor, die die maßgeblichen Spitzenstunden eindeutig abbilden. Die allgemeine Verkehrsprognose
sowie die Zusatzverkehre des OutletCenters wurden mit dem Programm
zu 13. Allgemeine
Anregungen und
Denkanstöße
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
„Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“
Seite 39
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
vom Parken freigehalten werden.
B12
28.11.12
Am 22.11.2012 haben Sie (Anmerkung: gemeint ihr Herr Dr.
Sienko) ihr vorläufiges Verkehrskonzept den Bürgern in Münstereifel vorgestellt. Wir, die Unterzeichner dieses Briefes, sind
Bürger von Münstereifel, die,
obwohl beruflich nicht mehr tätig,
sich seit Jahren mit wachem
Interesse um die Zukunft von
Münstereifel Gedanken machen
und entsprechende Vorschläge
der Stadtverwaltung unterbreiten,
aber auch Fehlentscheidungen
der Stadt kritisieren. Wenn Sie
jetzt ein Verkehrskonzept erarbeiten, sind alle Belange der Stadt
zu berücksichtigen.
Stellungnahme
„Ver_Bau“ von Dr. Bosserhoff berechnet. Für die Einmündungen werden
folglich auf einer einwandfreien Datengrundlage alle einzelnen Verkehrsströme verlässlich berechnet. Die
weiteren Ausführungen sind nicht
Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
Im Rahmen des Verkehrskonzepts
wurden insbesondere die Sicherheit
der Schüler und deren Schulwege
berücksichtigt und eigene Zählungen
durchgeführt. Diese sind jedoch für
das hier zu bewertende Bebauungsplanverfahren unerheblich.
Die Anlagen des Schreibens (überörtliche Anbindung, Sichere Schulwege,
Busse, Kreisel am Orchheimer Tor,
Modell Südstadt, Vorschlag Parken im
Golden Tal, Wettbewerb Goldenes Tal
1975 sowie die Planungshistorie) werden zur Kenntnis genommen, bilden
jedoch keine Belange ab, welche in die
Abwägung einzustellen sind, da diese
sich auf das gesamtheitlichen Verkehrskonzept beziehen und keine
Wir haben bei Ihrem Vortrag den Anregungen zum hier zu behandelnEindruck gewonnen, die Stadt als den Bebauungsplan Nr. 82 „Parkdeck
Ihr Auftraggeber hat Ihnen unse- Große Bleiche“ vorgetragen werden.
re Unterlagen und Eingaben nicht
Ein Verkehrskonzept für den Kernbefür Ihre Arbeiten zur Verfügung
reich und umliegenden Bereich ist in
gestellt. Aus diesem Grunde
senden wir Ihnen alle Unterlagen, Arbeit. Maßnahmen, die außerhalb der
die wir in der Vergangenheit mit
Stadtmauer beschlossen werden,
stehen nicht im Widerspruch zu den
erheblichem Arbeitsaufwand
Ansätzen im Kernbereich.
erarbeitet haben, einschließlich
der mehrtätigen Zahlungen der
Schülerbewegungen an allen
Bushaltestellen und der Erfassung aller Bewegungen und
Anzahl der Elterntaxi. Es wurde
im Verlauf Ihres Vortrages sichtbar, dass sich Ihr Auftragsumfang
zur Planung eines Verkehrskonzeptes offensichtlich nur auf die
geplanten Parkhäuser im Norden
und Süden der Stadt bezogen.
Zu berücksichtigen sind aber
ebenfalls die Belange der Einwohner und die der 2.690 Schüler, die sich in der Schulzeit täglich zweimal durch und in Münstereifel bewegen. Teiluntersuchungen können Tatsachen
schaffen, die für ein notwendiges
Gesamtkonzept eher hinderlich
sind.
Wir stehen Ihnen gerne für Rück-
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
inklusive den Anlagen zur Kenntnis
zu nehmen.
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
„Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“
Seite 40
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
fragen zur Verfügung und hoffen
auf ein Gesamtverkehrskonzept,
das alle Belange berücksichtigt
und ein funktionierendes Miteinander ermöglich. An erster Stelle
stehen für uns die Sicherheit der
Schüler und deren Schulwege.
B13
04.12.12
Kritikpunkte zum Verkehrsgutachten ISAPLAN
zu 1. Orchheimer Tor
Im Rahmen des Bebauungsplanes
Nr. 82 „Parkdeck Große Bleiche“ wurden Luftschadstoffuntersuchungen
unter Berücksichtigung der Vorbelastung untersucht, welche von dem
Parkdeck und den ebenerdigen StellEs wurde nur ein Wochendurch- plätzen hervorgerufen werden. Es
schnitt des Verkehrsaufkommens wurde nachgewiesen, dass an allen
kommend aus Nöthen dargestellt. Immissionsorten die Richtwerte zum
Teil deutlich unterschritten werden. Die
Wie wir alle wissen, verhält sich
der Verkehr anders. Eine Ballung getroffenen Annahmen in der Luftschadstoffuntersuchung wie im Verfindet dort am Do, Fr. und Sa
kehrsgutachten wurden mit dem entstatt (siehe auch Angaben der
sprechenden Fachbehörden abgeInvestoren).Damit kommt es an
stimmt und bilden den Stand der
jenen Tagen zu erheblich mehr
Feinstaub-Emissionen und Staus Technik ab.
am Orchheimer Tor.
zu 1. Orchheimer
Tor
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
zu 2. Verkehrsaufkommen
Für die Verteilung des Zusatzverkehrs
wurde in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW, Niederlassung Euskirchen eine Verteilung
von 65 % aus Richtung Autobahn /
Nöthen, 30 % aus Richtung Euskirchen und 5 % aus südlicher Richtung
definiert. Diese Verkehrsverteilung
erfolgte übereinstimmend mit dem
Landesbetrieb Straßenbau.NRW und
bildet ein realistisches Szenario ab.
Mögliche Verlagerungen aus der Achse Autobahn / Nöthen auf die Achse
Nord / Euskirchen bewirken nur marginale Änderungen der Ergebnisse.
zu 2. Verkehrsaufkommen
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
1. Orchheimer Tor
Eine Korrelation zwischen Anzahl
der Autos am Orchheimer Tor
und Abgas-Emissionen (insbesondere Feinstaub wurde ignoriert.
2. Verkehrsaufkommen
Ursprünglich hatte ISAPLAN
zuerst 70% Verkehrsaufkommen
kommend aus Richtung Nöthen
festgestellt. Angeblich ist Druck
ausgeübt worden, um diese Zahl
"nach unten" zu korrigieren (wurde im Privatgespräch von Dr.
Sienko vor zwei weiteren Zeugen
von ISAPLAN zugegeben).
Keine Videoaufnahme vor dem
Orchheimer Tor wurde gezeigt,
obwohl es jeden Tag dort zu
Staus kommt.
zu 3. Werther Tor
3. Werther Tor
Die Vorstellung, Kreisverkehr vor Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitdem Werther Tor einzurichten ist planverfahrens.
aberwitzig. Ich lade jedes Ratsmitglied ein, dort mit nur einem
Kleinauto ein Wendemanöver zu
versuchen. Denn wenn dort, wo
ein Kreisel eingerichtet wird (in
welcher Form auch immer), muss
auch die tatsächliche Möglichkeit
eines Wendemanövers gegeben
werden. Oder aber, man müsste
ein Großteil des Gehwegs vor
dem Werther Tor entfernen, um
zu 3. Werther Tor
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
„Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“
Seite 41
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
4. Grundsätzliches
Die Stadt Bad Münstereitel (wie
lange noch "Bad"?) muss sich
auch als Ziel setzen, eine moderne, nachhaltige Verkehrsplanung
einzurichten. Dies kann aber nur
dann erreicht werden, wenn man
gründlich umdenkt und Wege
sucht, den zusätzlichen Verkehr
möglichst weit außerhalb der
Altstadtbegrenzung zu halten.
Die Bewohner, Benutzer und die
Gebäude der historischen Altstadt stehen hier aufs Spiel. Man
weiß nur zu gut von anderswo,
welche Auswirkungen Verkehrsemissionen langfristig auf altes
Mauerwerk und Gebäude haben.
Der Grundgedanke der Konservation soll nicht vor den Profitgedanken eines einzigen Unternehmers aufgegeben werden. In
einer Stadt mit einer ins Mittelalter zurückreichende sichtbare
Geschichte, sind die Stadtvertreter angehalten, alle Aspekte im
Auge zu behalten. Alles andere
wäre eine grobe Vernachlässigung ihrer Pflichten.
zu 4. Grundsätzliches
Mit der Gesamtplanung wird das Ziel
verfolgt die Altstadt von Bad Münstereifel innerhalb der Umwehrung von
zusätzlichem Verkehr freizuhalten.
Darüber hinaus beziehen sich die
Äußerungen nicht auf dieses Bauleitplanverfahren im speziellen, so dass
die Ausführungen nicht in die Abwägung einzustellen sind.
zu 4. Grundsätzliches
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
5. Park+Ride Möglichkeit in der
Nöthener Straße
Abgesehen von meinen bereits
ausführlich dargestellten und
dem Stadtrat eingereichten Vorstellungen eines zentral gelegenen Parkhauses im Goldenen
Tor, bin ich der Auffassung, dass
weiter höher in der der Nöthener
zu 5. Park+Ride Möglichkeit in der
Nöthener Straße
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 5. Park+Ride
Möglichkeit in der
Nöthener Straße
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
dies zu ermöglichen (vielleicht
auch das Tor).
Die Planung von einem großen
Parkhaus vor dem Werther Tor
ist nicht durchdacht. Zurzeit gibt
es bei nur wenigen Autos Probleme bei der Ein- und Ausfahrt an
der bestehenden Parkfläche.
Dies wird kritisch, wenn es zu
einer Verkehrsballung kommt.
Konkrete Verbesserungsvorschläge
Leider war ich beruflich verhindert bis ca.22.00 Uhr und konnte
nicht beim Bürgertreff in der
Konviktkapelleanwesend sein.
Ich begrüße daher diese Möglichkeit, einige Ideen hier vorzutragen.
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Strasse eine weitere Park+ Ride
Möglichkeit zwischen Frühsommer und Herbst dringend nötig
sein wird, um Chaos unten zu
vermeiden. Die Kosten hierfür
sollten in erste Linie diejenigen
tragen, die am meisten vom
vermehrten Zustrom der Besucher gewinnen: alle Gewerbetreibenden in der Altstadt.
6. Schulbuslösung
zu 6. Schulbuslösung
Die Schulbuslösung an der Süd- Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitseite der Stadt wie von ISAPLAN planverfahrens.
vorgeschlagen sollte nochmals
überdacht werden. Eine Möglichkeit bestünde jedoch, eine weitere Zugangstrasse an Kreisverkehr zur Parkfläche Goldenes Tal
zu eröffnen, um Verkehr an diese
Stelle zu splitten. Nur Busse
dürften dann über die Erft-Brücke
fahren. Parkende wurden die
neue Zugangsstraße zur Parkfläche/Parkhaus benutzen. Diese
Idee sollte zumindest als Model
gründlich untersucht werden.
zu 6. Schulbuslösung
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
7. Verkehr aus Richtung Euskirchen
Verkehr aus Richtung Euskirchen
kommend sollte auch möglichst
nicht direkt zum Werther Tor
gelockt werden. Hier auch sollte
man grundsätzliche Gedanken
machen, wo noch eine Park +
Ride Möglichkeit eingerichtet
werden könnte.
zu 7. Verkehr aus Richtung Euskirchen
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 7. Verkehr aus
Richtung Euskirchen
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
8. Finanzierung
An keiner Stelle ist klar gestellt
worden, wer all diese geplanten
Parkhäuser bezahlen soll und mit
welchen Mitteln. Auch sind keine
Sicherheiten erklärt worden, im
Falle einer Public-Private Partnership. Es ist nicht zumutbar,
dass die Bürger der Stadt eventuell für die Belastung des Baus
bei einem Konkurs Fragen aufkommen sollen, nur weil sich der
Stadtrat nicht mit genügender
Vorsicht in das City-Outlet Projekt
eingelassen hat.
zu 8. Finanzierung
Da der Teilbereich des Parkdecks
derzeit nicht zum Satzungsbeschluss
geführt werden soll, ist auf Grundlage
des angestrebten Satzungsbeschlusses derzeit kein Parkdeck zulässig.
