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Anfrage (Anfrage bzgl. öffentlicher Sicherheit und Ordnung in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
340 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
20.06.13, 15:06
Aktualisiert
20.06.13, 15:06

Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Uwe Wegner Bertholt-Brecht-Str. 7 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Rechts- und Ordnungamt Holzdamm 10 Frau Mandt 0 22 35 / 409-601 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Mandt 24.04.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 06.02.2013 Rat Betrifft: Datum 14.02.2013 BM / Dezernent F 87/2013 1. Ergänzung 02.07.2013 Anfrage bzgl. öffentlicher Sicherheit und Ordnung in Erftstadt Bevor ich in den Themenbereich einsteige, möchte ich vorab um Verständnis bitten, dass die Beantwortung der Anfrage länger, als üblich, gedauert hat. Allerdings handelt es sich hier auch um eine Anfrage, die den üblichen Rahmen sprengt. Solche Dinge können nur sehr schwer im Alltag des Rechts- und Ordnungsamtes eingebaut werden. Die Beantwortung dieser Anfrage hat sehr viel Zeit in Anspruch genommen. 1. Themenbereich: Ordnungsamt Zu 1.: Das Rechts- und Ordnungsamt verfügt über 4 Abteilungen: Abt. f. öffentliche Ordnung, Bürgerbüro, Standesamt und Rechtsabt./Wohnungslose. Ihrem Fragenkatalog entnehme ich, dass Ihr Focus auf der Abteilung f. öffentliche Ordnung liegt. Von daher stelle ich nur diese Abteilung dar. In der Abt. öffentliche Ordnung sind momentan 14 Mitarbeiter/innen mit unterschiedlichen Stundenanteilen (incl. Amtsleitung, Abt.leitung) tätig. Insgesamt entspricht dies 10,96 Stellen. Eine Stelle mit 0,52 Anteil ist unbesetzt. Damit verfügt die Abteilung öffentliche Ordnung insgesamt über 11,48 Stellen. Zu 2.: In der Abteilung öffentliche Ordnung versehen 4 Mitarbeiter/innen ihren Dienst in Teilzeit. Dies entspricht 2,08 Stellen. Bei der unbesetzten 0,52 Stelle handelt es sich ebenfalls um eine Teilzeitstelle in der Abteilung öffentliche Ordnung. Bei den übrigen in der Abteilung öffentliche Ordnung beschäftigten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen handelt es sich ausschließlich um Vollzeitkräfte. Manche sind zu bestimmten prozentualen Anteilen aber auch in den anderen Abteilungen des Rechts- und Ordnungsamtes tätig. Zu 3. und 4.: Ich nehme auch hier an, dass die Frage auf die klassischen Aufgaben des Außendienstes abzielt, welche vorrangig in der Abt. öffentliche Ordnung anfallen und ich somit die Tätigkeiten der anderen Abteilungen außerhalb der Büroräume außer Acht lassen kann. Klassische Außendienstaufgaben werden mit wahrgenommen. 5,07 Stellen/7 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen Drei dieser Stellen, welche mit 3 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen besetzt sind, nehmen Aufgaben des klassischen Außendienstes mit etwa je 60 % wahr. Der restliche prozentuale Anteil fällt auf Aufgaben im Innendienst (Erstellen von Berichten, Schreiben, Recherchen etc.) 2,07 Stellen, welche mit 4 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen besetzt sind, sind zu 99% Stellen, die sich ausschl. mit Aufgaben im Außendienst mit dem Schwerpunkt der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs befassen. Wäre die 0,52 Stelle besetzt, würden hier auch Aufgaben im Außendienst mit dem Schwerpunkt der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs wahrgenommen. Darüber hinaus nehmen auch die übrigen 7 Mitarbeiter/innen der Abt. öffentliche Ordnung Außendienstaufgaben im Rahmen ihres Aufgabenspektrums wahr. Beispielhaft anführen kann man hier die Kontrollen nach Landeshundegesetz, die Kontrollen der Gewerbe- und Gaststättenbetriebe, der Veranstaltungen, der Märkte etc. Einen prozentualen Anteil