Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
340 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
20.06.13, 15:06
Aktualisiert
20.06.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Uwe Wegner
Bertholt-Brecht-Str. 7
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Rechts- und Ordnungamt
Holzdamm 10
Frau Mandt
0 22 35 / 409-601
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Mandt
24.04.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 06.02.2013
Rat
Betrifft:
Datum
14.02.2013
BM / Dezernent
F 87/2013 1.
Ergänzung
02.07.2013
Anfrage bzgl. öffentlicher Sicherheit und Ordnung in Erftstadt
Bevor ich in den Themenbereich einsteige, möchte ich vorab um Verständnis bitten, dass die
Beantwortung der Anfrage länger, als üblich, gedauert hat. Allerdings handelt es sich hier auch um
eine Anfrage, die den üblichen Rahmen sprengt. Solche Dinge können nur sehr schwer im Alltag
des Rechts- und Ordnungsamtes eingebaut werden. Die Beantwortung dieser Anfrage hat sehr
viel Zeit in Anspruch genommen.
1. Themenbereich: Ordnungsamt
Zu 1.:
Das Rechts- und Ordnungsamt verfügt über 4 Abteilungen: Abt. f. öffentliche Ordnung,
Bürgerbüro, Standesamt und Rechtsabt./Wohnungslose.
Ihrem Fragenkatalog entnehme ich, dass Ihr Focus auf der Abteilung f. öffentliche Ordnung liegt.
Von daher stelle ich nur diese Abteilung dar.
In der Abt. öffentliche Ordnung sind momentan 14 Mitarbeiter/innen mit unterschiedlichen
Stundenanteilen (incl. Amtsleitung, Abt.leitung) tätig. Insgesamt entspricht dies 10,96 Stellen.
Eine Stelle mit 0,52 Anteil ist unbesetzt. Damit verfügt die Abteilung öffentliche Ordnung
insgesamt über 11,48 Stellen.
Zu 2.:
In der Abteilung öffentliche Ordnung versehen 4 Mitarbeiter/innen ihren Dienst in Teilzeit. Dies
entspricht 2,08 Stellen. Bei der unbesetzten 0,52 Stelle handelt es sich ebenfalls um eine
Teilzeitstelle in der Abteilung öffentliche Ordnung. Bei den übrigen in der Abteilung öffentliche
Ordnung beschäftigten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen handelt es sich ausschließlich um
Vollzeitkräfte. Manche sind zu bestimmten prozentualen Anteilen aber auch in den anderen
Abteilungen des Rechts- und Ordnungsamtes tätig.
Zu 3. und 4.:
Ich nehme auch hier an, dass die Frage auf die klassischen Aufgaben des Außendienstes abzielt,
welche vorrangig in der Abt. öffentliche Ordnung anfallen und ich somit die Tätigkeiten der
anderen Abteilungen außerhalb der Büroräume außer Acht lassen kann.
Klassische Außendienstaufgaben werden mit
wahrgenommen.
5,07 Stellen/7 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen
Drei dieser Stellen, welche mit 3 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen besetzt sind, nehmen Aufgaben des
klassischen Außendienstes mit etwa je 60 % wahr. Der restliche prozentuale Anteil fällt auf
Aufgaben im Innendienst (Erstellen von Berichten, Schreiben, Recherchen etc.)
2,07 Stellen, welche mit 4 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen besetzt sind, sind zu 99% Stellen, die sich
ausschl. mit Aufgaben im Außendienst mit dem Schwerpunkt der Überwachung des ruhenden
Straßenverkehrs befassen. Wäre die 0,52 Stelle besetzt, würden hier auch Aufgaben im
Außendienst mit dem Schwerpunkt der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
wahrgenommen.
Darüber hinaus nehmen auch die übrigen 7 Mitarbeiter/innen der Abt. öffentliche Ordnung
Außendienstaufgaben im Rahmen ihres Aufgabenspektrums wahr. Beispielhaft anführen kann
man hier die Kontrollen nach Landeshundegesetz, die Kontrollen der Gewerbe- und
Gaststättenbetriebe, der Veranstaltungen, der Märkte etc. Einen prozentualen Anteil dieser
Außendienstaufgaben anzugeben, ist nicht möglich.
