Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
84 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.09.2013
- Der Bürgermeister Az: SW 11
Nr. der Ratsdrucksache: 1179-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
09.10.2013
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Ertüchtigung RÜB Mahlberg und Rodert
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Berichterstatter: Herr Wassong
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW1
SW2
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Der Erftverband plant bereits seit mehreren Jahren, das bestehende Regenüberlaufbecken (RÜB)
in Rodert um einen Retentionsbodenfilter zu ergänzen und in Mahlberg auf dem ehemaligen Kläranlagengelände ein RÜB und ebenfalls einen Retentionsbodenfilter zu errichten.
Im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurde der Stadt Bad Münstereifel
von der Bezirksregierung Köln die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben.
Davon hat die Stadt mit den Schriftsätzen vom 18.03.2012 Gebrauch gemacht und vor dem Hintergrund der damals schon bekannten Baukosten (Rodert rd. 881.000 €, Eigenanteil nach Abzug
der möglichen Landesförderung rd. 455.000 €, Mahlberg 1.436.000 €, Eigenanteil 922.000 €) in
der Hauptsache folgendes vorgetragen:
Seite 2 von Ratsdrucksache 1179-IX
a) Der Bau der Retentionsbodenfilter wird mit der besonderen Schutzwürdigkeit der betroffenen Gewässer begründet, doch ist der Stadt kein detaillierter Einblick in die Bewertungsgrundlagen geboten worden. Deshalb bestehen erhebliche Bedenken gegen die behauptete besondere Schutzwürdigkeit.
b) Es soll die Frage untersucht werden, ob nicht die für die Bemessung der Anlagengröße
maßgebliche abflusswirksamen Fläche vermindert werden kann, indem eine stärkere Versickerung und Verrieslung des Niederschlagswassers in den Einzugsbereichen der Bauwerke erfolgen kann.
Mit Verfügung vom 03.09.2013 wird der Stadt von der Bezirksregierung die dem Erftverband erteilte wasserrechtliche Genehmigung in Durchschrift übersandt. Die Stadt wurde nach ihrer Stellungnahme weder am weiteren Verfahren beteiligt noch sind ihre Argumente aufgegriffen und behandelt worden.
2. Rechtliche Würdigung
keine
3. Finanzielle Auswirkungen
s.o.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine