Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 268/2013
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -10-/-82- Datum: 31.05.2013
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
25.06.2013
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
26.06.2013
beschließend
Betrifft:
12.06.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungstopp und Aufnahme einer zusätzlichen Stelle in den
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
Die Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Stelle eines Diplom-Ingenieurs / einer DiplomIngenieurin der Fachrichtung Hochbau/Architektur im Eigenbetrieb „Immobilienwirtschaft“ wird
beschlossen.
2.
Die Aufnahme der Stelle eines Technikers / einer Technikerin der Fachrichtung Hochbau in
den Stellenplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft sowie eine Ausnahme vom
Einstellungsstopp wird beschlossen.
Begründung:
Zu 1.:
Der bisherige Stelleninhaber, hat seinen Vertrag bei der Stadt Erftstadt zum 30.06. 2013
gekündigt.
Auf Grund des Alters und des baulichen Zustandes der städtischen Gebäude ist der Umfang der
Bauunterhaltungsarbeiten in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Weiterhin sind
umfassende Grundsanierungen und Neubauvorhaben zu betreuen. Neben der Abwicklung durch
eigene Mitarbeiter werden daher auch im erheblichen Umfang Aufträge an Architekten und
Fachingenieure vergeben.
Zum 01.09.2010 ist aus diesem Aufgabenbereich eine Mitarbeiterin vorzeitig in den Ruhestand
versetzt worden. Im Sommer 2013 stand eine amtsärztliche Nach- bzw. Kontrolluntersuchung der
Kollegin an. Die Mitarbeiterin ist weiterhin arbeitsunfähig und wird ihren Dienst bei der Stadt
Erftstadt nicht wieder aufnehmen.
Die Eingruppierung des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin erfolgt in die Entgeltgruppe 11 TVöD.
Der vorgenannte befristet beschäftigte Mitarbeiter hat die Kündigung seines Arbeitsvertrages Mitte
April 2013 zum Ende Juni 2013 ausgesprochen. Bedingt durch Krankheit und Resturlaub ist der
Mitarbeiter seit Anfang Mai nicht mehr im Dienst erschienen.. Der für den Bau und die
Unterhaltung der städtischen Kindergärten zuständige Mitarbeiter ist Anfang des Jahres
krankheitsbedingt ausgefallen und ist erst seit dieser Woche wieder mit seiner regulären
Arbeitszeit im Dienst. Ich habe innerhalb des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft die
anstehenden Aufgaben so umgeschichtet, dass das Programm zum Ausbau der Kindergärten
ohne wesentlichen Zeitverzug umgesetzt werden kann. Weiterhin habe ich einen Mitarbeiter aus
der Bauaufsicht für 3 Monate zum Eigenbetrieb abgeordnet. So können zwar die im Rahmen der
laufenden Bauunterhaltung die städtischen Gebäude betriebsfähig gehalten werden. Die
Umsetzung einiger Sondermaßnahmen verzögert sich jedoch. So konnte das Verfahren zur
europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen für die Sanierung des Gebäudes der
ehemaligen Hauptschule Liblar noch nicht auf den Weg gebracht werden. Die Vergabe kann somit
erst Ende 2013 oder Anfang 2014 erfolgen.
Zu 2.:
Den Eigentümern und Betreibern von Immobilien sind in den vergangenen Jahren in erheblichem
Umfang zusätzliche Verpflichtungen für die regelmäßige Prüfung und Wartung des
Gebäudebestandes auferlegt worden. Exemplarisch sei nur auf die Bereiche Brandschutz Anpassung
von
Vorschriften
nach
dem
Brand
im
Flughafen
Düsseldorf
-,
Standsicherheitsnachweise – Einsturz einer Sporthalle in Bad Reichenhall – und
Trinkwasserversorgung – Novellierung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2012 – verwiesen.
Eine entsprechende Zunahme von Vorschriften und Pflichten ist im Bereich der Arbeitssicherheit
zu beobachten.
Um haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, müssen im Bereich der
Verwaltung folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Erstellung einer verwaltungsinternen Aufbau- und Ablauforganisation, die den Belangen der
Betriebs- und Arbeitssicherheit Rechnung trägt,
Wiederkehrende Prüfung aller relevanten Einrichtungen in den jeweils vorgeschriebenen
Intervallen und regelmäßige Schulung sowie Belehrung aller Mitarbeiter,
Dokumentation der Organisationsstruktur, der in dieser Struktur festgelegten
Verantwortlichkeiten und Dokumentation der durchgeführten Prüfungen und Unterweisungen.
Zahlreiche Prüfungen sicherheitsrelevanter Bauteile und Einbauten werden im Rahmen von
Wartungsverträgen durchgeführt. Es kann derzeit jedoch keine Garantie dafür übernommen
werden, dass alle erforderlichen Prüfungen auch tatsächlich in den vorgegebenen Zeitabständen
durchgeführt werden. Die erforderliche Organisationsstruktur befindet sich noch im Aufbau. Die
Dokumentation über die durchgeführten Prüfungen und Unterweisungen ist noch unvollständig.
Mit dem vorhandenen Personal können die anstehenden Arbeiten nicht bewältigt werden. Sofern
keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, drohen im Schadensfall haftungsrechtlichen
Konsequenzen. Es sollte daher ein Techniker / eine Technikerin eingestellt werden, der / die sich
zunächst nur mit den Fragen der Betriebs- und Arbeitssicherheit beschäftigt.
Nach Aufbau der entsprechenden Organisationsstruktur wird sich der Arbeitsumfang in diesem
Aufgabenbereich reduzieren. Der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin kann dann im Bereich der
Bauunterhaltung eingesetzt werden. Die im Eigenbetrieb beschäftigten Architekten und
Bauingenieure können dann in größerem Umfang Planungsaufgaben übernehmen, wodurch sich
die Kosten für die Vergabe entsprechender Leitungen reduzieren. Weiterhin sollen im Rahmen der
o.a. Aufgaben alle Wartungsverträge überprüft und neu ausgeschrieben werden. Ich erwarte
dadurch ebenfalls eine deutliche Reduzierung der Kosten für Wartungsarbeiten.
-2-
(Erner)
-3-