Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt – Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
7/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
20.03.2001
04.04.2001
TOP: Aufstellung eines Frauenförderplanes
I. Sach- und Rechtslage:
Nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW vom 09.11.1999
ist jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, jeweils für einen Zeitraum von 3
Jahren einen Frauenförderplan aufzustellen. Dieser Frauenförderplan ist vom Rat zu beschließen.
Seitens der Verwaltung wurden umfangreiche Daten zusammengetragen, um fundierte Aussagen
treffen zu können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem als Anlage beigefügten Exemplar des
Planes. Sowohl der Personalrat als auch die Gleichstellungsbeauftragte haben dem Plan in der
vorliegenden Form zugestimmt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
K e i n e.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Frauenförderplan der Gemeinde Kreuzau wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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