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Beschlussvorlage (Überörtliche Verkehrsführung/-lenkung von den Bundesautobahnen A 1 und A 61 nach Bad Münstereifel; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.07.2013)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
117 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:12
Aktualisiert
26.09.13, 17:12
Beschlussvorlage (Überörtliche Verkehrsführung/-lenkung von den Bundesautobahnen A 1 und A 61 nach Bad Münstereifel;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.07.2013) Beschlussvorlage (Überörtliche Verkehrsführung/-lenkung von den Bundesautobahnen A 1 und A 61 nach Bad Münstereifel;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.07.2013)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.07.2013 - Der Bürgermeister Az: 32-51-61 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 1122-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 10.10.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Überörtliche Verkehrsführung/-lenkung von den Bundesautobahnen A 1 und A 61 nach Bad Münstereifel; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.07.2013 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1122-IX 1. Sachverhalt: Mit dem beigefügten Antrag beantragt die SPD-Stadtratsfraktion die derzeitige Wegweisung auf der Bundesautobahn A 1 über die Anschlussstelle Mechernich/Bad Münstereifel in nördlicher Richtung dahingehend zu ergänzen, dass bereits in Höhe der Anschlussstelle Euskirchen-Wisskirchen ein zusätzlicher Hinweis auf der Autobahn „Bad Münstereifel-Nord“ angebracht wird. Auch soll geprüft werden, ob ein Hinweis auf der Bundesautobahn A 61 aus südlicher Richtung in Höhe der Anschlussstelle Heimerzheim eine entsprechende Wegweisung nach Bad Münstereifel erfolgen kann. Hierzu erfolgte in den vergangenen Wochen bereits eine ausführliche Berichterstattung in der Lokalpresse, die teilweise auch die Meinung von politischen Entscheidungsträgern der durch den dorther geleiteten Verkehr betroffenen Nachbarkommunen wiedergab. 2. Rechtliche Würdigung Für Anordnungen nach § 45 StVO zur Anbringung und Entfernung von Verkehrszeichen und einrichtungen auf Autobahnen sind ausschließlich die Regierungspräsidenten zuständig (§ 6 Abs. 2 der Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Straßenverkehrsordnung vom 9. Januar 1973). Diese Entscheidung ist auf dem Dienstweg über die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen herbeizuführen. Hierbei sind neben den betroffenen Straßenbaulastträgern der in Frage kommenden Landes-, Bundes- und Kreisstraßen auch die Nachbarkommunen Mechernich und Euskirchen zu beteiligen, die aufgrund ihrer Größenklasse eigene verkehrsrechtliche für ihre Stadtgebiete Anordnungsbefugnisse haben. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Nicht bekannt. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Aufgrund des schmalen Ausbauzustandes der Landesstraße (L 165) im Bereich der innerorts verlaufenden Nöthener Straße hält die Verwaltung eine Entlastung dieses Bereiches für sinnvoll, da in den engen Kurvenbereichen Begegnungsverkehr mit Schwerlastern problematisch ist. Zudem ist durch die neue Ortsumgehung für Euskirchen-Billig dort eine Entlastung erfolgt. Aus Norden über die Abfahrt Wisskirchen anfahrender Verkehr hat somit lediglich auf der Bundesstraße (B 51) die Ortsdurchfahrt von Kreuzweingarten als einzige innerörtliche Straße zu passieren. Dies ist aufgrund des sehr geringen Gefälles und der Ausbaubreite der B 51 unproblematischer als der Bereich der L 165 im Nöthener Berg. Die zusätzliche Ausweisung über die Bundesautobahn aus Richtung Koblenz (A 61) würde zu einer längeren Fahrt über Landes- und Bundesstraßen führen, so dass der Weg über das Autobahnkreuz Bliesheim und die A 1 nicht länger dauert und dem „Überlandverkehr“ vorzuziehen wäre. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: