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Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktionen SPD, Grünen und FDP)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
195 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
28.05.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
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Inhalt der Datei

J/h‘& 74;f. Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, 52372 Kreuzau Fraktionen von SPD, Grünen und FDP An den Vorsitzenden des Bau- und Planungsausschusses Johannes Kaptain im Rat der An Herrn Bürgermeister Ingo Eßer Gemeinde Kreuzau Den Rat der Gemeinde Kreuzau Kreuzau, den 27. 05. 2015 5. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses Punkt 2 Mitteilungen Veränderungssperre zum B Planes E 28 Kreuzau Niederauer Mühle — — — Sehr geehrter Herr Kaptain, Herr Bürgermeister Eßer, liebe Kofleginnen und Kollegen, Antrag zur Tagesordnung: Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90-Die Grünen und FDP beantragen, den Punkt 2.1, die Mitteilung 19/2015 vom 16.04.2015 zum ordentlichen Tagesordnungspunkt zu erklären und in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses zu beraten. Wir beantragen weiterhin eine entsprechende Handhabung auch im Haupt- und Finanzausschuss vom 11.06.2015 sowie die Ratssitzung vom 25.06.2015. Insofern ergeht dieses Schreiben auch an Herrn Bürgermeister Eßer. Begründung: Uns ist durchaus bewusst, dass eine weitere Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr gern. § 17 (2) BauGB nur unter besonderen Umständen möglich ist. Nach unserer festen Uberzeugung liegen diese vor, obwohl sie nach der Mitteilung der Verwaltung vom 16.04.2015 fehlen. Die Verwaltung hat sich nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten der heutigen Situation in und um die Niederauer Mühle herum auseinander gesetzt. Man hätte zusammenstellen müssen, wie die damalige Veränderungssperre zu Stande gekommen und begründet worden ist. Weiterhin hätte mitgeteilt werden müssen, was sich zur damaligen Beschlussfassung verbessert oder geändert hat, was evtl. abgestellt wurde. Wären alle diese Fragen positiv beantwortet worden, hätten wirklich keine besonderen Umstände vorgelegen. Ohne sich mit diesen Dingen zu beschäftigen zitiert die Verwaltung am 16.04.2015 eine BauGB-Kommentierung von Ernst-Zinkhahn-Bielenberg mit den Rn 31-37 was rund 80 % der Mitteilungsvorlage umfasst. Was dann im letzten Absatz folgt, ist die, von den Fraktionen SPD, Bündnis 90-Die Grünen und FDP nicht akzeptierbare Schlussbewertung der Verwaltung die da heißt, es kann keine Verlängerung der Veränderungssperre mehr geben. Sie fürchtet sogar das Risiko einer Klage des betroffenen Grundstückseigentümers auf Entschädigung. Freie Demokraten ..L Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, 52372 Kreuzau Fraktionen von SPD, G n d FDP An den Vorsitzenden des Bau- und Planungsausschusses Johannes Kaptain im Rat der An Herrn Bürgermeister Ingo Eßer Gemeinde Kreuzau Den Rat der Gemeinde Kreuzau Kreuzau,, den 27. 05. 2015 5. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses Punkt 2 Mitteilungen Veränderungssperre zum B Planes E 28 Kreuzau Niederauer Mühle — — — Sehr geehrter Herr Kaptain, Herr Bürgermeister Eßer, liebe Kolleginnen und Kollegen, Antrag zur Tagesordnung: Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90-Die Grünen und FDP beantragen) den Punkt 2.1, die Mitteilung 19/2015 vom 16.04.2015 zum ordentlichen Tagesordnungspunkt zu erklären und in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses zu beraten. Wir beantragen weiterhin eine entsprechende Handhabung auch im Haupt- und Finanzausschuss vom 11.06.2015 sowie die Ratssitzung vom 25.06.2015. Insofern