Zu 5.:
Wie bereits ausgeführt ist eine 0,52 Stelle unbesetzt. Es handelt sich hier um eine Stelle einer
Überwachungskraft in der Abt. öffentliche Ordnung. Diese Stelle war in der Zeit vom 01.08.2007
bis März 2010 besetzt. Es hatte sich jedoch gezeigt, dass die Überwachung des ruhenden
Straßenverkehrs effektiv mit 2,07 Stellen/4 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen bewältigt werden kann.
Zu 6.:
Die Durchführung eines interkommunalen Vergleichs in Bezug auf die Stellenbesetzung in den
Ordnungsämtern ist ohne umfangreiche Recherchen nicht oder wenig aussagekräftig. Die
Stellenbesetzung
eines Ordnungsamtes ist abhängig von der Einwohnerzahl, der
Bevölkerungsstruktur, der Fläche und der Infrastruktur. Zudem nehmen nicht alle Ordnungsämter
das gleiche Aufgabenspektrum wahr. Bei einigen Kommunen ist bspw. die Überwachung des
ruhenden Straßenverkehrs einem anderen Amt zugeordnet.
Auf die umfangreichen Recherchen habe ich verzichtet, da derartige Darstellungen sowohl
Personal und Zeit bei anderen Kommunen, als auch bei der eigenen Stadtverwaltung bindet.
Dennoch habe ich Kontakt zu zwei Nachbarkommunen, Brühl und Pulheim, aufgenommen. Diese
beiden Kommunen sind am ehesten in Bezug auf die Einwohnerzahl mit Erftstadt vergleichbar.
Eine Aussage zur Bevölkerungsstruktur kann ich nicht treffen. Bezüglich der Fläche ist Erftstadt
deutlich die größte Kommune. Die Infrastrukturen sind überhaupt nicht vergleichbar.
Das Aufgabenspektrum ist in etwa identisch.
-2-
Kommune
Erftstadt
Brühl
Pulheim
Einwohnerzahl Fläche
51.475
11.988 ha
46.807
3.612 ha
53.655
7.214 ha
In Brühl splittet sich der Fachbereich Ordnung u. Soziales in die Abteilungen „Ordnung“,
„Bürgerberatung“, und „Verkehr“.
Im Bereich „Ordnung“ sind 6 Mitarbeiter/innen in Vollzeit und 1 Mitarbeiter/in in Teilzeit tätig. Es
handelt sich um 6,77 Stellen. Den Stellenanteil des Fachbereichsleiters rechne ich mit 0,33 hinzu.
Insofern handelt es sich um 7,1 Stellen. Eine Teilzeitstelle, 0,9 Stelle, ist nicht besetzt.
Im Bereich Verkehr sind 2 Mitarbeiter/innen in Vollzeit und 9 Mitarbeiter/innen in Teilzeit tätig. Es
handelt sich hier um 6,42 Stellen insgesamt. Den Stellenanteil des Fachbereichsleiters rechne ich
mit 0,33 Stellen hinzu. Insofern handelt es sich um 6,75 Stellen.
Insgesamt sind damit in Brühl 13,85 Stellen/18 Mitarbeiter/innen im Bereich von Ordnung und
Verkehr tätig. Davon sind 8 Mitarbeiter/innen mit insgesamt 4,65 Stellen mit den reinen
Außendienstaufgaben im Schwerpunkt Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs tätig. 2
Mitarbeiter/innen mit 2 Stellen sind mit klassischen Außendienstaufgaben beschäftigt. 1 weitere(r)
Mitarbeiter/in ist mit 1 Stelle mit Kurierfahrten und Botendiensten beschäftigt. Wie hoch ein evtl.
Innendienstanteil bei diesen Außendienstmitarbeitern ist, wurde mir seitens der Stadt Brühl nicht
mitgeteilt. Darüber hinaus liegen mir auch keine Angaben darüber vor, mit welchem Anteil die
übrigen Mitarbeiter/innen im Bereich Ordnung Außendienstaufgaben wahrnehmen.
