Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
195 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
28.05.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
J/h‘& 74;f.
Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, 52372 Kreuzau
Fraktionen von SPD,
Grünen und FDP
An den Vorsitzenden des Bau- und
Planungsausschusses Johannes Kaptain
im Rat der
An Herrn Bürgermeister Ingo Eßer
Gemeinde Kreuzau
Den Rat der Gemeinde Kreuzau
Kreuzau, den 27. 05. 2015
5. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses Punkt 2 Mitteilungen
Veränderungssperre zum B Planes E 28 Kreuzau Niederauer Mühle
—
—
—
Sehr geehrter Herr Kaptain,
Herr Bürgermeister Eßer,
liebe Kofleginnen und Kollegen,
Antrag zur Tagesordnung:
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90-Die Grünen und FDP beantragen, den Punkt 2.1, die
Mitteilung 19/2015 vom 16.04.2015 zum ordentlichen Tagesordnungspunkt zu erklären und
in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses zu beraten.
Wir beantragen weiterhin eine entsprechende Handhabung auch im Haupt- und
Finanzausschuss vom 11.06.2015 sowie die Ratssitzung vom 25.06.2015. Insofern ergeht
dieses Schreiben auch an Herrn Bürgermeister Eßer.
Begründung:
Uns ist durchaus bewusst, dass eine weitere Verlängerung der Veränderungssperre um ein
Jahr gern. § 17 (2) BauGB nur unter besonderen Umständen möglich ist. Nach unserer
festen Uberzeugung liegen diese vor, obwohl sie nach der Mitteilung der Verwaltung vom
16.04.2015 fehlen.
Die Verwaltung hat sich nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten der heutigen Situation in
und um die Niederauer Mühle herum auseinander gesetzt. Man hätte zusammenstellen
müssen, wie die damalige Veränderungssperre zu Stande gekommen und begründet worden
ist. Weiterhin hätte mitgeteilt werden müssen, was sich zur damaligen Beschlussfassung
verbessert oder geändert hat, was evtl. abgestellt wurde. Wären alle diese Fragen positiv
beantwortet worden, hätten wirklich keine besonderen Umstände vorgelegen.
Ohne sich mit diesen Dingen zu beschäftigen zitiert die Verwaltung am 16.04.2015 eine
BauGB-Kommentierung von Ernst-Zinkhahn-Bielenberg mit den Rn 31-37 was rund 80 %
der Mitteilungsvorlage umfasst.
Was dann im letzten Absatz folgt, ist die, von den Fraktionen SPD, Bündnis 90-Die Grünen
und FDP nicht akzeptierbare Schlussbewertung der Verwaltung die da heißt, es kann keine
Verlängerung der Veränderungssperre mehr geben. Sie fürchtet sogar das Risiko einer
Klage des betroffenen Grundstückseigentümers auf Entschädigung.
Freie
Demokraten
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Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, 52372 Kreuzau
Fraktionen von SPD,
G
n d FDP
An den Vorsitzenden des Bau- und
Planungsausschusses Johannes Kaptain
im Rat der
An Herrn Bürgermeister Ingo Eßer
Gemeinde Kreuzau
Den Rat der Gemeinde Kreuzau
Kreuzau,, den 27. 05. 2015
5. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses Punkt 2 Mitteilungen
Veränderungssperre zum B Planes E 28 Kreuzau Niederauer Mühle
—
—
—
Sehr geehrter Herr Kaptain,
Herr Bürgermeister Eßer,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Antrag zur Tagesordnung:
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90-Die Grünen und FDP beantragen) den Punkt 2.1, die
Mitteilung 19/2015 vom 16.04.2015 zum ordentlichen Tagesordnungspunkt zu erklären und
in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses zu beraten.
Wir beantragen weiterhin eine entsprechende Handhabung auch im Haupt- und
Finanzausschuss vom 11.06.2015 sowie die Ratssitzung vom 25.06.2015. Insofern ergeht
dieses Schreiben auch an Herrn Bürgermeister Eßer.
Begründung:
Uns ist durchaus bewusst, dass eine weitere Verlängerung der Veränderungssperre um ein
Jahr gern. § 17 (2) BauGB nur unter besonderen Umständen möglich ist. Nach unserer
festen Überzeugung liegen diese vor, obwohl sie nach der Mitteilung der Verwaltung vom
16.04.2015 fehlen.