dieser Außendienstaufgaben anzugeben, ist nicht möglich. Zu 5.: Wie bereits ausgeführt ist eine 0,52 Stelle unbesetzt. Es handelt sich hier um eine Stelle einer Überwachungskraft in der Abt. öffentliche Ordnung. Diese Stelle war in der Zeit vom 01.08.2007 bis März 2010 besetzt. Es hatte sich jedoch gezeigt, dass die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs effektiv mit 2,07 Stellen/4 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen bewältigt werden kann. Zu 6.: Die Durchführung eines interkommunalen Vergleichs in Bezug auf die Stellenbesetzung in den Ordnungsämtern ist ohne umfangreiche Recherchen nicht oder wenig aussagekräftig. Die Stellenbesetzung eines Ordnungsamtes ist abhängig von der Einwohnerzahl, der Bevölkerungsstruktur, der Fläche und der Infrastruktur. Zudem nehmen nicht alle Ordnungsämter das gleiche Aufgabenspektrum wahr. Bei einigen Kommunen ist bspw. die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs einem anderen Amt zugeordnet. Auf die umfangreichen Recherchen habe ich verzichtet, da derartige Darstellungen sowohl Personal und Zeit bei anderen Kommunen, als auch bei der eigenen Stadtverwaltung bindet. Dennoch habe ich Kontakt zu zwei Nachbarkommunen, Brühl und Pulheim, aufgenommen. Diese beiden Kommunen sind am ehesten in Bezug auf die Einwohnerzahl mit Erftstadt vergleichbar. Eine Aussage zur Bevölkerungsstruktur kann ich nicht treffen. Bezüglich der Fläche ist Erftstadt deutlich die größte Kommune. Die Infrastrukturen sind überhaupt nicht vergleichbar. Das Aufgabenspektrum ist in etwa identisch. -2- Kommune Erftstadt Brühl Pulheim Einwohnerzahl Fläche 51.475 11.988 ha 46.807 3.612 ha 53.655 7.214 ha In Brühl splittet sich der Fachbereich Ordnung u. Soziales in die Abteilungen „Ordnung“, „Bürgerberatung“, und „Verkehr“. Im Bereich „Ordnung“ sind 6 Mitarbeiter/innen in Vollzeit und 1 Mitarbeiter/in in Teilzeit tätig. Es handelt sich um 6,77 Stellen. Den Stellenanteil des Fachbereichsleiters rechne ich mit 0,33 hinzu. Insofern handelt es sich um 7,1 Stellen. Eine Teilzeitstelle, 0,9 Stelle, ist nicht besetzt. Im Bereich Verkehr sind 2 Mitarbeiter/innen in Vollzeit und 9 Mitarbeiter/innen in Teilzeit tätig. Es handelt sich hier um 6,42 Stellen insgesamt. Den Stellenanteil des Fachbereichsleiters rechne ich mit 0,33 Stellen hinzu. Insofern handelt es sich um 6,75 Stellen. Insgesamt sind damit in Brühl 13,85 Stellen/18 Mitarbeiter/innen im Bereich von Ordnung und Verkehr tätig. Davon sind 8 Mitarbeiter/innen mit insgesamt 4,65 Stellen mit den reinen Außendienstaufgaben im Schwerpunkt Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs tätig. 2 Mitarbeiter/innen mit 2 Stellen sind mit klassischen Außendienstaufgaben beschäftigt. 1 weitere(r) Mitarbeiter/in ist mit 1 Stelle mit Kurierfahrten und Botendiensten beschäftigt. Wie hoch ein evtl. Innendienstanteil bei diesen Außendienstmitarbeitern ist, wurde mir seitens der Stadt Brühl nicht mitgeteilt. Darüber hinaus liegen mir auch keine Angaben darüber vor, mit welchem Anteil die übrigen Mitarbeiter/innen im Bereich Ordnung Außendienstaufgaben wahrnehmen. In Pulheim sind im klassischen Ordnungsamt 8 Mitarbeiter/innen in Vollzeit und 3 Mitarbeiter/innen in Teilzeit beschäftigt. Insgesamt handelt es sich hier um 9,66 Stellen. Unbesetzte Stellen wurden mir seitens des Ordnungsamtes Pulheim nicht mitgeteilt. 2,16 Stellen/3 Mitarbeiter/innen sind mit der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs im Außendienst beschäftigt. 