Die geplanten und nach Satzungsbeschluss zulässigen ebenerdigen Stellplätze werden durch den Investor des
Outlet-Centers erstellt und finanziert.
Sollte in Zukunft der Satzungsbeschluss auch für den Bereich des
Parkdecks angestrebt werden, ist auch
hier vorgesehen, dass der Investor die
Investitionskosten trägt. Demnach
werden die Bürger durch den Bau
nicht belastet.
zu 8. Finanzierung
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
„Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
B14
Eingabensteller
Datum
04.12.12
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
1. prognostizierte Besucher
Ausgegangen bin ich bei meinen
Ausführungen von den prognostizierten 900.000 bis 1.000.000
zusätzlichen Besuchern unserer
Stadt.
zu 1. prognostizierte Besucher
Die prognostizierten zusätzlichen Besucher werden zustimmend zur
Kenntnis genommen.
zu 1. prognostizierte Besucher
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
2.Südliche der beiden Erftbrücken am zukünftigen Feuerwehr-Parkhaus
Vorausgesetzt, ich habe die
schlecht erkennbare Projektion in
der ehemaligen Konviktskapelle
richtig erkannt und gedeutet,
möchte ich auf folgenden Punkt
hinweisen: Wenn es so ist, dass
die Erftbrücke zum nördlichen
Parkhaus vom ein- und ausfahrenden Parkhausverkehr genutzt
werden soll, wird es zwangsläufig
zu Rückstaus im Parkhaus als
auch über den neu geplanten
Kreisel hinweg auf der Kölner
Straße kommen, da die Brückenbreite keinen Gegenverkehr
zulässt. Die Staubildung wird
erfolgen, auch wenn nur "35
Prozent". der Verkehrsströme
aus Richtung Norden einfahren.
Ein solcher Weg mit den zu erwartenden Staufolgen würde zur
Verärgerung der Besucher und
Bürger führen und Zweifel an der
Planungsfähigkeit der Verantwortlichen aufkommen lassen.
Die geplante Zu- und Abfahrtsverbreiterung entlang des ehemaligen Polizeigebäudes und
auch der neu geplante Minikreisel
– mit den vier Fußgängerüberwegen- an der Kreuzung Kölner
Straße/Sebastian-Kneipp- Promenade würde nur außerhalb der
verkehrsstarken Zeiten Positives
bewirken. Ich bin sehr sicher,
dass eine solche Variante wegen
der Engstelle nicht funktionieren
wird, d.h. Lösungen müssen noch
gefunden werden (z.B. Brückenverbreiterung, zusätzliche Zuwegung). Ansonsten werden sich
unsere künftigen Besucher nach
ihrem ersten City-Outlet-Besuch
vielleicht fragen, ob sie die Stauwartezeiten noch einmal ertragen
wollen. Schlechte Erfahrungen
der Gäste zu Beginn sind fatal.
Denn sie kommen nicht mehr
wieder. Auch die Presse würde in
diesem Fall negativ berichten.
zu 2. Südliche der beiden Erftbrücken am zukünftigen FeuerwehrParkhaus
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 2. Südliche der
beiden Erftbrücken am zukünftigen FeuerwehrParkhaus
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
„Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“
Seite 44
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
3. Erhebung und Prognose der
Verkehrsströme/ Problematik
Navigationsgeräte
Vermutlich deutlich beeinflussen
Navigationsgeräte die Verteilung
des einfahrenden Verkehrs. Das
Ausmaß und die Art der Beeinflussung sollte gewissenhaft
festgestellt bzw. prognostiziert
sein. Ist dies erfolgt und in die
veranschlagten Prozentwerte „65
Prozent des Verkehrs aus Richtung Nöthen" und „35 Prozent
aus Richtung Euskirchen" eingeflossen, sind die folgenden Bemerkungen zu diesem Punkt
gegenstandslos. Wenn dies nicht
so sein sollte, ist eine gewissenhafte Erstellung einer Prognose
über die Nutzungsquote dieser
Geräte durch die zukünftig Bad
Münstereitel bzw. das OutletCenter besuchenden Gäste eine
notwendige projektbezogene
Aufgabe einschließlich der Ermittlungen zur Verteilung der wichtigsten marktüblichen Geräte und
deren vielleicht unterschiedlicher
Arbeitsweise. Hierzu hatte auch
schon Herr Bell, dessen Polemik
ich zwar nicht teile, der aber zu
Recht ebenfalls auf dieses Problem hinwies, Ausführungen in
einem Leserbrief in der Kölnischen Rundschau vom
27.11.2012 gemacht. An diesem
Tag habe ich einen Test (Google
Maps, Routenplaner) mit dem
angenommenen Startort Köln
Innenstadt durchgeführt. Dies
führte zu folgendem Ergebnis:
Bei Eingabe des Zielortes "Bad
Münstereifel, Trierer Straße" führt
die Navi-Anfahrt über die A 1 zur
Anschlussstelle Bad Münstereifel,
dann über den Nöthener Kreisel,
von wo laut Dr. Sienko 65 Prozent des Gesamtverkehrs zu
erwarten sei. Die Anfahrt nach
erfolgter Eingabe der an die
Trierer Straße angrenzenden(!)
"Orchheimer Straße" führt allerdings über die A1 - Anschlussstelle Wißkirchen, ebenso ist dies
der Fall bei der Eingabe von "Bad
Münstereifel". Also fahren bezogen auf diesen beispielhaften
Test alle Fahrzeugführer, die
"Bad Münstereifel" ohne weitere
Einschränkung durch Straßennamen eingeben, letztlich aus
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
zu 3. Erhebung und Prognose der
Verkehrsströme/ Problematik Navigationsgeräte
Für die Verteilung des Zusatzverkehrs
wurde in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW, Niederlassung Euskirchen eine Verteilung
von 65 % aus Richtung Autobahn /
Nöthen, 30 % aus Richtung Euskirchen und 5 % aus südlicher Richtung
definiert. Diese Verkehrsverteilung
erfolgte übereinstimmend mit dem
Landesbetrieb Straßenbau.NRW und
bildet ein realistisches Szenario ab.
Mögliche Verlagerungen aus der Achse Autobahn / Nöthen auf die Achse
Nord / Euskirchen bewirken nur marginale Änderungen der Ergebnisse.
zu 3. Erhebung
und Prognose der
Verkehrsströme/
Problematik Navigationsgeräte
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Die Frage der Zielführung durch Navigationsgeräte richtet sich ausschließlich nach den üblichen Grundeinstellungen „…schnellste Wegstrecke …
kürzeste Wegstrecke… Autobahn…“.
Für den Eingabemodus „schnellste
Wegstrecke“ wurde bei fünf marktüblichen Navigationssystemen ein Test
durchgeführt, der als schnellste Wegführung die Strecke über die Autobahn
/ Nöthen vorgibt.
In diesem Zusammenhang wird auf die
Errichtung eines Park-Leit-Systems
verwiesen. Mit der Inbetriebnahme des
notwendigen Park-Leit-Systems werden die Bedenken nicht eintreten.
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
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Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
zu 4. Vorschlag einer Bushaltestelle
an der B51/Delle
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 4. Vorschlag
einer Bushaltestelle an der
B51/Delle
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Richtung Norden an. Der für
diese Richtung angenommene
Prozentwert von 35 Prozent des
Gesamtverkehrs könnte daher
tatsächlich deutlich überschritten
werden. Ich frage mich, ob die
Parkmöglichkeiten im Norden
dann noch ausreichend sind und
nicht erweitert werden müssen.
Darüber hinaus stellt sich die
Frage nach der Leistungsfähigkeit des angekündigten Parkleitsystems bei Aus- und Überlastung der nördlichen Parkräume
("normale" Hinweistafeln oder
elektronische Anzeigen mit näheren Hinweisen?). Sollten die
Verkehrsströme letztlich anders
als am 22.11.2012 vorgestellt
prognostiziert werden müssen,
sind weitere Lösungsansätze
gefragt, um den Verkehr aus dem
Norden herauszuhalten (z.B.
Installieren von Hinweistafeln auf
der Autobahn ähnlich den Hinweisen zur Anfahrtstrecke zum
Phantasialand, schaffen weiterer
Parkmöglichkeiten im Norden,
sonstige Möglichkeiten).
4. Vorschlag einer Bushaltestelle an der B51/Delle
Diesen in einem leider etwas
langen Vortrag enthaltener Vorschlag aus der Bürgerversammlung halte ich für ausgesprochen
gut und naheliegend. Denn alle
Schüler des St. MichaelGymnasiums und der Grundschule könnten ihre Schulen
sicher erreichen. Bei dieser Variante ist die Entfernung zur Schule geringer und die betreffenden
Schüler halten als passierende
Fußgänger an den Einfahrten
zum neuen Parkhaus Trierer
Straße und ganz besonders an
der Einmündung Trierer Straße/Große Bleiche den Verkehr
weder morgens noch mittags auf.
Außerdem werden dadurch Gefahrenmomente für die Schüler
ausgeschlossen. Die Umsetzung
dieses Vorschlages halte ich aus
Verantwortung für die Schüler
und auch für die Sicherheit und
Leichtigkeit des Straßenverkehrs
für annähernd zwingend, weil
eine ähnlich gute Idee jedenfalls
derzeit für mich nicht zu erkennen ist. Ein durch die betroffenen
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Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
5. Hohe Überlastung an bestimmten Tagen ist zu erwarten
An nicht wenigen Tagen sind
bereits jetzt die Parkräume ausgelastet, manchmal auch überlastet. Ganz besonders an diesen
Tagen werden die zusätzlich
geplanten Parkplätze nicht ausreichen. Als nicht abschließend
aufgezählten Beispielen mögen
hier dienen: die Öffnungstage
des Weihnachtsmarkt, der
gleichzeitig stattfindende Basar
des St. Angela-Gymnasiums
(Sa/So), die am ersten Januarwochenende stattfindenden Fußballturniere des SV Nöthen und
des SV Firmenich mit ca. 80-100
teilnehmenden Mannschaften
(Sa, So) in den Sporthallen der
Heinz-Gerlach-Halle und des St.
Angela-Gymnasiums, sonstige
größere Veranstaltungen wie
etwa Halbmarathon, Handballturniere, Kirschenmarkt, Kräutertag
etc., aber auch einfach nur eine
Reihe schöner sonniger Wochenend- und auch Feiertage unabhängig vom Outlet-Zielverkehr.
