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Sitzungsvorlage (Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2012 für die Übermittlung der Wasserverbräuche durch die Stadtwerke Jülich GmbH)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
15.06.12, 18:34
Aktualisiert
05.07.12, 18:38
Sitzungsvorlage (Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2012 für die Übermittlung der Wasserverbräuche durch die Stadtwerke Jülich GmbH) Sitzungsvorlage (Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2012 für die Übermittlung der Wasserverbräuche durch die Stadtwerke Jülich GmbH)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Jülich, 05.06.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 269/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 25.06.2012 Stadtrat 05.07.2012 TOP Ergebnisse Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2012 für die Übermittlung der Wasserverbräuche durch die Stadtwerke Jülich GmbH Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Für die Übermittlung der Wasserverbrauchswerte durch die Stadtwerke Jülich werden im Haushalt 2012 beim Sachkonto 53 538 001 01 5291002 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 30.532,43 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch geringere Aufwendungen bei der Abwasserabgabe (Sachkonto 53 538 001 01 5231000). Begründung: Bis einschließlich 2005 erfolgte die Erhebung der Abwassergebühren im Auftrag der Stadt durch die Stadtwerke Jülich GmbH. Die Aufwendungen hierfür in Höhe von rund 63.000 € jährlich wurden den Stadtwerken durch die Stadt Jülich erstattet. Die Kosten wurden in die Abwassergebühren eingerechnet. Seit Einführung der getrennten Abwassergebühr in 2006 erfolgt die Erhebung der gesamten Abwassergebühren, also Schmutz- und Niederschlagswasser, durch das Steueramt der Stadt Jülich. Da damit zu rechnen war, dass die Stadtwerke für die Übermittlung der jährlichen Wasserverbrauchsdaten ein Entgelt fordern würden, wurden in die Gebührenkalkulationen der Jahre 2006 und 2007 Kosten in Höhe von 10.000 € bzw. 3.000 € als Verwaltungskostenerstattung an die Stadtwerke eingerechnet. Tatsächlich wurden der Stadt Jülich aber keine Entgelte in Rechnung gestellt, so dass ab 2008 ein solcher Ansatz in den Gebührenkalkulationen nicht mehr berücksichtigt wurde. Mit Rechnung vom 08.02.2012 fordern nun die Stadtwerke für die Zurverfügungstellung der Wasserverbräuche 2011 ein Entgelt in Höhe von 30.532,43 €. Dem Betrag liegen 10.263 Abnahmestellen (=Wasseruhren) und ein Entgelt von 2,50 € zuzüglich 19% Mehrwertsteuer = 2,975 € je Ab- nahmestelle zugrunde. Auf Nachfrage teilten die Stadtwerke mit, dass die Rechnung auf einer Prüfbemerkung des Finanzamtes Aachen vom 07.07.2011 aus der Betriebsprüfung der Jahre 2004 bis 2007 basiert. Darin wird zum einen grundsätzlich die Erhebung eines Entgeltes für die Zurverfügungstellung der Daten gefordert, zum anderen dieses Entgelt zwischen Stadtwerke und Finanzamt „einvernehmlich“ mit 2,50 € je Hebeauskunft beziffert. Künftig wird in jedem Jahr ein solches Entgelt in Rechnung gestellt werden. Da entsprechende Mittel im Haushalt 2012 nicht veranschlagt sind, müssen diese außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die zusätzlichen Aufwendungen können gedeckt werden durch geringere Aufwendungen bei der Abwasserabgabe. Hier ergeben sich Einsparungen durch das Gegenrechnen von in der Vergangenheit getätigter Investitionen. Die zusätzlichen Aufwendungen für 2011 und 2012 werden in den Betriebsabrechnungen dieser Jahre in die Schmutzwassergebühren eingerechnet, also erst nachträglich über die Gebühren finanziert. In den Folgejahren ab 2013 werden entsprechende Mittel schon bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren in die Ermittlung des Gebührensatzes einfließen. 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 269/2012 X nein nein Seite 2