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Allgemeine Vorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau; hier: Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau;
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hier: Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt BE: Herr Stolz Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 6/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 20.03.2001 04.04.2001 TOP: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau; hier: Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen I. Sach- und Rechtslage: Nach der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Kreuzau und seine Ausschüsse vom 20.10.1999 sind gem. § 4 Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen vom Bürgermeister rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen. Die Bekanntmachung erfolgt in der Form, die die Hauptsatzung hierfür vorschreibt. Nach § 16 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau vom 22.10.1999 i.V.m. der Bekanntmachungsverordnung ist die Veröffentlichung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen in der Dürener Zeitung und in den Dürener Nachrichten zu vollziehen. Die am 26.08.1999 neugefaßte Bekanntmachungsverordnung für die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht lässt jedoch in § 4 Abs. 3 inzwischen auch zu, dass die Hauptsatzung in kreisangehörigen Gemeinden die obigen Bekanntmachungen durch Aushang (Anschlag) an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde vollziehen kann, wie dies auch schon bisher für die Sitzungen der Ausschüsse praktiziert wird. Im Jahre 1999 sind an Bekanntmachungskosten für die Ratssitzungen bei den beiden Dürener Zeitungen rd. 2.000 DM entstanden, im vergangenen Jahr 2000 rd. 2.700 DM. In Anbetracht der hinlänglich bekannten Finanzlage der Gemeinde schlage ich Ihnen vor, von der Möglichkeit der vereinfachten Bekanntmachung Gebrauch zu machen und die Hauptsatzung entsprechend zu ändern. § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung lautet bisher: „Die in den Absätzen 1 und 2 genannten öffentlichen Bekanntmachungen werden in der „Dürener Zeitung“ und in den „Dürener Nachrichten“ vollzogen. Die Termine und die Tagesordnung der Ausschusssitzungen werden dagegen nur in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde bekannt gegeben, Der 2. Satz müsste somit wie folgt geändert werden: Zeit, Ort und Tagesordnung der Rats- und Ausschusssitzungen werden in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde bekannt gemacht.“ II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Wie dargestellt, ist mit Einsparungen von rd. 2.500 DM jährlich bei der Position 1.020.6501.8 zu rechnen. Vorlage: Seite - 2 - III. Beschlussvorschlag: „Entsprechend dem beiliegenden Satzungsentwurf wird die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau vom 22.10.1999 beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Vorlage: Seite - 3 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau vom 22.10.1999 Auf Grund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NW.S. 666 ff.) hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung vom ________________ mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 22.10.1999 beschlossen. Art. I § 16 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: Zeit, Ort und Tagesordnung der Rats- und Ausschusssitzungen Bekanntmachungskästen der Gemeinde bekannt gemacht. Art. II Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. werden in den