Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Einführung einer Zweitwohnungssteuer)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
81 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
21.04.15, 13:05
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Einführung einer Zweitwohnungssteuer) Allgemeine Vorlage (Einführung einer Zweitwohnungssteuer)

öffnen download melden Dateigröße: 81 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Finanzen - Herr Stirnberg BE: Herr Schmühl/Herr Stirnberg Kreuzau, 20.04.2015 Vorlagen-Nr.: 20/2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sanierungs- und Entwicklungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 06.05.2015 11.06.2015 25.06.2015 Einführung einer Zweitwohnungssteuer I. Sach- und Rechtslage: Der Rat hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen am 24.02.2015 einstimmig die Verwaltung beauftragt, Beratungsunterlagen zum Thema „Zweitwohnungssteuer“ zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Zweitwohnungssteuer ist eine der kommunalen Aufwandssteuern, deren Erlass unter die verfassungsrechtlich verankerte (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz bzw. Art. 78 Landesverfassung NRW) Selbstverwaltungsgarantie der Städte und Gemeinden fällt. Aufwandssteuern, zu denen insbesondere die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer gehören, verfolgen neben der Erzielung von Einnahmen auch eine Lenkungswirkung. Die Zweitwohnungssteuer dient der Begrenzung der Zweitwohnsitze in einer Gemeinde. Aufwandssteuern unterliegen den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und sind grundsätzlich im Wege einer Satzung zu regeln. In der Gemeinde Kreuzau sind aktuell 1.068 Personen mit Zweitwohnsitz gemeldet. Nach erster überschlägiger Durchsicht der Personenliste sind darin ca. 670 Menschen enthalten, die studien– oder berufsbedingt den Hauptwohnsitz verlegt, den Nebenwohnsitz bei ihren Eltern aber beibehalten haben. Dieser Personenkreis kann aus rechtlichen Gründen nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, da in diesen Fällen keine Verfügungsbefugnis und somit auch kein Mit- oder Teilbesitz an der Wohnung besteht, sondern lediglich eine sogenannte Besitzdienerschaft im Sinne des § 855 BGB. Weitere 113 Personen sind auf dem Campingplatz in Schlagstein gemeldet. In diesen Fällen ist eine Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer grundsätzlich möglich. Zieht man die aufgeführten Personenkreise ab, bleiben 285 Nebenwohnsitze übrig. Diese sind zunächst anzuschreiben und zu überprüfen, ob der Nebenwohnsitz tatsächlich noch besteht. Nach den Erfahrungen anderer Kommunen im Umkreis ist davon auszugehen, dass die Überprüfung zu einer erheblichen Reduzierung dieser Zahl führen wird. So sind in Düren im Jahr 2009 von ca. 3.500 mit Nebenwohnsitz gemeldeten Personen nach der erfolgten Überprüfung lediglich 80 Nebenwohnsitze übrig geblieben, die steuerpflichtig sind. Hieraus ergibt sich ein Steueraufkommen in Höhe von rd. 27.000,00 €/Jahr. Allerdings führt die Melderegisterbereinigung gemäß den Erfahrungen der Nachbarkommunen auch dazu, dass Nebenwohnsitze in Hauptwohnsitze umgewandelt werden. Dies hat zur Folge, dass die Schlüsselzuweisungen, aber auch die Investitions- und Sportpauschale ab dem übernächsten Jahr steigen. Die Verwaltung schlägt vor, im ersten Schritt die gemeldeten Nebenwohnsitze zu überprüfen und die Melderegisterbereinigung durchzuführen. Erst danach können verlässliche Aussagen über die finanziellen Auswirkungen getroffen werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zur Zeit nicht absehbar. III. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend eine Überprüfung der gemeldeten Nebenwohnsitze durchzuführen und das Melderegister zu bereinigen. In der nächsten Sitzungsrunde sind die Ergebnisse der Überprüfung und ein Vorschlag zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer mit konkreten finanziellen Auswirkungen vorzulegen. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-