Daten
Kommune
Jülich
Größe
77 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
24.07.12, 18:35
Aktualisiert
24.07.12, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
I Verantwortung für Mensch und Umwelt
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Bundesamt für Strahlenschutz
I
Bundesamt für Strahlenschutz, Postfach 10 01 49, 38201 Salzgitter
Bundesamt für Strahlenschutz
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Stadtverwaltung Jülich
Postfach 1220
52411Jülich
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Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter
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Tel.:
Fax:
Unser Zeichen:
SE 1.1/Bu/7096
03018-333-1776
03018-333-1705
Telefon: 030 '18333 - 0
Telefax: 030 18333 - 1885
E-Mail: ePost@bfs.de
lnternet: www.bfs.de
Salzgitter,
05.03.2012
Anfrage zum Genehmigungsverfahren ,,AVR-Brennelemente von Jülich nach Ahaus"
lhr Schreiben vom 10.02.2012 (Zeichen: 32lSp)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die geplanten Transporte der AVR-BE von Jülich nach Ahaus unterliegen den
Bestimmungen des Atom- und Gefahrgutrechts durch dessen Einhaltung der
gesetzlichen
erforderliche
Strahlenschutz für die Bevölkerung gewährleistet wird. Für die beantragten Transporte der AVR-BE
möchte ich insbesondere darauf hinweisen, dass hierfür sogenarlnte ,,unfallsichere" Transportbehälter
vom Typ B(U) einzusetzen sind, die selbst bei schweren Transportunfällen den sicheren Einschluss
des radioaktiven I nhalts gewährleisten.
Sollte es ungeachtet dessen zu einem Unfall mit Freisetzung von radioaktiven Stotfen kommen,
entscheidet die Feuerwehr bzw. die Polizei am Unfallort, welche Maßnahmen zu treffen sind.
Grundlage dieser Entscheidungen sind entsprechende Handlungsanweisungen, vorgegeben i.d.R.
von den für den Katastrophenschutz zuständigen Landesbehörden. lm Land Nordrhein-Westfalen sind
die Kreise, Bezirksregierungen und das lnnenministerium gemeinsam für das Krisenmanagement
verantwortlich.
lm Rahmen des Genehmigungsverfahrens für eine Beförderungsgenehmigung nach $ 4 AtG habe ich
bereits vor geraumer Zeit die nordrhein-westfälischen Ministerien für Arbeit, lntegration und Soziales,
für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr und für lnneres und Kommunales am
Genehmigungsverfahren beteiligt, indem ich diesen Ministerien den Antrag auf
Beförderungsgenehmigung für o.g. Transporte m.d.B. um Stellungnahme übersandt habe. Eine
direkte Beteiligung von Landkreisen bzw. der Kommunen im Hinblick auf die Belange der regionalen
Gefahrenabwehr ist gesetzl ich n icht vorgesehen.
Bezüglich der von lhnen angesprochenen Notfallpläne empfehle ich lhnen daher, Kontakt mit lhrer
zuständigen Landesbehörde aufzunehmen.
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Für weitere Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
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