Diese Kollisionen sollten möglichst entschärft werden. Und es
wäre darauf zu achten, dass sie
nicht noch provoziert werden,
z. B. durch verkaufsoffene Sonntage genau an diesen Tagen.
zu 5. Hohe Überlastung an bestimmten Tagen ist zu erwarten
Ziel des Bebauungsplanes ist die
Schaffung von zusätzlichem Parkraum. Mit den weiteren Maßnahmen
im Stadtgebiet von Bad Münstereifel
(z.B. Goldenes Tal / Eifelbad) werden
weitere Stellplatzmöglichkeiten geschaffen. Die Hinweise werden zu
einer hohen Belastung an bestimmten
Tagen werden zur Kenntnis genommen. Bei Umsetzung der geplanten
Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet
ist damit zu rechnen, dass ein ausreichender Parkraum zur Verfügung
steht.
zu 5. Hohe Überlastung an bestimmten Tagen
ist zu erwarten
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
6. Berücksichtigte Eckdaten
Noch etwas im Hinblick auf mögliche Straßenüberlastungen:
zu 6. Berücksichtigte Eckdaten
In die Verkehrsuntersuchungen von
Herrn Dr. Sienko sind die Fußgänger,
zu 6. Berücksichtigte Eckdaten
Der Ausschuss
Schüler dieser beiden Schulen
eintretendes Verkehrschaos ist
dadurch also vermeidbar, wobei
zugleich keine Gründe erkennbar
sind, die gegen eine dortige
Schulbushaltestelle sprächen.
Auch ließe sich die Einrichtung
dortiger Haltestellen vielleicht
schon bis zur Eröffnung des
Outlet-Centers verwirklichen und
nicht erst erheblich später am
bisher ins Auge gefassten Standort zwischen Erft und den Sporthallen. So wäre auch die Übergangszeit bis zur Fertigstellung
dieser Haltestellen, die Bürgermeister Büttner angekündigt
hatte, nicht mehr nötig und die
derzeit unbefriedigende Situation
(Dr. Sienko) zumindest zum Teil
frühzeitig entschärft.
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
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B15
Eingabensteller
Datum
20.12.12
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Dr. Sienko führte sinngemäß aus,
die Trierer Straße könne den
zukünftig auftretenden Verkehr
ohne Probleme aufnehmen. Hat
er dabei über bestimmte Eckdaten wie Straßenklassifikation,
Straßenbreite und der dadurch zu
erwartenden Aufnahmemöglichkeiten hinaus die zahlreichen
Störfaktoren bedacht? Dabei
denke ich an die Fußgänger, die
die Fußgängerüberwege am
Altersheim und an der Großen
Bleiche überqueren, an diejenigen, die ohne Nutzung der Fußgängerüberwege auf die andere
Straßenseite wechseln, um den
Orchheimer Platz zu erreichen
aber auch an den in die beiden
Parkhäuser nach links einbiegenden und auf freie Bahn wartenden Pkw-Verkehr.
die Fußgängerüberwege und die links
einbiegenden PKW berücksichtig. Die
Sicherung der Maßnahmen (z. B.
Fußgängerüberwege) erfolgt in einer
Verwaltungsvereinbarung mit dem
Landesbetrieb Straßen.NRW. Mit dem
Landesbetrieb wurden die Maßnahmen und die Eckdaten abgestimmt.
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
7. Pünktliche Fertigstellungszeit der neuen Parkräume
Eine Frage bleibt noch: Werden
die neuen Parkflächen rechtzeitig
fertig sein? So wie man von neu
eröffneten Geschäften/ Betrieben
rechtzeitig fertiggestellte Stellplätze erwartet, so sollte man
auch erwarten dürfen, dass die
neuen Parkräume fertig sind,
wenn das Outlet-Center eröffnet
wird. Sollte dies nicht gelingen,
möchte ich darauf hinweisen,
dass andernfalls die nötigen
Baustellen während der der Bauphasen einen heftigen Parkplatzmangel zur Folge haben
werden und die Baustellensituationen einen negativen Eindruck
auf die Besucher hinterlassen
werden.
zu 7. Pünktliche Fertigstellungszeit
der neuen Parkräume
Die Planungen sehen zur Eröffnung auch im Interesse der Investoren - vor,
dass ausreichend Stellplätze im Stadtgebiet von Bad Münstereifel zur Verfügung stehen.
zu 7. Pünktliche
Fertigstellungszeit der neuen
Parkräume
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
1. Schutz von Kindern und
Jugendlichen
Kinder und Jugendliche sind die
schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer mit einem
bekanntlich auffallend hohen
Unfallrisiko. Ihnen gebühren
unser besonderer Schutz und
eine erhöhte Aufmerksamkeit.
Diesen Aspekt vermissen wir
leider im gesamten vorgestellten
Verkehrskonzept der Stadt Bad
Münstereifel, deren Verantwortliche aus Verwaltung und Politik
Bad Münstereifel gerne als
Schulstadt bewerben.
zu 1. Schutz von Kindern und Jugendlichen
Der besondere Schutz und die erhöhte
Aufmerksamkeit von Kindern und
Jugendlichen werden zustimmend zur
Kenntnis genommen. Aus diesem
Grund wurden im Verkehrskonzept
insbesondere die Verkehrsströme der
Fußgänger berücksichtigt. Ziel der
Verkehrsplanung ist die Verbreitung
der Fußwege und sichere Querungsmöglichkeiten. Im Rahmen des hier zu
behandelnden Bebauungsplanverfahrens in Verbindung mit der zu treffenden Verwaltungsvereinbarung ist ein
Fußgängerüberweg im Bereich der
zu 1. Schutz von
Kindern und Jugendlichen
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
„Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“
Seite 48
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
abknickenden Vorfahrt sowie eine
Verbreiterung der Gehwege vorgesehen. Im Rahmen der Baugenehmigung
wird eine nach dem Stand der Technik
sichere Ein- und Ausfahrt zu den Stellplätzen der „Großen Bleiche“ gewährleistet.
2. Ansiedlung von Parkplätzen
und –häusern
Grundsätzlich halten wir die Ansiedlung von umfangreichen
Parkplätzen und – häusern im
direkten Umfeld von drei Schulen, einem Kindergarten und
einer Senioreneinrichtung aus
Gründen der Verkehrssicherheit
und aus gesundheitlichen Gründen (zusätzliche Lärm- und Feinstaubbelastungen) für unpassend. Ebenfalls ist es für uns
nicht nachvollziehbar, dass rund
80 Prozent der zu schaffenden
Parkmöglichkeiten im südlichen
Bereich der Stadt angelegt werden sollen. Der nördliche Stadtteil
bleibt weitestgehend unberücksichtigt.
zu 2. Ansiedlung von Parkplätzen
und –häusern
Die Wahl der Standorte für die Erweiterung der Parkplatzkapazitäten erfolgte aufgrund ihrer günstigen Lage zur
Innenstadt der Stadt Bad Münstereifel.
Alle in Rede stehenden Grundstücke
(nördliche wie südliche) befinden sich
in fußläufiger Entfernung zur Innenstadt, sind gut an das Verkehrsnetz
angeschlossen und werden bereits im
Bestand als Parkplätze genutzt. Insbesondere der Lagevorteil ist ausschlaggebend für die Auswahl der Grundstücke. Innerhalb der Stadtumwehrung
sind derzeit ebenfalls Parkplätze vorhanden, jedoch ist hier aus stadtgestalterischen und Erschließungsgründen keine Erweiterung durch Parkdecks sinnvoll. Außerhalb der Stadtumwehrung bilden die Standorte die
nächstgelegenen Standorte ab, welche
Erweiterungsmöglichkeiten aufweisen.
Der Standort „Zimmerei“ kann mittlerweile aufgrund der notwendigen Abstände zur B51 nicht weiter verfolgt
werden.
zu 2. Ansiedlung
von Parkplätzen
und –häusern
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahren wurden die Auswirkungen auf
die angrenzende Kindertagesstätte
untersucht. Sowohl im Luftschadstoffgutachten wie auch im Schallgutachten wurde nachgewiesen, dass an
allen Immissionsorten die Grenz- bzw.
Richtwerte unterschritten werden.
3. Abholverkehr
Die vorgestellten Erhebungen
und Untersuchungen beziehen
sich lediglich auf den morgendlichen Bringverkehr. Wir weisen
darauf hin, dass der Abholverkehr mittags bzw. nachmittags
nicht untersucht oder dargestellt
wurde. Dieser führt unserer Auffassung nach zu völlig neuen
Erkenntnissen und Ergebnissen.
Im Interesse eines vollständigen
Gesamtbildes bitten wir Sie, das
nachzuholen.
zu 3. Abholverkehr
Im Rahmen der Verkehrlichen Stellungnahme zu den „BP Nr. 81 Parkdeck Zimmerei und BP Nr. 82 Parkdeck Große Bleiche in Bad Münstereifel“ (ISAPlan, Leverkusen Januar
2013) wurden für die Parkdecks die
vormittägliche Spitzenstunde zwischen
11:00 Uhr und 12:00 Uhr und die
nachmittägliche Spitzenstunden zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr ermittelt und untersucht. In dieser Zeit finden die maximalen ZU- und Ausfahrten zu den Parkdecks statt. Im Rahmen des parallel aufzustellenden „Bebauungsplan Nr. 84 Bad Münstereifel,
zu 3. Abholverkehr
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen. Die Untersuchung wurde
im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens durchgeführt.
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Seite 49
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
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Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Goldenes Tal / Eifelbadparkplatz –
öffentliche Parkflächen in Bad Münstereifel“ untersucht die verkehrliche
Stellungnahmen für die Gesamtauswirkungen im Plangebiet bei der Prognose 2025 die Spitzenstunden vormittags von 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr und
nachmittags von 15:00 Uhr bis 16:00
Uhr. Für die Untersuchung der Zwischenphase 2013 wurde vormittags
die gleiche Spitzenstunde untersucht.
Nachmittag ist die Spitzenstunden
zwischen 17:00 und 18:00 Uhr. Demnach wurde während des Bebauungsplanverfahrens sowohl die Spitzenstunde am Vormittag wie am Nachmittag untersucht.
4. Verlegung Busbahnhof /
Planungen im Bereich Sittardweg
Wie sprechen uns aus Gründen
der Verkehrssicherheit eindeutig
gegen die Verlegung des Busbahnhofs auf die andere Seite
der Erft aus. Herr Dr. Sienko
konnte in keiner Weise die völlig
zu Recht und nachvollziehbar
vorgetragenen Bedenken von
Eltern und Schülern ausräumen.
Durch die zusätzliche Ansiedlung
eines Kiss-and-ride-Parkplatzes
auf der anderen Seite kommt es
zu einer deutlich gestiegenen
Anzahl von Kreuzungen zwischen Kindern und Jugendlichen
mit PKW und Bussen. Die
schmale Erftbrücke wird wesentlich häufiger frequentiert. Die
Erhöhung dieses Gefahrenpotentials ist in Gänze für uns nicht
hinnehmbar.
Wir sehen uns mit Ihnen einig,
dass im Rahmen der Schulwegsicherheit jegliche Unfallrisiken
so weit wie möglich vermieden
werden sollten. Deshalb ist auch
die jetzige Verkehrssituation
rund um die schmale Erftbrücke
ein Gefahrenknotenpunkt, der
dringend entschärft werden
muss. Wir schlagen Ihnen daher
vor, folgende Aspekte mit in Ihre
Überlegungen zur Umsetzung
des geplanten Verkehrskonzeptes einzubeziehen:
- Der Busbahnhof verbleibt an
der bisherigen Stelle. Die Anordnung im sog. Sägezahnhal-
zu 4. Verlegung Busbahnhof / Planungen im Bereich Sittardweg
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 4. Verlegung
Busbahnhof /
Planungen im
Bereich Sittardweg
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
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Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
tesystem erscheint ökonomischer zu sein als bisher. Die
Einfahrt auf den Eifelparkplatz
erfolgt im Einbahnstraßenverfahren und kann insofern verschmälert werden. PKW und
Busse werden über eine neu
einzurichtende Ausfahrt etwas
vor der zurzeit dort platzierten
Skateranlage wieder auf den
Sittardweg geführt. Es besteht
nur nach rechts eine Abbiegemöglichkeit in den Kreisverkehr. Dort sind alle Richtungsoptionen möglich.
