Daten
Kommune
Titz
Größe
196 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:01
Aktualisiert
10.06.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Düren
Der Landrat
Az.: 66/2 – 66 70 03 – 14/04 A
Bekanntmachung
Antrag auf Änderung der Abgrabungsgenehmigung für einen Altpolder in der Gemeinde Titz, Gemarkung Titz, Flur 38, Flurstück 480 tlw. (Polder 3)
sowie
Antrag auf Planfeststellung einer Deponie der Klasse DK 0 in der Gemeinde Titz,
Gemarkung Titz, Flur 38, Flurstück 480 tlw. (Polder 3)
Die Tholen Vermögensverwaltung GmbH, Max-Planck-Str. 1-3, 52511 Geilenkirchen, hat
die Änderung der Abgrabungsgenehmigung des Regierungspräsidenten Köln vom
01.06.1978, Az.: 51.2.2-DN 2/4 in der aktuellen Fassung im Hinblick auf die (Teil-) Aufhebung der Verfüllverpflichtung beantragt. Anstelle der vorgesehenen Verfüllung mit Bodenaushub wird nun der Betrieb einer Deponie der Klasse DK 0 beantragt.
Dazu hat die Tholen Deponiegesellschaft mbH parallel die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 35 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit den
§§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG
NRW) – jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung – beantragt.
Das abgrabungsrechtliche Genehmigungsverfahren sowie das abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren umfassen auch die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG).
Die jeweiligen Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom
15.06.2015 bis einschließlich 14.07.2015
bei der Gemeindeverwaltung Titz, während der Dienststunden von
Montag bis Mittwoch
07:30 Uhr - 13:00 Uhr
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr - 13:00 Uhr
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag:
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
in Zimmer 5 im Rathaus, Landstraße 4 in Titz zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
2
Darüber hinaus können die Antragsunterlagen gemäß § 27a VwVfG NW auch im Internet
unter dem Link http://www.kreis-dueren.de/umweltverfahren eingesehen werden.
Alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich
Dienstag, den 28.07.2015
bei der Gemeindeverwaltung Titz, Landstraße 4 in Titz, Zimmer Nr. 5, oder bei der Kreisverwaltung Düren, Umweltamt, Bismarckstraße 16, 52351 Düren, Haus B, Zimmer 406
und 407, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf
besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekanntgemacht wird. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben
bzw. bei gleichförmigen Einwendungen die Vertretung, werden über diesen Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können
diese individuellen Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten bei diesem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden.
Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss bzw. Ablehnung des Antrages) an die Einwender kann ebenfalls durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden,
wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Düren, den
Mai 2015