1 Stelle/1 Mitarbeiter/in befasst sich mit den klassischen Außendienstaufgaben. Dabei werden aber auch noch ca. 15 % der Aufgaben im Innendienst erledigt. Es liegen mir keine Erkenntnisse darüber vor, inwieweit die übrigen Mitarbeiter/innen Aufgaben im Außendienst übernehmen. Zu 7.: Die Mitarbeiter/innen im Rechts- und Ordnungsamt und auch im speziellen die Mitarbeiter/innen der Abteilung öffentliche Ordnung, nehmen größtenteils an der Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit teil. Der Dienstbetrieb während der Öffnungszeiten ist jedoch sicher zu stellen. Die Öffnungszeiten sind von Montag-Freitag von 8 Uhr – 12 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14 Uhr – 18 Uhr. Die 3 Mitarbeiter/innen mit den klassischen Außendienstaufgaben haben zudem von montagsfreitags in der Zeit von 7 Uhr – 8 Uhr und von 16 Uhr – 18 Uhr eine Rufbereitschaft. Diese Rufbereitschaft wird von den 3 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen wechselseitig und alleine wahrgenommen. Die 4 Mitarbeiter/innen mit dem Aufgabenschwerpunkt „Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs“ versehen ihren Dienst nach einem Einsatzplan: montags bis freitags in der Zeit von 7 Uhr – 20 Uhr, samstags von 9 Uhr – 11 Uhr, jeweils für die Dauer von 4 Stunden. Bei Bedarf wird auch außerhalb dieser Zeiten, auch sonntags, der ruhende Straßenverkehr überwacht. In der Regel erfolgt diese Tätigkeit im Einzeldienst. Zudem sind die Mitarbeiter/innen der Abteilung öffentliche Ordnung auch an Wochenenden, abends und nachts turnusmäßig im Einsatz. Diese Dienste erfolgen in der Regel zu zweit. Zu 8. und 9.: -3- Betrachte ich rein die Stelle einer Überwachungskraft und setze die Einnahmen gegen die Ausgaben (Personalkosten) dann ist der Aufgabenbereich rentierlich. 4 Überwachungskräfte verursachen ca. 80.000 € Personalkosten. Dem gegenüber stehen Einnahmen i.H.v. 150.000 €. Da neben den reinen Personalkosten der Überwachungskräfte viele andere Kosten mit berücksichtigt werden müssen (Miete, Overheadkosten, Geschäftsausgaben, Wegstreckenentschädigungen, Ausstattungen, Personalkosten der Innendienstsachbearbeiter/innen, der Amts- und Abt.leitung usw,) ist die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs nicht rentierlich, hat aber vergleichsweise den höchsten Aufwanddeckungsgrad. Die Abteilung öffentliche Ordnung verfügt über 3 Produkte, die ich im Folgenden darstelle: Den höchsten Aufwanddeckungsgrad mit 69,67 % hat das Produkt „Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs.“ Das Produkt „allgemeine Sicherheit und Ordnung“ hat einen Aufwanddeckungsgrad von 19,54 %. Das Produkt „Gewerbewesen“ hat einen Aufwanddeckungsgrad von 61,88 %. Mir liegen keine Angaben dazu vor, wie hoch der Kostendeckungsgrad bei den übrigen Kommunen, speziell Brühl und Pulheim, ist. Mir wurde jedoch mitgeteilt, dass auch dort keines der genannten Produkte rentierlich ist- auch nicht die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs. Zu 10.: Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden durch das Rechts- und Ordnungsamt (Abt. öffentliche Ordnung) nicht an externe Firmen vergeben. Dazu nur soviel an dieser Stelle: Aufgaben der Eingriffsverwaltung, also der hoheitlichen in die Rechte auf Freiheit und Eigentum des Bürgers eingreifenden Kompetenzen im Bereich der Gebote, Verbote und Anordnungen, können auch nicht ohne Weiteres privatisiert werden. Zu diesem Themenkomplex gibt es umfangreiche Abhandlungen und Rechtssprechungen, deren Darstellung an dieser Stelle aber den Rahmen sprengen würde. Privatisierungsfähig sind aber Hilfstätigkeiten im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung wie Gebäudereinigung, Vornahme handwerklicher Arbeiten, Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten. In der Vergangenheit hat die Abteilung öffentliche Ordnung jedoch schon mit einer Securityfirma zusammen gearbeitet, und zwar bei der Kontrolle des Glas- und Glasflaschenverbotes und beim Gymnicher Ritt. Die Securityfirma hatte jeweils die Aufgabe die Mitarbeiter/innen des Rechts- und Ordnungsamtes zu unterstützen, war aber selbst nicht befugt zu ahnden oder Anordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu treffen. Der Eigenbetrieb Straßen arbeitet auch regelmäßig im Rahmen der oben geschilderten Beispiele mit privaten Firmen zusammen, z.Bsp. im Rahmen von Baumrückschnittmaßnahmen, Straßenreinigung etc. 2. Themenbereich: Eigenbetrieb Immobilien Der Eigenbetrieb Immobilien hat mir dazu folgende Stellungnahme abgegeben: Zu 1. - 6: -4- Subsummiert man unter dem Begriff „Öffentliche Sicherheit“ auch die Funktionsfähigkeit von öffentlichen Einrichtungen, so beschäftigt sich der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft in diesem Teilbereich mit Fragestellungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zur Absicherung von Schulen wurden in den 80ger Jahren in einigen Gebäuden Einbruchmeldeanlagen eingebaut. Weiterhin wurden in einigen Schulen Zaunanlagen erweitert, um ein unbefugtes Betreten der Anlagen zu erschweren. Auch die Aufstellung von Videokameras dient überwiegend der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit öffentlicher Einrichtungen. In den vergangenen Jahren wurden an folgenden Objekten Kameras angebracht:    Ville Gymnasium, Absicherung der Fahrradabstellanlagen im Zusammenhang mit der Errichtung des Erweiterungsbaus, Kosten ca. 8.000 €. Grundschule Gymnich, Videoanlage für einen Teilbereich des Schulhofes, Kosten ca. 6.000 € Schulzentrum Lechenich, Absicherung des Schulhofes am E-Trakt und des Bereiches an der Tennishalle, Kosten ca. 15.000 € Im Zuge von Neubaumaßnahmen und bei der Sanierung von Gebäuden werden auch immer Maßnahmen vorgesehen, die die Funktionsfähigkeit der Einrichtung sichern. Es ist allerdings nicht zu ermitteln, in welchem Anteil an den Gesamtmaßnahmen die eingesetzten Mittel und das mit der Durchführung beauftragte Personal dem Bereich öffentliche Sicherheit zugeordnet werden kann. 3. Themenbereich Eigenbetrieb Straßen Der Eigenbetrieb Straßen hat mir dazu folgende Stellungnahme abgegeben: Zu 1.: Der Eigenbetrieb Straßen beschäftigt sich in vielen Bereichen (z.B. Reinigung und Winterdienst auf Straßen und Grünanlagen, Beseitigung von Angsträumen usw.) mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zu 2.: Im Aufgabengebiet des Betriebszweiges „Gartenbau und Friedhöfe“ werden u.a. die regelmäßigen Kontrollen der Spielgeräte (visuell alle 14 Tage, operativ monatlich, Hauptkontrolle einmal jährlich), und des Mobiliars auf den städtischen Grünanlagen und Spielplätzen durchgeführt. Des Weiteren werden die Bäume in den städtischen Grünanlagen gemäß der Baumkontrollrichtlinien auf ihren Zustand hin kontrolliert. Je nach Alter der Bäume erfolgt diese Kontrolle ebenfalls in regelmäßigen Abständen. Auf allen 14 Friedhöfen führt der Eigenbetrieb Straßen Sicherheitskontrollen der Grabsteine (Standsicherheit) und der Wege durch. Die Überwachung der Pflegemaßnahmen an öffentlichen Grünanlagen (Vermeidung von Angsträumen) ist ebenso ein Bestandteil der Sicherheitskontrollen wie die Überprüfung des Straßenbegleitgrüns (Freihaltung von Sichtdreiecken). Die Einhaltung vorgeschriebener Rechtsverordnungen wird auch in der Abteilung des Straßenneubaus überwacht. Eine Überwachung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften (Beschilderung, Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Straßenbeleuchtung) wird bei allen Bauvorhaben durchgeführt und dokumentiert. Auch im Bereich der Straßenunterhaltung werden zur Vermeidung von Gefahren für individuelle Rechtsgüter regelmäßige visuelle Kontrollen der Wege und Straßen (Schlaglöcher, lose Gehwegplatten) durchgeführt. Gefahrenstellen werden durch die Mitarbeiter der städtischen Dienste (Streckenläufer) umgehend beseitigt. -5- Die Abteilung Straßenreinigung