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Allgemeine Vorlage (Aufstellung eines Frauenförderplanes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung eines Frauenförderplanes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt – Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 7/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 20.03.2001 04.04.2001 TOP: Aufstellung eines Frauenförderplanes I. Sach- und Rechtslage: Nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW vom 09.11.1999 ist jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, jeweils für einen Zeitraum von 3 Jahren einen Frauenförderplan aufzustellen. Dieser Frauenförderplan ist vom Rat zu beschließen. Seitens der Verwaltung wurden umfangreiche Daten zusammengetragen, um fundierte Aussagen treffen zu können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem als Anlage beigefügten Exemplar des Planes. Sowohl der Personalrat als auch die Gleichstellungsbeauftragte haben dem Plan in der vorliegenden Form zugestimmt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. III. Beschlussvorschlag: „Der Frauenförderplan der Gemeinde Kreuzau wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________