Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
11.07.2013
Erstellt
27.06.13, 18:13
Aktualisiert
27.06.13, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.06.2013
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 1110-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
11.07.2013
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Schönau, Flur 1, Flurstück Nr. 179 - Bad Müsntereifel-Vollmert, Vollmert 48
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Kälberstalls für das Flurstück Gem. Schönau, Flur 1,
Flurstück Nr. 179 -Bad Münstereifel-Vollmert, Vollmert 48 vor.
Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegt es im Landschaftsschutzgebiet.
Das Grundstück liegt neben einem landwirtschaftlichen Aussiedlerhof mit Wohngebäude und diversen Nebenanlagen. Nachdem Anfang 2012 ein Brand die bestehende Scheune nebst Kälberstall teilweise zerstörte, wurde bereits mit Datum vom 12.10.2012 das Einvernehmen zur Errichtung eines neuen Lagergebäudes zwischen bestehendem Wohnhaus und dem vorhandenen Boxenlaufstall erteilt.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1110-IX
Nun wird die Errichtung eines neuen Kälberstalls vor dem bereits vorhandenen Boxenlaufstall entlang des bestehenden Feldweges beantragt. Geplant ist ein 24 m x 9 m großes sowie rd. 3,8 m
bzw. 4,9 m hohes Stallgebäude mit Pultdach.
Die Erschließung ist sichergestellt.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen den Neubau eines Kälberstalls keine Bedenken unter
der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wurde unter dieser Voraussetzung seitens der Stadt Bad
Münstereifel erteilt.
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist gem. BauGB und BauO NW genehmigungspflichtig.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
Dem Ausschuss zur Kenntnis.