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Beschlussvorlage (Pachtzahlungen für die Bereitstellung der FriedWaldfläche an den Eigenbetrieb "Forst")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
151 kB
Datum
03.07.2013
Erstellt
20.06.13, 18:18
Aktualisiert
20.06.13, 18:18
Beschlussvorlage (Pachtzahlungen für die Bereitstellung der FriedWaldfläche an den Eigenbetrieb "Forst") Beschlussvorlage (Pachtzahlungen für die Bereitstellung der FriedWaldfläche an den Eigenbetrieb "Forst") Beschlussvorlage (Pachtzahlungen für die Bereitstellung der FriedWaldfläche an den Eigenbetrieb "Forst")

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.05.2013 - Der Bürgermeister Az: 10.3 Nr. der Ratsdrucksache: 1080-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 03.07.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Pachtzahlungen für die Bereitstellung der FriedWaldfläche an den Eigenbetrieb "Forst" __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Seifert / Herr Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1080-IX 1. Sachverhalt: In seiner letztern Sitzung hat der Betriebsausschuss „Forstbetrieb“ die Verwaltung beauftragt, in der nächsten Sitzung zu berichten, warum der Betrag in Höhe von 35.000,00 € für den FriedWald nicht an den Forstbetrieb gezahlt wurde. Außerdem wurde um eine Auflistung gebeten, zu welchem Zinssatz das Geld angelegt wurde. Zur Frage der Pachtzahlungen wird nachstehend wie folgt Stellung genommen: Seit der Inbetriebnahme des FriedWaldes im März 2006 sind für die insgesamt 44,7 ha große Friedwaldfläche zu Lasten des allgemeinen Haushaltes folgende als „Pacht“ bezeichnete Zahlungen an den Eigenbetrieb „Forst“ geleistet worden:     im Jahr 2006 (01.03. - 31.12.2006) im Jahr 2007 im Jahr 2008 im Jahr 2009  insgesamt 56,000,00 € 65.000,00 € 65.000,00 € 65.000,00 € 251.000,00 € Die Höhe dieser Zahlungen war geschätzt. Ihr lag eine Berechnung des waldbaulichen und jagdlichen Ertrages zuzüglich einer pauschalen Summe zugrunde, die alle Zukunftslasten des Forstbetriebes, einschließlich einer Kalamitätsvorsorge, die sich zwingend aus dem Friedwaldvertrag ergibt, beinhaltete. Im Zuge der NKF-Einführung wurden die ursprünglich kameral geprägten Überlegungen obsolet und es musste für die Zukunftsbelastung durch die FriedWald-Nutzung ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz gebildet werden, der jährlich anteilig aufgelöst und dem Aufwand gegenübergestellt wird. Damit muss zukünftig der Ausgleich zwischen den jeweiligen Haushalten völlig anders geregelt werden. Durch die vom Rat beschlossene Verschmelzung des FriedWaldes mit dem Eigenbetrieb „Forst“ zum 01.01.2013 ist es nun zusätzlich erforderlich die Höhe der dem Eigenbetrieb zustehenden Zahlungen der Jahre 2006 – 2012 verbindlich festzulegen und abschließend abzurechnen. Bis heute sind zu diesem Thema verschiedene Berechnungsmodelle entwickelt worden, aus denen sich jährliche Pachtzahlungen in einer Größenordnung von 10.593,90 € - 36.618,00 € ergeben. Die gravierenden Unterschiede zwischen den Berechnungsmodellen ergeben sich u. a. aus o o dem Größenansatz der Pachtfläche, die in der ersten Berechnung des Pachtzinses mit 60 ha zugrunde gelegt wurde (tatsächliche Pachtfläche 44,7 ha) und dem entgangenen Holzerlös der je nachdem mit 226,50 €/ha oder 573,00 €/ha Pachtfläche eingesetzt wird. Außer Ansatz bleibt bei allen Berechnungsmodellen, dass der Eigenbetrieb nach wie vor Holzeinschlag auf den vom FriedWald noch nicht in Anspruch genommenen Flächen betrieben hat und nach wie vor betreibt; so sind z.B. in den Jahren 2007 – 2009 Erlöse von insgesamt rd. 126.000,00 €/brutto erzielt worden. Vom Fried/Wald wurden in den vergangenen Jahren lediglich die für den Baumverkauf benötigten Flächen in Anspruch genommen; aktuell beträgt die Friedwaldfläche 18 ha. Auch diese Tatsache wurde bei der Ermittlung des Pachtzinses in der Vergangenheit nicht berücksichtigt. Eine vom Eigenbetrieb durchgeführte aktualisierte Nutzungsausfall-Berechnung geht von einem Wert von rund 17.500,00 €/netto/pa. bezogen auf eine Waldfläche von 18 ha aus. Aus den oben dargelegten Gründen wird vorgeschlagen, den Pachtzins nunmehr verbindlich und abschließend in Höhe des oben aufgeführten Wertes festzulegen. Seite 3 von Ratsdrucksache 1080-IX Demnach wären bis einschließlich 2012 folgende Pachtzahlungen anzusetzen:        im Jahr 2006 (01.03. - 31.12.2006) im Jahr 2007 im Jahr 2008 im Jahr 2009 im Jahr 2010 im Jahr 2011 im Jahr 2012  insgesamt 14.583,00 € 17.500,00 € 17.500,00 € 17.500,00 € 17.500,00 € 17.500,00 € 17.500,00 € 119.583,00 € Der Differenzbetrag von 131.417,00 € zu den tatsächlich erfolgten Zahlungen ist im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen 2012 dem allgemeinen Haushalt zu Lasten des Eigenbetriebes „Forst“ gutzuschreiben. Vor dem Hintergrund des vorstehend Gesagten, erübrigt sich die Beantwortung der Frage, zu welchem Zinssatz die in den Jahren 2010 – 2012 nicht mehr geleisteten Zahlungen angelegt wurden. 2. Rechtliche Würdigung Die zu Lasten des allgemeinen Haushaltes gehenden Pachtzahlungen an den Eigenbetrieb „Forst“ dürfen maximal in Höhe des entgangenen Holzerlöses und der entgangenen Jagdpacht erfolgen. Darüber hinausgehende Zahlungen sind haushaltsrechtlich unzulässig, da der Eigenbetrieb ansonsten einen Gewinn aus den Pachtzahlungen des allgemeinen Haushaltes erzielen würde. 3. Finanzielle Auswirkungen Wie vorstehend beschrieben 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Pachtzahlungen für die Bereitstellung der FriedWaldfläche an den Eigenbetrieb "Forst" Für die Bereitstellung der FriedWaldfläche erhält der Eigenbetrieb „Forst“ folgende Pachtzahlungen:        für das Jahr 2006 (01.03. - 31.12.2006) für das Jahr 2007 für das Jahr 2008 für das Jahr 2009 für das Jahr 2010 für das Jahr 2011 für das Jahr 2012  insgesamt 14.583,00 € 17.500,00 € 17.500,00 € 17.500,00 € 17.500,00 € 17.500,00 € 17.500,00 € 119.583,00 €