Die Verwaltung hat sich nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten der heutigen Situation in
und um die Niederauer Mühle herum auseinander gesetzt. Man hätte zusammenstellen
müssen, wie die damalige Veränderungssperre zu Stande gekommen und begründet worden
ist. Weiterhin hätte mitgeteilt werden müssen, was sich zur damaligen Beschlussfassung
verbessert oder geändert hat, was evtl. abgestellt wurde. Wären alle diese Fragen positiv
beantwortet worden, hätten wirklich keine besonderen Umstände vorgelegen.
Ohne sich mit diesen Dingen zu beschäftigen zitiert die Verwaltung am 16.04.2015 eine
BauGB-Kommentierung von Ernst-Zinkhahn-Bielenberg mit den Rn 31-37 was rund 80 %
der Mitteilungsvorlage umfasst.
Was dann im letzten Absatz folgt, ist die, von den Fraktionen SPD, Bündnis 90-Die Grünen
und FDP nicht akzeptierbare Schlussbewertung der Verwaltung die da heißt, es kann keine
Verlängerung der Veränderungssperre mehr geben. Sie fürchtet sogar das Risiko einer
Klage des betroffenen Grundstückseigentümers auf Entschädigung.
Freie
L
Seite 2
Antrag zum TO selber
—
Veränderungssperre E 28 NM:
In der Sitzung selber beantragen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90-Die Grünen und FDP,
die am 27.09.2015 außer Kraft tretende Veränderungssperre letztmalig um ein Jahr zu
verlängern.
Die, die Gemeinde Kreuzau vertreteride Anwaltskanzlei, vertreten durch Herrn Dr. Oerder,
sah eine weitere Verlängerung der Veränderungssperre als nicht einfach begründbar, im
vorliegenden Falle jedoch durchaus machbar an.
Die Begründung wird in der Sitzung erarbeitet oder rechtssicher seitens der Verwaltung mit
der von uns in dieser Sache beauftragten Anwaltskanzlei abgestimmt.
Mit einfließen möge die Stellungnahme der „Bürgerinitiative Saubere Luft Kreuzau e.V.“ vom
26.05.2015 wie auch unsere nachfolgenden (Seiten 3 und 4) Erkenntnisse und
Feststellungen, welche sie bitte berücksichtigen wollen.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
/fl
-
Rolf Hefcibüchel
SPD Fraktion
o
Astrid Hohn
Bündnis 90 / Die Grünen
(
/
\{
Fraktion
1
Seite 3
Zunächst wird die aus unserer Sicht unter den nachfolgenden Punkten 1
richtige Vorgehensweise in dieser Angelegenheit dargestellt:
—
3 die notwendige
1.
Es werden die Möglichkeiten sowie die Erfordernisse einer notwendigen
Verlängerung der derzeitigen Veränderungssperre vom 28.09.2012 geprüft. Dabei ist die
derzeitige Situation mit der Vergangenheit zu vergleichen, indem Veränderungen bzw.
eingetretene Verbesserungen ermittelt, dargestellt und dokumentiert werden.
2.
Eine zweite Verlängerung ist nach § 17 (2) BauGB zulässig, wenn „besondere
Umstände“ dies erfordern. Die „besonderen Umstände“ sind im vorliegenden Fall E 28 nach
wie vor vorhanden.
3.
In der zitierten Mitteilung ist unter der Auswertung von Kommentarliteratur ausgeführt,
dass „besondere Umstände“ vorliegen müssen, die die weitere Verlängerung erfordern,
diese außergewöhnlichen Verhältnisse grundsätzlich außerhalb des Einflussbereiches der
Gemeinde liegen und bereits beim Beschluss über die 2. Verlängerung bestehen müssen.
Die besonderen Umstände müssen in außergewöhnlichen Schwierigkeiten der
konkreten Planung selbst begründet sein, Insgesamt muss es sich bei der
Außergewöhnhichkeit der
Planung
um
Besonderheiten
des
Umfangs,
des
Schwierigkeitsgrades oder des Verfahrensablaufs handeln.
Alle diese Forderungen treffen für das derzeitige Verfahren zu!