- Die Ein- und Ausfahrt auf den
Aldiparkplatz vom Sittardweg
aus wird geschlossen und auf
die Trierer Straße verlegt, entweder über die bereits bestehende Ausfahrt oder vorzugsweise über eine neu einzurichtende Ausfahrt weiter in Richtung des Kreisverkehrs. Es
besteht auch hier nur nach
rechts eine Abbiegemöglichkeit in den Kreisverkehr. Dort
sind wieder alle Richtungsoptionen möglich.
- Der Fußgängerüberweg über
den Sittardweg wird sichtbar
verbreitert und so angelegt,
dass er direkt in den Erftbegleitweg mündet. Dieser
wird ebenfalls verbreitert und
so angelegt, dass dort alle
Schülerinnen und Schüler
resp. Passanten sicher gehen
können. Die Schülerinnen und
Schüler der Haupt- und Realschule können ggf. darüber
rückwärtig ihre Schule erreichen und wieder zurück zum
Busbahnhof gehen, ohne die
Trierer Straße oder den Aldiparkplatz nutzen zu müssen.
Bauliche Rahmenbedingungen
sind entsprechend zu schaffen.
Sehr geehrter Herr Büttner, liebe
Verantwortlichen, bitte nehmen
Sie die Ängste und Sorgen im
Interesse unserer Kinder und
Jugendlichen außerordentlich
ernst. Schulwegsicherheit ist eine
Gemeinschaftsaufgabe zu der wir
hiermit mit Verantwortung und
Augenmaß beitragen wollen.
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
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im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
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B16
Eingabensteller
Datum
21.12.12
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
1. Anschreiben zum Teilbereich Goldenes Tal
In der Interessengemeinschaft
„Stadtentwicklung Bad Münstereifel“ haben sich mehrere Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt
Bad Münstereifel zusammengeschlossen, um eine nachhaltige
Stadtentwicklung zu unterstützen.
Herausragendes Thema im Bereich der Stadtentwicklung ist
derzeit natürlich des City Outletcenters und die dazu gehörenden
Planungen im Stadtgebiet.
Auch wenn im Rahmen der derzeitigen Offenlegung nur der
Teilbereich Goldenes Ta l/ Eifelbad tangiert ist, möchten wir auch
darüber hinaus Anregungen
geben, Fragen stellen und erste
Einschätzungen kommunizieren.
Wir wollen damit die Auswirkungen des City Outletcenters auf
Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung in einem ersten Schritt
beleuchten. Bitte stellen Sie
dieses Anschreiben und alle
anhängenden Dokumente allen
Mitgliedern des Rates der Stadt
zur eigenen Meinungsbildung zur
Verfügung.
Für den aufgerufenen Teilbereich
existieren seit längerem schon
Alternativvorschläge, die wir
hiermit, auf die aktuellen Begebenheiten angepasst, nochmals
einbringen wollen. Der gleichzeitig vorgelegte Fragenkatalog hat
einen Schwerpunkt beim zu entwickelnden Gesamtverkehrskonzept für den gesamten Innenstadtbereich. Die Beantwortung
der aufgeworfenen Fragen machte eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den vorgestellten
Planungen erst möglich und soll
Grundlage für weitere konkrete
Vorschläge und Anregungen von
unserer Seite sein. Daher möchten wir Sie bitten, unsere Fragen
möglichst zeitnah nach den Feiertagen zu beantworten, zumindest soweit Ihnen bereits Antworten oder Entscheidungen vorliegen. Wir bitten ebenfalls um
einen Zeithorizont für die Beantwortung aller dann noch verbleibenden Fragen. Selbstverständlich stünden wir für ein persönliches Gespräch zu unseren Fra-
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
zu 1. Anschreiben zum Teilbereich
Goldenes Tal
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. Soweit in den Anlagen
Bezug genommen wird auf Inhalte
zum Bebauungsplan Nr. 82 „Parkdeck
Große Bleiche“ wird dieses in die Abwägung zu den Anlagen eingestellt.
zu 1. Anschreiben
zum Teilbereich
Goldenes Tal
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
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Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
zu 2.1 Konzept des ZOB
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 2.1 Konzept
des ZOB
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
gen und Vorschlägen gegebenenfalls zur Verfügung. Letztlich
sollen die Fragen und Anregungen dazu dienen, dem Rat der
Stadt Bad Münstereifel eine dem
Wohle der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger dienende
Entscheidung treffen zu lassen.
Wir weisen Sie und die Mitglieder
des Rates heute auch darauf hin,
dass wir unsere Vorschläge,
Fragen und Einschätzungen
ebenfalls der regionalen Presse,
der zuständigen Kommunalaufsicht und zum gegebenen Zeitpunkt auch dem Petitionsausschuss des Landtages zur Verfügung stellen werden.
2. Anlage 1: Entwurf Schülerkonzept
2.1 Konzept des ZOB
In Anlage erhalten Sie eine alternative Planung zu Ihrer bisher
bekannten Verkehrsplanung
(Stichtag 10.12.2012) mit
Schwerpunkt im südlichen Kernstadtbereich, aber auch mit Auswirkungen auf die übrigen Stadtbereiche. Wir bitten Sie diese
unserer Anregungen in Ihren
öffentlichen Beratungen zu berücksichtigen und sie auch mit
uns zu gegebener Zeit vor Ihrer
Beschlussfassung im persönlichen Gespräch zu diskutieren.
Unsere Vorschläge müssten
selbstverständlich in ein Gesamtverkehrskonzept Bad Münstereifel integriert werden, welches
allerdings zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht ansatzweise erkennbar ist.
Leitsatz unserer Überlegungen
war und ist die Forderung, dass
eine Verkehrsplanung im Rahmen der Entwicklung des "City
Outlets Bad Münstereifel" die
Interessen aller Nutzergruppen
des öffentlichen Straßenverkehrs
berücksichtigen muss und hierbei
der Schwerpunkt auf den Interessen der Bürger der Stadt, insbesondere der Schüler und Senioren, liegen sollte. Insbesondere
halten wir das bisher erkennbare
Planungsprinzip, nach dem die
Interessen der Fashion-Kunden
Vorfahrt vor allen anderen Inte-
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Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
zu 2.2 Parkdeck Große Bleiche
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 82 „Große Bleiche“ wurde
eine Schalltechnische Untersuchung
und ein Luftschadstoffgutachten erstellt. Diese weisen nach, dass an
allen Immissionsorten (insbesondere
am Kindergarten) alle Grenz- bzw.
Richtwerte eingehalten werden.
zu 2.2 Parkdeck
Große Bleiche
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen und die
Planung für den
Bereich der ebenerdigen Stellplätze
ressen haben, für durchweg
unangebracht.
Ihr Konzept eines "ZOB", also
eines zentralen Ein- und Ausstiegsplatzes an einem für Münstereifeler Verhältnisse vom Stadtkern weit entfernten Ort, nämlich
der westlichen Erftseite, halten
wir für sehr nachteilig in mehrfacher Hinsicht. Die Topografie der
Kernstadt ruft nach dezentralen
Lösungen, die den Verkehr verteilen, statt sich zu konzentrieren.
Eine Konzentration westlich der
Erft verschärft das Nadelöhr der
alten Erftbrücke und verortet
Schüler (und Senioren) überwiegend dort, wo sie nicht hin müssen. Diese Lösung ist bei angemessener Durchführung:
- erstens unnötig teuer (Neubau
alte Erftbrücke und ZOB)
- zweitens schafft sie unnötig
lange Fußwege der großen
Mehrheit der Schüler, die ins
Konvikt und in die Innenstadt
müssen.
- drittens vermindert sie unnötig
die Schulwegsicherheit, da alle
Schüler befahrene Straßen
außerhalb des Mauerringes
queren müssen, sich selbst in
Gefahr bringen und auch den
Verkehr mindestens zweimal
am Tag lahm legen. So wird
der in Zukunft noch neuralgischere Zebrastreifen an der
Ecke Triererstr./ Nöthenerstr.
weiter belastet, obwohl er
durch die Fashion-Kunden bereits zur Achillesferse des gesamten An- und Abreiseverkehres wird. Ein ständig fließender Verkehr erscheint
durch die Fußgängerblockaden an dieser Stelle Wunschdenken.
2.2 Parkdeck Große Bleiche
Ihr Konzept eines Parkhauses für
max. 250 Stellplätze an der Großen Bleiche, also gerade mal 150
Stellplätzen mehr als bisher dort
schon vorhanden sind, halten wir
für in mehrfacher Hinsicht
nachteilig und unnötig.
Erstens stellt dieses Parkhaus
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Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
eine erhebliche Belastung für die
Kinder des dort ansässigen Kindergartens dar.
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Der Bereich des Parkdecks soll derzeit weiter zu verfolgen.
nicht als Satzung beschlossen werden,
so dass die Anregungen zum Parkdeck nicht in die Abwägung einzustellen sind.
Zweitens ist ein derartiges zweioder dreistöckiges Betongebäude
zu nah an der historischen Ring- Der Verkehr kann in der Tat zum
mauer gelegen- diese benötigt
Kreisverkehr und ins Goldene Tal
Abstand und Respekt.
geleitet werden. Der Nachweis wurde
im Bebauungsplanverfahren Nr. 84
Drittens sind die Baukosten für
geführt. Allerdings sieht die Planung
gerade mal 150 zusätzliche Stell- der Parkdecks ein dezentrales System
plätze unverhältnismäßig hoch.
vor, um unnötige Verkehr zu vermeiden und um Fußgängerwege zu miniViertens kann der Verkehr ohne
mieren. Aus diesem Grund wird die
Probleme auch bis zum AldiErrichtung von Stellplätzen im Bereich
Kreisel und ins Goldene Tal wei- der Großen Bleiche aus Sicht der
ter geführt werden, dort sind mit
Plangeberin als sinnvoll erachtet und
geringeren Baukosten leicht mehr soll weiter verfolgt werden.
Parkplätze zu schaffen.
Festsetzungen zur Kostenstruktur von
Fünftens ist dieses Parkhaus an
Parkdecks / Stellplätzen überschreiten
der Großen Bleiche für die benö- die Regelungsmöglichkeiten von Bautigte Gesamtmenge an Stellplät- leitplänen. Bei Umsetzung der Planung
zen nicht nötig.
wird geprüft, welche Kostenstruktur für
die Stellplätze erfolgen soll.
Sechstens ist die Stadt Eigentümer der Grundstücksfläche und
Derzeit soll der Bereich des Parkdecks
stellt dort ihren Bürgern eine
nicht als Satzung beschlossen werden,
Umsonst-Parkmöglichkeit für
Aus diesem Grund kann die Einwenjeweils 30 Minuten zur Verfüdung zum Thema Rückbau derzeit
gung. Diese Dienstleistung würde unberücksichtigt bleiben.
in Zukunft größtenteils wegfallen.
Siebtens ist völlig ungeklärt, wie
die Besitz- und Betreiberverhältnisse geregelt würden und ob
dabei nicht Bürgereigentum
(städtische Grundstück) nicht
langfristig belastet würde, da
auch ein Rückbau eines Parkhauses schon jetzt durch Rücklage von Kapital gesichert werden
müsste.
2.3 Buswende / kreuzungsfreier Ein- und Ausstieg, Schülerverkehre
Ein bereits 2009 im Rahmen der
Zukunftswerkstatt von Bürgern
dieser Stadt angedachtes und
vom heutigen Vorsitzenden des
Stadtentwicklungsausschusses
damals skizziertes Konzept der
Verkehrsführung im südlichen
Vorstadtbereich sah die seit
Jahren bestehende Buswende
auf dem Handwerkerhof als wichtige Voraussetzung eines kreuzungsfreien Schüler Ein- und
Ausstieges dort und an einer
zu 2.3 Buswende / kreuzungsfreier
Ein- und Ausstieg, Schülerverkehre
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. Bezüglich der dargestellten Meinung, dass die beiden
angedachten Parkhäuser im Süden
der Kernstadt vollkommen unnötig
seien ist anzumerken, dass das Parkdeck „Zimmerei“ nicht weiter verfolgt
wird. Das Parkdeck „Große Bleiche“
soll auf Grund von rechtlichen Prüfungen derzeit nicht als Satzung beschlossen werden, sondern nur der
Bereich der ebenerdigen Stellplätze.
Generell hält die Plangeberin jedoch
an dem Konzept der dezentralen Stell-
zu 2.3 Buswende /
kreuzungsfreier
Ein- und Ausstieg, Schülerverkehre
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
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Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Busspur vor dem Konvikt vor.
plätze fest.
Nachdem Sie diese Möglichkeit
der Buswende auf dem Handwerkerhoftrotz Vorkaufsrechtes in
Verhandlungen mit den Investoren nicht gesichert haben, sind
nun die Architekten H. Hachenberg und N. Schroeteler erneut
tätig geworden und haben eine
Möglichkeit entwickelt, wie trotz
diese Versäumnisses ein kreuzungsfreier Ein-/Ausstieg für
Schüler, Senioren, Bürger und
Gäste wie Fashion-Kunden realisiert werden kann. Haltestellen in
unmittelbarer Nähe zum Orchheimer Tor für den Ein- und Ausstieg eben aller dieser Verkehrsraumnutzer sowie eine Buswende können entsprechend der im
Anhang befindlichen Planung
realisiert werden.
Diese zur Zeit wegen der Aufgabe der Buswende auf dem
Handwerkermarkt und der aktuellen Unverkäuflichkeit privater
Grundstücke nicht durchführbare
Lösung halten wir mittelfristig für
die sinnvolle Perspektive einer
Haltestellenplanung des Busverkehrs am Orchheimer Tor und im
südlichen Bereich der Kernstadt.
Denn der Schülerverkehr minimiert dann die Blockade des
fließenden Verkehres durch Einund Ausstieg der Schüler kreuzungsfrei neben dem Orchheimer
Tor. Busse mit Gästen könnten
ebenfalls dort ihr Reisenden
aussteigen lassen, PKW-Fahrer
mit Fashion-Käufern ebenso.
Diese Situation von Haltestellen
am Orchheimer Tor und vor dem
Konvikt würde dann die Verkehrslage im Golden Tal und an
der alten Erftbrücke sehr stark
entlasten und eine dezentrale
Entflechtung des Verkehrs realisieren.
Als Zwischenlösung bis zum
späteren Aufkauf der für diese
Lösung nunmehr notwendigen
privaten Grundstücke schlagen
die Architekten Hachenberg /
Schroeteler und wir die Nutzung
der Parkplätze oberhalb der Burg
an der Bundesstraße vor, so
dass dort alle Michaelaner und
Grundschüler ein und aussteigen
Beschlussvorschlag
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Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
können. Dies kreuzungsfrei und
damit sicher, was die Straßen
außerhalb des Mauerringes angeht. Darüber hinaus kann die
Situation östlich der Erft und
südlich vom Aldi- Parkplatz (auch
durch diese Entlastung des Schülerverkehrs an der Bundesstraße}
problemlos einige Jahre weiter
praktiziert werden, weil dort nur
noch die Angetaner ein / aussteigen müssten.
So würden gegenwärtig praktisch
keine Kosten anfallen, weil die
Haltestellen an der Bundesstraße
quasi bestehen und mit minimalem Aufwand zu unterhalten sind.
Die Kosten des späteren Grundstückskaufes neben dem Orchheimer Tor an der Großen Bleiche, so dass diese ins Eigentum
der Stadt übergehen und die
mittelfristige Lösung möglich
wird, sollten teilweise von den
City-Outlet-Investoren und teilweise von den Parkeinnahmen
auf den verschiedenen geplanten
Parkplätzen getragen werden.
Auf allen Parkplätzen, deren
Setreiber die Stadt selbst bleiben
sollte, ist selbst bei einer geringen Parkgebühr mit Mehreinnahmen im Millionenbereich pro
Jahr zu rechnen. Das nunmehr
von unseren Architekten skizzierte Konzept sieht nur (völlig ausreichende) Parkflächen statt
Parkhäuser vor und senkt so die
Kosten der Parkraumbewirtschaftung erheblich.
Beide von Ihnen angedachten
Parkhäuser im Süden der Kernstadt sind, was die Menge der
benötigten Stellplätze betrifft,
vollkommen unnötig, weil im
Goldenen Tal genügend Parkraum zur Verfügung steht und nur
geringfügiger Verkehr von der
Nöthener Straße bis dorthin weiter geleitet werden müsste.
Insgesamt wäre es angemessen,
die Erweiterung der Parkflächen
im Goldenen Tal und die später
notwendigen Umbaumaßnahmen
an der Nöthener Straße auf dem
von der Eigentümerin erworbenem Grundstück (Buswende) von
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
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Seite 57
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
den Investoren bezahlen zu lassen, da sie ja mit dem City-Outlet
Anlass und Nutznießer der gesamten veränderten Verkehrsführung sind. Ihnen stünde es
selbstverständlich frei, ihren
Kunden beim Kauf in den Shops
die Parkgebühren zu erstatten.
Aber sie stehen auch finanziell in
mehrfacher Hinsicht gegenüber
der Stadt in der Pflicht, da ihr
gesamtes Geschäftsmodell (inklusive erhöhter Abschreibung
aller Kosten) ja auf unserer
denkmalgeschützten Kernstadt
beruht und sie auch in Zukunft
erheblicher Nutznießer des historischen Ambientes sind.
zu 3. Anlage 2: Dokumentation Verkehr Richtung Bad Münstereifel –
Sichere Schulwege
Auf die Wiedergabe der Anlage 2
Anmerkung: In der Anlage 2
wurde auf Grund der starken Bebilderung verzichtet. Die Stellungnahme ist
werden Untersuchungen und
Konzepte zur Anbindung von Bad der originalen Stellungnahme zu entMünstereifel geben und aus Sicht nehmen. Die dargelegten Vorschläge
der Einwender sichere Schulwe- sind jedoch nicht Gegenstand dieses
Bauleitplanverfahrens sondern beziege aufgezeigt. Diese sind mit
hen sich auf das allgemeine Verkehrsmehreren Plänen dargestellt.
konzept.
Weiterhin wird ein Kreisel am
Orchheimer Tor sowie „Parken
am Goldenen Tal“ vorgeschlagen.
zu 3. Anlage 2:
Dokumentation
Verkehr Richtung
Bad Münstereifel
– Sichere Schulwege
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
zu 4. Anlage 3: Parkerträge
Der Haushaltsplan ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
Auch die weiteren Eingaben beziehen
sich nur indirekt auf die Inhalte des
Bauleitplanes. An dem dezentralen
Parkraumkonzept soll festgehalten
werden.
zu 4. Anlage 3:
Parkerträge
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
3. Anlage 2: Dokumentation
Verkehr Richtung Bad Münstereifel – Sichere Schulwege
4. Anlage 3: Parkerträge
Die Stadt Bad Münstereifel hat im
Haushaltsplan auf Seite 62 Benutzungsentgelte Parkscheinautomaten für 2013 und 2014 mit je
301.000 € angegeben. Für das
Jahr 2015 sind Erträge von
322.000 € angegeben. Das ist
verwunderlich. Wo sind hier die
Besucher zum City-Outlet Bad
Münstereifel
Berechnung
Besucher pro Jahr durch CityOutlet BM => 1.000.000
Insassen pro PKW => 2,5
PKW pro Jahr => 400.000
Durchschnittliche Verweildauer in
Stunden => 3
Parkgebühr pro Stunde => 1
Erträge für die Stadt =>
1.200.000
Erträge die durch geplante Parkhäuser anfallen:
Große Bleiche => 132
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im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
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Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Zimmerei => 68
Feuerwehr => 74
Gesamt => 274
Ertragsminderung durch Parkhäuser ca. € => 200.000
Erträge für die Stadt Bad Münstereifel durch Benutzungsentgelte
Parkscheinautomaten in € =>
1.400.000
Dieser jährliche Ertrag hilft der
Stadt Bad Münstereifel aus den
negativen Jahresergebnissen
herauszukommen und langfristig
einen Überschuss zu erreichen.
Der größte Teil der PKWStellflächen kann im Goldenen
Tal errichtet werden, gemäß
Skizze, ca. 80 PKW-Stellplätze.
Die restlichen PKW-Stellplätze
können unterhalb der Brücke B
51 am Friedhof auf einer zweiten
Ebene untergebracht werden.
Für die Investoren ist das die
preiswerteste Lösung PKWStellplätze für 1.000.000 Besucher zu errichten. Die kostenträchtigen angedachten Parkhäuser entfallen.
Nach einer nicht mehr benötigten
oder nur teilweisen Nutzung der
PKW-Stellflächen durch die Investoren könnten diese die PKW
Stellplätze zurückbauen.
5. Anlage 4: 50 Fragen
5.1 Allgemeine Fragen
1. Wer finanziert den Verkehrsplaner ISAPLAN? Stadt, Investoren, oder beide?
2. Welchen Auftragsumfang hat
er? Nur Begutachtung der Anfahrbarkeit der geplanten
Parkhäuser- umfassendes
Verkehrsgutachten mit Schulwegsicherung, überörtliche Zufahrten und Verkehrskonzept
für die Innenstadt.
3. Sind alle Planungsansätze mit
Budgetangaben versehen, sodass sie auch insgesamt realisieret werden können?
4. Sind Überlegungen zur Verkehrsregelung des Bahnhofumfeldes (Fördermittel sind
zugesagt, Stadtanteil ist un-
zu 5. Anlage 4: 50 Fragen
zu 5.1 Allgemeine Fragen
zu Frage 1 und 2:
Das Gutachten zum Bebauungsplan
Nr. 82 „Parkdeck Große Bleiche“ wurde vom Investor finanziert. Die Inhalte
wurden von der Stadt Bad Münstereifel
sowie vom Landesbetrieb Straßenbau.NRW geprüft und bestätigt. Im
Rahmen der Bebauungsplanverfahren
Nr. 82 und Nr. 82 wurde geprüft, ob
die zusätzlichen Verkehre aufgenommen werden können und ob die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
sichergestellt sind. Im Rahmen eines
weiteren Auftrages wird aber auch ein
allgemeines Verkehrskonzept erstellt.
zu Frage 14 und 15:
Der Bereich des Parkdecks soll derzeit
nicht als Satzung beschlossen werden,
zu 5.1 Allgemeine
Fragen
Der Ausschuss
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die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
klar) integraler Bestandteil des
Verkehrgutachtens?
