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Allgemeine Vorlage (Übernahme von Trägeranteilen für verschiedene katholische Kindergärten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Übernahme von Trägeranteilen für verschiedene katholische Kindergärten) Allgemeine Vorlage (Übernahme von Trägeranteilen für verschiedene katholische Kindergärten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Stolz/Herr Graßmann BE: Herr Stolz/Herr Graßmann Kreuzau, 17.01.2006 Vorlagen-Nr.: 7/2006 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 25.01.2006 07.02.2006 20.02.2006 TOP: Übernahme von Trägeranteilen für verschiedene katholische Kindergärten I. Sach- und Rechtslage: Im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Weiterführung der in kath. Trägerschaft stehenden Kindergärten wurde bereits in der Ratssitzung vom 15.02.2005 unter TOP 7 „Mitteilungen“ eine mündliche Aussage dahingehend getroffen, dass es bei einigen dieser Einrichtungen aufgrund der Mittelkürzungen des Bistums Aachen Probleme bei der Finanzierung der Betriebskosten geben könne und es durchaus denkbar sei, dass Anträge zu deren teilweisen Übernahme auch an die Gemeinde Kreuzau gerichtet werden. Hierzu ist zunächst festzustellen, dass im Kreisjugendamtsbereich insgesamt 40 katholische Tageseinrichtungen von den finanziellen Kürzungsbeschlüssen des Bistums Aachen betroffen sind, wobei geplant ist, dass ca. 1/3 der bisher vom Bistum übernommenen Trägeranteile von den jeweiligen Pfarrgemeinden eingespart werden sollen. Wie auch in der Vorlage Nr. 5/2006 erwähnt, haben im Jahre 2005 verschiedene Gespräche mit Vertretern der Pfarrgemeinden, des Kreisjugendamtes, des Bistums und der Verwaltung stattgefunden, in denen auch das Thema „Mittelkürzungen durch das Bistum Aachen“ diskutiert wurde. Insofern wurde auch die finanzielle Situation der Kreuzauer kath. Kindergärten besprochen, wobei sich herausstellte, dass bei den Kirchengemeinden Kreuzau, Untermaubach und Winden aufgrund Kürzung der finanziellen Mittel durch das Bistum Aachen, Probleme bei der Finanzierung ihrer Trägeranteile entstehen werden. Da die Gemeinde Kreuzau zum einen ein Interesse daran hat, dass die 5 Einrichtungen der Pfarren in Drove, Kreuzau, Stockheim, Untermaubach und Winden, weitergeführt werden und weil an allen Standorten –wie in der Vorlage Nr. 5/2006 dargestellt– der Bedarf z.Z. noch gegeben ist, wird im Grundsatz vorgeschlagen, durch die Gemeinde die seitens dieser Träger nicht zu finanzierenden Betriebskosten zu übernehmen. Diese Entscheidung soll zunächst nur für 1 Kindergartenjahr getroffen werden; danach ist die Bedarfssituation erneut zu prüfen. Von den Pfarrgemeinden in Kreuzau, Untermaubach und Winden wurden entsprechende Nachweise angefordert, welche dieser Vorlage zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt sind (Anlagen 1 bis 3). Im Zusammenhang mit der Übernahme dieser Trägeranteile, sollte die Gemeinde Kreuzau allerdings die Überprüfung der gesamten finanziellen Situation der jeweiligen Kirchengemeinden zur Voraussetzung machen, was auch bedeutet, das der jeweilige kath. Träger auf jeden Fall alle finanziellen Möglichkeiten auszuschöpfen hat. Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren (RPA) wird diese Überprüfungen bei den kirchlichen Trägern in den nächsten Wochen vornehmen, wozu seitens der Gemeinde bereits am -205.07.2005 auch eine entsprechende Aufforderung an den Landrat des Kreises Düren formuliert wurde. Die in den Anträgen der Kirchengemeinden Kreuzau, Untermaubach und Winden genannten Summen sind daher als vorläufig anzusehen, müssen aber bis zur Klärung durch das RPA zunächst in dieser Größenordnung in den Haushaltsplan 2006 aufgenommen werden. Hieraus sind für das Kindergartenjahr 2006/07 für die einzelnen Träger folgende gerundete Gesamtsummen festzuhalten, und zwar: 1. Kath. Kirchengemeinde St. Heribert Kreuzau (Anlagen 1a u. 1b) 10.500 € 2. Kath. Pfarrgemeinde St. Brigida Untermaubach (Anlage 2) 10.060 € 3. Kath. Pfarrgemeinde St. Urban Winden (Anlage 3) 10.560 € Zusammen: 31.120 € Diese Gesamtsummen für das Kindergartenjahr vom 01.08.2006 – 31.07.2007 sollen in vierteljährlichen Raten zum 01.08., 01.11., 01.02. und 01.05. j.J. gezahlt werden, sodass im Haushaltsjahr 2006 ein Betrag von 15.560 € und im Haushaltsjahr 2007 die restlichen 15.560 € bereitzustellen sind. Die letztendlich gültigen Summen, die als Unterdeckung durch die Gemeinde an die betroffenen Kirchengemeinden zu zahlen sind, sind allerdings an das vom RPA des Kreises Düren ermittelte Defizit gebunden, sodass es sich um vorläufige Zahlungen handelt. Von Jahr zu Jahr ist die Notwendigkeit der Zahlungen, und das gilt auch bereits für das Jahr 2007, neben den finanziellen Aspekten auch im Hinblick auf den Bestand der Einrichtungen zu überprüfen. Seitens der Verwaltung wird im Interesse einer ausreichenden Versorgung mit Kindergartenplätzen in der Gemeinde Kreuzau demnach vorgeschlagen, die geprüften nicht gedeckten Kosten für die Kath. Kindergärten in Kreuzau, Untermaubach und Winden zu übernehmen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich hierbei, dass auch die Stadt Düren in den letzten Wochen entsprechende Beschlüsse im Rahmen eines „Solidarpaktes“ gefasst hat. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die für den Zeitraum vom 01.08.2006 bis 31.12.2006 erforderlichen Zuschussmittel in Höhe von insgesamt 15.560 € sind im Haushaltsplan 2006 bei der Haushaltsstelle 464.7180 bereitzustellen. Für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis 31.07.2007 sind die Mittel in gleicher Höhe in den Haushaltsplan 2007 einzustellen. III. Beschlussvorschlag: „Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, den Anträgen der kath. Kirchengemeinden Kreuzau, Untermaubach und Winden, auf Übernahme der ungedeckten Betriebskosten in ihren Kindergärten für das Kindergartenjahr 2006/07 mit einem Maximalbetrag von 31.120 € zu entsprechen. Voraussetzung hierfür ist die Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Düren, dass die einzelnen Pfarrgemeinden ihren Trägeranteil nicht mehr alleine aufbringen können. Die endgültige Höhe des gemeindlichen Zuschusses orientiert sich ebenfalls am Prüfungsergebnis des RPA.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratunsergebnis: Einstimmig: _________________ Ja: _________________ Nein: _________________ Enthaltung: _________________