(jedoch verwaltungsseitig weder erkannt noch genutzt)
Eine korrekte Bewertung wurde aus unserer Sicht von der Verwaltung nicht vorgenommen,
sondern man merkt an, dass „besondere Umstände“ nicht vorlägen, und eine weitere
Beschränkung der Nutzung des Grundstückes der Niederauer Mühle berge sogar das Risiko
einer Klage auf Entschädigung.
Des Weiteren möchten wir nachfolgend der u. E. einseitigen und undifferenzierten
Vorgehensweise der Gemeinde Kreuzau zur Verlängerung der Veränderungssperre E 28
deutlich widersprechen. Wir haben uns mit der heutigen Faktenlage auseinander gesetzt und
kommen zu einem völlig anderen Ergebnis:
1.
Das Gelände der Niederauer Mühle ist aus planerischer Sicht mit besonderen
Schwierigkeiten, komplexen Fragenstellungen und noch immer zu lösenden Konfliktlagen in
immissionsschutzrechtlicher Hinsicht, wie kaum ein anderes Grundstück in Kreuzau,
belastet.
2.
Es ist unbedingt eine fachlich überzeugende Stellungnahme u. a. der
Bezirksregierung Köln notwendig, dass alle in der Vergangenheit bekannt gewordenen und
ausführlich im Rat und der Öffentlichkeit diskutierten Emissionen, wie Lärm, Gerüche,
Verkehrsbelastung und regelmäßige Störung der Nachtruhe, nunmehr alle ausgeräumt sind.
Seite 4
Hier sei nur an die diversen Offenlageverfahren zu Planungsänderungen und die öffentlichen
Anhörungstermine erinnert, wo nach „gutachterlichen Stellungnahmen“ alle Immissionen im
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, was bis heute noch immer nicht
zutrifft.
3.
Weiterhin muss an die zahlreichen Bemühungen und Kontrollen der Aufsichtsbehörde
(Bez..-Reg. Köln) erinnert werden, die seit ca. 15 Jahren immer wieder Beschwerden über
Immissionen nachgehen, deren Ursachen im Betrieb der Niederauer Mühle festgestellt
wurden, um die-se dann beheben zu lassen. Hier lag häufig das Eingeständnis des
Betreibers vor, dass wiederholt technische Pannen bzw. technische Veränderungen zu
Störfällen geführt haben.
4.
Bezüglich der jahrelangen Zwischenfälle und Beschwerden reicht der pauschale Satz
„alle Beanstandungen seien behoben“ nicht aus. Solchen Aussagen werden den
Erfordernissen im Interesse aller Beteiligten nicht gerecht, differenziert und detailliert
klarzustellen, ob, wann und welche Beanstandungen erledigt sind.
5.
Die Auflistung von Zitaten und Fundstellen (siehe Begründung der Mitteilung
19/2015) ersetzt nicht die Zuordnung der einzelnen Sachverhalte in der gegenwärtigen
Erscheinungsform unter die gesetzliche Norm und ohne differenzierte Interpretation. Um
rechtsstaatlichen Anforderungen und behördlichen Entscheidungen zu genügen, müssen
notwendige verfahrensrechtliche 1 nterpretations- und Abwägungsvorgänge durch
sachbezogene Argumente und Überlegungen transparent gemacht werden.
6.
Eine Zustimmung zu der Feststellung der Gemeindeverwaltung Kreuzau, alle
Beanstandungen seien ausgeräumt, würde bezüglich der Neuaufstellung des B-Planes E 28,
Betriebsgelände Niederauer Mühle, bedeuten, dass ab sofort jede Sachdiskussion um
Immissionen und Nachbarschaftsschutz gegenstandslos geworden sind.
Resümierend muss nach den Punkten 1 —6 festgestellt werden:
Angesichts der Komplexität der Gesamtanlage der Niederauer Mühle, und den zahlreichen,
meist nicht erfolgreichen Versuchen, Auswirkungen des Betriebes in Einklang mit den
Erfordernissen des lmmissionsschutzes der Nachbarschaft zu bringen, wird die Frage
gestellt, ob der Betrieb nun unbeanstandet läuft und es zu berechtigten Beanstandungen aus
der Nachbarschaft in den letzten Monaten nicht mehr gekommen ist.
Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung eine entsprechende Bestätigung der
Bezirksregierung Köln als Überwachungsbehörde beibringen kann.