Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Unterschutzstellung des Bodendenkmals Römische Siedlung Juliacum, neuzeitliche Festung Jülich (Schützenstraße 20 – 22))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
177 kB
Datum
06.09.2012
Erstellt
29.08.12, 18:31
Aktualisiert
29.08.12, 18:31
Sitzungsvorlage (Unterschutzstellung des Bodendenkmals Römische Siedlung Juliacum, neuzeitliche Festung Jülich (Schützenstraße 20 – 22)) Sitzungsvorlage (Unterschutzstellung des Bodendenkmals Römische Siedlung Juliacum, neuzeitliche Festung Jülich (Schützenstraße 20 – 22))

öffnen download melden Dateigröße: 177 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 63 Az.: Cr/Wo Jülich, 12.06.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 302/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales Termin 06.09.2012 TOP Ergebnisse Unterschutzstellung des Bodendenkmals Römische Siedlung Juliacum, neuzeitliche Festung Jülich (Schützenstraße 20 – 22) Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Da die Grundstücke Gemarkung Jülich, Flur 18, Flurstücke 212, 242 und 289 die Voraussetzungen eines Bodendenkmals im Sinne von § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NEW) erfüllen, ist unter dem Vorbehalt, dass sich im Verfahren keine anderen Ansichten ergeben, für das erwähnte Objekt die Unterschutzstellung gem. § 3 DSchG vorzunehmen. Begründung: Die Grundstücke liegen innerhalb der römischen Siedlung Juliacum, neuzeitliche Festung Jülich und innerhalb des mittelalterlichen Stadtkerns von Jülich in der Nähe der Stadtmauer, die in der Höhe der Schützenstraße verläuft. Im Umfeld des Bauvorhabens wurde neben römischen Siedlungsresten und Gräbern die mittelalterliche Stadtmauer sowie neuzeitliche Befunde zur Festungsablage freigelegt. Vermutlich hat zwischen Schützenstraße und „An der Synagoge“/Grünstraße, die im Mittelalter Judenstraße hieß, im Mittelalter das Judenviertel gelegen. 1473 und 1547 wurde die Stadt durch Stadtbrände großflächig zerstört. Mit dem festungsartigen Ausbau ab Mitte des 16. Jahrhunderts wurde die mittelalterliche Stadtstruktur überprägt und überbaut. Ausweislich topografischer Karten aus der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts scheinen die Grundstücke straßenseitig bebaut gewesen zu sein. Inwieweit eine Unterkellerung in dem bislang als unbebaut dargestellten Grundstück (Flurstück 242) vorhanden gewesen ist, geht aus dem Kellerkataster der Stadt Jülich nicht hervor. Bei Erdeingriffen ist mit römischen, mittelalterlichen und neuzeitlichen Siedlungsspuren zu rechnen. Des weiteren ist auch unterhalb der alten Kellersohlen mit tiefgreifenden Befunden wie Brunnen, Latrinen usw. zu rechnen. An der Erhaltung der im Boden erwarteten Bodendenkmäler besteht ein öffentliches Interesse, weil sie bedeutend für die Geschichte des Menschen und die stadtgeschichtlichen Entwicklung Jülichs sind und für die Erhaltung und die Nutzung wissenschaftliche Gründe vorliegen. Der Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, ordnet mit e-Mail vom 06.06.2012 die Unterschutzstellung an, da wissenschaftlich bewiesen ist, dass es sich um ein Bodendenkmal handelt. Aus diesem Grund ist die Eintragung zu vollziehen. Da für die Grundstücke eine Voranfrage für eine Bebauung vorliegt und mit einem Bauantrag zu rechnen ist, ist die Unterschutzstellung kurzfristig vorzunehmen. Die Funde müssen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes erhalten, gesichert und geschützt werden. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 302/2012 Seite 2