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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungstopp und Aufnahme einer zusätzlichen Stelle in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 268/2013 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -10-/-82- Datum: 31.05.2013 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 25.06.2013 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 26.06.2013 beschließend Betrifft: 12.06.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungstopp und Aufnahme einer zusätzlichen Stelle in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Stelle eines Diplom-Ingenieurs / einer DiplomIngenieurin der Fachrichtung Hochbau/Architektur im Eigenbetrieb „Immobilienwirtschaft“ wird beschlossen. 2. Die Aufnahme der Stelle eines Technikers / einer Technikerin der Fachrichtung Hochbau in den Stellenplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft sowie eine Ausnahme vom Einstellungsstopp wird beschlossen. Begründung: Zu 1.: Der bisherige Stelleninhaber, hat seinen Vertrag bei der Stadt Erftstadt zum 30.06. 2013 gekündigt. Auf Grund des Alters und des baulichen Zustandes der städtischen Gebäude ist der Umfang der Bauunterhaltungsarbeiten in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Weiterhin sind umfassende Grundsanierungen und Neubauvorhaben zu betreuen. Neben der Abwicklung durch eigene Mitarbeiter werden daher auch im erheblichen Umfang Aufträge an Architekten und Fachingenieure vergeben. Zum 01.09.2010 ist aus diesem Aufgabenbereich eine Mitarbeiterin vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. Im Sommer 2013 stand eine amtsärztliche Nach- bzw. Kontrolluntersuchung der Kollegin an. Die Mitarbeiterin ist weiterhin arbeitsunfähig und wird ihren Dienst bei der Stadt Erftstadt nicht wieder aufnehmen. Die Eingruppierung des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin erfolgt in die Entgeltgruppe 11 TVöD. Der vorgenannte befristet beschäftigte Mitarbeiter hat die Kündigung seines Arbeitsvertrages Mitte April 2013 zum Ende Juni 2013 ausgesprochen. Bedingt durch Krankheit und Resturlaub ist der Mitarbeiter seit Anfang Mai nicht mehr im Dienst erschienen.. Der für den Bau und die Unterhaltung der städtischen Kindergärten zuständige Mitarbeiter ist Anfang des Jahres krankheitsbedingt ausgefallen und ist erst seit dieser Woche wieder mit seiner regulären Arbeitszeit im Dienst. Ich habe innerhalb des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft die anstehenden Aufgaben so umgeschichtet, dass das Programm zum Ausbau der Kindergärten ohne wesentlichen Zeitverzug umgesetzt werden kann. Weiterhin habe ich einen Mitarbeiter aus der Bauaufsicht für 3 Monate zum Eigenbetrieb abgeordnet. So können zwar die im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung die städtischen Gebäude betriebsfähig gehalten werden. Die Umsetzung einiger Sondermaßnahmen verzögert sich jedoch. So konnte das Verfahren zur europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen für die Sanierung des Gebäudes der ehemaligen Hauptschule Liblar noch nicht auf den Weg gebracht werden. Die Vergabe kann somit erst Ende 2013 oder Anfang 2014 erfolgen. Zu 2.: Den Eigentümern und Betreibern von Immobilien sind in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang zusätzliche Verpflichtungen für die regelmäßige Prüfung und Wartung des Gebäudebestandes auferlegt worden. Exemplarisch sei nur auf die Bereiche Brandschutz Anpassung von Vorschriften nach dem Brand im Flughafen Düsseldorf -, Standsicherheitsnachweise – Einsturz einer Sporthalle in Bad Reichenhall – und Trinkwasserversorgung – Novellierung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2012 – verwiesen. Eine entsprechende Zunahme von Vorschriften und Pflichten ist im Bereich der Arbeitssicherheit zu beobachten. Um haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, müssen im Bereich der Verwaltung folgende Maßnahmen ergriffen werden: Erstellung einer verwaltungsinternen Aufbau- und Ablauforganisation, die den Belangen der Betriebs- und Arbeitssicherheit Rechnung trägt, Wiederkehrende Prüfung aller relevanten Einrichtungen in den jeweils vorgeschriebenen Intervallen und regelmäßige Schulung sowie Belehrung aller Mitarbeiter, Dokumentation der Organisationsstruktur, der in dieser Struktur festgelegten Verantwortlichkeiten und Dokumentation der durchgeführten Prüfungen und Unterweisungen. Zahlreiche Prüfungen sicherheitsrelevanter Bauteile und Einbauten werden im Rahmen von Wartungsverträgen durchgeführt. Es kann derzeit jedoch keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle erforderlichen Prüfungen auch tatsächlich in den vorgegebenen Zeitabständen durchgeführt werden. Die erforderliche Organisationsstruktur befindet sich noch im Aufbau. Die Dokumentation über die durchgeführten Prüfungen und Unterweisungen ist noch unvollständig. Mit dem vorhandenen Personal können die anstehenden Arbeiten nicht bewältigt werden. Sofern keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, drohen im Schadensfall haftungsrechtlichen Konsequenzen. Es sollte daher ein Techniker / eine Technikerin eingestellt werden, der / die sich zunächst nur mit den Fragen der Betriebs- und Arbeitssicherheit beschäftigt. Nach Aufbau der entsprechenden Organisationsstruktur wird sich der Arbeitsumfang in diesem Aufgabenbereich reduzieren. Der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin kann dann im Bereich der Bauunterhaltung eingesetzt werden. Die im Eigenbetrieb beschäftigten Architekten und Bauingenieure können dann in größerem Umfang Planungsaufgaben übernehmen, wodurch sich die Kosten für die Vergabe entsprechender Leitungen reduzieren. Weiterhin sollen im Rahmen der o.a. Aufgaben alle Wartungsverträge überprüft und neu ausgeschrieben werden. Ich erwarte dadurch ebenfalls eine deutliche Reduzierung der Kosten für Wartungsarbeiten. -2- (Erner) -3-