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Beschlussvorlage (Bauantrag zum Neubau eines Hähnchen-Maststalles in Glimbach, K 9)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
16 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
04.12.09, 14:51
Aktualisiert
04.12.09, 14:51
Beschlussvorlage (Bauantrag zum Neubau eines Hähnchen-Maststalles in Glimbach, K 9) Beschlussvorlage (Bauantrag zum Neubau eines Hähnchen-Maststalles in Glimbach, K 9)

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STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-116/2008 Tischvorlage Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung 05.06.2008 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich 6 04.06.2008 Herr Breuer BA. 3799 Bauantrag zum Neubau eines Hähnchen-Maststalles in Glimbach, K 9 Finanzielle Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt, die Entscheidung über das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB hinauszuschieben, bis dass die vollständigen Unterlagen vorliegen. Problembeschreibung/Begründung: Mit Schreiben vom 23.05.2008 bittet der Kreis Düren um Herstellung des Einvernehmens zum Neubau eines Hähnchen-Maststalles in Außenbereichslage der Ortschaft Glimbach, K 9. Die geplante Anlage (Vollerwerbsbetrieb) hat ein Innenmaß von 97 m x 20 m, welches einer Nutzfläche von 1940 qm entspricht, auf der gemäß Bauantrag 29.000 Tiere eingestallt werden können. Da bis zu 7 Durchgänge im Jahr angegeben sind, entspräche das einer Tierkapazität von 203.000 Tieren. Laut Antrag werden Hähnchen grundsätzlich in Bodenhaltung großgezogen und gemästet. Für die Zwischenlagerung des Hähnchenmistes ist eine betonierte Dungplatte in einer Größe von 25 m x 25 m vorgesehen. Nach dem vorgelegten amtlichen Lageplan wird die südliche Abstandsfläche größtenteils auf der angrenzenden städtischen Wegefläche vorgesehen (Baulastfläche 218 qm). Hierzu hat sich der Antragsteller bisher noch nicht an die Stadt gewandt. Laut hiesiger Aktenlage liegen bereits folgende Genehmigungen vor: Positiver Vorbescheid zum Neubau einer landwirtschaftlichen Hofanlage, 1999, (TOP I./141/98) Landwirtschaftliche Produktlagerhalle, 1999, (TOP I./141/98) Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich „Fläche für Landwirtschaft“ und Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsplan Ruraue 2) aus. Ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB besteht nicht. Eine Lage im Innenbereich ist nicht gegeben. Es handelt sich somit um ein Vorhaben gemäß § 35 BauGB, hier: Privilegierung Landwirtschaft. Das anfallende Oberflächenwasser soll versickert werden. Ein entsprechender Antrag liegt dem Kreis Düren vor, ebenfalls der Antrag zu Eingrünungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen. Das Grundstück grenzt direkt an die Kreisstraße K 9. Die eingereichten Unterlagen sind nicht vollständig. Es fehlt eine geruchsgutacherliche Bewertung, die eine Beeinträchtigung des ca. 200 m entfernten Wohnbereiches ausschließt. Deshalb wird vorgeschlagen, die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens hinauszuschieben. (Witkopp)