Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
173 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
06.06.13, 15:06
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 420/2012 4. Ergänzung
Az.: - 65 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 270 - Datum: 28.05.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
19.06.2013
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
25.06.2013
vorberatend
Rat
02.07.2013
beschließend
10.06.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur
Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013
Betrifft:
1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung
2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und
größere Reinigungsinterwalle
3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Investition für den Kauf einer Kehrmaschine i.H.v. ca. 140.000,00 € (brutto) ist vorsorglich bereits
zusätzlich in den Investitionsplan des Wirtschaftsplanes 2013 des Eigenbetriebs Straßen eingestellt
worden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, den Reinigungsintervall der Straßenreinigung zukünftig
auf eine zweiwöchentliche Reinigung umzustellen und die Straßenreinigung in Eigenleistung der
Stadt durchzuführen.
Begründung:
Änderung Reinigungsintervalle
Aufgrund des entstandenen Defizits und um eine möglichst geringe Erhöhung der
Straßenreinigungsgebühren anzustreben, sollen die Reinigungsintervalle auf eine 14-tägige
Reinigung verringert werden (s. Vorlage V 420/2012, 2. und 3. Ergänzung).
Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte im Jahre 2006 (Anliegerstraßen von 1,08 € auf 1,44 €,
inner- und überörtliche Straßen von 1,39 € auf 1,67 €). Im Jahr 2008 wurden die
Straßenreinigungsgebühren sogar gesenkt. Nach dieser Gebührensenkung ist die
Straßenreinigungsgebühr für den Frontmeter (Anliegerstraßen) auf 1,12 € und 0,93 € (inner- und
überörtliche Straßen) festgelegt worden. Der Vergleich mit anderen Kommunen des Rhein-ErftKreises zeigt, dass in Erftstadt i.d.R. deutlich niedrigere Gebühren erhoben werden, trotz ständig
steigender Energie- und Entsorgungskosten.
Gegenüberstellung Gebühren der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis
(bei einer wöchentlichen Reinigung)
Kerpen
Frechen
Hürth
Brühl (Hauptverkehrsstraßen)
Zülpich
Weilerswist
1,57 €/Frontmeter
2,61 €/Frontmeter
1,71 €/Frontmeter
2,62 €/Frontmeter
1,88 €/Frontmeter
0,94 €/Frontmeter
Nach Einschätzung der Stadtreinigung und des Eigenbetriebes Straßen ist eine zweiwöchentliche
Reinigung zu befürworten.
Straßenreinigung in Eigenregie
Aufgrund der zeitweise immer wieder aufgetretenen unbefriedigenden Qualität der
Straßenreinigung des externen Dienstleisters, habe ich die Durchführung der Reinigung in
Eigenregie einmal eingehend prüfen lassen. Die Reinigung der Straßen ist grundsätzlich durch die
„Städtischen Dienste“ in Kooperation mit der Reinigungskolonne (händischer Einsatz) gut
machbar. Die Motivation und Eigenverantwortung eigener Mitarbeiter kann die Reinigungsqualität
steigern.
Beim momentanen Streckennetz von 235 km/Woche (172 km Anliegerstraßen, 63 km inner- und
überörtliche Straßen) liegt der Preis z.Zt. beim bisherigen Dienstleister bei ca. 120.000 €/Jahr
(brutto).
Als Alternative bietet sich die Verringerung der Reinigungsfahrten an. Eine 14-tägige Reinigung
senkt die Kosten in der Straßenreinigung. Um bei den verminderten Reinigungsgängen trotzdem
die gewünschte Qualität zu erzielen, haben wir geprüft ob die Straßenreinigung zukünftig in
Eigenregie durch geführt werden kann.
Mit der Anschaffung einer Kehrmaschine und dem zur Verfügung stehenden Personal ist dies
ohne Weiteres machbar (s. V 420/2012 3. Ergänzung).
Die zusätzlichen Sonderreinigungskosten durch den derzeitigen Dienstleister (ca. 5.000,00 €/Jahr)
fallen weg. Diese Arbeiten können durch die händische Reinigung der Reinigungskolonne
aufgefangen werden.
Neben den Einsparungen für die Straßenreinigung durch die Umstellung auf eine 14-tägige
Reinigung erhoffe ich mir eine deutliche Qualitätssverbesserung durch den Einsatz der eigenen
Mitarbeiter.
Die von uns angestrebte und auch sinnvolle Zusammenarbeit zwischen den Städten Kerpen und
Erftstadt im Bereich der Straßenreinigung ist auf Grund der geplanten Umsatzbesteuerung unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu befürworten.
Die Abschaffung aller Umsatzsteuerprivilegien und Einführung einer vollen Umsatzbesteuerung
der öffentlichen Hand (Entscheidung Bundesfinanzhof) ist gutachtlich zu Beginn des Jahres 2013
bestätigt worden und macht die interkommunale Zusammenarbeit
-2-
unter diesen Prämissen nicht mehr ausreichend wirtschaftlich.
Kalkulation 2008 bis 2017 (siehe auch Anlage 1 bis 5)
Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt hat auf Basis des vorläufigen (ungeprüften)
Jahresabschluss im Betriebszweig Straßenreinigung sowie neuester Kosten- und Leistungsdaten
die bisherigen Plandaten für das Jahr 2012 und folgende durch Ist-Daten ersetzt und tendenziell
für den Kalkulationszeitraum 2013 bis 2017 fortgeschrieben.
Die effektive Bezugsgrößenermittlung der Jahre 2008 bis 2012 errechnet sich aus folgender
Formel: Gebührenaufkommen dividiert durch Gebührensatz; bestehende Rundungsdifferenzen
(aus unterjährigen Zu- und Abgängen) werden gesondert ausgewiesen. Die Werte
der kalkulationsrelevanten Daten sind mit den Zahlen des Kernhaushalts verprobt.
Im Rahmen der Vorkalkulation für den Zeitraum 2013 bis 2017 wurden wesentliche Kostenbestandteile mit einer Preissteigerungsrate von 1% p. a. beaufschlagt; die Fortschreibung der
Bezugsgrößen erfolgte auf Basis der Jahresabschlusswerte 2012.
Vorab ist festzuhalten, dass die Bezugsgröße „Kehrmeter“ (seit Beginn der Trennung für
„Sommerreinigung“ und „Winterdienst“ ab dem 01.01.2008) im Zeitraum bis 31.12.2012 um ca.
4,8% reduziert worden ist; dies bedeutet im Umkehrschluss (in allen Variantenberechnungen) eine
Preissteigerungsrate in Höhe von ca. 5%, welche nicht durch Kostensteigerungen begründet
werden kann. Die Begründung liegt hier in dem Wegfall der Hinterlieger.
Verschiebungen von Verlustvorträgen zwischen den beiden Gebührengruppen „Anliegerstraßen“
bzw. inner- und überörtliche Straßen“ wurden nicht vorgenommen.
Innerhalb des Planungszeitraums 2013 bis 2017 wird in allen Variantenrechnungen ein
kompletter Ausgleich des Verlustvortrags rechnerisch unter den heute bekannten Rahmendaten
stattfinden; die Gebührenanpassungen sind zum 01.01.2014 geplant und
betrachten den nach KAG zulässigen Vierjahreszeitraum bis Ende 2017.
Hinsichtlich der Variantenbetrachtungen (Variante 0, Variante 1 und Variante 2) werden folgende
Hinweise gegeben:
-
die Variante 0 zeigt Kostensätze bei Fortschreibung des heutigen Status Quo,
d. h. keine Reduzierung der wöchentlichen Reinigung durch externe Dienstleister;
die Variante 1 zeigt Kostensätze bei Reduzierung der Reinigungsleistungen
durch externe Dienstleister auf einen zweiwöchentlichen Rhythmus;
die Variante 2 zeigt Kostensätze bei einer Erbringung der zweiwöchentlichen
Reinigungsleistung in Eigenregie (81.5) und einer neu zu beschaffenden
Maschine. Abschreibungen und Betriebskosten sind in die Berechnung angemessen
eingeflossen
(s. Anlage 1 Präsentation)
Der Eigenbetrieb Straßen empfiehlt ab dem 01.01.2014 die Straßenreinigung (Sommer) in
Eigenregie durchzuführen.
-3-
In Vertretung
(Erner)
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