ergeht dieses Schreiben auch an Herrn Bürgermeister Eßer. Begründung: Uns ist durchaus bewusst, dass eine weitere Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr gern. § 17 (2) BauGB nur unter besonderen Umständen möglich ist. Nach unserer festen Überzeugung liegen diese vor, obwohl sie nach der Mitteilung der Verwaltung vom 16.04.2015 fehlen. Die Verwaltung hat sich nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten der heutigen Situation in und um die Niederauer Mühle herum auseinander gesetzt. Man hätte zusammenstellen müssen, wie die damalige Veränderungssperre zu Stande gekommen und begründet worden ist. Weiterhin hätte mitgeteilt werden müssen, was sich zur damaligen Beschlussfassung verbessert oder geändert hat, was evtl. abgestellt wurde. Wären alle diese Fragen positiv beantwortet worden, hätten wirklich keine besonderen Umstände vorgelegen. Ohne sich mit diesen Dingen zu beschäftigen zitiert die Verwaltung am 16.04.2015 eine BauGB-Kommentierung von Ernst-Zinkhahn-Bielenberg mit den Rn 31-37 was rund 80 % der Mitteilungsvorlage umfasst. Was dann im letzten Absatz folgt, ist die, von den Fraktionen SPD, Bündnis 90-Die Grünen und FDP nicht akzeptierbare Schlussbewertung der Verwaltung die da heißt, es kann keine Verlängerung der Veränderungssperre mehr geben. Sie fürchtet sogar das Risiko einer Klage des betroffenen Grundstückseigentümers auf Entschädigung. Freie L Seite 2 Antrag zum TO selber — Veränderungssperre E 28 NM: In der Sitzung selber beantragen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90-Die Grünen und FDP, die am 27.09.2015 außer Kraft tretende Veränderungssperre letztmalig um ein Jahr zu verlängern. Die, die Gemeinde Kreuzau vertreteride Anwaltskanzlei, vertreten durch Herrn Dr. Oerder, sah eine weitere Verlängerung der Veränderungssperre als nicht einfach begründbar, im vorliegenden Falle jedoch durchaus machbar an. Die Begründung wird in der Sitzung erarbeitet oder rechtssicher seitens der Verwaltung mit der von uns in dieser Sache beauftragten Anwaltskanzlei abgestimmt. Mit einfließen möge die Stellungnahme der „Bürgerinitiative Saubere Luft Kreuzau e.V.“ vom 26.05.2015 wie auch unsere nachfolgenden (Seiten 3 und 4) Erkenntnisse und Feststellungen, welche sie bitte berücksichtigen wollen. Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen /fl - Rolf Hefcibüchel SPD Fraktion o Astrid Hohn Bündnis 90 / Die Grünen ( / \{ Fraktion 1 Seite 3 Zunächst wird die aus unserer Sicht unter den nachfolgenden Punkten 1 richtige Vorgehensweise in dieser Angelegenheit dargestellt: — 3 die notwendige 1. Es werden die Möglichkeiten sowie die Erfordernisse einer notwendigen Verlängerung der derzeitigen Veränderungssperre vom 28.09.2012 geprüft. Dabei ist die derzeitige Situation mit der Vergangenheit zu vergleichen, indem Veränderungen bzw. eingetretene Verbesserungen ermittelt, dargestellt und dokumentiert werden. 2. Eine zweite Verlängerung ist nach § 17 (2) BauGB zulässig, wenn „besondere Umstände“ dies erfordern. Die „besonderen Umstände“ sind im vorliegenden Fall E 28 nach wie vor vorhanden. 3. In der zitierten Mitteilung ist unter der Auswertung von Kommentarliteratur ausgeführt, dass „besondere Umstände“ vorliegen müssen, die die weitere Verlängerung erfordern, diese außergewöhnlichen Verhältnisse grundsätzlich außerhalb des Einflussbereiches der Gemeinde liegen und bereits beim Beschluss über die 2. Verlängerung bestehen müssen. Die besonderen Umstände müssen in außergewöhnlichen Schwierigkeiten der konkreten Planung selbst begründet sein, Insgesamt muss es sich bei der Außergewöhnhichkeit der Planung um Besonderheiten des Umfangs, des Schwierigkeitsgrades oder des Verfahrensablaufs handeln. Alle diese Forderungen treffen