überwacht die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes und der Sauberkeit der Straßen im Stadtgebiet. Hier ist auch die städtische Reinigungskolonne eingegliedert. Diese vier Mitarbeiter beschäftigen sich mit den Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bezüglich der Wildmüllbeseitigung und der Reinigung des Stadtgebietes. Konkrete Maßnahmen sind die Entsorgung des wild abgekippten Mülls bei Bedarf, Gefahrenbeseitigungen (z.B. Glas, Entfernung rechtsradikaler Plakate und Aufkleber und die Beseitigung umweltgefährdende Stoffe) und das reguläre Aufgabengebiet (u.a. Mülleimerentleerung, Freischneidearbeiten, Winterdienst an Bushaltestellen). Zu 3. – 6.: Die finanziellen Mittel umfassen im Bereich der Reinigungskolonne i.E. 200.000 € und für die Wildmüllbeseitigung 50.000 €. Die Kosten für den Winterdienst (2012) belaufen sich auf ca. 300.000,00 € und für die Straßenreinigung auf ca. 320.000,00 €. Zukünftig ist in all diesen Bereichen mit der üblichen Kostensteigerung zu rechnen. Der personelle und finanzielle Aufwand für die Überwachung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an anderen Stellen ist nicht exakt zu beziffern. Zukünftige Aufgaben auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder Vorgaben bzw. Rechtssprechungen sind derzeit nicht absehbar. Personelle Ressourcen sind sowohl in der Vergangenheit, als auch für die Zukunft beim Eigenbetrieb Straßen bei etwa 50 % anzusiedeln. Hierbei ist vor allem im Einzelfall zu definieren, welche Aufgaben unter dem Oberbegriff „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ einbezogen werden. 4. Themenbereich: Jugendamt Das Amt für Jugend, Familie und Soziales hat mir dazu folgende Stellungnahme abgegeben: Zu 1.: Die Polizei und Ordnungsbehörden haben grundsätzlich die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. In Berührung mit diesen Problemfeldern kommt das Jugendamt am ehesten da, wo sich Jugendliche in Erftstadt im öffentlichen Raum aufhalten und sich dort ggf. den Unmut der benachbarten Anwohnerschaft zuziehen. Hauptprobleme dabei sind Müll, Lärm und manchmal Sachbeschädigung. Die städtische Jugendarbeit Mobilé sucht Jugendliche an ihren Treffpunkten in den Stadtteilen auf. Sie bietet ihnen Hilfestellung bei der Verwirklichung ihrer Freizeitinteressen und auch bei der Bewältigung von persönlichen Problemen an. Aufgedrängt wird sich hierbei nicht. In der am 23.05.2012 einstimmig vom JHA zur Kenntnis genommenen Konzeption der Jugendberatung Mobilé (V 176/2012) heißt es wörtlich: „Das Team für Jugend erfüllt keine sozialpolizeilichen Aufgaben; Ziel ist es, gemeinsam mit Jugendlichen und Erwachsenen Lebensräume für junge Leute zu sichern, in denen nicht ausschließlich den Bedürfnissen der Erwachsenen Rechnung getragen wird.“ Bei der Erfüllung dieses Auftrags kommt Mobilé eine Vermittlerrolle zwischen Jugendlichen und Erwachsenen zu. Es geht darum, mit beiden Seiten akzeptable Bedingungen auszuhandeln, die es den Jugendlichen ermöglichen, ihre Treffpunkte weiterhin zu nutzen oder alternative Treffmöglichkeiten zu entwickeln. Zu 2.: Im Rahmen des oben beschriebenen Auftrags von Mobilé haben in den letzten Jahren an unterschiedlichen Standorten innerhalb des Stadtgebietes, an denen es Probleme gab, Mediationsgespräche zwischen Jugendlichen und Anwohnerschaft stattgefunden, in denen deeskalierend gewirkt und die Situation befriedet werden konnte. Hierzu gehörten im Wesentlichen: -6-        Mirgelskaul (Liblar 2006/2007) Schlosspark (Liblar 2011) EKZ (Liblar 2011/2012) Markt (Lechenich 2007) Schulberg (Lechenich 2011) Spielplatz Elsa-Brändström-Straße (Lechenich 2008) Hans-Kadner-Platz (Friesheim 2010/2011) Der Bau von Unterständen in Lechenich und Friesheim als Treffpunkte für Jugendliche