In Pulheim sind im klassischen Ordnungsamt 8 Mitarbeiter/innen in Vollzeit und 3 Mitarbeiter/innen
in Teilzeit beschäftigt. Insgesamt handelt es sich hier um 9,66 Stellen. Unbesetzte Stellen wurden
mir seitens des Ordnungsamtes Pulheim nicht mitgeteilt. 2,16 Stellen/3 Mitarbeiter/innen sind mit
der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs im Außendienst beschäftigt. 1 Stelle/1
Mitarbeiter/in befasst sich mit den klassischen Außendienstaufgaben. Dabei werden aber auch
noch ca. 15 % der Aufgaben im Innendienst erledigt. Es liegen mir keine Erkenntnisse darüber
vor, inwieweit die übrigen Mitarbeiter/innen Aufgaben im Außendienst übernehmen.
Zu 7.:
Die Mitarbeiter/innen im Rechts- und Ordnungsamt und auch im speziellen die Mitarbeiter/innen
der Abteilung öffentliche Ordnung, nehmen größtenteils an der Dienstvereinbarung über die
gleitende Arbeitszeit teil. Der Dienstbetrieb während der Öffnungszeiten ist jedoch sicher zu
stellen. Die Öffnungszeiten sind von Montag-Freitag von 8 Uhr – 12 Uhr, donnerstags zusätzlich
von 14 Uhr – 18 Uhr.
Die 3 Mitarbeiter/innen mit den klassischen Außendienstaufgaben haben zudem von montagsfreitags in der Zeit von 7 Uhr – 8 Uhr und von 16 Uhr – 18 Uhr eine Rufbereitschaft. Diese
Rufbereitschaft wird von den 3 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen wechselseitig und alleine
wahrgenommen.
Die 4 Mitarbeiter/innen mit dem Aufgabenschwerpunkt „Überwachung des ruhenden
Straßenverkehrs“ versehen ihren Dienst nach einem Einsatzplan: montags bis freitags in der Zeit
von 7 Uhr – 20 Uhr, samstags von 9 Uhr – 11 Uhr, jeweils für die Dauer von 4 Stunden.
Bei Bedarf wird auch außerhalb dieser Zeiten, auch sonntags, der ruhende Straßenverkehr
überwacht. In der Regel erfolgt diese Tätigkeit im Einzeldienst.
Zudem sind die Mitarbeiter/innen der Abteilung öffentliche Ordnung auch an Wochenenden,
abends und nachts turnusmäßig im Einsatz. Diese Dienste erfolgen in der Regel zu zweit.
Zu 8. und 9.:
-3-
Betrachte ich rein die Stelle einer Überwachungskraft und setze die Einnahmen gegen die
Ausgaben (Personalkosten) dann ist der Aufgabenbereich rentierlich.
4 Überwachungskräfte verursachen ca. 80.000 € Personalkosten. Dem gegenüber stehen
Einnahmen i.H.v. 150.000 €.
Da neben den reinen Personalkosten der Überwachungskräfte viele andere Kosten mit
berücksichtigt
werden
müssen
(Miete,
Overheadkosten,
Geschäftsausgaben,
Wegstreckenentschädigungen,
Ausstattungen,
Personalkosten
der
Innendienstsachbearbeiter/innen, der Amts- und Abt.leitung usw,)
ist die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs nicht rentierlich, hat aber vergleichsweise den
höchsten Aufwanddeckungsgrad.
Die Abteilung öffentliche Ordnung verfügt über 3 Produkte, die ich im Folgenden darstelle:
Den höchsten Aufwanddeckungsgrad mit 69,67 % hat das Produkt „Überwachung des ruhenden
Straßenverkehrs.“
Das Produkt „allgemeine Sicherheit und Ordnung“ hat einen Aufwanddeckungsgrad von 19,54 %.
Das Produkt „Gewerbewesen“ hat einen Aufwanddeckungsgrad von 61,88 %.
Mir liegen keine Angaben dazu vor, wie hoch der Kostendeckungsgrad bei den übrigen
Kommunen, speziell Brühl und Pulheim, ist. Mir wurde jedoch mitgeteilt, dass auch dort keines
der genannten Produkte rentierlich ist- auch nicht die Überwachung des ruhenden
Straßenverkehrs.
Zu 10.:
Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden durch das Rechts- und Ordnungsamt
(Abt. öffentliche Ordnung) nicht an externe Firmen vergeben.
Dazu nur soviel an dieser Stelle: Aufgaben der Eingriffsverwaltung, also der hoheitlichen in die
Rechte auf Freiheit und Eigentum des Bürgers eingreifenden Kompetenzen im Bereich der
Gebote, Verbote und Anordnungen, können auch nicht ohne Weiteres privatisiert werden. Zu
diesem Themenkomplex gibt es umfangreiche Abhandlungen und Rechtssprechungen, deren
Darstellung an dieser Stelle aber den Rahmen sprengen würde.
Privatisierungsfähig sind aber Hilfstätigkeiten im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung wie
Gebäudereinigung, Vornahme handwerklicher Arbeiten, Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten.
In der Vergangenheit hat die Abteilung öffentliche Ordnung jedoch schon mit einer Securityfirma
zusammen gearbeitet, und zwar bei der Kontrolle des Glas- und Glasflaschenverbotes und beim
Gymnicher Ritt. Die Securityfirma hatte jeweils die Aufgabe die Mitarbeiter/innen des Rechts- und
Ordnungsamtes zu unterstützen, war aber selbst nicht befugt zu ahnden oder Anordnungen zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu treffen.
Der Eigenbetrieb Straßen arbeitet auch regelmäßig im Rahmen der oben geschilderten Beispiele
mit privaten Firmen zusammen, z.Bsp. im Rahmen von Baumrückschnittmaßnahmen,
Straßenreinigung etc.
2. Themenbereich: Eigenbetrieb Immobilien
Der Eigenbetrieb Immobilien hat mir dazu folgende Stellungnahme abgegeben:
Zu 1. - 6:
-4-
Subsummiert man unter dem Begriff „Öffentliche Sicherheit“ auch die Funktionsfähigkeit von
öffentlichen Einrichtungen, so beschäftigt sich der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft in diesem
Teilbereich mit Fragestellungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Zur Absicherung von Schulen wurden in den 80ger Jahren in einigen Gebäuden
Einbruchmeldeanlagen eingebaut. Weiterhin wurden in einigen Schulen Zaunanlagen erweitert,
um ein unbefugtes Betreten der Anlagen zu erschweren.
Auch die Aufstellung von Videokameras dient überwiegend der Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit öffentlicher Einrichtungen. In den vergangenen Jahren wurden an folgenden
Objekten Kameras angebracht:
Ville Gymnasium, Absicherung der Fahrradabstellanlagen im Zusammenhang mit der
Errichtung des Erweiterungsbaus, Kosten ca. 8.000 €.
Grundschule Gymnich, Videoanlage für einen Teilbereich des Schulhofes, Kosten ca.
6.000 €
Schulzentrum Lechenich, Absicherung des Schulhofes am E-Trakt und des Bereiches an
der Tennishalle, Kosten ca. 15.000 €
Im Zuge von Neubaumaßnahmen und bei der Sanierung von Gebäuden werden auch immer
Maßnahmen vorgesehen, die die Funktionsfähigkeit der Einrichtung sichern. Es ist allerdings nicht
zu ermitteln, in welchem Anteil an den Gesamtmaßnahmen die eingesetzten Mittel und das mit der
Durchführung beauftragte Personal dem Bereich öffentliche Sicherheit zugeordnet werden kann.
3. Themenbereich Eigenbetrieb Straßen
Der Eigenbetrieb Straßen hat mir dazu folgende Stellungnahme abgegeben:
Zu 1.:
Der Eigenbetrieb Straßen beschäftigt sich in vielen Bereichen (z.B. Reinigung und Winterdienst
auf Straßen und Grünanlagen, Beseitigung von Angsträumen usw.) mit der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung.
