Daten
Kommune
                    Bad Münstereifel
                Größe
                        83 kB
                    Datum
                        15.10.2013
                    Erstellt
                        26.09.13, 17:12
                    Aktualisiert
                        26.09.13, 17:12
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.09.2013
- Der Bürgermeister Az: 10.2 Mü
Nr. der Ratsdrucksache: 1161-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
02.10.2013
Haupt- und Finanzausschuss
08.10.2013
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
09.10.2013
Rat
15.10.2013
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Vereinbarung zwischen der Stadt und den Betrieben über die Aufnahme und Bewirtschaftung liquider Mittel
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Berichterstatter: Herr Mies
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Als Anlage wird eine zwischen der Stadt, den Stadtwerken und dem Forstbetrieb geschlossene
Vereinbarung über die Aufnahme und Bewirtschaftung liquider Mittel übersandt.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1161-IX
Eine solche Vereinbarung ist erforderlich, um die Bewirtschaftung der liquiden Mittel insgesamt
flexibler gestalten zu können und den Austausch von Liquidität zwischen der Stadt und den Betrieben auch kurzfristig zu ermöglichen. Von den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird eine solche Vereinbarung ebenfalls als sinnvoll erachtet.
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt