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Allgemeine Vorlage (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle"; hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 Abs.2 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
28.05.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB  für  den  Planbereich  des  Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle";
hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 Abs.2 BauGB)

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Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 28.05.2015 Vorlagen-Nr.: 43/2012 2. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 11.06.2015 18.08.2015 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle"; hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 Abs.2 BauGB I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 27.05.2015 haben die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP beantragt die Mitteilungsvorlage Nr. 19/2015 zum ordentlichen Tagesordnungspunkt zu erheben. Dem Antrag wurde stattgegeben. Unter dem Tagesordnungspunkt 6 wurde die Angelegenheit beraten und ein entsprechender Empfehlungsbeschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre um eine weiteres Jahr gefasst. Grundlage für diesen gemeinsamen Antrag ist das als Anlage beigefügte Schreiben nebst Begründung vom 27.05.2015. III. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________