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Allgemeine Vorlage (Sanierung der Heizungsrohre in der GS Obermaubach; hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme und Aufhebung des Sperrvermerkes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
80 kB
Datum
28.04.2015
Erstellt
11.03.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Sanierung der Heizungsrohre in der GS Obermaubach;
hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme und Aufhebung des Sperrvermerkes) Allgemeine Vorlage (Sanierung der Heizungsrohre in der GS Obermaubach;
hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme und Aufhebung des Sperrvermerkes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 10.03.2015 Vorlagen-Nr.: 15/2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 24.03.2015 14.04.2015 28.04.2015 Sanierung der Heizungsrohre in der GS Obermaubach; hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme und Aufhebung des Sperrvermerkes I. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 wurde die Notwendigkeit der Maßnahme ausführlich diskutiert. Letztendlich wurde einstimmig beschlossen, die von der Verwaltung beantragten Haushaltsmitteln in Höhe von 40.000,00 € zur Verfügung zu stellen, jedoch mit einem Sperrvermerk zu versehen. Seitens der Verwaltung wurde zugesagt, in der jetzt anstehenden Sitzung des Bau- und Planungsausschusses die dringende Notwendigkeit der Maßnahme nochmals vorzutragen und zu erläutern. Wie bereits im Hauptausschuss bzw. im Rat vorgetragen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Bereits ab dem Jahre 2012 ist es vermehrt zu Rohrbrüchen im Rohrleitungssystem im Heizkreislauf der Schule und teilweise auch im Abwasserbereich gekommen. Das schadhafte Leitungssystem verläuft im sog. Kriechkeller des Lehrschwimmbeckens. Neben dem Heizkreislauf verlaufen stellenweise ineinander verstrickt das Frischwasser- und das Abwassersystem (s. beigefügte Fotos). Im Bereich des Frischwassersystems ist es aktuell zu einem Rohrbruch gekommen, so dass in fünf Räumen der GS das Wasser abgestellt werden musste. Aufgrund des angesprochenen ineinander verstrickten Verlaufs der Leitungen ist eine Sanierung eines einzelnen Systems nicht möglich. Der Trägerverein des LSB hatte sich im Jahre 2013 bereit erklärt, die voraussichtlichen Kosten in Höhe von 40.000,00 € vorzufinanzieren, sofern die Gemeinde Kreuzau sich verpflichtet, dem Trägerverein die Kosten bis spätestens 31.12.2020 zu erstatten. Diesem Vorgehen wurde durch den Rat der Gemeinde Kreuzau mit einstimmigem Beschluss vom 17.02.2014 zugestimmt. Die Umsetzung sollte in den Sommerferien 2014 erfolgen. Kurz vor der Auftragsvergabe hat der Trägerverein wegen satzungsmäßiger Bedenken nicht mehr zugestimmt. Aus diesem Grunde besteht nunmehr Handlungsbedarf seitens der Gemeinde. Aus dem seinerzeitigen Ratsbeschluss, die Mittel in 2020 zurückzuzahlen darf man nicht die Schlussfolgerung ziehen, dass die Maßnahme bis zu diesem Zeitpunkt zurückgestellt werden kann. Es besteht ohne Wenn und Aber aktueller Handlungsbedarf. Sofern nicht weitere Rohrbrüche kurzfristig auftreten, sollen die Sanierungsmaßnahmen in den Sommerferien 2015 durchgeführt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Haushaltsplan 2015 wurden Mittel in Höhe von 40.000,00 € bereitgestellt, diese allerdings mit einem Sperrvermerk versehen. Der Sperrvermerk müsste aufgehoben werden. III. Beschlussvorschlag: 1. Der Durchführung der erforderlichen Sanierungsarbeiten im Jahre 2015 wird zugestimmt. 2. Der Haushaltssperrvermerk gemäß Ratsbeschluss vom 26.02.2015 wird aufgehoben. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-