Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Eigenbetr.Wasserwerk Concordia - Herr Schunk/Herr Decker
BE: Herr Schunk/Herr Decker
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
127/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Werkausschuss Concordia
Rat
15.11.2000
28.11.2000
TOP: Änderung des § 6 (1) des Wasserlieferungsvertrages vom 30.10./15.12.1978 über die Wasserlieferung an den
Ortsteil Leversbach der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Die Wasserversorgung des Ortsteils Leversbach der Gemeinde Kreuzau wird durch das Wasserwerk Concordia mit
einem jährlichen Gesamtwasserbezug von rd. 28.000 cbm wahrgenommen.
Für die Wasserlieferung durch den Wasserleitungszweckverband Gödersheim zahlt das Wasserwerk Concordia für den
Ortsteil Leversbach einen Arbeitspreis von 0,80 DM/m³. Dieser Wasserbezugspreis ist seit dem 01.07.1988, also mithin
über zwölf Jahre unverändert geblieben.
Vergleichsweise betragen die derzeitigen Wasserbezugskosten
für den Ortsteil Obermaubach
für den Wohnplatz Welk
0,7325 DM/m³ (Stadtwerke Düren)
0,7525 DM/m³ (Stadtwerke Düren)
für die Ortsteile Bogheim,
Bergheim und Schlagstein
0,63 DM/m³ (WVZV Perlenbach).
Bisherige Neufestsetzungen des Wasserbezugspreises für den Ortsteil Leversbach wurden nach der in § 6 (1) des
Wasserlieferungsvertrages vom 30.10./15.12.1978 vereinbarten Kostenelementsklausel vorgenommen. Diese Klausel
sieht eine Erhöhung des Wasserbezugspreises entsprechend der jährlichen tariflichen Lohn- und Stromkostenerhöhung
vor und hat sich demzufolge sowohl in den Lohn- als auch in den Stromkosten mit steigener Tendenz geändert. Auf
eine sich hieraus ergebende Anpassung des Wasserpreises wurde in den vergangenen zwölf Jahren seitens des
Wasserleitungszweckverbandes Gödersheim verzichtet.
Der Wasserleitungszweckverband Gödersheim schlägt daher eine Neufassung des § 6 (1) des bestehenden
Wasserlieferungsvertrages zum 01.01.2001 mit folgendem Wortlaut vor:
„Der Wasserpreis beträgt zur Zeit 0,80 DM/m³ und berechnet sich nach der
im § 2 (1) dieses Vertrages genannten Zählerschacht abgegebenen
Wassermenge. Er verändert sich prozentual in dem Verhältnis, in dem der
WZV Gödersheim in seinem Versorgungsbereich den Wasserpreis erhöht
oder ermäßigt.“
Diese Vertragsänderung führt mit Sicherheit zu einem günstigeren Wasserbezugspreis als einem solchen nach der
derzeitigen Kostenelementsklausel, da die vorgeschlagene Vertragsänderung auch Wasserpreisermäßigungen des WZV
Gödersheim berücksichtigt.
Durch den Wasserleitungszweckverband Gödersheim wurde bereits signalisiert, dass für die Wirtschaftsjahre 2000 und
2001 mit keiner Erhöhung des Wasserbezugspreises zu rechnen sei.
Die Verwaltung des Wasserwerks schlägt daher vor, der vorgeschlagenen Vertragsänderung zum 01.01.2001
zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
2
Die Wasserbezugskosten für den Ortsteil Leversbach
erhöhen bzw. ermäßigen sich prozentual in dem
Verhältnis, in dem der Wasserleitungszweckverband Gödersheim in seinem Versorgungsbereich den Wasserpreis
erhöht bzw. ermäßigt.
III. Beschlussvorschlag:
„Der zum 01.01.2001 vorgeschlagenen Vertragsänderung des § 6 (1) des
Wasserlieferungsvertrages vom 30.10./15.12.1978 für den Ortsteil
Leversbach wird zugestimmt.“
Der Bürgermeister u. Werkleiter
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: