Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Stolz/Herr Graßmann
BE: Herr Stolz/Herr Graßmann
Kreuzau, 17.01.2006
Vorlagen-Nr.:
7/2006
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
25.01.2006
07.02.2006
20.02.2006
TOP: Übernahme von Trägeranteilen für verschiedene katholische Kindergärten
I. Sach- und Rechtslage:
Im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Weiterführung der in kath. Trägerschaft stehenden
Kindergärten wurde bereits in der Ratssitzung vom 15.02.2005 unter TOP 7 „Mitteilungen“ eine
mündliche Aussage dahingehend getroffen, dass es bei einigen dieser Einrichtungen aufgrund der
Mittelkürzungen des Bistums Aachen Probleme bei der Finanzierung der Betriebskosten geben
könne und es durchaus denkbar sei, dass Anträge zu deren teilweisen Übernahme auch an die
Gemeinde Kreuzau gerichtet werden.
Hierzu ist zunächst festzustellen, dass im Kreisjugendamtsbereich insgesamt 40 katholische
Tageseinrichtungen von den finanziellen Kürzungsbeschlüssen des Bistums Aachen betroffen
sind, wobei geplant ist, dass ca. 1/3 der bisher vom Bistum übernommenen Trägeranteile von den
jeweiligen Pfarrgemeinden eingespart werden sollen.
Wie auch in der Vorlage Nr. 5/2006 erwähnt, haben im Jahre 2005 verschiedene Gespräche mit
Vertretern der Pfarrgemeinden, des Kreisjugendamtes, des Bistums und der Verwaltung
stattgefunden, in denen auch das Thema „Mittelkürzungen durch das Bistum Aachen“ diskutiert
wurde.
Insofern wurde auch die finanzielle Situation der Kreuzauer kath. Kindergärten besprochen, wobei
sich herausstellte, dass bei den Kirchengemeinden Kreuzau, Untermaubach und Winden aufgrund
Kürzung der finanziellen Mittel durch das Bistum Aachen, Probleme bei der Finanzierung ihrer
Trägeranteile entstehen werden.
Da die Gemeinde Kreuzau zum einen ein Interesse daran hat, dass die 5 Einrichtungen der
Pfarren in Drove, Kreuzau, Stockheim, Untermaubach und Winden, weitergeführt werden und weil
an allen Standorten –wie in der Vorlage Nr. 5/2006 dargestellt– der Bedarf z.Z. noch gegeben ist,
wird im Grundsatz vorgeschlagen, durch die Gemeinde die seitens dieser Träger nicht zu
finanzierenden Betriebskosten zu übernehmen.
Diese Entscheidung soll zunächst nur für 1 Kindergartenjahr getroffen werden; danach ist die
Bedarfssituation erneut zu prüfen.
Von den Pfarrgemeinden in Kreuzau, Untermaubach und Winden wurden entsprechende
Nachweise angefordert, welche dieser Vorlage zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt sind (Anlagen 1
bis 3).
Im Zusammenhang mit der Übernahme dieser Trägeranteile, sollte die Gemeinde Kreuzau
allerdings die Überprüfung der gesamten finanziellen Situation der jeweiligen Kirchengemeinden
zur Voraussetzung machen, was auch bedeutet, das der jeweilige kath. Träger auf jeden Fall alle
finanziellen Möglichkeiten auszuschöpfen hat.
Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren (RPA) wird diese Überprüfungen bei den
kirchlichen Trägern in den nächsten Wochen vornehmen, wozu seitens der Gemeinde bereits am
-205.07.2005 auch eine entsprechende Aufforderung an den Landrat des Kreises Düren formuliert
wurde.
Die in den Anträgen der Kirchengemeinden Kreuzau, Untermaubach und Winden genannten
Summen sind daher als vorläufig anzusehen, müssen aber bis zur Klärung durch das RPA
zunächst in dieser Größenordnung in den Haushaltsplan 2006 aufgenommen werden.
Hieraus sind für das Kindergartenjahr 2006/07 für die einzelnen Träger folgende gerundete
Gesamtsummen festzuhalten, und zwar:
1. Kath. Kirchengemeinde St. Heribert Kreuzau (Anlagen 1a u. 1b)
10.500 €
2. Kath. Pfarrgemeinde St. Brigida Untermaubach (Anlage 2)
10.060 €
3. Kath. Pfarrgemeinde St. Urban Winden (Anlage 3)
10.560 €
Zusammen:
31.120 €
Diese Gesamtsummen für das Kindergartenjahr vom 01.08.2006 – 31.07.2007 sollen in
vierteljährlichen Raten zum 01.08., 01.11., 01.02. und 01.05. j.J. gezahlt werden, sodass im
Haushaltsjahr 2006 ein Betrag von 15.560 € und im Haushaltsjahr 2007 die restlichen 15.560 €
bereitzustellen sind.
Die letztendlich gültigen Summen, die als Unterdeckung durch die Gemeinde an die betroffenen
Kirchengemeinden zu zahlen sind, sind allerdings an das vom RPA des Kreises Düren ermittelte
Defizit gebunden, sodass es sich um vorläufige Zahlungen handelt.
Von Jahr zu Jahr ist die Notwendigkeit der Zahlungen, und das gilt auch bereits für das Jahr 2007,
neben den finanziellen Aspekten auch im Hinblick auf den Bestand der Einrichtungen zu
überprüfen.
Seitens der Verwaltung wird im Interesse einer ausreichenden Versorgung mit
Kindergartenplätzen in der Gemeinde Kreuzau demnach vorgeschlagen, die geprüften nicht
gedeckten Kosten für die Kath. Kindergärten in Kreuzau, Untermaubach und Winden zu
übernehmen.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich hierbei, dass auch die Stadt Düren in den letzten Wochen
entsprechende Beschlüsse im Rahmen eines „Solidarpaktes“ gefasst hat.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die für den Zeitraum vom 01.08.2006 bis 31.12.2006 erforderlichen Zuschussmittel in Höhe von
insgesamt 15.560 € sind im Haushaltsplan 2006 bei der Haushaltsstelle 464.7180 bereitzustellen.
Für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis 31.07.2007 sind die Mittel in gleicher Höhe in den
Haushaltsplan 2007 einzustellen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, den Anträgen der kath. Kirchengemeinden
Kreuzau,
Untermaubach und Winden, auf Übernahme der ungedeckten Betriebskosten in ihren
Kindergärten für das Kindergartenjahr 2006/07 mit einem Maximalbetrag von 31.120 € zu
entsprechen.
Voraussetzung hierfür ist die Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises
Düren, dass die einzelnen Pfarrgemeinden ihren Trägeranteil nicht mehr alleine aufbringen
können.
Die endgültige Höhe des gemeindlichen Zuschusses orientiert sich ebenfalls am
Prüfungsergebnis des RPA.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratunsergebnis:
Einstimmig:
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Ja:
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Nein:
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Enthaltung:
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