Daten
Kommune
Jülich
Größe
28 kB
Datum
20.09.2012
Erstellt
13.09.12, 18:37
Aktualisiert
13.09.12, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 66 Az.: Bauhof/Gc
Jülich, 03.09.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 392/2012
Anfrage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
20.09.2012
TOP
Ergebnisse
Riesenbärenklau im Stadtgebiet
Anfrage Nr. 9/2012 der CDU-Fraktion
Anlg.: /
SD.Net
Anfragetext:
An verschiedenen Stellen im Stadtgebiet sind bereits erste Vorkommen der Herkulesstaude zu beobachten. Die gesundheitlichen Gefahren, die für den Menschen von dieser Pflanze ausgehen können und die Verdrängung von heimischer Fauna und Flora, sind bekannt. (Siehe Ausführungen der
Landwirtschaftskammer NRW dazu!)
Da sich die Pflanze sehr schnell verbreitet, sollten rechtzeitig Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ergriffen werden, da jetzt der Aufwand dafür noch gering sein dürfte.
FRAGEN:
1. Sind der Verwaltung weiter Vorkommen außer an der Rur und im östlichen Wallgraben bekannt?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Verbreitung zu verhindern?
3. Von wem und auf welche Weise und mit welchem Aufwand (Kosten) können Maßnahmen gegen
die Verbreitung ergriffen werden?
4. Die Pflanzen stehen zur Zeit in voller Blüte. Wäre es nicht sinnvoll, die Blüten zu entfernen bevor tausende von Samen für schnelle weitere Verbreitung sorgen?
5. Wäre es nicht sinnvoll, im Stadtmagazin auf die Gefahren, die von dieser an sich dekorativen
Pflanze ausgehen, hinzuweisen und ggf. um Mithilfe z.B. beim Auffinden von weiteren Standorten
zu bitten?
Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der CDU Fraktion
Zu 1)
Der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantgazzianum) oder auch Herkulesstaude genannt, wächst an
Straßenrändern, Bahnlinien und Gewässern, auf Waldlichtungen und brachliegenden Flächen. Im
Jülicher Stadtgebiet sind größere Vorkommen nur am Rurufer in Höhe der Ortschaften Broich und
Barmen bekannt. Über sonstige größere Vorkommen liegen keine Erkenntnisse vor. Einzelstehende
Pflanzen an öffentlichen Wegen werden nach auffinden bzw. nach Meldung des Standortes im
Rahmen der Verkehrssicherung durch die Mitarbeiter des Bauhofes beseitigt.
Zu 2)
Die bereits in der Anfrage genannten Ausführungen der Landwirtschaftskammer zeigen grundsätzlich drei Methoden zur Bekämpfung auf.
a) Abtrennen des Vegetationskegel von der Wurzel. Diese Massnahme ist aber nur sinnvoll bei
Einzelpflanzen und kleinen Beständen. Sinnvollerweise erfolgt das Abtrennen vor dem Entstehen der Blüten
b) Entfernen der Blüten- oder Samenstände. Diese Massnahme verhindert die Vermehrung der
Stauden, bekämpft aber nicht die Altstauden (siehe a). Sie erfordert einen hohen Arbeitsaufwand und birgt erhebliche Verletzungsrisiken.
c) Einsatz von Herbiziden. Diese Massnahme ist zwar sehr arbeitsintensiv aber auch effektiv.
Eine Genehmigung der ULB bzw. der LWK sind erforderlich.
Die Verwaltung schließt sich den Ausführungen der Landwirtschaftskammer an
Zu 3)
Die Vorkommen der Herkulesstaude im Ruruferbereich Barmen/Broich sind mit Maschinen nicht
bzw. nur sehr eingeschränkt zugänglich. D.h. event. durchzuführende Massnahmen könnten nur
manuell erfolgen. Wegen ständig neu angeschwemmter Samen durch das Rurwasser ist aber über
die Erfolgsausichten der Massnahme keine zuverlässige Aussage möglich. Der Aufwand und das
Gefährdungsrisko sind entsprechend hoch. Da die bekannten Bestände der Herkulesstauden meistens an den Ufern der Gewässerläufe liegen, wurde seitens der Verwaltung beim WVER und bei
der ULB (Kreis Düren) nachgefragt, ob es bereits konkrete Vorstellungen oder auch Konzepte für
eine gemeinsame nachhaltige Bekämpfung der Herkulesstauden gibt. Gem. der Aussage der ULB
vom 30.08.2012 wurde seitens des WVER ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten soll
wirksame und kostengünstige Methoden zur Bekämpfung des Riesenbären-klaus aufzeigen. Zur
Zeit ist das Gutachten in Bearbeitung. Die ULB teilt die Ansicht der Verwaltung, dass nur eine
nachhaltige Massnahme mit allen Beteiligten Rurkommunen zielführend sein kann.
Aufgrund der angespannten finanziellen und personellen Situation und unter Berücksichtigung der
ständig angeschwemmten Samenbestände sieht die Verwaltung zur Zeit keine Möglichkeit die Bekämpfung effektiv durchzuführen. Die Höhe der Kosten kann erst bei Feststehen der Methodik festgelegt werden.
Anfrage 392/2012
Seite 2
Zu 4)
Die Beseitigung der Blüten- bzw. Samenstände ist mit einem erheblichen Aufwand und Sicherheitsrisiko verbunden. (siehe zu 2). Diese Einschätzung teilt auch die ULB. Wie bereits geschildert erfolgt die Entfernung bei akuter Gefährdung. Eine flächendeckende Entfernung am Rurufer ist nicht
möglich.
Zu 5) Ein entsprechender Artikel im Stadtmagazin wird zeitnah veröffentlicht.
Anfrage 392/2012
Seite 3