Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
117 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:12
Aktualisiert
26.09.13, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.07.2013
- Der Bürgermeister Az: 32-51-61 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 1122-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
10.10.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Überörtliche Verkehrsführung/-lenkung von den Bundesautobahnen A 1 und A 61 nach Bad
Münstereifel;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.07.2013
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1122-IX
1. Sachverhalt:
Mit dem beigefügten Antrag beantragt die SPD-Stadtratsfraktion die derzeitige Wegweisung auf
der Bundesautobahn A 1 über die Anschlussstelle Mechernich/Bad Münstereifel in nördlicher Richtung dahingehend zu ergänzen, dass bereits in Höhe der Anschlussstelle Euskirchen-Wisskirchen
ein zusätzlicher Hinweis auf der Autobahn „Bad Münstereifel-Nord“ angebracht wird. Auch soll
geprüft werden, ob ein Hinweis auf der Bundesautobahn A 61 aus südlicher Richtung in Höhe der
Anschlussstelle Heimerzheim eine entsprechende Wegweisung nach Bad Münstereifel erfolgen
kann.
Hierzu erfolgte in den vergangenen Wochen bereits eine ausführliche Berichterstattung in der Lokalpresse, die teilweise auch die Meinung von politischen Entscheidungsträgern der durch den
dorther geleiteten Verkehr betroffenen Nachbarkommunen wiedergab.
2. Rechtliche Würdigung
Für Anordnungen nach § 45 StVO zur Anbringung und Entfernung von Verkehrszeichen und einrichtungen auf Autobahnen sind ausschließlich die Regierungspräsidenten zuständig (§ 6 Abs.
2 der Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Straßenverkehrsordnung vom 9. Januar 1973).
Diese Entscheidung ist auf dem Dienstweg über die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen herbeizuführen. Hierbei sind neben den betroffenen Straßenbaulastträgern der in Frage
kommenden Landes-, Bundes- und Kreisstraßen auch die Nachbarkommunen Mechernich und
Euskirchen zu beteiligen, die aufgrund ihrer Größenklasse eigene verkehrsrechtliche für ihre
Stadtgebiete Anordnungsbefugnisse haben.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Nicht bekannt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Aufgrund des schmalen Ausbauzustandes der Landesstraße (L 165) im Bereich der innerorts verlaufenden Nöthener Straße hält die Verwaltung eine Entlastung dieses Bereiches für sinnvoll, da
in den engen Kurvenbereichen Begegnungsverkehr mit Schwerlastern problematisch ist.
Zudem ist durch die neue Ortsumgehung für Euskirchen-Billig dort eine Entlastung erfolgt. Aus
Norden über die Abfahrt Wisskirchen anfahrender Verkehr hat somit lediglich auf der Bundesstraße (B 51) die Ortsdurchfahrt von Kreuzweingarten als einzige innerörtliche Straße zu passieren.
Dies ist aufgrund des sehr geringen Gefälles und der Ausbaubreite der B 51 unproblematischer
als der Bereich der L 165 im Nöthener Berg.
Die zusätzliche Ausweisung über die Bundesautobahn aus Richtung Koblenz (A 61) würde zu einer längeren Fahrt über Landes- und Bundesstraßen führen, so dass der Weg über das Autobahnkreuz Bliesheim und die A 1 nicht länger dauert und dem „Überlandverkehr“ vorzuziehen wäre.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag: