Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
81 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
21.04.15, 13:05
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: Herr Schmühl/Herr Stirnberg
Kreuzau, 20.04.2015
Vorlagen-Nr.: 20/2015
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sanierungs- und
Entwicklungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
06.05.2015
11.06.2015
25.06.2015
Einführung einer Zweitwohnungssteuer
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen am 24.02.2015 einstimmig die Verwaltung
beauftragt, Beratungsunterlagen zum Thema „Zweitwohnungssteuer“ zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Die Zweitwohnungssteuer ist eine der kommunalen Aufwandssteuern, deren Erlass unter die
verfassungsrechtlich verankerte (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz bzw. Art. 78 Landesverfassung
NRW) Selbstverwaltungsgarantie der Städte und Gemeinden fällt. Aufwandssteuern, zu denen
insbesondere die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer gehören, verfolgen neben der
Erzielung von Einnahmen auch eine Lenkungswirkung.
Die Zweitwohnungssteuer dient der Begrenzung der Zweitwohnsitze in einer Gemeinde.
Aufwandssteuern unterliegen den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und sind
grundsätzlich im Wege einer Satzung zu regeln.
In der Gemeinde Kreuzau sind aktuell 1.068 Personen mit Zweitwohnsitz gemeldet. Nach erster
überschlägiger Durchsicht der Personenliste sind darin ca. 670 Menschen enthalten, die studien–
oder berufsbedingt den Hauptwohnsitz verlegt, den Nebenwohnsitz bei ihren Eltern aber
beibehalten haben. Dieser Personenkreis kann aus rechtlichen Gründen nicht zur
Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, da in diesen Fällen keine Verfügungsbefugnis und
somit auch kein Mit- oder Teilbesitz an der Wohnung besteht, sondern lediglich eine sogenannte
Besitzdienerschaft im Sinne des § 855 BGB.
Weitere 113 Personen sind auf dem Campingplatz in Schlagstein gemeldet. In diesen Fällen ist
eine Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer grundsätzlich möglich.
Zieht man die aufgeführten Personenkreise ab, bleiben 285 Nebenwohnsitze übrig. Diese sind
zunächst anzuschreiben und zu überprüfen, ob der Nebenwohnsitz tatsächlich noch besteht. Nach
den Erfahrungen anderer Kommunen im Umkreis ist davon auszugehen, dass die Überprüfung zu
einer erheblichen Reduzierung dieser Zahl führen wird. So sind in Düren im Jahr 2009 von ca.
3.500 mit Nebenwohnsitz gemeldeten Personen nach der erfolgten Überprüfung lediglich 80
Nebenwohnsitze übrig geblieben, die steuerpflichtig sind. Hieraus ergibt sich ein
Steueraufkommen in Höhe von rd. 27.000,00 €/Jahr.
Allerdings führt die Melderegisterbereinigung gemäß den Erfahrungen der Nachbarkommunen
auch dazu, dass Nebenwohnsitze in Hauptwohnsitze umgewandelt werden. Dies hat zur Folge,
dass die Schlüsselzuweisungen, aber auch die Investitions- und Sportpauschale ab dem
übernächsten Jahr steigen.
Die Verwaltung schlägt vor, im ersten Schritt die gemeldeten Nebenwohnsitze zu überprüfen und
die Melderegisterbereinigung durchzuführen. Erst danach können verlässliche Aussagen über die
finanziellen Auswirkungen getroffen werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zur Zeit nicht absehbar.
III. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend eine Überprüfung der gemeldeten Nebenwohnsitze
durchzuführen und das Melderegister zu bereinigen. In der nächsten Sitzungsrunde sind die
Ergebnisse der Überprüfung und ein Vorschlag zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer mit
konkreten finanziellen Auswirkungen vorzulegen.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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