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Mitteilung (Finanzierung der Schulsozialarbeit am Schulzentrum Kreuzau; hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
74 kB
Datum
11.03.2015
Erstellt
26.02.15, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Finanzierung der Schulsozialarbeit am Schulzentrum Kreuzau;
hier: Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 25.02.2015 Mitteilung 11/2015 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Schulausschuss 11.03.2015 Finanzierung der Schulsozialarbeit am Schulzentrum Kreuzau; hier: Sachstandsbericht Wie allgemein bekannt ist, ist die Finanzierung der Schulsozialarbeit aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes zum 31.12.2014 ausgelaufen. Dies hätte bedeutet, dass die bis dahin aus diesen Mitteln finanzierten Stellen am Schulzentrum Kreuzau ab dem 01.01.2015 nicht mehr hätten besetzt werden können. Die Sekundarschule hatte jedoch durch den Verzicht auf Lehrerstellenanteile bereits zur Jahresmitte 2014 eine unbefristet ausgeschriebene Landesstelle für Schulsozialarbeit besetzen können, so dass „nur“ noch eine Stelle am Schulzentrum Kreuzau infrage stand. Noch in der Sitzung des Rates am 09.12.2014 wurde allerdings beschlossen, die zweite Stelle für Schulsozialarbeit am Schulzentrum Kreuzau, die bisher aus BuT-Mitteln bezuschusst wurde, zunächst mit eigenen Mitteln bis zum 30.06.2015 fortzuführen. Eine Stelle ist bereits seit 2008 aus eigenen Mitteln eingerichtet und soll auch bestehen bleiben. Die Landesregierung NRW hatte im Dezember 2014 verlauten lassen, dass eine weitere Unterstützung erfolgen werde. Entsprechende Modalitäten waren damals aber noch nicht bekannt. Die Zustimmung zum Haushaltsgesetzentwurf erfolgte im Landeskabinett am 17.12.2014. Ausführungsbestimmungen sollten noch erarbeitet werden. Der Vertrag mit der Schulsozialarbeiterin, Frau Kassen, wurde verwaltungsseitig befristet bis zum 30.06.2015 verlängert mit dem Ziel der weiteren Verlängerung, wenn die finanzielle Förderung dies erlaubt. Zwischenzeitlich wurde durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW ein „Hinweis zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen“ erstellt, der als Anlage 1 beigefügt ist. Als Anlage 2 ist die Berechnung der Finanzierung der sozialen Arbeit an Schulen beigefügt, aus der ersichtlich ist, dass der Kreis Düren eine Förderung in Höhe von 492.224,74 EUR (60% von 820.374,57 EUR) erhalten wird. Damit steht fest, dass der Eigenanteil bei 40% liegt. Wie die Mittel seitens des Kreises Düren aufgeteilt werden und welcher Betrag tatsächlich durch die Gemeinde aufzubringen ist, konnte bisher nicht in Erfahrung gebracht werden. Dies hängt auch davon ab, wie viele Kommunen tatsächlich weiterhin Schulsozialarbeit betreiben. Mit einer zeitnahen Entscheidung des Kreises Düren wird gerechnet. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Eßer - Anlagen