hat die Konfliktsituationen entspannt und sich als positiv erwiesen. Die konstruktive Zusammenarbeit von Mobilé und Ordnungsamt trägt wesentlich dazu bei, dass häufig schon im Vorfeld kritische Treffs wahrgenommen und entschärft werden können. Zu 3.: Für den Konflikt Mirgelskaul wurde ein externer Vermittler eingeschaltet. Die Kosten hierfür betrugen 650 €. Alle anderen Standorte wurden im Rahmen der normalen Arbeit von Mobilé betreut und verursachten keine zusätzlichen Kosten. Zu 4.: Keine. Zu 5. und 6.: Die Arbeit wurde und wird vom vorhandenen Personal im Rahmen der aufsuchenden Jugendarbeit erledigt. 5. Themenbereich: Verwaltung allgemein Zu 1.: In der übrigen Verwaltung (Allgemeiner Finanzdienst, Rechnungsprüfungsamt, Amt für Schulverwaltung, Sport und Kultur, Bauordnungsamt, Stadtwerke) beschäftigt sich gemäß den mir vorgelegten Stellungnahmen lediglich das Bauordnungsamt im Rahmen der Aufgabenstellung nach § 61 Bauordnung NRW mit Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Abteilung Feuerschutz/Rettungsdienst sollte entsprechend Ihrer Fragestellung außer Betracht bleiben. Zu 2.: Ich zitiere hier § 14 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG): „1) Die Ordnungsbehörden können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren. (2) Zur Erfüllung der Aufgaben, die die Ordnungsbehörden nach besonderen Gesetzen und Verordnungen durchführen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3), haben sie die dort vorgesehenen Befugnisse. Soweit solche Gesetze und Verordnungen Befugnisse der Ordnungsbehörden nicht enthalten, haben sie die Befugnisse, die ihnen nach diesem Gesetz zustehen.“ Insofern wird die Verwaltung sämtliche Gefahren, für deren Abwehr sie nach der obigen Bestimmung zuständig ist, abwehren. Dies ist das Ziel. -7- Um dieses Ziel zu erreichen, benötigt man in erster Linie genügend, gutes und motiviertes Personal, welches rechtssicher in der Anwendung der Vorschriften ist, Ermessen richtig ausübt, gute Kontakte zu den Bürgern und Bürgerinnen hat und über ein gut ausgebautes Netzwerk verfügt. Meine Mitarbeiter/innen verfügen über dieses Potential und ich verfolge und unterstütze dies, damit das auch in Zukunft so bleibt. Dies ist meine Strategie. Zu 3.: Nein. 6. Themenbereich: Erkenntnisse: Fallzahlen/Statistik Stadt Zu 1. und 2.: Hier verweise ich zum Einen auf die Stellungnahme des Amtes für Jugend, Familie und Soziales, dargestellt im 4. Themenbereich dieser Vorlage. Des weiteren verweise ich auf A 473/2012, in der insbesondere die Probleme und Orte dargestellt wurden, die eine Ordnungspartnerschaft erforderlich machten. Auf eine nochmalige Darstellung verzichte ich hier, da dies 1:1 auf die Fragestellungen zu 1. und 2. übertragen werden kann. Zu 3.: Ich habe keine Statistik über die Fallzahlen der Ordnungswidrigkeiten aus Vorjahren, bspw. aus den Jahren 2000-2005. Auf eine statistische Auswertung der Fallzahlen der heutigen Ordnungswidrigkeiten habe ich wegen des weiteren damit verbunden Arbeitsaufwandes verzichtet. Grundsätzlich ist aber die Aussage richtig, dass sich die Fallzahlen erhöht haben. Dies liegt zum Einen daran, dass früher die Beseitigung vieler ordnungswidriger Zustände durch Gespräche erreicht werden konnte und die Bürger/innen untereinander sehr viel toleranter waren. Heute ist der Ruf nach dem Einsatz der Behörde lauter geworden und ein Effekt ist meist nur durch eine Geldbuße zu erreichen. Beispielhaft anführen möchte ich hier die zahlreichen Verfahren nach LandeshundeG wegen nicht angeleinter oder bissiger Hunde oder gegen Hundehalter/innen, die die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht beseitigen. Die Versäumnisse der Bürger/innen die Gehwege von Schnee und Eis zu räumen wurde in diesem Jahr erstmalig mit Verwarngeldern geahndet. Ein Schwerpunkt bilden auch die Verfahren wegen in den Verkehrsraum ragender Bäume oder verunkrauteter, verschmutzter Gehwege. Zahlreiche Verfahren werden auch wegen verspäteter oder nicht erfolgter Abgabe der Gewerbeanzeige nach § 14 der Gewerbeordnung oder wegen Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (wilder Müll), das LandesimmissionsschutzG NW oder das GaststättenG eingeleitet. 