Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Änderung des § 6 (1) des Wasserlieferungsvertrages vom 30.10./15.12.1978 über die Wasserlieferung an den Ortsteil Leversbach der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Änderung des § 6 (1) des Wasserlieferungsvertrages vom 30.10./15.12.1978 über die Wasserlieferung an den Ortsteil Leversbach der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Änderung des § 6 (1) des Wasserlieferungsvertrages vom 30.10./15.12.1978 über die Wasserlieferung an den Ortsteil Leversbach der Gemeinde Kreuzau)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Eigenbetr.Wasserwerk Concordia - Herr Schunk/Herr Decker BE: Herr Schunk/Herr Decker Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 127/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Werkausschuss Concordia Rat 15.11.2000 28.11.2000 TOP: Änderung des § 6 (1) des Wasserlieferungsvertrages vom 30.10./15.12.1978 über die Wasserlieferung an den Ortsteil Leversbach der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Die Wasserversorgung des Ortsteils Leversbach der Gemeinde Kreuzau wird durch das Wasserwerk Concordia mit einem jährlichen Gesamtwasserbezug von rd. 28.000 cbm wahrgenommen. Für die Wasserlieferung durch den Wasserleitungszweckverband Gödersheim zahlt das Wasserwerk Concordia für den Ortsteil Leversbach einen Arbeitspreis von 0,80 DM/m³. Dieser Wasserbezugspreis ist seit dem 01.07.1988, also mithin über zwölf Jahre unverändert geblieben. Vergleichsweise betragen die derzeitigen Wasserbezugskosten für den Ortsteil Obermaubach für den Wohnplatz Welk 0,7325 DM/m³ (Stadtwerke Düren) 0,7525 DM/m³ (Stadtwerke Düren) für die Ortsteile Bogheim, Bergheim und Schlagstein 0,63 DM/m³ (WVZV Perlenbach). Bisherige Neufestsetzungen des Wasserbezugspreises für den Ortsteil Leversbach wurden nach der in § 6 (1) des Wasserlieferungsvertrages vom 30.10./15.12.1978 vereinbarten Kostenelementsklausel vorgenommen. Diese Klausel sieht eine Erhöhung des Wasserbezugspreises entsprechend der jährlichen tariflichen Lohn- und Stromkostenerhöhung vor und hat sich demzufolge sowohl in den Lohn- als auch in den Stromkosten mit steigener Tendenz geändert. Auf eine sich hieraus ergebende Anpassung des Wasserpreises wurde in den vergangenen zwölf Jahren seitens des Wasserleitungszweckverbandes Gödersheim verzichtet. Der Wasserleitungszweckverband Gödersheim schlägt daher eine Neufassung des § 6 (1) des bestehenden Wasserlieferungsvertrages zum 01.01.2001 mit folgendem Wortlaut vor: „Der Wasserpreis beträgt zur Zeit 0,80 DM/m³ und berechnet sich nach der im § 2 (1) dieses Vertrages genannten Zählerschacht abgegebenen Wassermenge. Er verändert sich prozentual in dem Verhältnis, in dem der WZV Gödersheim in seinem Versorgungsbereich den Wasserpreis erhöht oder ermäßigt.“ Diese Vertragsänderung führt mit Sicherheit zu einem günstigeren Wasserbezugspreis als einem solchen nach der derzeitigen Kostenelementsklausel, da die vorgeschlagene Vertragsänderung auch Wasserpreisermäßigungen des WZV Gödersheim berücksichtigt. Durch den Wasserleitungszweckverband Gödersheim wurde bereits signalisiert, dass für die Wirtschaftsjahre 2000 und 2001 mit keiner Erhöhung des Wasserbezugspreises zu rechnen sei. Die Verwaltung des Wasserwerks schlägt daher vor, der vorgeschlagenen Vertragsänderung zum 01.01.2001 zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: 2 Die Wasserbezugskosten für den Ortsteil Leversbach erhöhen bzw. ermäßigen sich prozentual in dem Verhältnis, in dem der Wasserleitungszweckverband Gödersheim in seinem Versorgungsbereich den Wasserpreis erhöht bzw. ermäßigt. III. Beschlussvorschlag: „Der zum 01.01.2001 vorgeschlagenen Vertragsänderung des § 6 (1) des Wasserlieferungsvertrages vom 30.10./15.12.1978 für den Ortsteil Leversbach wird zugestimmt.“ Der Bürgermeister u. Werkleiter - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: