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Beschlussvorlage (Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013 1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung 2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle 3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
173 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
06.06.13, 15:06
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
Beschlussvorlage (Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013

1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung
2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle
3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen) Beschlussvorlage (Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013

1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung
2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle
3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen) Beschlussvorlage (Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013

1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung
2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle
3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen) Beschlussvorlage (Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013

1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung
2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle
3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 420/2012 4. Ergänzung Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 270 - Datum: 28.05.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 19.06.2013 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 25.06.2013 vorberatend Rat 02.07.2013 beschließend 10.06.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013 Betrifft: 1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung 2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle 3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen Finanzielle Auswirkungen: Die Investition für den Kauf einer Kehrmaschine i.H.v. ca. 140.000,00 € (brutto) ist vorsorglich bereits zusätzlich in den Investitionsplan des Wirtschaftsplanes 2013 des Eigenbetriebs Straßen eingestellt worden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, den Reinigungsintervall der Straßenreinigung zukünftig auf eine zweiwöchentliche Reinigung umzustellen und die Straßenreinigung in Eigenleistung der Stadt durchzuführen. Begründung: Änderung Reinigungsintervalle Aufgrund des entstandenen Defizits und um eine möglichst geringe Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren anzustreben, sollen die Reinigungsintervalle auf eine 14-tägige Reinigung verringert werden (s. Vorlage V 420/2012, 2. und 3. Ergänzung). Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte im Jahre 2006 (Anliegerstraßen von 1,08 € auf 1,44 €, inner- und überörtliche Straßen von 1,39 € auf 1,67 €). Im Jahr 2008 wurden die Straßenreinigungsgebühren sogar gesenkt. Nach dieser Gebührensenkung ist die Straßenreinigungsgebühr für den Frontmeter (Anliegerstraßen) auf 1,12 € und 0,93 € (inner- und überörtliche Straßen) festgelegt worden. Der Vergleich mit anderen Kommunen des Rhein-ErftKreises zeigt, dass in Erftstadt i.d.R. deutlich niedrigere Gebühren erhoben werden, trotz ständig steigender Energie- und Entsorgungskosten. Gegenüberstellung Gebühren der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis (bei einer wöchentlichen Reinigung) Kerpen Frechen Hürth Brühl (Hauptverkehrsstraßen) Zülpich Weilerswist 1,57 €/Frontmeter 2,61 €/Frontmeter 1,71 €/Frontmeter 2,62 €/Frontmeter 1,88 €/Frontmeter 0,94 €/Frontmeter Nach Einschätzung der Stadtreinigung und des Eigenbetriebes Straßen ist eine zweiwöchentliche Reinigung zu befürworten. Straßenreinigung in Eigenregie Aufgrund der zeitweise immer wieder aufgetretenen unbefriedigenden Qualität der Straßenreinigung des externen Dienstleisters, habe ich die Durchführung der Reinigung in Eigenregie einmal eingehend prüfen lassen. Die Reinigung der Straßen ist grundsätzlich durch die „Städtischen Dienste“ in Kooperation mit der Reinigungskolonne (händischer Einsatz) gut machbar. Die Motivation und Eigenverantwortung eigener Mitarbeiter kann die Reinigungsqualität steigern. Beim momentanen Streckennetz von 235 km/Woche (172 km Anliegerstraßen, 63 km inner- und überörtliche Straßen) liegt der Preis z.Zt. beim bisherigen Dienstleister bei ca. 120.000 €/Jahr (brutto). Als Alternative bietet sich die Verringerung der Reinigungsfahrten an. Eine 14-tägige Reinigung senkt die Kosten in der Straßenreinigung. Um bei den verminderten Reinigungsgängen trotzdem die gewünschte Qualität zu erzielen, haben wir geprüft ob die Straßenreinigung zukünftig in Eigenregie durch geführt werden kann. Mit der Anschaffung einer Kehrmaschine und dem zur Verfügung stehenden Personal ist dies ohne Weiteres machbar (s. V 420/2012 3. Ergänzung). Die zusätzlichen Sonderreinigungskosten durch den derzeitigen Dienstleister (ca. 5.000,00 €/Jahr) fallen weg. Diese Arbeiten können durch die händische Reinigung der Reinigungskolonne aufgefangen werden. Neben den Einsparungen für die Straßenreinigung durch die Umstellung auf eine 14-tägige Reinigung erhoffe ich mir eine deutliche Qualitätssverbesserung durch den Einsatz der eigenen Mitarbeiter. Die von uns angestrebte und auch sinnvolle Zusammenarbeit zwischen den Städten Kerpen und Erftstadt im Bereich der Straßenreinigung ist auf Grund der geplanten Umsatzbesteuerung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu befürworten. Die Abschaffung aller Umsatzsteuerprivilegien und Einführung einer vollen Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (Entscheidung Bundesfinanzhof) ist gutachtlich zu Beginn des Jahres 2013 bestätigt worden und macht die interkommunale Zusammenarbeit -2- unter diesen Prämissen nicht mehr ausreichend wirtschaftlich. Kalkulation 2008 bis 2017 (siehe auch Anlage 1 bis 5) Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt hat auf Basis des vorläufigen (ungeprüften) Jahresabschluss im Betriebszweig Straßenreinigung sowie neuester Kosten- und Leistungsdaten die bisherigen Plandaten für das Jahr 2012 und folgende durch Ist-Daten ersetzt und tendenziell für den Kalkulationszeitraum 2013 bis 2017 fortgeschrieben. Die effektive Bezugsgrößenermittlung der Jahre 2008 bis 2012 errechnet sich aus folgender Formel: Gebührenaufkommen dividiert durch Gebührensatz; bestehende Rundungsdifferenzen (aus unterjährigen Zu- und Abgängen) werden gesondert ausgewiesen. Die Werte der kalkulationsrelevanten Daten sind mit den Zahlen des Kernhaushalts verprobt. Im Rahmen der Vorkalkulation für den Zeitraum 2013 bis 2017 wurden wesentliche Kostenbestandteile mit einer Preissteigerungsrate von 1% p. a. beaufschlagt; die Fortschreibung der Bezugsgrößen erfolgte auf Basis der Jahresabschlusswerte 2012. Vorab ist festzuhalten, dass die Bezugsgröße „Kehrmeter“ (seit Beginn der Trennung für „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“ ab dem 01.01.2008) im Zeitraum bis 31.12.2012 um ca. 4,8% reduziert worden ist; dies bedeutet im Umkehrschluss (in allen Variantenberechnungen) eine Preissteigerungsrate in Höhe von ca. 5%, welche nicht durch Kostensteigerungen begründet werden kann. Die Begründung liegt hier in dem Wegfall der Hinterlieger. Verschiebungen von Verlustvorträgen zwischen den beiden Gebührengruppen „Anliegerstraßen“ bzw. inner- und überörtliche Straßen“ wurden nicht vorgenommen. Innerhalb des Planungszeitraums 2013 bis 2017 wird in allen Variantenrechnungen ein kompletter Ausgleich des Verlustvortrags rechnerisch unter den heute bekannten Rahmendaten stattfinden; die Gebührenanpassungen sind zum 01.01.2014 geplant und betrachten den nach KAG zulässigen Vierjahreszeitraum bis Ende 2017. Hinsichtlich der Variantenbetrachtungen (Variante 0, Variante 1 und Variante 2) werden folgende Hinweise gegeben: - die Variante 0 zeigt Kostensätze bei Fortschreibung des heutigen Status Quo, d. h. keine Reduzierung der wöchentlichen Reinigung durch externe Dienstleister; die Variante 1 zeigt Kostensätze bei Reduzierung der Reinigungsleistungen durch externe Dienstleister auf einen zweiwöchentlichen Rhythmus; die Variante 2 zeigt Kostensätze bei einer Erbringung der zweiwöchentlichen Reinigungsleistung in Eigenregie (81.5) und einer neu zu beschaffenden Maschine. Abschreibungen und Betriebskosten sind in die Berechnung angemessen eingeflossen (s. Anlage 1 Präsentation) Der Eigenbetrieb Straßen empfiehlt ab dem 01.01.2014 die Straßenreinigung (Sommer) in Eigenregie durchzuführen. -3- In Vertretung (Erner) -4-