5. Sind regionale und überregionale Rad- und Fußwenderwege im Kernstadtbereich im
Gutachten berücksichtigt?
6. Nach grober Überschlagsrechnung sind für die von Dr.
Sienko bisher vorgeschlagenen Maßnahmen im öffentlichen Raum im Süden und
Norden der Kernstadt mit
mind. 1,8 Mio € zu veranschlagen. Wer zahlt? Der Bürger, durch Anheben der
Grundsteuer B von 420 auf
610% ab 2013 = 1,3 Mio €/A
Mehreinnahmen – die Gewerbetreibenden mit einer Gewerbesteuererhöhung von 415 auf
500% = 0,75 Mio €/A Mehreinnahmen? Die Anlieger durch
zusätzliche Anliegerbeiträge;
die Investoren als Nutznießer,
mit welchem Anteil ?
7. Woher stammt eigentlich die
Annahme, dass zusätzliche 1
Mio Menschen nach BAM
durch das City-Outlet-Center
gelockt werden? Die derzeitig
behaupteten 1 Mio Tagestouristen sind gleichermaßen
durch Nichts zu belegen.
8. Was passiert, wenn es 1,5 Mio
Menschen werden mit täglich
4000 Besuchern und 2000
PKW?
9. Und was passiert, wenn an
Ausnahmetagen täglich 1 0000
Besuchern mit 4000 PKW
kommen? Anmerkung: Die innerstädtische Fußgängerachse
ist 700 Meter lang und ca. 10
Meter breit = = 7000 Quadratmeter. Bei einem Drittel Besucher gleichzeitig ist die Besucherdichte 1 Mensch I 2 qm.
10. Existiert bei der Verwaltung
eine Art Master-Plan, aus
dem alle Konsequenzen aus
dem Planungsvorhaben CityOutlet-Center einerseits ableitbar und alle zusätzlichen
fortschreibbar sind?
11. Sind Anträge bei den zuständigen Stellen wegen zusätzlicher verkehrsentlastender Hinweise für den überörtlichen Anfahrverkehr im Hinblick auf die zwei Autobahnanschlussstellen, AS Wiss-
Stellungnahme
so die Anregungen zum Parkdeck
nicht in die Abwägung einzustellen
sind.
zu Frage 3 bis 13 und 16
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
Beschlussvorschlag
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im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
12.
13.
14.
15.
16.
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
kirchen mit dem Zusatzhinweis BAM Nord, AS Mechernich mit dem Zusatzhinweis
BAM Süd, gestellt worden?
Sind die bekannten, traditionsreichen Stadtfeste in Zukunft noch durchführbar?
Existiert (nach allen negativen Erfahrungen, wie z. B. in
Duisburg, oder wie es in
Köln zur Weihnachts- und
Karnevalszeit schon längst
üblich ist) ein innerstädtischer Fluchtwegeplan oder
ist seine Aufstellung in Arbeit?
Verfügen die Parkhäuser
über öffentliche Toiletten?
Anmerkung: Heute werden
schon die verbliebenen gastronomischen Betriebe über
Gebühr von Passanten
heimgesucht.
Welche Anforderungen werden an die Gestaltqualität
der Parkhäuser in unmittelbarer Nähe zu den Stadtzugängen gestellt?
Wo parken zukünftig die, wie
von den Investoren angegebenen, über 200 Mitarbeiterinnen der neuen Geschäfte
- und wo die externen, heutigen Bediensteten und Angestellten?
5.2 Schulwegsicherung
zu 5.2 Schulwegsicherung
(Schulwegssicherungspläne Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitwerden in der Regel mit Leh- planverfahrens.
rern, Schulpflegschaften,
Sachverständigen und der
zuständigen Polizeibehörde
erarbeitet.
Durch die mit dem CityOutlet-Center verbundenen,
zusätzlichen Verkehrsbelastungen und baulichen Änderungen ergibt sich eine neue
Ausgangslage für die Schulwegsicherung.
17. Ist die hierdurch erforderliche
Neuauflage des vorhandenen Schulwegsicherungsplanes in aller Form geplant?
18. Ist die Kreispolizeibehörde
hierzu schon beteiligt?
19. Hat sich die Stadt als Selbstversicherer mit den haftungsrechtlichen Konsequenzen
bei nicht ausreichender
Schulwegsicherung befasst?
zu 5.2 Schulwegsicherung
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
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Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
20. Sind Konfliktpläne mit allen
üblichen Angaben erarbeitet,
mit den Beteiligten abgestimmt und der ISAPLAN
ausgehändigt worden?
21. Liegen aktuelle Daten über
die innerörtlichen Schülerwanderungen zwischen den
Schulen, Bahnhof, Bushaltestellen, Schwimmbad und
üblichen Anfahrpunkten vor,
und sind diese Grundlage
der Planungen?
22. Liegen Daten über SchülerRadfahrbewegungen vor?
23. Gibt es eine Statistik über
Schulwegunfälle?
24. Sind alle alternativen Standorte für möglichst problemlose Bushaltestellen ausreichend untersucht, ggf. auch
entsprechende Vorverhandlungen mit Grundstückeigentümern geführt worden?
25. Sind die zahlreichen, von
sachkundigen Bürgern erarbeiteten Planungskonzepte
bei der Stadtverwaltung dokumentieret, auf sachdienliche Angaben untersucht und
entsprechend der ISAPLAN
zur Verfügung gestellt worden?
26. Sind die Anliegerschulen an
der Triererstraße über die
geplanten baulichen Änderungen der Nebenanlagen
und Fahrbahn (breitere Gehsteige, Wegfall von Schutzmauern, Angleichung der Niveauunterschiede) zur Stellungnahme vorgelegt worden, sind die Schulen überhaupt am Verfahren beteiligt?
27. Sind Überlegungen seitens
der Stadtverwaltung angestellt worden, welche zukünftigen Konflikte sich aus dem
tradierten, „erweiterten
Schulhof“ vor dem Michaelgymnasium, angesichts der
zu erwarteten Besucherströme, ergeben könnten?
Gibt es Lösungsansätze?
28. Sind Bring- und Abholflächen
für Schüler- und Kiga-Eltern
außerhalb der Stadtmauern
so vorgesehen, dass zukünftig eine Einfahrt in die Stadt
überflüssig wird?
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
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5.3 Innenstadt und MauerGrabenzone
Anmerkung: Die kolportierte
Äußerung: „Man wage mit
dem City-Outlet ein Experiment mit den Bürgern der
Innenstadt" ist deshalb
schon empörend, weil zu befürchten ist, dass sich Rat
und Stadtverwaltung wenig
Gedanken um die Belange
der Bewohner der Innenstadt
gemacht haben und sich
womöglich auf das "Durchwursteln" verlassen. Dies ist
umso mehr bedauerlich, da
auch die Verfasser bei aller
Kritik, das Projekt CityOutlet-Center als wichtigen
Beitrag für die Ent-wicklung
der Stadt auffassen. Durch
Nichtstun wird hier allerdings
ein Schadens-, Gefährdungs- und Eigentumsvernichtungspotential sichtbar,
das nicht hingenommen
werden kann.
29. Wie wird die allgemeine
Erreichbarkeit von Wohnhäusern, Garagen und Stellplätzen während der Hauptgeschäftszeiten angesichts
der zukünftigen Besucherströme sichergestellt?
30. Ist eine Sperrung der 5 Zufahrten in die Stadt tagsüber
für PKW vorgesehen, und
wie kann die privilegierte Zufahrt der Bewohner technisch sichergestellt werden?
31. Wie soll illegales Parken von
Auswärtigen bei Ausschöpfung aller Stellplatzangebote
im Umfeld der Innenstadt
verhindert werden, welche
Strategien sind gegen
Parkplatzsuch- verkehr vorgesehen?
32. Wie kann die Stadt sicherstellen, dass Notdienste hindernisfrei (illegale Parker,
temporär parkende Zustelldienste) zu ihren innerstädtischen Einsatzzielen und den
entsprechenden Ausfahrten
gelangen?
33. Anlieferungsfristen müssen
den Hauptgeschäftszeiten
koordiniert werden, entsprechend freizuhaltende Lieferzonen, die bisher nicht vor-
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
zu 5.3 Innenstadt und Mauer- Grabenzone
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. Für den Bereich der
Innenstadt wird ein eigenes Verkehrskonzept erarbeitet.
zu 5.3 Innenstadt
und Mauer- Grabenzone
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
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Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
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38.
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41.
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44.
handen sind, müssen angelegt werden. Welche Regelungen und Kontrollen sind
vorgesehen?
Wie sollen in Zukunft ganztägig tätige Zustelldienste ihre Kunden erreichen?
Wie können Kunden ihre
Geschäfte bei schwereren
Lasten mit den PKW oder
Taxi belästigungsfrei anfahren?
Wie können PKW Reisende
die Beherbergungsbetriebe
erreichen?
Heute schon kann festgestellt werden, dass Sperrmüll. Altpapier und insbes.
Elektroschrott und geleerte
Mülltonnen länger als vorgesehen im öffentlichen Räum
liegen bleiben und zur Verunstaltung der historischen
Straßen führen. Welche Verhinderungsstrategien hat das
Ordnungssamt vorgesehen?
Beabsichtigt die Stadt die
Imageschädigenden, desolaten, verkehrsunsicheren
Straßenpflasterflächen, die
verschärft auch durch den
Baustellen- Schwerstlastverkehr entstanden sind, für den
Publikumsverkehr, wie bisher nicht nur zu flicken, sondern ordnungsgemäß instand zu setzen?
Sind in den OutletGeschäften zusätzliche öffentliche Toiletten mit entsprechender Wegweisung
vorgesehen?
Werden zusätzliche Müllbehälter im Fußgängerbereich
bereitgestellt, und ist die
mehrfache tägliche Leerung
gewährleistet?
Beteiligen sich die Investoren an der Reinhaltung des
öffentlichen Raumes?
Wie ist der störungsfreie
Flächenanspruch der Außengastronomie mit den zu
erwartenden Besucherströmen zu vereinbaren?
Sind Übersichtstafeln zur
Käuferorientierung denkmalverträglich vorgesehen?
Welche Bedeutung hat die
Denkmalbereichsatzung für
die Gestaltung der vor der
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
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Eingabensteller
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Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
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Stellungnahme
Beschlussvorschlag
zu 6.1 O/C insgesamt - Planungsrecht
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 6.1 O/C insgesamt - Planungsrecht
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Mauer geplanten Verkehrsanlagen?
Ist dem Verkehrplaner die
Denkmalbereichsatzung bekannt?
Der vor dem Werther Tor
geplante Kreisverkehr führt
zu einem kaum zu entwirrenden Knäuel aus Mischverkehren. Hier befindet sich
aber ein Entree zur Innenstadt. Werden Alternativen
untersucht?
Der vorgesehene Kreisverkehr vor dem Werther Tor
führt (auch in reduzierter
Form) zum Verlust des wertvollen Baumbestandes und
zur Herabwürdigung der
Grabenzone am bedeutensten Stadttor Münstereifels. Welche Position vertritt
hier die UDB unter Beachtung der Denkmalbereichsatzung.
Der Konflikt Feuerwehr und
Rettungswagen im Einsatz
einerseits und ausfahrender
Parkverkehr andererseits ist
programmiert. Welche
einsatzzeitlichen Verzögerungen werden erwartet und
welche Abhilfen sind vorgesehen? Ist nicht ein anderer
Standort mittelfristig zweckmäßiger?
