Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
209 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.09.2013
- Der Bürgermeister Az: 22-10-50/14-15
Nr. der Ratsdrucksache: 1187-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
15.10.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014/2015 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2016-2025
hier: Einbringung der Entwürfe
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1187-IX
1. Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel am 15.10.2013 werden
- der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014/2015 und
- der Entwurf des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2014/2015 mit den erforderlichen Anlagen eingebracht.
Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sind seit dem Inkrafttreten des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetzes nicht mehr Bestandteil des Haushaltsplanes und werden gesondert
eingebracht. Gleichwohl enthält der Haushaltsplan als Anlage eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Sondervermögen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO
NRW.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat mit RdErl. vom 09.07.2013 die Orientierungsdaten für 2014 bis 2017 bereitgestellt, mit der Erwartung, dass die Aufstellung, Beratung und Beschlussfassung des Haushalts an den Vorgaben des § 80 Abs. 5 Satz 1 und 2
GO ausgerichtet wird. Danach soll die Anzeige der vom Rat beschlossenen Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bis zum 30. November erfolgen, damit die Aufsichtsbehörde vor
Beginn des neuen Haushaltsjahres das Prüfverfahren abschließen kann. Am 20.08.2013
wurde die 1. Modellrechnung zum GFG 2014 veröffentlicht, welche als Grundlage zur Berechnung der Ansätze zum Haushalt 2014 ff. erforderlich ist.
Der Haushaltsplan 2014/2015 wurde auf der Grundlage des durch die Kommunalaufsicht mit Auflagen genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes 2013 – 2022 vom 19.07.2013 mit den gem.
RdErl. vom 09.07.2013 bereitgestellten Orientierungsdaten für die Jahre 2014 bis 2017 fortgeschrieben. Weiterhin finden die Angaben der 1. Modellrechnung zum GFG 2014 Berücksichtigung.
Die im Zuge der Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2013 vorgenommenen Reduzierungen
bzw. Sperren wurden übernommen. Lediglich die Ansätze für Strom und Gas konnten nicht auf
der Grundlage der gekürzten Ansätze fortgeschrieben werden. Jedoch wurde versucht, diese
Mehrbelastungen an anderer Stelle einzusparen.
Die Berechnungen der Entnahmen und Zuführungen zu/aus den Versorgungs- und Beihilferückstellungen erfolgte auf der Grundlage der Abrechnung der Versorgungskasse für das Haushaltsjahr 2012. Zu großen Abweichungen in den einzelnen Jahren kommt es durch den Eintritt von Beamten in den Ruhestand. Hier erfolgt eine Umbuchung von der Rückstellung aktive Beamte an die
Rückstellung Versorgungsempfänger. Insofern sind in den betreffenden Jahren die Personalaufwendungen niedriger und die Versorgungsaufwendungen höher. Auf das Gesamtergebnis hat dies
jedoch nur wenig Auswirkung.
Mit den im städt. Haushalt 2014/2015 eingebrachten Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre
2014 bis 2025 wird der Haushaltsstatus eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 GO NRW erreicht, weil ab dem Jahr 2022 der Haushaltsausgleich erfolgt und bis
dahin die jährlichen Defizite und aufgelaufenen Kredite zur Liquiditätssicherung kontinuierlich abgebaut werden. Die Entwicklung der Jahresergebnisse bis zum Jahr 2025 ist auf Basis der aktuellen Haushaltsplanung in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Tabelle gibt Auskunft
über den Eigenkapitalverzehr bis zum Jahr 2021 und den Eigenkapitalaufbau ab dem Jahr 2022.
Planjahr
Fehlbedarf
Ausgleichsrücklage
gem. Planung und
Anfangsstand
Anfangsstand
allgemeine Rücklage
Verringerung
5.980.946,91 €
94.195.829,56 €
in %
-944.181,12 €
-3.367.835,24 €
-1.668.930,55 €
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
0,00 €
0,00 €
-3.694.435,01 €
-9.760.717,22 €
-7.133.302,00 €
-5.805.441,80 €
0,00
0,00
-3,94
-10,84
-8,89
-7,94
Stand allgemeine
Rücklage
vorläufiger
Jahresabschlüsse
2007
2008
2009
2010
2011
2012
-944.181,12 €
-3.367.835,24 €
-5.363.365,56 €
-9.760.717,22 €
-7.133.302,00 €
-5.805.441,80 €
jew. z. 31.12.
