Daten
Kommune
Jülich
Größe
130 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
05.06.12, 18:23
Aktualisiert
05.07.12, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 31.05.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 245/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
14.06.2012
Haupt- und Finanzausschuss
25.06.2012
Stadtrat
05.07.2012
TOP
Ergebnisse
Mittagspause am Gymnasium Zitadelle
Anlg.:
V
10/11
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Für die Essensausgabe am Gymnasium Zitadelle ist eine Kraft im Umfang von ca. 10 Stunden
wöchentlich einzustellen (TVÖD EG 3 Stufe 1).
Begründung:
Gemäß Ziff. 2.3 und 2.4 sowie Ziff. 6.2 des Erlasses „Fünf-Tage-Woche an Schulen“ ( BASS 12-62
Nr. 1) müssen die weiterführenden Schulen, die nachmittags unterrichten, bis spätestens 31. Juli
2013 zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht eine Mittagspause einlegen.
Mit Schreiben vom 02.05.2012 hat das Gymnasium Zitadelle beantragt, dass der Schulträger mit
Beginn des neuen Schuljahres im Sinne des Erlasses die Möglichkeit zur Einnahme eines Mittagessens schafft. Aufgrund der PCB-Sanierungen hat das Gymnasium bisher mit dem Antrag gewartet.
1.000-Schulen-Programm
Bereits 2009 ist durch eine Erweiterung und einen Umbau des Kiosks im Foyer des PZ des Gymnasiums Zitadelle eine Essensausgabe geschaffen worden. Gefördert wurde dies durch einen Landeszuschuss aus dem „1.000-Schulen-Programm“. Hierüber ist der Ausschuss in der Sitzung am
03.12.2008 unterrichtet worden. Die Essensausgabe ist komplett mit allen erforderlichen Gerätschaften, Geschirr usw. ausgestattet. Das Essen können die Schülerinnen und Schüler im angrenzenden PZ einnehmen. Hierfür ist das entsprechende Mobiliar angeschafft worden.
Die Essensausgabe wurde in enger Absprache mit der Schule geplant.
Programm Geld oder Stelle / 13Plus Angebot
Bereits seit Jahren bieten die Realschule und das Gymnasium Zitadelle in Kooperation für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 beider Schulen nach Schulschluss bis 15.00 Uhr
eine Hausaufgabenbetreuung an. Zu Beginn war das Angebot in Räumen des Roncalli-Hauses, später im Westgebäude des Gymnasiums und jetzt seit einigen Jahren in Räumen der Realschule.
Früher nannte sich dieses Angebot 13Plus und ist dann 2009 durch ministeriellen Erlass in das Landesprogramm „Geld oder Stelle“ überführt worden.
Die Betreuung erfolgt durch Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes katholischer Frauen.
Seit 2009 wird für die Teilnehmer an diesem Angebot sowie die Schülerinnen und Schüler, die
nachmittags Unterricht haben, an der Realschule ein Mittagessen angeboten.
Da im nächsten Schuljahr die Realschule keine 5. Klasse mehr bildet, verbleiben nach Auskunft des
SKF lediglich 6 Schülerinnen und Schüler der Realschule in der Hausaufgabenbetreuung. Gleichzeitig hat sich bei den Anmeldungen der Schulneulinge am Gymnasium eine erhöhte Nachfrage von
Erziehungsberechtigten nach Betreuungsangeboten ergeben. Mit den Schulen und dem SKF ist daher bereits besprochen worden, dass die Hausaufgabenbetreuung ab dem neuen Schuljahr in Räumen in der Zitadelle erfolgt (wiederum für beide Schulen).
Die für Betreuungsmaßnahmen entstehenden Kosten werden dem Träger wie bisher durch Zuschüsse aus dem Landesprogramm „Geld oder Stelle“ bzw. Eigenanteile der Erziehungsberechtigten erstattet. Lediglich für die Essensausgabe durch städt. Personal entstehen Personalkosten. Für die Essensausgabe am Gymnasium Zitadelle müsste eine Kraft im Umfang von ca. 10 Stunden eingestellt
werden (TVÖD EG 3, Stufe 1, Personalkosten ca. 6.700,-- €). Der Stundenumfang muss ggfls. je
nach Anzahl der auszugebenden Essen angepasst werden.
Mittagsbetreuung an den weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2012/13
Im neuen Schuljahr startet die Sekundarschule als Ganztagsschule an drei Tagen im Realschulgebäude. An diesen drei Tagen muss den Schülerinnen und Schülern der Sekundarschule ein Mittagessen angeboten werden. Dieses Angebot können auch die Schülerinnen und Schüler der Realschule
wahrnehmen. Die Sekundarschule hat vor, auch an den beiden übrigen Tagen bei entsprechendem
Bedarf eine Betreuung anzubieten. Dies ist aber noch nicht abschließend geklärt. Die Verwaltung
hat auch für die Sekundarschule einen Zuschuss aus dem o.g. Programm „Geld oder Stelle“ beantragt, ein Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor. Evtl. müsste dann auch an Tagen ohne Ganztag
ein Mittagessen angeboten werden. Die Essensausgabe erfolgt durch städtisches Personal.
An der Hauptschule wird wie in der Vergangenheit an allen Schultagen ein Mittagessen angeboten.
Dies ist auch deswegen erforderlich und möglich, weil die Kinder der OGS der Katholischen
Grundschule nach wie vor in der Cafeteria des Schulzentrums essen, wo die notwendigen Einrichtungen und städt. Personal für die Essensausgabe vorhanden sind.
An der Hauptschule gibt es aus dem Programm „Geld oder Stelle“ eine Betreuung durch das Sozialwerk Dürener Christen.
Sitzungsvorlage 245/2012
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Wie in der letzten Sitzung mitgeteilt, wird auch die Schirmerschule im neuen Schuljahr Betreuungsangebote einrichten, so dass im neuen Schuljahr erstmals an allen Schulen Betreuungsangebote im
Nachmittagsbereich vorgehalten werden.
Wie dargestellt liegen die Bewilligungsbescheide für das Programm „Geld oder Stelle“ noch nicht
vor. Erst hiernach können mit den Schulen und dem Träger der Betreuungsmaßnahmen weitere und
genauere Absprachen getroffen werden, die aber teilweise bereits wie erwähnt vorbesprochen sind.
Bezüglich der Einstellung einer Kraft für die Essensausgabe am Gymnasium setze ich das Einverständnis des Ausschusses voraus, da es sich um eine Pflichtaufgabe des Schulträgers handelt.
Die Genehmigung des Kreises ist einzuholen.
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
6.700,--
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
x
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
x
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
ja
nein
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
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x
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