Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
133 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
27.06.13, 18:13
Aktualisiert
27.06.13, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.06.2013
- Der Bürgermeister Az: 41-31-20 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 1111-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
02.07.2013
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Schulsozialarbeit
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Die zuständigen Fachausschüsse des Kreises Euskirchen haben am 26.06.2013 bei 3 Enthaltungen sinngemäß den Empfehlungsbeschluss gefasst, über den Förderzeitraum des Bildungs- und
Teilhabepaketes (31.12.2013) hinaus bis zum 31.12.2015 weiterhin 4 Stellen für Schulsozialarbeit
im Kreis Euskirchen bereitzustellen.
Im Rahmen des Entscheidungsprozesses hatten betroffene Schulträger und Schulen Gelegenheit,
den Einsatz der zusätzlichen Schulsozialarbeiterinnen für die Vergangenheit zu beurteilen und zur
Frage der Fortführung Stellung zu nehmen.
Herr Bürgermeister Büttner hat für die kollegiale Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen
ein gemeinschaftliches Statement abgegeben (s. Anlage) und in Konsequenz dessen einen gemeinsamen Beschlussvorschlag unterbreitet. Dieser lautete:
Seite 2 von Ratsdrucksache 1111-IX
„Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des JHA, Art und Umfang der Schulsozialarbeit auf dem
Status quo zu belassen, wie er Ende 2011 vorzufinden war. Die Abteilung Jugend und Familie wird
beauftragt, den Schulträgern im Kreis Euskirchen auf Wunsch konzeptionelle und fachliche Hilfestellung zu leisten. Für den Fall einer fortgesetzten Förderung durch Bund oder Land werden die
Mittel vollständig an die kommunalen Schulträger im Kreis Euskirchen weitergeleitet.“
Die Bürgermeister im Kreis Euskirchen verfolgen mit diesem Beschlussvorschlag die Zielsetzung,
Schulsozialarbeit auf der Ebene der Schulträger zu belassen und eigenverantwortlich vor Ort über
Bedarfe zu befinden, wie es bis Ende 2011 lange Zeit erfolgreich der Fall war.
2. Rechtliche Würdigung
Schulsozialarbeit ist entsprechend der Bestimmungen des SGB VIII den Aufgaben der öffentlichen
Jugendhilfe zuzurechnen. Die Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt Bad Münstereifel erfolgte
im Rahmen der vom Rat formulierten Zielsetzungen analog zu einer frei(willig)en Trägerschaft.
3. Finanzielle Auswirkungen
Nach den Ausführungen des Kreises entstehen bis Ende 2015 Aufwendungen in Höhe von jährlich
200.000,00 €, insgesamt also 400.000,00 €.
Nach Angaben des Kreises kann dieser zusätzliche Finanzierungsbedarf aus nicht in Anspruch
genommenen Fördermitteln des BuT vollständig gedeckt werden und belastet die Kreisumlage
nicht. Die Finanzierung über den 31.12.2015 hinaus ist unklar, im Zweifel dann zu Lasten der
Kreisumlage.
Den Schulträgern war diese entscheidungsrelevante Information bis zum Sitzungstag 26.06.2013
nicht bekannt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Eine geteilte Trägerschaft ist aus Sicht der Verwaltung auf Dauer zu vermeiden.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel