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Beschlussvorlage (Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Desinfektionsstelle der Stadt Bad Münstereifel und über die Erhebung von Gebühren für Desinfektionen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16
Beschlussvorlage (Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Desinfektionsstelle der Stadt Bad Münstereifel und über die Erhebung von Gebühren für Desinfektionen) Beschlussvorlage (Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Desinfektionsstelle der Stadt Bad Münstereifel und über die Erhebung von Gebühren für Desinfektionen)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.08.2013 - Der Bürgermeister Az: 32-41-60 Nr. der Ratsdrucksache: 1139-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 15.10.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Desinfektionsstelle der Stadt Bad Münstereifel und über die Erhebung von Gebühren für Desinfektionen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1139-IX 1. Sachverhalt: Die zur Zeit noch bestehende städtische Satzung über die Desinfektionsstelle der Stadt Bad Münstereifel und über die Erhebung von Gebühren für Desinfektionen, wurde durch den Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung vom 16.03.1971 aufgrund des § 4 GO NRW und der §§ 4 und 6 KAG NRW beschlossen. Gemäß dieser Satzung unterhält die Stadt Bad Münstereifel eine Desinfektionsstelle als öffentliche Einrichtung, welche die im Stadtgebiet erforderlichen Desinfektionen durchführt. Nach Prüfung der aktuellen Rechtslage, Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (ZVO-IfsSG), hat die bestehende Satzung keine Daseinsberechtigung mehr, da zum einen keine Zuständigkeit mehr vorliegt und zum anderen tatsächlich schon seit mehr als 20 Jahren keine Anwendungsfälle mehr bekannt sind. Unbeschadet dessen wirkt der städtische Desinfektor gem. der aktuellen rechtlichen Verpflichtung bei Maßnahmen der nun zuständigen Behörden unterstützend mit. 2. Rechtliche Würdigung Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung mehr, als örtliche Ordnungsbehörde eine derartige Desinfektionsstelle vorzuhalten. Hinzu kommt, dass die in der Satzung beschriebenen Desinfektionsmethoden, beispielsweise die Sprühvernebelung, nicht mehr zulässig sind, abgesehen davon, dass der Stadt weder das notwendige Personal, noch die Gerätschaften zu diesen Zwecken zur Verfügung stehen. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Aufhebung der Satzung durch Satzung zur Aufhebung 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Desinfektionsstelle der Stadt Bad Münstereifel und über die Erhebung von Gebühren für Desinfektionen wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung im nächsten Amtsblatt bekannt zu machen. Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.