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Mitteilungsvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Houverath, Flur 33, Flurstück 81, Bad Münstereifel-Wald, Starenweg 4)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
82 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:12
Aktualisiert
26.09.13, 17:12
Mitteilungsvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Houverath, Flur 33, Flurstück 81,
Bad Münstereifel-Wald, Starenweg 4) Mitteilungsvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Houverath, Flur 33, Flurstück 81,
Bad Münstereifel-Wald, Starenweg 4)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.09.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 1165-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 10.10.2013 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Houverath, Flur 33, Flurstück 81, Bad Münstereifel-Wald, Starenweg 4 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit integrierter PKW-Garage auf dem Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 33, Flurstück 81 – Bad Münstereifel-Wald, Starenweg 4 vor. Das Grundstück liegt gem. § 34 BauGB im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Die Erschließung für das Grundstück ist sichergestellt. Im rückwärtigen Bereich des o.g. Flurstückes befindet sich bereits mit einem Abstand von ca. 20 Metern zur Straße ein Einfamilienwohnhaus mit Garage. Dieses rückt durch den an der Straße liegenden Neubau in eine sogenannte zweite Baureihe. Die Erschließung ist weiterhin sichergestellt. Seite 2 von Ratsdrucksache 1165-IX Vor diesem Hintergrund ist nun das hier beantragte Bauvorhaben zu bewerten. Gem. § 34 BauGB muss sich ein Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Eigenart der näheren Umgebung ist in diesem Bereich stark geprägt durch das Bauen entlang der Straßenfront. Demnach fügt sich das geplante Bauvorhaben in die vorhandene Bebauung sowohl nach Art und Maß, wie auch der Lage ein. 2. Rechtliche Würdigung Das geplante Vorhaben ist gem. BauGB und BauONW genehmigungspflichtig. Dem Ausschuss zur Kenntnis.