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Allgemeine Vorlage (Antrag SPD, Grüne, FDP)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
148 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
29.04.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Antrag SPD, Grüne, FDP) Allgemeine Vorlage (Antrag SPD, Grüne, FDP)

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Inhalt der Datei

Anlage zu VL 20/2015 Freie Demokraten 1 Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, 52372 Kreuzau 7 Fraktionen von SPD, Grünen und FDP im Rat der An den Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau Herrn Ingo Eßer /4 Gemeinde Kreuzau Den Rat der Gemeinde Kreuzau Betrifft: Kreuzau, den 24. 04. 2015 Prüfung von Daten zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Vorlage 20-2015 vom 20.04.2015 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eßer, die im Rat der Gemeinde Kreuzau vertretenen Fraktionen von SPD, Bündnis 90 Die Grünen sowie FDP beantragten am 17.02.2015 die Bereitstellung von Beratungs unterlagen um die Einführung einer Zweitwohnungssteuer beraten zu können. Dies war schon zuvor mehrfach durch den SPD-Fraktionsvorsitzenden Rolf Heidbüchel in Sitzungen mündlich erfolgt, ohne Reaktion seitens der Verwaltung. Wir beantragten von der Verwaltung auch keine langatmigen Erklärungen oder Belehrungen, wir wollten Zahlen und Fakten um entscheiden zu können. Es mag ja sein, dass nach „überschlägiger Durchsicht“ nur wenige Zweitwohnsitze verbleiben, welche herangezogen werden können. Es mag auch sein, das der Rat in Kreuzau (im Gegensatz zu Erftstadt) auf eine Zweitwohnungssteuer auf dem Campingplatz (hier: Schlagstein) verzichtet. Den Antragstellern ist jedoch von Anfang an klar gewesen, dass es endlich zu einer Bereinigung des Melderegisters kommen muss und die Gemeinde auch schon nur deshalb Mehreinnahmen verzeichnen kann, wenn Nebenwohnsitze in Hauptwohnsitze umgewandelt werden. Aus diesem Grunde ist diesseits die ablehnende Haltung der Verwaltung (,‚lohnt eh nicht“) nie verstanden worden. Den Wohnsitz bestimmt nach § 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Welche Wohnung nun der Erst- oder Zweitwohnsitz ist, hängt vor allem davon ab, wo sich der Bewohner wie lange aufhält. Im Falle von mehreren Wohnungen ist der Hauptwohnsitz der, an dem sich der Lebensmittelpunkt abspielt. Das kann aber auch dort sein, wo sich der Bewohner nur am Wochenende aufhält. Beispielsweise kann ein Student am Studienort eine Zweitwohnung unterhalten, aber gleichzeitig bei seinen Eltern den Hauptwohnsitz haben. Seite 2 Freie Demokraten ID Seite 2 Dies hätte in den Mittelpunkt der Vorlage gehört, nicht wie verwaltungsseitig beschrieben, eine „Besitzdienerschaft im Sinne des § 855 BGB“. Das was die Verwaltung vorschlägt, haben wir mit unserem Antrag gewollt, jedoch bis zur Sommerpause. Dies ist nun nicht mehr machbar. Wir gehen jedoch davon aus, dass wir im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 hierrüber entscheiden können. Wir erwarten somit Daten und Vorlage bis spätestens 30.09.201 5. Die Änderung des Beschlussvorschlages für die Ausschüsse am 06.05.2015 und 11.06.2015 sowie die Ratssitzung am 25.06.2015 beantragen wir schon heute wie folgt (Unterstrichenlkursiv = neulgeändert): Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90-Die Grünen und der FDP beantragten unter dem 17.02.2015 Beratungsunterlagen und Vorlagen zur evtl. Einführung einer Zweitwohnungssteuer. Die Unterlagen sollten bis zur Sommerpause vorliegen. Die Verwaltungsvorlage 2012015 vom 20.04.2015 wird als Zwischeninformation gewertet. Die Verwaltung wird beauftragt, nun umgehend eine Überprüfung aller gemeldeten Nebenwohnsitze durchzuführen und das Melderegister zu bereinigen. In der nächsten Sitzungsrunde sind die Ergebnisse der Überprüfung und alternative Vorschläge zur evtl. Einführung einer Zweitwohnungssteuer mit konkreten finanziellen Auswirkungen vorzulegen. Wir bitten Sie, dieses Schreiben als Hilfe zur Beschlussfassung, dem Sanierungs- und Entwicklungsausschuss, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat vorzulegen. Außerdem ist es den Sitzungsniederschriften beizufügen. Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen / Rolf Heidbüchel SPDFraktion Astrid Hohn Bündnis 90 1 Die Grünen Eg ert Braks FDP Fraktion