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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014/2015 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2016-2025 hier: Einbringung der Entwürfe)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
209 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014/2015 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2016-2025
hier: Einbringung der Entwürfe) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014/2015 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2016-2025
hier: Einbringung der Entwürfe) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014/2015 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2016-2025
hier: Einbringung der Entwürfe)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 30.09.2013 - Der Bürgermeister Az: 22-10-50/14-15 Nr. der Ratsdrucksache: 1187-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 15.10.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014/2015 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2016-2025 hier: Einbringung der Entwürfe __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1187-IX 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel am 15.10.2013 werden - der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014/2015 und - der Entwurf des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2014/2015 mit den erforderlichen Anlagen eingebracht. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sind seit dem Inkrafttreten des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetzes nicht mehr Bestandteil des Haushaltsplanes und werden gesondert eingebracht. Gleichwohl enthält der Haushaltsplan als Anlage eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Sondervermögen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO NRW. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat mit RdErl. vom 09.07.2013 die Orientierungsdaten für 2014 bis 2017 bereitgestellt, mit der Erwartung, dass die Aufstellung, Beratung und Beschlussfassung des Haushalts an den Vorgaben des § 80 Abs. 5 Satz 1 und 2 GO ausgerichtet wird. Danach soll die Anzeige der vom Rat beschlossenen Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bis zum 30. November erfolgen, damit die Aufsichtsbehörde vor Beginn des neuen Haushaltsjahres das Prüfverfahren abschließen kann. Am 20.08.2013 wurde die 1. Modellrechnung zum GFG 2014 veröffentlicht, welche als Grundlage zur Berechnung der Ansätze zum Haushalt 2014 ff. erforderlich ist. Der Haushaltsplan 2014/2015 wurde auf der Grundlage des durch die Kommunalaufsicht mit Auflagen genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes 2013 – 2022 vom 19.07.2013 mit den gem. RdErl. vom 09.07.2013 bereitgestellten Orientierungsdaten für die Jahre 2014 bis 2017 fortgeschrieben. Weiterhin finden die Angaben der 1. Modellrechnung zum GFG 2014 Berücksichtigung. Die im Zuge der Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2013 vorgenommenen Reduzierungen bzw. Sperren wurden übernommen. Lediglich die Ansätze für Strom und Gas konnten nicht auf der Grundlage der gekürzten Ansätze fortgeschrieben werden. Jedoch wurde versucht, diese Mehrbelastungen an anderer Stelle einzusparen. Die Berechnungen der Entnahmen und Zuführungen zu/aus den Versorgungs- und Beihilferückstellungen erfolgte auf der Grundlage der Abrechnung der Versorgungskasse für das Haushaltsjahr 2012. Zu großen Abweichungen in den einzelnen Jahren kommt es durch den Eintritt von Beamten in den Ruhestand. Hier erfolgt eine Umbuchung von der Rückstellung aktive Beamte an die Rückstellung Versorgungsempfänger. Insofern sind in den betreffenden Jahren die Personalaufwendungen niedriger und die Versorgungsaufwendungen höher. Auf das Gesamtergebnis hat dies jedoch nur wenig Auswirkung. Mit den im städt. Haushalt 2014/2015 eingebrachten Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre 2014 bis 2025 wird der Haushaltsstatus eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 GO NRW erreicht, weil ab dem Jahr 2022 der Haushaltsausgleich erfolgt und bis dahin die jährlichen Defizite und aufgelaufenen Kredite zur Liquiditätssicherung kontinuierlich abgebaut werden. Die Entwicklung der Jahresergebnisse bis zum Jahr 2025 ist auf Basis der aktuellen Haushaltsplanung