Daten
Kommune
Titz
Größe
86 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
14.09.16, 18:01
Aktualisiert
14.09.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
122/2016
FB 1
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Michael Dahlem
02463-659-13
12.08.2016
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
29.09.2016
Rat
06.10.2016
Betreff
Neuregelung des Umsatzsteuerrechts im Hinblick auf öffentlichrechtliche Körperschaften
hier: Beschluss über die Abgabe der Optionserklärung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Titz beauftragt die Verwaltung, dem Finanzamt Jülich die beigefügte
Optionserklärung zu übermitteln.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Vorlage 76/2016 verwiesen.
Das für die zweite Jahreshälfte 2016 vom BMF angekündigte Schreiben zur Konkretisierung ist
bis zum heutigen Tage nicht ergangen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass mit besagtem
Schreiben auch nicht vor 2017 zu rechnen ist. Daher können die Auswirkungen aus der Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes derzeit seitens der Verwaltung nicht abgeschätzt werden.
Ebenso ist ein rechtsverbindlicher Austausch mit einem Steuerberater in der Sache aufgrund
des fehlenden BMF-Schreibens nicht möglich.
Der neue § 2b UStG könnte zwar grundsätzlich auch Chancen in Form von Vorsteuerabzügen
bieten; diese gehen aber einher mit der Überprüfung aller Verwaltungshandlungen (hoheitlich
sowie unternehmerisch) und entsprechender steuerrechtlicher Beurteilung. Darüber hinaus ist
bei Anwendung des § 2b UStG damit zu rechnen, dass Umsatzsteuerzahlungen der Gemeinde
Titz an das Finanzamt höher als die entsprechenden Vorsteuerabzüge sein werden.
Daher schlägt die Verwaltung vor, bereits frühzeitig zur Wahrung der Frist 31.12.2016 gegenüber dem Finanzamt Jülich zu erklären, die alte Rechtslage des Umsatzsteuergesetzes beizubehalten. In den dann kommenden vier Jahren (2017-2020) soll die weitere Entwicklung beobachtet und auf Erfahrungen anderer Kommunen zurückgegriffen werden. Sollten sich in der
Zwischenzeit Vorteile aus der Vorsteuerabzugssystematik für die Gemeinde Titz ergeben, wird
die Verwaltung die Optionserklärung widerrufen und den neuen § 2b UStG anwenden. Ein solcher Widerruf ist einmalig im oben genannten Zeitraum für ein kommendes Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr möglich.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Michael Dahlem
Jürgen Frantzen
Jürgen Frantzen
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