Daten
Kommune
Titz
Größe
146 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
04.12.15, 09:18
Aktualisiert
04.12.15, 09:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Mitteilung
Nr.:
Der Bürgermeister
180/2015
FB 3
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Christian Canzler
02463-659-30
02.12.2015
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
09.12.2015
Rat
17.12.2015
Betreff
Mögliche weitere Aufstellflächen in der Gemeinde für Mobilheime zur
Unterbringung von Flüchtlingen
Beschlussvorschlag
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Im Zuge der Aufstellungsvorbereitungen für die Mobilheime im Wendehammerbereich der
Schillerstraße in der Ortslage Titz fand am 19. November 2015 ein Gespräch mit den unmittelbaren Anliegern der Schillerstraße statt.
I.
Im Nachgang hierzu führte der Ehemann einer Anliegerin, der einen Garten- und Landschaftsbetrieb im Gemeindegebiet unterhält und ein Gewerbegrundstück in Ameln besitzt, ein Gespräch mit der Gemeindeverwaltung über eine Nutzung eben dieses Gewerbegrundstücks zur
Aufstellung von Mobilheimen.
Das Grundstück (Flurstück Nr. 206 auf dem beigefügten Lageplan) hat eine Größe von 5.401
qm. Bei Anlegung gleicher Maßstäbe wie zur Aufstellung der Mobilheime im Wendehammerbereich der Schillerstraße (Größe eines Mobilheims ca. 12x4 Meter, Abstand zwischen den Mobilheimen zu allen Seiten von mindestens 6 Metern) kommt dort grundsätzlich eine Aufstellung
von 17 Mobilheimen in Betracht.
Der Eigentümer hat der Gemeinde die zuvor genannten Fläche für einen Zeitraum von einem,
maximal zwei Jahren zur Miete angeboten, danach will er die Fläche selbst zum ursprünglichen
Zweck nutzen, die Mobilheime müssten entfernt/umgesetzt werden. Die Fläche könnte tiefbautechnisch vom Eigentümer vermutlich bis Anfang Februar 2016 hergerichtet (Schotteroberfläche) und der Gemeinde zu einem Mietpreis von 1,00 Euro/qm/Monat überlassen werden, diese
müsste dann noch die erforderlichen Versorgungsleitungen für die Mobilheime auf eigene Kosten herstellen und nach Ablauf der Mietzeit zurückbauen.
Bei einer Mietdauer von zwei Jahren beträgt die zu zahlende Miete damit 129.624 Euro.
II.
Um beurteilen zu können, ob es sich für die Gemeinde Titz um ein wirtschaftlich attraktives
Angebot handelt, ist der überschlägige Vergleich mit den Kosten für die Herrichtung des
Standorts Schillerstraße sowie einer bereits vorgeprüften Aufstellung von Mobilheimen auf dem
gemeindlichen Gewerbegrundstück an der Heinrich-Gossen-Straße hinter dem Getränkemarkt
hilfreich.
Für die Nutzung der Mobilheime mit einer zentralen Flüssiggasversorgung (betriebssicher und
wirtschaftlicher als Einzelgasflaschen) dürften Kosten von ca. 4.500 Euro anzusetzen sein
(Gastank, Leitungsnetz, Sicherungszaun). Weiter ist zur Unterbringung der Verteilungs- und
Versorgungsleitungen sowie zur Unterbringung von Waschmaschinen eine Fertiggarage erforderlich (ca. 6.000 Euro) sowie Verteilungsleitungen für Versorgungsmedien (ca. 2.700 Euro)
und Tiefbauarbeiten (frostsicher, geschätzt 5.000 Euro), in Summe also ca. 18.-20.000 Euro.
Diese Kosten fielen bei jedem Standort an.
Bei einer Aufstellung auf einer größeren Fläche wie der gemeindlichen Fläche hinter dem Getränkemarkt oder dem angebotenen Mietobjekt wäre zusätzlich aufgrund der größeren Anzahl
der Mobilheime mit mehr und größeren Versorgungsmedien zu planen. So muss eine entsprechende Kanalisation erstellt werden und eine ausreichende Stromversorgung sichergestellt
sein. Bei Planungen für das Gelände hinter dem Getränkemarkt wurde die Regionetz als
Stromnetzbetreiber eingebunden; diese teilte mit, dass zur Versorgung einer größeren Zahl
von Mobilheimen (ca. 25) ein gesonderter Netzanschluss (400 kVA) sowie eine KompaktMittelspannungsstation („C-Station“) erforderlich seien, deren Kosten belaufen sich in der
Summe auf ca. 77.000 Euro, die Erstellung der gleichen Anlage auf dem angebotenen Mietgelände wäre etwas günstiger (um ca. 10.000 Euro).
