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Mitteilungsvorlage (Umsetzung- und Organisationsmaßnahme mit Wirkung zum 01.08.2013)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
108 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
04.07.13, 18:16
Aktualisiert
04.07.13, 18:16
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.07.2013 - Der Bürgermeister Az: 12-10-02 Nr. der Ratsdrucksache: 1107-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Rat 16.07.2013 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Umsetzung- und Organisationsmaßnahme mit Wirkung zum 01.08.2013 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Seit dem Jahr 1999 wurden insbesondere auch im Leitungsbereich der Stadtverwaltung altersbedingte Abgänge zur Straffung des Verwaltungsaufbaus genutzt. Hierdurch konnten seitdem  vier Amtsleiterstellen mit den Wertigkeiten A 12, A 13 h. D., A 14 und A 15,  eine Sachgebietsleiterstelle der Wertigkeit A 12 sowie  drei Sachbearbeiterstellen der Wertigkeiten A 12, IV b und IV a abgebaut werden. Damit einher gingen aber auch weitere organisatorische Maßnahmen, wie z. B. die Zusammenlegung von Sachgebieten, was im Ergebnis dann auch zu einer Reduzierung der Stellen genutzt werden konnte. Gleichzeitig sind aber auch Stellenwertigkeiten einer kritischen Prüfung unterzogen worden, sodass z. B.  eine Stelle der Wertigkeit A 12 in eine Stelle der Wertigkeit A 11,  eine Stelle der Wertigkeit IVa in eine Stelle der Wertigkeit A 8 oder  eine Stelle der Wertigkeit IVa in eine Stelle der Wertigkeit Entgeltgruppe 9 im Zuge des Ausscheidens der bisherigen Stelleninhaber umgewandelt wurden. Seite 2 von Ratsdrucksache 1107-IX Im Wege von Nachfolgebesetzungen auf gleichwertige oder höherwertige Dienstposten sind zudem eine Stelle der Wertigkeit A 12 und drei Stellen der Wertigkeit A 10 weggefallen. Im gleichen Zeitraum wurde lediglich eine Stelle der Wertigkeit Entgeltgruppe 14 neu geschaffen. Die gesamten bisherigen organisatorischen Maßnahmen haben seit dem Jahr 1999 zu einem sozialverträglichen Stellenabbau von rd. 60 Stellen geführt und entlasten die heutige Haushaltswirtschaft um rd. 2.500.000 € p. a. Zum 01.08.2013 steht eine neuerliche Straffung der Aufbauorganisation an. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, dass durch den zusammengelegten Personalbestand in den jeweiligen Ämtern flexibler auf Änderungen der Rahmenbedingungen, insbesondere aber auch auf Personalabgänge und Vertretungsfälle, reagiert werden kann. Die Veränderung in der Verwaltungsstruktur erfolgt mit Wirkung zum 01.08.2013, und zwar wie folgt:  Amt 80 wird mit Amt 40 zusammengeführt. Die Bezeichnung des Amtes 40 ändert sich in „Amt für Schule, Kultur, Kurwesen und Tourismus“. Die Aufgabenstellung beinhaltet: Schulverwaltung, Tageseinrichtungen für Kinder, Spielplätze, Musikschule, Stadtbücherei, VHS, ÖPNV, Kurwesen, Tourismus, Städtepartnerschaften, Museen, Kultur und Geschäftsstelle für bürgerschaftliches Engagement. Zum Leiter wurde Herr Hans-Josef Dederichs bestellt.  Zum Leiter des Amtes 23 wurde Herr Ulrich Ley bestellt. Die Aufgabenstellung beinhaltet neben den bisherigen Aufgaben der zentralen Immobilienverwaltung künftig das eifelbad, den Sport, die Geo-Datenverwaltung und den Klima- und Umweltschutz.  Amt 32 erhält die Zuständigkeit für das Sozialbüro. Die Bezeichnung des Amtes ändert sich in „Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales“.  Die übrigen Ämter bleiben unberührt. Das aktualisierte Organigramm ist als Anlage beigefügt. 2. Rechtliche Würdigung Die Neuorganisation gründet sich auf der umfassenden Organisations- und Weisungskompetenz des Bürgermeisters gem. § 62 Abs. 3 GO NRW. Der am 28.05.2013 beschlossene Stellenplan wird eingehalten. 3. Finanzielle Auswirkungen Unmittelbar keine. Diese ergeben sich auf der Zeitschiene im Rahmen der Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen M001 und M002 des ratsbeschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes4. Organisatorische und personelle Auswirkungen siehe oben 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Mit einem zusammengelegten Personalbestand innerhalb einer Organisationseinheit kann aufgabenübergreifend flexibler auf den demografischen Wandel, dem auch die Personalausstattung der Stadtverwaltung unterliegt, reagiert werden.