Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
80 kB
Datum
28.04.2015
Erstellt
11.03.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 10.03.2015
Vorlagen-Nr.: 15/2015
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
24.03.2015
14.04.2015
28.04.2015
Sanierung der Heizungsrohre in der GS Obermaubach;
hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme und Aufhebung des Sperrvermerkes
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 wurde die Notwendigkeit der Maßnahme
ausführlich diskutiert. Letztendlich wurde einstimmig beschlossen, die von der Verwaltung
beantragten Haushaltsmitteln in Höhe von 40.000,00 € zur Verfügung zu stellen, jedoch mit einem
Sperrvermerk zu versehen. Seitens der Verwaltung wurde zugesagt, in der jetzt anstehenden
Sitzung des Bau- und Planungsausschusses die dringende Notwendigkeit der Maßnahme
nochmals vorzutragen und zu erläutern.
Wie bereits im Hauptausschuss bzw. im Rat vorgetragen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Bereits ab dem Jahre 2012 ist es vermehrt zu Rohrbrüchen im Rohrleitungssystem im
Heizkreislauf der Schule und teilweise auch im Abwasserbereich gekommen. Das schadhafte
Leitungssystem verläuft im sog. Kriechkeller des Lehrschwimmbeckens. Neben dem Heizkreislauf
verlaufen stellenweise ineinander verstrickt das Frischwasser- und das Abwassersystem (s.
beigefügte Fotos). Im Bereich des Frischwassersystems ist es aktuell zu einem Rohrbruch
gekommen, so dass in fünf Räumen der GS das Wasser abgestellt werden musste. Aufgrund des
angesprochenen ineinander verstrickten Verlaufs der Leitungen ist eine Sanierung eines einzelnen
Systems nicht möglich.
Der Trägerverein des LSB hatte sich im Jahre 2013 bereit erklärt, die voraussichtlichen Kosten in
Höhe von 40.000,00 € vorzufinanzieren, sofern die Gemeinde Kreuzau sich verpflichtet, dem
Trägerverein die Kosten bis spätestens 31.12.2020 zu erstatten. Diesem Vorgehen wurde durch
den Rat der Gemeinde Kreuzau mit einstimmigem Beschluss vom 17.02.2014 zugestimmt. Die
Umsetzung sollte in den Sommerferien 2014 erfolgen. Kurz vor der Auftragsvergabe hat der
Trägerverein wegen satzungsmäßiger Bedenken nicht mehr zugestimmt. Aus diesem Grunde
besteht nunmehr Handlungsbedarf seitens der Gemeinde. Aus dem seinerzeitigen Ratsbeschluss,
die Mittel in 2020 zurückzuzahlen darf man nicht die Schlussfolgerung ziehen, dass die
Maßnahme bis zu diesem Zeitpunkt zurückgestellt werden kann. Es besteht ohne Wenn und Aber
aktueller Handlungsbedarf.
Sofern nicht weitere Rohrbrüche kurzfristig auftreten, sollen die Sanierungsmaßnahmen in den
Sommerferien 2015 durchgeführt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2015 wurden Mittel in Höhe von 40.000,00 € bereitgestellt, diese allerdings mit
einem Sperrvermerk versehen. Der Sperrvermerk müsste aufgehoben werden.
III. Beschlussvorschlag:
1. Der Durchführung der erforderlichen Sanierungsarbeiten im Jahre 2015 wird zugestimmt.
2. Der Haushaltssperrvermerk gemäß Ratsbeschluss vom 26.02.2015 wird aufgehoben.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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