Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
148 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
29.04.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu VL 20/2015
Freie
Demokraten
1
Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, 52372 Kreuzau
7
Fraktionen von SPD,
Grünen und FDP
im Rat der
An den Bürgermeister
der Gemeinde Kreuzau
Herrn Ingo Eßer
/4
Gemeinde Kreuzau
Den Rat der Gemeinde Kreuzau
Betrifft:
Kreuzau, den 24. 04. 2015
Prüfung von Daten zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Vorlage 20-2015 vom 20.04.2015
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eßer,
die im Rat der Gemeinde Kreuzau vertretenen Fraktionen von SPD, Bündnis 90 Die
Grünen sowie FDP beantragten am 17.02.2015 die Bereitstellung von Beratungs
unterlagen um die Einführung einer Zweitwohnungssteuer beraten zu können. Dies
war schon zuvor mehrfach durch den SPD-Fraktionsvorsitzenden Rolf Heidbüchel in
Sitzungen mündlich erfolgt, ohne Reaktion seitens der Verwaltung.
Wir beantragten von der Verwaltung auch keine langatmigen Erklärungen oder
Belehrungen, wir wollten Zahlen und Fakten um entscheiden zu können. Es mag ja
sein, dass nach „überschlägiger Durchsicht“ nur wenige Zweitwohnsitze verbleiben,
welche herangezogen werden können. Es mag auch sein, das der Rat in Kreuzau (im
Gegensatz zu Erftstadt) auf eine Zweitwohnungssteuer auf dem Campingplatz (hier:
Schlagstein) verzichtet.
Den Antragstellern ist jedoch von Anfang an klar gewesen, dass es endlich zu einer
Bereinigung des Melderegisters kommen muss und die Gemeinde auch schon nur
deshalb Mehreinnahmen verzeichnen kann, wenn Nebenwohnsitze in Hauptwohnsitze
umgewandelt werden. Aus diesem Grunde ist diesseits die ablehnende Haltung der
Verwaltung (,‚lohnt eh nicht“) nie verstanden worden.
Den Wohnsitz bestimmt nach § 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Welche Wohnung
nun der Erst- oder Zweitwohnsitz ist, hängt vor allem davon ab, wo sich der Bewohner
wie lange aufhält. Im Falle von mehreren Wohnungen ist der Hauptwohnsitz der, an
dem sich der Lebensmittelpunkt abspielt. Das kann aber auch dort sein, wo sich der
Bewohner nur am Wochenende aufhält. Beispielsweise kann ein Student am Studienort eine Zweitwohnung unterhalten, aber gleichzeitig bei seinen Eltern den
Hauptwohnsitz haben.
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Dies hätte in den Mittelpunkt der Vorlage gehört, nicht wie verwaltungsseitig
beschrieben, eine „Besitzdienerschaft im Sinne des § 855 BGB“.
Das was die Verwaltung vorschlägt, haben wir mit unserem Antrag gewollt, jedoch bis
zur Sommerpause. Dies ist nun nicht mehr machbar. Wir gehen jedoch davon aus,
dass wir im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 hierrüber entscheiden können.
Wir erwarten somit Daten und Vorlage bis spätestens 30.09.201 5.
Die Änderung des Beschlussvorschlages für die Ausschüsse am 06.05.2015 und
11.06.2015 sowie die Ratssitzung am 25.06.2015 beantragen wir schon heute wie folgt
(Unterstrichenlkursiv = neulgeändert):
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90-Die Grünen und der FDP beantragten unter dem
17.02.2015 Beratungsunterlagen und Vorlagen zur evtl. Einführung einer
Zweitwohnungssteuer. Die Unterlagen sollten bis zur Sommerpause vorliegen. Die
Verwaltungsvorlage 2012015 vom 20.04.2015 wird als Zwischeninformation gewertet.
Die Verwaltung wird beauftragt, nun umgehend eine Überprüfung aller gemeldeten
Nebenwohnsitze durchzuführen und das Melderegister zu bereinigen. In der nächsten
Sitzungsrunde sind die Ergebnisse der Überprüfung und alternative Vorschläge zur
evtl. Einführung einer Zweitwohnungssteuer mit konkreten finanziellen Auswirkungen
vorzulegen.
Wir bitten Sie, dieses Schreiben als Hilfe zur Beschlussfassung, dem Sanierungs- und
Entwicklungsausschuss, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat
vorzulegen. Außerdem ist es den Sitzungsniederschriften beizufügen.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
/
Rolf Heidbüchel
SPDFraktion
Astrid Hohn
Bündnis 90 1 Die Grünen
Eg ert Braks
FDP Fraktion