Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
74 kB
Datum
11.03.2015
Erstellt
26.02.15, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 25.02.2015
Mitteilung 11/2015
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Schulausschuss
11.03.2015
Finanzierung der Schulsozialarbeit am Schulzentrum Kreuzau;
hier: Sachstandsbericht
Wie allgemein bekannt ist, ist die Finanzierung der Schulsozialarbeit aus Mitteln des Bildungs- und
Teilhabepaketes zum 31.12.2014 ausgelaufen. Dies hätte bedeutet, dass die bis dahin aus diesen
Mitteln finanzierten Stellen am Schulzentrum Kreuzau ab dem 01.01.2015 nicht mehr hätten
besetzt werden können. Die Sekundarschule hatte jedoch durch den Verzicht auf
Lehrerstellenanteile bereits zur Jahresmitte 2014 eine unbefristet ausgeschriebene Landesstelle
für Schulsozialarbeit besetzen können, so dass „nur“ noch eine Stelle am Schulzentrum Kreuzau
infrage stand.
Noch in der Sitzung des Rates am 09.12.2014 wurde allerdings beschlossen, die zweite Stelle für
Schulsozialarbeit am Schulzentrum Kreuzau, die bisher aus BuT-Mitteln bezuschusst wurde,
zunächst mit eigenen Mitteln bis zum 30.06.2015 fortzuführen. Eine Stelle ist bereits seit 2008 aus
eigenen Mitteln eingerichtet und soll auch bestehen bleiben.
Die Landesregierung NRW hatte im Dezember 2014 verlauten lassen, dass eine weitere
Unterstützung erfolgen werde. Entsprechende Modalitäten waren damals aber noch nicht bekannt.
Die Zustimmung zum Haushaltsgesetzentwurf erfolgte im Landeskabinett am 17.12.2014.
Ausführungsbestimmungen sollten noch erarbeitet werden.
Der Vertrag mit der Schulsozialarbeiterin, Frau Kassen, wurde verwaltungsseitig befristet bis zum
30.06.2015 verlängert mit dem Ziel der weiteren Verlängerung, wenn die finanzielle Förderung
dies erlaubt. Zwischenzeitlich wurde durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
NRW ein „Hinweis zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen“ erstellt, der als Anlage 1
beigefügt ist. Als Anlage 2 ist die Berechnung der Finanzierung der sozialen Arbeit an Schulen
beigefügt, aus der ersichtlich ist, dass der Kreis Düren eine Förderung in Höhe von 492.224,74
EUR (60% von 820.374,57 EUR) erhalten wird. Damit steht fest, dass der Eigenanteil bei 40%
liegt. Wie die Mittel seitens des Kreises Düren aufgeteilt werden und welcher Betrag tatsächlich
durch die Gemeinde aufzubringen ist, konnte bisher nicht in Erfahrung gebracht werden. Dies
hängt auch davon ab, wie viele Kommunen tatsächlich weiterhin Schulsozialarbeit betreiben. Mit
einer zeitnahen Entscheidung des Kreises Düren wird gerechnet.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Eßer -
Anlagen