Zu 2.:
Im Aufgabengebiet des Betriebszweiges „Gartenbau und Friedhöfe“ werden u.a. die regelmäßigen
Kontrollen der Spielgeräte (visuell alle 14 Tage, operativ monatlich, Hauptkontrolle einmal
jährlich), und des Mobiliars auf den städtischen Grünanlagen und Spielplätzen durchgeführt. Des
Weiteren werden die Bäume in den städtischen Grünanlagen gemäß der Baumkontrollrichtlinien
auf ihren Zustand hin kontrolliert. Je nach Alter der Bäume erfolgt diese Kontrolle ebenfalls in
regelmäßigen Abständen. Auf allen 14 Friedhöfen führt der Eigenbetrieb Straßen
Sicherheitskontrollen der Grabsteine (Standsicherheit) und der Wege durch. Die Überwachung der
Pflegemaßnahmen an öffentlichen Grünanlagen (Vermeidung von Angsträumen) ist ebenso ein
Bestandteil der Sicherheitskontrollen wie die Überprüfung des Straßenbegleitgrüns (Freihaltung
von Sichtdreiecken).
Die Einhaltung vorgeschriebener Rechtsverordnungen wird auch in der Abteilung des
Straßenneubaus überwacht. Eine Überwachung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften
(Beschilderung, Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Straßenbeleuchtung) wird bei allen
Bauvorhaben durchgeführt und dokumentiert.
Auch im Bereich der Straßenunterhaltung werden zur Vermeidung von Gefahren für individuelle
Rechtsgüter regelmäßige visuelle Kontrollen der Wege und Straßen (Schlaglöcher, lose
Gehwegplatten) durchgeführt. Gefahrenstellen werden durch die Mitarbeiter der städtischen
Dienste (Streckenläufer) umgehend beseitigt.
-5-
Die Abteilung Straßenreinigung überwacht die ordnungsgemäße Durchführung des
Winterdienstes und der Sauberkeit der Straßen im Stadtgebiet. Hier ist auch die städtische
Reinigungskolonne eingegliedert. Diese vier Mitarbeiter beschäftigen sich mit den Aufgaben der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung bezüglich der Wildmüllbeseitigung und der Reinigung des
Stadtgebietes. Konkrete Maßnahmen sind die Entsorgung des wild abgekippten Mülls bei Bedarf,
Gefahrenbeseitigungen (z.B. Glas, Entfernung rechtsradikaler Plakate und Aufkleber und die
Beseitigung umweltgefährdende Stoffe)
und das reguläre Aufgabengebiet (u.a.
Mülleimerentleerung, Freischneidearbeiten, Winterdienst an Bushaltestellen).
Zu 3. – 6.:
Die finanziellen Mittel umfassen im Bereich der Reinigungskolonne i.E. 200.000 € und für die
Wildmüllbeseitigung 50.000 €.
Die Kosten für den Winterdienst (2012) belaufen sich auf ca. 300.000,00 € und für die
Straßenreinigung auf ca. 320.000,00 €. Zukünftig ist in all diesen Bereichen mit der üblichen
Kostensteigerung zu rechnen. Der personelle und finanzielle Aufwand für die Überwachung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung an anderen Stellen ist nicht exakt zu beziffern. Zukünftige
Aufgaben auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder Vorgaben bzw. Rechtssprechungen sind
derzeit nicht absehbar. Personelle Ressourcen sind sowohl in der Vergangenheit, als auch für die
Zukunft beim Eigenbetrieb Straßen bei etwa 50 % anzusiedeln. Hierbei ist vor allem im Einzelfall zu
definieren, welche Aufgaben unter dem Oberbegriff „öffentliche Sicherheit und Ordnung“
einbezogen werden.
4. Themenbereich: Jugendamt
Das Amt für Jugend, Familie und Soziales hat mir dazu folgende Stellungnahme abgegeben:
Zu 1.:
Die Polizei und Ordnungsbehörden haben grundsätzlich die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu
gewährleisten.
In Berührung mit diesen Problemfeldern kommt das Jugendamt am ehesten da, wo sich
Jugendliche in Erftstadt im öffentlichen Raum aufhalten und sich dort ggf. den Unmut der
benachbarten Anwohnerschaft zuziehen. Hauptprobleme dabei sind Müll, Lärm und manchmal
Sachbeschädigung.
Die städtische Jugendarbeit Mobilé sucht Jugendliche an ihren Treffpunkten in den Stadtteilen auf.
Sie bietet ihnen Hilfestellung bei der Verwirklichung ihrer Freizeitinteressen und auch bei der
Bewältigung von persönlichen Problemen an. Aufgedrängt wird sich hierbei nicht. In der am
23.05.2012 einstimmig vom JHA zur Kenntnis genommenen Konzeption der Jugendberatung
Mobilé (V 176/2012) heißt es wörtlich: „Das Team für Jugend erfüllt keine sozialpolizeilichen
Aufgaben; Ziel ist es, gemeinsam mit Jugendlichen und Erwachsenen Lebensräume für junge
Leute zu sichern, in denen nicht ausschließlich den Bedürfnissen der Erwachsenen Rechnung
getragen wird.“
Bei der Erfüllung dieses Auftrags kommt Mobilé eine Vermittlerrolle zwischen Jugendlichen und
Erwachsenen zu. Es geht darum, mit beiden Seiten akzeptable Bedingungen auszuhandeln, die
es den Jugendlichen ermöglichen, ihre Treffpunkte weiterhin zu nutzen oder alternative
Treffmöglichkeiten zu entwickeln.
Zu 2.:
Im Rahmen des oben beschriebenen Auftrags von Mobilé haben in den letzten Jahren an
unterschiedlichen Standorten innerhalb des Stadtgebietes, an denen es Probleme gab,
Mediationsgespräche zwischen Jugendlichen und Anwohnerschaft stattgefunden, in denen
deeskalierend gewirkt und die Situation befriedet werden konnte. Hierzu gehörten im
Wesentlichen:
-6-
Mirgelskaul (Liblar 2006/2007)
Schlosspark (Liblar 2011)
EKZ (Liblar 2011/2012)
Markt (Lechenich 2007)
Schulberg (Lechenich 2011)
Spielplatz Elsa-Brändström-Straße (Lechenich 2008)
Hans-Kadner-Platz (Friesheim 2010/2011)
Der Bau von Unterständen in Lechenich und Friesheim als Treffpunkte für Jugendliche hat die
Konfliktsituationen entspannt und sich als positiv erwiesen. Die konstruktive Zusammenarbeit von
Mobilé und Ordnungsamt trägt wesentlich dazu bei, dass häufig schon im Vorfeld kritische Treffs
wahrgenommen und entschärft werden können.
Zu 3.:
Für den Konflikt Mirgelskaul wurde ein externer Vermittler eingeschaltet. Die Kosten hierfür
betrugen 650 €. Alle anderen Standorte wurden im Rahmen der normalen Arbeit von Mobilé
betreut und verursachten keine zusätzlichen Kosten.
Zu 4.:
Keine.
Zu 5. und 6.:
Die Arbeit wurde und wird vom vorhandenen Personal im Rahmen der aufsuchenden Jugendarbeit
erledigt.
5. Themenbereich: Verwaltung allgemein
Zu 1.:
In der übrigen Verwaltung (Allgemeiner Finanzdienst, Rechnungsprüfungsamt,
Amt für
Schulverwaltung, Sport und Kultur, Bauordnungsamt, Stadtwerke) beschäftigt sich gemäß den
mir vorgelegten Stellungnahmen lediglich das Bauordnungsamt im Rahmen der Aufgabenstellung
nach § 61 Bauordnung NRW mit Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Die Abteilung Feuerschutz/Rettungsdienst sollte entsprechend Ihrer Fragestellung außer Betracht
bleiben.
Zu 2.:
Ich zitiere hier § 14 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG):
„1) Die Ordnungsbehörden können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen
Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren.
(2) Zur Erfüllung der Aufgaben, die die Ordnungsbehörden nach besonderen Gesetzen und
Verordnungen durchführen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3), haben sie die dort vorgesehenen
Befugnisse. Soweit solche Gesetze und Verordnungen Befugnisse der Ordnungsbehörden nicht
enthalten, haben sie die Befugnisse, die ihnen nach diesem Gesetz zustehen.“
Insofern wird die Verwaltung sämtliche Gefahren, für deren Abwehr sie nach der obigen
Bestimmung zuständig ist, abwehren. Dies ist das Ziel.
-7-
Um dieses Ziel zu erreichen, benötigt man in erster Linie genügend, gutes und motiviertes
Personal, welches rechtssicher in der Anwendung der Vorschriften ist, Ermessen richtig ausübt,
gute Kontakte zu den Bürgern und Bürgerinnen hat und über ein gut ausgebautes Netzwerk
verfügt. Meine Mitarbeiter/innen verfügen über dieses Potential und ich verfolge und unterstütze
dies, damit das auch in Zukunft so bleibt. Dies ist meine Strategie.
Zu 3.:
Nein.
6. Themenbereich: Erkenntnisse: Fallzahlen/Statistik Stadt
Zu 1. und 2.:
Hier verweise ich zum Einen auf die Stellungnahme des Amtes für Jugend, Familie und Soziales,
dargestellt im 4. Themenbereich dieser Vorlage.
Des weiteren verweise ich auf A 473/2012, in der insbesondere die Probleme und Orte dargestellt
wurden, die eine Ordnungspartnerschaft erforderlich machten. Auf eine nochmalige Darstellung
verzichte ich hier, da dies 1:1 auf die Fragestellungen zu 1. und 2. übertragen werden kann.
Zu 3.:
Ich habe keine Statistik über die Fallzahlen der Ordnungswidrigkeiten aus Vorjahren, bspw. aus
den Jahren 2000-2005.
Auf eine statistische Auswertung der Fallzahlen der heutigen Ordnungswidrigkeiten habe ich
wegen des weiteren damit verbunden Arbeitsaufwandes verzichtet.
Grundsätzlich ist aber die Aussage richtig, dass sich die Fallzahlen erhöht haben. Dies liegt zum
Einen daran, dass früher die Beseitigung vieler ordnungswidriger Zustände durch Gespräche
erreicht werden konnte und die Bürger/innen untereinander sehr viel toleranter waren. Heute ist
der Ruf nach dem Einsatz der Behörde lauter geworden und ein Effekt ist meist nur durch eine
Geldbuße zu erreichen.
Beispielhaft anführen möchte ich hier die zahlreichen Verfahren nach LandeshundeG wegen nicht
angeleinter oder bissiger Hunde oder gegen Hundehalter/innen, die die Hinterlassenschaften ihrer
Hunde nicht beseitigen. Die Versäumnisse der Bürger/innen die Gehwege von Schnee und Eis zu
räumen wurde in diesem Jahr erstmalig mit Verwarngeldern geahndet.
Ein Schwerpunkt bilden auch die Verfahren wegen in den Verkehrsraum ragender Bäume oder
verunkrauteter, verschmutzter Gehwege.
Zahlreiche Verfahren werden auch wegen verspäteter oder nicht erfolgter Abgabe der
Gewerbeanzeige nach § 14 der Gewerbeordnung oder wegen Verstoßes gegen das
Kreislaufwirtschaftsgesetz (wilder Müll), das LandesimmissionsschutzG NW oder das
GaststättenG eingeleitet.
7. Themenbereich: Sachliche Ausstattung Stadt
Schwerpunktmäßig stelle ich hier nur die Fahrzeuge des Rechts- und Ordnungsamtes und des
Eigenbetriebes Straßen dar. Im Übrigen verweise ich auch auf F 365/2012. Bei der Beantwortung
dieser Anfrage sind alle städtischen Fahrzeuge umfassend dargestellt worden. Das übrige
Inventar (Werkzeuge, Handys, Dienst- und Schutzbekleidung, Geräte etc.) darzustellen, sprengt
den Rahmen.