94.099.145,38 €
93.704.768,28 €
90.025.748,37 €
80.278.424,54 €
73.148.871,04 €
67.286.827,24 €
Seite 3 von Ratsdrucksache 1187-IX
Planjahr
Fehlbedarf
Ausgleichsrücklage
gem. Planung und
Anfangsstand
Anfangsstand
allgemeine Rücklage
Verringerung
5.980.946,91 €
94.195.829,56 €
in %
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
429.373,00 €
1.033.388,00 €
2.071.652,00 €
-6.211.734,00 €
-4.642.906,00 €
-4.539.263,00 €
-2.989.497,00 €
-2.651.366,00 €
-2.364.519,00 €
-1.212.138,00 €
-1.066.312,00 €
-578.785,00 €
429.373,00 €
604.015,00 €
1.038.264,00 €
1.429.882,00 €
-9,23
-7,60
-8,04
-5,76
-5,42
-5,11
-2,76
-2,50
-1,39
0,00 (+ 1,05)
0,00 (+ 1,46)
0,00 (+ 2,47)
0,00 (+ 3,32)
Stand allgemeine
Rücklage
vorläufiger
Jahresabschlüsse
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
-6.211.734,00 €
-4.642.906,00 €
-4.539.263,00 €
-2.989.497,00 €
-2.651.366,00 €
-2.364.519,00 €
-1.212.138,00 €
-1.066.312,00 €
-578.785,00 €
429.373,00 €
604.015,00 €
1.038.264,00 €
1.429.882,00 €
jew. z. 31.12.
61.075.093,24 €
56.432.187,24 €
51.892.924,24 €
48.903.427,24 €
46.252.061,24 €
43.887.542,24 €
42.675.404,24 €
41.609.092,24 €
41.030.307,24 €
41.459.680,24 €
42.063.695,24 €
43.101.959,24 €
44.531.841,24 €
Wegen den Einzelheiten wird auf den Entwurf des Haushaltsplanes 2014/2015 sowie auf den vorliegenden Bericht im Rahmen des Finanzcontrollings zum 31.08.2013 verwiesen.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 78 Abs. 3 GO NRW hat die Gemeinde die Möglichkeit, eine Haushaltssatzung mit Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre (Doppelhaushalt), getrennt nach Jahren, zu erlassen. Die Vorteile eines Doppelhaushalts liegen in einer erhöhten und verbindlicheren Planung in dem Zeitraum,
für welchen der Haushalt aufgestellt wird. Projekte und Maßnahmen können innerhalb dieses Zeitraums ohne Verzögerung realisiert werden. Die höhere Planungssicherheit versetzt die Verwaltung zudem in die Lage, mit den knappen Mitteln der Stadt Bad Münstereifel noch besser zu wirtschaften. Ferner kann der durch das Überspringen eines Haushaltsplanerstellungs- und beratungszyklus reduzierte Verwaltungsaufwand genutzt werden, bisher nicht erledigte Aufgaben,
hier insbesondere die Erstellung der NKF-Gesamtabschlüsse 2010 – 2012 und die Konzeption
und Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung, umzusetzen.
Der Haushalt 2014/2015 wird nicht ausgeglichen, d.h. der Gesamtbetrag der Aufwendungen übersteigt den Gesamtbetrag der Erträge. Dies führt zu einer Verringerung der allgemeinen Rücklage.
Da die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage noch bis zum Jahr 2021 erfolgen muss und
bis einschl. zum Jahr 2018 jeweils über 5 % beträgt, ist gem. §§ 75 Abs. 4 und 76 abs. 1 GO
NRW ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Das Haushaltssicherungskonzept kann von
der Kommunalaufsicht genehmigt werden, wenn spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr
folgenden Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW wieder erreicht wird. Dies ist
vorliegend der Fall.
3. Finanzielle Auswirkungen
Ausführung entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Ausführung entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Ausführung entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Ausführung entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2014/2015 und der Entwurf des Haushaltsplans
für die Haushaltsjahre 2014/2015 mit den erforderlichen Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2016 bis 2025 werden zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.