für das derzeitige Verfahren zu! (jedoch verwaltungsseitig weder erkannt noch genutzt) Eine korrekte Bewertung wurde aus unserer Sicht von der Verwaltung nicht vorgenommen, sondern man merkt an, dass „besondere Umstände“ nicht vorlägen, und eine weitere Beschränkung der Nutzung des Grundstückes der Niederauer Mühle berge sogar das Risiko einer Klage auf Entschädigung. Des Weiteren möchten wir nachfolgend der u. E. einseitigen und undifferenzierten Vorgehensweise der Gemeinde Kreuzau zur Verlängerung der Veränderungssperre E 28 deutlich widersprechen. Wir haben uns mit der heutigen Faktenlage auseinander gesetzt und kommen zu einem völlig anderen Ergebnis: 1. Das Gelände der Niederauer Mühle ist aus planerischer Sicht mit besonderen Schwierigkeiten, komplexen Fragenstellungen und noch immer zu lösenden Konfliktlagen in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht, wie kaum ein anderes Grundstück in Kreuzau, belastet. 2. Es ist unbedingt eine fachlich überzeugende Stellungnahme u. a. der Bezirksregierung Köln notwendig, dass alle in der Vergangenheit bekannt gewordenen und ausführlich im Rat und der Öffentlichkeit diskutierten Emissionen, wie Lärm, Gerüche, Verkehrsbelastung und regelmäßige Störung der Nachtruhe, nunmehr alle ausgeräumt sind. Seite 4 Hier sei nur an die diversen Offenlageverfahren zu Planungsänderungen und die öffentlichen Anhörungstermine erinnert, wo nach „gutachterlichen Stellungnahmen“ alle Immissionen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, was bis heute noch immer nicht zutrifft. 3. Weiterhin muss an die zahlreichen Bemühungen und Kontrollen der Aufsichtsbehörde (Bez..-Reg. Köln) erinnert werden, die seit ca. 15 Jahren immer wieder Beschwerden über Immissionen nachgehen, deren Ursachen im Betrieb der Niederauer Mühle festgestellt wurden, um die-se dann beheben zu lassen. Hier lag häufig das Eingeständnis des Betreibers vor, dass wiederholt technische Pannen bzw. technische Veränderungen zu Störfällen geführt haben. 4. Bezüglich der jahrelangen Zwischenfälle und Beschwerden reicht der pauschale Satz „alle Beanstandungen seien behoben“ nicht aus. Solchen Aussagen werden den Erfordernissen im Interesse aller Beteiligten nicht gerecht, differenziert und detailliert klarzustellen, ob, wann und welche Beanstandungen erledigt sind. 5. Die Auflistung von Zitaten und Fundstellen (siehe Begründung der Mitteilung 19/2015) ersetzt nicht die Zuordnung der einzelnen Sachverhalte in der gegenwärtigen Erscheinungsform unter die gesetzliche Norm und ohne differenzierte Interpretation. Um rechtsstaatlichen Anforderungen und behördlichen Entscheidungen zu genügen, müssen notwendige verfahrensrechtliche 1 nterpretations- und Abwägungsvorgänge durch sachbezogene Argumente und Überlegungen transparent gemacht werden. 6. Eine Zustimmung zu der Feststellung der Gemeindeverwaltung Kreuzau, alle Beanstandungen seien ausgeräumt, würde bezüglich der Neuaufstellung des B-Planes E 28, Betriebsgelände Niederauer Mühle, bedeuten, dass ab sofort jede Sachdiskussion um Immissionen und Nachbarschaftsschutz gegenstandslos geworden sind. Resümierend muss nach den Punkten 1 —6 festgestellt werden: Angesichts der Komplexität der Gesamtanlage der Niederauer Mühle, und den zahlreichen, meist nicht erfolgreichen Versuchen, Auswirkungen des Betriebes in Einklang mit den Erfordernissen des lmmissionsschutzes der Nachbarschaft zu bringen, wird die Frage gestellt, ob der Betrieb nun unbeanstandet läuft und es zu berechtigten Beanstandungen aus der Nachbarschaft in den letzten Monaten nicht mehr gekommen ist. Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung eine entsprechende Bestätigung der Bezirksregierung Köln als Überwachungsbehörde beibringen kann.