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Mitteilung (Mögliche weitere Aufstellflächen in der Gemeinde für Mobilheime zur Unterbringung von Flüchtlingen)

Daten

Kommune
Titz
Größe
146 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
04.12.15, 09:18
Aktualisiert
04.12.15, 09:18
Mitteilung (Mögliche weitere Aufstellflächen in der Gemeinde für Mobilheime zur Unterbringung von Flüchtlingen) Mitteilung (Mögliche weitere Aufstellflächen in der Gemeinde für Mobilheime zur Unterbringung von Flüchtlingen) Mitteilung (Mögliche weitere Aufstellflächen in der Gemeinde für Mobilheime zur Unterbringung von Flüchtlingen) Mitteilung (Mögliche weitere Aufstellflächen in der Gemeinde für Mobilheime zur Unterbringung von Flüchtlingen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Mitteilung Nr.: Der Bürgermeister 180/2015 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Christian Canzler 02463-659-30 02.12.2015 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 09.12.2015 Rat 17.12.2015 Betreff Mögliche weitere Aufstellflächen in der Gemeinde für Mobilheime zur Unterbringung von Flüchtlingen Beschlussvorschlag Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Im Zuge der Aufstellungsvorbereitungen für die Mobilheime im Wendehammerbereich der Schillerstraße in der Ortslage Titz fand am 19. November 2015 ein Gespräch mit den unmittelbaren Anliegern der Schillerstraße statt. I. Im Nachgang hierzu führte der Ehemann einer Anliegerin, der einen Garten- und Landschaftsbetrieb im Gemeindegebiet unterhält und ein Gewerbegrundstück in Ameln besitzt, ein Gespräch mit der Gemeindeverwaltung über eine Nutzung eben dieses Gewerbegrundstücks zur Aufstellung von Mobilheimen. Das Grundstück (Flurstück Nr. 206 auf dem beigefügten Lageplan) hat eine Größe von 5.401 qm. Bei Anlegung gleicher Maßstäbe wie zur Aufstellung der Mobilheime im Wendehammerbereich der Schillerstraße (Größe eines Mobilheims ca. 12x4 Meter, Abstand zwischen den Mobilheimen zu allen Seiten von mindestens 6 Metern) kommt dort grundsätzlich eine Aufstellung von 17 Mobilheimen in Betracht. Der Eigentümer hat der Gemeinde die zuvor genannten Fläche für einen Zeitraum von einem, maximal zwei Jahren zur Miete angeboten, danach will er die Fläche selbst zum ursprünglichen Zweck nutzen, die Mobilheime müssten entfernt/umgesetzt werden. Die Fläche könnte tiefbautechnisch vom Eigentümer vermutlich bis Anfang Februar 2016 hergerichtet (Schotteroberfläche) und der Gemeinde zu einem Mietpreis von 1,00 Euro/qm/Monat überlassen werden, diese müsste dann noch die erforderlichen Versorgungsleitungen für die Mobilheime auf eigene Kosten herstellen und nach Ablauf der Mietzeit zurückbauen. Bei einer Mietdauer von zwei Jahren beträgt die zu zahlende Miete damit 129.624 Euro. II. Um beurteilen zu können, ob es sich für die Gemeinde Titz um ein wirtschaftlich attraktives Angebot handelt, ist der überschlägige Vergleich mit den Kosten für die Herrichtung des Standorts Schillerstraße sowie einer bereits vorgeprüften Aufstellung von Mobilheimen auf dem gemeindlichen Gewerbegrundstück an der Heinrich-Gossen-Straße hinter dem Getränkemarkt hilfreich. Für die Nutzung der Mobilheime mit einer zentralen Flüssiggasversorgung (betriebssicher und wirtschaftlicher als Einzelgasflaschen) dürften Kosten von ca. 4.500 Euro anzusetzen sein (Gastank, Leitungsnetz, Sicherungszaun). Weiter ist zur Unterbringung der Verteilungs- und Versorgungsleitungen sowie zur Unterbringung von Waschmaschinen eine Fertiggarage erforderlich (ca. 6.000 Euro) sowie Verteilungsleitungen für Versorgungsmedien (ca. 2.700 Euro) und Tiefbauarbeiten (frostsicher, geschätzt 5.000 Euro), in Summe also ca. 18.-20.000 Euro. Diese Kosten fielen bei jedem Standort an. Bei einer Aufstellung auf einer größeren Fläche wie der gemeindlichen Fläche hinter dem Getränkemarkt oder dem angebotenen Mietobjekt wäre zusätzlich aufgrund der größeren Anzahl der Mobilheime mit mehr und größeren Versorgungsmedien zu planen. So muss eine entsprechende Kanalisation erstellt werden und eine ausreichende Stromversorgung sichergestellt sein. Bei Planungen für das Gelände hinter dem Getränkemarkt wurde die Regionetz als Stromnetzbetreiber eingebunden; diese teilte mit, dass zur Versorgung einer größeren Zahl von Mobilheimen (ca. 25) ein gesonderter Netzanschluss (400 kVA) sowie eine KompaktMittelspannungsstation („C-Station“) erforderlich seien, deren Kosten belaufen sich in der Summe auf ca. 77.000 Euro, die Erstellung der gleichen Anlage auf dem angebotenen Mietgelände wäre etwas günstiger (um ca. 10.000 Euro). Dabei sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass das angebotene Mietgelände nach zwei Jahren wieder geräumt werden muss, die zuvor genannten Kosten also als „verloren“ anzusehen sind, unabhängig von der Tatsache, dass bei weiterem Bedarf für die Mobilheime diese auf einer anderen Fläche (mit erneuten Nutzubarmachungskosten) wieder aufzustellen wären. -2- Bei Nutzung einer gemeindlichen Fläche (Standort Schillerstraße, Kirmesplatz Müntz, etc.) fielen dagegen entweder von vorneherein geringere Kosten an, da dort nur eine kleinere Zahl von Mobilheimen aufgestellt werden könnten und insofern eine kostenintensive zusätzliche Stromversorgung und Kanalisation nicht erforderlich würde. Im Fall einer größeren gemeindeeigenen Fläche, z.B. hinter dem Getränkemarkt, wären solche Kosten zwar erforderlich; diese könnten jedoch später als Erschließungskosten bei zukünftigen Flächenverkäufen berücksichtigt, also größtenteils refinanziert werden. Zusammenfassend im Überblick: Aufstellfläche „Schillerstraße“ Vorteile  sofort verfügbar  „geringe“ Nutzbarmachungskosten  alle wichtigen Versorgungsmedien (Wasser, Strom etc.) sind vorhanden oder leicht einzubinden  sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr  unmittelbar in Nähe des Nahversorgungszentrums  Gemeindeverwaltung als Betreuungsund Ansprechpartner „um die Ecke“ Nachteile  ggf. Beeinträchtigungen durch Verkehrsgeräusche (die auch die übrigen Anwohner treffen würden)  Flutlicht der Sportanlagen (längere Beleuchtungszeiten)  „Stadtbild“ wird beeinträchtigt (subjektives Empfinden)  Privatsphäre der Bewohner der Mobilheime eingeschränkt? („Präsentierteller“) Aufstellfläche Gewerbegebiet Ameln (Mietgelände) Vorteile  Kein Flutlicht der Sportanlagen  „Stadtbild“ wird nicht beeinträchtigt  Privatsphäre der Bewohner der Mobilheime weniger eingeschränkt (kein „Präsentierteller“)  Mehr Aufstellfläche für Mobilheime als an der Schillerstraße Nachteile  erst ab Februar 2016 verfügbar  Ungünstigere Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr  Größere Entfernung zum Nahversorgungszentrum und zur Gemeindeverwaltung  „Ghettoisierung“ (Abschieben ins Gewerbegebiet)  Höhere Nutzbarmachungskosten, die nach Ablauf der Mietzeit „verloren“ sind  Ähnliche Verkehrsgeräuschkulisse wie an der Schillerstraße  Zusätzliche Geräuschbelastung durch das angrenzende Gewerbe (HG Frischgemüse) Aufstellfläche „Getränkemarkt“ Vorteile  gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr  relativ in Nähe des Nahversorgungszentrums  Gemeindeverwaltung als Betreuungsund Ansprechpartner (noch) „um die Ecke“  Höhere Nutzbarmachungskosten über Erschließungskosten größtenteils refinanzierbar  Mehr Aufstellfläche für Mobilheime als an der Schillerstraße Nachteile  nicht sofort verfügbar  Ungünstigere Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und größere Entfernung zum Nahversorgungszentrum und Gemeindeverwaltung als der Standort Schillerstraße  „Ghettoisierung“  Höhere Nutzbarmachungskosten als an der Schillerstraße -3- Nach alledem ist das angebotene Mietgelände als zusätzliche Aufstellfläche zwar im Auge zu behalten, erscheint im Gegensatz zum Standort Schillerstraße sowie zur gemeindeeigenen Fläche hinter dem Getränkemarkt jedoch weniger attraktiv. III. Die in dem Anwohnergespräch von diesen genannten Ersatz- bzw. Ergänzungsflächen  „Marktplatzfläche“ gegenüber dem ehemaligen Silo-Grundstück,  einer der beiden Titzer Sportplätze und  der Parkplatz an der Linnicher Straße werden derzeit auf grundsätzliche Machbarkeit geprüft; ggf. kann in der Ausschusssitzung berichtet werden. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Christian Canzler Christian Canzler Jürgen Frantzen -4-