Falls outleteigene Ordnungskräfte z.B. an den Toren eingesetzt werden, welche Zufahrtslegitimation ist
für die Kernstadtbewohner
vorgesehen?
Welche Befugnisse haben
outleteigene Ordnungskräfte?
6. Anlage 5: City-Outletcenter
Bad Münstereifel
6.1 O/C insgesamt - Planungsrecht
Als gesonderte bauliche Maßnahme auf der sog. Grünen wiese wäre das Gesamtprojekt planerisch zu betrachten. Aufgrund
der restriktiven Regelungen im
Land NRW bei der Errichtung von
großflächigem Einzelhandel wäre
eine Genehmigung der Maßnahme durchaus fraglich. Zumindest
wären Planungsschritte vorab
durchzuführen. Durch den Kniff,
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im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
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Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
zu 6.2 Stadtplanung
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 6.2 Stadtplanung
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
im Bestand zu bauen und keine
einzelne große Maßnahme genehmigt zu bekommen, wird die
planerische Absicht des Landes
NRW unterlaufen. Gleichzeitig
entfallen einzelne Planungsschritte. Ein Gesamtverkehrskonzept
z.B. vor Durchführung war entbehrlich und wird nunmehr als
Argumentationshilfe nachgereicht. Bei einer einzelnen Großmaßnahme würden vor Genehmigung die Auswirkungen auf
Bevölkerung und Umfeld geprüft.
Nunmehr findet quasi ein Großversuch statt, in dem die Bewohnerinnen und Bewohner Bad
Münstereifels zu "Versuchskaninchen" werde.
6.2 Stadtplanung
Die Defizite in der nachhaltigen
Stadtplanung werden nicht dadurch korrigiert, dass nunmehr
eine Ausrichtung ausschließlich
auf großflächigen Bekleidungseinzelhandel stattfindet.
Fragestellung:
- Wie kann trotz City-Outlet die
Natur um BAM für den Tourismus genutzt werden?
- Wie kann ein Verkehrskonzept
zur Verhinderung von übermäßigem Autoverkehr unter
Einbindung von Bus und Bahn
erreicht werden?
- Wie kann durch ergänzende
Planungen ein Kontrapunkt zu
der Übermacht an Geschäften
des City-Outlet erreicht werden
und zwar so, dass auch Geschäfte für den Bedarf der
Bürger vor Ort entstehen oder
bestehen bleiben?
- Können Politik und Stadt sich
außer für das City-Outlet auch
noch für andere wichtige Politikfelder engagieren: Klimaschutz, Eigenständige Energieversorgung (Beteiligung an
regionalem Zusammenschluss
von Kommunen ohne die großen Stromversorger)?
- Wie können bei alledem die
Bürger frühzeitig und sinnvoll
in weitere Planungen einbezogen werden?
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Nr.
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Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
6.3 Auswirkungen auf die Bevölkerung
6.3.1 Verkehr
Prognostiziert werden jährlich
1.000.000 zusätzliche Besucher/Kunden. Bei gleichmäßiger
Verteilung auf die Öffnungstage
im Jahr (Saisoneffekte/Sales u. ä.
werden dabei negiert) wären dies
etwa 3000 zusätzliche Fahrzeuge/Tag im Jahr. Wobei die Wochenendbelastung deutlich höher
liegen wird.
Zufahrt nach Bad Münstereitel
dürfte anders als im Verkehrskonzept angenommen, zu einem
erheblich höheren Teil aus Richtung Euskirchen erfolgen. Insbesondere bei zunehmender Nutzung von Navigationsgeräten
wird dies forciert. Gleichzeitig
wird die Nutzung die Wirksamkeit
des Parkleitsystems, das installiert werden soll unterlaufen.
Die Folge wird zunehmender
Parksuchverkehr auch innerhalb
des Mauerringes sein. Das im
Verkehrskonzept propagierte
Tabu der Innenstadt für Outletcenterverkehr erscheint somit
eher ein Lippenbekenntnis zu
sein. Fraglich erscheint dabei
auch die Planung zu sein, die
darauf setzt, dass PKW auch
weiter entfernt geparkt werden
und dann weitere Wege zu Fuß
(auch mit vielen Einkäufen) getätigt werden. Dies dürfte in der
Masse eher lebensfremd sein.
Die Parkplatzkonzeption ist insgesamt eher theoretisch angelegt. Wenn hinter den Ausweichparkplätzen im Goldenen Tal für
Eifelbad, Sportwelt Schäfer und
die Sporthallen kostenfreie Parkplätze angelegt werden, wer wird
die kostenfreie Nutzung durch
Schnäppchensuchende verhindern. Verkehrsregelungen bleiben insgesamt eher vage. Verkehrsführung zu den Parkhäusern wird nur angedeutet. Problematisch erscheinen hier auch
die Überlegungen zum Parkhaus
an der Feuerwache.
6.3.2 Schulwegsicherheit
Die angedachte Verlegung des
Schulbusverkehres auf die andere Erftseite führt zu erheblichen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
zu 6.3.1 Verkehr
Die Verkehrsuntersuchungen zu Belastungen und Verteilung wurden vom
Gutachter mit dem Landesbetrieb
Straßenbau.NRW abgestimmt und
vom Landesbetrieb als zutreffend
bewertet. Das Parkleitsystem ist nicht
Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens, führt aber dazu, dass in Zukunft
Parksuchverkehre minimiert werden.
Für den Bereich der Innenstadt wird
unabhängig von dem Bebauungsplanverfahren ein Verkehrskonzept erstellt.
In diesem Konzept wird die Umsetzung notwendiger Maßnahmen vorbereitet.
zu 6.3.1 Verkehr
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
zu 6.3.2 Schulwegsicherheit
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 6.3.2 Schulwegsicherheit
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
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Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Belastungen und Beeinträchtigungen des Verkehrs. Bereits
erarbeitete Lösungen werden
nicht aufgenommen (Vorschlag
Hachenberg / Schroeteler). Geplanter ersatzloser Abriss der
Mauer am Konvikt ist mit den
Aspekten der Schulwegsicherung
nicht vereinbar.
6.3.3 Immissionen
Zusätzliche Immissionen werden
heruntergespielt. Auswirkungen
besonders auf Kleinkinder in der
KITA am Parkhaus Große Bleiche, werden nicht hinreichend
berücksichtigt. Abgase schaden
Kinderlunge.
Verkehrsabgase beeinträchtigen
die Lungenentwicklung von Kindern vor allem im Säuglingsalter.
Das haben Wissenschaftler des
Karolinska-Instituts in Schweden
herausgefunden. Sie hatten rund
1900 Kinder von der Geburt bis
zum Alter von acht Jahren auf ihr
Atemvolumen untersucht. Außerdem hatten sie mit einem Computermodell ermittelt, welchen
Abgasmengen die Kinder zu
Hause, in ihren Kitas oder in
ihren Schulen ausgesetzt waren.
Die Forscher kommen zu dem
Schluss, dass das Risiko für
Achtjährige, schlechtere Lungen
zu haben als Gleichaltrige, desto
höher ist, je mehr Abgasen sie im
Säuglingsalter ausgesetzt waren.
Das gelte besonders für Jungen
und für solche Kinder, die an
Asthma oder an Allergien litten.
(JS)
Beschlussvorschlag
zu 6.3.3 Immissionen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 82 wurde u. a. eine Luftschadstoffuntersuchung (Peutz Consult GmbH, Dortmund) durchgeführt.
Die Untersuchung kommt zu dem
Ergebnis, dass an allen Immissionsorten die Immissionsricht- bzw. grenzwerte deutlich unterschritten
werden. Hierbei wurde insbesondere
die angrenzende Kindertagesstätte in
die Untersuchung eingestellt. Demnach liegt keine erhebliche Immissionsbelastung durch die Planung vor.
zu 6.3.3 Immissionen
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Ausführlicher Link:
http://vvww.aerztezeitung.de/med
izin/krankheiten/atemwegskrankh
eiten/article/827445/verkehrssmoggift-junge-lungen.html
6.3.4 Stadtbild
Die Auswirkungen der Umnutzung der Immobilien in der Innenstadt, die teilweise dazu führen, dass nur noch Erdgeschoss
genutzt werden, sowie die Verdrängung des nicht Bekleidungseinzelhandels, führen dazu, dass
ein Leben in der Innenstadt im-
zu 6.3.4 Stadtbild
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 6.3.4 Stadtbild
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
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im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
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Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
zu 6.3.5 Denkmalschutzbereich
Die Anmerkungen zum Outletcenter ist
nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 6.3.5 Denkmalschutzbereich
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
mer weniger stattfindet. Die letztlich im Outletcenter beim Verkauf
störenden Ureinwohner werden
vertrieben, soweit Sie als Kulisse
für die Altstadtidylle nicht mehr
benötigt werden. In diesem Kontext erscheint auch der Beschluss, einige Märkte und die
Kirmes in Frage zu stellen in
einem anderen Licht.
6.3.5 Denkmalschutzbereich
Grundsätzlich erscheint es problematisch, wenn die Behörde, die
das Benehmen mit dem Denkmalschutz feststellt die Stadt Bad
Münstereitel ist. Inwieweit bei der
eindeutigen Festlegung der
Stadtverwaltung auf das Outletcenter ein objektiver Denkmalschutz noch möglich ist, wäre
gesondert zu prüfen.
Es ist geplant, derzeit nur den östlichen Planbereich (ebenerdige Stellplätze) als Satzung zu beschließen.
Der Bereich des Parkdecks soll derzeit
nicht als Satzung beschlossen werden.
Bei einer zukünftigen Errichtung des
Parkdecks ist neben den FestsetzunHinzu kommt, dass die Errichtung gen im Bebauungsplan die Gestalvon Parkhäusern in Bereichen, in tungssatzung zu berücksichtigen.
denen grundsätzlich die Gestaltungssatzung gilt, an Stellen, die
in direktem Sichtbezug zum
Denkmalsbereich stehen, als
problematisch angesehen werden können.
6.3.6 Finanzen
Die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen, sowohl in
Verkehrsplanung, Verkehrsführung als auch Eigentumsverhältnissen bleibt unklar. Die Frage,
wer die baulichen Änderungen
der Triererstraße finanzieren soll
ist unklar. Der Straßenbaulastträger dürfte nicht in Frage kommen.
zu 6.3.6 Finanzen
Die für die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 82 notwendigen Maßnahmen in der Trierer Straße werden
in einer Verwaltungsvereinbarung
zwischen der Stadt Bad Münstereifel
und dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW gesichert. Die diesbezüglichen Kosten werden anschließend
vom Investor getragen. Die Sicherung
erfolgt über einen städtebaulichen
Vertrag. Darüber hinaus sind unabDie Eigentumsverhältnisse an
hängig vom den Maßnahmen zum
den zu errichtenden Parkhäusern Bebauungsplan Nr. 82 im Verkehrswurden bislang öffentlich nicht
konzept Maßnahmen vorgesehen
diskutiert.
(z. B. im Bereich de Konvikts), die von
der Stadt Bad Münstereifel getragen
Ebenso wenig die Frage der
werden. Haushaltsmittel sind hierfür
Kosten für Änderungen der Feu- bereit gestellt.
erwehrwachenausfahrt. Es steht
zu befürchten, dass das Verursa- Das Grundstück, auf dem im Bebaucherprinzip hier nicht gelten wird. ungsplan die überbaubare Grundstücksfläche für das Parkdeck ausgeWie steht es mit Rücklagen für
wiesen wird, befindet sich im städtiden Rückbau von Parkmöglichschen Besitz. Aufgrund von Einwenkeiten im Fall des Scheiterns des dungen im Verfahren (vgl. Abwägung
Outletcenters?
zur Stellungnahme B1) wird dieser
Teilbereich derzeit nicht zum Satzungsbeschluss geführt. Die Anregun-
zu 6.3.6 Finanzen
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
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Stellungnahme
Beschlussvorschlag
gen zum Parkdeck sind daher nicht in
die Abwägung einzustellen.
