Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt BE: Herr Stolz
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
6/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
20.03.2001
04.04.2001
TOP: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau;
hier: Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen
I. Sach- und Rechtslage:
Nach der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Kreuzau und seine Ausschüsse vom
20.10.1999 sind gem. § 4 Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen vom Bürgermeister
rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen. Die Bekanntmachung erfolgt in der Form, die die
Hauptsatzung hierfür vorschreibt.
Nach § 16 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau vom 22.10.1999 i.V.m. der
Bekanntmachungsverordnung ist die Veröffentlichung von Zeit, Ort und Tagesordnung der
Ratssitzungen in der Dürener Zeitung und in den Dürener Nachrichten zu vollziehen.
Die am 26.08.1999 neugefaßte Bekanntmachungsverordnung für die öffentliche Bekanntmachung
von kommunalem Ortsrecht lässt jedoch in § 4 Abs. 3 inzwischen auch zu, dass die Hauptsatzung
in kreisangehörigen Gemeinden die obigen Bekanntmachungen durch Aushang (Anschlag) an der
Bekanntmachungstafel der Gemeinde vollziehen kann, wie dies auch schon bisher für die
Sitzungen der Ausschüsse praktiziert wird.
Im Jahre 1999 sind an Bekanntmachungskosten für die Ratssitzungen bei den beiden Dürener
Zeitungen rd. 2.000 DM entstanden, im vergangenen Jahr 2000 rd. 2.700 DM.
In Anbetracht der hinlänglich bekannten Finanzlage der Gemeinde schlage ich Ihnen vor, von der
Möglichkeit der vereinfachten Bekanntmachung Gebrauch zu machen und die Hauptsatzung
entsprechend zu ändern.
§ 16 Abs. 3 der Hauptsatzung lautet bisher:
„Die in den Absätzen 1 und 2 genannten öffentlichen Bekanntmachungen werden in der „Dürener
Zeitung“ und in den „Dürener Nachrichten“ vollzogen. Die Termine und die Tagesordnung der
Ausschusssitzungen werden dagegen nur in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde bekannt
gegeben,
Der 2. Satz müsste somit wie folgt geändert werden:
Zeit, Ort und Tagesordnung der Rats- und Ausschusssitzungen werden in den
Bekanntmachungskästen der Gemeinde bekannt gemacht.“
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Wie dargestellt, ist mit Einsparungen von rd. 2.500 DM jährlich bei der Position 1.020.6501.8 zu
rechnen.
Vorlage:
Seite - 2 -
III. Beschlussvorschlag:
„Entsprechend dem beiliegenden Satzungsentwurf wird die 1. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau vom 22.10.1999 beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
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________
Vorlage:
Seite - 3 1. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau vom 22.10.1999
Auf Grund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NW.S.
666 ff.) hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung vom ________________ mit der
Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die folgende 1. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung vom 22.10.1999 beschlossen.
Art. I
§ 16 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Zeit, Ort und Tagesordnung der Rats- und Ausschusssitzungen
Bekanntmachungskästen der Gemeinde bekannt gemacht.
Art. II
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
werden
in
den