7. Themenbereich: Sachliche Ausstattung Stadt Schwerpunktmäßig stelle ich hier nur die Fahrzeuge des Rechts- und Ordnungsamtes und des Eigenbetriebes Straßen dar. Im Übrigen verweise ich auch auf F 365/2012. Bei der Beantwortung dieser Anfrage sind alle städtischen Fahrzeuge umfassend dargestellt worden. Das übrige Inventar (Werkzeuge, Handys, Dienst- und Schutzbekleidung, Geräte etc.) darzustellen, sprengt den Rahmen. Zu 1. und 2.: Das Rechts- und Ordnungsamt verfügt über 3 Fahrzeuge, einen VW Caddy und zwei Hyundai I 10. Der Zustand der Fahrzeuge ist gut. -8- Der Eigenbetrieb Straßen verfügt über 2 Fahrzeuge: 2 Mercedes Pritschenwagen (Springer), Doppelkabinen vom Typ 208 CDI und einen Anhänger (Zentralachsanhänger). Der Zustand der Fahrzeuge ist nicht mehr gut. Darüber hinaus verfügt der Eigenbetrieb Straßen über diverse Kleingeräte. Zu 3.: Der VW Caddy des Rechts- und Ordnungsamtes wurde Ende 2009 angeschafft. Es handelte sich um einen Gebrauchtwagen. Anschaffungspreis: 15.400 €. Die beiden Hyundai I 10 wurden Ende 2009 angeschafft. Anschaffungspreis je Fahrzeug = 9.300 €. Die variablen Kosten für den Treibstoff betrugen in 2012 ca. 1.350 €. Der erste Mercedes Pritschenwagen des Eigenbetriebes Straßen wurde am 14.10.2004 als gebrauchtes Fahrzeug angeschafft. Anschaffungspreis: 14.732 €. Der zweite Mercedes Pritschenwagen des Eigenbetriebes Straßen wurde am 13.02.2004 als gebrauchtes Fahrzeug angeschafft. Anschaffungspreis: 17.800 €. Der Zentralachsanhänger des Eigenbetrieb Straßen wurde am 12.05.2004 angeschafft. Anschaffungspreis: 1.499 €. Der Wert der Kleingeräte beträgt etwa 10.000 €. Die Kosten für den Treibstoff betrugen in 2012 ca. 7.000 €. (Diese Summe beinhaltet auch den Treibstoff für die Geräte, wie Freischneider und Blasgerät, welche auch zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verwendet werden). Zu 4.: Das Rechts- und Ordnungsamt denkt über eine Ersatzbeschaffung der 3 Fahrzeuge noch nicht nach. Die Pritschenwagen des Eigenbetrieb Straßen sollen 2014 ersatzbeschafft werden. Hier ist mit Kosten i.H.v. 35.000 € - 40.000 € zu rechnen. Die Fahrzeuge sollen wieder als gebrauchte Fahrzeuge ersatzbeschafft werden. Eine genaue Kostenangabe ist daher schwierig. Zu 5.: Das Rechts- und Ordnungsamt ist, die Haushaltslage im Blick habend, mit der Ausstattung im Großen und Ganzen zufrieden und denkt momentan nicht an großartige Neuanschaffungen. Möglicherweise steht allerdings die Ersatzbeschaffung von neuen Erfassungsgeräten für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs demnächst an. Außerdem ist beim Rechts- und Ordnungsamtes die Anschaffung von ein oder zwei Fahrrädern geplant. Der Eigenbetrieb Straßen muss, abhängig von der politischen Entscheidung allerdings eventuell im Laufe des Jahres Investitionen bezüglich Straßenreinigung (Kehrmaschine) und des Winterdienstes (Ausstattung Landwirte und Umstellung auf Sole) tätigen. 8 . Themenbereich: Polizeiwache und Personalstärke Zu 1. – 9. 9. Themenbereich: Erkenntnisse: Fallzahlen/Statistik Polizei -9- Zu 1. – 3. 10. Themenbereich: Sachliche Ausstattung Polizei (bezogen auf Erftstadt) Zu dem ganzen Komplex habe ich eine Kopie der Anfrage an den Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde m.d.B. um Stellungnahme geleitet. Die Stellungnahme liegt vor und ist der Anfrage beigefügt. In Vertretung (Erner) - 10 -