Daten
Kommune
Linnich
Größe
16 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-116/2008
Tischvorlage
Beratungsfolge
Termin
TOP
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
05.06.2008
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich 6
04.06.2008
Herr Breuer
BA. 3799
Bauantrag zum Neubau eines Hähnchen-Maststalles in Glimbach, K 9
Finanzielle Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt, die Entscheidung über das
Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB hinauszuschieben, bis dass die vollständigen Unterlagen
vorliegen.
Problembeschreibung/Begründung:
Mit Schreiben vom 23.05.2008 bittet der Kreis Düren um Herstellung des Einvernehmens zum
Neubau eines Hähnchen-Maststalles in Außenbereichslage der Ortschaft Glimbach, K 9.
Die geplante Anlage (Vollerwerbsbetrieb) hat ein Innenmaß von 97 m x 20 m, welches einer
Nutzfläche von 1940 qm entspricht, auf der gemäß Bauantrag 29.000 Tiere eingestallt werden
können. Da bis zu 7 Durchgänge im Jahr angegeben sind, entspräche das einer Tierkapazität von
203.000 Tieren. Laut Antrag werden Hähnchen grundsätzlich in Bodenhaltung großgezogen und
gemästet. Für die Zwischenlagerung des Hähnchenmistes ist eine betonierte Dungplatte in einer
Größe von 25 m x 25 m vorgesehen.
Nach dem vorgelegten amtlichen Lageplan wird die südliche Abstandsfläche größtenteils auf der
angrenzenden städtischen Wegefläche vorgesehen (Baulastfläche 218 qm). Hierzu hat sich der
Antragsteller bisher noch nicht an die Stadt gewandt.
Laut hiesiger Aktenlage liegen bereits folgende Genehmigungen vor:
Positiver Vorbescheid zum Neubau einer landwirtschaftlichen Hofanlage, 1999, (TOP I./141/98)
Landwirtschaftliche Produktlagerhalle, 1999, (TOP I./141/98)
Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich „Fläche für Landwirtschaft“ und
Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsplan Ruraue 2) aus. Ein Bebauungsplan gemäß § 30
BauGB besteht nicht. Eine Lage im Innenbereich ist nicht gegeben. Es handelt sich somit um ein
Vorhaben gemäß § 35 BauGB, hier: Privilegierung Landwirtschaft. Das anfallende
Oberflächenwasser soll versickert werden. Ein entsprechender Antrag liegt dem Kreis Düren vor,
ebenfalls der Antrag zu Eingrünungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen.
Das Grundstück grenzt direkt an die Kreisstraße K 9.
Die eingereichten Unterlagen sind nicht vollständig. Es fehlt eine geruchsgutacherliche Bewertung,
die eine Beeinträchtigung des ca. 200 m entfernten Wohnbereiches ausschließt.
Deshalb wird vorgeschlagen, die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens
hinauszuschieben.
(Witkopp)