Zu 1. und 2.:
Das Rechts- und Ordnungsamt verfügt über 3 Fahrzeuge, einen VW Caddy und zwei Hyundai I
10. Der Zustand der Fahrzeuge ist gut.
-8-
Der Eigenbetrieb Straßen verfügt über 2 Fahrzeuge: 2 Mercedes Pritschenwagen (Springer),
Doppelkabinen vom Typ 208 CDI und einen Anhänger (Zentralachsanhänger). Der Zustand der
Fahrzeuge ist nicht mehr gut. Darüber hinaus verfügt der Eigenbetrieb Straßen über diverse
Kleingeräte.
Zu 3.:
Der VW Caddy des Rechts- und Ordnungsamtes wurde Ende 2009 angeschafft. Es handelte sich
um einen Gebrauchtwagen. Anschaffungspreis: 15.400 €.
Die beiden Hyundai I 10 wurden Ende 2009 angeschafft. Anschaffungspreis je Fahrzeug = 9.300
€.
Die variablen Kosten für den Treibstoff betrugen in 2012 ca. 1.350 €.
Der erste Mercedes Pritschenwagen des Eigenbetriebes Straßen wurde am 14.10.2004 als
gebrauchtes Fahrzeug angeschafft. Anschaffungspreis: 14.732 €.
Der zweite Mercedes Pritschenwagen des Eigenbetriebes Straßen wurde am 13.02.2004 als
gebrauchtes Fahrzeug angeschafft. Anschaffungspreis: 17.800 €.
Der Zentralachsanhänger des Eigenbetrieb Straßen wurde am 12.05.2004 angeschafft.
Anschaffungspreis: 1.499 €.
Der Wert der Kleingeräte beträgt etwa 10.000 €.
Die Kosten für den Treibstoff betrugen in 2012 ca. 7.000 €. (Diese Summe beinhaltet auch den
Treibstoff für die Geräte, wie Freischneider und Blasgerät, welche auch zur Wahrnehmung von
Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verwendet werden).
Zu 4.:
Das Rechts- und Ordnungsamt denkt über eine Ersatzbeschaffung der 3 Fahrzeuge noch nicht
nach.
Die Pritschenwagen des Eigenbetrieb Straßen sollen 2014 ersatzbeschafft werden. Hier ist mit
Kosten i.H.v. 35.000 € - 40.000 € zu rechnen. Die Fahrzeuge sollen wieder als gebrauchte
Fahrzeuge ersatzbeschafft werden. Eine genaue Kostenangabe ist daher schwierig.
Zu 5.:
Das Rechts- und Ordnungsamt ist, die Haushaltslage im Blick habend, mit der Ausstattung im
Großen und Ganzen zufrieden und denkt momentan nicht an großartige Neuanschaffungen.
Möglicherweise steht allerdings die Ersatzbeschaffung von neuen Erfassungsgeräten für die
Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs demnächst an. Außerdem ist beim Rechts- und
Ordnungsamtes die Anschaffung von ein oder zwei Fahrrädern geplant.
Der Eigenbetrieb Straßen muss, abhängig von der politischen Entscheidung allerdings eventuell
im Laufe des Jahres Investitionen bezüglich Straßenreinigung (Kehrmaschine) und des
Winterdienstes (Ausstattung Landwirte und Umstellung auf Sole) tätigen.
8 . Themenbereich: Polizeiwache und Personalstärke
Zu 1. – 9.
9. Themenbereich: Erkenntnisse: Fallzahlen/Statistik Polizei
-9-
Zu 1. – 3.
10. Themenbereich: Sachliche Ausstattung Polizei (bezogen auf Erftstadt)
Zu dem ganzen Komplex habe ich eine Kopie der Anfrage an den Landrat des Rhein-Erft-Kreises
als Kreispolizeibehörde m.d.B. um Stellungnahme geleitet. Die Stellungnahme liegt vor und ist der
Anfrage beigefügt.
In Vertretung
(Erner)
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