in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Tabelle gibt Auskunft über den Eigenkapitalverzehr bis zum Jahr 2021 und den Eigenkapitalaufbau ab dem Jahr 2022. Planjahr Fehlbedarf Ausgleichsrücklage gem. Planung und Anfangsstand Anfangsstand allgemeine Rücklage Verringerung 5.980.946,91 € 94.195.829,56 € in % -944.181,12 € -3.367.835,24 € -1.668.930,55 € aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht 0,00 € 0,00 € -3.694.435,01 € -9.760.717,22 € -7.133.302,00 € -5.805.441,80 € 0,00 0,00 -3,94 -10,84 -8,89 -7,94 Stand allgemeine Rücklage vorläufiger Jahresabschlüsse 2007 2008 2009 2010 2011 2012 -944.181,12 € -3.367.835,24 € -5.363.365,56 € -9.760.717,22 € -7.133.302,00 € -5.805.441,80 € jew. z. 31.12. 94.099.145,38 € 93.704.768,28 € 90.025.748,37 € 80.278.424,54 € 73.148.871,04 € 67.286.827,24 € Seite 3 von Ratsdrucksache 1187-IX Planjahr Fehlbedarf Ausgleichsrücklage gem. Planung und Anfangsstand Anfangsstand allgemeine Rücklage Verringerung 5.980.946,91 € 94.195.829,56 € in % aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht 429.373,00 € 1.033.388,00 € 2.071.652,00 € -6.211.734,00 € -4.642.906,00 € -4.539.263,00 € -2.989.497,00 € -2.651.366,00 € -2.364.519,00 € -1.212.138,00 € -1.066.312,00 € -578.785,00 € 429.373,00 € 604.015,00 € 1.038.264,00 € 1.429.882,00 € -9,23 -7,60 -8,04 -5,76 -5,42 -5,11 -2,76 -2,50 -1,39 0,00 (+ 1,05) 0,00 (+ 1,46) 0,00 (+ 2,47) 0,00 (+ 3,32) Stand allgemeine Rücklage vorläufiger Jahresabschlüsse 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 -6.211.734,00 € -4.642.906,00 € -4.539.263,00 € -2.989.497,00 € -2.651.366,00 € -2.364.519,00 € -1.212.138,00 € -1.066.312,00 € -578.785,00 € 429.373,00 € 604.015,00 € 1.038.264,00 € 1.429.882,00 € jew. z. 31.12. 61.075.093,24 € 56.432.187,24 € 51.892.924,24 € 48.903.427,24 € 46.252.061,24 € 43.887.542,24 € 42.675.404,24 € 41.609.092,24 € 41.030.307,24 € 41.459.680,24 € 42.063.695,24 € 43.101.959,24 € 44.531.841,24 € Wegen den Einzelheiten wird auf den Entwurf des Haushaltsplanes 2014/2015 sowie auf den vorliegenden Bericht im Rahmen des Finanzcontrollings zum 31.08.2013 verwiesen. 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 78 Abs. 3 GO NRW hat die Gemeinde die Möglichkeit, eine Haushaltssatzung mit Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre (Doppelhaushalt), getrennt nach Jahren, zu erlassen. Die Vorteile eines Doppelhaushalts liegen in einer erhöhten und verbindlicheren Planung in dem Zeitraum, für welchen der Haushalt aufgestellt wird. Projekte und Maßnahmen können innerhalb dieses Zeitraums ohne Verzögerung realisiert werden. Die höhere Planungssicherheit versetzt die Verwaltung zudem in die Lage, mit den knappen Mitteln der Stadt Bad Münstereifel noch besser zu wirtschaften. Ferner kann der durch das Überspringen eines Haushaltsplanerstellungs- und beratungszyklus reduzierte Verwaltungsaufwand genutzt werden, bisher nicht erledigte Aufgaben, hier insbesondere die Erstellung der NKF-Gesamtabschlüsse 2010 – 2012 und die Konzeption und Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung, umzusetzen. Der Haushalt 2014/2015 wird nicht ausgeglichen, d.h. der Gesamtbetrag der Aufwendungen übersteigt den Gesamtbetrag der Erträge. Dies führt zu einer Verringerung der allgemeinen Rücklage. Da die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage noch bis zum Jahr 2021 erfolgen muss und bis einschl. zum Jahr 2018 jeweils über 5 % beträgt, ist gem. §§ 75 Abs. 4 und 76 abs. 1 GO NRW ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Das Haushaltssicherungskonzept kann von der Kommunalaufsicht genehmigt werden, wenn spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW wieder erreicht wird. Dies ist vorliegend der Fall. 3. Finanzielle Auswirkungen Ausführung entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Ausführung entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Ausführung entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Ausführung entfällt 7. Beschlussvorschlag: Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2014/2015 und der Entwurf des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2014/2015 mit den erforderlichen Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2016 bis 2025 werden zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.