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Anfrage (Anlage zur Anfrage 66/2012 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
77 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
24.07.12, 18:35
Aktualisiert
24.07.12, 18:35
Anfrage (Anlage zur Anfrage 66/2012 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

I Verantwortung für Mensch und Umwelt w Bundesamt für Strahlenschutz I Bundesamt für Strahlenschutz, Postfach 10 01 49, 38201 Salzgitter Bundesamt für Strahlenschutz Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Stadtverwaltung Jülich Postfach 1220 52411Jülich I $:ltdlr,":lri'. Postfach 10 01 49 38201 Salzgitter l..rrrr,. lf ini, :l i, lvii1, / io,',' 3 L Tel.: Fax: Unser Zeichen: SE 1.1/Bu/7096 03018-333-1776 03018-333-1705 Telefon: 030 '18333 - 0 Telefax: 030 18333 - 1885 E-Mail: ePost@bfs.de lnternet: www.bfs.de Salzgitter, 05.03.2012 Anfrage zum Genehmigungsverfahren ,,AVR-Brennelemente von Jülich nach Ahaus" lhr Schreiben vom 10.02.2012 (Zeichen: 32lSp) Sehr geehrte Damen und Herren, die geplanten Transporte der AVR-BE von Jülich nach Ahaus unterliegen den Bestimmungen des Atom- und Gefahrgutrechts durch dessen Einhaltung der gesetzlichen erforderliche Strahlenschutz für die Bevölkerung gewährleistet wird. Für die beantragten Transporte der AVR-BE möchte ich insbesondere darauf hinweisen, dass hierfür sogenarlnte ,,unfallsichere" Transportbehälter vom Typ B(U) einzusetzen sind, die selbst bei schweren Transportunfällen den sicheren Einschluss des radioaktiven I nhalts gewährleisten. Sollte es ungeachtet dessen zu einem Unfall mit Freisetzung von radioaktiven Stotfen kommen, entscheidet die Feuerwehr bzw. die Polizei am Unfallort, welche Maßnahmen zu treffen sind. Grundlage dieser Entscheidungen sind entsprechende Handlungsanweisungen, vorgegeben i.d.R. von den für den Katastrophenschutz zuständigen Landesbehörden. lm Land Nordrhein-Westfalen sind die Kreise, Bezirksregierungen und das lnnenministerium gemeinsam für das Krisenmanagement verantwortlich. lm Rahmen des Genehmigungsverfahrens für eine Beförderungsgenehmigung nach $ 4 AtG habe ich bereits vor geraumer Zeit die nordrhein-westfälischen Ministerien für Arbeit, lntegration und Soziales, für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr und für lnneres und Kommunales am Genehmigungsverfahren beteiligt, indem ich diesen Ministerien den Antrag auf Beförderungsgenehmigung für o.g. Transporte m.d.B. um Stellungnahme übersandt habe. Eine direkte Beteiligung von Landkreisen bzw. der Kommunen im Hinblick auf die Belange der regionalen Gefahrenabwehr ist gesetzl ich n icht vorgesehen. Bezüglich der von lhnen angesprochenen Notfallpläne empfehle ich lhnen daher, Kontakt mit lhrer zuständigen Landesbehörde aufzunehmen. .9 Für weitere Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag J .q .E o t G ! o ,,fu.r^- /-/ /Bruhn q-