Die Anmerkungen zu der Feuerwehrwachenausfahrt ist nicht Gegenstand
dieses Bauleitplanverfahrens.
Die Frag zu den Rücklagen bezieht
sich auf das geplante Parkdeck. Da
der Teilbereich des Parkdecks derzeit
nicht zum Satzungsbeschluss geführt,
sondern ausschließlich der östliche
Bereich mit den geplanten ebenerdigen Stellplätzen als Satzung beschlossen werden soll, ist die Anmerkung derzeit nicht in die Abwägung
einzustellen.
6.4 Fazit
Die Errichtung des Outletcenters
erfolgt ohne Befragung der Betroffenen. Die Legitimation durch
die vergangene Kommunalwahl
ist nicht ausreichend, um solch
für die Stadt existenzielle Entscheidungen durch den Rat der
Stadt alleine zu begründen.
B17
ohne
Datum
zu 6.4 Fazit
Das Outletcenter ist nicht Gegenstand
dieses Bauleitplanverfahrens.
zu 6.4 Fazit
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, hinsichtlich des Verkehrskonzepts folgende Fragen zu
stellen, um deren Beantwortung
ich Sie bitte. Ich beziehe mich
hierbei auf die Gießkanne vom
30.11.2012.
zu Fragen 1 bis 10
Fragen 1 bis 10
Die Fragen sind nicht Gegenstand
1. Woher stammen die Annahdieses Bauleitplanverfahrens.
men über die zu erwartenden
Besucherströme? Gibt es Pläne für den Fall a) dass wesentlich weniger Besucher kommen (z. B. Schließung einzelner Parkhäuser) oder b) dass
wesentlich mehr Besucher
kommen oder kumuliert an bestimmten Tagen/Wochen im
Jahr ein wesentlich höheres
Besucheraufkommen als erwartet zu verzeichnen ist?
2. Wie ist gewährleistet, dass es
im Fall b) nicht zu einem Verkehrskollaps kommt und dadurch auch nicht kalkulierbare
Sicherheitslücken (Brandschutz, Katastrophenschutz
etc.) entstehen?
3. Im "Goldenen Tal" wohnen
sehr viele kinderreiche Familien. Ist die Schulwegsicherheit
für diese Kinder gewährleistet?
zu Fragen 1 bis 10
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
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Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
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5.
6.
7.
8.
9.
Wie können Kinder, die vom
Hennesweg oder vom "Goldenen Tal" (Jakob-KatveyStraße, Wielersbenden, Sittardweg, Blankenheimer Weg)
kommen, gefahrlos zu Fuß
oder mit dem Fahrrad zur Kita
Magische 12, zur Haupt- und
Realschule und zum AngelaGymnasium gelangen?
Sind die genannten Einrichtungen an den Planungen beteiligt?
Im Goldenen Tal befinden sich
auch die Sporthallen der Stadt.
Hier sollen zusätzliche Parkflächen entstehen. Wurde ein
Konzept erarbeitet, dass die
Sicherheit der Kinder und
Schüler, die dort zu Fuß die
Sporthallen erreichen möchten, gewährleistet? Sind gesonderte markierte Fuß- und
Radwege vorgesehen?
Sind gesondert ausgewiesene
Radwege oder entsprechende
Markierungen an der Trierer
Straße und im Bereich Feuerwehrwache/neuer Kreisel am
Werther Tor geplant?
Sind die Radwegebeauftragten
des Kreises in die Planungen
eingebunden und über die
Planungen informiert?
Fester Bestandteil des Sachkundeunterrichts im 4. Schuljahr der Grundschule in Bad
Münstereifel ist der Verkehrsunterricht. Wo absolvieren diese Kinder künftig ihren "Fahrradführerschein"?
Angesichts der Katastrophen
bei Massenveranstaltungen in
den vergangenen Jahren (z. B.
Duisburg): Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die
Sicherheit von Outlet-Kunden
und Bürgern jederzeit zu gewährleisten. Dies insbesondere in der Vorweihnachtszeit,
wenn die "Buden" der Weihnachtsmarktverkäufer zusätzlich Fläche beanspruchen, die
für Rettungsfahrzeuge oder
Einsatzwagen der Polizei nicht
verfügbar sind. Inwiefern hat
die Stadt bei den Planungen
des Besucheraufkommens und
der Sicherstellung der Sicherheit desselben berücksichtigt,
dass die meisten Besucher-
Stellungnahme
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
zu Brandschutzkonzept Große Bleiche
Es ist geplant, derzeit nur den östlichen Planbereich (ebenerdige Stellplätze) als Satzung zu beschließen.
Der Bereich des Parkdecks soll derzeit
nicht als Satzung beschlossen werden.
Bei einer zukünftigen Errichtung des
Parkdecks ist im Baugenehmigungsverfahren ein Brandschutzkonzept zu
erstellen.
zu Brandschutzkonzept Große
Bleiche
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
wie in allen Städten - wohl in
der Vorweihnachtszeit zu erwarten sind? Welche Lösungsansätze wurden erarbeitet, um sicherzustellen, dass
sowohl Schüler (Michaelgymnasium), die ihre Pausen am
Salzmarkt verbringen, als auch
Besucher und Einwohner jederzeit sicher sein können,
dass Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können?
10. Gibt es ein erweitertes
Brandschutzkonzept für die
Innenstadt, dass die neu
entstehenden Konfliktsituationen beinhalten? Konfliktsituationen ergeben sich etwa
aus der zusätzlichen Zahl an
Fußgängern und dem Anlieferverkehr, der in der gesamten Orchheimer Straße zu
erheblichen Problemen im
Brand- oder Rettungsfall führen dürfte.
Brandschutzkonzept Große
Bleiche
11. Welches Brandschutzkonzept hat die Stadt für den
Fall erarbeitet, dass die Kita
Magische 12 und das Parkhaus Bleiche gleichzeitig
Feuer fangen? Wohin gehen
die Kinder der Kita in diesem
Fall?
12. Wie können Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder Rettungswagen künftig den Außenbereich der Kita erreichen, etwa im Falle eines
Brandes des Holzhauses auf
dem Außengelände der Kita
oder im Fall eines Notfalles,
der den Transport eines Kindes, das sich im Außenbereich befindet, zunächst unmöglich macht, notärztliche
Versorgung mittels eines
Rettungswagens aber dringend erforderlich ist?
Frage 13
zu Frage 13
13. Ist geplant, angesichts der
Die Frage ist nicht Gegenstand dieses
zu erwartenden Konfliktsitua- Bauleitplanverfahrens.
tion zwischen Besucherströmen, Schülern und Einwohnern einerseits und traditionellen Veranstaltungen (z.
B. Kirmes, Weihnachtsmarkt)
innerhalb der Stadtmauer
zu Frage 13
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
„Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“
Seite 72
Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Bau und Finanzierung
14. In wessen Auftrag werden
die Parkhäuser gebaut?
15. Wer bezahlt den Bau der
Parkhäuser?
16. Wer legt die Höhe der Parkgebühren fest und wem
kommen die Einnahmen aus
den Parkhäusern zugute?
17. Wird es weiterhin die Möglichkeit geben, eine halbe
Stunde frei zu parken und
wenn ja, wo?
18. Wo parken künftig die Bewohner dieser Stadt, die ihre
üblichen "kleinen Wege"
(Bäcker, Bank, Metzger) zu
erledigen haben?
19. Wie stellt die Stadt sicher,
dass die auf der Bürgerversammlung versprochenen
"kostenfreien" Parkplätze für
Anwohner der Stadt nicht
von Outlet-Kunden blockiert
werden?
zu Bau und Finanzierung
Es ist geplant, derzeit nur den östlichen Planbereich (ebenerdige Stellplätze) als Satzung zu beschließen.
Der Bereich des Parkdecks soll derzeit
nicht als Satzung beschlossen werden.
Bei einer zukünftigen Errichtung des
Parkdecks soll dieses von den Investoren gebaut und finanziert werden.
Da der Teilbereich des Parkdecks
derzeit nicht zum Satzungsbeschluss
geführt werden soll, sind die weiteren
Fragen derzeit nicht in die Abwägung
einzustellen.
zu Bau und Finanzierung
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Holen und Bringen der Kinder
20. Wo können Eltern, die ihre
Kinder in der Magischen 12
oder im Holzhaus angemeldet haben, ihre Kinder künftig mit dem Auto bringen/holen? Dies ist insbesondere für Eltern mit sehr
kleinen oder behinderten
Kindern wichtig. Gibt es freie
Parkflächen vor der Kita, die
ausschließlich der Kita zugewiesen werden?
zu Holen und Bringen der Kinder
Die Eltern, die ihre Kinder in der Magischen 12 oder im Holzhaus angemeldet haben können die neuen ebenerdigen Stellplätze im östlichen Planbereich sowie die vorhandenen Stellplätze im westlichen Bereich nuten, um
ihrer Kinder zu holen bzw. zu bringen.
zu Holen und
Bringen der Kinder
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen
21. Wer zahlt die angedachten
straßenbaulichen Maßnahmen (z. B. Kreisel, Trierer
Straße), die Herr Sienko den
Bürgern als Lösung präsentiert hat?
zu Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen
Die für die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 82 notwendigen Maßnahmen in der Trierer Straße werden
in einer Verwaltungsvereinbarung
zwischen der Stadt Bad Münstereifel
und dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW gesichert. Die diesbezüglichen Kosten werden anschließend
vom Investor getragen. Die Sicherung
erfolgt über einen städtebaulichen
Vertrag. Darüber hinaus sind unabhängig vom den Maßnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 82 im Verkehrs-
zu Finanzierung
der Straßenbaumaßnahmen
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.
andererseits diese Veranstaltungen oder einen Teil
der Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen nicht mehr
zuzulassen?
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 82
„Teilbereich 1 – ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“
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Stellungnahme zu den von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan
Stand: 27.05.2013
Ldf.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der vorgebrachten Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
konzept Maßnahmen vorgesehen
(z. B. im Bereich de Konvikts), die von
der Stadt Bad Münstereifel getragen
werden. Haushaltsmittel sind hierfür
bereit gestellt.
Straßenbaumaßnahmen
22. Ist die Fertigstellung der
vorgeschlagenen straßenbaulichen Maßnahmen
Grundvoraussetzung für die
Eröffnung des Outlets?
23. Wird das Outlet auch eröffnet, wenn die straßenbaulichen Maßnahmen nicht abgeschlossen oder teilweise
noch gar nicht begonnen
worden sind?
24. Ist die Schulwegesicherheit
der Schüler zu jedem Zeitpunkt der Baumaßnahmen
gewährleistet?
zu Straßenbaumaßnahmen
Die für den Bebauungsplan Nr. 82
notwendigen Straßenbaumaßnahmen
werden im Zuge der Errichtung der
ebenerdigen Parkplätze umgesetzt.
Die zeitlichen Regelungen erfolgen in
der zwischen der Stadt Bad Münstereifel und dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW zu schließenden Verwaltungsvereinbarung. Die Eröffnung des
Outlets und die Schulwegsicherheit ist
nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahren.
zu Straßenbaumaßnahmen
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen.