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Mitteilung (Anlage - Bekanntmachung des Kreises Düren)

Daten

Kommune
Titz
Größe
196 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:01
Aktualisiert
10.06.15, 18:01
Mitteilung (Anlage - Bekanntmachung des Kreises Düren) Mitteilung (Anlage - Bekanntmachung des Kreises Düren)

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Inhalt der Datei

Kreis Düren Der Landrat Az.: 66/2 – 66 70 03 – 14/04 A Bekanntmachung Antrag auf Änderung der Abgrabungsgenehmigung für einen Altpolder in der Gemeinde Titz, Gemarkung Titz, Flur 38, Flurstück 480 tlw. (Polder 3) sowie Antrag auf Planfeststellung einer Deponie der Klasse DK 0 in der Gemeinde Titz, Gemarkung Titz, Flur 38, Flurstück 480 tlw. (Polder 3) Die Tholen Vermögensverwaltung GmbH, Max-Planck-Str. 1-3, 52511 Geilenkirchen, hat die Änderung der Abgrabungsgenehmigung des Regierungspräsidenten Köln vom 01.06.1978, Az.: 51.2.2-DN 2/4 in der aktuellen Fassung im Hinblick auf die (Teil-) Aufhebung der Verfüllverpflichtung beantragt. Anstelle der vorgesehenen Verfüllung mit Bodenaushub wird nun der Betrieb einer Deponie der Klasse DK 0 beantragt. Dazu hat die Tholen Deponiegesellschaft mbH parallel die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 35 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) – jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung – beantragt. Das abgrabungsrechtliche Genehmigungsverfahren sowie das abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren umfassen auch die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die jeweiligen Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 15.06.2015 bis einschließlich 14.07.2015 bei der Gemeindeverwaltung Titz, während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr - 12:30 Uhr in Zimmer 5 im Rathaus, Landstraße 4 in Titz zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 2 Darüber hinaus können die Antragsunterlagen gemäß § 27a VwVfG NW auch im Internet unter dem Link http://www.kreis-dueren.de/umweltverfahren eingesehen werden. Alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich Dienstag, den 28.07.2015 bei der Gemeindeverwaltung Titz, Landstraße 4 in Titz, Zimmer Nr. 5, oder bei der Kreisverwaltung Düren, Umweltamt, Bismarckstraße 16, 52351 Düren, Haus B, Zimmer 406 und 407, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekanntgemacht wird. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen die Vertretung, werden über diesen Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese individuellen Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten bei diesem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss bzw. Ablehnung des Antrages) an die Einwender kann ebenfalls durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Düren, den Mai 2015