Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 279/2013
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 04.06.2013
gez. Heil
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
25.06.2013
vorberatend
Rat
02.07.2013
beschließend
Betrifft:
13.06.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Entwurf des ersten Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum Stichtag 31.12.2010
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Erftstadt
zur Kenntnis.
2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 Absatz 1 Nr. 3 mit der Prüfung des
Entwurfs des Gesamtabschlusses beauftragt.
3. Der Gesamtabschluss wird nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Begründung:
Nach § 116 der Gemeindeordnung NRW sind die Gemeinden verpflichtet, einen Gesamtabschluss
aufzustellen. Dieser Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der
Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.
Mit diesem neu eingefügten Teil der Gemeindeordnung wird ein wichtiges Ziel der Reform des
Haushaltsrechts (NKF), nämlich die Erreichung bzw. Rückgewinnung des Gesamtüberblicks über
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde, umgesetzt. Die Gemeinde hat zu diesem
Zweck einen Gesamtabschluss zu erstellen, der ihre verselbstständigten Aufgabenbereiche
erfasst und sich an die handelsrechtlichen Vorschriften über den Konzernabschluss und den
Konzernlagebericht (§§ 290 ff. HGB) anlehnt.
Ziel ist, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Erftstadt insgesamt so dargestellt
wird, als ob es sich bei der Stadt mitsamt ihren Eigenbetrieben bzw. eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen um ein einziges „Unternehmen“ – vergleichbar mit einem Konzern – handeln würde.
Es wird so sichergestellt, dass im Gesamtabschluss die Informationsdefizite der Einzelabschlüsse
des Kernhaushaltes sowie der Sondervermögen beseitigt und im Gesamtabschluss die
Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung in den Vordergrund gestellt werden.
Die Stadt Erftstadt ist eine der ganz wenigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die bereits jetzt
den Entwurf des ersten Gesamtabschlusses vorlegen kann.
(Erner)
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