Dabei sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass das angebotene Mietgelände nach
zwei Jahren wieder geräumt werden muss, die zuvor genannten Kosten also als „verloren“ anzusehen sind, unabhängig von der Tatsache, dass bei weiterem Bedarf für die Mobilheime diese
auf einer anderen Fläche (mit erneuten Nutzubarmachungskosten) wieder aufzustellen wären.
-2-
Bei Nutzung einer gemeindlichen Fläche (Standort Schillerstraße, Kirmesplatz Müntz, etc.) fielen dagegen entweder von vorneherein geringere Kosten an, da dort nur eine kleinere Zahl von
Mobilheimen aufgestellt werden könnten und insofern eine kostenintensive zusätzliche Stromversorgung und Kanalisation nicht erforderlich würde. Im Fall einer größeren gemeindeeigenen
Fläche, z.B. hinter dem Getränkemarkt, wären solche Kosten zwar erforderlich; diese könnten
jedoch später als Erschließungskosten bei zukünftigen Flächenverkäufen berücksichtigt, also
größtenteils refinanziert werden.
Zusammenfassend im Überblick:
Aufstellfläche „Schillerstraße“
Vorteile
sofort verfügbar
„geringe“ Nutzbarmachungskosten
alle wichtigen Versorgungsmedien (Wasser, Strom etc.) sind vorhanden oder
leicht einzubinden
sehr gute Anbindung an den öffentlichen
Personennahverkehr
unmittelbar in Nähe des Nahversorgungszentrums
Gemeindeverwaltung als Betreuungsund Ansprechpartner „um die Ecke“
Nachteile
ggf. Beeinträchtigungen durch Verkehrsgeräusche (die auch die übrigen Anwohner treffen würden)
Flutlicht der Sportanlagen (längere Beleuchtungszeiten)
„Stadtbild“ wird beeinträchtigt (subjektives Empfinden)
Privatsphäre der Bewohner der Mobilheime eingeschränkt? („Präsentierteller“)
Aufstellfläche Gewerbegebiet Ameln (Mietgelände)
Vorteile
Kein Flutlicht der Sportanlagen
„Stadtbild“ wird nicht beeinträchtigt
Privatsphäre der Bewohner der Mobilheime weniger eingeschränkt (kein „Präsentierteller“)
Mehr Aufstellfläche für Mobilheime als
an der Schillerstraße
Nachteile
erst ab Februar 2016 verfügbar
Ungünstigere Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr
Größere Entfernung zum Nahversorgungszentrum und zur Gemeindeverwaltung
„Ghettoisierung“ (Abschieben ins Gewerbegebiet)
Höhere
Nutzbarmachungskosten,
die
nach Ablauf der Mietzeit „verloren“ sind
Ähnliche Verkehrsgeräuschkulisse wie an
der Schillerstraße
Zusätzliche Geräuschbelastung durch das
angrenzende Gewerbe (HG Frischgemüse)
Aufstellfläche „Getränkemarkt“
Vorteile
gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr
relativ in Nähe des Nahversorgungszentrums
Gemeindeverwaltung als Betreuungsund Ansprechpartner (noch) „um die
Ecke“
Höhere Nutzbarmachungskosten über
Erschließungskosten größtenteils refinanzierbar
Mehr Aufstellfläche für Mobilheime als
an der Schillerstraße
Nachteile
nicht sofort verfügbar
Ungünstigere Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und größere
Entfernung zum Nahversorgungszentrum
und Gemeindeverwaltung als der Standort Schillerstraße
„Ghettoisierung“
Höhere Nutzbarmachungskosten als an
der Schillerstraße
-3-
Nach alledem ist das angebotene Mietgelände als zusätzliche Aufstellfläche zwar im Auge zu
behalten, erscheint im Gegensatz zum Standort Schillerstraße sowie zur gemeindeeigenen Fläche hinter dem Getränkemarkt jedoch weniger attraktiv.
III.
Die in dem Anwohnergespräch von diesen genannten Ersatz- bzw. Ergänzungsflächen
„Marktplatzfläche“ gegenüber dem ehemaligen Silo-Grundstück,
einer der beiden Titzer Sportplätze und
der Parkplatz an der Linnicher Straße
werden derzeit auf grundsätzliche Machbarkeit geprüft; ggf. kann in der Ausschusssitzung berichtet werden.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Christian Canzler
Christian Canzler
Jürgen Frantzen
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