Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
15.06.12, 18:34
Aktualisiert
05.07.12, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 05.06.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 269/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
25.06.2012
Stadtrat
05.07.2012
TOP
Ergebnisse
Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2012 für die Übermittlung der
Wasserverbräuche durch die Stadtwerke Jülich GmbH
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Für die Übermittlung der Wasserverbrauchswerte durch die Stadtwerke Jülich werden im Haushalt
2012 beim Sachkonto 53 538 001 01 5291002 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 30.532,43 €
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch geringere Aufwendungen bei der Abwasserabgabe (Sachkonto 53 538 001 01 5231000).
Begründung:
Bis einschließlich 2005 erfolgte die Erhebung der Abwassergebühren im Auftrag der Stadt durch
die Stadtwerke Jülich GmbH. Die Aufwendungen hierfür in Höhe von rund 63.000 € jährlich wurden den Stadtwerken durch die Stadt Jülich erstattet. Die Kosten wurden in die Abwassergebühren
eingerechnet.
Seit Einführung der getrennten Abwassergebühr in 2006 erfolgt die Erhebung der gesamten Abwassergebühren, also Schmutz- und Niederschlagswasser, durch das Steueramt der Stadt Jülich. Da
damit zu rechnen war, dass die Stadtwerke für die Übermittlung der jährlichen Wasserverbrauchsdaten ein Entgelt fordern würden, wurden in die Gebührenkalkulationen der Jahre 2006 und 2007
Kosten in Höhe von 10.000 € bzw. 3.000 € als Verwaltungskostenerstattung an die Stadtwerke eingerechnet.
Tatsächlich wurden der Stadt Jülich aber keine Entgelte in Rechnung gestellt, so dass ab 2008 ein
solcher Ansatz in den Gebührenkalkulationen nicht mehr berücksichtigt wurde.
Mit Rechnung vom 08.02.2012 fordern nun die Stadtwerke für die Zurverfügungstellung der Wasserverbräuche 2011 ein Entgelt in Höhe von 30.532,43 €. Dem Betrag liegen 10.263 Abnahmestellen (=Wasseruhren) und ein Entgelt von 2,50 € zuzüglich 19% Mehrwertsteuer = 2,975 € je Ab-
nahmestelle zugrunde. Auf Nachfrage teilten die Stadtwerke mit, dass die Rechnung auf einer Prüfbemerkung des Finanzamtes Aachen vom 07.07.2011 aus der Betriebsprüfung der Jahre 2004 bis
2007 basiert. Darin wird zum einen grundsätzlich die Erhebung eines Entgeltes für die Zurverfügungstellung der Daten gefordert, zum anderen dieses Entgelt zwischen Stadtwerke und Finanzamt
„einvernehmlich“ mit 2,50 € je Hebeauskunft beziffert. Künftig wird in jedem Jahr ein solches Entgelt in Rechnung gestellt werden.
Da entsprechende Mittel im Haushalt 2012 nicht veranschlagt sind, müssen diese außerplanmäßig
bereitgestellt werden. Die zusätzlichen Aufwendungen können gedeckt werden durch geringere
Aufwendungen bei der Abwasserabgabe. Hier ergeben sich Einsparungen durch das Gegenrechnen
von in der Vergangenheit getätigter Investitionen.
Die zusätzlichen Aufwendungen für 2011 und 2012 werden in den Betriebsabrechnungen dieser
Jahre in die Schmutzwassergebühren eingerechnet, also erst nachträglich über die Gebühren finanziert. In den Folgejahren ab 2013 werden entsprechende Mittel schon bei der Berechnung der
Schmutzwassergebühren in die Ermittlung des Gebührensatzes einfließen.
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 269/2012
X
nein
nein
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