Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
2,5 MB
Datum
11.07.2013
Erstellt
09.07.13, 18:12
Aktualisiert
09.07.13, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Verkehrskonzept Stadtkern
in Bad Münstereifel
Stadtentwicklungsausschuss
der Stadt Bad Münstereifel
am 11.07.2013
Dr.-Ing. Peter Sienko
ISAPLAN Ingenieur GmbH
Gliederung
1. Prüfaufträge aus Bürgerversammlung
2. Ergebnisse der Messung
3. Verkehrskonzept Innenstadt
1. Prüfaufträge aus Bürgerversammlung
Prüfauftrag 1:
- „Alte Gasse“, Richtung eventuell drehen
Prüfauftrag 2:
- Zufahrt bis kurz hinter das Heisterbacher Tor
Prüfauftrag 3:
- zu viel Durchgangsverkehr von
Klosterplatz bis zum Heisterbacher Tor
Prüfauftrag 4:
- Langenhecke und Heisterbacher Straße
wird „gerast“
2. Ergebnisse der Messung
- 1 Woche durchgehende Messung
- Straße nach Nöthen ist Baustelle
- Samstag / Sonntag keine extreme Reduzierung
- folglich meistens Ziel- und Quellverkehr
- 3200 Fahrzeuge/Woche, etwa 460 Fahrzeuge/Tag
2. Ergebnisse der Messung
- 3200 Fahrzeuge/Woche, etwa 460 Fahrzeuge/Tag
- 68 % fahren langsamer als 20 km/h
- 8 % fahren schneller als 25 km/h
- 6 Fahrzeuge/Tag fahren schneller als 30 km/h
2. Ergebnisse der Messung
- 221 Fahrzeuge/Woche
- 32 Fahrzeuge/Tag
- 1-2 Fahrzeuge/Stunde tagsüber
2. Ergebnisse der Messung
- 95 % halten Tempo 30
- 2 Fahrzeuge/Tag 35 – 40 km/h
- 2 Fahrzeuge/Woche (!) schneller als 40 km/h
Vorgaben StVO
Fußgängerzone
Verkehrsberuhigter Bereich
Tempo-30-Zone
Ausbauart
Fußgängerfläche
Mischfläche ohne Trennung
Trennprinzip
Wer darf mit Kfz benutzen
grundsätzlich jeder
grundsätzlich jeder
Bevorzugter Einsatz
grundsätzlich
Benutzungsverbot für Kfz /
Ausnahmen möglich
"Einkaufsmeilen"
reine Wohngebiete
gemischt / keine Hauptverkehrsstraßen
Vorrang / Geschwindigkeit
Vorrang Fußgänger
Vorrang Fußgänger / 7 km/h
Vorrang Kfz / 30 km/h
Parken
nicht zulässig
nur auf extra gekennzeichneten
Flächen
grundsätzlich nach StVO
sonst einschränken
Sonstiges
"Queren" problemlos
im Prinzip flächiger "Zonengedanke„
Bus/LSA/Vorrang unerwünscht
Was alles möglich und zulässig ist …
Beispiel Monschau
grundsätzlich darf jeder rein
Jeder , der ein „Anliegen“ hat
Zusatzschild eigentlich
selbstredend
Anwohner, Bürger, Lieferanten,
Gäste
VZ 250 „Verbot für Fahrzeuge
aller Art“
Lieferverkehr in fußgängerschwachen Zeiten
Parken im Stadtkern (teuer)
möglich
sogar mit Linienbus
Touris mit VZ 250 sowieso
abgeschreckt
Sonderrechte Anwohner
schreckt deutlich ab
gutes Parkplatzangebot vorher
ist ein möglicher Ansatz
als Kombination mit „Fußgängerzone“ noch optimierbar
wenige Parkplätze
im Straßenraum fast gar keine
Verkehrsrechtlich viele Möglichkeiten
Beschilderung Fußgängerzone/Verkehrsberuhigter Bereich eigentlich egal
„Zusatzregelungen“ entscheidender
Parkplatzangebot vor dem Stadtkern muss stimmen
Anwohner haben Sonderrechte
…. es geht vor allem miteinander und nicht gegeneinander
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
- Öffnungszeiten
Innenstadt
- Warum werden die
Einwohner nachts
ausgesperrt?
- Wirkung
Verbot/Gebot
3. Verkehrskonzept Stadtkern – bisherige Baustruktur
3. Verkehrskonzept Stadtkern – bisherige Flächenverfügbarkeit
3. Verkehrskonzept Stadtkern – Bestand
- Strategie des „Öffnens“
- kein flächenhaftes sondern punktuelles
Problem
- Engbereich nur 100 m der Orchheimer
Straße
570 Fz/Tag
- nur hier Regelungsnotwendigkeit
530 Fz/Tag
- klassisches Ziel- und Quellverkehrsaufkommen
*32 Fz/Tag
- Ziele Schule (!), Verwaltung, Einkauf
180 Fz/Tag
460 Fz/Tag
350 Fz/Tag
*Sperrung Nöthener Straße
3. Verkehrskonzept Stadtkern – Planungsvorschlag
- nur im Engbereich Ausweisung als
Fußgängerzone
- im Restbereich deutlich mehr Fläche
- Einschränkungen nicht nötig
- auch heute keine Probleme
- Langenhecke/Heisterbachstraße
nicht problematisch
- subjektives Verkehrsempfinden reell,
aber subjektiv
- Alte Gasse – Einbahn aufheben
- Werther Straße – Fußgängerzone
verlängern
- Nachbesserung Standort Schranke
- Öffnungszeiten anpssen
Vielen Dank !