Daten
Kommune
Jülich
Größe
177 kB
Datum
06.09.2012
Erstellt
29.08.12, 18:31
Aktualisiert
29.08.12, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 63 Az.: Cr/Wo
Jülich, 12.06.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 302/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur, Integration
und Soziales
Termin
06.09.2012
TOP
Ergebnisse
Unterschutzstellung des Bodendenkmals Römische Siedlung Juliacum, neuzeitliche Festung
Jülich (Schützenstraße 20 – 22)
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Da die Grundstücke Gemarkung Jülich, Flur 18, Flurstücke 212, 242 und 289 die Voraussetzungen eines
Bodendenkmals im Sinne von § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NEW)
erfüllen, ist unter dem Vorbehalt, dass sich im Verfahren keine anderen Ansichten ergeben, für das erwähnte
Objekt die Unterschutzstellung gem. § 3 DSchG vorzunehmen.
Begründung:
Die Grundstücke liegen innerhalb der römischen Siedlung Juliacum, neuzeitliche Festung Jülich und innerhalb des mittelalterlichen Stadtkerns von Jülich in der Nähe der Stadtmauer, die in der Höhe der Schützenstraße verläuft. Im Umfeld des Bauvorhabens wurde neben römischen Siedlungsresten und Gräbern die
mittelalterliche Stadtmauer sowie neuzeitliche Befunde zur Festungsablage freigelegt. Vermutlich hat zwischen Schützenstraße und „An der Synagoge“/Grünstraße, die im Mittelalter Judenstraße hieß, im Mittelalter das Judenviertel gelegen. 1473 und 1547 wurde die Stadt durch Stadtbrände großflächig zerstört. Mit
dem festungsartigen Ausbau ab Mitte des 16. Jahrhunderts wurde die mittelalterliche Stadtstruktur überprägt
und überbaut.
Ausweislich topografischer Karten aus der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts scheinen die Grundstücke straßenseitig bebaut gewesen zu sein. Inwieweit eine Unterkellerung in dem bislang als unbebaut dargestellten
Grundstück (Flurstück 242) vorhanden gewesen ist, geht aus dem Kellerkataster der Stadt Jülich nicht hervor. Bei Erdeingriffen ist mit römischen, mittelalterlichen und neuzeitlichen Siedlungsspuren zu rechnen.
Des weiteren ist auch unterhalb der alten Kellersohlen mit tiefgreifenden Befunden wie Brunnen, Latrinen
usw. zu rechnen.
An der Erhaltung der im Boden erwarteten Bodendenkmäler besteht ein öffentliches Interesse, weil sie bedeutend für die Geschichte des Menschen und die stadtgeschichtlichen Entwicklung Jülichs sind und für die
Erhaltung und die Nutzung wissenschaftliche Gründe vorliegen.
Der Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, ordnet mit e-Mail vom
06.06.2012 die Unterschutzstellung an, da wissenschaftlich bewiesen ist, dass es sich um ein Bodendenkmal
handelt. Aus diesem Grund ist die Eintragung zu vollziehen.
Da für die Grundstücke eine Voranfrage für eine Bebauung vorliegt und mit einem Bauantrag zu rechnen ist,
ist die Unterschutzstellung kurzfristig vorzunehmen. Die Funde müssen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben
des Denkmalschutzgesetzes erhalten, gesichert und geschützt werden.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 302/2012
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