Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.08.2013
- Der Bürgermeister Az: 32-41-60
Nr. der Ratsdrucksache: 1139-IX
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Beratungsfolge
Termin
Rat
15.10.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Desinfektionsstelle der Stadt Bad Münstereifel und über die Erhebung von Gebühren für Desinfektionen
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1139-IX
1. Sachverhalt:
Die zur Zeit noch bestehende städtische Satzung über die Desinfektionsstelle der Stadt Bad
Münstereifel und über die Erhebung von Gebühren für Desinfektionen, wurde durch den Rat der
Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung vom 16.03.1971 aufgrund des § 4 GO NRW und der §§ 4
und 6 KAG NRW beschlossen.
Gemäß dieser Satzung unterhält die Stadt Bad Münstereifel eine Desinfektionsstelle als öffentliche
Einrichtung, welche die im Stadtgebiet erforderlichen Desinfektionen durchführt.
Nach Prüfung der aktuellen Rechtslage, Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (ZVO-IfsSG), hat die
bestehende Satzung keine Daseinsberechtigung mehr, da zum einen keine Zuständigkeit mehr
vorliegt und zum anderen tatsächlich schon seit mehr als 20 Jahren keine Anwendungsfälle mehr
bekannt sind.
Unbeschadet dessen wirkt der städtische Desinfektor gem. der aktuellen rechtlichen Verpflichtung
bei Maßnahmen der nun zuständigen Behörden unterstützend mit.
2. Rechtliche Würdigung
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung mehr, als örtliche Ordnungsbehörde eine derartige
Desinfektionsstelle vorzuhalten.
Hinzu kommt, dass die in der Satzung beschriebenen Desinfektionsmethoden, beispielsweise die
Sprühvernebelung, nicht mehr zulässig sind, abgesehen davon, dass der Stadt weder das notwendige Personal, noch die Gerätschaften zu diesen Zwecken zur Verfügung stehen.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Aufhebung der Satzung durch Satzung zur Aufhebung
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Desinfektionsstelle der
Stadt Bad Münstereifel und über die Erhebung von Gebühren für Desinfektionen wird beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung im nächsten Amtsblatt bekannt zu machen. Die
Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.