Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Entwurf des ersten Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum Stichtag 31.12.2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
Beschlussvorlage (Entwurf des ersten Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum Stichtag 31.12.2010) Beschlussvorlage (Entwurf des ersten Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum Stichtag 31.12.2010)

öffnen download melden Dateigröße: 93 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 279/2013 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 04.06.2013 gez. Heil Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 25.06.2013 vorberatend Rat 02.07.2013 beschließend Betrifft: 13.06.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Entwurf des ersten Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum Stichtag 31.12.2010 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Rat nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Erftstadt zur Kenntnis. 2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 Absatz 1 Nr. 3 mit der Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses beauftragt. 3. Der Gesamtabschluss wird nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Begründung: Nach § 116 der Gemeindeordnung NRW sind die Gemeinden verpflichtet, einen Gesamtabschluss aufzustellen. Dieser Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Mit diesem neu eingefügten Teil der Gemeindeordnung wird ein wichtiges Ziel der Reform des Haushaltsrechts (NKF), nämlich die Erreichung bzw. Rückgewinnung des Gesamtüberblicks über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde, umgesetzt. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck einen Gesamtabschluss zu erstellen, der ihre verselbstständigten Aufgabenbereiche erfasst und sich an die handelsrechtlichen Vorschriften über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (§§ 290 ff. HGB) anlehnt. Ziel ist, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Erftstadt insgesamt so dargestellt wird, als ob es sich bei der Stadt mitsamt ihren Eigenbetrieben bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen um ein einziges „Unternehmen“ – vergleichbar mit einem Konzern – handeln würde. Es wird so sichergestellt, dass im Gesamtabschluss die Informationsdefizite der Einzelabschlüsse des Kernhaushaltes sowie der Sondervermögen beseitigt und im Gesamtabschluss die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in den Vordergrund gestellt werden. Die Stadt Erftstadt ist eine der ganz wenigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die bereits jetzt den Entwurf des ersten Gesamtabschlusses vorlegen kann. (Erner) -2-