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Mitteilungsvorlage (Vereinbarung zwischen der Stadt und den Betrieben über die Aufnahme und Bewirtschaftung liquider Mittel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:12
Aktualisiert
26.09.13, 17:12
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.09.2013 - Der Bürgermeister Az: 10.2 Mü Nr. der Ratsdrucksache: 1161-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 02.10.2013 Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2013 Betriebsausschuss "Stadtwerke" 09.10.2013 Rat 15.10.2013 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Vereinbarung zwischen der Stadt und den Betrieben über die Aufnahme und Bewirtschaftung liquider Mittel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Mies __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Als Anlage wird eine zwischen der Stadt, den Stadtwerken und dem Forstbetrieb geschlossene Vereinbarung über die Aufnahme und Bewirtschaftung liquider Mittel übersandt. Seite 2 von Ratsdrucksache 1161-IX Eine solche Vereinbarung ist erforderlich, um die Bewirtschaftung der liquiden Mittel insgesamt flexibler gestalten zu können und den Austausch von Liquidität zwischen der Stadt und den Betrieben auch kurzfristig zu ermöglichen. Von den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird eine solche Vereinbarung ebenfalls als sinnvoll erachtet. 2. Rechtliche Würdigung entfällt 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt